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Es gibt kein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal!

Der afroamerikanische Journalist und politische Gefangene Mumia Abu-Jamal versucht seit 1982, ein neues Verfahren zu erkämpfen. Heute lehnte das 3. Bundesberufungsgericht seinen Antrag ab und entschied, ein bereits 2001 von Bundesrichter Yohn gefälltes Urteil aufrecht zu erhalten.
Für Mumia Abu-Jamal und seine internationale Unterstützer_innenbewegung stellt das eine riesige Entäuschung dar.
Nicht allein die Tatsache, dass sich kein Gericht der USA mit den rassistischen, finanziellen und politischen Manipulationen in Mumias erstem Verfahren befassen will.
Er soll dafür auch noch bis zum Ende seines Lebens in einem SUPERMAX Gefängnis sitzen, obwohl er bereits seit 26 Jahren im Todestrakt von Pennsylvenia eingesperrt war.
Aber es könnte auch noch schlimmer kommen. Sowhl Verteidigung als Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit des Einspruches.
So könnte die Staatsanwaltschaft z.B. innerhalb von 180 Tagen fordern, ein abgetrenntes Verfahren auf niederer Ebene allein um das Strafmaß zu führen. Hier ginge es dann um Lebenslänglich oder Todesstrafe.


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