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Ixion & Co verklagen LabourNet und Mag Wompel

Güteverhandlung am 29.2.2008 in Hamburg

Der Termin der Güteverhandlung in der zivilrechtlichen Klage von Ixion gegen Mag Wompel und LabourNet Germany ist der 29.2.2008 in Hamburg (Landgericht Hamburg, Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1, ab 12.00 Uhr im Sitzungsraum B 335). Siehe dazu:

a) Unterstützung und Solidarität mit Mag Wompel, Chefredakteurin bei LabourNet!

„Wir treffen uns am Freitag, dem 29.2.2008 vor dem Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1 um 11 Uhr 15 . Der Prozeß beginnt um 12:00 (Sitzungsraum B 335). Nach der Güteverhandlung beginnt die übliche Verhandlung. Wir haben ein Transparent gemacht, verteilen Flugblätter und es erwartet euch noch eine Überraschung. Diesen Protest organisieren wir zusammen mit KollegInnen der internet-Seite www.chefduzen.de

Wer Zeit hat, sollte kommen!“ Aufruf des Jour Fixe der Gewerkschaftslinken

Siehe dazu auch das Flugblatt „Achtung, keine Realsatire! Kapitalist (Hamburger Metallfirma IXION) strengt Prozess an -“ weil er Kapitalist genannt wird!“ (pdf)
http://www.labournet.de/branchen/sonstige/masch/ixion_jourfixe.pdf

b) IXION gegen LabourNet

„Am 29.02.2008 geht beim Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Sit-zungsraum B 335 um 12:00 Uhr der juristische Kampf der IXION GmbH & Co.KG gegen das Internetportal LabourNet mit einer Güteverhandlung in die erste Runde. Inhaltlich geht es darum, ob sich das Privatinteresse der Kapitalbesitzer eines mittelständischen Betriebes, juristisch gegen das Interesse der Öffentlichkeit auf freie Meinung durchsetzen kann...“ Artikel von Armin Kammrad vom 18.02.2008
http://www.labournet.de/branchen/sonstige/masch/ixion_ak.html

c) LabourNet-Betreiber stehen wegen angeblicher Beleidigung vor Gericht. Klage wegen Bezeichnung von Firmeneignern als "Kapitalisten"

Artikel vom 27.02.2008 bei de.internet.com - Nachrichten für die Informations- und Telekommunikationstechnologie-Branche http://de.internet.com/index.php?id=2054862&section=Marketing-News

Oettinger stürzen!

Letzten Samstag war redblog auf Westbesuch. Als kritischem Menschen fielen ihm auch gleich einige Mißstände in unserer Stadt auf. Wie es sich für ein Bloggertreffen gehört, haben wir gleich eine Kampagne verabredet, die den Üblen bei der Wurzel packen soll:



Foto: metzecki (Macht auch tolle Linsenfotos!)

Trotz eingehender Beratungen verstehe ich allerdings immer noch nicht, was die Ossies für ein Problem mit den Bananen haben.

Presseerklärung des Berliner Mumia Bündnis zur Entscheidung des PA Surpreme Court

Das "Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!" veröffentlichte folgende Presserklärung:

