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Foto: © Marcuse family, represented by Harold Marcuse
Herbert Marcuse
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Herbert Marcuse
Am 4. November hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen. Damit verbunden sind vorerst Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere erhebliche Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht.
Das Finanzamt Berlin handelt damit anders, als das Finanzamt Oberhausen-Süd, das der Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit am 22. Oktober gewährt hat. In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden. Er besteht darin, dass die Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt wird. Während das Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA im Anhörungsverfahren entsprach, beharrt das Berliner darauf, dass „der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der Vermutung als extremistische Organisation“ nicht erbracht worden sei.
Das bedeutet, dass die Bewertung durch eine nachgeordnete bayrische Landesbehörde, die laut bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, demnach über das Schicksal einer bundesweit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisation entscheiden dürfen soll.
Von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründet, ist die VVN-BdA seitdem die größte, älteste, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten Deutschlands. Sie vertritt die Interessen von Verfolgten und Widerstandskämpfern, sowie deren Nachkommen, tritt für Frieden und Völkerverständigung ein und hat gegen große gesellschaftliche Widerstände wesentlich dafür gesorgt, dass die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht in Vergessenheit geraten sind, u.a. durch den Einsatz für die Errichtung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten und vielfache Zeitzeugenarbeit. Sie informiert über aktuelle neofaschistische Umtriebe und organisiert den Widerstand in breiten Bündnissen.
Wir sind entsetzt und empört darüber, dass sich das Berliner Finanzamt die haltlosen Unterstellungen der bayrischen Behörde ungeprüft zu eigen macht. Damit behindert es genau das zivilgesellschaftliche Engagement, das von Regierung und Parteien angesichts schrecklicher rechtsterroristischer Verbrechen allenthalben eingefordert wird.
Quelle: Presserklärung VVN-BdA 22.11.2019 / VVN-BdA Kreisverband Esslingen
Am 15.11.2019 findet am Landgericht Tegeler Weg um 9:00 Uhr der Gerichtsprozess gegen den Pächter der Liebigstraße 34, Raduga e.V., statt. Der Eigentümer Padovicz klagt auf Räumung des queer-feministischen Wohnprojekts im friedrichshainer Eckhaus Rigaerstraße/ Liebigstraße.
Der Kläger Herr Padovicz hatte den Bewohner*innen 2008 einen 10-Jährigen Pachtvertrag für Gewerberäume ausgestellt. Und zwar für ein Gebäude, das damals schon seit fast 20 Jahren von der Hausgemeinschaft bewohnt wurde, also auch für Herrn Padovicz als eindeutig nicht gewerblich genutzt erkennbar war und ist.
Die Sprecherin der Hausgemeinschaft Monika dazu: „Mit der Vermeidung eines Wohnraummietvertrages mit dem Raduga e.V. und den dort lebenden Menschen, hat er unser Wohnmietverhältnis absichtlich befristet, eine grundlose Befristung eines Wohnmietverhältnisses ist nach deutschem Mietrecht aber gar nicht möglich. Daher hat Herr Padovicz der Hausgemeinschaft einen Pachtvertrag ausgestellt, um das Vertragsverhältnis zu befristen. Das ist ein Skandal und wir fordern ein Ende dieser bewussten Beschneidung unserer Rechte als Mieter*innen.“
2008, als die Hausgemeinschaft das Haus kaufen wollte, ist er dieser zuvor gekommen und hat es für 600.000 Euro erworben. 10 Jahre später hat eben diese Gemeinschaft als Pächterin an ihn 570.140,31 Euro Miete gezahlt UND das Haus eigenständig in Stand gehalten und selbst verwaltet. Inzwischen sind die Immobilienpreise rund um das Haus im friedrichshainer Nordkiez massiv gestiegen. Der Verpächter Herr Padovicz, ein Multimillionär, der allein in Friedrichshain mindestens 200 Immobilien besitzt, ist also heute einerseits mit dem Haus auf 0, andererseits ist es aufgrund seiner Lage heute mehr wert als damals. Sprecherin Monika: „Unsere Situation ist für tausende von Berliner_innen traurige Realität geworden. Weil Wohnraum noch immer als Ware und Investitionsmöglichkeit und nicht als Menschenrecht angesehen wird, sehen sie sich mit massiven Mieterhöhungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen und Rausschmiss konfrontiert. Diese Logik muss endlich durchbrochen werden!“
Unser Hausprojekt besteht seit 30 Jahren und ist in seiner Geschichte in Berlin einzigartig. Das Haus ist Ort eines gemeinsamen queerfeministischen Zusammenlebens, einer der letzten Rückzugsräume ohne cis- Männer. Die Bar in der Liebig 34 ist Ort zahlreicher unkommerzieller Veranstaltungen und kollektiver Kiezküchen. Die Liebig34 hat für das Zusammenleben im Kiez eine große Bedeutung als Ort des Zusammenkommens.
