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Aufruf zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" 2010 in Berlin

1984 war gestern...

Aufruf zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" 2010 in Berlin

Ein breites Bündnis ruft dazu auf, für Bürgerrechte, Datenschutz und ein freies Internet auf die Straße zu gehen. Die Demonstration "Freiheit statt Angst" findet am Samstag, den 11.09.2010 statt, im Rahmen des internationalen Aktionstages "Freedom not Fear".

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächsteKlage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.
 

Daten kennen keine nationalen Grenzen.

Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.
Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten "Stockholmer Programm" ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und
setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.


Bürgerrechte werden weiter abgebaut.

Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu.

Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren - der "große Bruder" Staat und die "kleinen Brüder und Schwestern" aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.


Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft.

Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde -“ und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.
 
Treffpunkt für die diesjährige Demonstration "Freiheit statt Angst 2010" ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz.

Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag "Freedom not Fear" zu beteiligen.


Weitere Informationen zur Demonstration, Organisation und Möglichkeiten der Beteiligung unter www.freiheitstattangst.de

 

Unsere Forderungen:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung - weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden


2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse
Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu
überprüfen.


3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.


4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen - sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen


Via

Rechtshilfevortrag am Donnerstag

Der Rechtshilfevortrag rund um die Proteste gegen Stuttgart 21 findet am Donnerstag, den 26.08. im Linken Zentrum Lilo Herrmann statt.

Literaturtipp in dem Zusammenhang:

"Was tun, wenn's brennt?" Ausgabe 11/2006 der Rechtshilfebroschüre der Roten Hilfe
"Wege durch die Wüste" Ein Antirepressionshandbuch für die politische Praxis

Bericht des Ermittlungsausschusses zu den Prostestaktionen gegen das Bundeswehrgelöbnis am 30.07.2010 in Stuttgart

Aus aktuellem Anlass:

Mit einem Großaufgebot von Feldjägern, Polizei(spezial)einheiten aus verschiedenen Bundesländern (u.a. USK aus Bayern und BFE-Einheiten aus Baden-Württemberg) und durch weiträumige Absperrungen wurde der Aktionsradius der KriegsgegnerInnen massiv eingeschränkt.

Obwohl die Anzahl der Protestierenden 1000 Personen nicht überschritt wurden dem Ermittlungsausschuss 77 Festnahmen mitgeteilt.

Der Großteil der Festnahmen fand vor der St. Eberhardskirche in der Königsstraße statt, wo viele u.a. mit einer Sitzblockade gegen den dort geplanten Militärgottesdienst protestierten. Bei den Festnahmen ging Polizei mit großer Brutalität vor, vor allem durch Verdrehen von Arm- und Handgelenke kam es zu mehreren Verletzten. Weitere Festnahmen gab es im Verlauf des Gelöbnisses:

• dafür reichte z.B. schon die Titulierung eines Polizisten als „Schnittlauch“
• die Samba-Trommelgruppe wurde von öffentlichem Gelände abgedrängt, 2 Stunden festgehalten, ihre Instrumente wurden zum Teil beschädigt
• alle Festgenommenen wurden - zum Teil mehrfach -“ fotografiert

Die Festgenommenen waren bis 19:00 Uhr alle wieder auf freiem Fuß.
Noch ist nicht absehbar ob und wenn ja wie viele Strafverfahren auf die Festnahmen folgen werden.

Wie immer gilt:

• keine Aussagen bei Polizei oder polizeilichem Staatsschutz!
• auf Vorladungen (auch schriftliche!) der Polizei müsst Ihr nicht reagieren!
• meldet Euch bei der Roten Hilfe falls Ihr von Repression betroffen seid.



Quelle: Information des Ermittlungsausschusses

Ende des Stammheimer §129b-Prozesses

Urteile in Stammheim:
Devrim Güler wurde zu 4 Jahren und 10 Monaten
Ahmet D. Yüksel zu 5 Jahren und 4 Monaten verurteilt.


