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"Black Power" - Vortrag und Film

Aus den US Bürgerrechtskämpfen entwickelte sich Mitte der 1960iger die "Black Power" Bewegung, welche innerhalb weniger Jahre wichtige antirassistische Impulse und eine revolutionäre Aufbruchsstimmung weit über die USA hinaus bewirken konnte. Für viele Jahre ermöglichte diese Bewegung den People Of Color ein zuvor nicht gekanntes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe. Sie wurde allerdings auch mit äußerster Brutalität bekämpft und bis heute bemühen sich Teile der US Gesellschaft, ihre Errungenschaften zurück zu drängen. Trotzdem prägen die Art und Weise der Black Power Bewegungsdiskurse bis heute die Auseinandersetzungen der Radikalen Linken in vielen Ländern mit. (30 minütiger Vortrag vom Berliner Free Mumia Bündnis)

Anschließend der Film "Black Power Mixtape 1967 - 1975"
Di. 20.11.2012, Berlin - 20 Uhr Lunte - Weisestr. 53 - 12049 Berlin Neukölln - U8-Boddinstr.

Solidaritätserklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit mit den Ford ArbeiterInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Ford Genk,
wir, das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, protestieren gegen den Polizeieinsatz und Eure Einkesselung durch die Kölner Polizei.

Wir verurteilen den Versuch, den Kampf um eure Arbeitsplätze zu kriminalisieren und erklären uns mit Euch solidarisch.

An die 400 Einsatzkräfte plus Hubschrauber gegen 250 Arbeiterinnen und Arbeiter, die um ihre Existenz kämpfen, ist nicht gerade ein Zeichen von Stärke, sondern zeigt eher die Nervosität der Behörden und ihrer Auftraggeber.
Viele von Euch waren überrascht über das Vorgehen der Polizei in Deutschland. Leider ist das inzwischen in Deutschland trauriger Alltag:

Wurden bisher vor allem Antifaschisten eingekesselt, die gegen Naziaufmärsche demonstrierten, ist dies seit langem das erste Mal, dass Gewerkschafter/innen in einer solchen Weise "behandelt" werden.
Wir fordern von den deutschen Behörden die Einstellung aller Verfahren gegen Euch!

Wir appellieren an die die IG-Metall Köln und Eure deutschen Unterstützer, die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes und Eurer Abschiebung nach Belgien überprüfen zu lassen.

Für den weiteren Kampf um Eure Arbeitsplätze wünschen wir euch viel Erfolg!

(...)

Feine Sahne Fischfilet: "Das ist ein Witz"

Foto: audiolith
Feine Sahne Fischfilet tauchen als erste Punkband im Verfassungsschutzbericht von Mecklenburg-Vorpommern auf. Ein Gespräch mit Sänger Monchi


Interview: Christof Meueler, Foto: Audiolith

Feine Sahne Fischfilet sind im Verfassungsschutzbericht 2011 für Mecklenburg Vorpommern vertreten – unter der Rubrik »Linksextremismus« in der Kategorie »Autonome Gruppen«. Ist die Band die erste, die vom Geheimdienst beobachtet wird?
In Mecklenburg-Vorpommern: ja. Zumindest als linke antifaschistische Band. Nazirockbands werden in dem Bericht zwar erwähnt, aber nur in ein, zwei Sätzen. Keine Naziband bekommt wie wir anderthalb Seiten.

Dem Berliner Antifa-Fanzine »Straßen aus Zucker« haben Sie gesagt: »Stolz auf Deutschland? Stolz auf eine Nation? Stolz auf irgendein beschissenes Konstrukt? Wir kotzen gleich!«. Damit schafft man es in den Verfassungsschutzbericht?
Anscheinend reicht das.

Was sind das für Beamte, die das gefährlich finden?
Für uns bestätigt das den Eindruck, dass diese Behörde keinen Plan hat. Die Verbindungen und Merkwürdigkeiten zwischen Verfassungsschutz und den Naziterroristen vom »Nationalsozialistischen Untergrund« – wenn mir das jemand vor zwei Jahren erzählt hätte, dann hätte ich gedacht, hier spricht ein Verschwörungstheoretiker. Der NSU bekommt im Verfassungsschutzbericht für Mecklenburg-Vorpommern gerade mal eine halbe Seite, obwohl die auch in Rostock jemanden umgebracht haben. Trotzdem wurde hierzu kein Untersuchungsausschuss eingerichtet.

