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Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe

Eine Pressemitteilung des Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) vom 14.12.2010:

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges Poli­zeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der Versammlungsteil­nehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht Karls­ruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.

Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die Le­bensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen Kri­se hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben er­höht.

Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebro­chen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicher­weise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.

Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend laute­ten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledig­lich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen Poli­zeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die Teilnehmen­den der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-Be­schluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.

Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.

Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf Versamm­lungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese Rechtsspre­chung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne an­schließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den Anmel­der der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit Ein­schränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem Ver­fahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein­gesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des Staatsschut­zes aufge­boten wurden.

Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.

In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten Versammlungsteil­nehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf Versammlungsfrei­heit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.

Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.

Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH Mann­heim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.

Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene Landesversamm­lungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das Bundesver­sammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht so­wieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein Eilver­fahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für an­dere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.

In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden ver­sucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der Versamm­lungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden Strafbe­fehl bzw. einer Verurteilung auszu­setzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur Ver­fügung steht und bezahlt werden kann.

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Be­hörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!

Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!

Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de

Neuer Flyer für Versammlungsfreiheit: Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!

Flyervorderseite - Download des Flyers
Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hatte anlässlich des Polizeieinsatzes am 30. September in Stuttgart kürzlich einen Flyer veröffentlicht. Dieser Tage ist nun ein neuer Flyer unter dem Titel "Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!" erschienen. Er richtet sich gegen fortgesetzte Angriffe auf die Versammlungsfreiheit in der Region Stuttgart. Wir dokumentieren den Wortlaut:

Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!
In den vergangenen Monaten kam es im Verlaufe vermehrter Proteste in Stuttgart zu einer regelrechten Repressions- und Kriminalisierungswelle gegen Demonstrantinnen und Demonstranten. Der massive Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas am 30. September 2010 im Schlossgarten ist hierbei kein Einzelfall.
 
Beispiel 1 -“ Willkürliche Auflagen / Ablehnung von Anmeldern

Bereits bei der Anmeldung von Demonstrationen erlässt das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart oftmals beliebige und einengende Auflagen. Inzwischen ist es gängige Praxis, dass beispielsweise die maximale Transparentlänge, die Ausrichtung der Beschallungsanlage und die genaue Begrenzung des Platzes (z.B. im Dunkeln, nicht unter den Straßenlaternen) durch die städtische Behörde vorgegeben werden. Eine Besonderheit Stuttgarts ist das faktische Demoverbot auf der Königstraße. Ein Beschluss des Stuttgarter Gemeinderates stellt hier die Interessen des Einzelhandels über die Versammlungsfreiheit.

Ebenso wurden mehrere Anmelderinnen und Anmelder von Protestversammlungen gegen das Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli als „ungeeignet“ abgelehnt, obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist und erst recht nicht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt wurde. Damit verweigerten die städtischen Behörden den Anmeldern von Kundgebungen ihr Grundrecht auf die aktive Ausübung der Versammlungsfreiheit. Wenn im geplanten Versammlungsgesetz Kriterien wie „Annahme“ oder „Eignung“ von Veranstaltungsleitern eingeführt werden sollten, so schafft dies einen Ermessens-Spielraum, um auf bürokratischem Wege missliebige Versammlungen unmöglich zu machen.

Deshalb fordert das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

- Das demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit darf nicht durch willkürliche Auflagen eingeschränkt werden
- Das geplante Versammlungsgesetz darf nicht durch die Ordnungsbehörden vorweggenommen werden

Beispiel 2 -“ Filmen von Demonstrationen / Personenkontrollen von Ordnern

Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich ein Urteil verfasste, in dem das Filmen von friedlichen Demonstrationen untersagt wird.

Ein weiterer Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz ist die Registrierung und Überprüfung der Personalien von Ordnerinnen und Ordner. So mussten bei einer antifaschistischen Demonstration im November 2010 in Schorndorf alle Ordner ihre Personalausweise abgeben damit die „Verkehrserfahrung“ und „Eignung“ überprüft werden konnte. Dem Anmelder der auf die fehlende rechtliche Grundlage dieser Maßnahme hinwies, wurde angedroht, die Durchführung der Versammlung zu untersagen.
  
