"Each flag is a border"
Gesehen am Kunsthaus Tacheles in Berlin (Oranienburger Str. 54 - 56a), das derzeit akut in seinem Bestand gefährdet ist, da die HSH Nordbank im Zuge der Verwertung des Areals die Zwangsversteigerung anstrebt.
Gesehen am Kunsthaus Tacheles in Berlin (Oranienburger Str. 54 - 56a), das derzeit akut in seinem Bestand gefährdet ist, da die HSH Nordbank im Zuge der Verwertung des Areals die Zwangsversteigerung anstrebt.
Daten kennen keine nationalen Grenzen.
Bürgerrechte werden weiter abgebaut.
Die Überwachung nimmt zu.
Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft.
Weitere Informationen zur Demonstration, Organisation und Möglichkeiten der Beteiligung unter www.freiheitstattangst.de
3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse
Mit einem Großaufgebot von Feldjägern, Polizei(spezial)einheiten aus verschiedenen Bundesländern (u.a. USK aus Bayern und BFE-Einheiten aus Baden-Württemberg) und durch weiträumige Absperrungen wurde der Aktionsradius der KriegsgegnerInnen massiv eingeschränkt.
Obwohl die Anzahl der Protestierenden 1000 Personen nicht überschritt wurden dem Ermittlungsausschuss 77 Festnahmen mitgeteilt.
Der Großteil der Festnahmen fand vor der St. Eberhardskirche in der Königsstraße statt, wo viele u.a. mit einer Sitzblockade gegen den dort geplanten Militärgottesdienst protestierten. Bei den Festnahmen ging Polizei mit großer Brutalität vor, vor allem durch Verdrehen von Arm- und Handgelenke kam es zu mehreren Verletzten. Weitere Festnahmen gab es im Verlauf des Gelöbnisses:
• dafür reichte z.B. schon die Titulierung eines Polizisten als „Schnittlauch“
• die Samba-Trommelgruppe wurde von öffentlichem Gelände abgedrängt, 2 Stunden festgehalten, ihre Instrumente wurden zum Teil beschädigt
• alle Festgenommenen wurden - zum Teil mehrfach -“ fotografiert
Die Festgenommenen waren bis 19:00 Uhr alle wieder auf freiem Fuß.
Noch ist nicht absehbar ob und wenn ja wie viele Strafverfahren auf die Festnahmen folgen werden.
Wie immer gilt:
• keine Aussagen bei Polizei oder polizeilichem Staatsschutz!
• auf Vorladungen (auch schriftliche!) der Polizei müsst Ihr nicht reagieren!
• meldet Euch bei der Roten Hilfe falls Ihr von Repression betroffen seid.
Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen
Der §129b-Prozess in Stuttgart Stammheim nähert sich im Juli diesen Jahres seinem Ende. Seit dem 17.März 2008 findet in der Aussenstelle des Oberlandesgerichts Stuttgart auf dem Gelände der JVA Stammheim der erste §129b Prozess gegen die vermeintlichen DHKP-C Mitglieder Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel statt.
Dieser Prozess ist gleichzeitig auch der erste nach §129b, der sich gegen eine linke, revolutionäre Organisation richtet. Dass für diesen Prozess der Komplex Stammheim ausgesucht wurde, ist kein Zufall.
In dem Geschichtsträchtigen Gerichtssaal des Hochsicherheitsknastes Stuttgart Stammheim saßen bereits die Revolutionäre der Roten Armee Fraktion (RAF) auf der Anklagebank und wurden durch die Exekutive des deutschen Imperialismus, der bürgerlichen Justiz, nach §129a verurteilt.
Damals, am 21.März 1975, wurde der §129a mit dem Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan Carl Raspe zum ersten Mal angewendet und vorexerciert was danach zum Kriminalisierungsinstrumnet gegen breite Teile der radikalen Linken wurde.
Heute soll mit dem §129b Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel, nun das beispielhaft angewendet werden was danach der weiteren Kriminalisierung von migrantischen revolutionären Organisationen und antiimperialistischen/ internationalistischen Gruppen Tür und Tor öffnen soll.