In dem Verfassungsschutzbericht werden Sie mit den Worten zitiert: »Es ist uns bewusst, dass die Neonazis, egal wie modern und bürgernah sie sich geben, barbarisch und menschenverachtend bleiben. Dem gilt es entgegenzuwirken!«
Diese Meinung soll verfassungsfeindlich sein? Das ist ein Witz. Über solch eine Aussage würde sich doch jeder Demokrat, der Neonazis als Bedrohung unseres Staats ansieht, den Arsch abfreuen. Vermutlich gilt es als verfassungsfeindlich, wenn wir sagen, dass wir den Dienst scheiße finden.

Haben Sie beim Verfassungsschutz angerufen und sich darüber beschwert, dass die Band in dem Bericht auftaucht?
Nee, wenn überhaupt, dann meldet der sich bei uns. Die Presse hat ja darüber berichtet.

Der Verfassungsschutz glaubt, dass die Abbildung einer »Club-Mate«-Flasche, die als »Club-Molli« verfremdet wurde, um gegen Nazis zum »Widerstand auf der Straße« aufzurufen, ein Aufruf zur Gewalt sein soll.
Es handelte sich dabei einfach um ein Foto, das auch gar nicht von uns stammt, sondern das im Internet kursierte. Auch in der taz wurde darüber berichtet. Darauf ist eine erfundene »Club-Molli«-Flasche abgebildet und mit dem Zusatz versehen: »leicht zu bauender Brandsatz für den Widerstand auf der Straße«. Ein Scherz, den wir auf unsere Blog-Seite gestellt haben, weil wir es lustig fanden. Der Verfassungsschutz anscheinend weniger.

»Scheitern und Verstehen« heißt das neue Feine Sahne-Album. Der Verfassungsschutz kommt aber nicht darauf vor, oder?
Doch, und zwar in dem Lied »In unseren Augen«. Darin geht es grob gesagt um die Thematik Verfassungsschutz und NSU, natürlich ohne dass wir den neuen Bericht gekannt hätten. Darin heißt es: »Verfassungsschutz und Nazis gehen weiter Hand in Hand, noch ein paar Reformen, schon sind alle froh in diesem Land. Die einzige Erkenntnis, die mir noch dazu einfällt: die schlechtesten Geschichten schreibt das Leben halt noch selbst.«

Sind Sie bei auf Konzerten von Nazis bedroht worden?
Regelmäßig. Es gab Angriffe auf unseren Bandbus, es gab Buttersäure-Anschläge, wir kriegen ständig Drohmails, und von mir wurde in tausendfacher Auflage ein Aufkleber gedruckt, auf dem eine Fotomontage zu sehen ist, wo mir der Kopf gespalten wird, mit der Parole: »dumm, dümmer, Antifa«.

Wie würden Sie Ihre Musik bezeichnen?
Kein Ska, sondern Punk mit Trompete.

Feine Sahne Fischfilet Scheitern und Verstehen
Audiolith/Broken Silence
VÖ: 9.11.2012

Das Interview erschien in der Melodie&Rhythmus 6/2012, erhältlich ab dem 9. November 2012 am Kiosk, im Bahnhofsbuchhandel oder im Abonnement. Die Ausgabe kann hier bestellt werden.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch M&R

Bündnis für Versammlungsfreiheit: Neue Flyer erschienen

Flyervorderseite
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat kürzlich neue Flyer veröffentlicht:

Für ein fortschrittliches Versammlungsrecht!


Im Jahr 2008 konnte sich die damalige CDU Landesregierung mit ihrem Plan zur Verschärfung des Versammlungsrechts gegen breiten Protest nicht durchsetzen.

Zu offensichtlich waren die Versuche, demokratische und antifaschistische Proteste durch bürokratische Maßnahmen zu erschweren und Menschen abzuschrecken, an diesen teilzunehmen.

Seit diesem fehlgeschlagenen Versuch besteht auch unter der neuen Landesregierung der Wunsch, missliebige Proteste zu behindern. Dazu wird, entgegen der Ankündigung eines „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetzes" im Koalitionsvertrag, das unüberschaubare juristische Dickicht behördlicher Verordnungen eher noch verstärkt als beseitigt.

