Skip to content

Urteil im Verfahren gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg: Inlandsgeheimdienst hat in seiner Bespitzelungspraxis völlig freie Hand

Im Verfahren, dass der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wegen seiner fortdauernden geheimdienstlichen Überwachung gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg geführt hat, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun seine Urteilsbegründung veröffentlicht.

Auch wenn der Verfassungsschutz im mehrere Jahre dauernden Berufsverbotsverfahren gegen den Lehrer nichts vorbringen konnte, was auch nur Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen konnte, sei die fortdauernde Bespitzelung ebenso rechtens wie die völlig willkürliche Auskunftsverweigerung bezüglich der über ihn gespeicherten Daten.

Eine Löschung der Daten könne Csaszkóczy schon deshalb nicht verlangen, weil er ja nicht wisse, was der Geheimdienst über ihn gespeichert habe. Da das Gericht keine Möglichkeit offen lässt, wie Csaszkóczy an diese Informationen gelangen könnte, ist somit eine Löschung von vornherein ausgeschlossen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der 2007 gerügt hatte, er könne nicht nachvollziehen, wie die sichtlich vom Grundgesetz gedeckten Aktivitäten Csaszkóczys in einem Rechtsstaat überhaupt Erwähnung finden könnten, befand das VG Karlsruhe im vorliegenden Verfahren irrelevant, da für den Geheimdienst „andere Rechtsgrundlagen und ein anderer Beurteilungsmaßstab gelten“ würden.

Die Überwachung Csaszkóczys sei schon deshalb gerechtfertigt, weil er sich in Gruppen engagiere, die „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlössen“ und bereit seien diese aufzunehmen. Wer sich in solchen Gruppierungen bewege, sei auch bei seinem Engagement in Gewerkschaften oder der Friedensbewegung ein legitimes Ziel der geheimdienstlichen Überwachung, das sein könne, dass er den Versuch unternehme, „Einfluss in und auf Organisationen zu nehmen, die auf dem Boden der Verfassung stünden“.

Insbesondere Csaszkóczys Engagement in der Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe mache ihn zum legitimen Ziel des Geheimdienstes. Bei einer Organisation, die auch in Bezug auf die BRD von 'staatlichem Unrecht' und 'Repression' spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit.

Die Verfassungswirklichkeit sei -“ so erklärt das Gericht -“ „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft.

Damit spricht das Gericht dem Inlandsgeheimdienst zu, jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen zu überwachen und zu verfolgen, ganz gleich, ob es sich gewerkschaftliches Engagement, Ostermärsche oder antifaschistische Inititiativen handelt. Dieser Freifahrtschein wird ausgerechnet einem Geheimdienst ausgestellt, der beinahe wöchentlich durch neue Verstrickungen mit der neonazistischen Szene in die Schlagzeilen gerät.

Das Urteil ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken, das demokratische Grundrechte wahrnimmt als Gefahr für die Autorität des Staates. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de

Quelle: PM

„Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“ - Landesarbeitsgericht macht Auflagen für Streik bei Klenk

Soviel zum Thema Streikrecht in diesem Land.

Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass bei Klenk Betriebsblockaden erfolgt sind, die kein zulässiges Arbeitskampfmittel sind. Die Rechtmäßigkeit des Streiks hat das Gericht nicht in Frage gestellt. Die Beschäftigten von Klenk in Baruth können weiter streiken. „Für mich ist das heutige Urteil ein Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“, so Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin, Brandenburg und Sachsen. „Die Realitäten der ostdeutschen Arbeitswelt, die Zersplitterung der Belegschaften und die geringe Tarifbindung werden hier missachtet. Bessere Arbeitsbedingungen -“ und zwar nicht nur für Einzelne -“ werden nur durch engagierte und mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt -“ notfalls mit Streik. Der Demokratie ist kein Dienst erwiesen, wenn hier zu hohe Auflagen erhoben werden.“...

Pressemitteilung vom 15.6.2016 von und bei IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen

Solierklärungen bitte an die Solidaritätsadresse: ludwigsfelde@iqmetall.de

Der lange Arm türkischer Repressionsbehörden: Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland

Logo der Roten Hilfe

Die erneuten verbalen Entgleisungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen türkisch-stämmige ParlamentarierInnen, mit denen er in Bezug auf die längst überfällige Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen für Furore sorgte, führte zwar zu Kritik aus dem Bundestag. Allerdings scheint diese Reaktion auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die strategische Zusammenarbeit der Repressionsbehörden beider Länder zu haben, sind sie sich doch seit langem einig, wenn es um die Bekämpfung linker und fortschrittlicher Bewegungen geht.

