Skip to content

Stuttgarter Ordnungsamt mit Demonstrations - und Aufenthaltsverboten gegen S21-Protest - Grundrechte in Gefahr!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit und die Blockadegruppe gegen Stuttgart 21 hat eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

Das Stuttgarter Ordnungsamt stellt erneut sein gebrochenes Verhältnis zu den Grundrechten und deren Ausübung unter Beweis:

Nachdem das Amt regelmäßig antifaschistische Demonstrationen, die Montagsdemo gegen Hartz IV und andere mit rechtswidrigen, schikanösen und unsinnigen Auflagen in der Ausübung der Versammlungsfreiheit behinderte, verschärft es jetzt die Repression gegen S21-Gegner.

Gegen eine symbolische Aktion der Parkschützer (angemeldete Teilnehmerzahl: 30!) im Hauptbahnhof sprach das Ordnungsamt ein Versammlungsverbot aus.

Damit setzte es sich nicht nur über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinweg, sondern auch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2011 (1BvR 699/06), das ausdrücklich feststellt, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind, in dem natürlich die Grundrechte gelten.

Gegen einzelne S21-Gegner, die an legalen Blockadeprotestaktionen teilgenommen haben sollen, wird mit dreimonatigem Aufenthaltsverbot für den Kurt-Georg-Kiesinger Platz und Zwangsgeldandrohung vorgegangen.

Die Rechte der Betroffenen auf Bewegungsfreiheit nach Artikel 2 GG und Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG werden dabei vom Ordnungsamt völlig ignoriert.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu dieser Entwicklung:
"Es ist erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich das Ordnungsamt rechtswidrig über Grundrechte und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt. Die Durchführung einer Eilversammlung vor dem Bahnhof - jetzt mit 200 Teilnehmern - durch die Parkschützer war darauf die richtige Antwort. Wir unterstützen auch die Absicht der Parkschützer, die Rechtswidrigkeit dieses Versammlungsverbotes gerichtlich feststellen zu lassen."

Diese weitere Zuspitzung der Kriminalisierung des Widerstandes wird von einem grünen Oberbürgermeister geduldet oder sogar aktiv unterstützt. Wir fordern von ihm als politisch Verantwortlichem eine sofortige Einstellung solcher illegalen Maßnahmen.

"Aufenthaltsverbote mit Zwangsgeldandrohung gegen einzelne S21-Gegner zeigen zudem die Aktualität der Forderung: "Sofortige Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/innen und Amnestie für die bisher Verurteilten !", ergänzt Ursel Beck, Sprecherin der Blockadegruppe.

"Was Amnestie-Überlegungen wie die von Ulrich Sckerl (Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion) anbetrifft, wenden wir uns gegen die Beschränkung auf den 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) und lehnen den Versuch ab, prügelnde Polizisten und protestierende S21-Gegner in einen Topf werfen zu wollen.

Wir fordern vielmehr von der grün-roten Landesregierung, den Polizeieinsatz vom 30.9.2010 für unrechtmäßig und nicht verhältnismäßig zu erklären, auf dieser Basis die Opfer zu entschädigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen."

Long Distance Revolutionary: A Journey with Mumia Abu-Jamal

Der Film "Long Distance Revolutionary - A Journey With Mumia Abu-Jamal" erlebte am 1.Wochenende mehrere ausverkaufte Vorführungen in New York und wurde dort um eine Woche verlängert. Im Rahmen unabhängiger Dokumentationen rangierte er unter den drei meist besuchten Kinopremieren des bisherigen Jahres in den USA.

Weitere Vorführungen in den USA laufen derzeit an. Im späteren Verlauf von 2013 wird er voraussichtlich auch hier zu sehen sein.

Veranstaltungsrundreise zu Historie und Aktualität des Roten Frontkämpferbundes [RFB]

