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Heilbronner Kesselklage abgewiesen - Kläger prüfen Einlegen weiterer Rechtsmittel

Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht
Foto: Denzinger / beobachternews.de
Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand heute die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung über den Heilbronner "Polizeikessel" statt. "Polizeikessel" - ein Kandidat für das "Unwort des Jahres", wie in einer Grußansprache bei der kurzen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude vorgeschlagen wurde.

Fünf Klägerinnen und Kläger wollten feststellen lassen, dass die über 10 Stunden dauernde "Ingewahrsamnahme" von 450 Antifaschistinnen und Antifaschisten vor dem Heilbronner Hauptbahnhof unrechtmäßig war. Sie hatten die am 1. Mai 2011 an der dortigen DGB-Kundgebung teilnehmen und gegen einen Naziaufmarsch demonstrieren wollen. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab.

Der Arbeitskreis Kesselklage, in dem sich Klagende und Unterstützende zusammengefunden haben, sieht in an der vorherrschenden Polizeitaktik ein grundsätzlich politisches Problem. Der Tübinger Gewerkschafter Lothar Letsche: „Es ist ein Unding, dass AntifaschistInnen in Ihrer Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, sich am 1. Mai auf dem Weg zur Gewerkschsftskundgebung durchsuchen lassen sollen, nur damit Nazis ungestört marschieren können. Sogar die Landesverfassung sagt, dass dieser Feiertag 'dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung' gelte - also nicht für Naziparolen da ist. Ein solches Szenario war nicht nur vor anderthalb Jahren in Heilbronn zu beobachten, sondern auch bei antifaschistischen Protesten am 30 Juli 2012 in Stuttgart und am 6. Oktober in Göppingen.“

Der Arbeitskreis Kesselklage will eine solche Kriminalisierung von AntifaschistInnen nicht weiter hinnehmen. „Ob politisch oder juristisch ­ kein Kessel darf ohne Konsequenzen bleiben“, so ein Sprecher des Arbeitskreises.

Wegen der Vorfälle in Stuttgart am 30. Juli, wo etwa 70 AntifaschistInnen gekesselt wurden, um jeden Protest gegen eine Propagandatour der neonazistischen NPD zu unterbinden, wurde mittlerweile ebenfalls Klage eingereicht.

„Auch wenn das Gericht heute nicht im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden hat so geht die politische und juristische Auseinandersetzung weiter. Wir prüfen das Einlegen weiterer Rechtsmittel“
, erklärte der Sprecher der des AK Kesselklage abschließend.

Mehr Informationen: AK Kesselklage

Quelle: Pressemitteilung

Madrid: Internationaler Antirepressionskongress

Am 06. und 07. Dezember dieses Jahres wird in Madrid ein Antirepressions Kongress stattfinden. 22 Referenten und Referentinnen werden im Ateneo in Madrid Stellung zu verschiedenen politischen Themen wie Menschenrechten, Tierrechten, Ökologie, die LGBT-Bewegung, Pressefreiheit und gewerkschaftspolitische Rechte.

Unter den Referenten befinden sich Aktivisten, Journalisten, Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Soziologen, Politologen, Philosophen und Psychologen aus Ländern wie Österreich, USA, Spanien, England, Island, Norwegen und Syrien.



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Parastou Forouhar: Vorladung durch Geheimdienst verschoben

Parastou Forouhar

Quelle: Parastou Forouhar
Vor einigen Tagen hatten wir über den Fall von Parastou Forouhar berichtet. Inzwischen wurde eine Vorladung durch den Geheimdienst verschoben. Dazu erreichte uns folgende Nachricht von Freunden Parastou Forouhars:

"Parastous Vorladung für den heutigen Tag ist auf nächsten Montag morgen verschoben worden. Mit Grund. Die Umweltwerte in Teheran sind laut offiziellen Angaben um 200 Mal höher als normal! Daher sind alle Behörden und Schulen, etc. für zwei Tage, inklusive des heutigen Tages geschlossen, darunter natürlich auch die Behörde der "Unbekannten Soldaten des Imams der Zeiten" - so die pathetisch-religiös gefärbte Bezeichnung für Geheimdienstagenten.

Parastou meint, dass sie nun langsam in den Iran angekommen sei. Entgegen ihres ersten Eindrucks, entdeckt sie bei ihren zahlreichen Besuchen bei Oppositionellen, Intellektuellen und literarischen Runden und bei ihren Gesprächen mit den Menschen, dass viele mit allen möglichen Mitteln bestrebt sind ihre Würde und Integrität aber auch ihre Fähigkeiten zu bewahren und zu pflegen. Die Qualität der oppositionellen Bewegung habe sich auf eine weniger auf Aktionen orientierte Ebene verschoben. Es gäbe zahlreiche gute Kulturzeitschriften in denen die Verfasser versuchten, sich zu orten, ihre Werte und Anschauungen zu verteidigen und zu entwickeln und durch die Schaffung neuer geistiger Lebensräume gegen die vermeintliche politische Agonie zu kämpfen. Auch gäbe es viele "Runden" und "Treffs" von allen möglichen Oppositionellen, alten, wie neuen, explizit politischen wie literarischen oder philosophischen Diskussionsrunden. Für sie ist eine solche Entwicklung keineswegs ein Eskapismus, eine Flucht in nicht politische Felder, sondern ein Kampf um die menschlichen und gesellschaftlichen Werte, der sich im Umfeld der konkreten politischen Opposition entwickelt.

