Via Das rote BlogGestützt auf die Solidaritätserklärung der Jahresmitgliederversammlung des Revolutionären Freundschaftsbundes e.V. (RFB) am 28. Oktober 2006 in Teplice, die von den deutschen und tschechischen Mitgliedern einmütig bestätigt wurde sowie in Übereinstimmung mit meinem am 13. Dezember 2005 an den Innenminister der Tschechischen Republik gerichteten Protest
bekräftige ich im Namen der deutschen und tschechischen Mitglieder aus Anlass der Eröffnung des Gerichtsverfahrens, das für den 19. März 2008, drei Tage vor dem achten Kongress des Jugendverbandes, angesetzt ist:
- wir stellen uns nach wie vor solidarisch an die Seite des Kommunistischen Jugendverbandes und verteidigen damit auch die Legalität der Mitglieder des RFB, die dem Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik angehören.
- wir erklären, dass ein Urteil zur Bestätigung der Verfügung des Innenministerium die Verfassung der Tschechischen Republik Artikel 2 Absatz 4 sowie Artikel 11, Absatz 3 der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten beschädigt, die Bestandteil der Verfassung ist. Ein solches Urteil wäre nicht hinnehmbar und erfordert den Widerstand aller Demokraten. Ein solches Urteil wäre als Vorgabe zum Abbau weiterer demokratischer Rechte zu werten und als Vorstoß, auch die Kommunistische Partei Böhmen und Mähren der Legalität zu berauben.
- ein Urteil gegen die Legalität des KSM stellte einen Kotau vor dem zu ratifizierenden EU-Vertrag von Lissabon dar, der die politische und juristische Souveränität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiter und entscheidend einschränken wird. Während die Mehrzahl der EU-“Staaten in ihren Verfassungen keine Eigentums- bzw. Gesellschaftsordnung als verfassungsmäßige Grundordnung festlegt und die bürgerlichen und polititischen Freiheiten nach den UN-“Konventionen „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ zum Gegenstand hat, schreibt der Vertrag von Lissabon die kapitalistischen / imperialistischen Strukturen als bindende Ordnung vor.
Wo Demokratie per Gesetz oder durch rechtswidrige Urteile abgebaut wird ist ziviler Widerstand herausgefordert.
Kämpfen wir für die Legalität des Kommunistischen Jugendverbandes und seiner mutigen Mitglieder, die mit ihren Aktionen gegen die Kriegspolitik der USA und die Unterstützung der Regierungen der EU-“Staaten gerade in jüngster Zeit unsere umfassende Sympathie und Solidarität erfahren!
Hoch das Banner der Freiheit gegen imperialistische Bevormundung!
Gerd Hommel
Vorsitzender18.03.2008
Stuttgart: §129b Prozess auf Montag, 2. Juni, 09:00 Uhr verschoben
Via StattWeb kam die Information, daß der in den Medien kaum beachtete Prozess gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C auf den 2. Juni verschoben wurde. Unter anderem wird dabei gegen den schwer herzkranken Journalisten Mustafa Atalay verhandelt.
Atalay wurde 1980 während des Militär-Putsches in der Türkei verhaftet. Er verbrachte 20 Jahre in türkischen Gefängnissen und wurde schwer gefoltert. Nach seiner Flucht in die BRD erhielt er hier eine Anerkennung als politisch Verfolgter.
Er erklärte in einer früheren Verhandlung, "dass ihm in diesem Prozess das Recht auf Verteidigung weggenommen worden sei und er der Willkür und der Isolationshaft ausgesetzt sei. Er wies darauf hin, dass Isolationshaft für einen Menschen, der kurz zuvor eine Herzoperation hatte, tödlich sei." Weiterhin stellte er mit der Frage: "Ist es Terror, ein Land zu besetzen oder einen Kampf gegen die Besatzung zu führen?" die gegenwärtige Terrorismusdefinition in Frage, nach der jeder Befreiungskampf, der nicht in das Raster von Großmachtinteressen passt, als "Terrorismus" diffamiert werden kann.
In einer Infomail zu der Verhandlung am 2. Juni heißt es:
Weitere Informationen zu den Hintergründen:
• WikiPedia zur DHKP-C
• Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
• Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
• EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste
Atalay wurde 1980 während des Militär-Putsches in der Türkei verhaftet. Er verbrachte 20 Jahre in türkischen Gefängnissen und wurde schwer gefoltert. Nach seiner Flucht in die BRD erhielt er hier eine Anerkennung als politisch Verfolgter.
Er erklärte in einer früheren Verhandlung, "dass ihm in diesem Prozess das Recht auf Verteidigung weggenommen worden sei und er der Willkür und der Isolationshaft ausgesetzt sei. Er wies darauf hin, dass Isolationshaft für einen Menschen, der kurz zuvor eine Herzoperation hatte, tödlich sei." Weiterhin stellte er mit der Frage: "Ist es Terror, ein Land zu besetzen oder einen Kampf gegen die Besatzung zu führen?" die gegenwärtige Terrorismusdefinition in Frage, nach der jeder Befreiungskampf, der nicht in das Raster von Großmachtinteressen passt, als "Terrorismus" diffamiert werden kann.
In einer Infomail zu der Verhandlung am 2. Juni heißt es:
Seit dem 17.März 2008 läuft in Stammheim der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitgliederder DHKP-C. Ihnen wird nach § 129b die Unterstützung, Werbung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Im Laufe des Prozesse kam es zu mehreren Menschenrechtsverletzungen, da die Gefangenen teilweise seit 16 Monaten in Isolationshaft sitzen und durch die Bedingungen der Haft psychische und physische Schäden erleiden. Vor allem der Gesundheitszustand Mustafa Atalays ist sehr kritisch, nachdem dieser im November 2006 nur drei Wochen nach einer Bypass-Operation verhaftet und in Isolationshaft gesteckt wurde.
Aus diesem Anlass hätte am Mittwoch den 28.5.08 um 9.00 Uhr vor der Aussenstelle des Oberlandesgerichts (JVA Stuttgart-Stammheim) eine Kundgebung stattfinden sollen. Dadurch, dass der Prozesstermin unerwarteter Weise jedoch abgesagt wurde, konnte folglich die Kundgebung, bei der eine Presseerklärung verlesen werden sollte, nicht stattfinden. Sie musste daher auf nächste Woche verschoben werden.
Der neue Termin lautet: Montag, 02. Juni 2008, 9.00 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim
Da uns die Informierung der Öffentlichkeit über die Umstände dieses Prozesses wichtig ist, laden wir Sie zum obengenannten Termin ein.
Nach der Kundgebung wird es noch die Möglichkeit geben gezielte Fragen zum Prozess und dessen Verlauf an den Anwalt zu richten.
Weitere Informationen zu den Hintergründen:
• WikiPedia zur DHKP-C
• Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
• Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
• EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste