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Unite & Shine - Demo für Kunstfreiheit

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv
Mehr als 5000 Menschen, darunter viele Kulturschaffende und Künstler*innen zogen am 19. Mai 2019 mit einem Demonstrationszug von der Volksbühne zum Platz des 18. März am Brandenburger Tor. Aufgerufen hatten DIE VIELEN zu bundesweiten GLÄNZENDEN DEMOS in Berlin und weiteren Städten, um gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit in Ländern Europas wie der Türkei und Russland, aber auch innerhalb der Europäischen Union zu protestieren.

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Solidarität mit Alfred Denzinger!

Nach vier Farbanschlägen auf das Haus und Auto des Journalisten Alfred Denzingers erhielt dieser am 27. April eine Morddrohung per Mail. Mit dem Betreff „die Denzinger-Mischpoke töten“ ließ ein „Anonymous“ seinen ekelhaften Fantasien freien Lauf: Man werde die Familie des Chefredakteurs „der Ausrottung anheimstellen“, Denzinger selbst soll „wegen feindlicher Agitation gegen das deutsche Volk“ zum Tod durch Verbrennen verurteilt werden. Auf Familie und Freunde sei keine Rücksicht zu nehmen.

Diese neue Entwicklung der faschistischen Angriffe auf die Pressefreiheit darf nicht unwidersprochen hingenommen werden, da journalistische Recherche, sorgfältige und kritische Berichterstattung ein unverzichtbarer Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft sind. Die Mordrohung gegen den Journalisten Denzinger ist daher nicht nur eine Drohung gegen ihn selbst, sondern auch eine Drohung gegen diesen Grundpfeiler der Demokratie und soll einschüchternd & verunsichernd wirken. (...)

Wir unterstützen ausdrücklich die Solierklärung mit Freddy und bitten unsere LeserInnen, dieses ebenfalls zu tun.

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!

Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das -“ auch von Linksradikalen genutzte -“ internet-Medium linksunten.indy­media.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffent­lichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen Web­seite enthielt.

Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „Kennzei­chens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des ver­meintlichen Vereins aus. -“ Dazu erklären die Betroffenen:

Krücke „Vereins“-Verbot

Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und ins­besondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die Verwen­dung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das Innenministe­rium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des -“ nicht-verbotenen -“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.

Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das Ministe­rium, das zukünftige Erscheinen des Mediums -“ egal mit welchem Inhalt -“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!

Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.

Zwar

  • erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene Vertriebsbeschrän­kungen;

  • konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche Lö­schungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche

    und

  • erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).


Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltli­chen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.

Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot

Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus Arti­kel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der Schran­ken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu -“ zurecht und eindeutig -“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle ban­nen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch -šallgemeine Gesetze-™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of -šnecessary-™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“

(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)

„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft -šnotwendig-™ sind, hin­aus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)

Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!

Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein -“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes -“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!

Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019

Siehe auch:

Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern!

In den vergangenen Monaten ist in Baden-Württemberg ein Bündnis aus linken Gruppen, NGOs und Parteien entstanden, dass sich zum Ziel gesetzt hat die Freiheits-feindlichen Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung anzufechten. Wie in Bayern, NRW und Sachsen ist es auch hier höchste Zeit, dass der Unmut über diese Aufrüstung im Inneren sichtbarer wird.
Wir sehen die Verschärfung der Polizeigesetze als einen bedrohlichen Angriff auf die Freiheitsrechte aller. Schon jetzt sind die Einschränkungen durch die Regelung der Befugnisse der Repressionsbehörden massiv. Der voranschreitende Überwachungsstaat ist auch angesichts des offenkundigen Rechtsrucks eine Bedrohung für demokratische Verhältnisse.
Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet. In dieser sind unter anderem die Verwendung von Explosivmitteln, Aufenthaltsanordnungen und deren elektronische Kontrolle, Hausarrest, Kontaktverbote zwischen „Gefährdern“ und „intelligente Videoüberwachung“ beinhaltet. Innenminister T. Strobl plant nun eine weitere Verschärfung die unter anderem eine massive Ausweitung der Schleier-Fahndung, Präventivhaft für sogenannte „Gefährder“ und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll. Auf Bundesebene plant die Innenministerkonferenz (IMK) eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, die unter dem Vorsitz der CSU zur schärfsten Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten seit dem 3. Reich führen dürfte.

Gegen diese Entwicklungen regt sich seit diesem Winter auch im Südwesten Protest. Sowohl auf der Straße als auch vor Gerichten werden diese Freiheits-feindlichen Maßnahmen teilweise erfolgreich angefochten. Daran wollen wir mit unserer Kampagne anknüpfen und werden in den kommenden Monaten durch Aktionen und Demonstrationen unseren Unmut bekunden. Die Verschärfung der neuen "Sicherheitsgesetze" geht auch dich etwas an.

Kundgebung
27. April 2019
Karlstr., Tübingen
ab 13 Uhr

Redebeiträge von AKJ, IMI, OTFR, Tobias Pflüger

Im November 2017 wurde das Polizeigesetz das letzte Mal verschärft. Nun plant das CDU-geführte Innenministerium bereits die nächste Verschärfung, die einen weiteren Abbau von Grundrechten bedeuten wird.

Was war in der letzten Verschärfung 2017 enthalten?

STAATSTROJANER

Zur Überwachung der laufenden Kommunikation dürfen Verfassungsschutz und Polizei Telefone, Computer und andere Geräte mit einer staatlichen Schadsoftware infizieren. Dies ist bereits präventiv, also beim bloßen Verdacht auf eine schwere Straftat möglich.

KRIEGSWAFFEN FÜR DIE POLIZEI

Die Polizei darf Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können, und konventionelle Sprengmittel nun auch gegen Personen einsetzen, wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen.

„INTELLIGENTE“ VIDEOÜBERWACHUNG

Kameras im öffentlichen Raum werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisiert ausgewertet, um Verhaltensmuster zu erkennen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Mit der Entwicklung und Implementierung der Analysesoftware wurde das militärnahe Fraunhofer IOSB beauftragt. In Mannheim ist die Technologie bereits seit 2018 im Einsatz.

AUFENTHALTS- UND KONTAKTVERBOTE

Menschen können präventiv beim Verdacht auf eine schwere Straftat mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden.

ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL

Menschen können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, einem technischen Gerät, das den Aufenthaltsort der Betroffenen überwacht, gezwungen werden.

ALKOHOLVERBOTE

Ortspolizeibehörden können per Verordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verbieten.

Was ist im neuen Polizeigesetz geplant?

AUSWEITUNG DER SCHLEIERFAHNDUNG

In einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen sollen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung anlasslose Kontrollen jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich sein.

UNENDLICHKEITSHAFT

Zur Verhinderung einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung können Menschen bereits nach geltendem Recht zwei Wochen präventiv in Haft genommen werden -“ ohne zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Frist soll künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein.

VORKONTROLLEN BEI DEMONSTRATIONEN

Die bislang rechtlich strittige Praxis von Vorkontrollen bei Demonstrationen soll erleichtert werden.

BODY-CAMS IN WOHNUNGEN


Body-Cams sollen durch die Polizei nicht nur -“ wie bislang -“ an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen eingesetzt werden können.

DNA-UNTERSUCHUNG


Künftig soll präventiv der „genetische Fingerabdruck“, das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft durch DNA-Analysen ermittelt werden können.

STAATSTROJANER/ONLINE-DURCHSUCHUNG

Statt wie bislang nur die laufende Kommunikation präventiv durch einen Staatstrojaner zu überwachen, soll künftig auf alles zugegriffen werden können, was auf dem betreffenden Gerät gespeichert ist: Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter.

Quelle

Neue Chancen für die Freilassung von Mumia Abu-Jamal: Staatsanwalt Krasner zieht seine Berufung gegen Richter Tuckers Urteil zurück

Solidaritätskundgebung für Mumia Abu-Jamal im März 2018 in Pennsylvania
Aktivisten aus der Region Philadelphia geben am heutigen Donnerstag, 18. April, um 12 Uhr Ortszeit eine Pressekonferenz zur gestrigen Entscheidung des Bezirksstaatsanwalts Larry Krasner, seine Berufung gegen das Urteil von Leon Tucker , Richter am obersten Berufungsgericht des Gerichtshofs von Pennsylvania zurückzuziehen. Tucker hatte Ende letzten Jahres die bahnbrechende Entscheidung gefällt, dem politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal das Recht ein zuräumen, Berufung gegen sein Urteil zu erheben und damit die Möglichkeit zu erhalten, sein Verfahren wieder aufzurollen.
Durch die Rückzug seiner Berufung hat Krasner den Weg dafür freigemacht, damit Abu-Jamal nach 37 Jahren Haft freigelassen werden kann. Dies ist eine bedeutende Entwicklung in Abu-Jamals Kampf um seine Freilassung.

Der Druck der Öffentlichkeit auf Krasner, das Richtige zu tun und seine Berufung zu zurück zu nehmen, gewann Anfang Februar an Bedeutung, als die Studenten der Yale Law School ihre Einladung an Krasner öffentlich zurückzogen, um eine Ansprache an die "Rebellious Lawyering" -Konferenz zu halten. In Philadelphia konfrontierten Aktivisten Krasner ständig in der Öffentlichkeit mit Schildern, die ihn aufforderten, „seinen Widerspruch fallen zu lassen“.

Der nächste Schritt ist die Wiedereröffnung der von 1995 bis 2012 vor dem Pennsylvania Supreme Court eingereichten Beschwerden von Abu Jamal. Die Anwälte von Abu Jamal werden sich gegen die verfassungswidrigen Verstöße aussprechen, die den inhaftierten Journalisten, der unter den Folgen von Hepatitis C und Glaukom leidet, zu Unrecht verurteilt haben. Als Staatsanwalt von Philadelphia wird Krasner in der Position sein, das Fehlverhalten von Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft zu verteidigen.

Zur Person Mumia Abu-Jamal:

Foto: freemumia.org
Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er war seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. 2011 wurde die mögliche erneute Verhängung der Todesstrafe abgelehnt, weitere Revisionen ausgeschlossen und damit die lebenslange Haftstrafe bekräftigt. Im Dezember 2011 wurde er deshalb aus der Todeszelle in das Gefängnis von Frackville verlegt. Mumia Abu-Jamal hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel. Mumia Abu-Jamal ist unter anderem Ehrenmitglied der VVN-BdA und von ver.di.

Quellen: philly.com, Free Mumia Abu-Jamal Coalition, NYC, Mumia Soli Berlin, trueten.de

Demo gegen EU-Urheberrechtsreform

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv
Am 26. März wird im EU-Parlament über ein neues Urheberrecht abgestimmt. Europaweit sind am 23. März mehr als 150.000 Menschen für ein freies Internet und gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße gegangen. Der Protest richtete sich besonders gegen den Artikel 13 und den damit verbundenen Uploadfiltern. In Berlin beteiligten sich nach Angaben der Veranstalter rund 30.000 Menschen.
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Verleihung des Heimatpreis Baden-Württemberg Ende 2018

Fünf Recherchierende des Projekts "Der Liebe wegen - von Menschen im deutschen Südwesten, die wegen ihrer Liebe und Sexualität ausgegrenzt und verfolgt wurden" -(Werner Biggel, Ralf Bogen, Rainer Hoffschildt, William Schaefer und Claudia Weinschenk) - über das wir hier schon einmal berichtet hatten, erhielten Ende 2018 den Ersten Preis für Heimatforschung Baden-Württemberg, der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Heimatpflege verliehen wird. Wir gratulieren herzlich!

Die Badische Zeitung vom 23. November 2018 schrieb hierzu: „Sie haben sich in einem mehrjährigen, ehrenamtlichen Forschungsprojekt mit den Biografien von Menschen im deutschen Südwesten beschäftigt, die wegen ihrer Liebe und Sexualität in der NS-Zeit ausgegrenzt und verfolgt wurden. Sie haben dazu Akten von Gerichten, Gefängnissen und KZ-™ studiert und Zeitzeugeninterviews geführt. Die Biografien sind jetzt auf einer interaktiven Landkarte auf www.der-liebe-wegen.de nachzulesen.“



Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.

Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.

Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“

Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.

Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018

Gedenken in Dessau: Oury Jalloh Demonstration 2019

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh an Händen und Füßen gefesselt im Dessauer Polizeigewahrsam. 14 Jahre lang haben Polizei-, Justiz- und Politik die Aufklärung der Ermordung von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam sowie die Aufklärung von zwei weiteren Todesfällen im Dessauer Polizeirevier verweigert. Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“, die Black Communities und viele solidarische Menschen sorgen dafür, das der Feuertod von Oury Jalloh auch nach 14 Jahren nicht vergessen wird. Auch in diesem Jahr beteiligten sich mehr als 1.000 Menschen mit viel Power an der jährlichen Gedenkdemonstration für Oury Jalloh in Dessau.

Beim Berliner Umbruch Bildarchiv ist auf der neu gestalteten Webseite jetzt eine Fotoreportage zur Demonstration am 7. Januar in Dessau erschienen.
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