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Rede bei der 203. Montagsdemo gegen S21

Heute hatte ich die Gelegenheit, bei der 203. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 eine kurze Rede zu halten. Diese sei hier dokumentiert:

Liebe S21 GegnerInnen,
liebe FreundInnen der Versammlungsfreiheit,
heute haben erneut tausende Menschen gegen Stuttgart 21 demonstriert und damit klargemacht, dass sie sich nicht ihrer Grundrechte berauben lassen.

Ich vertrete das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Wir halten es für unerträglich, dass ganz offensichtlich gerade an den Wochenenden, an denen S21 GegnerInnen ihr Anliegen einer breiten Masse bekannt machen könnten, dies gerichtlich untersagt wurde.

Ich sage: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht wertgeschätzt.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung "ernannt" und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und die darf ja nicht "bedroht" werden. Es gibt im Gegensatz zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch kein Grundrecht auf störungsfreien Verkehr oder Einkauf!

Letztlich ließe sich mit dieser Begründung eigentlich jede Demonstration verbieten.

Könnte es sein, daß dieses Urteil des VGH politisch motiviert ist? Es mutet doch zumindest seltsam an, daß derselbe Gerichtshof vor drei Jahren ganz anders geurteilt hat. Da hieß es in seiner Entscheidung am 29. Oktober 2010: "Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen -ºStuttgart 21-¹, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden" überwiege das öffentliche Interesse, am Arnulf-Klett-Platz Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Außerdem hat dieser VGH regelmäßig Neonaziaufmärsche genehmigt, für die ganze Innenstädte komplett abgeriegelt und Tausende Polizisten eingesetzt werden wie kürzlich Göppingen. Alles, um die Versammlungsfreiheit von ein paar Dutzend Neonazis zu schützen. Wir halten das für einen wirklich besorgniserregenden Umgang mit Grundrechten.

Die Befangenheit des VGH macht nicht einmal vor den Grundrechenarten halt, ich zitiere wieder dessen Urteil: "Die von der Antragsgegnerin errechnete Zahl von insgesamt ca. 8300 Verkehrsteilnehmern überwiegt bei Weitem die Anzahl der Teilnehmer der Montagsdemonstration, die sich im Jahresverlauf 2013 auf durchschnittlich 1500 Personen und im Durchschnitt der letzten beiden Monate auf ca. 1200 Personen belaufen hat. Selbst bei Zugrundelegung der von der Veranstalterin angegebenen Zahlen von 2000 bis 3000 Teilnehmern änderte sich an diesem Zahlenverhältnis nichts wesentliches."

Im ersten Fall sind es pro Demonstrant ca. 7 Verkehrsteilnehmer, die behindert werden, im zweiten Fall sind es nur noch ca. 3 Verkehrsteilnehmer.

Wenn eine Halbierung des Zahlenverhältnisses "nichts wesentliches ändert", und man davon ausgehen kann, dass die Mitglieder des ersten Senats des VGH rechnen können, dann gibt es für diese Willkür nur eine Erklärung: Der VGH als dienstbarer Erfüllungsgehilfe der S21-Betreiber.

Ein Indiz dafür, dass der VGH genau weiß, wie er hier das Recht verbiegt, ist, dass er auf der anderen Seite nämlich kein Zahlenverhältnis festlegt, ab welchem man den Verkehr dann behindern darf. Die Absurdität der VGH Argumentation wäre zu offensichtlich.

Warnen wollen wir vor einer Orientierung auf die Wahlen, wie dies einige trotz der Erfahrungen der letzten Jahre wieder erwägen. Die 2008 geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes wurde letztlich auf Grund breiten Protestes auf Eis gelegt. Unter der Grün-Roten Regierung hat sich jedoch nicht alles zum positiven geändert. Das VGH Urteil wirft ein Licht darauf, wie das angekündigte “bürgerfreundliche- Versammlungsgesetz aussehen wird, wenn sich dagegen kein Protest regt. Wir sagen deshalb: Jede demokratische Bewegung muss sich auch die Verteidigung und Erweiterung der politischen Grundrechte zur Aufgabe machen.

