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Warum die Heilbronner Kesselklagen - was haben wir erreicht, wie geht es weiter?

Der 1. Mai 2011 in Heilbronn
Foto: woschod.de

Nach dem Polizeikessel vor dem Heilbronner Hauptbahnhof am 1.5.2011, der bis zu elf Stunden dauerte und mit „erkennungsdienstlicher Behandlung“ aller Eingekesselten endete, gab es zwei Gruppen von Betroffenen. Die einen bekamen Post und wurden irgendwelcher Delikte beschuldigt (z.B. „Widerstand gegen die Staatsgewalt“). Andere waren an diesem Tag einfach „nur so“ ihres Demonstrationsrechts und ihrer Freiheit beraubt und in vielen Fällen sogar am Aufsuchen der Toilette gehindert worden Zu dieser Gruppe gehörten überwiegend Angereiste von außerhalb Heilbronns. Wir fanden uns zusammen im „Arbeitskreis Kesselklage“, der sich regelmäßig in Stuttgart traf und um eine politische und juristische „Aufarbeitung“ bemühte. Beides sollte Hand in Hand gehen.

Das juristische Vorgehen war für die beiden Gruppen -“ „Beschuldigte“ und „Nicht-Beschuldigte“ -“ völlig unterschiedlich. Wer „beschuldigt“ war, konnte versuchen, entweder mit einem Bußgeld aus der Sache heraus zu kommen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder vor dem Amtsgericht Heilbronn einen Freispruch zu erwirken. Dabei müssen die Fristen, die in den Rechtsmittelbelehrungen genannt sind, unbedingt beachtet werden. In solchen Fällen waren Beweismittel und Zeugen für konkrete Vorfälle hilfreich, auf die sich die jeweils erhobenen Vorwürfe stützten.

Was aber konnten die „Nicht-Beschuldigten“ auf der rechtlichen Schiene tun? Der juristische Weg nennt sich „Fortsetzungsfeststellungsklage“. Zuständig waren in diesem Fall:das Verwaltungsgericht Stuttgart in 1. Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Sitz in Mannheim, als 2. Instanz. Einzelne Betroffene konnten innerhalb eines Jahres (!) Klage erheben, dass ein bestimmtes staatliches Organ (in diesem Fall: die Polizei) ein bestimmtes Vorgehen nicht „fortsetzt“. Fünf Betroffene aus dem Raum Stuttgart und aus Karlsruhe taten das, vertreten durch zwei verschiedene Anwälte (aus Esslingen und Karlsruhe). Es waren Einzelklagen -“ eine sogenannte „Sammelklage“ gibt es hier nicht. Der „Eintrittspreis“ beträgt pro Person über 360 Euro Gerichtskosten, die im Voraus bezahlt werden müssen. Und Anwälte arbeiten natürlich nicht umsonst. Ihre Honorare richten sich nach einer Gebührenordnung, sie sich am „Streitwert“ bemisst, den das Gericht festsetzt.

Während in anderen Fällen (z.B. Ulm 2009) solche Klagen gegen Polizeikessel gewonnen wurden, gingen sie in diesem Fall verloren. Zwei der fünf Kläger gingen noch in die 2. Instanz und wurden auch dort abgewiesen. Ganz beendet ist das Verfahren allerdings noch nicht. Mit der „erkennungsdienstlichen Behandlung“ am Ende des Heilbronner Kessels wird sich noch das Heilbronner Amtsgericht befassen. Die „Erfassten“ haben sich nicht das Geringste zuschulden kommen lassen, aber trotzdem ist es überhaupt nicht sicher, dass -“ wie behauptet -“ ihre sämtlichen Daten gelöscht wurden und nicht doch noch jahrelang in polizeilichen und geheimdienstlichen Systemen gespeichert sind.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Wolfram Treiber hat eine ausführliche juristische Einschätzung der Kesselklagen veröffentlicht: „Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer“, in dem Buch von Jörg Lang (Hrsg.): Politische Justiz in unserem Land. Stuttgart: Peter Grohmann-Verlag 2013, ISBN 978-3-944137-35-3. Er arbeitet heraus, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist, das jedem „allgemeinen Polizeirecht“ vorgeht. Im Widerspruch zu anderen Urteilen und „skandalöserweise“, schreibt er, seien die Klagen in Stuttgart abgewiesen worden. „Obwohl die Rechtswidrigkeit des Heilbronner Kessels klar auf der Hand lag, machte sich das Verwaltungsgericht die Argumentation ... zu eigen, wonach es sich um gar keinen Polizeikessel gehandelt habe (!)“. Wir möchten diesen Beitrag zur Lektüre empfehlen und Folgendes aus eigenem Erleben hinzufügen:

