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Die Bezirksregierung Düsseldorf mit ihrem Präsidenten Jürgen Büssow plant, in naher Zukunft mehrere tausend ausländische Internetseiten in Deutschland zu sperren bzw. in Deutschland auszublenden. Die Seiten bleiben natürlich weiterhin im Netz, nur soll es den deutschen Usern durch Internet-Filter unmöglich gemacht werden, diese Seiten anzuschauen. Ein Eingriff in das Grundrecht der Informationsfreiheit, wie ich finde....
Roland Hägele:
Solidarität mit den Streikenden der Telekom!Bilderserie: Antirepressionsdemo Karlsruhe am 19.Mai 2007
Umbruch e.V. war selber von den den Razzien betroffen:
"Buchläden, Verlage und Archive sind gefährliche Brutstätten des Geistes" - besonders vor dem G8-Gipfel im Juni in Heiligendamm
Dieser variierte Satz aus den siebziger Jahren scheint aus der Perspektive der Staatsschutzorgane nichts von seiner Aktualität verloren zu haben.
Auf der Suche nach den Verfassern des von AG Grauwacke herausgegebenen Geschichts-Buches: "Autonome in Bewegung. Aus den ersten 23 Jahren", erschienen bereits 2004 im Verlag Assoziation A (ISBN 978-3-935936-13-2) wurden am Mittwoch, den 9. Mai ab 8.00 Uhr morgens bis in die Abendstunden auch die Räume und Computer des Umbruch-Bildarchiv e.V. durchsucht und blockiert.
Die Durchsuchung fand statt im Rahmen einer groß angelegten Razzia des Bundesgerichtshofes an 40 Orten in Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Es gab weder Haftbefehle noch irgendwelche relevanten Funde.
Bei Umbruch wurden CDs mit dem Layout des Autonomen-Buches mitgenommen, zwei Telefonadressbücher entwendet sowie Festplatten gespiegelt mit Fotos aus über zwanzig Jahren Bewegungsgeschichte. Wir fordern, dass dieses Material unverzüglich gelöscht wird.
Wir werten die Durchsuchungen als eklatanten Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit und betrachten sie als plumpen Versuch der staatlichen Organe, im Vorfeld des G8-Gipfels Informationen über die vielfältige Infrastruktur der GipfelgegnerInnen zu sammeln, diese gesellschaftliche Bewegung einzuschüchtern und in ihrer politischen Arbeit gegen den G8-Gipfel zu behindern. Dieser Versuch ist gescheitert. Im Gegenteil zeichnete sich bereits nach den ersten Stunden ein deutlicher Mobilisierungsschub ab. Am Abend des 9. Mai protestierten zehntausend Menschen in vielen Städten gegen die Durchsuchungen (auf der Berliner Demo allein mehr als 4000 TeilnehmerInnen). Die Bewegung ist nicht bereit, solche aus der Endphase der DDR bekannten Einschüchterungsmethoden des Staates kritik- und widerstandslos hinzunehmen. Auch der sattsam bekannte Versuch, im Vorfeld von Aktionen, die beteiligten Gruppen in friedfertige und militante zu spalten, sowie über die Konstruktion von Paragraph-129a-Vorwürfen in eine Terror- und Gewaltdiskussion zu verstricken, ist misslungen.
Wir fordern die Abschaffung des Paragraphen 129a StGB. Umbruch Bildarchiv, 11. Mai 2007
Spendenkonto:
Umbruch-Bildarchiv e.V., Kontonummer 0000198100, BLZ 10010010 bei Postbank Berlin
Gericht gibt Eilantrag statt: Sternmarsch kann stattfinden - Sternmarsch-Bündnis will bis zum Kempinski-Hotel - VG: "Polizeilicher Notstand" rechtfertigt kein generelles Verbot
Der Eilantrag des Sternmarsch-Bündnis beim Verwaltungsgericht Schwerin war erfolgreich. Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen.
Für den Erlaß der Verfügung wurde eigens die Regierungsdirektorin Röttgers aus Lüneburg zu "Kavala" beordert. Röttgers hatte im Wendland bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Verboten waren dort Demonstrationen 50 Meter beiderseits der Bahngleise.
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag nur teilweise stattgegeben. Die Anmelder des Sternmarsch-Bündnis haben ihre Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel angemeldet. Damit soll der Protest dorthin getragen wo die Adressaten sitzen: Dem Treffen der G8-Repräsentanten. Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann".
"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde. Ein dickes Lob an die Anwälte!", erklären Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. Zum geplanten Demonstrationsverbot hatte es eine breite Welle internationaler Kritik gegeben. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage. Ob wir Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird sich in den nächsten Tagen klären".
Anfang der Woche hatten die vom Totalverbot der Versammlungen am Flughafen Laage betroffenen Gruppen ebenfalls Klage eingereicht. In diesen Tagen wird auch die "Jüdische Stimme", die eine Kundgebung für den 5. Juni am Zaun in Heiligendamm angemeldet hat, klagen. "Wir gehen davon aus dass der Beschluß zum Sternmarsch auch alle anderen Totalverbote aushebelt", vermutet Matthias Monroy von der Gipfelsoli Infogruppe. Alle Anmelder müssen einzeln gegen ihr Verbot klagen.
Das Sternmarsch-Bündnis wird vertreten von den Hamburger Anwälten Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. "Wir waren von Anfang an überzeugt dass ein Totalverbot niemals aufrecht zu erhalten ist", kommentiert Rechtsanwalt Carsten Gericke.
Die Anwälte kritisieren dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot festgelegt war: "Andere deeskalierende und gestufte
Konzepte wurden zu keinem Zeitpunkt erwogen", wird in einer Ergänzung zum Eilantrag ausgeführt.
Die Polizei hatte mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert. Aus dem Eilantrag:
• "Mit der Begründung 'polizeilicher Notstand' werden Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Die Annahme, jedes
politische Großereignis verursache einen 'polizeilichen Notstand', wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".
• "Allgemeinverfügungen haben niemals Versammlungen verhindert, sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren".
Caro Paul vom Sternmarsch-Bündnis: "Mit dem Sternmarsch wollen wir unsere Vorstellung von einer anderen Welt sichtbar machen. Von
sozialrevolutionär bis globalisierungskritisch, von bäuerlichen Widerstand über Gewerkschaften und Umweltbewegung bis zu
radikalfeministisch - am 7. Juni erheben wir unsere Stimme gegen die menschenverachtende Politik der G8!".
[Sternmarsch-Bündnis]
Die Polizeidirektion BAO Kavala erklärte nicht nur das Areal innerhalb des Zaunes um das Tagungshotel der G8 zur No-Go-Area für Protest und Widerstand, sondern auch weiträumig um diesen Zaun herum, bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt, wurden Demonstrationen und Kundgebungen untersagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden.
Jetzt aber hat das Gericht einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schwerin des Stern-Marsch-Bündnisses stattgegeben, sodass die geplanten Demonstrationszüge am 7. Juni 2007 doch wieder möglich sind.
Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt: Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können jetzt die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Heute, am 25. Mai legte die Polizeidirektion „Kavala“ jedoch dagegen Beschwerde ein und versucht damit wieder das Demoverbot durchzusetzen.