Während für kommerzielle Veranstaltungen und genehme Großevents kein Aufwand und keine Mühe gescheut wird diese zu ermöglichen, erleben Menschen, die beispielsweise gegen Nazis, Stuttgart 21 oder Bundeswehreinsätze aktiv werden wollen, oftmals eine Kriminalisierung ihres Engagements.

Der Öffentlichkeit wird dies meist als Schutzmaßnahme vor vermeintlich gewalttätigen Eskalationen seitens der Protestierenden dargestellt, um den Protest zu spalten.

Für das seit 2008 bestehende breite Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist es daher ein Anliegen auch nach dem Abtritt der CDU für ein fortschrittliches Versammlungsrecht einzutreten.

Wir stehen dafür, dass fortschrittliche Initiativen und Organisationen neben ihren primären Zielen auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit aktiv werden und bieten hierfür eine Plattform. Ohne dieses Recht, jederzeit und überall für demokratische und antifaschistische Ziele eintreten zu können, nützt die beste Initiative nichts.

Als Bündnis stellen wir deshalb klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:

• Versammlungsrecht für alle hier lebenden Menschen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit.

• Kostenfreiheit (Keine Anmelde-, Wegtrage- oder Nutzungsgebühren).

• Kreative Aktionsformen wie Flashmobs, Sitzblockaden, Spontandemonstrationen müssen möglich sein.

• Streikposten müssen als Teil von Arbeitskämpfen gesetzlich geschützt werden.

• Protestkundgebungen gehören den Protestierenden.

• Abfotografieren / Filmen und Abhören von Protestteilnehmern durch Polizeibeamte ist zu unterlassen.

• Protest muss sicht- und hörbar sein. Interessen des Einzelhandels und von Verkehrsteilnehmern dürfen keinen Anlass zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellen.

• Keine beschränkenden Behördenauflagen wie Vorschrift der Transparentlänge, Einschränkung der Megaphonnutzung etc.

Letztlich liegt es an uns allen die bestehenden Rechte zu verteidigen und auszuweiten.

Dies geschieht, indem wir aktiv an Demonstrationen und Kundgebungen teilnehmen und uns im Falle von Einschränkungen und Kriminalisierungen mit den Betroffenen solidarisieren.

Als Bündnis möchten wir einen Beitrag hierzu leisten und das Thema Versammlungsrecht durch Öffentlichkeitsarbeit verstärkt ins Bewusstsein der Allgemeinheit rücken.

Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Niedersachsen und weiteren Bundesländern wurde und wird das bürgerlich-demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt. Aus diesem Grund haben wir uns auch mit Bündnissen in anderen Bundesländern vernetzt.

Grundlage unseres Bündnisses ist ein von inzwischen über einhundert Organisationen und Einzelpersonen beschlossener und unterzeichneter Aufruf, der ebenfalls auf unserer Website abrufbar ist. Dieser kann noch immer unterzeichnet werden. Bitte dazu eine Mail schreiben an: kontakt@versammlungsrecht.info

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101 612 232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

• Für eine aktive Protest- und Widerstandskultur!

• Ja zur Versammlungsfreiheit!


Aus unserer Arbeit

Demonstration „Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes"


Im Sommer 2008 veröffentlichte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung einen Referentenentwurf. Über einhundert im Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit vereinte Gruppen, Parteien, Gewerkschaften und Einzelpersonen organisierten daraufhin unter anderem eine Großdemonstration im Herbst 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen in Stuttgart. Unter anderem auch deshalb blieb der Entwurf der CDU Landesregierung in der Schublade.

Seitdem arbeitet unser Bündnis kontinuierlich für ein fortschrittliches Versammlungsrecht. Zu den regelmäßigen offenen Treffen laden wir herzlich ein, aktuelle Termine finden sich auf unserer Homepage http://www.versammlungsrecht.info

Demobeobachtung

Die Arbeitsgruppe Demobeobachtung möchte die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit überprüfen und zu einer besseren öffentlichen Wahrnehmung von Demonstrationen und Kundgebungen beitragen.

