Skip to content

Ist Antifaschismus verfassungswidrig?

Halbwahrheiten, Verdrehungen und Nichtigkeiten: Der Landesverfassungsschutz setzt auch unter der neuen Regierung auf die alten Geheimdienstmethoden

Zur Vorstellung des neuen Landesverfassungschutzberichtes am 11.Mai 2012 erklärt die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten Baden-Württemberg e.V.:

Wer gehofft hatte, mit der neuen Grün-Roten Landesregierung gäbe es nun in Baden-Württemberg die Chance auf eine neue, offenere politische Kultur, sieht sich durch die Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichtes durch den sozialdemokratischen Innenminister Gall herb enttäuscht. Nicht mal der Schlauch ist neu, in den der alte Wein gegossen wurde.

Obwohl mit der Entdeckung der neofaschistischen Terrormorde der NSU nun auch konservativen Politikern eine Idee gekommen sein müßte, woher die Demokratie bedroht wird, wird in diesem Verfassungsschutzbericht erneut der Antifaschismus als Feindbild verortet: „Linksextremismus ... Antifaschismus bleibt zentrales Aktionsfeld“ lauten die Überschriften zur Einführung des Kapitels, in dem die ‚staatsfeindliche‘ Tätigkeit linker Organisationen wie folgt geschildert wird: „Im Mittelpunkt des linksextremistischen „Antifaschismus“ standen erneut Aktionen gegen ... Veranstaltungen von Rechtsextremisten.“

Folgerichtig wird auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten, die 1947 von den wenigen Überlebenden der KZs und Folterstätten des Hitlerregimes gegründet wurde, als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ verdächtigt und verächtlich gemacht:

Zu diesem Zweck verbreitet Verfassungsschutzbericht lediglich eine Reihe von Halbwahrheiten, Verdrehungen und Nichtigkeiten.

Der - aus nicht erklärten Gründen in Gänsefüsse gesetzte ‚Antifaschismus‘ der VVN-BdA stehe „auf der Basis des klassisch kommunistischen Faschismusverständnisses, das einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Faschismus und Kapitalismus herstellt“, lautet der Hauptvorwurf des Verfassungsschutzes. Die VVN-BdA als Organisation hat sich indessen nie auf eine bestimmte der auch in ihren Reihen diskutierten Faschismustheorien festgelegt. Klar ist nur, dass der Begriff Faschismus in Wissenschaft und Politik ganz eindeutig jene autoritär-repressiven politischen Bewegungen und Herrschaftsformen beschreibt, die in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts in zahlreichen kapitalistisch geprägten europäischen Ländern entstanden und teilweise zur Macht gelangt sind, ein Zusammenhang mit dem Kapitalismus also historisch vorgegeben ist.

Das satzungsgemäße Bemühen der VVN-BdA ist es, in Übereinstimmung mit dem als Gegenentwurf zum gerade überwundenen faschistischen System entstanden Grundgesetz, alle Ansätze faschistischer Tendenzen zurückzuweisen. Die Zusammenarbeit aller Gegnerinnen und Gegner des Faschismus unabhängig von deren parteipolitischen Präferenzen oder weltanschaulichen Überzeugungen ist die Grundlage aller ihrer Aktivitäten.

Aus der Gründungsgeschichte der VVN-BdA erklärt sich, dass die VVN-BdA in besonderer Weise den Organisationen der Arbeiterbewegung, Gewerkschaften und Parteien, verbunden ist, die einen bedeutenden Teil des antifaschistischen Widerstandes gegen das Naziregime leisteten und zahlreiche Opfer zu erbringen hatten.

Auffällig am Verfassungsschutzbericht über die VVN-BdA ist, dass der baden-württembergische Verfassungsschutz ganz offensichtlich nicht vorrangig die Tätigkeit der juristisch selbstständigen VVN-BdA Baden-Württemberg im Visier hat, sondern sich wesentlich ausführlicher mit dem Dachverband auf Bundesebene beschäftigt. Als Beweis für den „Linksextremismus“ der VVN-BdA wird dort angeführt, dass der Bundesvorsitzende, der Theologe Heinrich Fink, sich in einem Zeitungsinterview zum Sozialismus bekannt habe.

Hintergrund für diese ausführliche Befassung mit der Bundesvereinigung ist die Tatsache, dass als Folge zumeist rot-grüner Regierungszeiten die VVN-BdA seit Jahren nicht mehr im Bundesverfassungsschutzbericht und in den Berichten der anderen Bundesländer erwähnt wird. Neben Baden-Württemberg ist dies nur noch in Bayern der Fall. Offensichtlich soll mit diesen beiden verbleibenden Berichten die Lücke geschlossen werden, die durch die fehlende geheimdienstliche Beobachtung der VVN-BdA auf Bundesebene entstanden ist. Warum sich Baden-Württemberg im Gegensatz zu den anderen Bundesländern daran ausgerechnet unter einer nun grün-roten Regierung hergibt, bleibt eine offene Frage. Noch im letzten Jahr hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel gegenüber der VVN-BdA in einem Brief bekundet, dass „... nach unserem Dafürhalten auf eine Nennung der VVN-BdA als Organisation im Verfassungsschutz verzichtet werden könnte“.