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt klar:

- Meinungsfreiheit, öffentlich wahrnehmbarer Protest und ziviler Ungehorsam sind in einer offenen Gesellschaft unabdingbar
- Polizeiliche Schikanen und Einschränkungen sind inakzeptabel 

Beispiel 3 -“ Kriminalisierung von Versammlungen

Immer häufiger werden VersammlungsleiterInnen von Demonstrationen, im Nachhinein mit Strafverfahren und hohen Prozesskosten überzogen. So wurde der Gewerkschaftssekretär, der eine Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks 2010 anmeldete, dafür angeklagt, dass der Demonstrationszug auf zwei Kreuzungen kurz gestoppt habe und eine Zwischenkundgebung wenige Meter vor dem eigentlich dafür vorgesehenen Ort stattgefunden habe. Dafür wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 600 Euro ausgestellt, obwohl die Polizei vor Ort nichts beanstandete. In einem anderen Fall wurde der Anmelder der Revolutionären 1.Mai-Demonstration verurteilt, da unterwegs beim Laufen Musik abgespielt wurde. Gegen die Anmelderin der Montagsdemo gegen Hartz IV liefen bereits mehrere Verfahren wegen ähnlicher „Vergehen“ und eine politische Stadtführung zog eine Strafe über 3200 Euro nach sich, da sie nach Ansicht der Richter anmeldepflichtig gewesen sei.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit warnt eindringlich:
- Das Anmelden und Durchführen von Demonstrationen darf keine Sache des Geldbeutels werden
- Kriminalisierung von Versammlungen gefährdet die freie Meinungsäußerung

Solidarität aufbauen, Versammlungsfreiheit verteidigen und ausweiten!

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und für die Versammlungsgesetzgebung, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Behörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen. Zeigen wir dem Ordnungsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft ihre Grenzen auf.  

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es uns nehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt euch euer Recht! Macht zu zweit die Versammlungsleitung, dokumentiert die Namen der Polizisten mit denen ihr gesprochen habt, verweigert willkürliche Polizeimaßnahmen und nutzt die Gerichtsprozesse, um euch für die Versammlungsfreiheit stark zu machen.
Weitere Informationen findet ihr unter
www.versammlungsrecht.info


Blockieren ist unser Recht!
Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden oder provisorischer Besetzung öffentlichen Raums. Immer wieder behaupten Politiker, Blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen: Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).

Liegt das nicht vor, wird Blockieren durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Zum Beispiel weil man friedlich vor einer Einfahrt sitzt oder sich an einen Baum angekettet hat, der der Allgemeinheit gehört.

Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen, die sich an einer Blockade beteiligen, begehen nach dieser Regelung eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert:

- Abschaffung der Wegtragegebühr!
- Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat! Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 Gegner!

Die geplante Gesetzesverschärfung
Die schwarz-gelbe Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit

Im Oktober 2008 gründete sich unser Bündnis, um gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes aktiv zu werden. Es wird von über 120 Gruppen und zahlreichen Einzelpersonen unterstützt. Wir haben eine Großdemonstration am 6. Dezember 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen organisiert und Kontakte in andere Bundesländer geknüpft. Wir organisieren diverse Veranstaltungen und Vortragsreihen. Bei zahlreichen Aktivitäten, z.B. gegen Stuttgart 21, weisen wir auf die gegenwärtige Praxis des Versammlungsrechts und die geplante Verschärfung hin. Darüber hinaus stellt das Bündnis auch Demobeobachter auf.

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Spendenkonto:
Friedensnetz BW
Kontonummer: 6520706
BLZ: 60010070 (Postbank Stuttgart)
Stichwort: Versammlungsgesetz

Ministerschreie im Schwelbrand des Polizeimanövers

Keine Panik bitte. Das ist nur eine Attrappe.
Momentaufnahme zur Einstimmung. (Von der Straße draußen dringen immer wieder Polizeisirenen ins Innere). Ich betrete das Polizeirevier schnell und fest. Lehne mich an die Wand vor dem Schalter. Um meine Erregung nicht sichtbar werden zu lassen.

Ganz ruhig atmen. Endlich:
"Der Nachbar!"
"Was soll mit dem sein?"

"Seine Mülltonne fehlt. Die grüne. Heute ist Leerungstag."
"Wird es vergessen haben."
"Der vergisst nichts. Und sie wissen doch - die Mülltonnen!"
"Oder ist er verreist?"
"Sein Auto steht da."
"Mit der S-Bahn gefahren?"
"Der Bequemling doch nicht! Bei dem - für die kleinste Strecke -Umwelt schädigen!"
"Was soll mir das?"
"Ich bin der Bürger, der achtsam ist, aber Panik unter keinen Umständen zulässt! Attentat!"
"Wegen so wenig kann ich die Dienststelle nicht allein lassen."
"Was soll das: so wenig! Ich geh doch nicht mit in die Luft!!!"
"Ruhig! Nur ruhig! Haben sie die Anweisung des Innenministers vergessen? Keine Panik!"

"Ich -zahle -Steuern-und -will--- nicht--- in------ die -----Luft."
"Sie- rücken sie mal ihre Hand heraus- und den Puls..."
"Chiräckstemoi. (Stöhnjammerkotzen im Polizeigriff)"

Dachte  es  doch. Hochgradig Panik geschoben - trotz Minister. Abführen in die Abklingzelle. Ausschließlich Diätversorgung! Auf Verlangen Kamillentee. Allenfalls Baldrian. Müsste sich so hundertfach zugetragen haben gestern und heute. Nachdem de Maizière und die Seinigen unter heftigsten Verwarnungen Panik zu schieben, Panik schoben.

Der Vorgang ist klar und bekannt. Auch Schäuble benutzte seine regelmäßigen Alarme immer zur Personalaufschwemmung und zur Anschaffung knackiger Klein- und Großapparate. Der neue Minister, dem die zugehörigen Inszenierungen wohl lästig fallen, wollte am Anfang nicht. Wurde aber vom Personal gedrängt. Wann Alarm, wenn nicht jetzt? Man wartet zu lange - und schon schnappt die Schuldenbeseitigungsfalle. Also jetzt.

Nur dass in der Vorfreude in Hamburg bei der Beschaffungskonferenz  die meisten ihren eigenen Phantasien unterlagen. Als erst das Köfferchen in Namibia so termingerecht gefunden war, konnten sie die  Lustschreie nicht mehr zurückhalten. Jeder wusste: es stammt aus derTestmassenproduktion  der CIA. Trotzdem: ein Sonderkommando nach Aftika sollte nicht zu teuer sein, um genau herauszubekommen, dass das aus einer Testmassenproduktion der CIA stammte.

Der eigentliche Zweck des Unternehmens wurde dabei fast vergessen. Gottseidank passte das Morgenteam  im ZDF auf. Es vernahm auftragsgemäß mehrfach "Rufe". Rufe an sich - ohne benanntes Subjekt.

Diese verlangten gebieterisch Vorratsspeicherung all der telephonischen Daten, die jetzt schon erfasst werden. Mit denen man vor Gericht aber noch nicht auftrumpfen darf. Das Verfassungsgericht- mit Überalterten besetzt - hatte dem Verfassungsschutz mal wieder nicht zugetraut, dass er wirklich die Verfassung schützt - und sonst gar nichts. Jetzt aber - wo es doch die "Rufe" gibt. Und wo in der SPD die noch gierigeren Heißhäse geiern und eiern.

Nur die Ruhe! Vielleicht schon nach diesem Alarm, sicher aber nach dem nächsten und übernächsten stehen wir in Augenhöhe vor den stattlichen USA und können selber Krimis drehen wie "Criminal intent".
Jeder Verdächtige im eigenen Datenhagel erschlagen!

PS: Im begreiflich flammenden Freudenflug wurde einer der Minister beim Interview all zu offen. Zur Begründung der Vorratsspeicherung führte er den schon "überführten" Terroristen an. Entschuldigung, wenn man einen einzigen ausnahmsweise schon sicher hätte, wieso dann noch Spitzeln auf Vorrat? Vorrat- bezieht sich auf die Zukunft. Die Verdächtigen - Alle Verdächtigen - WIR ALLE  sollen doch schließlich ins Netz. Sonst fehlt der Sache der letzte Vorwand. Und jeder Polzeihand Grapschseligkeit und Zugriffslust.

Für eine andere Welt

Anlässlich der heutigen Sozialproteste zeigen wir die "arte" Dokumentation: "Für eine andere Welt". Aus der Beschreibung:

"Griechenland, Frankreich, Dänemark, Brasilien oder China - überall auf der Welt regt sich entschiedener Widerstand. Hier der Zorn der Jugendlichen, dort die Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen, der Aufstand der vom System Ausgeschlossenen.

Nie zuvor war der Geist der Revolte so stark und so verbreitet. Allein im Jahr 2009 wurden weltweit 524 Aufstände gezählt, und fast ein Drittel davon fand in Europa statt. Alle Proteste werden von jungen Menschen getragen, die ihrem Unmut über die Globalisierung Luft machen wollen."








Feuer unter dem Hintern: Polizeisprecher Wendt bequemt sich zur Gewerkschaftsarbeit

Polizeieinsatz am 30.09.2010 in Stuttgart
Unser Wendt! Normalerweise tritt er zur  Verschärfung der Staatsverlautbarungen als Vertreter der Regierung auf. Giftet gegen Demonstranten, die bloß ihrer Demonstrationsarbeit nachgehen, verflucht die "Göwalld" und fordert schärfstes Eingreifen und härteste Strafen, wo immer möglich.

Vor, während und nach Strasbourg haben wir ihn so erlebt.Kein Staatsanwalt hätte giftiger loslegen können. Niemand wäre von sich aus draufgekommen, dass der Mann eigentlich als Gewerkschaftsvertreter sprach, nicht als Scharfrichter-Azubi.

Kein Wort danals von ihm zugunsten der Überstundenbezahlung der nicht immer üppig bezahlten zur Gewaltausübung geknechteten Beamten, die da tage- und wochenlang zwischen Kehl und Achern herumhingen. Schon gar keines zu der Zumutung, Wege  freibahnen zu müssen für Regierungsbeamte aller Art, die in der Polizei vielleicht nicht beliebter sind als anderenorts.