Beobachter sind während der Versammlung als solche kenntlich und an verschiedenen Punkten präsent. Die gemachten Beobachtungen werden dokumentiert und im Anschluss an die Versammlung in Form eines Berichtes veröffentlicht.

Um vor allem bei größeren Demonstrationen den Überblick bewahren zu können, werden dringend weitere Beobachter gesucht, die bereit sind verbindlich in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten.

Stuttgart 21

Stuttgart 21 hat viele Menschen, die erstmals oder nach langer Zeit wieder auf Demonstrationen gegangen sind, anschaulich gemacht, dass staatliche Repression gegen Demonstranten nicht auf Militärregimes beschränkt ist. Trotz verfassungsrechtlich garantierter Demonstrationsfreiheit wurde und wird hier vor Ort in Stuttgart wiederholt die Versammlungsfreiheit massiv beschnitten. Durch Demobeobachtungen, Pressemitteilungen etc. versuchen wir auch hier die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu unterstützen, sowie auf Verfehlungen der Ordnungsbehörden aufmerksam zu machen.

Veranstaltungen und Referenten

Auf zahllosen gut besuchten Veranstaltungen konnten unsere ReferentInnen überzeugend darlegen, was hinter den Versuchen zur Verschärfung des Versammlungsrechtes steckt, warum das Eintreten für Versammlungsfreiheit kein "Nebenkriegsschauplatz", sondern Sache jedes demokratisch und antifaschistisch eingestellten Menschen ist.

Die Flyer sind unter anderem im DGB Haus Stuttgart, dem Linken Zentrum Lilo Herrmann sowie bei den Bündnispartnern erhältlich.

Download des Flyers (PDF)

Grußwort des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen der Kundgebung am 25.10.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Wir dokumentieren das heute von einer Vertreterin des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 25.10.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011.

Liebe Anwesende,
hunderte AntifaschistInnen, darunter GewerkschafterInnen, Jugendliche, alte und junge Menschen, wollten am 1. Mai 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Heilbronn protestieren. Sie wurden jedoch unmittelbar nach Ankunft vor dem Heilbronner Bahnhof von annähernd 4000 Polizisten festgesetzt.

Während die Polizei so den Naziaufmarsch ermöglichte, verfügte das Heilbronner Ordnungsamt eine versammlungsfreie Zone im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld des Bahnhofes. Unser Bündnis, das über einhundert Organisationen repräsentiert, kritisierte das Verhalten und Vorgehen der Polizei in der Bahnhofsvorstadt als provozierend, nicht friedlich und grenzüberschreitend. So wurden

• bereits morgens um 08:00 Uhr ca. 200 Menschen die in Richtung Hauptbahnhof demonstrierten, festgenommen. Ebenfalls am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und in Gewahrsam genommen.

• die mit der Bahn angereisten Gegendemonstranten sahen sich ca. 1000 Polizisten gegenüber. Ab 10:15 Uhr wurde der größte Teil dieser Demonstranten eingekesselt und ab 16:13 Uhr in „Freiluftgewahrsam“ genommen. Wobei die Polizei sich weigerte, der Bundestagsabgeordneten Karin Binder von der LINKEN den richterlichen Beschluss vorzulegen. Bis zum heutigen Tage wurde diese richterliche Verfügung keinem - außer der KlägerInnen des heutigen Verfahrens - der in „Freiluftgewahrsam“ Genommen vorgelegt.

• eine angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration dadurch unmöglich gemacht, dass die TeilnehmerInnen sich zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel vor dem Bahnhof befanden. Verhandlungen des Anmelders dieser Demonstration und der Karlsruher Bundestagsabgeordneten Karin Binder mit der Einsatzleitung über einen ungehinderten Zugang zur Demo verliefen ohne Ergebnis: Wer aus dem Kessel heraus wollte, musste sich durchsuchen lassen.

Der Generalverdacht gegen jeden der Eingekesselten blieb aufrecht erhalten. Erst im Laufe des Abends, nach Abreise der Nazis, wurden die festgenommen AntifaschistInnen freigelassen. Dabei wurde jeder/jede Einzelne durchsucht, die Daten erfasst und abgefilmt.