Sprecherin Monika: „ Wir aber leben in diesem Haus. Und es ist eben keine Möglichkeit noch mehr Geld zu verdienen, sondern unser Zuhause!“
Anschließend an den Gerichtstermin laden wir um 15 Uhr am 15.11.2019 zu einer Pressekonferenz vor dem Haus in der Liebigstraße 34 ein, an der auch unser Anwalt Moritz Heusinger teilnehmen wird.
Quelle: Erklärung Liebig 34 Kollektiv, 13. November 2019
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag, wonach die bestehende Sanktionsregelung zum großen Teil als verfassungswidrig anzusehen ist und in der bestehenden Form nicht mehr angewendet werden darf. Der Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums muss nach unserer Auffassung in jedem Fall sichergestellt sein. Das betrifft nicht nur die vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig beurteilten Sanktionen in Höhe von mehr als 30% des Regelbedarfs. Es schließt für uns auch eine Sanktionsmaschinerie aus, die starr und quasi automatisch abläuft und weder Ermessen noch eine Härtefallregelung kennt und bei der praktischen Umsetzung das Nachholen einer versäumten Mitwirkung nicht honoriert. Zudem dürfte das Urteil indirekt auch das Aus für die besonders scharfen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige bedeuten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist daher als eine Ohrfeige für diejenigen Politiker und Politikerinnen sowie die Parteien anzusehen, die „Hartz IV“ beschlossen und seit rund 15 Jahren verteidigt haben.
Zurzeit bekommen dies jedes Jahr rund 8% aller betroffenen Arbeitslosen im Bezug von Leistungen nach dem SGB II zu spüren. Für sie bedeutet dies eine lang andauernde Unterschreitung des Existenzminimums. Die materiellen und psychischen Folgen sind in der Regel verheerend. Hunger, Angst, Depressionen, massive Verschuldung und auch der Verlust der Wohnung drohen. Gerade jüngere Arbeitslose resignieren und brechen oft jeden Kontakt mit dem Jobcenter ab. Aus Angst vor Sanktionen nehmen Betroffene fast jede Arbeit an. Dies begünstigt prekäre Arbeitsverhältnisse, niedrige Löhne und miese Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Im Namen des Bündnisses „Auf Recht bestehen“ fordern wir daher, dass das bestehende Sanktionssystem im SGB II abgeschafft wird. Wir fordern die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien auf, umgehend entsprechend tätig zu werden. Dafür reicht es allerdings nicht aus, die Vorgaben des Verfassungsgerichts nur insoweit umzusetzen, wie es verfassungsrechtlich unbedingt geboten ist. Nur weil das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen nicht vollständig abgeschafft hat, folgt daraus nicht, dass das Sanktionsregime überhaupt aufrechterhalten werden muss. Im Einklang mit dem Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum fordern wir, dass an die Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung von Alg-2-Berechtigten treten muss.
Quelle: Bündnis „Auf Recht bestehen“, Berlin 5.11.2019
Antirassistisches Netzwerk demonstriert am Samstag am Baden-Airpark für die Rückkehr der Tahiri-Schwestern und gegen Westbalkan-Sammelabschiebungen
Das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg ruft für Samstag, 26. Oktober von 14 bis 17 Uhr zu einer Protestaktion am Flughafen Baden-Baden auf. Die Aktion richtet sich gegen die seit vielen Jahren von diesem Flughafen aus stattfindenden Sammelabschiebungen in die Staaten des Westbalkans.