Die Erkenntnisse, die der Verfassungsschutzbericht im letzten kleineren Teil des entsprechenden Kapitels über die VVN-Baden-Württemberg zusammengestellt hat sind ebenso dürftig, wie jene über die Bundesvereinigung:

- Vertreter aus Baden-Württemberg seien bei der Antragsdebatte auf dem Bundeskongress „besonders aktiv in Erscheinung getreten.“

- Die VVN-BdA Baden-Württemberg habe zu Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai in Heilbronn aufgerufen.

- Die Freiburger VVN-BdA habe einen Aufruf „Freiburg gegen Faschismus“ unterstützt, der auch von der Partei Die Linke und der DKP sowie dem Jugendverband der MLPD mitgetragen worden sei. (Vergessen wurden in dieser Aufzählung übrigens u.v.a. der DGB und ver.di Freiburg)

- Die VVN-BdA habe sich mit TeilnehmerInnen an Protesten gegen ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr in Stuttgart solidarisiert, gegen die deshalb staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde, und sich gegen die ‚Kriminalisierung legitimen Protestes‘ gewandt.

Wie aus diesen alltäglichen Beispielen für ein viel umfassenderes Eintreten der VVN-BdA gegen Faschismus und Neofaschismus, für Frieden und Demokratie eine Gefahr für die Verfassung abgeleitet werden kann, bleibt das Geheimnis des Geheimdienstes. Diese Verfassung legt im Gegenteil großen Wert auf demokratisches Engagement und garantiert als Grundrechte u.a. die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit.

Ein nachvollziehbarer Hinweis, warum die Organisation der Naziopfer und Antifaschisten VVN-BdA in diesem Bericht als verfassungsmäßig bedenklich auf die selbe Stufe gestellt wird, wie die Gesinnungsnachfolger ihrer damaligen Peiniger, die Rassisten, Neofaschisten und Rechtsterroristen von heute, ist nicht zu finden.

Die VVN-Bund der Antifaschisten fordert Innenminister Gall und die Landesregierung auf, dem Beispiel der Mehrheit der Bundesländer zu folgen, diesem gespenstischen Treiben des Landesamtes für Verfassungsschutz ein Ende zu setzen und die Verunglimpfung antifaschistischen Engagements durch die jährliche Erwähnung der VVN-BdA im Landesverfassungsschutzbericht einzustellen.

Quelle: Pressemitteilung 15.05.2012

Wortlaut der Verbotsverfügung für OCCUPY in Frankfurt

Dankenswerterweise hat die FR inzwischen Auszüge aus der Verbotsverfügung veröffentlicht, über welche die Stadt Frankfurt sich vor dem Anblick der Proteste gegen die Herrschaft der Banken über Europa retten will. Innenminister Rhein und seinesgleichen wälzten sich im hessischen Landtag immer noch in Erinnerungen an das, was ihrer Erinnerung am 31. März in der Hauptstadt des Kapitals passiert war. GEWALT! Namenlose erschreckend sich wälzende Verheerungswut, die anständige Geschäftsleute und Polizisten gleichermaßen bedrohte.

Das alles wirkungsvoll im hessischen Parlament noch einmal ausgebreitet - im Wortsinn. Breit, aber nicht stark genug.

Das war den Juristen um die Frankfurter Polizei offenbar klargeworden. Wie sie öfter leidvoll erfahren hatten, schauen die Gerichte öfter mal auf die Anmelder einer angeblich toddrohenden Demonstration. Und da müssten sie feststellen, dass die Anmelder vom 31. März gar nicht die gleichen sind wie die für die BLOCKUPPY-Blockade. Was nichts für Vertrauen in den alten Satz sagen soll: "Lass nur die Gerichte walten,und du wirst dein Recht halten". Nur sind auch die ungeneigtesten Richter darauf angewiesen, auf frühere Entscheidungen Rücksicht zu nehmen. Klassenjustiz ja! Aber es muss der Schein einer durchgängigen Konsequenz erzeugt und gewahrt werden.

Also griffen die Juristen Frankfurts aufs Grundsätzliche zurück.