"Dass faschistische Gewalt und staatlicher Terror zwei unzertrennliche Elemente ein und desselben Systems sind zeigen nicht nur die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds und die Verstrickung des Staates damit, sondern hat sowohl national als auch international eine lange Tradition. Während im Bezug auf die sogenannte „NSU-Debatte“ über Pleiten, Pech und Panne in den bürgerlichen Medien geschwafelt wird, ziehen die Verantwortlichen aus Politik, Verfassungsschutz und die jeweiligen Kriminalämter ihre Konsequenzen und gehen gestärkt aus diesem Medienspektakel hervor. Dabei wird verstärkt die Extremismusdoktrin angewendet, ein „Abwehrzentrum gegen Extremismus“ installiert und massiv gegen Linke, Revolutionäre und AntifaschistInnen vorgegangen. Von einer wirklichen Aufklärung oder gar einer Auseinandersetzung mit dem Zusammenhang zwischen Faschismus, Staat und Kapital kann keine Rede sein. Um es kurz zu fassen, der Staat samt seiner Lakaien rüstet sich weiter auf um das System der Ausbeutung und Unterdrückung zu sichern. Die Angriffe auf unsere Klasse, die Klasse der Ausgebeuteten und Unterdrückten nehmen dabei immer aggressivere Formen an. Es ist die Aufgabe der revolutionären Linken diese gesellschaftlichen Verhältnisse einzuordnen und darauf zu reagieren um nicht tatenlos zu zusehen, wie Tag für Tag Menschen schikaniert, ausgegrenzt, misshandelt und ermordet werden. Faschistische Gewalt und staatlicher Terror sind auch für die revolutionäre Linke kein neues Phänomen, sondern es konnten im Laufe der Zeit verschiedene historische Erfahrungen gesammelt und für heute nutzbar gemacht werden. (...)" (mehr)

Mit einer Veranstaltungsrundreise soll unter Einbeziehung der Erfahrungen des RFBs über die Möglichkeiten eines antifaschistischen Selbstschutzes diskutiert werden.



Freitag, 15.02. – 20 Uhr – Nürnberg, KOMM e.V., Untere Seitenstr. 1 – www.redside.tk
Samstag, 16.02. – 19 Uhr – Stuttgart, Waldheim Gaisburg, Obere Neue Halde 1 – www.zk-stuttgart.tk
Sonntag, 17.02. – 19 Uhr – Bern, Reitschule, Neubrückstrasse 8
Montag, 18.02. – 19 Uhr – Zürich, Volkshaus, Stauffacherstr. 60 – www.aufbau.org
Freitag, 22.02. – 19 Uhr – Magdeburg, Infoladen, Alexander-Puschkin-Str. 20 – www.zusammen-kaempfen.tk

Flyer als PDF >>

Interview mit den Demobeobachtern im freien Radio Stuttgart

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit in Stuttgart existiert seit 2008. Es wird getragen von vielen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen. Die Demobeobachter sind eine Arbeitsgruppe innerhalb dieses Bündnisses. Ein Gespräch mit zwei Vertretern über ihre Tätigkeit als Demobeobachter, das vom Freien Radio Stuttgart geführt wurde. (Sendetermin 7. Februar 2013)

Stuttgart: Atomkraftgegnerin verurteilt

Foto: Wolfgang Rüter
Im Dezember 2012 hat ein „besorgter Mitarbeiter“ des Atomkraftwerks in Philippsburg in einem sechs Seiten langen Brief an Umweltminister Untersteller schwere Vorwürfe gegen den Betreiber EnBW erhoben: aus Kostengründen werden Sicherheitsstandards vernachlässigt und Störfälle verschwiegen, die Atomaufsicht getäuscht. Keine Polizei, kein Staatsanwalt schreitet ein.

Atomkraftgegner, die am 22. Mai 2012 gegen die Tagung der Lobbyisten der Atomindustrie friedlich demonstriert haben, werden dagegen verurteilt. So geschehen am 22. Januar beim Amtsgericht Stuttgart.

Was war passiert? Unter dem Motto „Atomforum abschalten“ hatten Atomkraftgegner am 22. Mai 2012 gegen die Tagung des Deutschen Atomforums in der Liederhalle Stuttgart protestiert. Die Teilnehmer der Tagung sollten direkt mit der Protestversammlung konfrontiert werden. Doch bereits im Vorfeld wurden die Organisatoren der Versammlung vom Ordnungsamt ausgetrickst. Die Protestversammlung wurde unter strengen Auflagen am Platz des Haupteingangs des Hegelsaals genehmigt. Die Atomlobbyisten nahmen aber den Hintereingang und bekamen von dem angemeldeten Protest nichts mit. Das war gegen das Anliegen der Veranstalter, wie Versammlungsleiter und Zeuge im Prozess, Hans Heydemann, aussagte.

