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Nur nicht über die Stränge schlagen: 1,76 Euro pro Tag für Getränke und weitere Lebensmittel

Während über die Begrenzung der Millionengehälter von Managern lediglich diskutiert wird, schafft das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beim Kürzen der Sozialhilfe weiterhin Fakten. So dürfen Sozialhilfeempfängern die Leistungen gekürzt werden, wenn sie in Heimen oder Behindertenwerkstätten kostenlose Mahlzeiten bekommen. Die Verpflegung ist ihnen aber nicht als eigenes Einkommen anzurechnen, wie am 11. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte. Die Höhe des Abzugs müsse sich an der Summe orientieren, die in den monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt von 347 Euro für Lebensmittel vorgesehen sind, befand der Senat. (...)

Vollständiger Artikel bei NGO-Online

Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

Celle/Bonn - Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass de
m Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält die erfolgreiche Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung für bedeutend. "Damit wird erstmals der Weg frei gemacht, um den Hartz IV-Regelsatz, der ja angeblich bedarfsdeckend sein soll, unter verfassungsmäßigen Grundlagen zu überprüfen. Insbesondere ist immer wieder in der Literatour, aber auch durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen worden, dass dieser Satz besonders für Kinder völlig unzureichend ist und die Kosten für die Schule schlichtweg unter dem Tisch gefallen lassen worden sind. Es gibt keine Ansparposition in dem Regelsatz von 208 Euro für Kinder. Einzig für Schreibmaterialien ist ein Betrag von 1,69 EUR im Monat vorgesehen ", so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. (Az.: L AS 19/07 NZB)


Beschluss im Orginaltext

Quelle: Pressemitteilung des "Erwerbslosen Forum Deutschland" vom 11.12.2007

Prozess gegen Matthias Z. vor dem Ende?

Berliner Justizskandal

„Prozeß gegen Antifaschisten Matthias Z. findet am Donnerstag voraussichtliches Ende. Tatvorwurf der Ermittlungsbehörden fällt in sich zusammen..“

Artikel von Tim Wesenberg aus junge Welt vom 11.12.2007, dokumentiert bei "Freiheit für Matti"

Landeskriminalamt im Zwielicht .

Waren Ermittlungspannen im "Fall Matti" Fehler oder pure Absicht? LKA-Beamte und Verfassungsschutz verbreiteten Halbwahrheiten

„Schon am ersten Prozeßtag am 15. November wies die Verteidigung von Matthias Z. in einer Erklärung auf einige Besonderheiten in dem Verfahren hin. Diese liegen nicht in dem mutmaßlich politischen Hintergrund des angeklagten Sachverhalts, sondern in der - möglicherweise dem politischen Hintergrund des Tatgeschehens geschuldeten - Art und Weise, wie und durch wen in den Verfahren ermittelt worden ist. Besonders schwer wiegen dabei die Vorwürfe gegen den im Berliner Landeskriminalamt (LKA) angesiedelten Staatsschutz...“

Artikel von Tim Wesenberg aus junge Welt vom 11.12.2007, dokumentiert bei "Freiheit für Matti"

Hintergrund: Solidaritätskampagne für Matthias Z.

Rechtsanwälte und Betroffene berichten seit Jahren, daß exponierte Aktivistinnen und Aktivisten der Antifabewegung vom Berliner Staatsschutz mit Verfahren überzogen werden, deren Ermittlungsmethoden mehr als zweifelhaft sind. Stefan Jakob von der Unterstützergruppe "Freiheit für Matti" erklärte hierzu gegenüber junge Welt: "Die Politik, die Öffentlichkeit und die Berliner Medienlandschaft müssen endlich anfangen, die Ermittlungsmethoden des Berliner Staatsschutzes kritisch zu hinterfragen. Der Fall Matthias Z. ist kein Einzelfall."

Artikel von Tim Wesenberg aus junge Welt vom 11.12.2007, dokumentiert bei "Freiheit für Matti"

„Beschränkt sich das Dasein auf das da sein?“

Die alte Spinnerei
Galerie
„Beschränkt sich das Dasein auf das da sein?“ Ausstellung in der Spinnerei

Seit 1999 kooperieren der Verein Kultur am Rande und die Aufnahmehäuser Berberdorf und Schlachthausstraße der Evangelischen Gesellschaft bei Kunstprojekten mit wohnungslosen Menschen. Angeleitet von dem Künstler Michl Brenner aus Balingen und dem Steinbildhauer Gernot Zechling aus Weil der Stadt entstanden über die Jahre zahlreiche Bilder und Skulpturen. Aus drei Kunstprojekten „Auf- und Abfinden“ (1999), „Drei Tage Farbe im Leben“ (2005) und „Heimat und Identität“ (2007) zeigt die Ausstellung einen Querschnitt. Alle Arbeiten leben von großer Intensität und Ausdruckskraft des Teils der Esslinger Bevölkerung, der nicht auf der Sonnenseite der Gesellschaft lebt.

Über 50 Exemplare werden in Esslingen in der Spinnerei zu sehen sein und können auch erworben werden. Der Erlös geht zur Hälfte an die wohnungslosen Künstler, die andere Hälfte wird für neue Kunstprojekte verwendet.

Ausstellungseröffnung: Freitag, 14. Dezember, 18 Uhr bis 20 Uhr.
Öffnungszeiten:
Samstag, 15. Dezember, 10 Uhr bis 18 Uhr -“
Sonntag, 16. Dezember, 10 Uhr bis 18 Uhr.
Ausstellungsort:
Spinnerei, Maille 3 (Eingang KOKI)
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