In der Verfügung heißt es deshalb : "um Hinweise auf Ausschreitungen und Gewalt suchende Aktivisten geht es in der Verfügung aber nur ganz am Rande. Die Stadt will vor allem „die von der Verfassung geschützten Grundrechte Berufsfreiheit und Eigentum“ der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen unverletzt sehen. Blockaden beeinträchtigten die Rechte anderer Menschen, heißt es in der Verfügung: „So werden Verkehrsteilnehmer für eine bestimmte Dauer in ihrer Bewegungsfreiheit behindert oder Bürger mit Meinungen konfrontiert, denen sie nicht oder nur schwer ausweichen können.“

Diese Begründung macht Demonstrationen allgemein abhängig von der Willkür der Obrigkeit. Es lassen sich nämlich keine Aufmärsche einer unbestimmten Anzahl von Menschen denken, die nicht die Bewegungsfreiheit anderer behindern- ob es sich um den ersten Mai handelt oder die Fronleichnamsprozession.

Als unfreiwillig humoristische Beilage hat die Frankfurter Allgemeine eine Planaufstellung der Polizei beigefügt, mit welcher diese beweisen will, welche anderen Kundgebungen und Versammlungen durch die verwerflichen Auftritte der OCCUPY-Betreiber behindert werden können. Da wird der Wochenmarkt auf der Konstabler-Wache als gefährdet hingestellt. Ungefähr einen Kilometer entfernt vom äußersten Treffpunkt von OCCUPY an der Hauptwache. Oder sehr lieb wird auch ein Stand der "ZEUGEN JEHOVAHS" als besonders schützenswert genannt. Meiner Kenntnis nach das erste Mal, dass die Polizei sich darum kümmern zu müssen meint. Auch die "Ordensleute für den Frieden" hat es erwischt. Sie werden geschützt- aber zugleich ihre Demonstration verboten. Zum Schutz - versteht sich. Diese Ordensleute stehen seit Jahrzehnten vor den großen Bankhäusern Frankfurts - und haben die lange Zeit keinen Banker mit dem Bußgürtel ausgepeitscht.

Nicht originell, aber selten so offen ausgesprochen- das zweite Argument. Demnach werden Bürger bei dieser- wie jeder- Demonstration mit Meinungen konfrontiert,"denen sie nicht oder nur schwer ausweichen " können. Gerade das habe ich unbescheidenerweise immer für den eigentlichen Zweck von Demonstrationen gehalten. Denen, die am liebsten bei allem wegschauen, unbequem werden. Sie mit der Nase in den Dreck stoßen, den sie mitverursacht oder zumindest geduldet haben.

Schon bei den Auseinandersetzungen um Startbahn West erfanden geschickte Ideologen das Prinzip der "negativen Meinungsfreiheit".Es sollte das Recht garantieren, gewisse Unannehmlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Regierungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, wenn man nicht wollte. Damit kamen die tüchtigen Grundrechtsverdreher außerhalb weniger juristischer Denkerkreise nicht durch. Tatsächlich würde die Anerkennung eines solchen Rechtes genau das honorieren, was nachträglich den Deutschen während der Zeit des Faschismus immer vorgeworfen wurde. Dass sie zwölf Jahre lang immer angestrengt weggeschaut haben. Wenn das als Grundrecht gilt, wird nicht nur nach Belieben jede Demonstration strafbar, die auf dunkle Punkte aufmerksam macht. Sondern jede Aufforderung zu Demokratie nicht nur als Bundestagsplappern, sondern als Lebensprinzip. Demokratie fordern muss zwangsweise heißen: Raus aus der Sofa-Ecke. Wenigstens wahrnehmen, was sie mit Dir anstellen.

Insofern ist die amtliche Verbotsverfügung für die Zukunft zunächst der Rechtsprechung, darüber hinaus der gelebten Demokratie viel gefährlicher als das Gewaltgesülze, wie es zur Begleitung im hessischen Landtag abgefüllt wird. Sie dürfen damit nicht durchkommen.

PS: Sicher ist der Weg zum Verwaltungsgericht nicht das eigentlich schlagende Argument. Das werden auf jeden Fall diejenigen liefern, die in großen Mengen demonstrieren, ob das nun gerichtlich genehm ist oder nicht. Trotzdem ist der juristische Kampf nicht einfach als lasch zu verwerfen. Und zwar deshalb, weil jede Gerichtsentscheidung eine Selbstfestlegung der Machthabenden bedeutet. Was einmal beschlossen wurde, zeichnet einen Weg ab- und damit günstigenfalls einen Bewegungsraum für alle Bewegungen. Der Gang zum Gericht ersetzt nicht den aktuellen Kampf, aber er garantiert zeitweise seine Entfaltungsmöglichkeit. Es erfordert auf jeden Fall eine zusätzliche Anstrengung der Machthaber, jahrelang hingenommene Handlungen vor aller Welt zum Gesetzesverstoß zu erklären.