Viele Kundgebungsteilnehmer wollten nicht einsehen, dass sich die Teilnehmer des Atomforums ungehindert in das Gebäude schleichen konnten. Deshalb verließen immer mehr Atomkraftgegner den Ort der genehmigten Kundgebung und gingen vor den Hintereingang des Hegelsaals. Einige entschieden sich spontan zu einer Sitzblockade vor dem Eingang. Sie wurden weggetragen und mussten dafür 80 Euro Wegtragegebühr bezahlen. Damit nicht genug bekamen sie auch noch einen Bußgeldbescheid wegen „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ über 150 Euro, gegen den sie Widerspruch einlegten. Deswegen kam es jetzt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Beschuldigte, Ursel Beck, erklärte, dass die Veranstaltung des Atomforums eine Provokation der Atommafia gewesen sei. Diesen Leuten ginge es nur darum trotz Fukushima Atomkraftwerke weiter zu betreiben und dass Widerstand dagegen notwendig sei. Zur formaljuristischen Seite sagte sie, dass sie keine Versammlung gestört habe und deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke erklärte in seinem hervorragenden Plädoyer, dass das berechtigte Ziel der Versammlung vor dem Hintereingang das berechtigte Interesse gewesen sei, die Versammelten direkt mit dem Protest zu konfrontieren. Die Versammlungsteilnehmer hätten entschieden, dass der genehmigte Versammlungsort nicht der richtige Ort sei und hätten sich zu einer spontanen Versammlung unabhängig von der Versammlung am Haupteingang zusammengefunden. Der Polizist, der als Zeuge in dem Prozess auftrat, berichtet, dass die Versammlungsbehörde von der Polizei über die neue Versammlung informiert worden sei, diese aber nicht aufgelöst habe. Laut Versammlungsrecht dürfe die Polizei Versammlung nicht auflösen weil es hier nicht um ein beliebiges Recht, sondern um ein wesentliches Grundrecht gehe. Weil die spontane Versammlung nicht aufgelöst worden ist, sei seine Mandantin aus verfassungsrechtlichen Gründen freizusprechen. Zeuge Hans Heydemann erklärte ebenfalls, dass beide Versammlungen zum Teil parallel stattfanden und die eine mit der anderen nichts zu tun hatten. Als Versammlungsleiter hätte er der Polizei auch gesagt, dass er keinen Einfluß auf die spontane Versammlung hätte. Die Richterin behauptete in ihrem Richterspruch entgegen den Darstellungen der Beklagten und aller Zeugen, es hätte eine Verlagerung der gesamten Versammlung von einem Ort zum anderen gegeben. Weil es bei beiden Versammlungen um das gleiche Ziel gegangen sei, wäre es eine Versammlung gewesen.

Zur Verwunderung der Beklagten erklärte die Richterin nicht die in dem Schreiben des Polizeipräsidiums erklärte „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ sei die Ordnungswidrigkeit, sondern der Verstoß gegen die Auflagen der von Hans Heydemann angemeldeten Versammlung. Aber wie kann man gegen Auflagen einer Versammlung verstoßen, die man gar nicht kennt und von der man sich entfernt hat?

Zeuge Hans Heydemann brachte es bei seiner Zeugenaussage auf den Punkt: “Hier steht doch wieder die Falsche vor dem Gericht. Vor das Gericht gehören diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben und politisch durchsetzen. Für die Endlagerung von Atommüll haben sie noch nicht mal eine Lösung. Das ist doch das Verbrechen.“

Am Ende blieb ein Richterspruch von 150 Euro plus Gerichtskosten gegen Atomkraftgegnerin Ursel Beck. Es ist zu befürchten, dass es in dieser Sache noch weitere ähnliche Urteile gibt.

Grauzone, Knast und Widerstand - Broschüre und Veranstaltung

Von Februar bis Dezember 2012 saß der RASH-Aktivist Smily in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft. Während dieser Zeit verfasste er mehrere Texte rund um sein Verfahren und den Knastalltag. Der Stuttgarter Solikreis hat einen Teil dieser Artikel nun zu einer Dokumentation zusammengefasst. Die Broschüre ist in Kürze unter Anderem im Infoladen Stuttgart verfügbar und kann auch heruntergeladen werden. Außerdem findet am Freitag, den 8. Februar eine Veranstaltung mit Smily im Linken Zentrum Lilo Herrmann statt. Hierzu folgende Ankündigung:

Der RASH (Red and Anarchist Skinheads) Aktivist Smily kam im Dezember nach 10 Monaten Knast frei. Ihm wurde vorgeworfen in eine Auseinandersetzung mit mehreren rechtsoffenen Skinheads verwickelt gewesen zu sein. Kurz vor seinem Prozesstermin im letzten Februar wurde er in seiner Wohnung von einer SEK-Einheit festgenommen. Der angebliche Angriff, an den sich die „Opfer“ nur vage erinnern konnten, Entlastungszeugen und großen Widersprüchen in den belastenden Aussagen wurde er in zwei Instanzen zu Haftstrafen verurteilt. Im Verlauf des Prozesses wurde schnell klar, was eigentlich abgeurteilt werden sollte: Seine linke, antifaschistische Gesinnung und sein dementsprechendes politisches Engagement!