Der Aufruf weist darauf hin, dass diese Staaten nur durch die Stimmen Baden-Württembergs im Bundesrat zu „Sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt wurden. Damit haben Menschen, die aus diesen Staaten fliehen, praktisch keine Chance auf einen Schutzstatus im Asylverfahren. Die Diskriminierung, Ausgrenzung und der mangelnde Schutz vor Gewalt, die in diesem Ländern den Alltag von Roma -“ aber teilweise auch von anderen Minderheiten oder Gruppen wie LSBTTIQ*-Personen -“ prägen, lassen sich aber nach Auffassung des Antira-Netzwerks nicht per Mehrheitsbeschluss deutscher Parlamente „wegdefinieren“.
In den vergangenen Wochen und Monaten haben einige besonders aufsehenerregende Fälle die Baden-Württembergische Abschiebepraxis ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. So etwas der Fall von zwei jungen Frauen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit, die vor über 20 Jahren als Kleinkinder nach Deutschland gekommen waren und nun nach Serbien abgeschoben wurden -“ ein Land, zu dem sie keinen Bezug haben, in dem sie die Sprache nicht sprechen, niemanden kennen und keinerlei staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Ihr verzweifelter Hilferuf per Video-Botschaft wurde von hunderttausenden Menschen in Deutschland gesehen und hat eine gewaltige Medienresonanz ausgelöst, eine Petition für ihre Rückkehr wurde binnen weniger Tage von über 30 000 Personen unterschrieben.
Dieser Fall ist nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs.
"Seit Jahren beobachten wir, dass immer wieder Menschen abgeschoben werden, die seit vielen Jahren und teilweise Jahrzehnte in Deutschland gelebt haben -“ die teilweise hier geboren sind. Aus Zahlen, die der Flüchtlingsrat bei den Behörden abfragt, geht hervor, dass sogar die Mehrheit der Personen, die im Rahmen der Westbalkan-Sammelabschiebungen abgeschoben werden, seit mindestens 2015 in Deutschland leben. Davon betroffen waren viele Roma. Sie haben mit ihrer Flucht versucht aus struktureller Diskriminierung, Rassismus, gelebter Rechtlosigkeit sowie bitterer Armut auszubrechen. Wie schon oft in der Geschichte der Roma sahen sie sich erneuter Vertreibung ausgesetzt“, erklärt Wolfram Treiber vom Antira-Netzwerk.
Obwohl in den vergangenen Jahren nur eine sehr geringe Anzahl von Menschen aus den Westbalkanstaaten Asylanträge in Deutschland stellen, und die allermeisten von ihnen nach der Ablehnung selbständig ausreisen um einer Abschiebung zuvorzukommen, hält die Landesregierung von Baden-Württemberg an den Sammelabschiebungen fest -“ möglicherweise, so die Vermutung des Antira-Netzwerks, um ein politisches Zeichen zu setzen. „Die öffentliche und mediale Hysterie um ein angebliches -šVollzugsdefizit-˜ bei Abschiebungen führt dazu, dass die Behörden alles daran setzen, um mehr Abschiebungen durchzuführen. Die Tahiri-Schwestern und viele anderein ähnlichen Situation sind der menschliche Kollateralschaden einer irrationalen, von rassistischen Denkweisen und Verschwörungstheorien geprägten Stimmung, die keinerlei Basis in der Realität hat. Doch diese Stimmung gibt die Leitlinien für das Verhalten von Politik und Behörden in Deutschland vor“, Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Das Netzwerk hofft, dass die aktuelle Aufmerksamkeit für den Fall der Tahiri-Schwestern und einiger anderer Fälle dazu beiträgt, dass viele Menschen am 26. Oktober zum Flughafen kommen, um ein Zeichen gegen diese Zustände zu setzen.
Die Aktion beginnt um 14 Uhr gegenüber dem Parkplatz 404 (Eingangsschleuse).