Beispielsweise habe ihr eine einfache Krankenschwester im Hinblick auf den erfolgreichen Hungerstreik der Rechtsanwältin Nasrin Sotoodeh (Näheres bitte bei iranischen Freunden erfragen) gesagt: "Solange es solche Frauen und solche Männer gibt, kann uns kein Regime niederringen". Sie und viele andere sind nicht nur stolz auf solche Menschen, sondern sähen deren Siege als ihren Sieg an. Sie beanspruchten so die Widerständigkeit dieser Einzelpersonen für sich und sähen sich insofern in einer gemeinsamen Bewegung. Überall bemerke man die Sprossen einer solchen lebendigen Entwicklung. Das freut sie sehr. Sie freut sich auch darüber, dass ihr Buch schon auf dem Schwarzmarkt zu finden ist und dass einige ihr gesagt hätten, sie hätten es entweder bei einem Bekannten gesehen oder sogar schon gelesen.

Sie ist auch insofern in den Iran angekommen, dass sie mit ihrer in den letzten Tagen noch einmal verstärkten Observation gut zurecht kommt. Sie geht mit den zahlreichen Spitzeln, die zu ihr gesandt werden, eloquent um. Ihnen gegenüber beklagt sie in den Gesprächen das unverschämte und würdelose Verhalten der Sicherheitsleute am Tag des Gedenkens an das politische Verbrechen gegen ihre Eltern. Anderen Fragen weicht sie höflich - oder um ihr Lieblingswort zu benutzen - "weich" - aus. Sie glaubt nicht, dass der Sicherheitsapparat jetzt ein Interesse daran hat, ihr gegenüber härter vorzugehen. Ganz sicher kann man aber nicht sein. "Schlagartigkeit" und das Moment der "bösen Überraschung" war zumindest Anfang der 80-er Jahre eine Spezialität des Repressionsapparates, das zumindest ist meine Erfahrung.

Sie nutzt ihre Zeit in Iran gerne aus, um zu beobachten und viele Besuche zu machen. Wie immer ist sie dankbar für die passionierte Begleitung ihrer Reise durch Sie/euch."


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• Frankfurter Rundschau: Parastou Forouhar: Ohne Pass in Teheran
"aspekte" Gespräch
Die iranische Künstlerin Parastou Forouhar | Kultur.21

Repression gegen S21-GegnerInnen - Wir alle sind damit gemeint!

Mein Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012, zuerst veröffentlicht auf blognau:

Die Leitfragen der heutigen Veranstaltung und meines Inputs sind: Welche Tendenzen gibt es in der Repression gegen politisch Aktive? Und was können wir dem entgegensetzen? Und im Folgenden werde ich die Mechanismen der Repression gegen Stuttgart 21-GegnerInnen anhand einiger Beispiele aufzeigen.

Der Repressionbegriff, von dem ich dabei ausgehe, ist ganz einfach der, den jede und jeder im Duden nachlesen kann: Repression ist die (gewaltsame) Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung, individuellen Bedürfnissen.

Zum Hintergrund des ersten Themenkomplexes:

Im Anschluss an eine der wöchentlichen Montagsdemos am 20. Juni 2011 hatten etwa 800 S21-GegnerInnen einen Baustellenplatz für die Grundwassermanagement-Anlage (GWM) einige Stunden lang besetzt und selbstständig wieder geräumt. Die AktivistInnen bemerkten im Nachhinein viele Ungereimtheiten. Für die Behörden gab es ein klares Fazit: Schwerer Landfriedensbruch, gemeinschaftliche, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung in Millionenhöhe.

Schon Anfang Juli 2011 sollte es dann zu einer Durchsuchung des Parkschützer-Büros und der Privatwohnung des Pressesprechers der S21-GegnerInnen, Matthias von Herrmann, kommen – wegen eines frei zugänglichen Youtube-Videos, das er ein paar Tage vorher bei einer Pressekonferenz gezeigt hatte. Nachdem von Herrmann den BeamtInnen einen Datenträger mit dem Video übergab, verzichteten diese auf eine Durchsuchung der Räumlichkeiten.