Natürlich muss diesem Schandurteil auch juristisch entgegen getreten werden. Entscheidend ist aber, dass die Versammlungsfreiheit immer wieder auf der Straße verteidigt wird.

Wir fordern OB Kuhn auf, seinen Ordnungsbürgermeister anzuweisen, seine Verfügung gegen die Montagsdemos zurück zu nehmen und auf die Umsetzung des VGH-Urteils zu verzichten!

Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen, die in Zusammenhang mit dem Urteil des VGH eingeleitet wurden!

Angesichts der zu befürchtenden weitgehenden Auswirkungen des VGH-Urteils appellieren wir an alle demokratischen Kräfte auch zukünftig im Rahmen der Montagsdemo gegen S21 für die Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Siehe auch: "Recht aufs Demonstrieren erkämpfen", im Gespräch mit der Tageszeitung junge Welt
"Kritik an Verlegung der Montags-Demos", Beitrag von Christian Schwarz in den Stuttgarter Nachrichten zu unserer Pressemitteilung "Anschlag auf Versammlungsfreiheit!"

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (...) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (...) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist -“ siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info

Aber die Terroristen!

Generalbundesanwalt Harald Range auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde: "Für den Lauschangriff auf Angela Merkel sieht der Generalbundesanwalt keinerlei Belege. Auch das massenhafte illegale Abschöpfen von Daten -“ wie Edward Snowden behauptet -“ habe es nicht gegeben." ("NSA-Spähaffäre? Gibt es nicht, sagt der Bundesanwalt", in der "Welt" vom 11.12.13).
Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann?
Wie auch immer:
"Ein in deutschen Medien veröffentlichtes angebliches NSA-Dokument genüge Range jedenfalls nicht, um damit einen Anfangsverdacht zu begründen." Komisch, wenn der Staat gegen Demonstranten vorgeht, reicht normalerweise der geringste Anlass.
Zum Beispiel Regenschirme.
Und weil wir es hier mit einem Springer Blatt zu tun haben sind, geht es nahtlos zu "ABER DIE TERRORISTEN!!!" über. Ganz großes Hallentennis! (fefe, 11.12.13)

Auf der anderen Seite findet eine Auf­klä­rung über den NSU und ins­be­son­de­re des­sen Ver­stri­ckung mit deut­schen Ge­heim­diens­ten und Be­hör­den von of­fi­zi­el­ler Seite nur schlep­pend statt. In den par­la­men­ta­ri­schen Un­ter­su­chungs­aus­schüs­sen wird ge­lo­gen und be­schö­nigt, es wur­den Akten ver­nich­tet, zu­rück­ge­hal­ten und ma­ni­pu­liert und struk­tu­rel­le Pro­ble­me als in­di­vi­du­el­les Ver­sa­gen von Ein­zel­per­so­nen dar­ge­stellt. Gar nicht komisch.
Liegt das wirklich nur an den "fehlenden Befugnissen"? (Range, ebenda)

Das Geschrei mit "den Terroristen" dient immer offensichtlicher nicht nur zur Ablenkung von ihren Taten sondern zur Legalisierung der Stärkung der Dienste und deren Zusammenarbeit mit Polizeien und anderen staatlichen Institutionen. Immerhin die Aufhebung einer "Konsequenz" aus dem Faschismus. An deren Aufhebung mit der Gründung neuer Geheimdienste und der Rekrutierung alter FaschistInnen für Geheimdienste, Bundeswehr, Bürokratie usw. unmittelbar nach dessen Ende begonnen wurde.

Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar"

Der Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar" (Originalsprache: englisch) hat seit kurzem deutsche Untertitel. Er steht im Internet zur Verfügung. Ein "Danke schön" an alle, die mitgeholfen haben, dieses Projekt zu verwirklichen.

Eine Wandmalerei an der Ecke von Great Georges Street in Belfast ist das einzige, was von McGurk-™s Bar noch übrig ist Die Familien der Opfer hatten sie im Rahmen ihrer Kampagne zum 40. Jahrestag des Massakers angebracht.

