Skip to content

Rede von Lothar Letsche vor dem „Landesamt für Verfassungsschutz“

Die VVN-BdA Baden-Württemberg hat am 5.12.2018 eine Kundgebung vor dem Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart durchgeführt.

Lothar Letsche, Mitglied des Landesvorstands, hielt dabei eine Rede, bei der er deutlich machte, warum der Verfassungsschutz nicht reformiert werden kann, sondern aufgelöst werden muss.

Wir stehen vor einer Einrichtung, die ein bekannter Rechtsanwalt bezeichnet hat als „ein ideologisches Kind des kalten Krieges -“ gezüchtet als nachrichtendienstliche Waffe im Ost-West-Konflikt der 50/60er Jahre zur Westintegration, Wiederbewaffnung und Absicherung des westdeutschen -šBollwerks gegen den Kommunismus-™“.

Rolf Gössner hat mir in seiner Rede, die er am 19. August dieses Jahres vor dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ in Köln hielt, so oft aus dem Herzen gesprochen, dass er mir bitte nachsieht, dass ich heute immer wieder daraus zitiere.

In jener Zeit eines militanten Antikommunismus, in der Zeit, als ich zur Schule ging, erwarb sich dieses „Amt“ -“ ich zitiere -“ seine „zweifelhaften Verdienste bei der systematischen Ausspähung, Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Kommunisten, anderen Linken und Antifaschisten aus dem politischen Willensbildungsprozess. Diese geheimdienstlichen Praktiken haben seinerzeit maßgeblich zu einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit einer halben Million Betroffener beigetragen und in den 70er/80er Jahren zu einer einschüchternden Berufsverbote-Politik, die zu millionenfachen Ausforschungen führte und der Tausende zum Opfer fielen.“

Als einer der persönlich Betroffenen füge ich hinzu: dafür haben ihm Politiker -“ die Ministerpräsidenten der Länder -“ am 28. Januar 1972 mit dem „Radikalenerlass“ zu dem größten Arbeitsbeschaffungsprogramm seiner Geschichte verholfen und die betreffende Konferenz stand unter dem Vorsitz des damaligen sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt, der das später als einen großen Irrtum bezeichnete.

Das Ergebnis hat der niedersächische Landtag am 16. Dezember 2016 in einem Beschluss so zusammengefasst und es gilt genauso für Baden-Württemberg: den damaligen Betroffenen seien „fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teilnahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen“ worden, wodurch es „zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen“ kam. „Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt, die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert, bedroht und bestraft. Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die Jagd auf vermeintliche -šRadikale-™ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurden Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert.“

Fünf ehemalige Mitglieder des Parlamentarischen Rats, am 23. Mai 1949 Unterzeichner des von ihnen erarbeiteten Grundgesetzes, hatten schon am 18. März 1982 in Hannover öffentlich erklärt: „Wir sehen in der Berufsverbotepraxis, wie sie durch den sogenannten Radikalenerlass vom 28. 1. 1972 ausgelöst wurde- auch nach den inzwischen erfolgten Korrekturen -“ eine Gefahr für die von uns gewollte freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir sehen diese Gefahr nicht nur in dem vom Grundgesetz unseres Erachtens nicht gedeckten Ausschluss einzelner Personen vom öffentlichen Dienst, sondern mindestens ebensosehr in der allgemeinen Verunsicherung, insbesondere der Jugend, durch die inzwischen entwickelte Verfassungsschutzpraxis.“

Das änderte damals allerdings nichts daran, dass es in einigen Bereichen noch jahrelang so weiter ging, bis die internationalen öffentlichen Verurteilungen der Berufsverbote als Verstöße gegen arbeitsrechtliche Normen, als Verstöße gegen Menschenrechte und gegen das Diskriminierungsverbot nicht mehr auf die Seite gewischt werden konnten. Und dass es in Bayern bis heute so weiter geht.

Die mittlerweile 68jährige Geschichte des „Verfassungsschutzes“ lässt sich auch -“ ich zitiere wieder Rolf Gössner -“ als eine Geschichte weiterer „Skandale und Bürgerrechtsverletzungen schreiben: von der Waffenbeschaffung für militante Gruppen; der Überwachung demokratischer Organisationen und Parteien, die als -šextremistisch beeinflusst-™ gelten, sowie politisch-sozialer Bewegungen, wie der Anti-Atom- und Friedensbewegung, über skandalöse Sicherheitsüberprüfungen, Bespitzelung von Journalisten, Anwälten, Abgeordneten und Gewerkschaftern, illegale Telefonabhöraktionen bis hin zu jenem fingierten Bombenattentat, das als -šCeller Loch-™ in die Geschichte einging -“ eine Chronik ohne Ende, die mit der V-Mann-Affäre im NPD-Verbotsverfahren, mit den V-Mann-Verflechtungen in Neonaziszenen und im NSU-Umfeld ihre vorläufigen Tiefpunkte fand.“

Wissen muss man jedenfalls, dass es zwischen den Beiträgen zur politischen Brunnenvergiftung und zur Ablenkung von ihrer Rolle, die sie in ihre Berichte schreiben, und dem, was sie wirklich tun, noch einmal einen Unterschied gibt.

In ihrem Umgang mit unserer 1947 von Überlebenden der Naziverfolgung gegründeten VVN-BdA erkennen wir verschiedene Ebenen:

In Bayern werden wir offiziell im Bericht als „linksextremistisch beeinflusst“ gelistet. Das dient vor allem dazu, bundesweit -“ wohlgemerkt: in allen Ländern -“ ständig das Drohszenario eines Entzugs der Gemeinnützigkeit bereit zuhalten. Wiederum muss man sagen, Politiker waren es, die die entsprechenden Gesetzesparagraphen beschlossen haben.

Argumentiert wird mit einem gemeinsamen Dokument des Bundes- und der Landes„verfassungsschutz“ämter, wo tatsachenwidrig, behauptet wird die VVN-BdA sei eine „linksextremistisch beeinflusste Organisation“, deren Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet seien. Die VVN-BdA sei „dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet“ und trete demzufolge „für eine sozialistisch/kommunistische Diktatur“ als „einzig konsequente Alternative zu -šfaschistischen-˜ [in Gänsefüßchen!] Gefahren“ ein.

In Baden-Württemberg taucht allerdings seit 2012 unsere antifaschistische Organisation nicht in den Berichten auf. Auch in Hessen und auf Bundesebene nicht.

Das hindert die Herrschaften aber nicht, einzelne bekannte Antifaschistinnen und Antifaschisten permanent zu bespitzeln mit der Begründung, dass sie bei uns sind und mitarbeiten. Michael Csaszkóczy aus Heidelberg betrifft das beispielsweise und Silvia Gingold aus Kassel. Als Silvia dagegen klagte, gab der Geheimdienst offen zu, dass er auch Organisationen „beobachte“, die in den Jahresberichten nicht aufgeführt seien. Im „Beweismaterial“ war der Video-Mitschnitt eines Vortrags enthalten, den Silvia auf einem gewerkschaftlichen Podium neben dem heutigen thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hielt. In dem Gerichtsurteil, das den Einlassungen des Geheimdienstes in allen wesentlichen Punkten folgte, wird ihr als belastend vorgehalten, dass sie -“ als eine der bekanntesten Berufsverbote-Betroffenen -“ auf einer entsprechenden Kundgebung eine Rede hielt und dass sie aus den Memoiren ihres Vaters, des jüdischen Resistancekämpfers Peter Gingold vorliest, und damit -“ O-Ton -“ „wegen der relativen Bekanntheit ihres Namens als Tochter eines Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus quasi als Magnet für Personen gewirkt hat, die den Zielen der Veranstalter bislang eher fern gestanden haben.“

Bei diesem Feindbild können wir also davon ausgehen, dass diese Herrschaften nicht einmal eine Spur von Scham empfinden, sondern sich als verdiente Beamte vorkommen, falls sie auch hier in Bad Cannstatt ein paar hundert Meter entfernt am 9. November die Kundgebung am Platz der ehemaligen Synagoge bespitzelt haben sollten, wo der Opfer der Reichspogromnacht gedacht wurde und Silvia eine Rede hielt.