Protesterklärung gegen das Verbot

Frankfurt: Stadt beantwortet Gesprächsangebot von Blockupy mit Demo-Verbot

Die Stadt Frankfurt hat die erneute Bitte des Blockupy-Bündnisses um einen Gesprächstermin mit einem Verbot der für den 19. Mai angemeldeten europäischen Demonstration beantwortet. Eine entsprechende E-Mail hat der Anmelder der Demo, Werner Rätz von Blockupy, heute Nachmittag erhalten. Darin heißt es, die Verbotsverfügung sei unterwegs.

"Hier wird das Demonstrationsrecht in einer Weise mit den Füßen getreten, die fast sprachlos macht. Eine solche Missachtung eines der wichtigsten Grundrechte unserer Verfassung habe ich bisher noch nicht erlebt", sagte Werner Rätz. "In Frankfurt droht die Demokratie ernsthaft Schaden zu nehmen – unabhängig davon, dass das Verbot juristisch und faktisch keinen Bestand haben wird." Sobald die Verbotsverfügung vorliegt, wird das Bündnis beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen.

Am Montag waren bereits zwölf Verbotsverfügungen bei Blockupy eingegangen, die sich auf Kundgebungen, Mahnwachen und Plätze für Camps bezogen. Gegen diese zwölf Verfügungen hat das Bündnis ebenfalls bereits Klage eingereicht. Laut Gericht können die Entscheidungen bis Anfang der Woche dauern.

"Offenbar gehört es zur Strategie des Ordnungsdezernenten, Gesprächsangebote von uns mit Verboten zu beantworten", stellte Blockupy-Sprecher Christoph Kleine fest. Markus Frank (CDU) hatte in den Medien verlautbaren lassen, er sei nur zu Gesprächen bereit, sollte das Blockupy-Bündnis auf Blockaden verzichten. Christoph Kleine: "Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ist keine Verhandlungsmasse! Während der Blockupy-Tage wird es auch Aktionen des Zivilen Ungehorsams geben, für die selbstverständlich niemand eine Genehmigung der Stadt erwartet. Verboten wurden hier aber Kundgebungen, eine Demo, Konzerte, etwa mit Konstantin Wecker, Mahnwachen und Flächen für das Camp!"

Das Bündnis betonte erneut, dass von seinen Aktionen keine Eskalation ausgehen wird. Es gehe darum, mit bunten, vielfältigen Aktionsformen drei Tage lang in der Innenstadt der Finanzmetropole Frankfurt den Protest gegen die Verarmungspolitik der Troika sichtbar zu machen. Blockupy-Sprecher Martin Behrsing sagte: "Es soll niemand gefährdet oder verletzt werden, keine Unbeteiligten, keine Bankangestellten, keine Protestteilnehmerinnen und Protestteilnehmer und auch keine Polizistinnen und Polizisten. So bereiten wir die Aktionen vor, und das wird über alle Kanäle kommuniziert. Und das wird auch so in den Aktionstrainings geübt."

Zudem wies Blockupy die Gleichsetzung von Massenblockaden mit Gewalt zurück. Auch rechtlich sind Massenblockaden keine Nötigung, sondern Ordnungswidrigkeiten, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem so genannten Mutlangen-Urteil feststellte.

Quelle: Pressemitteilung 8.5.

Protesterklärung gegen das Verbot

Hörtipp: Berri Txarrak - Haria

Am 18. Mai erscheint das neue Album "Haria" ("Der Faden") der baskischen Gruppe Berri Txarrak (etwa: "Schlechte Nachrichten"). Wir hatten die Möglichkeit, in ein Vorabrelase hineinzuhören und sind mal wieder begeistert. Trotz oder gerade wegen dem Wechsel von Bandmitgliedern in den siebzehn Jahren des Bestehens der Gruppe gelingt es dem Trio mit den zwölf Titeln auf "Haria" mal wieder ein sehr hörenswertes Album vorzulegen. Das durchweg mit baskischen Texten bestückte Album nimmt seinem Titel entsprechend den Faden der bisherigen Alben auf, ohne jedoch an der Vergangenheit kleben zu bleiben.

Es wäre sehr wünschenswert, dass es der Gruppe mit diesem Album gelingt, breitere Kreise auch außerhalb Spaniens zu erreichen, was für baskische Formationen nicht immer einfach ist - gehört doch die Unterdrückung baskischer Kultur, zumal noch einer politischen - immer zum guten Ton in der Branche. Nicht nur in Spanien. Trotzdem und das ist für die Band bezeichnend - gelang es Berri Txarrak seit ihrer Gründung ihre Bekanntheit im spanischen Baskenland und auf dem Rest der Iberischen Halbinsel auszubauen und sich auch außerhalb Spaniens mit unzäligen Auftritten auf linken und anderen fortschrittlichen Festivals einen guten Namen zu machen.

Wie die meisten baskischen Bands arbeitet "Berri Txarrak" als Kollektiv und mit vor allem politischen aber durchaus gefühlvollen Texten. Kein Wunder, dass angesichts der rauen Lebensrealitäten im Baskenland auch die Musik entsprechend Hardcore mässig "klare Kante" zeigt.