Fünfzehn Besucher des Pubs wurden am frühen Abend des 4. Dezember 1971, einem Samstag, durch eine Bombe pro-britischer Paramilitärs ermordet, 16 weitere erlitten zum Teil schwere Verletzungen, das Pub wurde völlig zerstört. Die britische Regierung und die nordirische Polizei RUC (Royal Ulster Constabulary) begannen sofort nach dem Attentat eine Kampagne, mit der sie das Attentat als "IRA-Eigentor" darstellten und die Opfer zu Terroristen oder zumindest zu Symphatisanten erklärten. Zeugen wurden ignoriert, die Selbstbezichtigung eines der Täter stieß auf taube Ohren, Unterlagen verschwanden.

Die Hinterbliebenen kämpfen immer noch um Aufklärung. Im Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar" haben sie die Fakten zusammengetragen, die sie gegen den Widerstand staatlicher Stellen recherchiert haben. Der Dokumentarfilm steht im Internet auf Youtube zur Verfügung und kann dort oder über unsere Webseite Info Nordirland angesehen werden:




Quelle

Koalitionsvertrag: Wo bleibt Europa? Und wo die Flüchtlinge?

Europa macht die Grenzen dicht: Eurosur startet
Screenshot: Broschüre der EU Kommission
Dass SPD und Union bei Europa weitgehend einig sind, konnte man schon bei jeder Bundestagssitzung beobachten. Dazu hätte es keinen Vertrag gebraucht. Wie bisher gilt: Europa unterwerfen. Deutschland muss die absolute Vorhand behalten.

Soviel zu den großen Versprechungen, die die SPD-Spitze jetzt in zahllosen Veranstaltungen verkündet. Nur - was bedeutet das konkret?

Nachdem seit Montag EUROSUR in Kraft tritt, heißt das: Strikteste Abtrennung der Festung Europa vom Rest der Welt. Es ergibt sich ein System, das "Grenzüberschreitungen" für das schlimmste Vergehen ansieht.

Offenbar soll sich ein Netz entfalten, in welchem mit sämtlichen Medien Aufmerksamkeit erzeugt wird für Unregelmäßigkeiten aller Art. Zweck des Ganzen: Keineswegs in erster Linie Rettung Schiffbrüchiger. Vielmehr: Zurückweisung aller Aufsässigen. Zurück nach Möglichkeit in die Heimat, der sie zu entrinnen hofften. Dass mit dieser Maßnahme natürlich weiterhin Leute ertrinken, darf nicht verwundern. Denn - um den Argusaugen der Aufseher zu entgehen - müssen sich die brüchigen Schiffe mit Flüchtlingen immer weiter von den gewohnten Wegen bewegen. Und es wird weiterhin vor Lampedusa oder Malta das Unglück sich steigern.

Es war nicht völlig klar, ob unsere Bundesrepublik direkt oder eher indirekt am neuen Überwachungssystem beteiligt ist. Dass sie auf jeden Fall davon profitiert, ist selbstverständlich. Und wie bei uns die Aufnahmewilligkeit sich gestaltet, dazu nur ein kleines Beispiel: Vor mehreren Monaten hatte unser Vaterland sich genötigt gesehen, fünftausend Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen zu wollen. Nach den letzten Nachrichten beträgt die Summe der wirklich Aufgenommenen gerade 1300. Das sagt wohl alles.

Wie Benjamin - selbst ein Geflohener - sinngemäß meinte: "Dass alles so weitergeht, ist die wahre Katastrophe". Sollten die SPD-Mitglieder, angesichts dieser Perspektive, nicht doch dieser Möglichkeit absagen? Und angesichts der jetzt schon drohenden Folgen nicht doch ein kräftiges "NEIN" zu allen verführerischen Angeboten riskieren?

Großbritanniens schmutziger Krieg in Nordirland

Die unbewältigte Vergangenheit des Nordirlandkonflikts macht derzeit auch bei uns Schlagzeilen. Der Dokumentarfilm "Großbritanniens geheime Terror-Truppe", den BBC Panorama am vergangenen Donnerstag ausstrahlte, lies drei ehemalige Mitglieder der britischen Military Reaction Force (MRF, Militärische Rückschlagseinheit) zu Wort kommen. Die MRF ermordete Anfang der 70er Jahre in Belfast unbewaffnete Zivilisten, um die "IRA zur Strecke zu bringen". Sie bestätigten damit öffentlich einen kleinen Teil dessen, was viele lokale Kampagnengruppen und Menschenrechtsorganisationen in jahrzehntelanger Recherchearbeit ans Tageslicht gebracht haben.