Die §129, und insbesondere der §129b, sind damit der wohl deutlichste und weitreichendste Ausdruck einer zunehmenden Kriminalisierung von revolutionärem Widerstand auf internationaler Ebene. So können revolutionäre, linke oder fortschrittliche Menschen, die den Kampf in anderen Ländern unterstützen, zukünftig dafür kriminalisiert werden.
Ausserdem erlauben die §129 der BRD, mit den EU-Antiterrorgesetzen und dem dazugehörigen Aussenwirtschaftsgesetz, die opositionellen fortschrittlichen Kräfte auf internationaler Ebene zu bekämpfen.
Die Auswirkungen des §129b und die zunehmende Kriminalisierung von MigrantInnen zeigen sich jetzt schon in aller Härte:
Mit dem §129b wurden auf Bundesebene bereits 6 Personen mittels DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei -“ Front) Vorwurf festgenommen und befinden sich seit ihren Festnahmen (teilweise über drei Jahre) in Isolationshaft.
Im Mai diesen Jahres wurde eine Person festgenommen, dem die Mitgliedschaft in der LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) vorgeworfen wird.
Darüber hinaus ist noch immer ein Verfahren nach §129b gegen 10 Personen anhängig, denen vorgeworfen wird innerhalb der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/ Marxisten Leninisten) eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben.
Auch die Verfolgung gegen die kurdische Linke, die seit Jahren von der Verfolgung mit §129 in der BRD betroffen sind, hat sich in den letzten Monaten erneut verstärkt. So wurde auf europäischer Ebene die Studios des kurdischen Nachrichtensenders ROJ TV gestürmt, 30 Personen festgenommen. Darunter 8 kurdische Politiker.
Jetzt aktuell vor drei Wochen fanden im Umkreis Stuttgarts Hausdurchsuchungen statt und mehrere kurdische Jugendliche wurden festgenommen. Diese Entwicklungen machen uns die Notwendigkeit einer internationalistisch ausgerichteten Aktionseinheit gegen diese Angriffe des Staates auf unsere Strukturen und GenossInnen mehr als deutlich.
Aus diesem Grund hat sich die Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“ gegründet, um die Solidarität mit den Gefangenen und Verfolgten praktisch werden zu lassen, die Verfolgungen der Revolutionäre zu verurteilen und den revolutionären Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung über alle Grenzen hinweg zu verteidigen.
Einen erster Audruck dessen sehen wir in der Beteiligung an der Prozessdelegation am 06. Juli nach Stuttgart Stammheim. An diesem Tag wird die Verteidigung ihre Pläydoyers halten und einer der Gefangenen, Ahmet D. Yüksel eine Erklärung zum Prozess verlesen.
Kommt am Dienstag den 06. Juli 2010 um 9 Uhr zum OLG Stuttgart, Aspergerstr 49, 70439 Stammheim.
Der Internationalen Verfolgung die Internationale Solidarität entgegensetzen!
Weg mit den §129!
Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“: AGIF, ATIF, ATIF-YDG, Libertäres Bündnis Ludwigsburg, Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Alle Informationen zu den §129b-Prozessen und zur Delegation am Dienstag den 06.Juli 2010 unter:
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz wird fortgeführt
Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz tritt am 01.06.2010 in Kraft. Obwohl erst am 22.Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigem Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde im Namen von:
Wir rügten die bürokratische und schikanöse Behinderung dieses zentralen Grundrechts sowie den staatlichen Kontrollwahn, der in dem Gesetz zum Ausdruck kam. Überraschend schnell entschied das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 in einer gleichzeitig von uns beantragten einstweiligen Anordnung, dass zahlreiche Vorschriften des neuen Gesetzes gegen Art. 8 (Versammlungsfreiheit) des GG verstoßen und setzte sie einstweilen außer Kraft. Gegen weitere Vorschriften wurden vom Gericht deutliche Vorbehalte geäußert, die Entscheidung jedoch bis zur Verhandlung über die Hauptsache
- DGB Bayern
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern
- Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV)
- Humanistische Union Bayern
- Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern
- Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern
- Freie Demokratische Partei FDP Landesverband Bayern
- Die Linken Landesverband Bayern
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Attac München
zurückgestellt.