Am Donnerstag, den 15. Juli wurde nach 168 Verhandlungstagen und nach einer Prozess-Dauer von 2 1/2 Jahren, das Urteil gegen Devrim und Ahmet gefällt. Der Senat setzte das Urteil für Devrim auf 4 Jahre und 10 Monate (seine Bewährungsstrafe inbegriffen) fest und für Ahmet auf 5 Jahre und 4 Monate. Beide sind weiterhin in Haft und droht die Abschiebung.

In seiner Begründung stützte der Senat sich auf die Aussagen von Hüseyin Hiram, dem psychisch kranken Doppelagenten, und auf die Aussagen von Serdar Bayraktutan, dem Leiter der Abteilung DHKP-C der Istanbuler Polizei, gegen den in der Türkei wegen mehrerer Foltervorwürfe Ermittlungen laufen. Weiter begründete er die Notwendigkeit der Strafe mit den Lebensläufen der beiden Angeklagten, die trotz diverser Anklagen nicht damit aufhörten politisch aktiv zu sein.

Gleichzeitig bezeichnete der Senat in seiner Begründung sowohl die Anatolische Föderation, als auch verschiedene anatolische Vereine mehrmals als "Tarnvereine und Tarnorganisationen der DHKP-C" und bezeichnete die legal hier erscheinenden Zeitungen als "Parteizeitungen", was auf nichts anderes abzielt als auf die Kriminalisierung jeglicher Betätigung von politisch aktiven MigrantInnen.

Der Senat endete mit den Worten: "Ich hoffe, dass Sie sich besinnen."

Komitee gegen §129
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Einstellung der §129-Ermittlungen gegen Andrej Holm

Das §129-Verfahren gegen Andrej Holm wurde von der Bundesanwaltschaft eingestellt. Aus diesem Anlass erschien heute eine Pressemitteilung:

"Mit einem auf den 5. Juli datierten Einstellungsvermerk hat die Bundesanwaltschaft (BAW) das Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in der 'militanten gruppe (mg)' gegen den Berliner Sozialwissenschaftler Dr. Andrej Holm eingestellt.

Im Schreiben der zuständigen Staatsanwältin heißt es: "Die Ermittlungen haben den gegen den Beschuldigten bestehenden Anfangsverdacht der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung oder ihrer Unterstützung nicht erhärtet." Damit ist das letzte bekannt gewordene Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der 'militanten gruppe (mg)' eingestellt. In den letzten Jahren hat die BAW gegen über 40 Beschuldigte aus der linken Szene erfolglos ermittelt. Mehrfach rügte der Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrige Ermittlungsmethoden; so verfügte der BGH im Sommer 2007 auch die Entlassung Holms aus der Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen ihn sowie drei seiner Kollegen und Freunde hatte zu internationalen Protesten geführt, da sie u.a. mit der beruflichen Praxis des Wissenschaftlers begründet worden waren.

Seine Verteidigerin Christina Clemm: „Dieser Schritt war längst überfällig. Man hätte dieses Ermittlungsverfahren nie eröffnen dürfen, geschweige denn Dr. Holm in Untersuchungshaft nehmen dürfen. Dass es - obwohl es niemals einen hinreichenden Tatverdacht gegen ihn gegeben hat - erst jetzt, 3 Jahre nach Aufhebung des Haftbefehls durch den BGH, eingestellt wurde, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man diese Verfahren sachfremd geführt hat. Verfahren gem. § 129 ff StGB werden dazu genutzt, linke Gruppen und Milieus zu überwachen. Das Interesse des einzelnen, vor staatlicher Überwachung und Willkür geschützt zu werden, berücksichtigt die Bundesanwaltschaft nicht.“

Auch Anwalt Volker Ratzmann verweist auf die Dauer des Verfahrens: „Offenbar braucht die Bundesanwaltschaft länger, wenn es um die Einschätzung der Rechtmäßigkeit ihrer Ermittlungen geht. Eine Ermittlung, bei der ein Haftbefehl mit Bibliotheksbesuchen begründet wurde, konnte aber kein anderes Ende finden.“