Besonders empörend ist die Behauptung in den genannten Dokument, der Schwur von Buchenwald sei eine verfassungsfeindliche kommunistische Hervorbringung. Da haben die überlebenden Buchenwald-Häftlinge am 19. April 1945 nämlich nicht nur dem kurz vorher verstorbenen Präsidenten der USA Franklin D. Roosevelt ein ehrendes Andenken ausgesprochen, indem sie ihn als „großen Freund der Antifaschisten aller Länder, Initiator und Organisator des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt“ würdigen, sondern auch geschworen: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln“, behaupten die „Verfassungsschützer“, sei das „orthodoxe“, „kommunistische“ Faschismus-Verständnis, als alle nicht-marxistischen Systeme -“ also auch die parlamentarische Demokratie -“ als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet würden, die es zu bekämpfen gelte.

Abgesehen von der Beleidigung der 21.000 überlebenden und der 51.000 ermordeten Buchenwald-Häftlinge zeugt es davon, dass die Verfasser solcher Hervorbringungen einfach strohdumm sind. Antifaschisten jedenfalls wissen dass die Demokratie nicht die Vorstufe, sondern das Gegenteil des Faschismus ist. Faschismus und Demokratie verhalten sich wie Feuer und Wasser. Deshalb wehren sich Antifaschisten gegen den Abbau demokratischer Rechte.

Aber wir haben es mit organisierter Dummheit zu tun, die mit staatlichen Machtmitteln ausgestattet existenzbedrohende Folgen hatte und weiterhin haben kann!

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln!“ -“ das rührt durchaus an den Kern dessen, wofür die Einrichtung steht, vor deren Gebäude wir stehen. Der Artikel 139 des Grundgesetzes legt die Weitergeltung der zur Befreiung Deutschlands vom Nazismus und Militarismus erlassenen Bestimmungen fest. Nur auf dieser Grundlage konnte die Bundesrepublik 1970 überhaupt der UNO beitreten. So etwas ist in diesem Haus selbstverständlich unbekannt.

Es drängt sich die Frage auf, ich zitiere wieder Rolf Gössner, „welche Werbefirma wohl auf die glorreiche Idee kam, diese Institution ausgerechnet -šVerfassungsschutz-™ zu nennen. Was verbirgt sich in Wirklichkeit hinter dem wohlklingenden, aber irreführenden Label, das wir oft unhinterfragt benutzen? Wenn man die Kritik am -šVerfassungsschutz-™ als Inlandsgeheimdienst und an seinen Praktiken zusammenfassen möchte, so könnte man diesen Problemfall der Demokratie komprimiert so auf den Punkt bringen: Der -šVerfassungsschutz-™ mit seinen 17 Ämtern in den Bundesländern und auf Bundesebene ist ein im kalten Krieg geprägter, antikommunistischer und skandalgeneigter Inlandsgeheimdienst mit geheimen Strukturen, Mitteln und Methoden sowie der Lizenz zu Gesinnungskontrolle, Infiltration und Desinformation. Er ist ein Regierungsgeheimdienst, der seine frühen altnazistisch-personellen Prägungen lange verleugnet und verdrängt hat; der eine ellenlange Skandalgeschichte hat und immer wieder Bürger- und Persönlichkeitsrechte vieler Menschen verletzt; der weite Teile der Linken und politisch Andersdenkende als -šVerfassungsfeinde-™ und -šLinksextremisten-™ verdächtigt und heimlich bespitzelt -“ und bei der Bekämpfung des Neonazismus weitgehend versagt; der sich mit seinen bezahlten V-Leuten und seinem unkontrollierbaren V-Leute-System heillos in mörderische Neonaziszenen und kriminelle Machenschaften verstrickt und diese deckt; der ein skrupelloses Vertuschungssystem betreibt, wichtige Beweismittel manipuliert und beseitigt sowie brisante Akten schreddert; der demokratisch kaum zu kontrollieren ist, weil er demokratischen Grundprinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht und auch deshalb zu Verselbständigung und Machtmissbrauch neigt, und der aus all diesen Gründen Verfassung und Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat notorisch gefährdet und schädigt, anstatt sie auftragsgemäß zu schützen. -šVerfassungsschutz-™ ist also in Wirklichkeit ein euphemistischer Tarnname, hinter dem sich weitgehend demokratiewidrige Geheiminstitutionen verbergen. Folgerichtig könnte man hinzufügen: Hätte der -šVerfassungsschutz-™ den ideologisch aufgeladenen Begriff -šExtremismus-™ und das Verdikt -šverfassungsfeindlich-™ nicht gepachtet und für die radikalen -šRänder-™ der Gesellschaft reserviert, dann könnten diese Vorwürfe letztlich auch gegen ihn selbst gerichtet werden -“ strenggenommen also: ein Fall für den Verfassungsschutz.“

Einer der abstrusesten Vorwürfe gegen Gössner, stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof, der natürlich auch selbst jahrzehntelang bespitzelt wurde, lautet: er würde mit seiner Staats- und Geheimdienst-Kritik „die Sicherheitsorgane diffamieren, wolle den Staat wehrlos machen gegen seine inneren und äußeren Feinde.“

Er spricht davon -“ ich habe es zitiert -, der Inlandsgeheimdienst habe bei der Bekämpfung des Neonazismus „weitgehend versagt“, er habe „als Frühwarnsystem versagt“. Kernproblem ist, sagt er, dass der „Verfassungsschutz“ „ein dubioses V-Leute-System unterhält, das sich als unkontrollierbar und erhebliches Gefahrenpotential herausgestellt hat: V-Leute in Neonaziszenen sind nicht etwa -šAgenten-™ des demokratischen Rechtsstaates, sondern staatlich alimentierte Naziaktivisten-“ zumeist gnadenlose Rassisten und Gewalttäter, über die sich der -šVerfassungsschutz-™ heillos in kriminelle Machenschaften und Naziszenen verstrickt;... Das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen erfahren musste, ist, dass der -šVerfassungsschutz-™ seine kriminellen V-Leute oft deckt und gezielt gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie weiter abschöpfen zu können -“ anstatt sie unverzüglich abzuschalten. Das ist zwar strafbare Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zu Straftaten, womöglich auch zu Morden, doch die Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden.“

Alles richtig, bin ich überzeugt! Aber beschreibt er da nicht genau die Arbeitsweise dessen, wofür dieses „Amt“ da ist? Wo es nicht „versagt“, sondern genau seinen Job macht?

Genauso wie es seinen Job macht, wenn es -“ arbeitsteilig mit der Polizei -“ in antifaschistische und linke Strukturen seine bezahlten Leute schickt, die nicht nur zu unüberlegten Aktionen und Straftaten provozieren, sondern auch privateste Dinge ausspähen und vor allem die Solidarität zerstören sollen?

Solidarität ist etwas prinzipiell anderes als das mafiose Schweigen derer, die hektisch Beweise ihrer konspirativen Machenschaften schreddern, sobald parlamentarische Untersuchungsausschüsse sich dafür zu interessieren beginnen! Aber dieser Unterschied ist in der Abteilung für psychologische Kriegsführung, die ich in diesem Haus ebenfalls vermute, wahrscheinlich nicht bekannt.

Solidarität ist für uns ein Vermächtnis des antifaschistischen Widerstands, das wir hoch halten.

Vor sieben Jahren haben wir schon einmal eine Kundgebung vor diesem Haus durchgeführt. Der Redner sagte: „Den wichtigsten Dienst, den der Geheimdienst Verfassungsschutz der Verfassung erweisen könnte, wäre wenn er sich vom Acker machen würde. Die Auflösung dieser strukturell demokratiegefährdenden Institution Verfassungsschutz würde weit mehr zum Schutz der Verfassung beitragen, als der allerschönste Geheimdienst es je könnte, selbst wenn er wollte.“

Dieser Forderung namhafter Bürgerrechtsorganisationen -“ sagt Gössner heute -“ „steht nicht etwa das Grundgesetz entgegen, denn danach muss der -šVerfassungsschutz-™ [verstanden als wirklicher Schutz der Verfassung] keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet sein. Seiner sozialverträglichen Auflösung als Inlandsgeheimdienst stünde verfassungsrechtlich also nichts im Wege. Im Fall von konkreten Gefahren, Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen sind ohnehin Polizei und Justiz zuständig. In diesem Sinne: Schicken wir den -šVerfassungsschutz“ nach 68 Jahren endlich in den unverdienten Ruhestand -“ zum Schutz von Verfassung, Bürgerrechten und demokratischem Rechtsstaat.