Die Planer des Heilbronner Polizeieinsatzes dachten offenbar nicht in solchen Kategorien wie „Grundrechte“ und „Verfassungsgebote“ (zum Beispiel zum Charakter des 1. Mai -“ wonach der Naziaufmarsch unbedingt hätte verboten und verhindert werden müssen). Gerichte leben auch in einer anderen Welt, denken anders und stellen andere Fragen als die Betroffenen eines Polizeikessels. Es ist sehr mühsam und bedarf sorgfältiger Vorbereitung und präziser anwaltlicher Beratung, wenn man erreichen will, dass wirklich diejenigen Fragen zur Entscheidung kommen, auf die es ankommt: ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig (an den Grundrechten und der Verfassung orientiert) und verhältnismäßig war. Nicht „Massenklagen“ und Zeugenaussagen sind sinnvoll, wo dann alle möglichen Sachverhalte vermischt und durcheinander geworfen werden, sondern eher ein exemplarischer Einzelfall, an dem sich das Unverhältnismäßige des Polizeieinsatzes präzise herausarbeiten lässt.

Die Juristen der Gegenseite haben große Übung darin, Gerichten eine Märchenwelt aufzutischen, die wenig mit dem zu tun hat, was die Betroffenen erlebten, und Nebelkerzen zu werfen. Aus detaillierten Beschreibungen, die wir liefern, suchen sie sich das heraus, was ihre Märchenwelt plausibel erscheinen lässt. Manche Gerichte greifen das bereitwillig auf. Tatsächlich haben die Gerichte in solchen Verfahren wie unserem einen großen Spielraum, um die Darstellung zu glauben und ihrem Urteil zugrunde zu legen, die sie glauben wollen. Rechtlich ist dem dann nur schwer oder gar nicht beizukommen..

Der von uns in und vor dem Bahnhof von Heilbronn erlebte 1. Mai 2011 wurde rechtlich in vier Etappen eingeteilt:

  • (a) Das Geschehen auf dem Bahnsteig -“ dafür, hieß es, sei die Bundespolizei zuständig gewesen, die wir aber nicht extra verklagt hatten ; das Verwaltungsgericht erklärte sich also für unzuständig für körperliche Angriffe der Polizei auf Angereiste, die fotografisch dokumentiert sind.

  • (b) Das Geschehen auf dem Bahnhofsvorplatz bis 16:11 Uhr - da hätten wir uns eigentlich „unrechtmäßig“ aufgehalten (und könnten froh sein, dafür nicht belangt zu werden), behauptete die Polizei hinterher.

  • (c) Der „Polizeigewahrsam“, in dem wir uns ab diesem Zeitpunkt befunden hätten -“ die sei, hieß es, von einem diensthabenden Amtsrichter nach Aktenlage angeordnet worden.

  • (d) Die „erkennungsdienstliche Behandlung“ am Schluss - diese habe „repressiven“ Charakter gehabt, also dazu gedient, „mögliche Straftaten aufzuklären“ -“ und wenn man dagegen juristisch vorgehen wolle, sei das Amtsgericht Heilbronn zuständig. Nur bei „präventiven“ Maßnahmen (zur „Gefahrenabwehr“) sei das Verwaltungsgericht zuständig. Diese etwas spitzfindig anmutende Unterscheidung aus dem Polizeirecht hatten wir nicht beachtet,

So jedenfalls -“ mit der Zuständigkeit der Bundespolizei für den Bahnbetrieb und mit behaupteten „möglichen“ Straftaten, die es in Wirklichkeit nicht gab - erklärte sich das von uns angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart für die Etappen (a) und (d) für unzuständig. Wegen der angeblich „repressiven“ „erkennungsdienstlichen Behandlung“ läuft, wie gesagt, noch das Verfahren beim Amtsgericht Heilbronn.

Einem Kläger wurden Äußerungen, die er außerhalb des Gerichts gemacht hatte, im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in krasser Weise im Mund herumgedreht. In einem Fernsehinterview hatte er gesagt, es sei ein unmögliches Ansinnen, dass die Gegenseite in ihrem Schriftsatz geäußert hatte, die Gewerkschafter hätten sich ja einer Leibesvisitation unterziehen und dann zur DGB-Kundgebung gehen können. Das am 1. Mai! Daraus wurde konstruiert: er habe bestätigt, dass es so gewesen sei, wie die Polizei-Märchentante erzählte: nach Durchsuchung hätten alle den (angeblich gar nicht bestehenden) Kessel jederzeit verlassen können. Die Eingekesselten waren also nur aus eigenem Entschluss zu ihrem Vergnügen elf Stunden dort! Das Gericht spielte mit ... Auf solche Winkelzüge muss man gefasst sein, bevor man überhaupt etwas sagt.

Die öffentliche Resonanz, die unsere Auseinandersetzung fand, haben wir auf dem Blog kesselklage.dokumentiert. Sie entsprach nicht der politischen Bedeutung, die das Verfahren hatte. Vor allem die Unterstützung aus den Gewerkschaften, deren ureigenste Anliegen am 1. Mai betroffen waren, blieb verhalten. Eine öffentliche Debatte mit deutlich vernehmbaren Stimmen gerade aus diesem Bereich wäre auch an dem Gericht nicht spurlos vorüber gegangen und hätte vielleicht zu einem anderen Ausgang geführt. Wie schaffen wir öffentlichen politischen Druck - darauf muss bei künftigen Verfahren verstärkt geachtet werden.

Nachteilig war ohne Zweifel die räumliche Trennung des AK Kesselklage und Gerichtsorts in Stuttgart vom Ort des Geschehens Heilbronn und den dortigen antifaschistischen und gewerkschaftlichen Bündnissen.

Nicht zuletzt ist alles auch eine Kostenfrage. Wer verliert, bezahlt das Verfahren. „Massenklagen“ verbieten sich in der Regel allein schon deshalb. Da unsere Heilbronner „Fortsetzungsfeststellungsklage“ aus dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz herausfiel, sprang in diesem Fall für ihre Mitglieder die VVN-BdA ein (und machte dann einen Spendenaufruf). Die Rote Hilfe übernahm -“ obwohl sie solche Verfahren sonst nicht unterstützt - wegen der besonderen Bedeutung in diesem konkreten Fall für die drei anderen Kläger die Kosten der ersten Instanz. Hinzu kamen weitere Spenden. Allen Spenderinnen und Spendern sei noch einmal herzlich gedankt!

Via kesselklage.de

Blockupy 2013. Der Frankfurter Polizeikessel am 1.Juni 2013

Bericht der Demonstrationsbeobachtung vom 30.Mai bis 1.Juni 2013

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts des Komitees für Grundrechte und Demokratie hätte nicht besser gewählt werden können:
Fast zeitgleich erklärte das Frankfurter Verwaltungsgericht, die Einkesselung der Blockupy-Demonstranten sei „wohl gerechtfertigt“ gewesen. Das ist noch kein echtes Urteil, sondern nur das Ergebnis einer vorläufigen Prüfung zur Erfolgsaussicht der Klage. Aber man sieht, wohin die Reise geht.