Noch bei mindestens zwei weiteren Fotografen und einem halben Dutzend Livestream-Filmern der Plattform Cams21 wurden in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen Ende Juli und Anfang August 2011 durchgeführt. Etliche Laptops, Kameras und sonstige Speichermedien der freien Journalisten wurden beschlagnahmt und erst nach Wochen wieder zurück gegeben.

Hieß es bei den ersten Hausdurchsuchungen im Juli noch, es handelte sich hier nur um Zeugen, waren alle späteren Fälle zugleich mit der Beschuldigung einer Straftat – meist schwerer Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung – verbunden.

Anschließend patrouillierten bei Demos, bei Blockadeaktionen oder auch einfach so im Schlossgarten kleinere Gruppen von PolizistInnen, ausgestattet mit Steckbriefen der verdächtigen S21-GegnerInnen. Meinte die Polizei, einen Menschen erkannt zu haben, wurden die Personalien festgestellt oder abgeglichen. Wer richtig Pech hatte, musste gleich mit aufs Revier zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).

Ein paar wenige erhielten die Vorladung zur ED direkt per Post, ohne vorher von BeamtInnen auf der Straße mit dem Steckbrief abgeglichen zu werden. Es erwischte auch manche, die am 20.6. nachweislich gar nicht in Stuttgart waren. Eine bedrohliche Stimmung machte sich breit: Jede könnte die nächste sein. Auch die Anzahl der Demonstrierenden bei S21-Demos ging im Laufe des letzten Jahres zurück.

Doch nicht nur die Vorfälle am 20.6.2011 wurden als Grund für Hausdurchsuchungen bei S21-GegnerInnen von Polizei und Justiz ausgewählt. Die Gründe sind dabei so vielfältig, wie absurd. Ein Scherz über Twitter? Hausdurchsuchung. Protestbriefe an Bau-Unternehmen, die sich an Stuttgart 21 beteiligen? Hausdurchsuchung. Ein Onlineformular, um Protestmails an PolitikerInnen zu versenden? Hausdurchsuchung. Bei einer Blockadeaktion liegt eine Molotow-Cocktail-Bastelanleitung auf der Straße? Wieder einmal Hausdurchsuchung des Parkschützerbüros. Es werden nur Benzinkanister der Demosanitäter mitgenommen. Trotzdem folgt darauf der Beseitigungsgewahrsam eines S21-Gegners, wegen angeblicher Beteiligung am Bau eines Molotow-Cocktails. Nach der Räumung des Parks stellt sich der Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist wird wieder freigelassen.

In den bürgerlichen Medien wird dieses schikanöse Gebaren der Stuttgarter Polizei und Justiz kaum thematisiert. Und wenn, dann werden oft nur die Pressemitteilungen der Polizei übernommen.

Daher ist es nur Wenigen bewusst, dass es fast 20 Hausdurchsuchungen innerhalb der letzten 2 Jahre bei S21-GegnerInnen gab. Es könnten aber noch mehr gewesen sein, da sich nicht jede Betroffene beim zuständigen Arbeitskreis der Parkschützer meldet. Polizei und Staatsanwaltschaft führen nach eigener Aussage keine Statistiken mehr über S21-Anzeigen und -Verfahren. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte mit solch einer Datensammlung im Frühsommer 2010 einmal begonnen. Doch schon nach einem dreiviertel Jahr und 1494 gezählten S21-Verfahren war Schluss.

Die Datenmenge sei einfach nicht mehr zu bewältigen gewesen, denn die Fälle würden nicht automatisch S21 zugeordnet, sondern müssten manuell eingegeben werden, heißt es bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft. Heute liegt die Zahl wohl bei mehreren tausend S21-Verfahren.

Es gibt auch ein prominentes Beispiel einer Hausdurchsuchung, das sogar im Spiegel thematisiert wurde: Die Hausdurchsuchung beim ehemalige Staatsanwalt und Richter a.D. Dieter Reicherter. Seit Ende 2010 arbeitet Reicherter in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Am 24.2.2012 veröffentlichte er Informationen zur Überwachung von S21-GegnerInnen, über den Einsatz von verdeckten Ermittlern im S21-Widerstand und das Nutzen von Informationen des Verfassungsschutzes über diese. Reicherter war in den Besitz entsprechender Dokumente der Sicherheitsbehörden gelangt, der die Gefährdungslagebilder verschiedenster Aktivitäten der S21-GegnerInnen erfasst. Selbst Gottesdienste wurden hier, neben Treffen der SeniorInnen gegen S21 und anderer Fach- und Aktionsgruppen, aufgelistet.

Vier Monate später, bekam Reicherter die Reaktion der Behörden zu spüren – mit einer Hausdurchsuchung. Während er sich Ende Juni für einige Tage im Ausland aufhielt, durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte sein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen. Ihm wurde weder eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel angeboten, noch die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Zeugen zur Überwachung der Durchsuchung zu kontaktieren. NachbarInnen wurden Befragungen zu seiner Person unterzogen, in denen wahrheitswidrig erklärt wurde, dass er verschollen sei.

