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Berlin: Trauerzug für Alpha Oumar Bah

Foto: © ARI-Dokumentation via Umbruch Bildarchiv Berlin
Alpha Oumar Bah, Geflüchteter aus Guinea, ertrug die zunehmende Bedrohung seines Aufenthaltes nicht mehr und nahm sich am 16. März in seiner Unterkunft das Leben -“ er wurde 27 Jahre alt. Zu seinem Gedenken fand am 27. März eine Trauer-Demonstration durch Spandau statt.

Alpha Oumar war bekannt, dass eine Delegation aus seinem Herkunftsland in Deutschland unterwegs war und in engster Zusammenarbeit mit Politik, Behörden und Polizei Zwangsvorführungen stattfanden, bei denen abgelehnte AsybewerberInnen und andere Geflüchtete als StaatsbürgerInnen Guineas identifiziert werden sollten. Bei den zweifelhaften Identifikationen werden den Betroffenen Passersatzpapiere ausgestellt, wodurch eine umgehende Abschiebung möglich ist. Diejenigen, die nicht freiwillig erschienen, wurden eingefangen und mit Polizeigewalt vorgeführt.

Dieses Vorgehen erzeugte bei den Betroffenen Angst und Schrecken. In Berlin wurde es zusätzlich von einer Hetzkampagne gegen Geflüchtete begleitet. Höhepunkt war am 5. März ein Presseauftritt des Innensenators Geisel gemeinsam mit einem Großaufgebot der Polizei im Görlitzer Park, bei dem hier lebende Geflüchtete pauschal als „Dealer“ bezeichnet wurden (BZ* „Kampf gegen Kriminalität -“ Görli-Dealer zurück nach Westafrika). Eine Kampfansage an alle in Berlin Menschen aus Guinea, die keinen sicheren Aufenthalt haben. Der guineischen Delegation wurden passend dazu die kriminalisierten Flüchtlinge vorgeführt, um diese zügig abzuschieben.

Deutschland schickt so Menschen direkt in die Diktatur zurück. Dorthin, wo täglich massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden mit willkürlichen Verhaftungen, Folter, Unterdrückung der Pressefreiheit, exzessiven Gewaltanwendungen von sogenannten Sicherheitskräften, wie Erschießungen von Demonstrant*innen und extralegale Hinrichtungen von Oppositionellen. Zudem herrscht Armut und Perspektivlosigkeit im Land und Ebola- und Corona-Seuchenzüge bedrohen die Bevölkerung zusätzlich.

Der Aufenthalt von Alpha Oumar Bah war nicht akut bedroht -“ Er war vor drei Jahren nach Berlin gekommen, hatte sogar eine feste Arbeitsstelle und konnte dadurch seine Familie in Guinea finanziell unterstützen. Trotzdem ertrug er, der die lange Flucht als Jugendlicher nach Europa und mehrjährigen unsicheren Aufenthalt in Italien erlebt hatte, das Leben nicht mehr. Die Angst vor einer Abschiebung und einer zwangsweisen Rückkehr nach Guinea trieben ihn zu der Verzweiflungstat -“ er stürzte aus der zweiten Etage seiner Unterkunft.

Auf Initiative seiner engen FreundInnen und der Soli-Gruppe Ayé ben und mit Unterstützung des Vereins Guinée Solidaire und des Berliner Flüchtlingsrates fand am Samstag, den 27. März, eine Trauer-Demonstration durch den Berliner Bezirk Spandau statt. Circa 150 Personen -“ vor allem afrikanischer Herkunft -“ nahmen teil. Aus den Redebeiträgen wurde deutlich, daß Alpha Oumar Bah ein freundlicher und beliebter Mensch war, dass sein Tod für seine FreundInnen überraschend war und Erschrecken, Schmerz und tiefe Trauer ausgelöst hatte.

Ausgehend vom Münsinger Park, in dem Alpha Oumar Bah sich mit Freund*innen oft getroffen und aufgehalten hatte, vorbei am Spandauer Rathaus und kurz durch die Innenstadt, bewegte sich der Zug in Richtung Industriegebiet, dorthin, wo die Flüchtlingsunterkunft steht, und wo Alpha Oumar Bah sein Leben am 16. März beendete. Vor Ort wurden Kerzen und Blumen abgelegt und der Trauerzug mit einem Gebet für Alpha Oumar Bah beendet.