Zur Erinnerung: Am 1.Juni 2013 unterdrückte die Polizei eine Demonstration der Blockupy-Bewegung in Frankfurt, indem sie nach einem vorgefassten Plan ca. 1000 Teilnehmer der Demo einkesselte und so die Demonstration sprengte: „Anweisung von oben: Eskalieren!“ (Originalton Polizei).
Die Demoroute entlang der Europäischen Zentralbank war vorher gegen die Versammlungsbehörde vor Gericht erstritten worden. Durch das Eingreifen der Polizei „muss der Eindruck einer Recht brechenden und Selbstjustiz schaffenden Exekutive entstehen.“ (S.11)

Auf der Grundlage der Berichte des Demobeobachter-Teams des Komitees für Grundrechte und Demokratie befasst sich die Broschüre detailliert mit Vorgeschichte, Demo-Ablauf, den zentralen Merkmalen des Vorgehens der Ordnungskräfte und der Resonanz in den Medien.

Neben diesen aufschlussreichen Schilderungen des konkreten Ereignisses sind die Ausführungen der Autoren zu grundsätzlichen Aspekten der Versammlungsfreiheit für alle interessant, denen die Versammlungsfreiheit am Herzen liegt.

So wird der Gesetzesvorbehalt beim § 8 Versammlungsfreiheit kritisiert:
„Nach dem ersten Absatz von § 1 Versammlungsgesetz wuseln nur noch Verbote und noch einmal Verbote. Als eine Art Versammlungsverbotsgesetz ist das Versammlungsrecht durchgehend nicht grundrechtskonform.“ (S.79).

„Darum müsste das Versammlungsgesetz in seiner 1953er Grundform längst dem Brokdorf-Beschluss konform demokratisch angehoben werden.“ (S.86)
Die Autoren verhehlen aber auch nicht die Schwierigkeiten bei dem Versuch, ein fortschrittliches Versammlungsgesetz zu entwerfen: „Dabei wird allerdings meist deutlich, wie breit die Fallstricke ausgelegt sind und wie schwierig es ist, eine grundlegend andere Herangehensweise zu finden.“ (S.69)

„Würde ein Artikel 8 - „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ - diese Recht nicht vielleicht besser schützen können als jedes Versammlungsgesetz, das nur wieder neue Grenzen zu ziehen versucht?“ (S.69/70)

Trotzdem werden einige Kernelemente eines fortschrittlichen Versammlungsgesetzes formuliert:„- Demonstrierende entscheiden selbst über den Ort ihrer Versammlung und die Ausdrucksformen. Vom Grundrecht generell oder aktuell ausgenommene Plätze kann es nicht geben. - In Versammlungen hat „der Staat“, repräsentiert durch die Polizei, nichts zu suchen -“ weder uniformiert, noch undercover und auch nicht mit Videogeräten.(...) - Die Demonstrierenden entscheiden selbst über Länge und Größe von Transparenten und auch über das Tempo ihrer Bewegung. - Die Bewegungsfreiheit wie auch die Meinungsfreiheit sind zu achten, wozu auch die Möglichkeit gehört, gesehen und gehört zu werden. Dies verbietet jede einschließende Begleitung, wie die wandernden Kessel genannt werden.“ (S.70).

Dem Fazit der Autoren ist nichts hinzu zu fügen: „Versammlungen können ein Stachel sein im herrschaftlich definierten und kontrollierten Alltag, sie können aufstacheln und politische Veränderungen einleiten. Dafür gilt es weiterhin zu streiten -“ auf der Straße und vor Gericht. Auf dass endlich den rechtswidrigen Eingriffen der Polizei Einhalt geboten werde!“ (S. 123)

Die Broschüre kann für sieben Euro bezogen werden unter der Adresse:
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7-11 50670 Köln
Telefon 0221 972 69 30 Fax 0221 972 69 31
info@grundrechtekomitee.de
www.grundrechtekomitee.de

Unsere Solidarität gegen anhaltenden rechten Terror in der Ukraine! Rote Hilfe e.V. richtet Spendenkonto für verfolgte Antifaschist*innen ein