Als NoiseCoreMetalPunks begannen "Berri Txarrak"  1994 im baskischen Lekunberri (Navarre). Die Band veröffentlichte bisher 6 Studioalben und eine Dokumentation. Das line-up formierte sich in den Anfangstagen aus Gorka Urbizu (Gesang, Gitarre), Aitor Goikoetxea (Drums), Mikel Lopez "Rubio" (Bass) und Aitor Oreja (Gitarre). Das Quartett veröffentlichte zusammen die ersten vier Alben: Berri Txarrak (1997), Ikasten (1999), Eskuak / Ukabilak (2001) und Libre (2003). Mit letzterem, auf welchem auch Rise Against Sänger Tim McIllrath mitwirkte, gelang der baskischen Rockformation auch außerhalb von Spanien der Durchbruch. Die Kooperation mit anderen Gruppen ist charakteristisch für viele baskische Bands, so auch für Berri Txarrak, die neben Rise Against bei "Letrarekin" zum Beispiel auch mit den ebenfalls sehr empfehlenswerten spanisch / baskischen Bands Boikot, Dikers und Sociedad Alcoholica in einem gemeinsamen Clip - "Stop censura" mitwirkten.

Als Anspieltipp für das neue Album empfiehlt sich zum Beispiel "Albo-Kalteak":



Die Tracklist:

01. Sugea Suge
02. Albo-Kalteak
03. Haria
04. Guda
05. Lepokoak
06. Iraila
07. Harra
08. Makuluak
09. Faq
10. Non Bestela
11. Soilik Agur
12. Lehortzen

Mehr Informationen:

Hunderttausende TeilnehmerInnen beim - 1. Mai in Istanbul - “YaÅŸasın 1 Mayıs!“

Die wohl größten Maikundgebungen Europas finden in Instanbul statt. Kamen im letzten Jahr nach unterschiedlichen Angaben bis zu einer Million Menschen auf dem Taksim Platz zusammen, wurde diese Zahl in diesem Jahr wohl deutlich übertroffen. Während die ersten TeilnehmerInnen den Platz bereits wieder verließen, hatten noch längst nicht alle Gruppen diesen erreicht. Eine größere Gruppe kurdischer Organisationen konnte wegen Verkehrsproblemen nicht teilnehmen.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Taksim Platz mit Haupttransparent

Am 1. Mai 1977 versammelten sich auf dem Taksim Platz in Istanbul Hunderttausende Menschen. Angehörige faschistischer Konterguerilla feuerten aus einem Hotelfenster Schüsse in die Menge ab. In der dadurch entstandenen Panik wurden Menschen niedergetrampelt, die Polizei fuhr mit Panzern in die Menge. 37 Menschen starben, zahllose wurden teilweise schwerst verletzt. Am Denkmal für die Opfer des 1. Mai 1977 gab es eine Ansprache des Vorsitzenden der Konföderation der Revolutionären Arbeitergewerkschaften (DISK) im Beisein einiger Überlebender von damals, die zum Teil bis heute von ihren Verletzungen gezeichnet sind.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Überlebende von 1977

Erst seit dem Jahr 2009 finden auf dem Taksim Platz wieder zugelassene Maikundgebungen fortschrittlicher Gewerkschschaften und zahlloser linken Gruppen statt; ebenso bildeten Künstlergruppen, Fußballvereine und andere fortschrittliche Engagierte im kulturellen Bereich Blöcke mit Fahnen, gemeinsamer Kleidung, Gesang, Sprüchen und mehr. Der Taksim Platz war auch in diesem Jahr wieder das Ziel der von mindestens drei Startpunkten aus beginnenden, endlos erscheinenden Demonstrationszüge. Unter den TeilnehmerInnen gab es zudem eine Anzahl von KollegInnen aus Deutschland, die beispielsweise mit Delegationen aus Köln vertreten waren.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Solidarischer Besuch: IG Metaller aus Deutschland

Wie auch in den vergangenen Jahren war sowohl der Platz selber als auch die Zufahrtsstraßen mit Gittern abgeriegelt. Wer auf den Platz wollte musste sich einzeln von Polizisten kontrollieren lassen - Taschendurchsuchung und Körperabtastung inklusive.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Personenkontrollen

Die einzelnen Gruppen marschierten bei sommerlichen Temperaturen ab 9 Uhr fein säuberlich voneinander getrennt in Richtung auf den Platz.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Bosch Gewerkschafter