Arthur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren unterstreicht die negativen Folgen der hinausgezögerten Einstellung für die drei Berliner, die Mitte Oktober 2009 in erster Instanz wegen Mitgliedschaft in der “militanten gruppe“ verurteilt wurden: "Die Verzögerungstaktik im gesonderten Verfahren gegen Andrej war offensichtlich von dem Interesse geleitet, das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver nicht zu gefährden, und der Verteidigung keine zusätzlichen Argumente für die laufende Revision zu liefern.“

Rechtsanwältin Christina Clemm
Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann"


Erste Presseartikel aus der Tageszeitung "junge Welt" und "Frankfurter Rundschau" zur Einstellung: http://einstellung.so36.net/de/ps

Darüberhinaus wurde im vergangenen Monat bekannt, dass die Überwachungen im mg-Verfahren rechtswidrig waren. Dies entschied der Bundesgerichtshof 

Stuttgarter Plattform "Weg mit den §129 - Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen" gegründet

In Stuttgart hat sich die Plattform "Weg mit den §129 - Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen" gegründet. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt den Internationalen Angriffen auf revolutionäre und fortschrittliche Strukturen eine internationalistische Aktionseinheit entgegenzusetzen die praktische Solidarität schaffen, die Verfolgung von Revolutionären verurteilen und den revolutionären Kampf verteidigen soll. Ein erster Ausdruck dessen soll auch die Mobilisierung zur Delegation zum §129b-Prozess in Stuttgart Stammheim am 06. Juli 2010 sein. In einem dazu erschienenen Aufruf heißt es:

Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen

Der §129b-Prozess in Stuttgart Stammheim nähert sich im Juli diesen Jahres seinem Ende. Seit dem 17.März 2008 findet in der Aussenstelle des Oberlandesgerichts Stuttgart auf dem Gelände der JVA Stammheim der erste §129b Prozess gegen die vermeintlichen DHKP-C Mitglieder Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel statt.

Dieser Prozess ist gleichzeitig auch der erste nach §129b, der sich gegen eine linke, revolutionäre Organisation richtet. Dass für diesen Prozess der Komplex Stammheim ausgesucht wurde, ist kein Zufall.

In dem Geschichtsträchtigen Gerichtssaal des Hochsicherheitsknastes Stuttgart Stammheim saßen bereits die Revolutionäre der Roten Armee Fraktion (RAF) auf der Anklagebank und wurden durch die Exekutive des deutschen Imperialismus, der bürgerlichen Justiz, nach §129a verurteilt.

Damals, am 21.März 1975, wurde der §129a mit dem Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan Carl Raspe zum ersten Mal angewendet und vorexerciert was danach zum Kriminalisierungsinstrumnet gegen breite Teile der radikalen Linken wurde.

Heute soll mit dem §129b Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel, nun das beispielhaft angewendet werden was danach der weiteren Kriminalisierung von migrantischen revolutionären Organisationen und antiimperialistischen/ internationalistischen Gruppen Tür und Tor öffnen soll.

Die §129, und insbesondere der §129b, sind damit der wohl deutlichste und weitreichendste Ausdruck einer zunehmenden Kriminalisierung von revolutionärem Widerstand auf internationaler Ebene. So können revolutionäre, linke oder fortschrittliche Menschen, die den Kampf in anderen Ländern unterstützen, zukünftig dafür kriminalisiert werden.

Ausserdem erlauben die §129 der BRD, mit den EU-Antiterrorgesetzen und dem dazugehörigen Aussenwirtschaftsgesetz, die opositionellen fortschrittlichen Kräfte auf internationaler Ebene zu bekämpfen.