Logo der Roten Hilfe
Im Zuge der breiten Protestbewegung der ukrainischen Bevölkerung gegen die ehemalige Regierung konnten sich faschistische Gruppierungen in den vergangenen Monaten in dieser verankern und ihre Mitgliederstärke vervielfachen. Sowohl auf dem Maidan-Platz in Kiew selbst als auch während der Auseinandersetzungen waren Gruppierungen wie „Der Rechte Sektor" stets präsent und traten paramilitärisch auf. Nationalistische und rassistische Symbole und Parolen waren unübersehbar. Faschistische Parteien wie „Swoboda" (Freiheit) warben um Akzeptanz auch im Ausland und gaben sich ungestört - im Verbund mit anderen, sich als „oppositionell" bezeichnenden Parteien - als Vertreter*innen der „unzufriedenen Bevölkerung" aus.

War es bereits in den Monaten zuvor riskant und gefährlich für linke Organisationen und Aktivist*innen, sich politisch zu betätigen, so hat der Terror rechter Gruppierungen seit dem bürgerlich-reaktionären Putsch
ungeahnte Ausmaße angenommen. Büros der Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU) sowie weitere Projekte der linken Bewegung wurden gestürmt und verwüstet; es kursieren so genannte Todeslisten, die sich gegen antifaschistische Aktivist*innen richten. Protestaktionen gegen die sich nach dem Machtwechsel neu konstituierende Regierung sind aktuell lebensgefährlich, während diese laut über ein Verbot der KPU nachdenkt.

Hierzu erklärt H. Lange, Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.: „Unsere Solidarität gilt den Antifaschist*innen in der Ukraine, die aktuell massiver Verfolgung ausgesetzt sind. Durch die Zusammensetzung
einer neuen Regierung unter Einbeziehung der faschistischen Swoboda -Partei steht zu befürchten, dass sich die staatliche Repression weiter verschärfen wird. Die Rolle der deutschen Bundesregierung, die an dieser Entwicklung offensiv beteiligt war, ohne auch nur ein Wort über die aktive Beteiligung faschistischer Gruppierungen zu verlieren, ist auf das Schärfste zu kritisieren."


Die Rote Hilfe e.V. hat ein Spendenkonto eingerichtet, um verfolgte Antifaschist*innen im Kampf gegen die Repression zu unterstützen:

Kontonummer: 56036239
BLZ: 260 500 01
bei der Sparkasse Göttingen
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: „Antifa Ukraine"

Die Spenden werden linken Zusammenschlüssen in der Ukraine für Gefangenenhilfe, Unterbringung, Rechtsbeistand, medizinische Versorgung sowie Kampagnen gegen die Repression zur Verfügung gestellt. Wir rufen dazu auf, unsere Genoss*innen in der Ukraine in ihrem Kampf gegen die staatliche Repression und den rechten Terror politisch und materiell zu unterstützen.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.


Quelle: Rote Hilfe

Stuttgart: Auf zum Knast nach Stammheim! Am 18.03. Solidarität praktisch werden lassen!

Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012

Zur Galerie - Bild anklicken
Kundgebung vor dem Knast |
Dienstag, 18. März 2014 | 17 Uhr |
Vor dem Knast in Stuttgart-Stammheim |
U15-Haltestelle Stammheim

Wie jedes Jahr am 18.03., möchten wir den Tag der politischen Gefangenen mit einer solidarischen Kundgebung vor dem Knast in Stammheim begehen und den inhaftierten politischen und sozialen Gefangenen zeigen, dass sie nicht alleine sind.

Im Laufe des letzten Jahres sahen wir uns in Stuttgart konfrontiert mit Verfahren nach §129, DNS-“Entnahmen, Hausdurchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen, zahlreichen Verfahren und Repressionsmaßnahmen im Zuge der antifaschistischen Gegenaktivitäten zu den Naziaufmärschen in Dresden, Magdeburg und Göppingen, sowie mit der Kriminalisierung von verschiedenen anderen Protesten. Dies ist nur eine kleine Auflistung der Versuche unseren Widerstand zu brechen, aber mehr als genug Gründe dafür unsere praktische Solidarität auf die Straße zu tragen.

Durch die voranschreitende Krimininalisierung fortschrittlicher Organisierungsansätze, die Zunahme der Verurteilungen von Straßendelikten und mit Vorwürfen wie versuchten Totschlag oder gar Mord deutet sich eine konsequente Fortführung der Verfolgung von linken Widerstand an.
Das Ziel der Herrschenden ist und bleibt dabei die Abschreckung und Einschüchterung von AktivistInnen und die konkrete Schwächung von Strukturen, Organisationen und des Widerstands insgesamt. Also Angriffe auf uns alle gegen die wir uns gemeinsam wehren müssen.

Aktuell sitzen in Stammheim zwei §129b Gefangene ein

Neben der Tradition des 18.03. liefert uns dieses Jahr die Inhaftierung von Yusuf Tas und Özgur Aslan besonderen Grund uns vor den Toren Stammheims zu versammeln. Sie sind zwei der 5 Gefangenen, welche im Juni 2013 im Rahmen eines europaweiten Repressionsschlages in Wien inhaftiert wurden. Vorgeworfen wird ihnen nach §129b -“ die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland-, konkret der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aus der Türkei. Nach einem 50tägigen Hungerstreik wurden Yusuf und Özgür nach Stammheim ausgeliefert, wo sie auf ihren Prozess warten.

Lassen wir sie unsere Solidarität spüren!

UnterstützerInnen:
Anatolische Föderation -“ www.anadolufederasyonu.de
Libertäres Bündnis Luwigsburg -“ lblb.pytalhost.de
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen -“ www.political-prisoners.net
Rote Hilfe OG Stuttgart -“ stuttgart.rote-hilfe.de
Revolutionäre Aktion Stuttgart -“ www.revolutionaere-aktion.org



Quelle

Stuttgart: Veranstaltungsreihe zum internationalen Frauenkampftag

Veranstaltungsplakat
Auch dieses Jahr wird weltweit wieder der internationale Frauenkampftag begangen um auf gesellschaftliche Strukturen hinzuweisen, die Frauen auf besondere Weise diskriminieren. Der 8. März 2014 reiht sich damit in die Geschichte des Frauenkampftages ein und ist Anlass für die Frauengruppe Stuttgart verschiedene Veranstaltungen zu organisieren:

Ab 21. Februar Ausstellung zum Thema Frauen im Widerstand

Am 28. Februar, 19:00 Filmabend über Frauen in der ELZN
Der Aufstand der EZLN am 1. Januar 1994 stellt für die zapatistischen Frauen einen Wendepunkt dar. In Kooperativen, in kirchlichen Frauengruppen, in Theatergruppen usw. organisieren sich die chiapanekischen Frauen und nehmen ihr Schicksal selbst in die Hand. Schritt für Schritt setzen sie sich zur Wehr in ihrem Alltag und verteidigen ihre Dörfer gegen die Militärs. Landarbeiterinnen, Lehrerinnen, Gläubige, Kunsthandwerkerinnen, Künstlerinnen, Hebammen, sie alle suchen ausgehend von ihrer eigenen Wirklichkeit nach einer besseren Zukunft.

Tierra de mujeres - Land der Frauen zeugt von diesen Entwicklungen. Vor dem Hintergrund ausdrucksstarker Bilder berichten die Frauen selbst von ihrem Leben, ihren Schwierigkeiten und Ängsten, ihren Hoffnungen.

Frauengruppe Stuttgart

Ort: Linkes Zentrum Lilo Herrmann

Am 04. März, 19:00 Vortrag über Frauen im Stuttgarter NS-Widerstand

Wenn vom Widerstand gesprochen wird, fallen den meisten zuerst Männer ein. Es gab aber auch viele Frauen, die Widerstand geleistet haben. Allein in Stuttgart kennen wir Lilo Herrmann und Gertrud Müller. Im Vortrag geht es um die Rolle von Frauen im Widerstand. Der Bogen reicht von den Jugendlichen der Gruppe G, die Weiße Rose, den bürgerlichen Widerstandsgruppen wie der Kreisauer Kreis bis zu der Verschwörungsgruppe 20. Juli. Außerdem wird über die Bedingungen des Arbeiter/innen-Widerstands gesprochen werden.

Frauengruppe Stuttgart | VVN-BdA Kreisvereinigung Stuttgart
Ort: Linkes Zentrum Lilo Herrmann

Nein zur Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands! Solidarität mit den verfolgten Stuttgarter AntifaschistInnen!

Rund 20 antifaschistische Organisationen haben eine gemeinsame Solidaritätserklärung veröffentlicht. Anlass sind mehrere Strafverfahren gegen AktivistInnen die im Februar 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Dresden auf die Straße gingen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen Landfriedensbruch und weitere Straftaten vor. In einem Fall strengt die Behörde ein Verfahren unter dem Tatvorwurf „versuchter Totschlag“ an. Dem Antifaschist wird vorgeworfen Pyrotechnik eingesetzt zu haben.

„Offensichtlich soll hier Antifaschistischer Protest kriminalisiert werden“ kommentierte Lucas Duncker von der Roten Hilfe Stuttgart die Verfahren. „Das sich nun viele Organisationen mit den Betroffenen solidarisieren ist ein wichtiges Zeichen. Wir fordern die Einstellung der Verfahren!“

Bereits in den kommenden Wochen stehen zwei Gerichtsverhandlungen in diesem Kontext an. Da nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, ist die Öffentlichkeit in beiden Verhandlungen ausgeschlossen. Dennoch rufen UnterstützerInnen für den 19. Februar und den 5. März, jeweils um 8:30 Uhr, zu Kundgebungen vor Verhandlungsbeginn am Amtsgericht Stuttgart auf:

Nein zur Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands! Solidarität mit den verfolgten Stuttgarter AntifaschistInnen!

Auch drei Jahre nach der erfolgreichen Blockade, des ehemals größten Naziaufmarsches Europas, in Dresden, reißen die Versuche antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren nicht ab. Aktuell stehen mehreren Stuttgarter AntifaschistInnen Prozesse bevor, weil sie sich an den Protesten beteiligt haben sollen. Den Gipfel der Kriminalisierungsbemühungen stellt dabei der Versuch der Staatsanwaltschaft Stuttgart dar, einen Aktivisten wegen „versuchten Totschlags“ anzuklagen.

Der jährliche Naziaufmarsch in Dresden, zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945, war lange Zeit der größte Europas. Bis zu 7000 Faschisten zogen hierbei durch die Stadt, verbreiteten ihre menschenverachtende, geschichtsrevisionistische Hetze und zielten darauf ab, die Verbrechen des deutschen Faschismus durch den Verweis auf das alliierte Bombardement zu relativieren. Von Seiten der Stadt Dresden oder anderen staatlichen Stellen, hatten die Nazis dabei nie etwas zu befürchten. Im Gegenteil: Auf der offiziellen Gedenkfeier standen regelmäßig Vertreter der lokalen Politprominenz und Bundeswehrgeneräle neben Delegationen der faschistischen NPD.

Es war also absolut notwendig und legitim, dass die Aufmärsche 2010 und 2011 solidarisch und entschlossen von vielen tausenden Menschen aus allen Spektren der Linken verhindert wurden. Nachdem die Polizei sich 2010 noch angesichts der Massenblockaden von 10 000 AntifaschistInnen relativ zurückhielt, lies sie im folgenden Jahr die Situation völlig eskalieren. Trotz bis zu 20 000 Menschen, die aus ganz Europa gekommen waren, um den Aufmarsch zu verhindern, versuchte die Polizeiführung diesen um jeden Preis durchzusetzen. So versprühten die über 4500 eingesetzten Beamten Unmengen Pfefferspray, prügelten auf Sitzblockaden ein und setzten bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt großflächig Wasserwerfer gegen die BlockiererInnen ein. Außerdem wurden hundertausende Handyverbindungen in ganz Dresden überwacht und die Daten gespeichert. Dennoch konnte, trotz zahlreicher Verletzter, der rechte Großaufmarsch verhindert werden.