Erst vor wenigen Wochen hatte sich die Bundesregierung mit ihren Stellungnahmen in der sog. „Böhmermann-Affäre“ bis auf die Knochen blamiert. Zu den systematischen Menschenrechtsverletzungen und Ermordungen, den Ausnahmezuständen in den kurdischen Gebieten und Massenfestnahmen schweigt die Bundesregierung hingegen beharrlich. Auch die von inzwischen inhaftierten Journalisten nachgewiesene Unterstützung, die Erdogan für die Terror-Gruppierung „Islamischer Staat“ leistete, führte zu keinerlei ernstzunehmenden Reaktionen deutscher Behörden.

Im Gegenteil: fast monatlich werden in der BRD AktivistInnen türkischer und kurdischer linker Gruppen verhaftet und wegen angeblicher Mitgliedschaft in „terroristischen Organisationen im Ausland“ (§129b StGB) vor Gericht gestellt. So wird derzeit zehn kurdischen Aktivisten in mehreren Bundesländern der Prozess gemacht, da sie der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) angehören sollen.

In München beginnt am 17. Juni ein Großprozess gegen 10 Mitglieder der „Konföderation der Arbeiter aus der Türkei“ (ATIK). Sie waren am 15. April 2015 in einer europaweiten Razzia unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der „Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Ein Prozess gegen migrantische Linke in dieser Größenordnung hat seit den 1980er Jahren in Deutschland nicht mehr stattgefunden.

Auch die ATIK-Mitglieder sollen nach den umstrittenen Gesinnungsparagraphen 129a/b zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Dabei müssen den Angeklagten letztlich keine konkreten Straftaten, sondern lediglich die Mitgliedschaft in den kriminalisierten Organisationen nachgewiesen werden. Dazu herhalten sollen das Abhalten politischer Seminare, die Vorbereitung und Teilnahme an Demonstrationen und ähnliche alltägliche politische Aktivitäten.

Und damit nicht genug, wird nun auch „Grup Yorum“, einer seit 30 Jahren bestehenden linken Musikgruppe aus der Türkei, die Einreise in den Schengenraum verweigert. Ein für den 18. Juni in Gladbeck (NRW) geplantes Konzert der Band, die in der Türkei zahlreichen Repressalien ausgesetzt ist, soll mit allen Mitteln verhindert werden. Hier arbeiten offenbar Stadtverwaltung, Inlandsgeheimdienst und rechtskonservative türkische Verbände Hand in Hand und konstruieren ein Bedrohungsszenario durch Grup Yorum, deren Konzerte in der Türkei von hunderttausenden Menschen besucht werden. Statt des geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“ wird nun eine Kundgebung in Gladbeck stattfinden, auf der neben Grup Yorum auch zahlreiche andere Bands und RednerInnen auftreten werden.

Bei weitem nicht erst seit dem als „Flüchtlingsdeal“ bezeichneten Abkommen sind deutsche Behörden stets bemüht, die linke Exilgruppierungen durch Gesinnungsparagraphen und Organisationsverbote zu kriminalisieren. Die Beschleunigung der Festnahmen und Verurteilungen nimmt allerdings bedrohliche Ausmaße an.

Aktuell bedarf es der Solidarität der gesamten Linken, Bürgerrechts- und Friedensbewegung mit den angeklagten GenossInnen. Auf dem Spiel stehen die Möglichkeit, sich als Exilopposition politisch zu betätigen, und das Recht auf Widerstand gegen diktatorische Regime.

Die nach Erdogans jüngsten Ausfällen formulierte Kritik der Bundesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass absolut kein Interesse an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der türkischen Präsidialdiktatur besteht. Allen Reden über Presse- und Meinungsfreiheit zum Trotz hofiert sie ein Regime, das sämtliche Grundrechte mit Füßen tritt und Krieg gegen weite Teile der eigenen Bevölkerung führt.

Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Teilnahme an den Kundgebungen auf und fordert die sofortige Freilassung und Entschädigung der Angeklagten sowie die umgehende Beendigung der Repressalien gegen Grup Yorum sowie die OrganisatorInnen des ursprünglich geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“.

Kundgebung gegen den 129b-Prozess gegen ATIK-AktivistInnen mit anschließender Prozessbeobachtung : Nymphenburgerstr. 16, 80335 München, ab 9 Uhr

Kundgebung in Gladbeck: Festplatz Horster Straße, 45968 Gladbeck, 10-22 Uhr

Quelle: PM

Morgen: Aktionstag in Paris - weltweite Solidaritätsaktionen mit dem Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz

• Mardi 14 Juin 2016 à 13h: Manifestation nationale à Paris contre la Loi travail

• Übersicht über weltweite Solidaritätsaktionen mit dem Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz

Was kommt nach Idomeni?

Foto: Nicholas Ganz
Am 24. Mai 2016 begannen griechische Polizei und Armee damit, die mehr als 10 000 verbleibenden Flüchtlinge in dem größten europäischen Flüchtlingscamp Idomeni im Norden Griechenlands in andere Siedlungen zu transportieren. Die Lage dort war katastrophal und den Menschen steht eine ungewisse Zukunft bevor. Unter den Flüchtlingen herrscht Ratlosigkeit, Frustration und Depression. Doch auch die Wut steigt.

Erst in der Nacht vom 18. Mai kam es zu heftigen Ausschreitungen, als Flüchtlinge versuchten, mit einem Bahnwaggon als Rammbock die Grenze zu durchbrechen. Bald darauf wurden Stimmen laut, Idomeni zu schließen - doch eine Umsiedlung des Flüchtlingscamps war schon lange geplant.

Fotos und ein Bericht von Nicholas Ganz beim Umbruch Bildarchiv

2. Juni 1967: Polizeistaatsbesuch - Mord an Benno Ohnesorg

Heute vor 49 Jahren wurde in Berlin während der Proteste gegen den Besuch des Schahs von Persien der Student Benno Ohnesorg vom damaligen Kriminalobermeister Karl-Heinz Kurras erschossen. Aus dem Anlass ein Auschnitt aus dem Film Polizeistaatsbesuch und ein Verweis auf das Buch Der 2. Juni 1967. In diesem ist der Film auf DVD enthalten. Der Film zeichnet eine Chronologie einer minutiös geplanten Notstandsübung, die im Tod Benno Ohnesorgs gipfelte.

Solidaritätsaufruf aus Frankreich

Helft uns!
Die Bewegung der Arbeiter_innen und der Jugendlichen kann ihre Verletzten nicht mehr zählen. Es sind Hunderte und es ist ein Wunder, das es noch keine Toten gab.

Die Gewalt der französischen Regierung um den Widerstand zu brechen wird immer mehr. Diese Regierung wird immer drohender gegen unsere gewerkschaftlichen und politischen Organisationen, vor allem gegen die größte französische Gewerkschaft, die CGT. Was in Frankreich passiert, ist ein neues Kapitel in der Aggression, die sich in Europa und in der Welt gegen die Jugend und die Arbeiter_innen entfaltet, um die Interessen der Reichsten und der Bourgeoisie auf diesem Planeten zu bewahren.

Dies ist ein wichtiger Augenblick in der sozialen Schlacht und wir brauchen die Hilfe der Arbeiter_innen und Jugendlichen in Italien, Spanien, Algerien, China, Südkorea, Schweiz, Belgien, Deutschland, Großbritannien, Irland, Schottland, Polen, Portugal, Marokko, USA, Türchei, Slovakei, Tschechien, Rumänien, Griechenland, Kanada, -“ überall dort, wo französische Unternehmen, die diese Regierung in dieser Agression gegen uns finanziert haben, wichtige Interessen haben.

Helft uns!
Die Profite des französischen Kapitalismus blockieren!
Kein Schiff darf Waren und Rohstoffe nach Frankreich verladen!
Kein Zug darf nach Frankreich fahren!
Kein LKW darf die Industrie- und Handelsmaschine des französischen Kapitalismus versorgen;
Kein Tropfen Öl, kein Kubikmeter Gas, kein Energieaustausch, bis die französische Regierung aufgehört hat, die Rechte der Arbeiter_innen anzugreifen. Bis dahin kein LKW, kein Zug, kein Schiff.