Während das offizielle Programm auf einer großen Bühne direkt neben dem Denkmal aufgebaut war, hielten sich auf dem Platz selber die offiziell bestätigten 20.000 Polizisten im Hintergrund. Dennoch - Räumpanzer und Wasserwerfer in den Seitenstraßen der unmittelbaren Umgebung machten deutlich, dass der 1. Mai, der in der Türkei erst nach dem Militärputsch von 1980 von diesem abgeschafft und erst im April 2009 als offizieller Feiertag aufgrund des politischen Drucks der Menschen wieder eingeführt wurde, dort tatsächlich noch "Kampftag" ist.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Kombinierter Räumpanzer und Wasserwerfer

Dem entsprechend waren die Forderungen, die von den Gruppen gestellt wurden, breit gefächert. Von der Forderung nach höheren Löhnen über Arbeitssicherheit, Kündigungsschutzgesetzen, Arbeitslosenversicherungen, gegen Faschismus, für eine befreite Gesellschaft, für mehr politische Rechte usw. gab es kaum ein politisches Feld, das nicht besetzt wurde.

Die Triebfeder dieser Aktivitäten ist eindeutig in den extremen sozialen Gegensätzen in der Türkei zu suchen. Der ausufernde Bauboom in Istanbul bringt den enormen Reichtum einiger weniger im Gegensatz zum deutlich sichtbaren sozialen Elend großer Teile der Bevölkerung zum Ausdruck. Dass am ersten Mai so viele verschiedene Kräfte zusammen kommen ist für sich genommen vielleicht nur ein kleiner Schritt in einem notwendigen Prozess der politischen und sozialen Organisierung und Orientierung. Zugleich machte die beeindruckende Demonstration und Kundgebung auch deutlich, dass bei allen Unterschieden der Wunsch in die Richtung einer fortschrittlichen Veränderung bei vielen Menschen in der Türkei immer größer wird.

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ TKP Haupttransparent ...

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ Autoritär geprägte Organisationen...

Fotoserie zum 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ ... antiautoritäre Gruppen - hier das "Team der Menschen..."

Entsprechend versuchte Premierminister Recep Tayyip Erdogan sich zum Anwalt der ArbeiterInnen zu machen. Er erklärte: “Wir blicken seit den Anfängen unserer Regierung auf die Probleme der Arbeiter als wären es unsere eigenen Sorgen. Ich hoffe, dass Maifeiertag in einer freundlichen Atmosphäre und in Solidarität gefeiert wird.”

Zeitgleich machten in Ankara, Bursa und vielen anderen türkischen Städten die ArbeiterInnen mit ihrer Teilnahme an den Maidemonstrationen deutlich, dass sie ihre Angelegenheiten lieber selber in die Hand nehmen.

Stuttgart: Revolutionäre 1. Mai Demonstration & Polit- und Kulturfest

Wie jedes Jahr so in diesem: Wir fordern unsere LeserInnen auf: Beteiligt Euch an den Veranstaltungen zum 1. Mai!

In verschiedenen Städten gibt es zusätzlich zu den gewerkschaftlichen Aktionen weitergehende Möglichkeiten, diesen Tag kämpferisch zu begehen. Zum Beispiel in Stuttgart:

Auch in diesem Jahr werden wir am 1. Mai gemeinsam in Stuttgart auf die Straße gehen. Dabei werden wir lautstark und kraftvoll für eine Perspektive jenseits des Kapitalismus eintreten, für eine befreite Gesellschaft ohne Ausbeutung und die Angriffe des Kapitals, ohne imperialistische Kriege, ohne patriarchale Unterdrückung und ohne Rassismus und Faschismus. Rund um den 1. Mai finden mehrere Veranstaltungen statt:

Der Tag beginnt mit der traditionellen Gewerkschaftsdemonstration. Dort gilt es für eine klassenkämpferische Gewerkschaftsarbeit und ein Ende des Schmusekurses mit Staat und Kapital einzutreten.

10 Uhr: DGB-Demo | Marienplatz

Nach dem Ende der DGB-Demo geht es gemeinsam zum Auftakt der Revolutionären 1. Mai Demonstration auf dem Schlossplatz. Die kämpferische Demonstration wird durch die Innenstadt nach Stuttgart-Heslach führen.

11:30 Uhr: Revolutionäre 1. Mai Demonstration | Schlossplatz

Im Linken Zentrum Lilo Herrmann findet im Anschluss an die Revolutionäre 1. Mai Demonstration ein Polit- und Kulturfest statt, u.a. mit Auftritten von Microphone Mafia und Dirt Effect.

14 Uhr: Internationalistisches Fest | Linkes Zentrum | Böblingerstr. 105 | Stuttgart Heslach

Ankündigungstext | Bundesweiter Aufruf | Lokales Bündnis | Bundesweites Mobilisierungsvideo

All Power to the People! Festival - Free Smily!

Fri­day:
Start: 17 Uhr
@Kom­ma, Mail­le 5-9, Ess­lin­gen a.N.