Nachdem die Trauer-Utensilien auf Anweisung der Polizei vom Gehweg weggeräumt werden mussten, haben MitarbeiterInnen der Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände einen kleinen Gedenk- und Erinnerungsort für Alpha Oumar Bah damit eingerichtet. -“ ARI-Dokumentation -“

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv Berlin

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

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Tamilen droht die Auslieferung an Genozid-Verantwortliche

In den vergangenen Tagen sind in Baden-Württemberg fünf Menschen tamilischen Ursprungs verhaftet und in die Abschiebungshaft Pforzheim gebracht worden, um von dort aus nach Sri-Lanka abgeschoben zu werden. Einer von ihnen wurde nach eigenen Angaben beim Eintreffen an seiner Schule in Nürtingen festgenommen und an Händen und Füßen gefesselt. Angesichts der zunehmenden Kritik - beispielsweise in einem aktuellen Bericht der UN-Menschenrechtsbeauftragten - an der Repression gegen Minderheiten und Oppositionelle - hält der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg diese Abschiebungen für nicht vertretbar. In Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell über 30 Tamilen in Abschiebungshaft, was auf die Vorbereitung einer bundesweiten Sammelabschiebung hindeutet.

Am vergangenen Freitag hatte sich Gajendrakumar Ponnambalam, tamilischer Abgeordneter im Parlament von Sri Lanka, mit einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt. Darin warnte er, die Abschiebung werde die laufenden internationalen Bemühungen bezüglich der vergangenen und gegenwärtigen Menschenrechtsverletzungen in Sri Lanka behindern. Er weist auf die "ernsthafte Verschlechterung" der Menschenrechtslage seit Amtsantritt der aktuellen Regierung hin.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg erklärt dazu: „Im Gegensatz zur UNO und zu einigen anderen europäischen Staaten scheint Deutschland noch nicht zur Kenntnis genommen zu haben, dass die Verantwortlichen für den Genozid an der tamilischen Bevölkerung, wie der heutige Präsident und damaligen Armeechef Gotabaya Rajapaksa, wieder an der Macht sind, und nicht nur jede Aufklärung der damaligen Verbrechen verhindern, sondern dazu noch mit Repression bis hin zur Folter gegen die tamilische Bevölkerung vorgehen. Während die UN-Menschenrechtsbeauftragten internationale Sanktionen gegen die Genozid-Verantwortlichen und eine Neubewertung von Asylanträgen von Tamil*innen fordert, liefern Deutschland und Baden-Württemberg Tamilen an die Genozid-Verantwortlichen aus. Das ist absolut indiskutabel und muss umgehend gestoppt werden!"
Hintergrundinfos:

Bericht der Hohen Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen zur Situation in Sri Lanka (in Englischer Sprache):

https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26695

Quelle: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, 29. März 2021

Siehe auch: "Der Versöhnung verpflichtet". Eine Sammelabschiebung tamilischer Flüchtlinge nach Sri Lanka droht, obwohl die UNO vor einer drastischen Verschlechterung der Menschenrechtslage dort warnt

„Wir sind alle Salah!“ - 400 Menschen gegen Rassismus in Eberswalde

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv Berlin
400 Menschen haben am Sonntag in Eberswalde gegen das ungerechte Asylsystem und den strukturellen Rassismus in Deutschland demonstriert. Der 21. März ist der internationale Tag gegen Rassismus -“ trauriger Anlass an diesem Tag war der Tod von Salah Tayyar aus dem Tschad. Nach acht Jahren in Deutschland war er ohne sichere Aufenthaltsperspektive und hat keinen anderen Ausweg mehr gesehen und sich am 11.03. das Leben genommen. Angehörige und Freundinnen, Aktivistinnen der Gruppe „Barnim für alle“ und anderer Geflüchteten-Gruppen aus Brandenburg und Berlin hielten teils kämpferische, teils nachdenkliche Reden auf dem Bahnhofsvorplatz. Im Anschluss kamen 200 Menschen vor das Haus im Brandenburgischen Viertel in Eberswalde, in dem Salah gewohnt hatten, um an ihn zu erinnern.