Reicherter macht seine Erfahrungen öffentlich, die Resonanz ist groß. Etliche Medien, darunter der Spiegel sowie verschiedene Tageszeitungen und Fernsehmagazine berichten ausführlich über seinen Fall. Die anderen Hausdurchsuchungen werden in der Berichterstattung oft nicht einmal erwähnt.

Die Repression, die hier wirkt, ist subtiler, als das wortwörtliche Durchprügeln von S21 mit Wasserwerfer, Knüppel und Pfefferspray am 30.9., dem „Schwarzen Donnerstag“.

Aber es ist nicht nur so, dass Hausdurchsuchungen, Vernehmungen oder erkennungsdienstliche Behandelungen wie Damoklesschwerter drohend über den S21-AktivistInnen schweben. Die S21-GegnerInnen werden auch mit Bußgeldbescheiden und Gerichtsverfahren geradezu überschüttet.

Ein paar Bespiele:

  • Zwei Aktivisten betonieren sich am 15. Februar im Schlossgarten ein, um gegen das Fällen der verbliebenen Bäume dort zu protestieren. Obwohl ihr Protest gewaltfrei ist, meint Oberstaatsanwalt Häußler Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erkennen. Die Richterin stimmt der Sicht zu. Das Urteil: 70 Tagessätze à 40 Euro und 10 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Häußlers abstruser Gewaltbegriff ist in dieser Art deutschlandweit einmalig.
  • Eine Aktivistin protestiert mit anderen am Baustellentor beim ehemaligen Nordflügel. Sie platzieren sich nicht direkt vor der Einfahrt. Trotzdem bleibt ein Lkw stehen, der Fahrer steigt aus und geht frühstücken. Die Gruppe der S21-GegnerInnen wird dennoch eingekesselt. 5 weigern sich zu gehen, ihre Personalien werden aufgenommen. Später erhalten nur zwei von ihnen, die besonders häufig an Blockadeaktion teilnehmen, einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Für das gleiche Vergehen waren bisher 35 Euro Usus.
  • Ein älteres Beispiel vom November 2010: Ein Mann fährt am Bauzaun entlang und ruft den Arbeitern höhnisch zu, ob sie Ostereier suchen. Daraus wurde dann vor Gericht die Beleidigung als „Zuhälter“. Kosten, soweit ich weiß, 600 Euro.
  • Und noch ein Letztes: Im Oktober 2011 ersteht ein Mann gegn Spende auf der Montagsdemo einen Button. Der durch seine auf Video festgehaltene Prügeleinlage bekannte Polizist mit der Glatze ist darauf abgebildet. Auf dem Button steht: “Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast.” Er erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung sowie eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Und tatsächlich: Das Gericht verurteilt ihn zu eben dieser Strafe zuzüglich der Verfahrenskosten.

Derzeit wird außerdem von der Polizei offenbar das Buch des Tribunals zum 30.9.2010 ausgewertet und Menschen, die dort ausgesagt haben, werden zur Vernehmung vorgeladen. Bisher sind zwei Fälle bekannt. Ob es sich tatsächlich um einen Aufklärungsversuch des Polizeieinsatzes vom 30.9. handelt bleibt abzuwarten. Falls es unter euch Betroffene gibt, wendet euch bitte direkt an Dieter Reicherter vom Tribunal.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Wir können uns in unserem Protest nicht sicher sein, welche Konsequenzen unser Handeln haben wird. Wird sind dadurch möglicherweise verunsichert, haben Angst, versuchen jegliche Konfrontation mit Polizei und Justiz zu vermeiden, indem wir uns gar nicht mehr engagieren. Oder wir meinen, durch besonders cleveres Verhalten uns der Repression zu entziehen. Und genau so funktioniert die Repression, das ist ihr Sinn und Zweck.

Denn: Gemeint sind wir alle, egal, ob es Einzelne von uns nicht erwischt. Und genau mit diesem Bewusstsein, können wir uns aus dem Korsett der Repression befreien und wieder zu autonom handelnden Menschen werden. Wir in der Bewegung gegen S21 sind dabei zu lernen, dass jegliche Vermeidungsstrategien als Weg aus der Repressionsfalle ein Trugschluss sind. Nicht nur das: Diese Vermeidungsstrategien sind ein Symptom der Repression.

Ein Beispiel aus dem S21-Widerstand für den aktiven Umgang mit Repressionen ist Mark Pollmann, der sich nicht nur dafür entschied, seine Strafe abzusitzen anstatt sich frei zu kaufen. Er ging damit außerdem an die Öffentlichkeit und wir machten gemeinsam mittels seines Hafttagebuchs eine Medienkampagne daraus.