Die Auswirkungen des §129b und die zunehmende Kriminalisierung von MigrantInnen zeigen sich jetzt schon in aller Härte:

Mit dem §129b wurden auf Bundesebene bereits 6 Personen mittels DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei -“ Front) Vorwurf festgenommen und befinden sich seit ihren Festnahmen (teilweise über drei Jahre) in Isolationshaft.

Im Mai diesen Jahres wurde eine Person festgenommen, dem die Mitgliedschaft in der LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) vorgeworfen wird.

Darüber hinaus ist noch immer ein Verfahren nach §129b gegen 10 Personen anhängig, denen vorgeworfen wird innerhalb der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/ Marxisten Leninisten) eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben.

Auch die Verfolgung gegen die kurdische Linke, die seit Jahren von der Verfolgung mit §129 in der BRD betroffen sind, hat sich in den letzten Monaten erneut verstärkt. So wurde auf europäischer Ebene die Studios des kurdischen Nachrichtensenders ROJ TV gestürmt, 30 Personen festgenommen. Darunter 8 kurdische Politiker.

Jetzt aktuell vor drei Wochen fanden im Umkreis Stuttgarts Hausdurchsuchungen statt und mehrere kurdische Jugendliche wurden festgenommen. Diese Entwicklungen machen uns die Notwendigkeit einer internationalistisch ausgerichteten Aktionseinheit gegen diese Angriffe des Staates auf unsere Strukturen und GenossInnen mehr als deutlich.

Aus diesem Grund hat sich die Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“ gegründet, um die Solidarität mit den Gefangenen und Verfolgten praktisch werden zu lassen, die Verfolgungen der Revolutionäre zu verurteilen und den revolutionären Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung über alle Grenzen hinweg zu verteidigen.

Einen erster Audruck dessen sehen wir in der Beteiligung an der Prozessdelegation am 06. Juli nach Stuttgart Stammheim. An diesem Tag wird die Verteidigung ihre Pläydoyers halten und einer der Gefangenen, Ahmet D. Yüksel eine Erklärung zum Prozess verlesen.

Kommt am Dienstag den 06. Juli 2010 um 9 Uhr zum OLG Stuttgart, Aspergerstr 49, 70439 Stammheim.

Der Internationalen Verfolgung die Internationale Solidarität entgegensetzen!

Weg mit den §129!

Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“: AGIF, ATIF, ATIF-YDG, Libertäres Bündnis Ludwigsburg, Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Kontakt e-mail für Fragen und Interesse an der Plattform:

gegen129@gmx.de

Alle Informationen zu den §129b-Prozessen und zur Delegation am Dienstag den 06.Juli 2010 unter:


www.no129.info

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz wird fortgeführt

Am 1. Juni trat das geänderte Bayerische Versammlungsgesetz in Kraft. 12 der 13 Beschwerdeführer gegen das von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis bekämpfte "alte" bayerische Versammlungsgesetz haben gemeinschaftlich beschlossen, die Verfassungsbeschwerde im Sinne des weiteren Kampfes um die Versammlungsfreiheit fortzusetzen. Nicht zuletzt geht es ihnen dabei um "unsere Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg und Niedersachsen, wo restriktivere Gesetzes-Entwürfe schon seit längerem auf dem Tisch liegen". Die Presseerklärung der Rechtsanwälte Hartmut Wächtler und Dr. Klaus Hahnzog informiert detailliert über die guten Gründe für diesen Schritt:
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz wird fortgeführt

Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz tritt am 01.06.2010 in Kraft. Obwohl erst am 22.Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigem Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde im Namen von:
  • DGB Bayern
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern
  • Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV)
  • Humanistische Union Bayern
  • Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern
  • Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern
  • Freie Demokratische Partei FDP Landesverband Bayern
  • Die Linken Landesverband Bayern
  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Attac München
Wir rügten die bürokratische und schikanöse Behinderung dieses zentralen Grundrechts sowie den staatlichen Kontrollwahn, der in dem Gesetz zum Ausdruck kam. Überraschend schnell entschied das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 in einer gleichzeitig von uns beantragten einstweiligen Anordnung, dass zahlreiche Vorschriften  des neuen Gesetzes gegen Art. 8 (Versammlungsfreiheit) des GG verstoßen und setzte sie einstweilen außer Kraft. Gegen weitere Vorschriften wurden vom Gericht deutliche Vorbehalte geäußert, die Entscheidung jedoch bis zur Verhandlung über die Hauptsache
zurückgestellt.