Danke für eure Aufmerksamkeit.

Quelle: VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

Rote Hilfe e.V. ist politische AkteurIn und leistet legitime Solidaritätsarbeit



Logo der Roten Hilfe


Pressemeldungen zufolge plant das Bundesinnenministerium ein Verbot unseres strömungsübergreifen linken Solidaritätsvereins. Mit Verweis auf angeblichen „Extremismus“ soll uns demnach die politische Arbeit untersagt werden.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

„Vieles an den Berichten über ein angebliches Verbot unseres Vereins erscheint erstmal unklar. Wir wissen nicht, ob es sich um ein vorschnelles Statement aus dem Umfeld des durch Wahldebakel und Maaßen-Affäre politisch angeschlagenen Bundesinnenministers Horst Seehofer handelt, oder ob er selbst die Absicht verfolgt, die Rote Hilfe e.V. zu verbieten. Falls es zu einem Verbotsverfahren kommen sollte, werden wir uns natürlich juristisch und politisch verteidigen. Die Arbeit der Roten Hilfe e.V. ist legitim. Wir stehen linken Aktivistinnen und sozialen Bewegungen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es zu Repression, Polizeigewalt oder Grundrechtsverletzungen kommt. Mit dieser Arbeit sind wir seit Jahrzehnten Teil der politischen Landschaft in der BRD. Das mag konservativen und rechten Kreisen nicht gefallen, rechtfertigt aber kein Verbot. Die Rote Hilfe e.V. ist manchen Behörden ein Dorn im Auge, weil sie politische Repression öffentlich thematisiert und Partei für die Betroffenen ergreift.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein offener, pluraler Verein für alle linken Initiativen und sozialen Bewegungen. Wir geben Hilfestellung im Fall von Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen. Zum Beispiel vermitteln wir Anwältinnen oder leisten finanzielle Unterstützung, damit Aktivistinnen nach einem langwierigen Verfahren nicht vor dem Ruin stehen. Angesichts der repressiven Verhältnisse und einer Verschiebung des politischen Diskurses nach rechts ist die Arbeit der Roten Hilfe e.V. notwendiger denn je.

Egal ob es sich um Repression im Hambacher Forst, die Unterstützung von Demonstrantinnen gegen AfD Parteitage oder die Forderung nach Freilassung von in Deutschland vor Gericht stehenden türkisch-kurdischen Oppositionellen handelt: Die Rote Hilfe e.V. steht an der Seite der Betroffenen und bündelt die Solidaritätsarbeit für die Betroffenen. Das ist der Grund, warum wir Mitgliederzulauf bekommen, für den wir sehr dankbar sind.


Wir rufen alle Menschen aus den sozialen Bewegungen auf, unserer pluralen strömungsübergreifenden Organisation beizutreten. Wir haben eine Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten und freuen uns immer über neue politische Impulse. Und wir danken darüber hinaus den zahlreichen Spender*innen, die unsere Arbeit erst möglich machen. Wir lassen uns nicht einschüchtern und führen unsere Arbeit fort.“

Quelle: Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Immer war der #Antifaschismus ihr Hauptfeind - Protestkundgebung vor dem "Landesamt für Verfassungsschutz"

Die VVN-BdA ruft auf zur Protestkundgebung vor dem "Landesamt für Verfassungsschutz" am Mittwoch 5. Dezember 2018 um 16 Uhr Stuttgart-Bad Cannstatt, Taubenheimstr. 85a

Ausgerechnet "Verfassungsschutz"-Ämter dienen sich an und werden beauftragt, die zunehmende Rechtsentwicklung zu "beobachten". Doch es gibt kaum eine Begebenheit der "NSU"-Mordserie, in die nicht auch "V-Leute"“ des "Verfassungsschutzes"tief verstrickt waren. Kaum eine Neonazi-Struktur, die nicht mit Geld aus diesem Haus aufgebaut wurde. Nicht nur parlamentarische Untersuchungsausschüsse konstatieren es mit wachsendem Entsetzen.

Was die AfD in Parlamenten bietet -“ Sachpolitik hat sie nicht anzubieten -“ schreibt sie oft direkt beim "Verfassungsschutz" ab.

Sie agiert sozusagen als dessen parlamentarischer Arm. Es geht nur um politische Brunnenvergiftung.

Zwar wurde der Eifer dieses "Amtes" in Baden-Württemberg seit einigen Jahrenetwas gebremst. Doch seine Aktivitäten zur Bespitzelung und Diskreditierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten gehen weiter. Selbst der Schwur der 51.000 befreiten Häftlinge des KZ Buchenwald vom 19. 4. 1945 soll "verfassungsfeindlich" sein. 1972 verschaffte der "Radikalenerlass" dem "Verfassungsschutz" das größte Arbeitsbeschaffungsprogramm seiner Geschichte.

Es war verantwortlich dafür, dass den damaligen Betroffenen "fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teilnahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen" wurden, dass es "zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen" kam. "Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt, die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert, bedroht und bestraft.

Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die Jagd auf vermeintliche -ºRadikale-¹ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurden Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert." Das hat der Niedersächsische Landtag am 16. Dezember 2016 in einem Beschluss festgestellt.Es ging diesem "Amt" nie um den Schutz der Verfassung, sondern immer um ihre Aushöhlung -“ um die politische Entwicklung nach rechts zu drehen!

Immer war der Antifaschismus ihr Hauptfeind

Via Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), Kreisverband Esslingen

Stuttgart: Kundgebung zum NSU-Prozess - 11. Juli 2018, 18 Uhr, Schlossplatz: Der NSU-Prozess geht zu Ende - Der Kampf gegen Rechts nicht!

Der NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) ist den meisten Menschen in der BRD bekannt. Die bewaffnete faschistische Gruppierung mordete sich von 1998 bis 2011 13 Jahre lang ungehindert durch die gesamte Bundesrepublik. Neun rassistische Morde an Migranten, die Exekution einer Polizistin, drei Bombenanschläge und 14 Raubüberfälle gehen auf das Konto der Naziterroristen.

Nun geht der großangelegte Prozess gegen 5 Beteiligte Nazis nach 5 Jahren und 436 Verhandlungstagen zu Ende. Mit einer Kundgebung am Tag der Urteilsverkündung werden wir deutlich machen, dass ein Ende des Prozesses noch lange nicht das Ende des Kampfes gegen Naziterror und dessen staatliche Schützenhilfe bedeutet!

Nachdem zwei Mitglieder des NSU -“ Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos -“ im Jahr 2011 bei einem Brand im Wohnmobil, das sie als Unterschlupf nutzten, getötet wurden, konnte mit Beate Zschäpe eine dritte Beteiligte festgenommen werden. In den folgenden Jahren zeigte sich, dass der NSU über ein weitverzweigtes Unterstützungsnetzwerk in der Naziszene verfügte, dass für Unterkünfte, Geld und Waffen sorgte. Hat sich der Alptraum von einer bewaffneten Naziorganisation damit erledigt? Noch lange nicht!

Die Herkunft und die Unterstützung des NSU aus der Naziszene ist nur eine Seite der Geschichte. Eine andere sind die offensichtlichen Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die Machenschaften der Naziterroristen. In den 13 Jahren seines Bestehens befanden sich nachweislich ca. 50 Spitzel deutscher „Sicherheitsbehörden“ im näheren und weiteren Umfeld des NSU. Sogenannte „Vertrauensleute“ des Verfassungsschutzes, also Nazis, die gleichzeitig für Geld mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten, besorgten Sprengstoff und Unterkünfte, Geld für falsche Pässe und Jobs für das Trio. Bei einem NSU-Mord in einem Internetcafé in Kassel hielt sich ein Beamter des Verfassungsschutzes sogar erwiesenermaßen am Tatort auf. In Baden-Württemberg kommen im Zusammenhang mit dem Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter außerdem noch Verbindungen zu einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans, der von Polizeibeamten aufgebaut wurde, hinzu.

Dass das Trio trotz dieser Nähe zum Staat 13 Jahre lang nicht gefasst wurde, ist kein Zufall. Es spricht Bände über die rassistischen Vorbehalte im Staatsapparat, dass die Polizei die Mordserie mit der zynischen Bezeichnung „Dönermorde“ versah und die Täter jahrelang unter migrantischen Menschen suchte. Die Polizei verdächtigte Opfer und ihre Angehörigen, Teil von kriminellen Netzwerken zu sein. Und auch, dass massenweise Aktenmaterial des Verfassungsschutzes über den NSU kurz nach dessen Auffliegen durch den Schredder gejagt wurde, fügt sich in das Bild ein. Besonders brisant im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den NSU ist darüber hinaus eine Reihe von Todesfällen, bei denen in den Jahren 2013 bis 2018 fünf Menschen ums Leben gekommen sind, die entweder selbst geladen waren, um Aussagen im Rahmen der NSU Ermittlungen zu tätigen, oder in engen Beziehungen mit ZeugInnen lebten. Zwei angebliche Selbstmorde, die viele Fragen aufwerfen, eine angebliche Lungenembolie in Folge einer Knieprellung bei einer gesunden 20-jährigen Frau, eine scheinbar unerkannte Diabetes und der aktuell ungeklärte Tod eines bekannten Brandermittlers.

Es geht uns aber nicht darum, uns in detaillierten Theorien über Verbindungen und Hintergründe zu verlieren. Uns geht es um die Tatsache, dass staatliche Stellen nicht in der Lage sind, den NSU-Komplex umfassend zu zerschlagen, geschweige denn nachhaltig gegen rechte und faschistische Tendenzen in der Gesellschaft vorzugehen. Wie auch, wenn Teile des staatlichen Personals offensichtlich ein enges Verhältnis zu entsprechenden Kreisen pflegen und zugleich juristisch nicht greifbar sind? Wie auch immer ein Urteil im Prozess gegen die Nazis aussehen wird -“ es wird nichts wirklich aufklären und verbessern, solange die gesellschaftlichen Bedingungen für das Erstarken von rechten und faschistischen Bewegungen nicht benannt und angegangen werden. Um langfristig zu erreichen, dass alle Formen des Rassismus auf dem Müllhaufen der Geschichte landen, brauchen wir eine Gesellschaft, in der die Menschen solidarisch zusammenleben -“ ohne Staatliche Organisationen, die mit Mörderbanden zusammenarbeiten und deren eigentlicher Zweck die Aufrechterhaltung einer Ordnung ist, in der das reichste Hundertstel der Bevölkerung ein Drittel des gesamten Vermögens besitzt, in der die Menschen, die eigentlich gemeinsam dagegen angehen könnten, nach Herkunft, kulturellen Identitäten und sozialem Status gespalten werden. Dafür müssen wir unsere Seite und Druck aufbauen -“ das kann uns kein Gericht und kein Parlament abnehmen!

Deshalb: Kommt am Tag der Urteilsverkündung im NSU-Prozess zur Kundgebung um 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart. Machen wir deutlich, dass wir den Kampf erst einstellen, „wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht“ (aus dem Schwur der KZ-Häftlinge von Buchenwald)!

Quelle: VVN-BdA Esslingen / AABS

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!

Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.

Die Verbotsverfügung - ein politischer Angriff

In der Pressemitteilung vom 25. August erklärte der Bundesinnenminister „Wir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor“ und bezog sich dabei auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Zu keinem Zeitpunkt wurde jedoch die Löschung einzelner Inhalte auf der Plattform versucht, sondern das komplette Portal kriminalisiert. linksunten.indymedia.org fungierte als Veröffentlichungsplattform für unterschiedlichste Aufrufe, Dokumentationen und Debatten der gesamten Linken. Das Verbot ist also ein gezielter Schlag gegen die gesamte Linke, der nicht zuletzt in das nach rechts offene Wahlkampfkalkül eines Ministers passt, der bereits für zahlreiche überwachungsstaatliche Verschärfungen und eine Aufrüstung des Repressionsapparates verantwortlich zeichnet.

Der Verfassungsschutz - vom Bock zum Gärtner

Besonders brisant im Kontext des Verbotes der Medienplattform Indymedia linksunten ist die Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nicht zuletzt im Rahmen der Ermittlungen gegen die Naziterroristen des NSU wurde offensichtlich, dass es sich, vorsichtig ausgedrückt, um eine intransparent arbeitende Behörde handelt, die de facto keiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Als Legitimationsbasis für ein Verbot von linksunten.indymedia lieferte das BfV eine Collage von Versatzstücken von auf der Seite veröffentlichten Texten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund fragwürdig, dass die Behörde ein hohes Eigeninteresse an der Abschaltung der Webseite besaß. So wurden auf linksunten.indymedia zahlreiche kritische Recherchen über die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die rechte Szene oder über deren geheimdienstliche Praxis gegen die Linke veröffentlicht.

Die Betreibervereinigung - ein juristisches Konstrukt

Das Verbot von Medien fällt eigentlich nicht in die Zuständigkeit des Innenministers. Deshalb wurde kurzerhand ein Verein konstruiert, der hinter linksunten.indymedia stecke und so verboten werden konnte. Eine Medienplattform wurde über das Vereinsgesetz kriminalisiert. Dieses Vorgehen ist nicht nur juristisch unzulässig, es ist auch ein Türöffner zur künftigen willkürlichen Kriminalisierung unbequemer Medien. Hinter jeder Internetseite u.a. kann ein Verein konstruiert werden, über dessen Verbot nichts anderes als Medienzensur betrieben wird.

Solidarität - mit Indymedia linksunten!

Die Kriminalisierung von Indymedia linksunten ist zunächst ein Angriff gegen die gesamte Linke. Sie ist darüber hinaus ein Versuchsmodell, wie gegen unbequemen unabhängigen Journalismus vorgegangen werden kann. Es liegt an uns, Öffentlichkeit und politischen Druck zu erzeugen und diesen Angriff gemeinsam zu beantworten.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der Verbotsverfügung gegen linksunten.indymedia.org!


Eine gemeinsame Erklärung von:


Organisationen: ...resist! Saarbrücken | 17grad - Medien für den Rest (Hamburg/München) | AGIF - Föderation der Arbeitsmigrant/innen in Deutschland | Anatolische Föderation e.V | Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) | Antikapitalistische Linke München al[m] | Auf der Suche - Anarchistische Gruppe Nürnberg | Autonome Antifa Freiburg | Bunte Hilfe Marburg | Deutsche Kommunistische Partei (DKP) | Die Linke KV Stuttgart | ea freiburg | Ermittlungsausschuss Berlin | Ermittlungsausschuss Hamburg | Ermittlungsausschuss Wendland | FDJ-Gruppe Nürnberg | Freiheitskomitee für Musa Asoglu | Infoladen Salzburg | Infoladengruppe Tübingen | Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Initiative Klassenkampf (Stuttgart) | Initiative | Kurdistan Solidarität Stuttgart | Internationale Sozialistische Organisation (ISO) | Interventionistische Linke | IPAI (International Platform Against Isolation) | Kalenderredaktionskollektiv Kalinka-M.org | Kurdistan Solidaritäts-Komitee Kiel | LabourNet Germany | linksjugend [-šsolid] | marxistische linke e.V. | Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen (Berlin & Hamburg) | Netzwerk München, Betriebe und Projekte in Selbstverwaltung e.V. | North East Antifa (NEA) | Offenes Antifa Treffen Mannheim | Öku-Büro | organsierte autonomie | rechtshilfe salzburg | Redaktion ak - analyse & kritik | Redaktion des Gefangenen Info | Redaktion Graswurzelrevolution | Revolutionäre Aktion Stuttgart (RAS) | Roja (Revolutionär organisierte Jugendaktion) | Rojava Solidarity Tübingen | Rote Hilfe e.V. | Solidaritätskomitee für Grup Yorum | SoZ-Redaktion | Stuttgart gegen Rechts | Tayad Komitee | Trotz Alledem | verdi bezirkserwerslosenausschuß nürnberg | Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Kreisvereinigung Esslingen;