In eine ähnliche Richtung zielen auch unsere Prozesstrainings. Hier wird vermittelt, dass es nicht darum geht, möglichst billig raus zu kommen. Natürlich bleibt es im Einzelfall abzuwägen, was sinnvoll und für die einzelnen Aktivistinnen überhaupt erträglich ist. Generell bleibt aber festzustellen: Auch der Prozess gehört zum politischen Kampf dazu. Es geht darum, dass sich die/der jeweils Angeklagte zum agierenden Individuum macht.

Wenn wir diese Mechanismen begriffen haben, dann können wir uns zu politisch eigenständig handelnden Menschen machen, die sich nicht unterdrücken lassen.

Diskussionsbeitrag von Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit

Veranstaltungsreihe Angriff mit System – Warum Repression uns alle trifft

Der Videomitschnitt:

Diskussionsbeitrag für die Veranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray - Repression gegen politisch Aktive"

Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012

Liebe Anwesende,
vor fast genau vier Jahren hielt ich meinen ersten Beitrag zum Thema Versammlungsrecht und was das mit uns zu tun hat. Damals bahnte sich gerade die sogenannte „Finanzkrise“ ihren Weg. Ich stellte in meinem Impulsreferat die Frage:

„Was, wenn sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass der Traum von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung und die gegenwärtige realkapitalistischen Zustände sich nicht vereinbaren lassen und es keinen Ausweg aus der Misere für Einzelne gibt?“

Die Antwort auf die Frage lautete: Diese Menschen werden die Erfahrung machen, dass nicht nur Revolutionen sondern auch selbständig geführte Streiks und andere wirkungsvolle Protestformen weitestgehend verboten sind. Der juristische Überbau dafür ist mit dem Versammlungsgesetz und zu dessen Durchsetzung dem Polizeigesetz geschaffen. Die alte CDU Landesregierung konnte sich mit ihrem für 2009 geplanten verschärften Versammlungsgesetz nicht gegen den breiten Widerstand dagegen, der sich unter anderem auch in unserem Bündnis organisierte, durchsetzen. Sie verlegte sich vielmehr darauf, mittels zahlreicher Verordnungen der Ordnungsbehörden auf Städteebene bürokratische Schikanen und juristische Fußangeln auszulegen, die der Wahrnehmung dieses Grundrechtes entgegenwirken.

Von der neuen, von einem ungerechtfertigten „fortschrittlichen“ Nimbus umgebenen „Grün/Roten“ Landesregierung ist allerdings ebenfalls nichts Gutes zu erwarten. Im Gegenteil.

Während sich der ursprüngliche baden-württembergische Anhörungsentwurf mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" richtete und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen kaschiert das Innenministerium das heute so:

„Statt einer Verschärfung ist aber eher das Gegenteil geplant. Das Versammlungsrecht soll bürgerfreundlicher gestaltet werden wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Statt eines Versammlungsverhinderungsgesetzes nach bayrischem Muster wolle man das Grundrecht auf Meinungsfreiheit stärken, heißt es bei den Grünen.“

Innenminister Gall ließ in Zusammenhang mit einem kurdischen Fest in Mannheim erklären: „Wir werden die Erfahrungen von Mannheim in die geplante Reform des Versammlungsrechts einfließen lassen.“ (Stuttgarter Zeitung, 12.09.2012)

Jaja, die Meinungsfreiheit. Mit dem juristischen Winkelzug, selbige ebenso wie die Versammlungsfreiheit als Grundrecht zu schützen wurden seither sämtliche Naziveranstaltungen erfolgreich vor Gericht durchgesetzt – es sei denn, die „polizeiliche Gefahrenprognose“ sieht anders aus.

Mit dieser Erklärung wurden bereits Nazidemos verboten. Zumeist allerdings wurde mittels enormen Polizeiaufgebot die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht das die Nazis angeblich besitzen, durchgesetzt. Gegen die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht von AntifaschistInnen, die zu diesem Zweck ganz „bürgerfreundlich“ über Stunden festgesetzt wurden, wie im Falle der Proteste gegen Naziaufmärsche in Stuttgart und Göppingen in diesem Sommer. Zwar hatte im Falle des Heilbronner Kessels vom 1. Mai 2011 noch die alte Landesregierung das Sagen. Aber aus dem zur Zeit laufenden Klageverfahren einiger AntifaschistInnen, dessen nächster Verhandlungstermin am 6.12. ist, lässt sich erkennen, dass es auch darum geht, eine Blaupause für zukünftige sozusagen „gerichtsfeste“ Polizeikessel zu bekommen. Damit sie damit nicht durchkommen ist nicht nur anwaltliches Geschick, sondern vor allem großer öffentlicher politischer Druck nötig. An der Stelle möchte ich als einer der Kläger an der Stelle gerade auch die Gewerkschaften dazu aufrufen, ihrer politischen Verantwortung mehr nachzukommen und die Polizeikessel öffentlich zu skandalisieren.