Nach der Niederlage der CSU bei der Landtagswahl 2008 brachte die neue Regierungskoalition aus CSU und FDP eine Neufassung des Gesetzes ein, die jetzt verabschiedet wurde. Sie entschärft unter Druck der Verfassungsbeschwerde besonders schikanöse und unbestimmte Vorschriften des alten Gesetzes, versucht, der staatlichen Kontroll- und Datensammelwut Grenzen zu setzen und entkriminalisiert harmloses Handeln von Demonstranten, das gegen Ordnungsvorschriften verstößt und bisher als Straftat verfolgt wurde. Damit wurden viele Forderungen des Bündnisses gegen das Gesetz von 2008 erfüllt.

Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 2008 haben jedoch gemeinschaftlich -“ offen ist nur noch die FDP -“ beschlossen, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen.

Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler:

„Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die -šPressefreiheit des kleinen Mannes-˜ angewiesen sind. Die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit ist für unsere Demokratie -šschlechthin konstituierend-˜.“

Folgende Gründe sprechen für die Weiterverfolgung des Angriffs auf jetzt noch gültige Vorschriften:

  • auch das neue Gesetz von 2010 regelt viele Sachverhalte übermäßig und richtet bürokratische Hürden für den Bürger auf, der friedlich sein Grundrecht ausüben will: Eine Versammlung soll ab 2 Personen vorliegen mit der Folge einer Vielzahl von Anzeige- und Meldepflichten für den Veranstalter, selbst wenn keinerlei Gefahren von der Mini-Versammlung ausgehen; auch werden Versammlungen in geschlossenen Räumen jetzt nahezu den gleichen Beschränkungen unterworfen wie  solche unter freiem Himmel

  • die neuen Anzeige- und Meldepflichten gelten dem Wortlaut nach auch für Arbeitskämpfe und Streikposten, soweit die Öffentlichkeit z.B. durch Transparente undFlugblätter informiert wird; es besteht die Gefahr, dass der Staat in diese Tarifauseinandersetzungen hineingezogen und der notwendige Überraschungseffekt von Warnstreiks hinfällig wird

  • zwar soll der Staat nicht mehr heimlich mithören und filmen dürfen, aber auch offenes Abhören und Filmen von Versammlungen schüchtert ein. Wir fordern deshalb eine Beschränkung der Datensammlung auf Fälle, in denen tatsächlich Straftaten verübt werden und nicht auf Vorrat, außerdem ein Recht der Betroffenen auf Einsicht und die Eröffnung eines Klageweges die unsinnig ausgedehnten Vorschriften gegen das Mitführen von sogenannten „Schutzwaffen“ wie bestimmte Kleidungsstücke und mögliche „Vermummungen“ wie Schals und Sonnenbrillen sind auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Auch in ihrer jetzigen Fassung sind sie oft genug Vorwand, anreisende Demonstranten stundenlang festzuhalten und am Ausüben ihres Grundrechts zu hindern

  • Das auch aus Sicht von hohen Polizeibeamten schwammige „Militanzverbot“ ermöglicht weiterhin den Erlass von Beschränkungen und Verboten.