Während der Polizeieinsatz dazu führte, dass die Bahnhofsvorstadt zur „Protest- und demokratiefreien Zone“wurde, konnten die neonazistischen und faschistischen Gruppierungen ihre menschenverachtende, volksverhetzende Propaganda – inklusive Zeigen des „Hitlergrußes“, sowie die Bedrohung von Journalisten und Attacken auf diese ungestört durchführen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, deshalb ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht, das alle demokratischen und friedlichen Formen des Protestes incl.
friedlicher Blockaden zulässt, dringend erforderlich.

Artikel 139 GG ist in Bezug auf neonazistische und faschistische Aufmärsche anzuwenden.

Obwohl es diese juristische Grundlage gibt werden immer wieder Naziveranstaltungen zugelassen und AntifaschistInnen in der Wahrnehmung ihres demokratischen Grundrechtes, dagegen zu protestieren gehindert. Zuletzt kam es am 30.7. in Stuttgart und am 6.10. in Göppingen zu Naziaufmärschen und Kesseln und anderen Repressionen gegen AntifaschistInnen. Wir kritisieren die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie die Auffassung der Polizei als deshalb als „geschichtslos.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit unterstützt deswegen die heutige Klage und fordert das Gericht auf, den Heilbronner Kessel als Angriff auf das Recht auf Versammlungsfreiheit zu verurteilen. Darüber hinaus fordern wir, die in Zusammenhang mit dieser Polizeiaktion bereits ergangenen Urteile gegen AntifaschistInnen aufzuheben, diese zu rehabilitieren und die Kosten zu erstatten.

(Es gilt das gesprochene Wort)

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“Lebendiger Protest gegen Neonazis - für die Verteidigung der Grundrechte!”

Flyerausschnitt

Download des Flyers als PDF Datei

“Wir solidarisieren uns mit den Kläger(inne)n, die sich gegen die Polizeikessel von Heilbronn 2011 und Stuttgart 2012 wehren”, teilt Bernhard Strasdeit, Landesgeschäftsführer der LINKEN in Baden-Württemberg mit. Die Klage richtet sich gegen die Einkesselung und Verhaftung von antifaschistischen Demonstrant(inn)en. Ein erster Prozess soll am 25. Oktober 2012 vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht stattfinden.

Heike Hänsel, Bundestagsabgeordnete der LINKEN erklärt: „Es ist inakzeptabel, dass immer wieder Demonstrant(inn)en, die ihren Protest gegen Nazis friedlich auf die Straße tragen, ohne Anlass stundenlang eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden. Dies stellt eine eklatante Verletzung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit dar. Ordnungsbehörden und Polizei pflegen vielfach ein völlig abwegiges Feindbild von Antifaschisten, die als gewaltbereit hingestellt und nicht selten grundlos und brutal drangsaliert werden.“

Hänsel weiter: „Angesichts des unaufgeklärten NSU-Skandals richtet sich das Handeln der Behörden gegen die Falschen und entspricht häufig nicht dem demokratischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Verwunderlich ist, dass sich über ein Jahr nach dem Antritt der grün-roten Landesregierung nichts an dieser Praxis geändert hat, wie sich jüngst in Göppingen zeigte. Für DIE LINKE geht es bei der Unterstützung der so genannten Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte.“

Quelle: Pressemitteilung, 22.10.2012

Via AK Kesselklage

Angriff mit System - Warum Repression uns alle trifft

Auch wenn in Deutschland viele Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit oder die freie Wahl des Aufenthaltsortes (Freizügigkeit) auf dem Papier für alle gelten, sieht die Realität oft anders aus. So müssen immer mehr Menschen und ganze Personengruppen die Erfahrung machen, dass Behörden oder Unternehmen repressiv gegen sie vorgehen. Dabei kann die Art der Repression völlig unterschiedlich aussehen: Sie reicht von den alltäglichen Sanktionen gegen Erwerbslose bis hin zu rabiaten Polizeieinsätzen wie am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ der S21-Bewegung. Aktive Betriebsräte und Gewerkschaftsaktivisten müssen sich gegen schwere Angriffe zur Wehr setzen, unternehmernahe Anwälte haben sich mittlerweile auf das Vorgehen gegen Betriebs- und Vertrauensleute spezialisiert. Flüchtlinge werden durch die Residenzpflicht selbst in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt, Selbstorganisation und politische Betätigung wird von den Behörden bekämpft und behindert.