Der Fall von Smily ist leider kein Einzelfall: Seit 2009 saßen jedes Jahr Stuttgarter Linke aufgrund ihrer politischen Arbeit im Knast. Grund genug also sich mit dem Knastsystem und Möglichkeiten des politischen Widerstand -“ innerhalb wie außerhalb der Gefängnismauern -“ auseinanderzusetzen.

In der Infoveranstaltung wird Smily über seine Erlebnisse und die Hintergründe seines Falles, die schikanösen Zustände im Knast Stuttgart-Stammheim, die unmenschliche Funktionsweise des Gefängnissystems, aber auch über Möglichkeiten des Widerstands berichten.

Veranstaltung: Freitag, 8. Februar, 18 Uhr, Linkes Zentrum Lilo Herrmann (Böblingerstr. 105, Stuttgart-Heslach)

Unverzügliche Rücknahme des Entzugs der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage e.V. durch die Wuppertaler Finanzbehörden!

An

das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld
die Presse zur Information

Unverzügliche Rücknahme des Entzugs der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage e.V. durch die Wuppertaler Finanzbehörden!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben von unserem Bündnispartner, dem Frauenverband Courage e. V. von Ihrem Steuerbescheid vom 14.12.12 erfahren und protestieren dagegen, dass das Finanzamt Wuppertal sich anmaßt, dem überparteilichen Frauenverband Courage e.V. die Gemeinnützigkeit ab 2010 abzusprechen, und den Verband damit erheblich in seiner Arbeit einzuschränken.

Dies geschieht mit der empörenden Begründung: „Der Verein wurde im Verfassungs­schutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine Einstufung als extremistische Vereinigung gibt.“ Dass Ihre Behörde dem Frauenverband die Gemeinnützigkeit abspricht auf der Basis von Aussagen des Verfassungsschutzes, einer Organisation, die keinerlei Kontrolle unterliegt und ihre Behauptungen nicht beweisen muss, die 10 Jahre lang faschistische Mörder deckte und Beweismittel schredderte, ist skandalös. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo immer neue Verstrickungen dieses Geheimdienstes in die braune Szene aufgedeckt werden.

Der Frauenverband Courage e.V. arbeitet nach unserem Wissen überparteilich – allerdings ohne Positionen auszugrenzen, die für eine befreite Gesellschaft eintreten.

Was soll daran extremistisch sein?

Die Drohung gegenüber dem Frauenverband Courage e.V. ist ein weiterer Versuch, mittels der "Extremismustheorie" demokratischen, antifaschistischen, aufklärerischen oder gesellschaftskritischen Organisationen wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. (a.i.d.a.) oder auch die Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI) durch den Entzug der Gemeinnützigkeit in ihrer Arbeit zu behindern.

Wir lehnen derartige politische Diskriminierung und den Versuch, die Tätigkeit solcher Organisationen finanziell zu torpedieren, ab und fordern Sie deshalb auf, ihren Bescheid vom 14.12.12 zurückzuziehen und die Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage e.V. unverzüglich wieder herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Trüten,

Bündnissprecher

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit dem Berliner Antifaschisten Tim

Solikampagne mit Tim
Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 25. Januar 2013:

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit dem Berliner Antifaschisten Tim H.

Er wurde am 16. Januar 2013 vom Amtsgericht Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, bei den Protesten gegen Europas größten Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011 dazu aufgerufen zu haben, Polizeiketten zu durchbrechen.

Mit dieser Polizeimaßnahme sollten tausende AntifaschistInnen davon abhalten werden, Europas größten Naziaufmarsch zu blockieren.

Die Polizei hatte damals die Dresdener Innenstadt faktisch zu einer demokratiefreien Zone machen wollen. Durch weiträumige Absperrungen sollte jeglicher Protest in Hör- und Sichtweite verhindert werden.