Denn Grundrechte beziehen sich auf die große Masse der Menschen und nicht nur auf bereits politisch Aktive. Dass einem ein Grundrecht genommen wird, merkt man nur, wer sich bewegt. So wie 250 belgische Ford Arbeiterinnen und Arbeiter, die vor der Kölner Europazentrale für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze protestierten und denen über 400 Einsatzkräfte plus Hubschrauber entgegengestellt wurden und die letztlich für die gewaltsame Abschiebung der KollegInnen sorgten. Darin zeigt sich nicht nur die Nervosität der Behörden und ihrer Auftraggeber, in deren Konzept ein gemeinsamer, europaweiter solidarischer Kampf gegen die Folgen der Krise nicht passt. Darin deutet sich auch eine neue Qualität an, ist dies seit langem das erste Mal, dass GewerkschafterInnen in einer solchen Weise „behandelt“ werden. Zugleich wird deutlich, dass von einem Streikrecht, schon gar einem politischen, in Deutschland nicht geprochen werden kann.

Zusammenfassend: Bei den Gesetzesvorhaben handelt es sich also offensichtlich darum, angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung bzw. Behinderung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen zu schaffen.

Womit ich wieder zum Anfang meiner Ausführungen kommen möchte. Wie kann eine weitere Verschärfung des ohnehin unzureichenden Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit verhindert werden? Wie kann ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht, durchgesetzt werden, wenn nicht von einem breiten spektrenübergreifenden gesellschaftlichen Bündnis, dass sich auch als Bewegung begreift?

Ein hauptsächlicher Grund dafür, dass dies bislang noch nicht so richtig klappt und mit dem Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zwar eine Plattform exisitiert, die aber noch viel zuwenig genutzt wird ist das Ausblenden des notwendigen politischen Kampfes um die Verteidigung und Erweiterung politischer Grundrechte. Oder deren Bagatellisierung. Es muss kritisch darüber nachgedacht werden, warum es einer der größten Bewegungen – die gegen Stuttgart 21 – es nicht gelingt, die hunderten von Verfahren, die in Zusammenhang mit dem Protest aufliefen gemeinsam und als politische Kampagne zu führen. Es muss überlegt werden, warum sich viele AntifaschistInnen mit den Kesseln weitgehend abgefunden haben. Bis dahin, mit der Begründung „keinen Bock mehr auf Bullenkessel“ zu haben sich von Protesten gegen Naziaufmärsche abhalten lassen. Kennzeichnet nicht schon die Überlegung, wie eine „kritische Masse“ gewonnen werden kann, um solche Polizeitaktiken ins Leere laufen zu lassen, die Akzeptanz dieser Maßnahme?

(Es gilt das gesprochene Wort)

Stuttgart: Kesselklage geht in die zweite Runde

Vorderseite des Bündnisflyers
Die Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 wird am 6. Dezember vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht fortgesetzt. Die Verhandlung wurde vertagt, nachdem neues Videomaterial aufgetaucht ist. Die fünf KlägerInnen möchten feststellen lassen, dass die Polizeitaktik am 1. Mai 2011 in Heilbronn, die die Kesselung hunderter Antifaschisten vorsah während den Naizis ihr Aufmarsch ermöglicht wurde, rechtlich unzulässig war.

Vor Verhandlungsbeginn findet vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt.

Wir lassen uns nicht festsetzen!
Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

6. Dezember 2012
Kundgebung: 10 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude
Verhandlungsbeginn: 11 Uhr, Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstr. 5.)

Via: kesselklage.de

Solidaritätserklärung mit Deniz K.

Die ca. 100 Anwesenden der Veranstaltung „Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray- Repression gegen politisch Aktive“ vom 22. November 2012 im „Linken Zentrum Lilo Herrmann“ , Stuttgart Heslach verabschiedeten einstimmig ohne Enthaltung folgende Solidaritätserklärung mit dem kürzlich in Nürnberg verurteilten Antifaschisten Deniz K. :

„Wir erklären unsere unverbrüchliche Solidarität mit dem vom Landgericht Nürnberg am 14. November 2012 zu 2 ½ Jahren ohne Bewährung verurteilten 19-jährigen revolutionären Antifaschisten Deniz K. und protestieren entschieden gegen diese Kriminalisierung und versuchten Einschüchterung des berechtigten Kampfes aller Antifaschisten.

Wir fordern:
• Vollständige Rehabilitierung des Ansehens von Deniz K.
• Freiheit und Gerechtigkeit für Deniz K.
• Bestrafung der Staatsanwaltschaft und weiterer Verantwortlicher für diese Rechtsbeugung
• Verbot aller Nazibanden und ihrer volksfeindlichen Propaganda und Auflösung der Geheimdienste
• Keinen Fußbreit den Faschisten

Stuttgart, den 22. November 2012"



Quelle: Bündnis für Versammlungsfreiheit

Freiheit für Parastou Forouhar!

Parastou Forouhar

Quelle: Parastou Forouhar
Die iranische politische Künstlerin Parastou Forouhar lebt seit 1991 in Deutschland. Sie reist jedes Jahr in den Iran um an den jährlich stattfindenden Gedenkveranstaltung für ihre ermordeten Eltern, die 1998 ermordeten Dariush und Parvaneh Forouhar teilzunehmen. Ihr Vater Dariush Forouhar gehörte als Arbeitsminister zum weltlichen Kabinett von Premierminister MehdÄ" Bāzargān. Beide gehörten zu den führenden oppositionellen Politikern im Iran.

Parastou Forouhar wird regelmäßig bei den Besuchen im Iran vom iranischen Geheimdienst erwartet. Sie hat für den nächsten Dienstag eine Vorladung beim Geheimdienst. Trotz der jahrelangen Repression gegen sie tritt sie weiterhin für die Aufklärung des Mordes an ihren Eltern ein. Freunde von ihr schreiben uns dazu:

"(...) Zentral ist für sie das Thema der Isolation. Sie berichtet über Vorfälle, bei denen Geheimdienstleute bei Oppositionellen anrufen, wenn dort nur einige Freunde oder Angehörige zusammen sitzen und diese übers Telefon auffordern, die "Versammlung" aufzulösen. Das bedeutet, dass der Sicherheitsapparat versucht, das Versammlungsverbot und die hermetische Abriegelung des öffentlichen Raums von der Straße hinein in Privatwohnungen und Häuser, die verwanzt sind und abgehört werden, durchzusetzen. Dieses Eindringen in die privatesten Nischen mit dem Kalkül die Isolation auf die Spitze zu treiben, verstört Parastou im Moment am meisten. Es ist eine nicht neue aber jetzt verstärkt angewandte Variante der Terrorisierung und Ermüdung von unliebsamen Dissidenten, um dieses Wort mal zu gebrauchen, das wir alle bestimmt schon seit Jahrzehnten nicht mehr gehört haben.

Parastou ist auf alles gefasst. Wir haben sogar die Möglichkeit ihrer Inhaftierung besprochen, allerdings nicht aus der Perspektive einer ängstlichen und bangen Erwartung, sondern eher als mögliche repressive Konsequenz eines Weges, den sie nun persönlich, politisch, künstlerisch in den letzten 14 Jahren seit dem politischen Verbrechen an ihren Eltern gegangen ist. Es ist die Einsicht da, dass dieser Weg eine kleine aber bemerkenswerte historische Struktur und eine gewisse politische Logistik geschaffen hat, die über ihre eigene Person hinausgeht und sie in einer bestimmten Weise institutionalisiert hat. Auch die Klarheit ihrer Positionen, ob in ihrer Kunst (darüber wollen die Geheimdienstler am Dienstag auch reden!) oder, sehr umfangreich, in der von ihr verfassten politischen Biographie ihrer Eltern, die kürzlich erschienen ist und in den zahlreichen Interviews weltweit, lässt keine Nachfrage in geheimdienstlicher Manier offen. Insofern ist diese Klarheit der Meinungsäußerung eine Linie, die ihr erlaubt, die Initiative des Handelns nicht dem Repressionsapparat zu überlassen, sondern ihre Selbstbestimmung zu wahren. Diese Einsicht, so habe ich das Gefühl gehabt, gibt ihr einen weiteren Schub in der Gewissheit das Richtige zu tun.

Es geht ihr gut, sie grüßt alle und hofft auf ein baldiges Wiedersehen."

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"aspekte" Gespräch
Die iranische Künstlerin Parastou Forouhar | Kultur.21

Bundestag: "Die Sprache ist dem Menschen gegeben, um seine Gedanken(losigkeit) zu verbergen" -Talleyrand mühelos überboten

Talleyrand, der aus Prinzip Treulose, hatte aus eigenster Erfahrung erklärt, dass die Sprache nicht zum Ausdruck, sondern zum Verbergen der Gedanken da sei. Gutherzig setzte der Kritiker voraus, dass immerhin welche vorhanden seien hinter der Stirn. Mehrere Geräuscherzeuger gestern und vorgestern im Bundestag haben ihn mühelos überboten: Sie hatten garantiert nichts an der betreffenden Stelle. Aber sie deckten gerade diesen Umstand mit Wörtern zu, so gut es ging.