Eine Gruppe von ver.di-Aktiven hat nun die Initiative ergriffen und hierzu eine Veranstaltungsreihe organisiert. Wir wollen aufzeigen, warum Repression alle betrifft und den betroffenen Personengruppen die Möglichkeit gegeben, über ihre Erfahrungen zu informieren. In gemeinsamen Diskussionen wollen wir Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven entwickeln.

Quelle / mehr Information.

Willkommen in Cañon City, Colorado.

Eine abgeschiedene Gegend mit 36.000 Seelen und 13 Gefängnissen, wie z. B. das «Supermax», das neue Alcatraz Amerikas. Eine Gefängnis-Stadt, in der selbst die, die draußen sind, drinnen leben. Ein Vorgeschmack dessen, wie die Welt von morgen aussehen könnte.

Ein Web-Dokumentarfilm von David Dufresne & Philippe Brault.



Via onlineaktivisten.de

Aggression nach außen, Repression nach innen: Freie Bahn für Nazis?

Antifaschistischer Protest wird angegriffen und eingekesselt

Während Weltordnungskriege und imperiale Neuausrichtung die Außenbeziehungen der EU prägen, erfassen Wirtschaftskrise und Finanzdiktatur nicht nur die Peripherie, sondern die europäischen Kernländer selbst. Die imperiale Gewalt wendet sich auch nach innen. Die neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik zeitigt Folgen, die angesichts der Sozialkürzungen und Entdemokratisierung zunehmend mit repressiven Mitteln eingedämmt werden sollen.

Die Enttabuisierung des Militärischen geht mit einer Tendenz zur Enttabuisierung des (Neo-) Faschismus einher. So scheint dieser als eine politische Richtung wie jede andere, die, solange sie nicht verboten sei, ein Recht auf Meinungsäußerung im öffentlichen Raum beanspruchen dürfe. Dieser Argumentationsfigur bedient sich die Politik verstärkt seit einigen Jahren. Man könnte meinen, dass das Auffliegen der NSU-Terrorbande im November 2011 dieser Tendenz ein Ende bereitet, dass in Bundes- wie Landesbehörden, in Polizei und Justiz ein selbstkritisches Nachdenken eingesetzt hätte. Doch weit gefehlt: von einem neuen Umgang mit Antifaschistinnen und demokratischen Gegnerinnen von (Neo-) Nazis kann keine Rede sein.

Dies zeigt sich an drei Beispielen aus Baden-Württemberg zwischen 2009 und 2012. Der Regierungswechsel im Frühjahr 2011 von Schwarz-Gelb zu Grün-Rot lässt auch auf diesem Gebiet bisher keine Veränderungen erkennen. Breiter spektrenübergreifender Protest und Widerstand gegen Naziaktivitäten werden von Polizei und Justiz häufig verfolgt, Nazis erfreuen sich der Duldung, ja sogar Förderung durch die Behörden.

Stuttgart 2012: Unerwünschtes Engagement?

Während anderswo Behörden den Protesten nachgaben und Nazikundgebungen verlegten oder verkürzten, Amtsträgerinnen und Lokalpolitik sich zu Protesten bekannten und Blockaden duldeten, zeigte sich die Stuttgarter Verwaltung gegenüber der NPD-„Deutschlandtour“ aufgeschlossen. Am 30. Juli konnte diese verfassungsschutzgeförderte ‚Partei‘ mit Unterstützung des Ordnungsamtes eine Kundgebung in der Landeshauptstadt abhalten und einen LKW mit Lautsprecheranlage zur Verbreitung ihrer Parolen einsetzen. Dem „Schwarzen Donnerstag“ 2010 vergleichbar, wurden Dutzende antifaschistischer Gegendemonstrantinnen, aber auch Passantinnen von hochgerüsteten Hundertschaften stundenlang eingekesselt, teilweise gefesselt abtransportiert und erkennungsdienstlich behandelt. Das Aufsuchen von Toiletten und die Versorgung mit Getränken und Lebensmitteln wurden nicht gestattet. Hermetisch abgeriegelte Straßenzüge und schikanöse Kontrollen verdeutlichten den Willen der Behörden, die Naziveranstaltung zu ermöglichen. Bereitschafts- und berittene Polizei, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sowie Streifen- und Zivilpolizei gingen unter massivem Gewalteinsatz gegen Antifaschistinnen vor. Diese wurden teils ohne Nennung konkreter Vorwürfe, teils wegen konstruierter Delikte wie „schwerem Landfriedensbruch“ per Gefangenentransporter in überfüllte Sammelzellen gebracht. Ein junger Antifaschist musste nach einem Polizeiangriff mit Kopfplatzwunde und Gehirnerschütterung stationär behandelt werden. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde willkürlich außer Kraft gesetzt. Für dieses gleichwohl planmäßige Vorgehen bedankte sich die Nazi-Partei bei den Stuttgarter Behörden. Diese hatten deren Aufzug mit der Begründung genehmigt, dass ein – von der NPD vorgeschobener – Protest gegen den EURO möglich sein müsse. Zum wiederholten Male zeigten die Stuttgarter Behörden, wie sie mit demokratischem Protest umzugehen pflegen.