Amtsrichter Hans-Joachim Hlava verstieg sich in seiner Urteilsbegründung nicht nur zu der Aussage: „Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt“. Mit der Aussage „Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“ verdeutlichte er zugleich den abschreckenden Charakter des Urteils im Vorfeld der Antinazi Proteste am 13. Februar 2011.

Zudem werden einmal mehr antifaschistische und demokratische Proteste gleichgesetzt mit den verbrecherischen Naziaufmärschen, an denen sich in der Vergangenheit auch die Täter des NSU beteiligten.

Die Verurteilung basiert ohne Nachweis seiner Schuld allein auf einer vermeintlich ähnlichen Statur des Angeklagten mit einer Person in einem verpixelten Polizeivideo.

Obwohl alle anderen bisherigen Verfahren gegen Teilnehmer von Sitzblockaden gegen den Aufmarsch von NPD und „Kameradschaften“ im Februar 2011 eingestellt wurden, will sich die Staatsanwaltschaft mit dem Skandalurteil nicht zufriedengeben und legte inzwischen Berufung ein: „Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“, begründet die Behörde ihre Forderung von zwei Jahren und sechs Monaten Haft in ihrer Berufung.

Maßnahmen wie die in Dresden sind leider keine Ausnahmen sondern entwickeln sich immer mehr zur polizeilichen Standardtaktik. Dies lässt sich in Baden Württemberg anhand der Polizeikessel feststellen, die bei Antinazi Protesten 2009 in Ulm, 2011 in Heilbronn, 2012 in Stuttgart und Göppingen durchgeführt wurden.

Unser Bündnis ist deshalb solidarisch mit Tim und allen anderen betroffenen AntifaschistInnen die Repressionen ausgesetzt sind, weil sie die Neonaziaufmärsche verhindert haben.

Repressionswelle in der Türkei: Musiker frei - weitere linke Oppositonelle in Untersuchungshaft

Im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion gegen linke Oppositionelle in der Türkei wurden am vergangenen Freitag mindestens 85 Journalisten, Anwälte und Musiker festgenommen, unter ihnen alle in der Türkei anwesenden Musiker der linken Grup Yorum. Die türkische Band Grup Yorum ist über die Türkei hinaus für ihre Musik bekannt. Vergangenen April fand in Istanbul ein Konzert vor einem Publikum von 350.000 Menschen statt. Kürzlich stellte Grup Yorum ihren ersten Kinofilm "Typ-F" vor. Der Film behandelt die Isolationshaftmaßnahmen in den Hochsicherheitsgefängnissen, die in der Türkei als Typ-F-Gefängnisse bekannt sind.

Inzwischen wurden fünf der MusikerInnen zwar freigelassen, 28 weitere Festgenommene, darunter Anwälte wurden allerdings in Untersuchungshaft genommen. Sie werden laut junge Welt der Unterstützung der antiimperialistischen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C beschuldigt. Ermittlungen hätten ergeben, daß auch Journalisten die DHKP-C unterstützten. Laut indymedia "wurden zahlreiche NGO´s gleich mitgestürmt: Die sozialistische wöchentliche Zeitung Yürüyüs, der Angehörigenverein der Gefangenen TAYAD, das Idil Kulturzentrum, die Jugendorganisation “Genclik Federasyonu”, die Anwaltskanzleien “Halkin Hukuk Bürosu" und "Cagdas Hukukcular Dernegi”."

Wir schließen uns dem Schockwellenreiter an und zeigen das Video vom Jubiläumskonzert zum 25jährigen Bestehen der Gruppe vom 12. Juni 2010 im Istambuler Inönü Stadyum:

Musik als Waffe

Lief kürzlich wieder auf arte: "Ob Marsch, Kriegstanz oder Heavy-Metal-Musik -“ seit es Krieg gibt, wird er von Musik begleitet: Klänge und Rhythmen sollen Kämpfer in einen Blutrausch versetzen oder Gegner zermürben. Letzteres schafft sogar ein niedliches Kinderlied, wenn es in einer Endlosschleife und entsprechend laut gespielt wird. Als Christopher Cerf, Komponist von über 200 Liedern für die Kindersendung "Sesamstraße" davon erfährt, ist er fassungslos. Gemeinsam mit Filmemacher Tristan Chytroschek will er vor Ort erfahren, was seine Lieder und andere Musik mit Gewalt, Folter und Tod zu tun haben." (jW Beschreibung)

cronjob