Einzelpersonen: Karin Petzsch | Lydia Trüten (IG Metall-Vertrauensfrau) | Susanne Dorer | Thomas Trüten (IG Metall Vertrauensmann, Blogger, linksunten Autor) | Tobias Pflüger (Stellvertretender Vorsitzender DIE LINKE und Vorstand Informationsstelle Militarisierung) | Uli Gellermann (Herausgeber der RATIONALGALERIE)

Kontakt über bundesvorstand@rote-hilfe.de


Spendenkonto

Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen

  • Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
  • IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
  • BIC: GENODEM1GLS
  • Stichwort: linksunten

Staatlich betreute Morde und fünf Jahre NSU-“Aufklärung”

Für ein Zwischenfazit zu fünf Jahren NSU-"Aufklärung" gibt es keine bessere Einleitung als das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Bevor Bundesanwalt Herbert Diemer am 25. Juli die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigte, ging er auf die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde und andere staatliche Stellen ein:

"Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichen zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise -“ welcher Art auch immer -“ seien nicht durchleuchtet worden", sagte Diemer laut Wortprotokoll der Nebenklage. "Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten."

Mit besonderem Eifer ging er auf den Mord­anschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin getötet und einer ihrer Kollegen schwer verletzt worden waren.

"Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamten war ein Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren", teilte Diemer aus.

Mit den "selbsternannten Experten" und "Irrlichtern" sind Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, Nebenklageanwälte und einige wenige Journalisten gemeint, die zumindest die Widersprüche in der offiziellen Version nicht ausgeräumt sehen. Beschämend ist nicht nur das weitgehende Schweigen mancher Medien zu dieser Diffamierung, sondern vor allem auch das laute Sekundieren anderer: So warf etwa Welt-Autorin Gisela Friedrichsen am 4. August einer Gruppe von Opferanwälten vor, "eine Bühne zur Diskriminierung des Rechtsstaats" zu suchen.

Um so bemerkenswerter ist ein Kommentar von Andreas Förster am 1. August in der Frankfurter Rundschau (FR): "Was hat die Bundesanwaltschaft nur geritten? (...) Sehen sich die Ankläger einem Korpsgeist bundesdeutscher Sicherheitsbehörden verpflichtet, die die eigenen Verfehlungen lieber vertuschen als sie ehrlich aufarbeiten? (...) Der Geheimdienst hatte nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 in großem Stil Akten vernichtet, er hat Ermittlern -“ und Abgeordneten -“ Informationen gezielt vorenthalten, er hat sie vermutlich sogar belogen. Die Bundesanwaltschaft hätte daraufhin das Bundesamt in Köln durchsuchen können und wohl auch müssen. Aber das hat sie nicht getan, sondern klaglos die Vertuschungspraxis des Geheimdienstes hingenommen."

Weiter geht-™s:

Junge Welt vom 31.8.2017

Verfälschte Studie zur Tauglichkeit grundrechtswidriger Techniken - FIfF lehnt automatisierte Identifizierung und Verhaltenskontrolle am Berliner Bahnhof Südkreuz ab

Am Berliner Bahnhof Südkreuz testen die Deutsche Bahn, das Bundesministerium des Innern und die Bundespolizei in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt ab heute, ob es möglich ist, mit biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nach Menschen zu fahnden. In einer späteren Phase des Projektes sollen zusätzlich Verhaltenserkennung und Verhaltensbewertung zum Einsatz kommen.

Beim aktuellen Test könne man die als beobachtet markierten Bereiche noch umgehen, kündigte die Bundespolizei an. Tatsächlich sind die Bereiche jedoch so gewählt, dass zum Beispiel diejenigen, die auf eine Rolltreppe angewiesen sind, dem Blick der Kameras nicht ausweichen können. Wenn es zu einem späteren Echt-Einsatz solcher Systeme kommt, wird es einen unüberwachten Ausweichbereich ohnehin nicht mehr geben. Alle, die am öffentlichen Leben teilnehmen, müssen dann damit umgehen, dass sie in ihrer täglichen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel von Computern in Echtzeit vermessen, analysiert, bewertet und in allen möglichen privaten Momenten identifiziert werden können. Gleichzeitig können diejenigen, nach denen gefahndet wird, sich mit einfachsten Maßnahmen wie Sonnenbrillen, Mützen, Bärten, Make-up oder dem einfachen Blick nach unten aufs Smartphone der Identifizierung entziehen.

Aussagekraft des Versuchs
Die Tests am Südkreuz sind nicht die ersten. Schon vor zehn Jahren testete das Bundeskriminalamt mit dem Projekt „Foto-Fahndung“ biometrische Gesichtserkennung am Mainzer Hauptbahnhof. [1]
Einer der Hauptgründe, warum dieser und vergleichbare Tests scheiterten, war, dass die überwachten Menschen einfach nicht gehorsam in die Kamera schauten. Auch ohne tieferes technisches Verständnis ist offensichtlich, dass ein Mensch, der vom Computer per Gesichtserkennung erkannt werden soll, kooperieren muss, in dem er zumindest grob in die Richtung der Kamera schaut. Nur so können individuelle Merkmale wie Augen, Wangenknochen und Nasenrücken vom Blick der Kamera und der Analysesoftware erfasst und zur Identifizierung herangezogen werden.

Ganz offensichtlich will die Bundespolizei dem Problem der mangelnden Kooperation aus dem Weg gehen, um den Test am Südkreuz möglichst erfolgreich dastehen zu lassen -“ den Testpersonen wurden nämlich ausgerechnet dann „Attraktive Preise“ in Aussicht gestellt [2], wenn sie besonders häufig vom System erfasst werden. Bei solchen Anreizen ist von den Testpersonen, vielleicht sogar unbewusst und mit den besten Absichten den Test zu unterstützen, mit einer überdurchschnittlichen Kooperation zu rechnen. Selbst im Falle, dass die Teilnehmer nicht durch das Versprechen von Preisen aktiv kooperieren, ist doch davon auszugehen, dass sich die Probanden der Erkennung nicht absichtlich dauerhaft entziehen, wie es von tatsächlich Gesuchten bei einem späteren Einsatz zu erwarten ist.

Der Versuchsaufbau am Südkreuz ist somit realitätsfern. Das gilt auch deshalb, weil die Testpolulation nicht die Bevölkerung repräsentiert. Das verzerrt die Ergebnisse zusätzlich. [3] Nach wissenschaftlichem Maßstab und nach gesundem Menschenverstand hat der Test daher kaum Aussagekraft: Vom Test abgeleitete Aussagen über die Tauglichkeit von Gesichtserkennung für einen späteren Einsatz sind stark anzuzweifeln.

Qualität und Fehler der Gesichtserkennung
Um die Qualität von Gesichtserkennung zu bewerten, misst man, wie häufig es bei der Identifikation zu Fehlern kommt -“ wie häufig ein gesuchter Mensch tatsächlich im Bild erkannt wird und wie häufig jemand fälschlicherweise erkannt wird, also mit einem gesuchten Menschen verwechselt wird.

Diese Rate bewegt sich bei Gesichtserkennung sogar unter Laborbedinungen, also mit hochaufgelösten Kameras und sehr guter Ausleuchtung, immer noch zwischen 1:1000 bis 1:10000. Das bedeutet, dass bei einem späteren Einsatz sogar unter Idealbedingungen pro Tausend beobachteter Menschen einer als gesucht erkannt wird, der nicht gesucht wird, und einer, der tatsächlich gesucht wird, nicht erkannt wird. Im öffentlichen Raum sind wir sehr weit weg von solchen technischen Idealbedingungen, daher liegen die Raten von falsch zugeordneten und nicht erkannten Menschen weitaus höher. Auf eine Stadt wie Berlin hochgerechnet, in der Millionen Menschen täglich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, ist die Zahl der verpassten Gesuchten und der Fehlalarme immens hoch und wahrscheinlich nicht praktikabel.