Nach den vermutlich wirklich strapaziösen Wartetagen um Wendland herum und weit vorher  entdeckt der Lobsinger aller staatlichen Gewalt auf einmal: seine Leute können nicht mehr. Je mehr an der Polizei gespart wird, um so mehr müssen sie ran, und zwangsweise durchsetzen- mit Schlagstock,Pfefferspray und Tränengas- was sehr weit vom Schuss eine Merkel und ihre Gang als "alternativlos" erfunden haben.

Es spricht nach anderen Aussagen viel dafür, dass Wendt gehörig Feuer unter dem Hintern brauchte, bis er den Gewerkschafter in sich  wiederfand. Vor allem in Voraussicht künftiger Einsätze. Denn eins ist klar: Je weniger Glauben der Leute an ihre Regierung, desto mehr Haue. Wenn der Polizeiknüppel  das letzte Argument der Regierung wird, tritt Talleyrands Gesetz in Kraft: Man kann mit den Bajonetten von Armee und Polizei alles Mögliche machen: Nur eines nicht - sich gemütlich darauf setzen. Gemeint: Seine Macht ausschließlich nur noch auf Unterdrückung stützen.

Und warum nicht? Es scheint doch Polizeiregimes überall zu geben, die sich prächtig halten.  Antwort:  Dort - in Bolivien etwa - müssen sie dem Heer und auch der Polizei so viel Privilegien geben und eine darauf gestützte Ideologie züchten: Wir sind die Elite der Nation! Wir lassen uns von niemand was sagen.  usw.

Davon ist die deutsche Polizei weit entfernt. Wenn manche in der Wut auch schon mal was von "SA" und "SS" gemurmelt haben sollten, es war falsch. Denn deutsche Polizistinnen und Polizisten sind von der Außenwelt der gewöhnlichen Leute nicht hermetisch abzuschließen. Und deshalb ideologisch nie ganz auf Vordermann zu bringen. Zumindest nebenberuflich sind alle auch noch Hausbesitzer oder Mieter, Bahnfahrer und - sehr wahrscheinlich - auch Leute, die so ungern wie andere ein zweites Tschernobyl über Haus, Hof, Frau, Kind und sich selber herabwünschen. Bis jetzt allerdings noch durch Lohnrücksichten - wie andere Arbeitnehmer auch - und ein wenig Beamtenschwachsinn am offenen Protest gehindert. Der wird aber bei noch schärferen Zugriffen auf das Durchsetzungspersonal nicht ausbleiben.

Was natürlich nichts über die unausbleiblichen und notwendigen Auseinandersetzungen mit dem gegenwärtigen Polizeibestand sagen kann. Da sind Härte und Beharrungswillen unvermeidlich. Um Start-Bahn  West  herum - einst auf noch strammeren Beinen - stieß man häufig auf schlotternde Zwangsverpflichtete aus dem fernsten Bayern, die nur dunkle Vorstellungen davon hatten, wo genau sie sich befanden. Wenn die herumjammerten und froren, konnte man durchaus Mitleid  mit ihnen haben. Nur änderte das nichts an der unvermeidlichen Gegnerschaft - für den Augenblick. Und nichts an einem trotz allem erheblichen Unterschied: Wir wussten wenigstens, warum wir durch den Matsch tappten und gleichfalls froren. Die Polizisten hatten nicht einmal das.

Die Kommentare in den staatstragenden Blättern waren verhalten freundlich. In der "Frankfurter Rundschau" freilich konnte es einer nicht lassen, die Spaltungswünsche der Polizei zu verstärken. "Wenn doch nur die Friedlichen die Gewaltsamen aus ihren Reihen entfernen wollten, wie behutsam würden wir die vom Geleise geleiten- und wie schnell die "Schwarzen Blöcke" eliminieren." Ja, ja - wenn das nur ein einziges Mal geklappt hätte. Und überhaupt möglich wäre. Nur  Leute, die noch viel länger als ich an keiner Demo mehr teilgenommen haben, können sich so was vorphantasieren. In Frankreich - nach 1968 - marschierte die KPF im Zug zwar mit, aber alle hatten die Daumen nach hinten gereckt: "Les casseurs sont derrière nous" - "Die Zerstörer sind die hinter uns"

Hat gegen die CRS nicht viel geholfen. Die kassierte in geruhsamer Fleißarbeit immer gleich alle.

Gewaltmonopol des Staates bedeutet ja nicht nur, dass die vom Staat dafür Bezahlten als einzige draufhauen dürfen, sonst niemand, sondern vor allem: dass der Monopolist Staat zugleich und vorweg festlegt, ab wann Gewalt anfängt. Und was die eigentlich -bei den Staatsgegnern- ist. Wie bei der Räumung des Parks in Stuttgart. Da Vorhandensein im Park das Bäumefällen störte, war dieses bloße einfach raumergreifende Vorhandensein schon GEWALT. Nach diesem -rechtlich nie angefochtenen Brauch- ist zwangsläufig alles GEWALT, was die Durchsetzung schon vorhandener Verträge, Beschlüsse und Gesetzr behindert.