Sa­tur­day:
Start: 17.-‹30 Uhr
@ Lilo Herr­mann
Böb­lin­ger­Str. 105, Stutt­gart

STAGE BOTTLES (GE)
STREETS OF RAGE (FR)
UNITED STRUGGLE (GE)
HORS CONTROLE (FR)
DERBST ONE (GE)
RED HOWLERS (FR)
ASSALTO (IT)
ROIDIGE HUNDE (GE)
BAUERNBROT (GE)

Saturday @ Lilo Herrmann, Stuttgart

BULL BRIGADE (IT)
OI SE ARMA (ES)
JOKER FACE (IT)
ULTIMA RIPRESA (IT)
WASTED YOUTH (GE)
BUSTER VAN SOCKE (GE)
ENRAGED MINORITY (GE)
URBAN BREATH (GE)

Siehe auch: "Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung..."



Via RASH Stutgart

Freiheit für Deniz K.!

Anlässlich der Inhaftierung eines antifaschistischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde ein Solidaritätskomitee unter dem Namen „Freiheit für Deniz“ gegründet. Der haarsträubende Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „versuchter Totschlag“. Das Komitee kündigt an, das Verfahren politisch zu begleiten, fordert die sofortige Freilassung des Jugendlichen und mahnt die Medien zu sachlicher Berichterstattung.

Am 31. März fand in Nürnberg eine antifaschistische Bündnisdemonstration statt. Die Demonstration richtete sich gegen die steigende Nazigewalt. Ihr gingen zahlreiche Anschläge und Übergriffe von Neonazis in der Region und das Bekanntwerden der Skandale um die NSU- Mordserie voran. 2010 wurde in Nürnberg ein Antifaschist mit Migrationshintergrund am Boden liegend von einem Neonazi fast totgetreten. Der Täter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Antifa-Demo wollte in der Innenstadt die dortigen PassantInnen über diese Situation aufklären.

Die Polizei untersagte die Route durch die Innenstadt und sperrte diese ab. Es kam zu Rangeleien, als Teilnehmer der Demo versuchten, in die Innenstadt zu gelangen, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein. Nach der Demo wurde Kritik am überzogenen Polizeieinsatz laut. Vier DemoteilnehmerInnen mussten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden, zahlreiche weitere wurden leicht verletzt. Vier Polizisten wurden leicht verletzt. Die teilweise äußerst aggressiven BeamtInnen beleidigten eine Nürnberger Stadträtin, die das Geschehen beobachtete. „Ob dieser massive Einsatz von Schlagstöcken notwendig war, bezweifle ich“, kommentierte ein unbeteiligter Beobachter laut NN vom 02.04.12 den Polizeieinsatz.

In der Berichterstattung nach dem 31.03.12 war zwar von martialischem Auftreten auf beiden Seiten die Rede, nicht jedoch von Vorfällen, die den Vorwurf des versuchten Totschlags rechtfertigen. Polizei wie Presse kommentierten die fragliche Situation -“ auch in Verbindung mit Bild- und Videomaterial anfangs noch eher nüchtern. Die NN betitelte ein Video am 01.04. mit „Antifa-Demonstration verläuft weitestgehend friedlich“. Im Polizeibericht vom 01.04. zu der fraglichen Situation steht nur, dass Demonstranten versuchten, die Aufzugsstrecke zu verlassen und dort aufgestellte Gitterabsperrung zu übersteigen. Von schweren Verletzungen bei der Polizei -“ geschweige denn einer Todesgefahr war bislang nichts zu hören.

Nach beinahe einem Monat wird nun ein Heranwachsender verhaftet und aus seinem Leben gerissen, mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Von einer Holzstange ist nun die Rede, während auf Fotos nur maximal 2 cm dicke Fahnenstecken zu sehen sind. Versuchter Totschlag, das heißt, jemand hat den Vorsatz einen Menschen zu töten. Sicherlich war es das Ziel der DemonstrantInnen, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Ob irgendjemand dazu jedoch gepanzerte Polizisten mit Fahnen aus Weichholz töten wollten, ist mehr als fraglich.

Adil Cicek, Sprecher des Solidaritätskomitees, kommentiert: „Wir wissen nicht ob Deniz überhaupt in Nürnberg war. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt einen Angriff auf Polizisten gegeben hat. Selbst wenn das so war, halten wir einen Tötungsvorsatz bei egal welcher Handlung auf der Demo für dermaßen fern liegend, dass hier nur von einem politisch motivierten Verfahren die Rede sein kann.“

Die Stimmung bei den Freunden und Angehörigen von Deniz K. ist angespannt. „Die stellen ihn wie einen Killer hin“, empört sich eine Freundin. Einer erinnert daran, dass es u.a. die Nürnberger Ermittlungsbehörden war, die als SoKo Bosporus jahrelang in rassistischer Manier in den Kreisen der Opfer der NSU-Mordserie ermittelten und deren Umfeld verdächtigten. „Die Demo in Nürnberg richtete sich doch gegen diese Missstände -“ und dieses absurde Verfahren bestätigt doch die Vorwürfe, dass der Staat stärker gegen Ausländer und Linke ermittelt“, meint der Freund des Beschuldigten.

