Wahr und unwahr
Unwahr ist, daß sich dieses Organ dann wieder "GeStaPo" nennen will.
Oder?
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt die undemokratische Behinderung des Aktionszuges „Klassenkampf statt Wahlkampf -“ Gegen den Notstand der Republik“
Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf -“ Gegen den Notstand der Republik“ durfte am 13. September nicht von Karlsruhe nach Ludwigsburg fahren.
Während in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung das Recht hatte, die künstlerische Aktion vor Betrieben und in den Straßen zu sehen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, wird ihr das in Baden -Württemberg verwehrt.
In den für Baden-Württemberg auferlegten behördlichen Auflagen sehen wir einen unzulässigen Eingriff in das Versammlungsrecht. So sollen unter anderem keine Darsteller auf den Wagen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h mitfahren dürfen, an jeder roten Ampel soll ein Stopp erfolgen und vieles mehr.
Warum soll das, was bei jedem Faschingsumzug kein Problem darstellt, bei einer politischen Aktion unmöglich sein? Die Aktion wendet sich sich gegen Angriffe auf demokratische Rechte, gegen Bundeswehreinsätze nach innen und außen und gegen eine damit einhergehende Militarisierung der Gesellschaft.
Thomas Trüten, einer der Sprecher des Bündnisses: „Ich habe den Eindruck, daß alle Register gezogen werden, um mit bürokratischen Mitteln missliebigen Protest gegen die gegenwärtig herrschende Politik zu behindern. Wenn sich die Landesregierungen mit ihren Entwürfen durchsetzen, wären es gerade auch gewerkschaftliche Kämpfe, die behindert werden würden. Faschistische Aktivitäten dagegen wären kaum berührt, wie gerade in Bayern hinreichend beobachtet werden kann.“
Diese Einschränkungen reihen sich ein in zahlreiche Behinderungen der Versammlungsfreiheit. Sie zeigen auch, daß trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, der bayerischen Variante vorläufig die Sanktionsmöglichkeiten zu nehmen, die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht vom Tisch ist.
Unser Bündnis besteht aus über 100 Organisationen und Einzelpersonen. Wir wenden uns seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechtes. Dazu haben wir mehrere Veranstaltungen und Protestaktionen, darunter eine Großdemonstration im Dezember 2008 mit 6000 Teilnehmern durchgeführt.
Wir fordern eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage.
Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf -“ Gegen den Notstand der Republik“ soll ungehindert durch Baden-Württemberg fahren dürfen, auch wenn dies der Landesregierung nicht passt.
Der US Supreme Court entschied trotz Sommerpause, den Fall von Troy Davis erneut vor das im Bundesstaat Georgia ansässige Bezirksgericht zu verweisen. Das ist eine riesige Entwicklung, jedoch (wie so häufig) nicht völlig ohne Haken.
Der SC hat sich selbst vor einer Entscheidung gedrückt und das Ganze zurückgeschickt, wo es angefangem hat. Positiv ist, dass er ausdrücklich sagt, das Bezirksgericht soll auch Beweise würdigen, die im ursprünglichen Verfahren nicht erhältlich waren und eine Unschuldsvermutung nahelegen. Aber das bedeutet jetzt nicht automatisch, dass diese auch für zutreffend eingestuft werden.
Es ist jedoch ein großer Etappensieg im Kampf umd as Leben von Troy Davis. Das ist der Verdienst seiner Familie und Unterstützer_innen sowie der weltweiten Anti-Todesstrafenbewegung. Jetzt gilt es, den Druck aufrecht zu erhalten - dann kann Troy Davis gewinnen.
Eine erste US-Presseschau dazu:
SCOUS Blog on Troy Davis decision:
http://www.scotusblog.com/wp/hearing-on-innocence-claim- ordered/
The Atlanta Journal-Constitution: Court says Troy Davis can present evidence
Condemned killer on death row for murder of off-duty police officer
http://www.ajc.com/news/court-says-troy-davis-117260.html
AP - S. Ct. orders new hearing for Troy Davis http://www.google.com/hostednews/ap/article/ ALeqM5igXfqGonSLFvkDzm_ G47hMEs-qdQD9A4N8HG0
Hearing ordered for Troy Davis
http://www.capitaldefenseweekly.com/blog/ ?p=4887
Innocence Blog - U.S. Supreme Court Orders Hearing for Troy Davis
http://www.innocenceproject.org/Content/2118.php
How many justices decided death and innocence (and original habeas) are different in Davis http://sentencing.typepad.com/sentencing_law_and_policy/ 2009/08/how-many-justices- decided-death-and-innocence- and-original-habeas-are- different.html
CNN - Justices grant Georgia inmate's request to delay execution http://edition.cnn.com/2009/CRIME/08/17/georgia.scotus. troy.davis/index.html?eref= edition_us
NAACP - Victory for Troy Davis at Supreme Court! http://www.iamtroy.com/
Am Donnerstag den 9. Juli veranstaltet das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit um 19 Uhr einen Vortrag mit Dr. Rolf Gössner in der Gaststätte Friedenau, Rotenbergstr. 127, Stuttgart-Ost (Stadtbahn U9 bis Haltestelle Raitelsberg) Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten.
Das unter dem Thema „Demokratieabbau und Repression: Wieviel Obrigkeit verträgt die Demokratie?“ stehende Referat soll die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg im Kontext allgemein zunehmender Beschränkungen der Bürgerrechte zum Thema haben.
Dazu sollen auch Möglichkeiten dagegen aktiv zu werden aufgezeigt und diskutiert werden. Der Gastreferent Dr. Rolf Gössner, ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und setzt sich als Rechtsanwalt, Publizist und Parlamentarischer Berater für Bürgerrechte ein. Für sein Engagement wurde er 2008 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Für interessierte Pressevertreter besteht die Möglichkeit vor der Veranstaltung Interviews mit dem Referent oder auch einem Bündnissprecher zu führen.
Weitere Informationen:
Bündnisseite: http://www.versammlungsrecht2009.de
Einladungsflyer: http://www.versammlungsrecht2009.de/neu/pics/Kopiervorlage.pdf
Webseite des Referenten: http://rolf-goessner.de/
Webseite der Internationalen Liga für Menschenrechte: http://www.ilmr.de/