Nicht als ob die Erkämpfung des staatlichen Gewaltmonopols  kein Fortschritt gewesen wäre. Die Marktbürger in den großen Städten begannen es am Ende des Mittelalters durchzusetzen.
Niemand hatte Lust, einem immer neuen kleinen Gewaltinhaber - Ritter- was für sicheres Geleit zu zahlen. Und dann wieder und wieder. Was die Gemeinschaftskundeprediger nur regelmäßig vergessen: Die durchgesetzte Zolleinheit im Deutschen Reich änderte zunächst nichts an der real immer noch vorhandenen Leibeigenschaft zum Beispiel in Mecklenburg - Schwerin. Die bürgerliche Revolution änderte viel an den Handelsbedingungen, wenig bis nichts an den persönlichen Lebensverhältnissen der Untertanen.

Als nach der bürgerlichen Revolution, in unruhigeren Zeiten, die Polizei als  Mittel der staatlichen Gewalt sich bei Streiks einmischte und zum Beispiel Streikbrechern  den Durchgang erknüppelte, mussten sich die Beziehungen der Arbeiterklasse zu ihr ändern.  Die eingeschleusten Streikbrecher  wurden in gut organisierten Betrieben so von jeder notwendigen Zusatzinformation abgeschnitten, dass sie dem Kapitalisten meist nicht genug einbrachten. Der Polizei gegenüber waren ohne weiteres  Tricks angebracht: Von geheim erkundeten Umgehungswegen zum Lebensmitteltransport in bestreikte und besetzte Werke  bis zur offenen Zutrittssperre für Polizisten über Barrikadenbau.

Denkt man den Gedanken zu Ende, dass die Abwehr von gefährlicher bis tödlicher Atom-Gefahr heute nur eine Erweiterung  der Forderung  nach universeller Bewegungsfreiheit und Gesundheitsvorsorge der Arbeiterklasse selbst ist, wird sofort deutlich, dass die Atom-Gegner ums Wendland herum, die schotterten und Straßen untergruben, sich zweckmäßig verhielten. Genau so wie man früher Polizeiautos den Zutritt zum Betrieb verrammelte, durch allerlei Hilfsmittel, taten die Atomkraftgegner ihre unvermeidliche Behinderungsarbeit. Nirgends wurde von unvermittelten Angriffen auf einzelne Polizisten berichtet, nur weil die  in Uniform auftraten. Insofern verdienen alle, die da mitgemacht haben, unsere Unterstützung jetzt - und in den unvermeidlichen kommenden Prozessen. Klagen über die angebliche Spaltung der Bewegung durch die "Gewalttäter" fallen auf ihre journalistischen Unterstützer und Zuträger zurück.

Alfred Grosser den Mund stopfen, bevor der ihn aufmachen kann

Große und erbitterte Erregung in Frankfurt. Petra Roth hat für die Stadt Alfred Grosser eingeladen, um in einer Ansprache an die Pogromnacht am 9.November 1938 zu erinnern. Ein naheliegender Gedanke, denn Grosser ist in Frankfurt am Main geboren, wanderte mit den Eltern zwar früh genug nach Frankreich aus, hatte aber in einem langen Leben doch Gelegenheit, viele Betroffene kennen zu lernen.

Empörend wirkte die Einladung zunächst auf Kramer, Nachfolger von Bubis im Vorstand der Jüdischen Vereinigung.

Es folgten andere, die sich zum Aufschrei verpflichtet fühlten, darunter Brumlik, Professor und zu öffentlichen Bekenntnissen jederzeit aufgelegt. Ihn und andere ärgerte angeblich, dass Grosser sich 2007 in einem STERN-Interview gegen die Palästinenserbehandlung durch den Staat Israel gewandt und außerdem sich für Walser im Streit mit Bubis eingesetzt hätte.

Vermutlicher wirklicher Grund der Erregung: Die Stadt hatte versäumt, vorher bei den angeblich Zuständigen anzufragen. Alles hört sich so an, als müsse es ein ausdrückliches Zutrittsrecht nach Frankfurt für missliebigere Personen geben.

Oberbürgermeisterin Roth blieb hart. Damit war der Zeitpunkt für den ewigen Ankläger gekommen. Broder schleuderte in einem SPIEGEL-online-Artikel und natürlich im hauseigenen ACHGUT Grosser entgegen, er schwinge seinerseits die "Anti-Israel-Keule". Wie es einem Propheten im gerechten Zorne passieren kann, hatte er das Interview im STERN nur flüchtig zur Kenntnis genommen. So war ihm gar nicht aufgefallen, dass es dort hieß "In diesem Punkt stehe ich hinter Martin Walsers Kritik an der Auschwitz-Keule". Daraus hätte man in philologisch gesonneren Zeiten geschlossen, dass er das "in anderen Punkten" nicht tut. Also ist die Behauptung, Grosser habe sich umfassend hinter Walser gestellt, mit vollen Armen aus dem Herbstlaub gegriffen.

