Drei Jahre nach dem Verbot - wir sagen immer noch: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität - von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt - wieder haben.“
Wie einigen LeserInnen dieses Blogs bekannt sein dürfte, habe ich auch auf linksunten einige Beiträge veröffentlicht. Vor drei Jahren wurde linksunten unter fadenscheinigen Begründungen verboten. Diesem Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit entgegneten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze mit Klagen, inzwischen sind sieben Verfassungsklagen in dem Zusammenhang am Start. Aus dem Anlass sei an dieser Stelle die aktuelle Pressemitteilung der zuvor genannten dokumentiert:
Dienstag vor drei Jahren (am 25. Aug. 2017) wurde durch mehrere Haussuchungen in Freiburg, einer Veröffentlichung in einer amtlichen Publikation namens "Bundesanzeiger" und der Pressekonferenz eines inzwischen vergessenen CDU-InÂnenministers bekannt, daß letzterer die internet-Plattform linksunten.indymedia verboten hatte (oder meinte, verboten zu haben). Wir schrieben und veröffentlichten wenige Tage später eine Protesterklärung, in der es hieß: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität -“ von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt -“ wieder haben.“ Außerdem richteten wir einen Blog ein; als Foto für den Blog-Header verwendet wir einen Ausschnitt aus der Verbotsverfügung. (... linksunten Header ...)
Das Bild-Zitat aus der Verbotsverfügung brachte uns
++ über ein halbes Jahr später seitens des Landeskriminalamtes BaÂden-Württemburg die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
und
++ dann Anfang 2019 seitens der -“ inÂzwischen anderweitig in die Schlagzeilen geratenen -“ Staatsschutz-Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Verwendung des Kennzeichens eines „vollziehbar verbotenen Vereins“ und außerdem -“ wohl wegen des oben angeführten Zitates -“ den Vorwurf der „Unterstützung“ eines solchen Vereins ein.
Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, es sei gar nicht die internet-Plattform, sondern deren HerÂausgeberInnenkreis verboten worden: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse -šlinksunten.indymedia.org-˜ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das VerÂbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses -šlinksunten.indymedia-˜ als Organisation“ (https://www.bverwg.de/de/290120U6A1.19.0, Textziffer 33)
Was von dieser Kapriole auch immer zu halten sein mag -“ das, was in der Verbotsverfügung als Kennzeichen des verÂmeintlichen „Vereins“ bezeichnet wurde, war nicht das „Kennzeichen“ des HerausgeberInnenkreises, sondern schlicht das Logo der fraglichen internet-Seite. Auch im Text unserer Erklärung hatten wir uns zu dem HerausgebeÂrInnenkreis gar nicht geäußert -“ sondern gegen das vom vergessenen Bundesinnenminister verkündete MediumsverÂbot: „Wir haben linksunten als Publikationsorgan geschätzt“, bekundeten wir. Und wir schrieben: „Nicht anders als bei kommerziellen Medien, heißt der Umstand, daß eine Redaktion (im Falle von linksunten: -šModeration-˜ genannt) Texte veröffentlicht (bzw. im Falle von linksunten: nicht löscht), nicht notwendigerweise, daß die Redaktion den InÂhalt dieser Texte teilt.“
Drei Jahre später sind der Header unseres Blogs und der Text unserer Protesterklärung immer noch unverändert:
http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen
Eine Entscheidung des Berliner Landgerichts über Zulassung der Anklage oder Einstellung des Verfahrens (§ 203, 204 StPO) steht immer noch aus -“ und die URL
https://linksunten.indymedia.org,
deren Verwendung das Bundesinnenministerium 2017 meinte, verbieten zu können, wird längst wieder genutzt -“ wenn auch nur für eine Archiv der alten Artikel.
Wir bleiben dabei: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität -“ von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt -“ wieder haben“ -“ und haben Anlaß hinzufügen: „auch für neue Artikel“.
Was aus dem verbliebenen Verbot des HerausgeberInnenkreises wird, wird früher oder später das BundesverfassungsÂgericht entscheiden -“ inzwischen sind dort mehrere Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem linksunten-Verbot anhängig; siehe:
Mittlerweile sieben Verfassungsbeschwerden wegen des linksunten-Verbotes in Karlsruhe anhängig
http://zf2r4nfwx66apco4.onion/node/1598189100131985 (Tor-Browser erforderlich)
https://geistige-gefaehrdungen.net/node/1598189100131985 (ohne Tor-Browser erreichbar)
und
Juristisches gegen das linksunten-Verbot
https://links-wieder-oben-auf.net/juristisches.