Auslöser für den gestrigen Film war der Bericht „COUNTER-GANGS: A history of undercover military units in Northern Ireland 1971-1976 (Kontras: eine Geschichte verdeckt operierender Militäreinheiten in Nordirland)“ von Margaret Urwin, den Spinwatch gemeinsam mit Justice for the Forgotten und dem Pat Finucane Centre im Januar 2013 veröffentlichte. Speziell das im nordirischen Derry beheimatete Pat Finucane Centre recherchiert seit Jahrzehnten über staatlichen Terror, dessen ungeheurere Dimensionen in immer größerem Umfang aufgedeckt werden.

Tödliche Verbündete

Denn es war bei weitem nicht nur die 1973 aufgelöste MRF, die einen schmutzigen Krieg in Nordirland führte. Reorganisiert und umbenannt, agierte die MRF als „Force Research Unit (FRU)“ weiter. Ihr Name taucht häufig auf, wenn es um die Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit pro-britischen Todesschwadronen ging. Es gab ein Netz aus Sondereinheiten der nordirischen Polizei, des britischen Militärs und ihrer „Lethal Allies“. „Lethal Allies (Tödliche Verbündete)“, so lautet auch der Titel des Buchs, das die ehemalige Journalistin und derzeitige Recherche-Mitarbeiterin des Menschenrechtszentrums Pat Fincane Centre, Anne Cadwallader, erst kürzlich im September 2013 veröffentlichte. Seitdem schlägt es hohe Wellen. Im Buch belegt Cadwallader, dass die Zusammenarbeit britischer Stellen mit den pro-britischen Paramilitärs, der Ulster Volunteer Force (UVF) und der Ulster Defence Association (UDA), deren „Spezialität“ die Ermordung katholischer Zivilisten war, bis in höchste britische Regierungskreise reichte. Diese Zusammenarbeit hatte viele Gesichter, die direkte Anstiftung zum Mord, die Bewaffnung von UDA und UVF, der Abzug von Polizeisperren vor einem Attentat, die Nichtverfolgung von Straftaten und die bewusste Lüge. Auf unserer Webseite berichten wir seit 2002 immer wieder über diese recht harmlos als „Collusion (Zusammenarbeit)“ bezeichnete Strategie des Einsatzes von Todesschwadronen (siehe hierzu den Themenschwerpunkt Collusion).

Familien der Opfer dieses Terrors haben sich in Kampagnengruppen wie Justice for the Forgotten, die Angehörigen der Ermordeten des Ballymurphy Massakers, des McGurk-™s Bar Massakers und die Familien von Bloody Sunday und viele mehr zusammengeschlossen. Mit Hilfe von Menschenrechts- und Selbsthilfeorganisationen haben sie Beweise zusammengetragen. Da die Morde von der Polizei während des Konflikts ignoriert, oder kurzerhand die Opfer zu Tätern erklärt wurden, mussten Angehörige nicht nur die Aufklärung selbst in die Hand nehmen, die Behörden versuchen immer wieder, ihre Arbeit zu behindern.

Ein Beispiel ist das Bombenattentat der UVF auf McGurk-˜s Bar am 4. Dezember 1971. Fünfzehn Menschen, die sich am frühen Samstagabend in der Belfaster Bar aufhielten, wurden getötet. Die Bar war nur noch ein Trümmerhaufen und brannte vollständig ab. Gegen besseres Wissen aus vorliegenden Gutachten erklärte die Polizei das Attentat zum „IRA Eigentor“ und damit die Barbesucher zu Bombenbauern und Terroristen.