Zu seiner Kritik an der staatlichen Politik Israels gegen die Palästinenser hat sich Grosser in der Frankfurter Rundschau vom Donnerstag geäußert. Er beruft sich dabei ebenfalls auf eine jüdische Tradition: Die Rechte eines jeden misshandelten Menschen zu verteidigen. Nach seiner Vorankündigung in diesem Blatt wird er am Ende seiner halbstündigen Rede darauf noch einmal ausdrücklich eingehen.

Dass Grosser damit vielen Juden missfällt, lässt sich schwer vermeiden und sagt noch nichts über Recht oder Unrecht seiner Kritik. Neu nur ist die breite Bereitschaft, einem Redner von vornherein das Rederecht abzusprechen, bevor er überhaupt das erste Wort sagen konnte. In früheren Zeiten hatten jüdische und nicht-jüdische Kreise es sich zur Gewohnheit gemacht, erst einmal zuzuhören, was gesagt wurde, um daraufhin unter Umständen mürrisch, verdrießlich. kritisch zu erwidern. Man nennt das Diskussionskultur.

Dass diese in den Mitteilungen und Urteilssprüchen der "Achse des Guten" immer häufiger entfällt, wird keinen ihrer treuen und gewissenhaften Leser verblüffen. Schon eher, dass andere,von denen mehr Urteilskraft zu erwarten war, da mitziehen und vorangehen.

PS: Als Grosser sich in den siebziger Jahren entschieden gegen die Praxis der Berufsverbote in Deutschland aussprach, hieß die Replik: Das könnte einer von der DDR gesagt haben. Man macht es eben selten allen recht

Durch Streikverbot zur Tarifeinheit?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Juni die bestehende Tarifrechtsprechung korrigiert, nach der es nur einen Taifvertrag in einem Betrieb geben kann. Diese Korrektur sollte das Koalitionsrecht stärken. Doch die neue Rechtsprechung stößt auf wenig Freunde sowohl bei den Arbeitgeberverbänden als auch bei den Vorständen der großen Gewerkschaften. Sie planen eine Gesetzesinitiative, die das neue Recht durch die Hintertür wieder aussperrt.

Die Berufsgewerkschaften Marburger Bund, GdL, Cockpit lehnen das Gesetz ebenso ab wie linke BasisgewerkschafterInnen in der FAU. Innerhalb von ver.di hat sich eine starke Gegenströmung formiert, die das Gesetzesvorhaben vehement bekämpft.

Es diskutieren:
• Lothar Degen, Mitglied des Landesvorstands Hamburg im FB 8 ver.di
• Frank Schmidt, Vorsitzender des Bezirksvorstands NRW der GdL
• Rolf Geffken, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Autor, Hamburg
• Holger Marcks, FAU Berlin

Moderation: Jörn Boewe, Journalist, Tageszeitung "junge Welt"

Eine Veranstaltung des *Komitees für gewerkschaftliche Freiheit*

Montag, 01. November 2010 19 Uhr Berlin, Volksbühne, Roter Salon, Linienstraße 227 (U-Rosa-Luxemburg-Platz)

Mehr Information:

Kampagnenseite der FAU
Labournet Thema

Gedenkt der verprügelten Werte!

Auf jedem Zeitungsblatt, in jeder Fernsehsendung muss man sich mehr anstrengen, um die handelnden Figuren auseinanderzuhalten. Da treten ja keineswegs nur Merkel und Mappus auf - die kennt man soweit. Immer öfter treten mehr oder weniger hoheitsvoll Wesen auf wie das "Lohnabstandsgebot". Oder stolz und entschieden rauscht unsere "christlich-jüdische" Vergangenheit vorbei. Die "Zivilgesellschaft" lässt sich von keinem Tisch vertreiben. Sie alle unangefochten und raumgreifend. Hinter diesen aber oft eine Gruppe, nie isoliert auftretend, immer eng aneinandergedrängt. So ungefähr wie ein paar Apostel nach Christi Verschwinden. "UNSERE WERTE". Richtige Wunden sieht man ihnen nicht an, aber sie schauen dauernd so verängstigt um sich, als kämen gleich ein paar um die Ecke, mit Dachlatten und schweren Schmiedehämmern. Um ihnen ein frühes Dämmerlein zu bescheren. Wer sind die bloß - die Werte, unsere Werte, und ihre oft benannten Feinde?

Wert - auf keinen Fall etwas plump Vorhandenes, wie ein Ziegelstein oder ein Kraut am Wegesrand. Zusammenschlagen kann man sie nicht wie einen Brocken Erde.

Am ehesten könnte man die Werte wohl als Wollungen ansehen. Als von allen Maßgeblichen angeforderte Willensanstrengungen oder wenigstens- Willensäußerungen. Als etwas, das von jedem verlangt werden kann, der sich unter uns breitmachen will. Also nicht nur Wollungen, sondern auch Sollungen.