Yahia Mohammed, ein Cousin des Verstorbenen, lebt in Berlin und will die Kundgebung am Bahnhof eröffnen. Aber die Gefühle lassen das nicht zu. Nach wenigen Worten versagt ihm die Stimme -“ angesichts des Todes von Salah, und der anteilnehmenden Menge fehlen ihm die Worte, er gibt an den nächsten Redner weiter.

Mustafa Hussein ist nicht nur traurig, sondern auch richtig wütend. „Wir erleben hier in Eberswalde soviel Rassismus: in der Ausländerbehörde, beim Sozialamt, bei den Ämtern und auf der Straße -“ jeden Tag!“. Er ist politischer Aktivist aus dem Sudan und selbst wie Salah und viele andere Anwesende im Klageverfahren gegen die Ablehnung seines Asylantrags. Wie so viele andere kennt er nur zu gut den Druck, die Ungewissheit und die tägliche Angst wegen der unklaren Perspektive. Für ihn und die anderen geflüchteten Aktivist*innen ist klar, dass dieser Druck, diese Angst Salah in den Suizid getrieben haben. „Wir sind alle Salah!“ ist deshalb das Motto der Kampagne. Auf einem Plakat zerstört eine Faust eine sogenannte „Duldung“ -“ die Art von Ausweis, den viele Geflüchtete bekommen und mit dem sie kaum Rechte haben. „Stop Duldung! Stop making fear!“ steht darauf.

Noch wütender und enttäuschter ist Ahmed Rahama, ebenfalls aus dem Sudan. Er sagt in seiner Rede:„Fuck Asylsystem! Die Lage ist für mich einfach eskaliert. Ich habe keine Hoffnung mehr in Deutschland zu leben. Fuck Ausländerbehörde! Fuck struktureller Rassismus in Deutschland!“.
Fiona Kisoso aus Kenia beginnt ihre Rede mit ruhigen Worten: „Normalerweise habe ich viel Power, wenn ich eine Rede halte. Diesmal fehlt mir die Energie, es hat mich zu traurig gemacht. Ich brauche die Energie von euch!“ Sie animiert die Menge zu Sprechchören und plötzlich scheint doch sehr viel Energie von ihr selbst zu kommen. Sie sagt: „Wir wollen nur Chancengleichheit. Wir wollen eine Chance, uns zu integrieren, zu arbeiten, zur Schule zu gehen, ohne von den Behörden schikaniert und gestresst zu werden.“
Aziza Al Sharwi fragt: „Wieviele Salahs brauchen wir, um die ungerechten Gesetze zu ändern?“

Viele Schwarze Aktivist*innen haben etwas zu sagen, der Tod von Salah berührt viele, einige sind aus Potsdam, Berlin oder Brandenburg/Havel angereist. Danach begeben sich immer noch gut 200 Menschen zum Haus des Verstorbenen in einem sechstöckigen Plattenbau im Brandenburgischen Viertel, am Stadtrand von Eberswalde. Aufgrund der Corona-Beschränkungen hatte die Polizei keine Demonstration erlaubt, nur „ortsfeste“ Kundgebungen.

Vor dem Haus in der Senftenberger Str. 4 bittet der Cousin des Toten zunächst die anwesenden muslimischen Gläubigen nach vorn zum Gebet. Nach einem darauf folgenden Moment der Stille geht Salah Bechir, ein Freund von Salah Tayyar, ans Mikrofon, um aus dessen Leben zu erzählen. „Salah hatte einen Traum, mit dem er nach Deutschland kam. Sein Traum war es für seine Familie sorgen zu können. Er hatte zwei Kinder und eine Frau im Tschad, die er seit vielen Jahren nicht sehen konnte. Er floh vor dem Militärgefängnis aus dem Tschad nach Libyen. Libyen musste er wegen des Krieges verlassen.“ Er beschreibt ihn: „Salah war ein stiller, bescheidener Mensch. Dabei war er freundlich und immer sehr hilfsbereit.“