Mumia Abu-Jamal verliert erneut Entscheidung vor dem Pennsylvenia Surpreme Court

In den USA sitzt seit 26 Jahren der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal im Todestrakt. Er ist ehemaliger Vorsitzender der "Black Journalists Association", PEN-Mitglied, Ehrenmitglied in zahlreichen internationalen
Verbänden und Organisationen (u.a. Ver.di BB) und war in seiner Jugend Mitbegründer der Black Panther Party in seinem Geburtsort Philadelphia. In einem äußerst kontroversen Prozess wurde er 1982 wegen des angeblichen Mordes an einem weißen Polizisten zum Tode verurteilt. Seitdem gab es zahlreiche Entdeckungen und Aussagen und auch zwei juristische Anhörungen, die auf Unregelmäßigkeiten und illegale
Beeinflussung (z.B. der Belastungszeug_innen) hinweisen. Der Eindruck von Rassismus und Staatsraison lastet auf diesem Verfahren nun seit 25 Jahren. Am vergangenen Dienstag, dem 19.Februar 2008, lehnte der Pennsylvenia Surpreme Court erneut eine Berufung von Mumia Abu-Jamal ab, ohne in irgendeiner Weise inhaltlich auf den Antrag einzugehen. Angeführt wurden lediglich formale Gründe. So seien Anträge von Mumia Abu-Jamals früherer Verteidigung nicht fristgerecht eingereicht worden. Dass Mumia aus dem Todestrakt heraus unter erschwerten Bedingungen 2003 ein neues Verteidigungsteam aufgebaut hat, wurde in dieser Entscheidung völlig ignoriert.
Zwar hat diese auf Bundesstaat angesiedelte Entscheidung keinerlei Einfluss auf die vor dem föderalen 3. Bundesberufungsgericht anhängende Entscheidung ( Abu-Jamal versucht hier, ein komplett neues und diesmal hoffentlich faires Verfahren zu erkämpfen ). Sie zeigt aber doch, wie groß die Angst seitens der Justiz in Pennsylvenia vor den simplen juristischen Tatsachen zu sein scheint.
Es gibt seit spätestens 1997 in Gerichtsanhörungen gemachte Aussagen, die klar belegen, dass die Hauptbelastungszeugen unter Druck und Drohungen seitens der Polizei ausgesagt haben und auch der Staatsanwalt mehrfach die verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten missachtet hat. Als 2006 Fotos des Pressefotografen Polakoff von der vermeintlichen Tatnacht am 9.12.1981 veröffentlicht wurden, auf denen Polizisten eindeutig bei der Manipulation des Tatorts zu erkennen sind, untermauerte dies die schon lange vorgebrachte Forderung nach einem neuen Verfahren für Mumia Abu-Jamal.
Genau darum geht es in der erwarteten Entscheidung des 3. Bundesberufungsgericht, die laut Abu-Jamals Anwalt Robert R. Bryan jetzt täglich kommen kann.

In Berlin wird es am 15.März eine Demonstration zur Freiheit politischer Gefangener geben, auf der u.a. auch die Freiheit von Mumia Abu-jamal gefordert wird. Beginn ist um 15 Uhr an der Gneisenaustr., Ecke Mehringdamm in Berlin Kreuzberg.
Informationen

Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal

Kammerentscheidung: Keine Entscheidung in Sachen Weimann vs. Volksbank Stuttgart

Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der gestrigen Verhandlung entschieden, sich noch nicht zu entscheiden, sondern erneute Auflagenbeschlüsse an die Parteien ergehen zu lassen, erst dann soll ein Kammertermin angesetzt werden.

Aus Sicht der Zuhörerinnen und Zuhörer hätte das Gericht den Fall an verschiedenen Stellen mit einer Entscheidung ansetzen können.

Also zuerst eine Verschiebetaktik des Gerichts, das in der Verhandlung bemerkte, dass es nach Auflösung der 34. Kammer in Stuttgart nun eine Akte bestehend aus verschiedenen Aktenordnern geerbt habe? Sicher viel Arbeit für den Richter bei der Komplexität der Fragen, wenn es zum Urteil kommt.

Die Unterstützer von Frau Weimann glauben nicht, das diese sich dadurch zur Annahme einer Abfindung "weich klopfen" lässt und der Richter das Urteil letztlich doch nicht schreiben muss.

Bis zum nächsten Arbeitsgerichtstermin wird daher der Fall Weimann weiterhin als beispielhafter Fall für Elternzeit - Rückkehrerinnemobbing gelten und als solcher auch in der Vorbereitung des internationalen Frauentags in der Öffentlichkeit behandelt werden.

"MONA LISA" sendet am 3.2. im ZDF eine Sendung zum Thema "Mobbing gegen Rückkehrerinnen aus der Elternzeit in den (Volks- und Raiffeisen) - Banken", diese Aufzeichnung geht auf das Interesse an Frau
Weimann zurück.
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