Denn, so erläutert einer der Hinterbliebenen Robert McClanaghan, die Polizei „wollte nicht zugeben, dass das Attentat auf McGurk's Bar von (pro-britischen) Loyalisten verübt worden war, weil ... der Staat die IRA bekämpfte, und dabei Katholiken, irische Nationalisten und irische Republikaner verhaftete und internierte. In dieser Lage zuzugeben, dass die UVF gerade 15 Männer, Frauen und Kinder ermordet hatte, hätte ein Umdenken nötig gemacht. Es hätte den Staat gezwungen, Protestanten zu verhaften, die Terroristen der UVF und der UDA, und sie ins Gefängnis zu stecken.“

Das Zitat stammt aus dem Dokumentarfilm „Loss of Innocence -“ das Massaker in der McGurk-™s Bar“, den Familienangehörigen im Rahmen ihrer Kampagne produziert haben. Er wurde im Internet in englischer Sprache auf YouTube veröffentlicht. Voraussichtlich Anfang Dezember 2013 steht der Film auch mit deutschen Untertiteln zur Verfügung.

Politische Verhandlungen zur Aufarbeitung des Konflikts

Der Fokus auf den schmutzigen Krieg Großbritanniens in Nordirland kommt für die britische Regierung zu einer denkbar ungünstigen Zeit. Denn in einer neuen politischen Verhandlungsrunde unter der Moderation des amerikanischen Politikers Richard Haas wird gerade über ungelöste Themen des Karfreitagsabkommens - des Friedensabkommens von 1998 -“ diskutiert. Es geht darum, Lösungen für den Umgang mit Oraniermärschen, mit Flaggen und Symbolen und eben auch mit der Aufarbeitung der Vergangenheit zu finden. Der nordirische Generalstaatsanwalt John Larkin forderte vor ein paar Tagen eine Amnestie für alle konfliktbezogenen Straftaten vor 1998. Im Lichte der derzeitigen Enthüllungen ist dies ein durchsichtiges Manöver, das den Mantel des Schweigens über die Aktivitäten des britischen Staates ausbreiten soll.

Die Collusion-Aufklärung hat auch Konsequenzen für die Erklärung des Nordirlandkonflikts. Die Darstellung, Katholiken und Protestanten hätten sich gegenseitig im Nordirlandkonflikt die Köpfe eingeschlagen, wogegen die britische Regierung in den Konflikt hineingezogen wurde, um Terror zu verhindern, wird durch Berichte über die terroristischen Methoden des Staates, die Bewaffnung pro-britischer, protestantischer Todesschwadronen und der Nichtverfolgung terroristischer Verbrechen von britischer Polizei, Armee oder loyalistischen Gangs als Propagandalüge des Krieges entlarvt, mit dem Großbritannien die irischen Viertel Nordirlands niederhalten wollte.

Auch wenn sich die derzeitige Diskussion hauptsächlich um Fälle aus den 70er Jahren dreht, heisst das nicht, dass der schmutzige Krieg nur ein Instrument der Anfangsjahre des Konflikts waren. Das Gegenteil ist der Fall, wie prominente Fälle der 80er und der 90er Jahre zeigen. Als Beispiel sei hier der Mord am Rechtsanwalt Pat Finucane erwähnt. Der Rechtsanwalt wurde im Februar 1989 an einem Sonntagmorgen beim Frühstück in seiner Nordbelfaster Wohnung vor den Augen seiner Familie ermordet. Inzwischen weiss man, dass alle am Mordkomplott beteiligten Loyalisten britische Agenten, bzw. V-Leute waren. Als die britische Regierung sich nicht länger gegen eine öffentliche Untersuchung des Mordes wehren konnte, änderte sie die gesetzliche Grundlage für öffentliche Untersuchungen. Die „Lex Finucane“ gibt der britischen Regierung seither das Recht, Dokumente und Informationen zurückzuhalten.

Erstveröffentlichung auf info-nordirland.de und auf Facebook zu finden. Der Beitrag steht außerdem zum Download als PDF zur Verfügung: >>download hier <<

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 3

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia
Von Karl Marx stammt die These, dass sich Geschichte zweimal ereigne: Einmal als Tragödie und einmal als Farce. Auch in der Geschichte des Hanns-Martin Schleyer gibt es solche Doppelungen:

Auch Schleyer war Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Die SS wurde am 1.Oktober 1946 zur kriminellen Vereinigung erklärt. Mitgliedschaft wurde mit „automatischem Arrest“ geahndet. Dort fand sich Schleyer nach Kriegsende auch wieder. Die kriminelle Vereinigung RAF nimmt sich gegen Schleyers Verein allerdings eher wie eine Kinderkrabbelgruppe aus.