Eric von Welcome United, der aus Brandenburg/ Havel angereist ist, erklärt: „Wir alle kommen mit Träumen hierher. Unser Traum ist es, ein normales Leben in diesem Land zu führen. Unser Traum ist in Freiheit zu leben.“

Die Gruppe „Barnim für alle“ kündigte zum Abschluss eine weitere Kundgebung an einem Dienstag in den nächsten Wochen vor der Barnimer Ausländerbehörde an.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.
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Bayern: Ärzt*innen und Standesorganisationen stehen hinter Banu

In ungewohnt deutlicher Manier mischten sich ärztliche Organisationen und prominente Mediziner in die derzeitige politische Diskussion um die drohende Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci ein. Die Gewerkschaft ver.di hatte am heutigen Mittwoch zur 9. Mahnwache für die Psychiaterin eingeladen. Gekommen waren erneut trotz arktischer Kälte über 120 Personen.

Zunächst durften schriftliche an OB König verfasste klare Positionierungen verlesen werden. Der Vizepräsident der Bayerische Landesärztekammer, Dr. med. Andreas Botzlar weist ausdrücklich darauf hin, „dass Mitglieder der TKP-ML in der Türkei häufig von Folter betroffen sind. Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Es gilt unabhängig vom legalen, persönlichen oder politischen Status des Einzelnen.“. Er verlangt daher eine Aussetzung des Verfahrens.

Die Vorsitzende des Ärztlichen Bezirksverbandes Dr. med Heidemarie Lux teilt diese Sorge um drohende „Folter oder noch schlimmere Maßnahmen bei Auslieferung (...): Als Vertreterin einer ärztlichen Standesorganisation ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden müssen.“

Als jedenfalls für Nürnberg prominentester Redner wies der langjährige Vorstand des Klinikums Dr. Alfred Estelmann auf die seines Erachtens absurde Situation für Büyükavci hin: „Was mich immer wieder an den Process von Kafka, an den Josef K. erinnert ist: Das OLG lässt sich alle Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen. Damit nimmt es Banu Büyükavci die Möglichkeit gegen dieses Urteil die Stimme zu erheben. Gleichzeitig ist die Einwohnerbehörde der Stadt Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, auf die wir eigentlich stolz sind, aktiv, um sie abzuschieben. Der Nürnberger Stadtrat formuliert einen tollen Beschluss, damit sie hierbleiben darf. Aber was ich nicht verstehe, warum man die nicht an die eigene Haustüre, an die eigene Ausländerbehörde richtet!“

Dr. med. Susanne Simen, bereichsleitende Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Klinikum Nürnberg hatte von Kolleg*innen an der Klinik Meinungen über Dr. Banu Büyükavci eingeholt. In einer nicht enden wollenden Liste von etwa 30 Äußerungen lobten jene deren Engagement im Job, ihre Kollegialität und Fachlichkeit und Unentbehrlichkeit, was nicht nur bei der anwesenden Banu Büyükavci große Rührung auslöste.

Der Personalrat am Klinikum Dr. med. Martin Krasa wies auf den eigenen Flüchtlingsstatus im Jahr 1968 nach dem gescheiterten Dubček-Aufstand in der Tschechoslowakei hin: „Ich bin sicherlich schon deshalb absolut unverdächtig, mit Mitglieder kommunistischer Parteien zu sympathisieren. Aber darum geht es hier nicht. Es geht darum., dass wir in Deutschland das Glück haben, in einem demokratischen Rechtsstaat leben zu dürfen. Aber wir tragen auch Verantwortung dafür und müssen dort für Demokratie und Menschenwürde einstehen, wo wir sie als bedroht wahrnehmen. Wir mögen die politsichen Ansichten von Banu Büyükavci nicht teilen, aber jeder von uns kennt das Zitat, das Voltaire zugeschrieben wird: -šIch teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen-˜. Deswegen stehe ich hier. Ich frage die Verantwortlichen des Ausländeramtes und den weisungsbefugten Dienstherren, Herrn Innenminister Herrmann: Wollen Sie die Verantwortung tragen, dass eine Frau und Ärztin in ein Land ausgeliefert wird, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter, Erniedrigung und unmenschliche Behandlung erleiden wird?“