Heilbronn 2011: Artikel 3 der Landesverfassung

Die Regierung Mappus war bereits abgewählt, jedoch noch im Amt, als sie am 1. Mai 2011 eine Art Abschiedsvorstellung gab. An diesem Tag wollten sich einige hundert Demonstrantinnen an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof. Während die Neonazis ungehindert marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“. Eine angemeldete Gegendemonstration kam aufgrund des Polizeikessels nicht zustande. Laut Landesverfassung dient der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“. Wie ist es damit zu vereinbaren, dass die Behörden ausgerechnet an diesem Tag für Neonazis die Straße frei machten, die ihre rassistischen, demagogischen Parolen verbreiten durften?

Ulm 2009: Ein folgenloses Urteil?

Auch in Ulm ging es darum, einen Aufmarsch von Neonazis durch entschiedenes Entgegentreten zu verhindern. Wiederum am 1. Mai wurden mehrere hundert Personen in einem Polizeikessel beim Ulmer Weinhof stundenlang in Gewahrsam genommen und an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert. Die Neonazis dagegen durften marschieren. Doch couragierte Gegendemonstrant_innen aus Gewerkschaften und VVN-BdA klagten gegen das skandalöse Vorgehen der Behörden – und bekamen Recht. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 29.11.2010 (Az: 1 K 3643/09) den Ulmer Polizeikessel für rechtswidrig erklärt. Ähnliche Urteile gab es bereits in der Vergangenheit. Das scheint die Ämter bloß wenig zu kümmern.

Ministerien und Behörden pflegen vielfach ein vollkommen inakzeptables Feindbild von antifaschistischen Gegendemonstrant_innen. Es geht ihnen nicht nur um Diskreditierung, Einschüchterung und Neutralisierung von Opposition. Sie nutzen die Kesseltaktik für Polizeimanöver gegen antifaschistische, demokratische und gewerkschaftliche Gruppen auch, um Notstandsübungen unter quasi-realistischen Bedingungen abzuhalten.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist gefährdet. Auf Protest und praktisches Streben nach einer solidarischen Gesellschaft reagieren baden-württembergische Behörden auch nach dem Wechsel von 2011 oft mit brutaler Gewalt und Willkür. Eine intensive öffentliche Kritik der skandalösen Polizeieinsätze bleibt notwendig. Denn die Kriminalisierung von Protest ist weder zwangsläufig noch legitim. Betroffene des Heilbronner Kessels und solidarische Nazigegner_innen gehen sowohl politisch als auch juristisch gegen den Polizeieinsatz vor. Ein Termin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart am 25. Oktober 2012 steht bereits fest.

Aktuelle Infos unter:  www.kesselklage.de

Kontakt: kesselklage@versammlungsrecht.info

Spendenkonto:

Bündnis für Versammlungsfreiheit

Kontonummer: 101 612 232

Bankleitzahl: 611 500 20

Kreissparkasse Esslingen

Stichwort: Kesselklage

Verfasser: AK Kesselklage, zuerst veröffentlicht in der IMI-ONLINE Dokumentation - in: AUSDRUCK (Oktober 2012), hier als PDF



Kachelmann wirft mit Wolkenballen. Trifft aber nur einmal halbwegs.