Bernt Engelmann (damals Vorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller, antifaschistischer Widerstandskämpfer und Überlebender der Vernichtungslager) erklärte 1977 dazu: „Als aktive Terroristen standen uns damals die Angehörigen einer kriminellen Vereinigung gegenüber. Verblüffenderweise sitzen heute von den ehemaligen Führern dieser Terroristengruppe -“ ich muss wohl sagen: - bande -“ nur wenige hinter Gittern, etliche im Bundestag, und zwar just bei jener Fraktion, die jetzt die schlimmsten Verleumder und Scharfmacher stellt, ja, wo einige Herren den Terrorismus am liebsten mit staatlichem Terror beantworten möchten.“

Ebenfalls findet in der Geschichte des Hanns-Martin Schleyer das Verbrechen der Geiselnahme eine Doppelung. 1945 ist er Täter.

Prag, 5. Mai 1945, Aufstand gegen die Nazi-Besatzungsmacht. Im Schulgebäude des 4. Bezirks hat sich eine SS-Einheit verschanzt, die zwanzig Geiseln, Beschäftigte der Firma Janeceln, in ihrer Gewalt hat. Die tschechischen Aufständischen verhandeln mit dem SS-Kommandanten über die Freilassung der Geiseln. Dieser verlangt dafür im Gegenzug, dass seine Frau und sein Kind herbeigebracht werden sollen. Um Mitternacht wird die Frau, die ein kleines Kind auf dem Arm trägt, mit einem Auto zu dem Schulgebäude gebracht und gegen die Geiseln ausgetauscht. Die Aufständischen ziehen sich zurück. Einen Tag später richtet die SS in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes ein Massaker unter der Zivilbevölkerung an: Im Keller des Hauses 253 und im Garten des Hauses 254 werden 41 Menschen erschossen aufgefunden: unbewaffnete ältere Männer, Frauen und Kinder.

Am 8. Mai 1945, dem Tag der deutschen Kapitulation, bringt eine SS-Einheit Geiseln aus der Prager Zivilbevölkerung in ihre Gewalt, setzt sich aus Prag ab und erreicht abends die amerikanischen Linien, wo sie sich gefangen nehmen läßt.

Der Führer dieser SS-Einheit wird als gedrungener, breitgesichtiger Mann mit dicken Lippen und Mensurnarben auf der Wange beschrieben, dessen Namen auf „Meier oder so ähnlich“ endet. Der einzige SS - Führer in Prag, auf den diese Beschreibung passen könnte, ist Hanns-Martin Schleyer. Er ist zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre alt, seine Frau hatte ihm am 1. November 1944 einen Sohn geboren.

33 Jahre später ist er Opfer.

Köln, 5. September 1977. Ein 450er Mercedes fährt gegen 17.25 Uhr die Friedrich-Schmidt- Straße entlang. In dem Wagen sitzen der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Hanns-Martin Schleyer, und sein Fahrer Heinz Marcisz. In einem zivilen Polizeifahrzeug folgen die Personenschützer Reinhold Brändle, Roland Pieter und Helmut Ulmer. Ein blauer Kinderwagen, der auf der Straße steht, zwingt Marcisz zu einer Vollbremsung. In diesem Moment eröffnen fünf Maskierte das Feuer. Alle außer Schleyer sterben im Kugelhagel. Schleyer wird aus dem Auto gezogen und in einen VW-Bus geschleppt. Er wird Geisel des RAF-Kommandos Siegfried Hausner.

Der Staat antwortet mit einer Gegengeiselnahme. Über alle Gefangenen, die nach § 129a angeklagt oder verurteilt sind, wird eine „Kontaktsperre“ verhängt, d.h. sie werden untereinander und von jedem Kontakt mit der Außenwelt vollständig isoliert.