Organisator des Abends Prof. Dr. med. Hannes Wandt legte abschließend den Finger in die zentrale Wunde des §129b des Strafgesetzbuches: „Man stelle sich vor, dass es in Schweden oder der Schweiz während des Hitler-Regimes diesen Paragraf gegeben hätte: Keiner der Oppositionellen gegen die Naziherrschaft hätte sich in diesen Ländern sicher fühlen können vor Ausweisung und Verschleppung. Daher die Forderung auch hier: Dieser menschenrechtswidrige Paragraf muss weg!“

Ergänzende Infos:

Die gesamte Kampagne ist hier dokumentiert

Vollständige Rede von Dr. Estelmann auf Youtube

Schreiben der bayerischen Landesärztekammer an OB König

Schreiben des ärztlichen Bezirksverbandes an OB König



Quelle: ver.di

Bosnien/Lipa: Bundesweit fordern 136 Organisationen Evakuierung und Aufnahme der Schutzsuchenden, sowie ein sofortiges Ende der Push-Backs

Auf Initiative der Balkanbrücke, Seebrücke und PRO ASYL fordert ein Bündnis aus rund 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen die sofortige Evakuierung und Aufnahme der Schutzsuchenden in Bosnien-Herzegowina. Die Bundesregierung darf der humanitären Krise vor den Toren der EU nicht länger tatenlos zusehen.

Noch immer harren ca. 3.000 Menschen auf der Flucht ungeschützt vor dem bosnischen Winter ohne winterfeste Unterbringung aus. Ihnen droht der Kältetod. Die EU hat sich bislang mit Geld für die "Hilfe vor Ort" aus der Verantwortung für die Geflüchteten freizukaufen versucht. Aber in Bosnien wird es keine menschenwürdige Lösung für die Schutzsuchenden geben. Es müssen jetzt schnelle und unbürokratische Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Die meisten der in Bosnien-Herzegowina gestrandeten Schutzsuchenden befanden sich bereits in der EU, sie wurden allerdings von kroatischen Grenzpolizist*innen nach Bosnien zurückgeprügelt. Seit Jahren sind an der bosnisch-kroatischen Grenze Push-Backs, die mit äußerster Brutalität durchgeführt werden und gegen internationales und europäisches Recht verstoßen, an der Tagesordnung.

Die Push-Backs geschehen mit Billigung und Unterstützung der EU und der Bundesregierung. Ungeachtet der gut dokumentierten, systematischen Menschenrechtsverletzungen wird Kroatien für den Grenzschutz allein seit Dezember 2018 mit über 18 Mio. Euro von der EU unterstützt. Vom deutschen Bundesinnenministerium erhielt die kroatische Grenzpolizei 2020 zusätzlich Wärmebildkameras und Fahrzeuge.

Statt die Gewalt zu unterstützen muss die Bundesregierung entsprechend der Aufnahmebereitschaft in Deutschland handeln: Über 220 Kommunen und mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Monaten die Aufnahme von Schutzsuchenden zugesagt. Auch die Zivilgesellschaft unterstützt diese Bereitschaft -“ Balkanbrücke und Seebrücke rufen am 30. Januar unter dem Motto "Aufnahme statt Abschottung" bundesweit zu corona-konformen Protesten auf.

Das Bündnis fordert:

● Stopp der gewaltsamen illegalen Push-Backs an den europäischen Außengrenzen. Das Recht aller Menschen auf Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU muss endlich eingehalten werden.

● Stopp der bundesdeutschen Unterstützung für die kroatische Grenzpolizei!

● Die Bundesregierung muss sofort handeln. Die Schutzsuchenden in Bosnien-Herzegowina müssen evakuiert werden. In Deutschland stehen Länder und Kommunen zur Aufnahme bereit.

#WirhabenPlatz

Zum Aufruf (Deutsch | Englisch) und der Liste aller mitzeichnenden Organisationen. Unterzeichnet haben unter anderem Paritätischer Gesamtverband, medico international, terre des hommes, pax christi, Landesflüchtlingsräte, Border Violence Monitoring Network, No Name Kitchen, Diakonie Hessen, Baden, Rheinland und Diakonische Werke in verschiedenen Bundesländern.