Frau Nebenklägerin oder das Gericht haben einen Fehler gemacht beim einstweiligen Verbot des Kachelmann-Buchs.

Sie haben es verboten bis zur Tilgung des Nachnamens der Betroffenen. Ins Verbot aber nicht eingeschlossen alles, was schon "im Verkauf ist".

Dazu gehören offenbar auch die Versandbuchläden wie AMAZON, die anstandslos die E-Book-Fassung ausliefern. Insofern ist eine Kurzorientierung für alle Interessierten jetzt schon möglich.

Das Buch schwillt vor dem Leserauge oder - später - in seiner Hand. Es schwillt von Zorn. Das wäre nach der Untersuchungshaft nur zu verständlich. Leider auch von Wiederholung. Die durch die hinzugefügten Berichte der Lebensgefährtin und inzwischen Ehefrau nicht weniger lasten.

Die Schilderung des Innenlebens in unserem Zentralknast Bruchsal ist eindrucksvoll für diejenigen, die wesentlich präzisere Berichte in indymedia nie zur Kenntnis nahmen. Kachelmanns Klagen leiden vor allem darunter, dass er die meiste Zeit nur darüber staunt, dass ihn, gerade ihn, der Zugriff der Behörden so hart traf.  Als ob das Leiden nicht allgemein wäre. Über der Betrachtung seines Einzelschicksals versäumt er, den wirklichen Treffer seiner Anklagen herauszuarbeiten. Dass nämlich in unserem Vaterland viel zu schnell - und zwar generell - zum Mittel der Untersuchungshaft gegriffen wird. Um zum Ziel zu gelangen: Angeklagten-Geständnis. Zumindest Angeklagten - Zermürbung. Da werden Gründe herangekarrt:

Verdunklungsgefahr - Fluchtgefahr - dringender Tatverdacht. So etwa jetzt im überflüssigsten aller Nachklappverfahren - gegen die Revolutionären Zellen, wo einer betagteren Angeklagten die Haft nur deshalb weiter verlängert wird, weil sie in Erwartung einer langjährigen Bestrafung ja jedes Motiv hätte, abzuhauen und irgendwo unterzutauchen. Und wenn schon? Welchen Verlust würde dabei das deutsche Staatswesen oder das "allgemeine Rechtsempfinden" erleiden? Nachdem die betreffende Person jahrzehntelang nichts gegen diesen Staat und seine Bewohner unternommen hat.

Es wäre wünschbar gewesen, dass der prominente Autor gerade darauf mehr Aufmerksamkeit verwandt hätte. Damit auch alle mal zusammenschrecken, die niemals Angehörigen-Info oder Ähnliches anfassen würden.

Kachelmanns zweite Anklage betrifft etwas, das bescheideneren Zeitgenossen nicht passieren kann. Nämlich die Lügenkartelle der Presse, die sich nicht überbieten lassen wollen an gesteigerten Greuelnachrichten über Betroffene. Hier macht Kachelmann immerhin glaubhaft, dass all die Lügenknäuel nicht hätten gestrickt werden können, wenn nicht Polizei und vielleicht auch Staatsanwaltschaften freudig Garn dazu an die Redaktionen oder Mittelsmänner geliefert hätten.

Aus den Zeiten der Prozesse gegen die RAF selbst ist solche Zusammenarbeit noch gut erinnerlich. Staatstragend gefördert von presseähnlichen Hervorbringungen und durch Zuarbeit staatlichen Personals.Dahin wendet sich der Blick des Wetterkundlers leider nicht.

Der Rest - wie gesagt - tränenschwer, aber - ziemlich - inhaltsleer. Auch nach Freigabe des Werks nur solchen zum Kauf zu empfehlen, die unbedingt den Nachnamen einer rachebrütenden Verlassenen kennen lernen wollen. Wir wissen ihn jetzt, aber verraten ihn nicht. Der letzte Teil des Werks ist jetzt schon mit Details über Gegendarstellungen etc. verstopft. Wir möchten nicht in juristische Gewitter geraten.

Quelle: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz von Jörg Kachelmann und Miriam Kachelmann von Heyne Verlag (Gebundene Ausgabe - 15. Oktober 2012, EUR 19,99)
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