Darüber hinaus erwarten die Beschwerdeführer von der Fortsetzung des Verfahrens eine Klärung von grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und staatlicher Sicherheitspolitik, auch weit Vorschriften jetzt geändert oder aufgehoben wurden. Das Rechtsschutzinteresse besteht fort. Zum einen würde die CSU gerne zum alten Stand zurückkehren. Zum anderen war Bayern nur das erste Bundesland, das ein neues Versammlungsgesetz vorlegte, andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen folgen. Wie deren Entwürfe zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass die bayerischen Fehler dort wiederholt werden. Immer noch im Raum steht auch ein 2006 in Hinblick auf die Föderalismusreform vom Bundesinnenminister gefertigter Vorentwurf für die Länder. Auch deshalb ist es wichtig, das begonnene Verfahren in Karlsruhe fortzusetzen.

München, den 31.5.2010
Dr. Klaus Hahnzog, Hartmut Wächtler


Siehe auch:

Sie leben!

Buchcover
Gestern hatte ich Post von Unrast bekommen und gleich "Nachtschicht" eingelegt, um mir die ersten Beiträge im vom ak wantok herausgegebenen neuen Buch "Perspektiven autonomer Politik" reinzuziehen: Das Interview mit Wolf Wetzel beispielsweise zur Frage autonomer Theoriearbeit, deren Zusammenhang zur Praxis und zu den Möglichkeiten und Notwendigkeiten autonomer Perspektiven. Zu Wort kommen aber auch jüngere ProtagonistInnen, die darüber diskutieren, was für sie die autonome Subkultur ausmacht oder Leute vom Versand "Fire and Flames", von "Disorder" und "Red Stuff", die zum autonomen Lifestyle und wie und ob die die Bedienung dieser Bedürfnisse mit Kapitalismuskritik verträgt befragt werden.

Angesichts der sonst trotz Ellenlänge großteils wenig vorwärtsweisenden Texte in anderen Publikationen ist das Buch längst überfällig gewesen, zumal es seit den 1990er Jahren (nach "Drei zu Eins", "Feuer und Flamme 2", "Glut und Asche", den Autonomiekongressreadern, den es auch als Reprint gibt und den l.u.p.u.s. Büchern "Geschichte, Rassismus und das Boot. Wessen Kampf gegen welche Verhältnisse" und "Lichterketten und andere Irrlichter - Texte gegen finstere Zeiten") kaum derart umfangreiches Material gab. Das Buch freut mich - besonders auch deshalb, weil es ja die durchaus verbreitete Meinung gibt, dass es keine Autonomen mehr gebe bzw. sie - außer in Griechenland usw. - keine Rolle mehr spielen. Und weil es angesichts der Themenvielfalt zeigt, dass noch einiges in der Bewegung steckt, wenn es entsprechend reflektiert wird. In dem Sinne bin ich auf den Rest der Beiträge sehr gespannt.

Der ak wantok hat in diesem Buch an die 50 Beiträge vereint, die sich mit der Geschichte, vor allem aber mit der Gegenwart und Zukunft der autonomen Bewegung auseinandersetzen. Der Textsammlung liegt die Überzeugung zugrunde, dass die autonome Bewegung nicht nur ein bedeutendes Kapitel in der neueren Geschichte linksradikalen Widerstands in Europa darstellt, sondern dass sie einen Rahmen geschaffen hat, der auch zukünftig das Schaffen und Verteidigen gegenkultureller Räume ebenso ermöglichen und stärken kann wie den Kampf gegen Herrschaft, Unterdrückung und Ausbeutung. Aus der Einleitung: "Autonome Diskussionen finden auf Treffen statt, auf Veranstaltungen und Demos, in Szeneblättern und Internet-Foren. Sie sind breit gefächert, vielfältig und komplex, und das ist gut so. Manchmal jedoch scheinen den Diskussionen gemeinsame Referenzpunkte zu helfen, die Debatten zusammenfassen, zueinander in Beziehung setzen und in historische Zusammenhänge rücken. Dies kann zu mehr Klarheit führen, noch einmal neue Perspektiven ermöglichen und Grundlagen für weitere lebendige Diskussionen schaffen." (Verlagsankündigung)


ISBN: 978-3-89771-500-4
Ausstattung: br., 406 Seiten
Preis: 18.00 Euro
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