Da war am Dienstag unser Innenminister. Man machte ihn von links her an, wegen seiner Asylverhinderungspolitik. Er darauf, großartig: Wenn er Personen aus Rumänien und anderen einschlägigen Ländern abweise, dann einzig und allein, um die kostbaren Plätze im deutschen Paradiese den andrängenden Flüchtlingen frei zu halten, die es wirklich verdient hätten. Die nämlich - ganz anders als die "rumänischen Bürger" - tatsächlich politisch verfolgt würden. Politische Verfolgung setzt für den burotechnisch versierten Mann immer staatliche Maßnahmen voraus. Verhungernlassen, Wohnungsentzug, Verprügeln durch freischaffenden Mob, dürfen nicht als Unterdrückung gelten.

Dass er die betreffenden Rumänen niemals Sinti und Roma nannte, war seine erste Hüllaktion. Die zweite - entscheidende - : Wo stecken denn die von uns so reichhaltig aufgenommenen Asylbewerber? Am Grund des Mittelmeers im Sande? Hat Friedrich vergessen, dass gerade er und seine Gesinnungsgenossen das Asylrecht abgeschafft haben, als die Gelegenheit sich bot?

Endgültiger Salto unseres Innenministers, womit er Talleyrand um Längen schlug: er hätte die Botschafter der betreffenden Länder einbestellt, und diese herb angehalten, gefälligst bei sich daheim für andere Lebensverhältnisse zu sorgen.

Das war genial. Das sollte unbedingt ausgeweitet werden. Warum werden nicht alle Machthaber - oder die als solche abgestempelt werden - einmal im Jahr in Berlin einbestellt? Zur kollektiven Verwarnung. Nein: zur Besserung. Damit wäre das lästige Asylwesen endgültig überflüssig geworden.

Dem Innenminister nahe kam unser Westerwelle am Tag darauf. Beim Verhandeln zwischen Jerusalem und Kairo hat er sich verdienstvoll abgezappelt, wenn auch nichts erreicht. Im Bundestag aber erzeugte er neue unbekannte Welten. Zunächst stellte er die Hamas-Bewegung in Merkels Sinn als die einzige Ursache der "Todesfälle" in Palästina hin. Als die Abgeordnete Heike Hänsel ihn daran erinnerte, dass alle moralischen Schuldzuweisungen das Gesamtproblem der blockierten und faktisch immer noch besetzten Gebiete einfach ausblendeten, kam er erst richtig in Fahrt. Er kennt nämlich durchaus Palästinenser, denen seine wilde Sympathie gehört. Die freigewählten in der Westbank. Mit welchen Methoden zum Zeitpunkt der damaligen Wahl sich die Hamasbewegung zur Anerkennung im Gaza-Streifen gebracht hat, durfte den Staatsmann nicht bekümmern. Irgend etwas müssen sie den Wählern doch wohl geboten haben.

Zum Höhepunkt kam der Beredte aber erst in der Antwort auf Hänsels Anregung, zu Jahresende in der Vollversammlung der Vereinten Nationen der von ihm so geschätzten palästinensischen Vertretung zu einer Besserstellung zu verhelfen. Durch Abstimmung.

Westerwelle drauf: wenn noch nichts Schriftliches vorliegt, darf ein Diplomat kein Wort über bloße Vorhaben verlieren. Was ihn keineswegs hinderte, sich Minuten später freudig dazu zu bekennen, den Türken deutsche Patriots auszuleihen. Deren Antrag zu diesem Zeitpunkt keineswegs vorlag. Aber da ging es um Deutschland.

Und so verbrachten sie die Zeit, die ihnen auf Erden gegeben war mit ausgedehntem Eigenlob und zwischendurch ein wenig Schädelknacken, wenn die Opposition die Kiefer mal nicht schonte. Nur für Pensionisten als dauerhafte Erinnerung an Talleyrand auszuhalten. Als Hintergrundbrummen...

Gefängnisindustrie - moderne Sklaverei als Sozialmodell im Neoliberalismus

Seit Mitte der 1970iger sind Public Private Partnerships im Strafvollzug der USA zu beobachten. Aus einem anfänglich kleinen Unternehmen ist eine der größten Binnenwirtschaftsindustrien der USA geworden, die inzwischen auch in Europa Nachahmung erfährt. Gleichzeitig explodierten förmlich die Inhaftierungsraten in den USA - 1/4 aller weltweit Inhaftierten sitzt dort ein und leistet zum großen Teil Zwangsarbeit - die überwiegende Mehrheit von ihnen People Of Color. Parallel zum Aufbau der Gefängnisindustrie wurde die wenigen rudimentären Sozialstaatsleistungen komplett abgebaut. In einem ca. 1 stündigen Vortrag gibt das Berliner Free Mumia Bündnis einen Überblick über Entstehung und aktuelle Dimension der Gefängnisindustrie und schaut auch auf aktuelle Entwicklungen in diesem Land.

Anschließend der Film "Prison Valley - Wirtschaftsektor Strafvollzug" (Fr/USA, 2010)
Di. 27.11.2012, Berlin - 20 Uhr Lunte - Weisestr. 53 - 12049 Berlin Neukölln - U8-Boddinstr.

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