Am Südkreuz werden alle Menschen, die dem markierten Bereich nicht ausweichen oder aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht ausweichen können oder die die werbeähnlichen Markierungen gar nicht wahrnehmen, nun für mindestens sechs Monate von mehreren Kameras erfasst, ihr Gesicht vermessen und mit den Gesichtern aus der Testdatenbank abgeglichen. Auch hier wird es über den langen Zeitraum statistisch gesehen zu einer beträchtlichen Anzahl von Fehlern kommen, so dass Unbeteiligte fälschlicherweise erkannt werden. Bilder von Erkannten werden für die spätere Auswertung aufgehoben, so der Pressesprecher der Bundespolizei heute bei der Einführung des Test. So ist damit zu rechnen, dass auch biometrisch vermessene Gesichter von Unbeteiligten wesentlich länger als die bei Videoüberwachung üblichen 48 Stunden gespeichert werden.

Ausbau der Videoüberwachung
Aus wissenschaftlicher Sicht ist vor mehr als zehn Jahren deutlich geworden, dass Videoüberwachung in den meisten Anwendungsgebieten keinen signifikanten präventiven Nutzen hat. FIfF-Vorstandsmitglied und Experte für Videoüberwachung und ihre Automatisierung Benjamin Kees kommentierte: „Ich bin empört und besorgt, dass trotz ausbleibender Präventionswirkung die Videoüberwachung immer weiter ausgebaut wird, dabei völlig unverhältnismäßig Grundrechte abgebaut werden und dies der Bevölkerung als notwendiges Eingeständis für einen vermeintlichen Sicherheitsgewinn verkauft wird. Automatisierte Bewertung von Verhalten und Identifikation verunsichert Menschen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben und ist ein weiterer durch Technikgläubigkeit fehlgeleiteter Versuch, ein gesellschaftliches Problem mit Computern zu lösen, die das nicht leisten können.“

Verhaltensbewertung und Identifizierungssysteme im öffentlichen Raum reihen sich als invasive Elemente ein in eine nicht enden wollende Reihe von fragwürdigen Maßnahmen, die längst viel zu viele Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens beeinflussen.
Das FIfF lehnt die Anfänge automatisierter Videoüberwachung entschieden ab. Ein System zu testen, das im aktiven Einsatz massiv gegen die Grundrechte verstoßen würde, ist absurd und verschwendet Steuergelder, die anderswo für echte Prävention und Sicherheit verwendet werden könnten.

Quellen
[1] https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/Foto-Fahndung/foto-fahndung_node.html
[2] https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/170619_gesichtserkennung.html
[3] https://netzpolitik.org/2017/ortstermin-am-suedkreuz-die-automatische-gesichtserkennung-beginnt/

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder wirken in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft. Zu unseren Aufgaben zählen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Das FIfF gibt vierteljährlich die Zeitschrift FIfF-Kommunikation heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.

Quelle: Pressemitteilung vom 1. August 2017

"Tote laden nicht nach!" - Wolf Wetzel zum NSU-Prozess

Es gibt für dieses Interview zu elf Jahren NSU und fünf Jahren „Aufklärung“ kein bessere Einleitung, als das Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft in München.

Bevor Bundesanwalt Dr. Diemer die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigt, geht er auf die Vorwürfe ein, die gegen diesen Prozess, gegen die Anklage und gegen die dort stattgefundene Beweiswürdigung erhoben wurden:

„Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise -“ welcher Art auch immer -“ seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Bezeichnenderweise geht er nochmals besonders auf den Mordanschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin ermordet und ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde. Im Wissen darum, dass die Anklageversion ihr profundesten Widersacher in den ermittelnden Polizeibeamten hat, holt Bundesanwalt Dr. Diemer richtig aus:

„Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamte war Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Zu den „selbsternannten Experten“ gehören zu aller erst die polizeilichen Ermittler. Auch diese zu „Irrlichtern“ zu erklären, ist ziemlich infam. Die Mehrzahl der Indizien und Beweismittel, die der offiziellen Version widersprechen, zu einem „Fliegengesumme“ zu machen, zeugt am wenigsten von Scharfsinn. Es läßt erahnen, wie dünn die Decke ist, unter der andere Tatumstände und Tatbeteiligte geschützt werden sollen.
Es ist zu wünschen, dass dieses „Fliegengesumme“ noch lange, nicht nur die Generalbundesanwaltschaft in München, verfolgen wird.

Das Interview ist 30 Minuten lang und konzentriert sich auf drei zentrale „Schauplätze“ im NSU-VS-Komplex:

  • Der Mord in Kassel 2006
  • Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007
  • Der „Selbstmord“ in Eisenach 2011

Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004



Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess in München endet am 17. Mai, dem ersten Tag des Tribunals in Köln, das bis zum 21. Mai stattfinden wird: „Tribunal. NSU-Komplex auflösen“. (http://www.nsu-tribunal.de/programm)

Wir nehmen dies zum Anlass, auf den Terroranschlag in Köln 2004 zurück zu blicken. Auch hier steht die Frage im Raum, ob es Pannen waren, ein institutioneller Rassismus oder mehr, die die Aufklärung des Nagelbombenanschlages jahrelang in die Irre geführt haben.

Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.-(http://www.nsu-tribunal.de)

Die Initiative „Keupstraße ist überall“, die sich nach dem Anschlag 2004 gegründet hatte, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gehört zu den wenigen Initiativen, die sich lautstark bis heute für eine tatsächliche Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie stark machen.

Am 9. Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Die Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.

Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die Täter und Tathergang recht deutlich festhalten. Deutlich erkennbar hält die Kamera zwei Männer fest. Man sieht einen Mann, wie er zwei Fahrräder schiebt. Auf einem befindet sich ein Schalenkoffer auf dem Gepäckträger. Kurze Zeit später wird dieses Fahrrad vor einem Geschäft abgestellt. Obwohl die Gesichter zum Teil von einer Baseballmütze verdeckt sind, sind die Gesichtszüge dennoch markant und klar konturiert.

Dennoch wird man in den späteren Presseerklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der -º
organisierten Kriminalität-¹ vermute: "Der Begriff -ºTerroristischer Anschlag-¹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen." (SZ vom 22.11.2012)

Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD): "
Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu." (Quelle: http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/keupstrassekoeln100.html)

Zeugen, die glaubwürdige und gut überprüfbare Aussagen gemacht hatten, gab es genug:

So z.B. eine heute 63-jährige Frau, die schildern konnte, wie ein Mann ein Fahrrad sehr vorsichtig in Richtung Keupstraße geschoben hatte:
"Er trug ein T-Shirt und Shorts. Ich habe sein Gesicht nur kurz gesehen." Um die Person zu identifizieren, legte man ihr damals Sequenzen aus den Videoaufzeichnungen vor. "Ihr wurden aber keine Bilder deutscher Terrorverdächtiger aus der Naziszene gezeigt -“ mit einer solchen Lichtbildvorlage der bekannten abgetauchten Nazis hätte der gesamte NSU zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt werden können." (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling). Wäre ihr, so die Zeugin vor dem OLG in München, damals das Bild von Uwe Böhnhardt vorgelegt worden, so hätte sie ihn klar erkannt.

Auch ein Feuermann, der sich in der Nähe des Anschlages aufhielt, gab gegenüber der Polizei an: "-ºDas war ein Deutscher ganz sicher-¹, versicherte der Zeuge, der damals mit einem Motorrad unterwegs war und mit dem auf einem Fahrrad flüchtenden Bombenleger kurz nach dem Anschlag fast zusammenstieß. Dies sei ihm im Gedächtnis geblieben. Wenige Tage später habe er den mutmaßlichen Terroristen Böhnhardt in der Zeitung auf Fotos einer Überwachungsvideo zweifelsfrei als Bombenleger identifiziert. Die Polizei ging diesem und anderen Hinweisen nicht nach." (Keupstraße: -ºDie Ausländer waren es selbst-¹ -“ Wie die Polizei Zeugenaussagen ignorierte, Deutsch-türkisches Journal vom 30.1.2015)

Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte Arif Sagdic klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort: "-ºSchweig darüber. Kein Wort zu niemanden-¹. Sie haben mir richtig Angst gemacht." (WDR-Magazin -ºWestpol-¹ vom 25.11.2012)

Von Anfang an wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld türkischer Familien: "
Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW "zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete." (rtl.de vom 22.11.12)

Mit -ºVertrauenspersonen-¹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch führten diese Ausforschungen zu nichts.

Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten: "Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin -ºWestpol-¹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein." (express.de vom 24.11.2012)

Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 -“ auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich
eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der -ºC 18-¹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift -ºHow to build a Dave C. Special-¹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (-ºDave-¹) Copelands "heroischer" Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.

Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder seien verschieden gewesen. Während -ºCombat 18-¹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatten, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: "Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich
unwesentliche Übereinstimmungen."

Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur
unwesentliche Übereinstimmungen.

Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln -“ koste was es wolle -“ auszuschließen.

Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:

"Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, -º
dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist." (SZ vom 13.11.2011)

Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so: "Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: -º
Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!-¹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (...) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: -ºEntschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an -“ da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!

Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe -ºCombat 18-¹, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.

Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Bautyp von Bombe benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte -“ die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken ... Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gemütsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: -º
Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!-¹" (Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Ein weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf: "Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen ...
Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben." (wdr.de vom 25.4.2013)

Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das Naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!

Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen -“ und wie: "Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten ... Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. -º
Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum-¹, sagte Petra Pau (Linke)." (wdr.de vom 25.4.2013)

Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger: "
Diesen Fall hätte man aufklären können."

Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück

Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins -ºkriminelle Milieu-¹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.

Um genau das dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit -ºAnti-Terror-Gesetze-¹ wie Bonbons in die Menge warf, eine -ºKlarstellung-¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:

"Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: -ºDie Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.-¹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck -ºterroristischer Hintergrund-¹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den -ºislamistischen Terrorismus-¹ bezogen hat.

Diese -ºKlarstellung-¹ beantworteten zahlreiche NebenklagevertreterInnen mit folgendem Offenen Brief:

"Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative -ºKeupstraße ist überall-¹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte -ºKlarstellung-¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (...)

Die in der -ºKlarstellung-¹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die -ºErkenntnisse ... [der] Sicherheitsbehörden ... deuten auf ein kriminelles Milieu-¹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese -ºErkenntnisse-¹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung -ºvon oben-¹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als -ºterroristische Gewaltkriminalität-¹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei -ºeindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus-¹ gemeint gewesen. Eine solche -ºErklärung-¹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein -ºschwerwiegender Irrtum-¹ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen." (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)

Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung

Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den "Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen" festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.

Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab -“ aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, das der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:

"Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (...) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (...) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten." (mdr.de vom 11.4.2015)

Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel. (NSU-Tribunal, Köln) Wolf Wetzel Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015


Publiziert auf Rubikon am 15.5.2017: https://www.rubikon.news/artikel/desinformation-statt-aufklarung Auf folgender Webseite finden sich zahlreiche Recherchen zum NSU-VS-Komplex: www.wolfwetzel.wordpress.com https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015

Auf Teufel komm raus: Der stille Schrei nach Zensur. Ein Interview mit dem Journalisten Thomas Moser

Die Dokumentation „Tod einer Polizistin -“ Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter“ von Katja und Clemens Riha, die in der ARD am 24. April 2017 ausgestrahlt wurde, schlägt Wellen.
Es geht um den Mordanschlag in Heilbronn 2007, bei dem die Polizistin Michèle Kiesewetter getötet und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt wurden.
Nachdem die Redakteurin der Süddeutschen Zeitung die Dokumentation als „krude“ bezeichnet hatte, um die Programmdirektoren dazu aufzufordern, uns so etwas nicht länger „vorzusetzen“, betritt nun auch der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg, Wolfgang Drexler (SPD) die Arena, um der Redakteurin zu sekundieren. Dabei fällt kein einziges Mal das Wort Zensur. Beide können sich darauf verlassen, dass sie genau so verstanden werden.

Die polizeilichen Ermittlungen zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 führten zu dem Ergebnis, dass „vier bis sechs“ Täter daran beteiligt gewesen sein müssen. Nachdem sich die neonazistische Terrorgruppe „NSU“ Ende 2011 selbst bekannt gemacht hatte und man die entwendeten Dienstwaffen in dem Campingwagen fand, in dem die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot aufgefunden wurden, machte man den NSU dafür verantwortlich. Auch eine Jogginghose dient als Beweis für diese Zwei-Täter-These. „In der ausgebrannten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau wurde eine Jogginghose mit Taschentüchern von Mundlos entdeckt. Darauf fanden sich Blutspritzer von Kiesewetter. Der Träger muss laut einem Gutachter bei der Tat in Heilbronn dabei gewesen sein.“ (Die neun größten Rätsel, swr.de 9.12.2015)

Zu dieser These gibt es zahlreiche Widersprüche. Unter anderem äußerte sich der damalige SOKO-Chef Alex Mögelin auf die Frage: "Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?" vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg wie folgt: „Bei den objektiven Spuren: nichts.“ (Südwest Presse vom 29.5.2015)
Vor allem das Motiv dieser Mordtat ist völlig freischwebend und begründungsfrei: Die NSU-Mitglieder wollten in den Besitz von Polizeiwaffen kommen. Bis heute gibt es auf die Frage des jetzigen PUA-Vorsitzenden Binninger in Berlin keine plausible Antwort: Warum sollten bereits schwerbewaffnete NSU-Mitglieder 450 Kilometer fahren, um an zwei Dienstwaffen zu gelangen? Nicht minder unbeantwortet bleibt die Frage, warum man dafür Polizisten ermordet und das an einem Ort, wo Dutzende Aussteller für ein bevorstehendes Volksfest Zeugen sein könnten?

Es war also nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig, der Frage nachzugehen, ob die vorhandenen Beweismittel auch einen anderen Geschehensablauf zulassen und ein anderes Motiv glaubhaft machen können. Dies unternimmt diese Dokumentation.
Schon am Tag der Ausstrahlung veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Filmverriss: Man warf den Filmemachern vor, sich im „Dschungel von Verschwörungstheorien“ zu bewegen. Was sie der offiziellen Version entgegenhalten, sei „krude“.

Kurz danach folgte diesem Aufruf auch der PUA-Vorsitzende in Baden-Württemberg Wolfgang Drexler mit einer Pressemitteilung vom 26. April 2017. Über diese Verlautbarung und deren Wahrheitsgehalt spreche ich mit dem Journalisten Thomas Moser. Er hat über Jahre die PUA in Stuttgart und Berlin verfolgt, hat gerade auch in Baden-Württemberg eigene Recherchen unternommen und zahlreiche Radiobeiträge verfaßt und sich an der hier zu Rede stehenden Dokumentation beteiligt.



Wetzel: Gehen wir die Pressemitteilung des PUA-Vorsitzenden Drexel von oben nach unten durch. Eingangs betont er, dass er sich „ansonsten stets bewusst überaus zurück(halte) bei der Bewertung auch bisweilen weniger sachlicher Medienbeiträge.“ Stimmt das?

Moser:
Der Satz geht ja noch weiter. Drexler schreibt, dass er die Intendanten der ARD angeschrieben habe und die Einhaltung journalistischer Grundsätze nach dem Rundfunkstaatsvertrag angemahnt habe. Er wendet sich nicht etwa an die verantwortlichen Redaktionen, sondern geht auf die politische Ebene. Das ist Denunziation. Und das geschieht bei Drexler nicht das erste Mal. Vor knapp zwei Jahren haben Clemens und Katja Riha eine erste große NSU-Dokumentation gedreht. Damals für 3sat mit dem Titel: „NSU -“ Der Kampf um die Wahrheit“. Sie haben auch damals im Untersuchungsausschuss in Stuttgart gedreht. Schon über diesen Film hat sich Drexler beschwert, schon damals nicht etwa bei der Redaktion, sondern beim Intendanten des ZDF. Kurz danach hat der Sender den Film aus dem Programm genommen. Er wurde nie wieder ausgestrahlt.