Nach der Niederlage der CSU bei der Landtagswahl 2008 brachte die neue Regierungskoalition aus CSU und FDP eine Neufassung des Gesetzes ein, die jetzt verabschiedet wurde. Sie entschärft unter Druck der Verfassungsbeschwerde besonders schikanöse und unbestimmte Vorschriften des alten Gesetzes, versucht, der staatlichen Kontroll- und Datensammelwut Grenzen zu setzen und entkriminalisiert harmloses Handeln von Demonstranten, das gegen Ordnungsvorschriften verstößt und bisher als Straftat verfolgt wurde. Damit wurden viele Forderungen des Bündnisses gegen das Gesetz von 2008 erfüllt.
Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 2008 haben jedoch gemeinschaftlich -“ offen ist nur noch die FDP -“ beschlossen, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen.
Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler:
„Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die -šPressefreiheit des kleinen Mannes-˜ angewiesen sind. Die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit ist für unsere Demokratie -šschlechthin konstituierend-˜.“
Folgende Gründe sprechen für die Weiterverfolgung des Angriffs auf jetzt noch gültige Vorschriften:
- auch das neue Gesetz von 2010 regelt viele Sachverhalte übermäßig und richtet bürokratische Hürden für den Bürger auf, der friedlich sein Grundrecht ausüben will: Eine Versammlung soll ab 2 Personen vorliegen mit der Folge einer Vielzahl von Anzeige- und Meldepflichten für den Veranstalter, selbst wenn keinerlei Gefahren von der Mini-Versammlung ausgehen; auch werden Versammlungen in geschlossenen Räumen jetzt nahezu den gleichen Beschränkungen unterworfen wie solche unter freiem Himmel
- die neuen Anzeige- und Meldepflichten gelten dem Wortlaut nach auch für Arbeitskämpfe und Streikposten, soweit die Öffentlichkeit z.B. durch Transparente undFlugblätter informiert wird; es besteht die Gefahr, dass der Staat in diese Tarifauseinandersetzungen hineingezogen und der notwendige Überraschungseffekt von Warnstreiks hinfällig wird
- zwar soll der Staat nicht mehr heimlich mithören und filmen dürfen, aber auch offenes Abhören und Filmen von Versammlungen schüchtert ein. Wir fordern deshalb eine Beschränkung der Datensammlung auf Fälle, in denen tatsächlich Straftaten verübt werden und nicht auf Vorrat, außerdem ein Recht der Betroffenen auf Einsicht und die Eröffnung eines Klageweges die unsinnig ausgedehnten Vorschriften gegen das Mitführen von sogenannten „Schutzwaffen“ wie bestimmte Kleidungsstücke und mögliche „Vermummungen“ wie Schals und Sonnenbrillen sind auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Auch in ihrer jetzigen Fassung sind sie oft genug Vorwand, anreisende Demonstranten stundenlang festzuhalten und am Ausüben ihres Grundrechts zu hindern
- Das auch aus Sicht von hohen Polizeibeamten schwammige „Militanzverbot“ ermöglicht weiterhin den Erlass von Beschränkungen und Verboten.
Darüber hinaus erwarten die Beschwerdeführer von der Fortsetzung des Verfahrens eine Klärung von grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und staatlicher Sicherheitspolitik, auch weit Vorschriften jetzt geändert oder aufgehoben wurden. Das Rechtsschutzinteresse besteht fort. Zum einen würde die CSU gerne zum alten Stand zurückkehren. Zum anderen war Bayern nur das erste Bundesland, das ein neues Versammlungsgesetz vorlegte, andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen folgen. Wie deren Entwürfe zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass die bayerischen Fehler dort wiederholt werden. Immer noch im Raum steht auch ein 2006 in Hinblick auf die Föderalismusreform vom Bundesinnenminister gefertigter Vorentwurf für die Länder. Auch deshalb ist es wichtig, das begonnene Verfahren in Karlsruhe fortzusetzen.
München, den 31.5.2010
Dr. Klaus Hahnzog, Hartmut Wächtler