Obwohl vom Bundesgerichtshof am 5.2.2007 für
unzulässig erklärt, werden die Versuche, die Onlinedurchsuchung mittels
Trojanern zuzulassen, vorangetrieben. Kein Wunder, bemängelte der Bundesgerichtshof ja, daß es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen
Ermächtigungsgrundlage fehlen würde. Laut der Definition von
WikiPedia handelt es sich dabei um eine “
Rechtsnorm, die Verwaltung bzw. Justiz Eingriffe in Grundrechte erlaubt”.
Nachdem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorerst gescheitert ist sollen jetzt diese Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden:
Der thüringische Justizminister
Harald Schliemann (CDU) will eine “Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen” schaffen, “ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen” Die Thüringer Landesregierung will jetzt über den Bundesrat die vom Bundesgerichtshof gekippten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durchsetzen.
Schützenhilfe bekam Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble übrigens von
EU-Justizkommissar Frattini. Auch dieser befürwortet die Online-Durchsuchung nach einer
Meldung von
heise.de, mahnte aber an, daß im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern “Deutschland bereits
"eine hervorragende Sicherheitsarchitektur mit guten Möglichkeiten" habe” und forderte erneut die Umsetzung der
EU-Richtlinie zur TK - Überwachung.
Kritiker an der TK-Überwachung wenden gegen diese Verschärfungen ein, daß damit im Grunde
europaweit alle Internetbenutzer zu
Verdächtigen erklärt werden.