Wetzel: Wolfgang Drexel hält es für „perfide“, wenn die Dokumentation den Versuch mache, „unmittelbare Kontakte von Michèle K. zu Rechtsextremen zu unterstellen.“

Moser:
Da bin ich vielleicht der falsche Adressat, weil ich den Film nicht zu verantworten habe. Aber wenn ich als Beobachter gefragt werde, muss ich sagen: Dieser Anwurf ist komplett daneben. Der Film dokumentiert, wie vor Jahren, zum Beispiel durch eine Reporterin des SWR, die Familie Kiesewetter in die rechte Nähe gerückt wurde. Der Film zeigt das auf und behauptet das nicht. Clemens Riha lässt ja den Bürgermeister von Oberweißbach, dem Heimatort Kieswetters, zu Wort kommen, der diesen Vorwurf kontert. Drexler hat das offensichtlich schlicht nicht verstanden -“ oder nicht verstehen wollen, weil es ihm möglicherweise darum ging, irgend etwas gegen den Film zu finden und wenn man es an den Haaren herbeizieht. Das zeigt sich auch an seiner Wortwahl „perfide“. Wenn, dann müsste Drexler den SWR dafür attackieren, aber nicht die Rihas.

Wetzel: Wolfgang Drexel führt für die unumstößliche „Zwei-Täter-Theorie“ eine Teileinlassung von Beate Zschäpe im Prozess aus, die die Dokumentation „gänzlich ignoriert“ habe. Dort habe das NSU-Mitglied die „Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (auch) an der Tat von Heilbronn einräumt“. Wie wichtig ist diese Einlassung?

Moser:
Wenn es Zweifel an der (Allein-)Täterschaft der zwei Uwes gibt, - und die sind mehr als berechtigt - warum soll dann Zschäpe, die Komplizin der zwei, die Kronzeugin sein? Die Kronzeugen für eine andere Version sind die Ermittler der SoKo Parkplatz, die -“ vor November 2011 -“ auf mindestens vier bis sechs Täter kamen. Dass Zschäpe die offizielle Zwei-Täter-Theorie stützt, ist in der Tat auffällig, fügt den tausenden Ungereimtheiten im NSU-Komplex aber nur eine weitere hinzu.

Wetzel: Im weiteren Verlauf seiner Mitteilung kommt Wolfgang Drexler auf die zahlreichen Todesfälle in Baden-Württemberg zu sprechen, die die Frage aufgeworfen hatten: Warum sterben potenzielle Zeuge so jung und auf so ungewöhnliche Weise? Drexler sagt dazu klipp und klar, dass die „Todesfälle im Komplex Florian H.“ aufgearbeitet wurden, sprich: „der Verdacht von Fremdverschulden jeweils plausibel ausgeräumt“ seien. Wie plausibel ist das?

Moser:
Tut mir leid, aber hier sagt dieser Mann, immerhin Landtagsabgeordneter, Sozialdemokrat, die Unwahrheit, meiner Meinung nach bewusst. Die Untersuchung des Todesfalles Florian H. hat dieser Ausschuss mittendrin abgebrochen und nicht zu Ende geführt. Anlass war die Weigerung der Familie H., dem Ausschuss Geräte Florians zu übergeben, weil sie das Vertrauen in den Ausschuss verloren hatte. Daraufhin hat Drexler eine Hausdurchsuchung bei den H.s durchführen lassen. Anschließend hat der Ausschuss seine Nachforschungen zum Tod von Florian demonstrativ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärt zwar, Florian H. habe Suizid begangen, restlos belegt ist das aber nicht. Ein Gutachter stellte fest, dass der junge Mann einen tödlichen Medikamentenmix intus hatte und handlungsunfähig war, als der Wagen explodierte. Florian H. ist in seinem Auto verbrannt. Dann folgte der zweite Todesfall, der die Ex-Freundin von Florian H. betraf, Melisa M. Sie starb an einer Lungenembolie. Das ist zweifelsfrei. Wie aber das Blutgerinnsel zustande kam, das die Lungenembolie ausgelöst hat, können die Gerichtsmediziner nicht sagen. Der Ausschuss hat sich mit diesem Todesfall überhaupt nicht beschäftigt. Drexler hat das damit begründet, dass das ja gar nicht durch den Untersuchungsauftrag gedeckt sei. Etwas Befremdlicheres habe ich selten gehört. Nach der Drexlerschen Logik hätte man bei der Beschlussfassung des U-Auftrages ja geradezu davon ausgehen müssen, dass eine Zeugin, dass Melisa stirbt, um ihren Tod untersuchen zu können. Als drittes starb dann der neue Freund von Melisa, Sascha W. Er soll sich erhängt haben. Aber er war in einer neuen Beziehung und seine Frau erwartete ein Kind. Auch diesen Todesfall hat der Ausschuss nicht untersucht. Wir sind bei unseren Recherchen an den Nachbar geraten, der beide -“ Melisa und Sascha -“ gut kannte. Von Beruf ist der Mann übrigens Polizist. Er hat uns erzählt, dass Melisa nach ihrer Vernehmung im Ausschuss Bedrohungen erhalten habe -“ „um ihr Leben“, sagte er wörtlich. Die Szene findet sich im Film. Doch was macht der NSU-Ausschuss und sein Vorsitzender in Stuttgart? Statt sich für diesen Zeugen zu interessieren und ihn zu laden, wird alles als „ausgeräumt“ erklärt. Dieser Ausschuss leistet einen Offenbarungseid. Tatsächlich will er nicht aufklären, sondern so tun als ob. Ich finde das unerträglich.

Wetzel: Am Ende seiner Pressemittelung greift Drexler das „Urteil einer profunden Journalistin“ auf. Es handelt sich dabei um eine Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, der er sich nur anschließen könne, „die schreibt, dass es -šum so ärgerlicher sei, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine krude Story vorgesetzt zu bekommen, die nicht zur Erkenntnis, sondern geradewegs hinein in den Dschungel der Verschwörungstheorien-™ führe.“ Diese fordert ziemlich direkt die Programmdirektoren dazu auf, uns nicht länger solche „kruden Stories“ vorzusetzen. Kann man so etwas als Repressionsdrohung verstehen?

Moser:
Wenn uns diese Story nicht vorgesetzt werden soll, heißt das, sie muss verschwinden. Das ist Zensur. Mit dem ersten Riha-Film ist das ja passiert. Mit dem zweiten soll, wenn es nach Anette Ramelsberger und Wolfgang Drexler geht -“ und er zitiert sie ja wahrscheinlich nicht aus Versehen -“ dasselbe geschehen. Das ist bedenklich. Es ist aber mehr. Es ist die Demonstration des Misstrauens in Redaktionen und ihre Arbeit, ein Angriff auf die innere Pressefreiheit könnte man sagen. Der Film wurde vorgeschlagen und angenommen. Er wurde von verantwortlichen Redakteuren und Redakteurinnen betreut. Er wurde redaktionell abgenommen und produziert. Das alles soll nicht mehr gelten. Wenn so ein Film kassiert wird, -“ und der erste wurde ja kassiert -“ wird zugleich eine Redaktion entmündigt und zerstört.

Wetzel: Wissen Sie, wie die Filmemacher auf diese Pressemitteilung reagieren werden bzw. wie sie diese Art der „Diskussion“ erleben?

Moser: Ich weiß ein bisschen etwas. Aber hier möchte ich bewusst nicht für Katja und Clemens Riha antworten. Das sollen sie selber können. Sie haben das Recht dazu. Leider muss man nämlich feststellen, dass ihnen dieses Recht nicht von allen Medien gewährt wird. Medien haben die Pressemitteilung von Drexler veröffentlicht, ohne eine Stellungnahme der Rihas einzuholen. Die so hochgehaltene Sorgfaltspflicht als Standard, alle Seiten zu Wort kommen zu lassen, scheint manchmal nicht opportun zu sein.

Wolf Wetzel: Ich danke sehr für das Gespräch.

Der Umstand, dass seit 1994 am 3. Mai der „Internationale Tag der Pressefreiheit“ gefeiert wird, um auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung aufmerksam zu machen, ist bestimmt auch ziemlich „perfide“, Herr Drexler?

Zuerst publiziert auf Rubikon am 3.5.2017

cronjob