10.000 Teilnehmer waren es alleine nach Angaben der Polizei. In Wirklichkeit dürften es deutlich mehr gewesen sein. Eine fünfstellige Zahl von Kurden, Deutschen und auch Türken sind am Samstag, 19. Oktober 2019 in Köln gegen den Überfall der Türkei auf Rojava auf die Straße gegangen. Die Großdemonstration stand unter dem Motto „Gegen den türkischen Angriffskrieg in Nordsyrien -“ Solidarität mit Rojava“. Die Kölner Demonstration war die größte der Protestaktionen am dritten Oktoberwochenende. Weitere Demonstrationen fanden unter anderem in Hamburg, Frankfurt, Berlin, Magdeburg, Nürnberg, Leipzig und Hannover statt.
Bis kurz vor Beginn ließ der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob offen, ob es zu einem Verbot kommen würde. Er begründete das mit angeblichen Erkenntnissen, dass tausende gewaltbereiter Jugendliche zur Demonstration kommen würden. Kundgebung und Demonstration blieben völlig friedlich. Die Organisatoren der Demonstration, das Aktionsbündnis gegen Rechts und die Interventionistische Linke, haben das komplett überzogene polizeiliche Aufgebot von vier Wasserwerfern, Reiterstaffel und Hundertschaften mehrfach heftig kritisiert. Der Polizeieinsatz und die Verbotsdrohung sollen jetzt, so die Landtagsabgeordnete Berivan Aymaz von den Grünen, ein politisches Nachspiel haben.
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RiseUp4Rojava
"Es ist einfach mich zu hängen, aber die Frage - die Sklavenfrage - die bleibt noch zu lösen."
John Brown, unter dem Galgen, 2. Dezember 1859
Am 9. Oktober hat der türkische Präsident Erdogan mit seinem völkerrechtswidrigen Angriff auf die selbstverwalteten kurdischen Gebiete in Nord- und Ostsyrien begonnen, nachdem Trump die amerikanischen Truppen überstürzt abziehen ließ. Sein benanntes Ziel: Eine sogenannte Sicherheitszone errichten, um dort syrische Flüchtlinge anzusiedeln, welche derzeit in der Türkei leben. Kurdische Volksverteidigungseinheiten und syrische demokratische Streitkräfte sollen vertrieben werden, da die Türkei diese als Ableger der PKK und somit als Terrororganisation ansieht. Die Menschen in Rojava wehren sich, gehen zu tausenden auf die Strasse, bilden menschliche Schutzschilder, kämpfen gegen die Bodentruppen und tun alles mögliche, um die demokratische Konföderation in Nord- und Ostsyrien zu verteidigen. Nichts desto trotz sind seit Beginn der Angriffe bereits 100.000de Menschen auf der Flucht und unzählige Zivilisten getötet worden. Seit Kriegsbeginn finden weltweit Solidaritätsaktionen für die angegriffenen Kurd*innen statt.
In Berlin gingen am 10. Oktober rund 4000 Menschen auf die Strasse, um unter dem Motto „Rise up for Rojava“ ihren Protest kund zutun. Hierfür riefen unzählige kurdische Vereine und linke Initiativen auf. Abgesehen von einer Festnahme, nach Provokationen türkischer Nationalisten, verlief die Demonstration weitgehend friedlich.
Im Rahmen des „Antikolonialen Monat“ gingen am 12. Oktober rund 7000 Menschen in Berlin-Kreuzberg auf die Strasse. Sie protestierten gegen Kolonialismus, Imperialismus und Rassismus. Während im ersten Teil der Demo der Bloque Latinoamericano Berlin Präsenz zeigte, bestand der weitaus größere Teil im zweiten Block aus kurdischen Demonstranten. Lautstark und vehement protestierten sie gegen den Angriffskrieg Erdogans in Rojava. Am Rande kam es hier zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, wobei mehrere Personen festgenommen wurden.
Die Kampagne "Rise up 4 Rojava" (Erhebt euch für Rojava) hat für die ganze Woche zu Protesten und Blockaden gegen den türkischen Angriffskrieg aufgerufen. Alle "demokratischen, sozialistischen, feministischen Kräfte, die Friedens- und Ökologiebewegung und die autonome Linke", sollen sich den Protesten anschließen.
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