Darunter fällt auch der Kontakt mit den Verteidigern. So finden z.B. mündliche Haftprüfungstermine ohne Verteidiger statt, bei der Verkündung des Haftbefehls hat der Rechtsanwalt kein Recht auf Anwesenheit, Vernehmungen und Ermittlungsverhandlungen werden nur durchgeführt, wenn der Rechtsanwalt auf seine Anwesenheit verzichtet. Für dieses Vorgehen gibt es keinerlei gesetzliche Grundla ge, auch wenn die Justizminister sich auf Paragraph 34 StGB , der einen übergesetzlichen rechtfertigenden Notstand vorsieht, berufen. Paragraph 34 StGB ist jedoch eine Ergänzung der reformierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Er war zum Zeitpunkt der Kontaktsperre nicht zur Legitimation staatlichen Handelns gedacht.

Und so wird innerhalb von drei Tagen das bis dahin am schnellsten verabschiedete Gesetz in der Geschichte der BRD installiert: das Kontaktsperregesetz (Ähnlich schnell wurde in jüngster Vergangenheit nur die Bankenrettung durch das Parlament gepeitscht).

Sowohl die Kontaktsperre wie auch in der Folge eine Nachrichtensperre über die Ereignisse um die Schleyer Entführung werden von einem Großen Krisenstab in Bonn angeordnet. Eine solche Einrichtung ist in der Verfassung, auch in der Notstandsgesetzgebung, nicht vorgesehen. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben, das Parlament hat keinerlei Kontrolle über die Aktivitäten des Krisenstabs.

Am 17.10.1977 sagt der Publizist Golo Mann in der ARD-Sendung „Panorama“: “Der Moment kann kommen, in dem man jene wegen Mordes verurteilten Terroristen, die man in sicherem Gewahrsam hat, in Geiseln wird verwandeln müssen, indem man sie den Gesetzen des Friedens entzieht und unter Kriegsrecht stellt.“

Nachtrag:
Nach der Ermordung Hanns-Martin Schleyers wurde er von vielen Politikern als „Vorbild für die deutsche Jugend“ angepriesen. Die größte Veranstaltungshalle Stuttgarts trägt immer noch seinen Namen.

Baskische Impressionen 2013 Teil 7 und Schluss

Momentaufnahmen aus der Welt des permanenten Ausnahmezustands:

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 1

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia
Im Katalog zur Ausstellung „RAF -“ Terror im Südwesten“ steht im Vorwort von Dr. Thomas Schnabel, Leiter des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, folgender, erstaunlicher Satz: „Es war nicht selbstverständlich, dass es der Bundesrepublik gelang -“ bei allen Schwierigkeiten und Pannen im Einzelnen -“ sich rechtsstaatlich und erfolgreich mit dem Terror der RAF auseinanderzusetzen.“

Von einer dieser „Pannen“ war auch ein Landeskind betroffen: Fritz Teufel, aufgewachsen in Ludwigsburg.

Vor dem Kammergericht Berlin wird gegen die Mitglieder der Bewegung 2.Juni -“ unter ihnen Fritz Teufel -“ wegen der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar 1975 und der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenckmann im November 1974 verhandelt. Die Angeklagten sitzen in geschlossenen Panzerglas-Kästen. Im Oktober 1980 fordern die Bundesanwälte in ihren Plädoyers Freiheitsstrafen von lebenslänglich bis 15 Jahren Gefängnis, da die Fülle von Beweismitteln zweifelsfrei die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten Verbrechen belege. Am 178. Verhandlungstag meldet sich Fritz Teufel zu Wort: „Ich habe mir überlegt, was der Vorsitzende sagen wird, wenn ich sage: „Ich habe ein Alibi“. Womöglich wird er sagen, Ihre Witze waren auch schon mal besser.“ Tatsächlich nennt Teufel Zeugen, die bestätigen können, dass er im fraglichen Zeitraum gar nicht in Berlin, sondern von April 1974 bis Mai 1975 unter dem Namen Jörg Rasche in einem Essener Presswerk als Maschinenarbeiter im Dreischichtbetrieb beschäftigt war und im Essener Stadtteil Frintrop eine Wohnung gemietet hatte.

Fritz Teufel wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.