Protestiert vor den französischen Botschaften! Protestiert vor den französischen Unternehmen in Italien, vor den Einkaufszentren, den Fabriken! Vor allem gegen die französischen Banken (die Griechenland stranguliert haben)! Protestiert überall wo es französische Interessen gibt. Eure Herren sind unsere Herren und sie zählen auf unsere Spaltungen. Ein Sieg der Areiter in Frankreich wäre ein Sieg der Arbeiter_innen in Europa.

Es ist möglich.
Helft uns!!!

Pascal Pascal
Roquebrune-Cap-Martin, Frankreich
SI Cobas Torino
Aus Frankreich

(Video Update über die Situation in Frankreich hier.)

Quelle: Labournet.tv via Syndikalismus, siehe auch Machtkampf in Frankreich spitzt sich zu

Stuttgart: Solidarität mit den kämpfenden KollegInnen in Frankreich!

Die Stuttgarter Initiative Klassenkampf ruft zur Solidarität mit den Protesten in Frankreich gegen das Arbeitsgesetz auf.

Mitte Mai erließ die sozialdemokratische Regierung Frankreichs unter Präsident Francois Hollande mittels einer Art Notveordnung das neue Arbeitsgesetz. Auch ein damit verbundenes Misstrauensvotum überlebte die Regierung problemlos. Nahezu geschlossen stimmte das Parlament somit dem Gesetz zu.

Offiziell soll das neue Arbeitsgesetz den Unternehmen mehr rechtliche Möglichkeiten einräumen, die Wirtschaft konkurrenzfähiger machen und somit mehr Arbeitsplätze schaffen. Tatsächlich stellt es aber wohl die krasseste Beschneidung von ArbeiterInnenrechten zugunsten von UnternehmerInnen in der vierten französischen Republik dar. So sieht das Gesetz u.a. vor, dass innerbetriebliche Abstimmungen gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit mit Gewerkschaften ausgehandelte Vorgaben überstimmen können. Die Arbeitszeiten können so von 35 Stunden pro Woche auf 48 Stundenpro Woche bzw. 12 Stunden pro Tag erhöht werden. Weiter soll vor allem der Kündigungsschutz aufgeweicht und betriebsbedingte Kündigungen erleichtert werden. Zudem wird es für Unternehmen noch einfacher Menschen mittels befristeter Arbeitsverträge anzustellen. Gerade letzteres sorgt für Unmut unter SchülerInnen und Studierenden.

Der Widerstand auf der Straße und in den Betrieben
Seit Anfang März gehen in ganz Frankreich hundertausende auf die Straße. Alleine am 9. März diesen Jahren demonstrierten frankreichweitweit über 100 000 ArbeiterInnen, SchülerInnen und Studierende. Neben der Ablehnung des neuen Arbeitsgesetzes treibt sie dabei eine generelle Enttäuschung über die Regierung Hollande an. Schon früh kam es dabei zu massiven Zusammenstößen mit und heftigen Übergriffen seitens der Polizei. Es scheint, als wolle die Regierung nach und nach die Proteste mit Gewalt ersticken bzw. wie es einst Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ausdrückte „wegkärchern“. Derzeit weiten sich die Proteste jedoch noch weiter aus. Zunehmend werden auch Betriebe und Infrastruktur bestreikt oder blockiert. Beispielsweise sorgen die Blockaden von Raffinerien und Treibstoffdepots derzeit für Lieferengpässe.
Solidarität ist unsere Waffe
Mit unserer Kundgebung am Freitag, den 27. Mai auf dem Stuttgarter Schloßplatz, wollen wir unserer Solidarität mit dem Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz Ausdruck verleihen. Ähnlich wie beim derzeit geplanten weiteren Rentenkahlschlag hier in Deutschland, werden mit dem neuen Arbeitsgesetz die Interessen der arbeitenden Bevölkerung mit Füßen getreten um gleichzeitig Unternehmen noch größere Profite zu ermöglichen.

Organisierung und Solidarität ist das was wir dem entgegenstellen können und müssen.
Gegen die Diktatur der Banken und Konzerne!

Kundgebung:
Freitag, 27. Mai 2016 | 17 Uhr
Stuttgart Schloßplatz
cronjob