Die Folgen für den Jugendlichen sind schon jetzt gravierend. Die Medien stürzten sich reißerisch auf die Sache und übernahmen die drastischen Formulierungen der Staatsanwaltschaft.

„Das grenzt an Vorverurteilung. Die Medien sollten sachlich bleiben und nicht vergessen, dass jemand bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt“, so Cicek.

Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist auch die Untersuchungshaft zu hinterfragen. Diese dient dazu, die Durchführung des Verfahrens abzusichern. Deniz K. hat jedoch einen festen Wohnsitz und möchte am 07. Mai ein Praktikum beginnen. Für Herbst hat er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen.

„ Wir fordern die Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Totschlags, mindestens aber Haftverschonung. Deniz K. sollte sofort und vor allem vor Beginn seines Praktikums frei gelassen werden. Der lächerliche Vorwurf des vorsätzlichen versuchten Totschlags hat schon zu viel Schaden in Deniz' Leben angerichtet. Die Inhaftierung ist angesichts der Fakten doch nur Stimmungsmache“
, so abschließend das Solidaritätskomitee.

Das Komitee kündigt an, das Verfahren öffentlich begleiten zu wollen und Solidarität mit Deniz zu organisieren. Diesen Freitag findet eine Kundgebung um 16 Uhr vor der Staatsanwaltschaft und um 17 Uhr vor der JVA Nürnberg statt, wo Deniz K. inhaftiert ist.

Zudem wurde ein Spendenkonto der Roten Hilfe eingerichtet, da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt. Rote Hilfe Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“ .

Für Fragen stehen der Sprecher Adil Cicek (0157 34662634), sowie der Rechtsanwalt des Beschuldigten RA Heiming (06221 337511) zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 26.04.2012

Extremismusklausel vor Gericht

Der AKuBIZ e.V. informiert:

Am Mittwoch, 25. April 2012, wird am Verwaltungsgericht Dresden unsere Klage gegen die bundesweite Extremismusklausel verhandelt. Verhandlungsbeginn ist 13.00 Uhr. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Unsere Klagebegründung und weitere Infos findet ihr hier. Am Abend zuvor findet in der "Scheune" in Dresden eine Podiumsveranstaltung mit dem Thema "extrem_is_mus - Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel" statt. Auf dem Podium wird auch ein Verteter unseres Vereins sitzen.

Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel

Podiumsveranstaltung am 24.04.2012 der Kampagne Sachsens Demokratie
19.30 Uhr Scheune

Der Begriff „sächsische Demokratie“ ist mittlerweile ein bundesweit verwendetes Synonym für die mangelnde Sensibilität der sächsischen Landesregierung und ihrer Behörden für Rechtsstaatlichkeit geworden; im Speziellen für die fehlende Würdigung, Anerkennung und Aktivität im Kampf gegen Rechts.

Ein wesentlicher Aspekt, um das Vorgehen der sächsischen Behörden und Regierung nachvollziehen zu können, ist deren Umgang mit der „Demokratieerklärung“ bzw. der sogenannten Extremismusklausel, welche ihre Unterzeichner_innen sowie deren Handeln an die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung bindet. Vereine und Personen, die dieser Forderung nicht nachkommen, werden im Umkehrschluss öffentlich diskreditiert. Und das in einem Bundesland wie Sachsen, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen. Ein deutliches Beispiel dafür: Nachdem der Verein AkuBiZ den Sächsischen Förderpreis für Demokratie mit dem Verweis auf die eingeforderte Extremismusklausel ablehnte, fand im Folgejahr die Auswahl des Preisträgers und die Verleihung des Preises unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Hinblick auf die am 25. April 2012 zur Verhandlung kommende Klage des Akubiz e.V. gegen eben jene „Demokratieerklärung“, findet am 24. April 2012 um 19:30 Uhr in der Scheune-Lounge eine Podiumsveranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „au revoir tristesse“ zum Thema statt.

Die Gäste des Abends

Uwe Hirschfeld (EHS Dresden)
Ullrich Gintzel (ehemals Beiratsmitglied Weltoffenes Sachsen)
Suse Feustel (Initiativkreis LAP Leipzig)
Steffen Richter (AKuBiZ e.V. Pirna)

werden sowohl die Auswirkungen der Extremismusklausel auf die ehrenamtliche und professionelle Arbeit im kulturellen und gesellschaftspolitischen Bereich, als auch die Möglichkeiten des politischen Umgangs darstellen.

Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.



Via Pressemitteilung vom 22.04.2012 bei kesselklage.de

cronjob