Baskische Impressionen 2013 Teil 5

Im Sommer 2013 werden im ganzen Baskenland, auf der Straße, in den Dörfern und Städten, bei Straßenfesten, überall, unter dem Motto: „Das Urteil des Volkes“ Unterschriften für folgenden Text gesammelt:

„ Die Doktrin 197/2006 und die Ausnahmebestimmungen, die nur auf die baskischen politischen Gefangenen angewandt werden, müssen abgeschafft werden, um bei der Lösung des (baskischen) Konflikts voranzukommen.“

Die Doktrin 197/2006 oder auch „Parot-Doktrin“ bedeutet die Abschaffung des Rechts auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe, die Abschaffung des Rechts auf Haftverkürzung bei guter Führung und die Möglichkeit der willkürlichen Verlängerung der Haftzeit in dem Fall, dass die Freilassung zu „sozialem Unmut“ führt. Diese Regelungen werden in erster Linie auf die baskischen politischen Gefangenen angewandt. Gorka Elejabarrieta Diaz, Koordinator für die internationalen Beziehungen von SORTU, der Partei der baskischen Linken, die sich im Februar 2013 neu konstituiert hat, erklärt dazu in einem Gespräch im September 2013 in Bidart, dass das erste Ziel des Friedensprozesses, der durch den Verzicht der ETA auf den bewaffneten Kampf einseitig von der baskischen Unabhängigkeitsbewegung eingeleitet wurde, die Freilassung aller baskischen politischen Gefangenen ist.

Drei Teilforderungen wurden dazu aufgestellt:
• Die Zusammenführung der baskischen Gefangenen im Baskenland (im Moment sind die Gefangenen über ganz Spanien und Frankreich verstreut, inhaftiert. Verwandte und Freunde müssen oft 600-700 km zurücklegen, um ihr Besuchsrecht wahrnehmen zu können.)
• Die Freilassung der kranken baskischen Gefangenen
• Das Ende der Doktrin 197/2006

Demo gegen Parot Doktrin

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von den Freunden des Baskenlandes
Die frühere Forderung nach Amnestie wird in dieser Form nicht mehr erhoben, sie wurde modifiziert: „ Wir wollen wissen, was all die Jahre in unserem Land vor sich gegangen ist, wir wollen wissen, wo unsere verschwundenen Genossen sind, wir wollen wissen, wie unsre getöteten Genossen gestorben sind und wir wollen wissen, wer dafür verantwortlich ist und zur Rechenschaft gezogen werden muss,“ erklärt Gorka.

Bei einer Amnestie werden zwar die Gefangenen freigelassen, aber sonst bleibt alles beim Alten, die Gefängnisse füllen sich schnell wieder, wie nach der Amnestie 1977.

Die Blockade des Friedensprozesses durch die spanische Regierung kann nur durchbrochen werden, wenn die Basken/innen, die ihre Stimme für BILDU (ein Wahlbündnis, in dem SORTU mitarbeitet und das bei den letzten Kommunalwahlen im spanischen Baskenland zur zweitgrößten politischen Kraft wurde) abgegeben haben, über die Stimmabgabe hinaus, aktiv werden, so Gorka. In diesem Zusammenhang steht auch die Kampagne „Das Urteil des Volkes“.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht demnächst die zweite Verhandlung gegen die Doktrin 197/2006 an. In der ersten Verhandlung wurde die spanische Regierung dazu verurteilt, ihre Rechtsauffassung zu ändern. Die spanische Regierung hat sich nicht darum geschert und Berufung eingelegt. Die Kampagne „Das Urteil des Volkes“ dient dazu, die breite Unterstützung der Forderung nach Abschaffung der Doktrin 197/2006 im Baskenland zu dokumentieren und so auch politisch Druck zu erzeugen.

Update 21.10 2013 :
Ines del Rio kurz nach ihrer Freilassung

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von den Freunden des Baskenlandes
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Berufung der spanischen Regierung zurückgewiesen. Die erste baskische Gefangene, Ines del Rio, musste schon freigelassen werden.

Die Straßburger Richter urteilten : „Die Klägerin konnte nicht vorhersehen, dass im Februar 2006 die Rechtsprechung geändert und auf sie angewandt würde, was eine Verlängerung der Haftzeit um knapp neun Jahre bedeutet. Die Klägerin hat eine höhere Haftstrafe verbüßt, als dies nach dem Rechtssystem der Fall gewesen wäre.“

Nach der Doktrin Parot wäre Ines del Rio erst 2017 entlassen worden.

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