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Sternmarschklage in erster Instanz gewonnen!

Grafik: GipfelSoli
Die Klage gegen die Allgemeinverfügung, mit der ein Demonstrationsverbot von über 40 Quadratkilometern um Heiligendamm herum verordnet werden sollte, hat Erfolg gehabt. Zumindest insoweit, dass bis auf 200 Meter zum Zaun demonstriert werden kann. Wir dokumentieren hier die Presseerklärung des Sternmarschbündnisses::

Gericht gibt Eilantrag statt: Sternmarsch kann stattfinden - Sternmarsch-Bündnis will bis zum Kempinski-Hotel - VG: "Polizeilicher Notstand" rechtfertigt kein generelles Verbot

Der Eilantrag des Sternmarsch-Bündnis beim Verwaltungsgericht Schwerin war erfolgreich. Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen.

Für den Erlaß der Verfügung wurde eigens die Regierungsdirektorin Röttgers aus Lüneburg zu "Kavala" beordert. Röttgers hatte im Wendland bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Verboten waren dort Demonstrationen 50 Meter beiderseits der Bahngleise.

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag nur teilweise stattgegeben. Die Anmelder des Sternmarsch-Bündnis haben ihre Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel angemeldet. Damit soll der Protest dorthin getragen wo die Adressaten sitzen: Dem Treffen der G8-Repräsentanten. Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.

Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann".

"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde. Ein dickes Lob an die Anwälte!", erklären Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. Zum geplanten Demonstrationsverbot hatte es eine breite Welle internationaler Kritik gegeben. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage. Ob wir Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird sich in den nächsten Tagen klären".

Anfang der Woche hatten die vom Totalverbot der Versammlungen am Flughafen Laage betroffenen Gruppen ebenfalls Klage eingereicht. In diesen Tagen wird auch die "Jüdische Stimme", die eine Kundgebung für den 5. Juni am Zaun in Heiligendamm angemeldet hat, klagen. "Wir gehen davon aus dass der Beschluß zum Sternmarsch auch alle anderen Totalverbote aushebelt", vermutet Matthias Monroy von der Gipfelsoli Infogruppe. Alle Anmelder müssen einzeln gegen ihr Verbot klagen.

Das Sternmarsch-Bündnis wird vertreten von den Hamburger Anwälten Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. "Wir waren von Anfang an überzeugt dass ein Totalverbot niemals aufrecht zu erhalten ist", kommentiert Rechtsanwalt Carsten Gericke.

Die Anwälte kritisieren dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot festgelegt war: "Andere deeskalierende und gestufte
Konzepte wurden zu keinem Zeitpunkt erwogen", wird in einer Ergänzung zum Eilantrag ausgeführt.

Die Polizei hatte mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert. Aus dem Eilantrag:

• "Mit der Begründung 'polizeilicher Notstand' werden Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Die Annahme, jedes
politische Großereignis verursache einen 'polizeilichen Notstand', wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".

• "Allgemeinverfügungen haben niemals Versammlungen verhindert, sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren".

Caro Paul vom Sternmarsch-Bündnis: "Mit dem Sternmarsch wollen wir unsere Vorstellung von einer anderen Welt sichtbar machen. Von
sozialrevolutionär bis globalisierungskritisch, von bäuerlichen Widerstand über Gewerkschaften und Umweltbewegung bis zu
radikalfeministisch - am 7. Juni erheben wir unsere Stimme gegen die menschenverachtende Politik der G8!".

[Sternmarsch-Bündnis]


Folgende Information der "Interventionistischen Linken" ging dazu heute ebenfalls über's Netz:

Die Polizeidirektion BAO Kavala erklärte nicht nur das Areal innerhalb des Zaunes um das Tagungshotel der G8 zur No-Go-Area für Protest und Widerstand, sondern auch weiträumig um diesen Zaun herum, bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt, wurden Demonstrationen und Kundgebungen untersagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden.
Jetzt aber hat das Gericht einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schwerin des Stern-Marsch-Bündnisses stattgegeben, sodass die geplanten Demonstrationszüge am 7. Juni 2007 doch wieder möglich sind.
Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt: Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können jetzt die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Heute, am 25. Mai legte die Polizeidirektion „Kavala“ jedoch dagegen Beschwerde ein und versucht damit wieder das Demoverbot durchzusetzen.


Weitere Informationen gibt es auch bei: Freekkk.de - Vielen Dank auch für den Hinweis!

Da nicht davon auszugehen ist, dass damit Ruhe ist bitten wir um die Unterstützung des Aufrufs:


RIP Moritz, 06/89 - 23.05.07

Fast 18 Jahre lang warst du ein Teil der Familie.
Nun ist niemand mehr da, der morgens in der Küche bettelnd auf's Futter wartet und abends zum Kraulen kommt ...

Farewell altes Mädchen.
War eine schöne Zeit mit dir!

Flohsack Bilder
Flohsack Bilder

Bilderserie: Moritz

Hamburg: Polizei kontrolliert Postsendungen

Das Briefgeheimnis interessiert auch nicht mehr - hinterher kann die Unrechtmäßigkeit der Eingriffe ja immer noch zugegeben werden:

Polizisten kontrollieren nach einem Bericht der Tageszeitung «taz nord» auf der Suche nach G8-Gegnern in einem Hamburger Briefzentrum systematisch bestimmte Postsendungen. Wie das Blatt berichtet, arbeiten Ermittler des Landeskriminalamtes im Briefzentrum Mitte in einem dafür eingerichteten Raum. Dabei würden auch Briefe geöffnet. Der Sprecher der Hamburger Polizei, Ralf Meyer, sagte auf Anfrage der «taz» und der Deutschen Presse-Agentur dpa, zu polizeitaktischen Fragen mache er aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben...

Nach Informationen der Linkszeitung

Weise Voraussicht?

Das Zitat von A. Merkel zum G8 Gipfel:

Diejenigen, die Sicherheitsmaßnahmen heute lautstark kritisieren, wären die ersten, die den Sicherheitsbehörden mangelnde Vorsicht vorwerfen würden, wenn Gewalt ausbrechen würde.


Quelle: Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum G8-Weltwirtschaftsgipfel vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm vor dem Deutschen Bundestag am 24. Mai 2007 in Berlin
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