Quelle: Flüchtlingsrat Thüringen

Berlin: Gedenken an Oury Jalloh

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
In Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer und rechter Gewalt versammelten sich am 7. Januar mehrere hundert Menschen vor der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlin. Auch in Dessau-Roßlau, Halle und in rund 10 anderen Städten gab es Veranstaltungen und Kundgebungen. Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Seit dem Mord an Oury Jalloh wurden alle Spuren verwischt und alle Ermittlungen, wie es zu seinem Tod kommen konnte, von Polizei, Justiz und auch von Seiten der Politik behindert und letztendlich eingestellt. Nur durch die beharrliche Arbeit der Oury-Jalloh-Initiative wurden die vielen Skandale im Zusammenhang mit seinem Tod öffentlich bekannt. Die Behauptung, der gefesselte Oury Jalloh hätte sich selbst getötet, wurde durch mehrere Brandgutachten unabhängiger Experten widerlegt. Die Initiative kämpft weiter für Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen. Oury Jallohs Bruder will gerichtlich neue Ermittlungen erzwingen. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts negativ ausfallen geht es als nächstes zum Europäischen Gerichtshof.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Gemeinsames Gedenken an unseren Bruder Oury Jalloh: Demo in Stuttgart am 7.1.21

Demo in Stuttgart am 7.1.21

17 Uhr Karlspatz am Mahnmal vor dem Alten Schloss

Unser Bruder Oury Jalloh wurde am 07.01.2005 (RIP) von Polizisten auf dem Dessauer Polizeirevier in Gewahrsam bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Durch unabhängige Gutachten und Aufklärungsarbeit der letzten 15 Jahre konnte dies die Initiative Oury Jalloh mit faktischen Beweisen aufzeigen. Die deutsche Justiz weigert sich weiterhin aufzuklären und bestreitet, dass Oury sich nicht selbst angezündet haben kann. Nicht zuletzt verkündeten dieses Jahr im August 2020 die Sonderberater des Landtages Sachsen-Anhalts, dass sie weiterhin an der Täterversion der Selbstanzündungsthese festhalten und unseren Bruder Oury Jalloh weiterhin kriminalisieren. Wir wissen:

OURY JALLOH -“ DAS WAR MORD!

Und es ist kein Einzelfall! Im Oktober 2018 hat die Internationalen Unabhängigen Kommission zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh zwei weitere Mordfälle in die unabhängigen Untersuchungen mit aufgenommen: Hans-Jürgen Rose (1997 RIP) und Mario Bichtemann (2002 RIP) wurden beide in Polizeiobhut in Dessau zu Tode gefoltert. Deshalb reden wir vom OURY-JALLOH-KOMPLEX.

Am 7. Januar 2021 werden wir wie jedes Jahr unseres Bruders Oury Jalloh gedenken, in Dessau und an anderen Orten wie in Stuttgart. Wir wollen auch all unserer Geschwister gedenken, die in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt durch rassistisch motivierte Gewalt von Polizei und Nazis umgebracht wurden, von Justiz und Staat entehrt und unterdrückt und von einer schweigenden Masse der Bürger:innen in Deutschland vergessen werden.

Wir solidarisieren uns mit der weltweiten #BlackLivesMatter-Bewegung gegen rassistische Polizeigewalt genauso wie mit der #EndSARS-Bewegung gegen kriminelle Polizeieinheiten in Nigeria.

Refugees4Refugees und weitere Gruppen

Refugees4Refugees

Weitere Informationen:

Initiative Oury Jalloh

Black Community Hamburg

Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

Samstag: Live Bericht zur Situation in Moria

Die Veranstaltung findet am Samstag, 19.12.2020 um 18 Uhr über Zoom statt. Du gelangst zur angegebenen Zeit zur Veranstaltung, wenn du HIER KLICKST. Du brauchst das Programm nicht runterladen - gehe dazu einfach auf "Mit dem Browser öffnen", sobald das Fenster aufgeploppt ist.

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird -“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

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