In ihrer Gestalt als wohlanständige Forderungen laufen die Werte nirgends Gefahr. "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut". Welcher Buddhist, Muselman, Atheist und Christ der verschiedensten Ausrichtungen möchte da nicht zustimmen? Wenn es bei solcher angenehmen Allgemeinheit bleibt.

Geht es also bei den Gefährdungen der "WERTE" um die Erfüllung der Forderungen, die wir als "unsere Werte" an andere stellen. Bescheiden manchmal auch an uns selbst. Dass die Forderungen regelmäßig unerfüllt bleiben, ist mit der Fragestellung schon vorausgesetzt.

Werden Wesen anderer "Kulturkreise" (Seehofer) oder gar genetisch anfällige - Sarrazin - beschuldigt, unsere Werte zu schänden, so meinen die Ankläger offenbar, dass Muslime oder zusammenklumpende Russen die Forderungen der Werte undurchführbar machen. Während wir - die Eingeborenen unserer Kultur und Erben sie recht und schlecht erfüllen?

Wenn das nur kein Irrtum ist. So fordert etwa einer unserer "Werte" von uns, erst Kenntnisse über andere zu erwerben, bevor wir sie verurteilen. Zugleich reden wir mit geschwollenen und schöngeschwungenen Lippen - unangekränkelt von jedem Zweifel - vom "Islam" an sich. Tun dabei so, als wüssten wir nicht, dass zu dieser Glaubensrichtung außer Sunniten und Schiiten auch die Sufis gerechnet werden - oder die Alewiten. Die Sufis haben seit langer Zeit von den kriegerischen Traditioen anderer Gruppen sich entschieden abgewendet. Die Alewiten, die in unserer Gegend ein großes Zentrum in Offenburg unterhalten, haben sich die letzten zwanzig Jahre regelmäßig als Unterstützer linker Demonstrationen hervorgetan. Es gab in Offenburg 1. Mai's, die wären ohne Rede- und Tanzbeiträge der Alewiten endgültig im treuherzig Hergebrachten ersoffen.

Oder die "Scharia". Wenn wir Frau Schwarzer unvorsichtig lange zuhören, stellt die Scharia ein Hexeneinmaleins für eingefleischte Übeltäter dar. Vergessen wird bei solchen Gesamtverfluchungen, dass etwa auch die Regelungen des Zinsverbots Teil der Scharia sind. Kunstvoll umgehen Banken, die diesem Gebot folgen, die Abnahme eines Zinses. Dafür wird dann eine Form der Gewinnbeteiligung an gemeinsamen Geschäften eingesetzt. Das ändert natürlich den Kapitalismus kein bißchen - und es gibt sicher inzwischen Tabellen, mit denen man in DAX oder DOW JONES umrechnen kann. Nur - weh tun kann man mit dieser Methode auch nicht mehr als durch die - betont westliche - kapitalistische Gewinnsucht ohnedies geschieht. Dass Steinigen als Strafe für Ehebruch verurteilt gehört, versteht sich von selbst. Hat aber mit der Scharia nur wenig zu tun. Beweis dafür? Sie wird keineswegs in allen islamischen Ländern gefordert und vollzogen.

Fazit: Werte bekommen vor allem dadurch Beulen und Schrunden, dass - wir - ihre Bekenner sie selbst nicht befolgen. Dafür aber andere verdächtigen, dass sie bei Tag und Nacht an nichts denken, als "unsere" Werte zu würgen. Damit stünde allen Seehofers, Schwarzers und Sarrazins ein einfacher Tip zur Werterettung zur Verfügung: Kehre jeder vor seiner eigenen Tür.

Nichts frisst unsere "Werte" mehr an als die schleichende Heuchelei ihrer Verteidiger.

Aufruf zur Prozessbeobachtung nach Diyarbakir

Zu den Strafverfahren gegen einen kurdischen Bürgermeister, Politiker und Menschenrechtler in der Türkei dokumentieren wir einen Aufruf der YaBasta-Frauensolidarität zur Prozessbeobachtung nach Diyarbakir:

Am 24. Dezember 2009 wurden mehr als 80 Personen im Südosten der Türkei verhaftet. Es handelte sich um Personen aus der BDP (Partei des Friedens und Demokratie), sowie Menschenrechtsaktivisten und Mitglieder von NGO's. Am 28.12 2009, wurden weitere 24 Menschen in den kurdischen Gebieten der Türkei festgenommen.

Die BDP ist die Nachfolge-Partei der vor kurzem verbotenen Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP). Die Staatsanwaltschaft wirft den Inhaftierten vor, Mitglieder der KCK (Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans) zu sein.