Weiterhin fest für Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, die auch die militante Linken einschließt!
Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze. Berlin, den 24.08.2020
Dienstag vor drei Jahren (am 25. Aug. 2017) wurde durch mehrere Haussuchungen in Freiburg, einer Veröffentlichung in einer amtlichen Publikation namens "Bundesanzeiger" und der Pressekonferenz eines inzwischen vergessenen CDU-InÂnenministers bekannt, daß letzterer die internet-Plattform linksunten.indymedia verboten hatte (oder meinte, verboten zu haben). Wir schrieben und veröffentlichten wenige Tage später eine Protesterklärung, in der es hieß: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität -“ von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt -“ wieder haben.“ Außerdem richteten wir einen Blog ein; als Foto für den Blog-Header verwendet wir einen Ausschnitt aus der Verbotsverfügung. (... linksunten Header ...)
Das Bild-Zitat aus der Verbotsverfügung brachte uns
++ über ein halbes Jahr später seitens des Landeskriminalamtes BaÂden-Württemburg die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
und
++ dann Anfang 2019 seitens der -“ inÂzwischen anderweitig in die Schlagzeilen geratenen -“ Staatsschutz-Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Verwendung des Kennzeichens eines „vollziehbar verbotenen Vereins“ und außerdem -“ wohl wegen des oben angeführten Zitates -“ den Vorwurf der „Unterstützung“ eines solchen Vereins ein.
Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, es sei gar nicht die internet-Plattform, sondern deren HerÂausgeberInnenkreis verboten worden: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse -šlinksunten.indymedia.org-˜ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das VerÂbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses -šlinksunten.indymedia-˜ als Organisation“ (https://www.bverwg.de/de/290120U6A1.19.0, Textziffer 33)
Was von dieser Kapriole auch immer zu halten sein mag -“ das, was in der Verbotsverfügung als Kennzeichen des verÂmeintlichen „Vereins“ bezeichnet wurde, war nicht das „Kennzeichen“ des HerausgeberInnenkreises, sondern schlicht das Logo der fraglichen internet-Seite. Auch im Text unserer Erklärung hatten wir uns zu dem HerausgebeÂrInnenkreis gar nicht geäußert -“ sondern gegen das vom vergessenen Bundesinnenminister verkündete MediumsverÂbot: „Wir haben linksunten als Publikationsorgan geschätzt“, bekundeten wir. Und wir schrieben: „Nicht anders als bei kommerziellen Medien, heißt der Umstand, daß eine Redaktion (im Falle von linksunten: -šModeration-˜ genannt) Texte veröffentlicht (bzw. im Falle von linksunten: nicht löscht), nicht notwendigerweise, daß die Redaktion den InÂhalt dieser Texte teilt.“
Drei Jahre später sind der Header unseres Blogs und der Text unserer Protesterklärung immer noch unverändert:
http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen
Eine Entscheidung des Berliner Landgerichts über Zulassung der Anklage oder Einstellung des Verfahrens (§ 203, 204 StPO) steht immer noch aus -“ und die URL
https://linksunten.indymedia.org,
deren Verwendung das Bundesinnenministerium 2017 meinte, verbieten zu können, wird längst wieder genutzt -“ wenn auch nur für eine Archiv der alten Artikel.
Wir bleiben dabei: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität -“ von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt -“ wieder haben“ -“ und haben Anlaß hinzufügen: „auch für neue Artikel“.
Was aus dem verbliebenen Verbot des HerausgeberInnenkreises wird, wird früher oder später das BundesverfassungsÂgericht entscheiden -“ inzwischen sind dort mehrere Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem linksunten-Verbot anhängig; siehe:
Mittlerweile sieben Verfassungsbeschwerden wegen des linksunten-Verbotes in Karlsruhe anhängig
http://zf2r4nfwx66apco4.onion/node/1598189100131985 (Tor-Browser erforderlich)
https://geistige-gefaehrdungen.net/node/1598189100131985 (ohne Tor-Browser erreichbar)
und
Juristisches gegen das linksunten-Verbot
https://links-wieder-oben-auf.net/juristisches.
Weiterhin fest für Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, die auch die militante Linken einschließt!
Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze. Berlin, den 24.08.2020
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