Die Repressionen gegen pro-kurdische PolitikerInnen verstärkten sich kurz nach den Erfolgen der Kommunalwahlen im März 2009 massiv. Unmittelbar nach dem Wahlerfolg wurden DTP Führungskräfte, inklusiv der Partei Vize-Präsident, in Gewahrsam genommen. Die Inhaftierten sind bis heute nicht vor Gericht gestellt worden. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft den Grund der Anklage noch nicht bekannt gegeben.

Bisher wurden rund 1500 kurdische Politiker, darunter DTP Führungskräfte und Mitglieder festgenommen.

Nach 16 Monaten wird die erste Verhandlung vor dem Gericht am 18. Oktober 2010 in Amed (Diyarbakir) stattfinden.

Für eine Solidarität mit den Inhaftierten Vorort hat sich eine Vorbreitungsgruppe für eine Delegationsreise gebildet. In der Vorbreitungsgruppe sind: Murat Cakir, Gülten Kelloglu, Melike Yasar, Ibrahim Isik, Rusen Turgut

Wir wünschen uns, dass die europäische Öffentlichkeit über diesen Prozess informiert wird. Mit unserer Solidarität und Anwesenheit am ersten Prozesstag in Amed, werden wir viel dazu beitragen.

Unterstützen wir die Initiativen in der Türkei für die Freilassung der Inhaftierten und für eine politische Lösung der kurdischen Frage!

Wer an der Delegationsreise teilnehmen möchte, kann sich unter der folgenden Adresse an die Vorbreitungsgruppe wenden:

soli.delegation@googlemail.com

Gerne werden wir eure Fragen zur Reise beantworten.


Siehe auch den Vortrag von Brigitte Kiechle, Buchautorin auf einer Veranstaltung der Linken LU am 20.Sept 2010

Heike Hänsel u.a. aus dem Tempel der Demokratie gesäubert

Bundestagspräsident Lammert (CDU) hielt es für nötig, mehrere Abgeordnete der baden-württembergischen Linken für die laufende und zwei weitere Sitzungen aus dem Bundestag zu säubern.

Warum? Die Betreffenden hatten die Unbefangenheit und die Urteilsmöglichkeiten aller anderen Abgeordneten geschändet, indem sie stillschweigend ein T-Shirt überzogen, auf welchem “Stuttgart 21- stand - der Schriftzug aber war durchgestrichen. Damit wollten die betreffenden Abgeordneten vermutlich mitteilen, dass sie die Diktate von Bahn, CDU , FDP und Terrainspekulation in Stuttgart nicht weiter hinnehmen wollten.

Die Verweisungspraxis aus dem Bundestag, die einmal auch solche Leute wie Kurt Schumacher und Wehner erwischt hatte, wurde damals mit Verweisen auf Horden begründet, die in der Weimarer Republik durch Lärmentfaltung, umstandsweise auch mit Stuhlbeinen, eine offene Diskussion verhindert hatten.
Was ist an einer schweigenden Mitteilung über dem Herzen ähnlich einem geschwungenen Knüppel ? Es muss ja keiner hinschauen, wenn er nicht möchte. Dagegen kann man den kostbaren Deetz vor einem Knüppel kaum krisensicher aus dem Plenarsaal transportieren.

Der große Satiriker im Bundespräsidium hatte vermutlich einen Hintergedanken. Als er in Nachahmung Christi die Säuberung des Tempels vollzog, wollte er vermutlich indirekt auf die geringe Vorbildlichkeit und Erkenntnisträchtigkeit der normalen Beiträge in diesem Heiligtum verweisen.

Nur ein Pensionist hat vielleicht die Kraft, von Dienstag bis Freitag zumindest als Nebengeräusch die Hervorbringungen zu verfolgen, die da aus dem Fernseher tropfen. Zusammengefasst: Es handelte sich bei den Mitteilungen der Regierungsparteien wesentlich um Tautologien. Auf Deutsch: Selbstbestätigungen der reduziertesten Art. Nach dem Muster: Deutschland geht es gut, weil wir an der Regierung sind. In der Sprache der Zehn Gebote: Es ging um hemmungsloses Eigenlob. Verknüpft mit konsequentem Verschweigen des Wesentlichen.

Eine zweite Mitteilungsart aller Fraktionen: Retourkutsche. Da - außer den Linken - alle anderen Parteien an den Verbrechen der Regierungen der letzten zehn Jahre beteiligt waren, klappte das prima. In der Form des Scheidungsgesprächs in Schrumpelform: Warum hast Du ...? Aber ich wollte doch...

Erkenntnisgewinn: Null.

Wie wäre es, wenn der Parlamentspräsident in Zukunft mit einem Beutel Klebebänder auf Vorrat in den Saal träte- und jeden zum Schweigen brächte, der das zweite Mal die “breiten Schultern- erwähnte - oder die “Schuldenberge, auf denen unsere Kinder nicht spielen können-. Verklebung sofort zu vollziehen! Wie schnell zögen Summen, Murmeln, Flüstern ein in die heiligen Hallen! Und welcher Friede wäre schon nach dem ersten Sitzungstag zu erwarten.
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