Eine Niederlage, die die sächsischen Behörden offenbar nicht auf sich sitzenlassen wollen. Jedenfalls reiht sich seitdem Verfahren an Verfahren und während bis heute nicht ein Polizist für die staatliche Gewaltorgie zur Verantwortung gezogen wurde, werden bundesweit AktivistInnen wegen ihrer Beteiligung an den Blockaden kriminalisiert. Einen regionalen Schwerpunkt bildet dabei Stuttgart. Schon im Herbst 2011 kam es hier zu fünf Hausdurchsuchungen. Nur auf völlig vage Vermutungen gestützt stürmten hierbei vermummte Polizeieinheiten mit gezogenen Schusswaffen mehrere Wohnungen, bedrohten BewohnerInnen und beschlagnahmten zahlreiche Gegenstände. Kurze Zeit später wurde weiteren AktivistInnen mitgeteilt, dass gegen sie ermittelt wird, bzw. die Anklage gegen sie erhoben.
Alle Anklagen haben dabei gemeinsam, dass sie sich auf nichts als bloße Behauptungen von verdeckten ErmittlerInnen stützen. Belastende Fotos oder Videos, die die Angeklagten bei strafbaren Handlungen zeigen, existieren nicht.
Das ist aber noch nicht der Höhepunkt, des staatlichen Kriminalisierungswillens: Nachdem, in einem Fall, die Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft in Dresden auf die in Stuttgart überging, will diese die bisherigen Vorwürfe (schwerer Landfriedensbruch u.a.) nun um den Vorwurf des „versuchten Totschlags“ erhöhen! Offenbar um den Druck auf die zuständige Richterin am Landgericht, diese hanebüchene Anklage zuzulassen, zu erhöhen, lancierte die Staatsanwaltschaft Anfang Januar außerdem entsprechende Informationen an die Medien.

Die politische Absicht, die hinter diesem Gebaren steckt, ist nur allzu offensichtlich: Kurz vor dem 13. Februar soll der Öffentlichkeit wieder einmal die besondere Gefahr, die von Links ausgehe aufgezeigt werden. Durch die, an den Haaren herbeigezogenen, Vorwürfe und völlig aufgeblasenen Anklagen, soll selbstorganisierter, praktischer Antifaschismus, der mehr als Sonntagsreden einfordert delegitimiert werden!
Wir sagen: Es ist notwendig, sich solidarisch und entschlossen Reaktionären und Faschisten aller Art in den Weg zu stellen! Den Stuttgarter AntifaschistInnen, dem Berliner Antifaschisten Tim und allen anderen, die verfolgt werden aufgrund ihres antifaschistischen Engagements in Dresden, gilt unsere volle Solidarität!

Antifaschistischer Widerstand ist notwendig!

UnterzeichnerInnen

Organisationen:
Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart; Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region; Antifaschistische Gruppe Göppingen; Antifaschistische Jugend Rems-Murr; Antifaschistische Linke Achern Bühl; Antifaschistische Linke Freiburg; black-mosquito; Libertäres Bündnis Ludwigsburg; Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen; Offenes antifaschistisches Bündnis Kirchheim; Rems-Murr nazifrei!; Revolutionäre Aktion Stuttgart; Rote Hilfe e.V (Bundesvorstand); Rote Hilfe OG Heilbronn; Rote Hilfe Stuttgart; SDAJ Baden-Württemberg; Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit; Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der AntifaschistInnen, Kreisverband Esslingen; Volkshaus Kirchheim; Weiler schaut hin! e.V.; Zusammen Kämpfen [Stuttgart]; Young Struggle

Einzelpersonen:
Andreas Anlauff; Christel Meyer zu Berstenhorst; Jochen Dürr (Landessprecher der VVN - BdA Baden -“ Württemberg); Wolfgang Hänisch (IGM Luwigsburg); Ewald Ressel; Thomas Trüten (IG Metall Esslingen); Gisela Vomhof-Hänisch (ver.di Stuttgart)

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 4

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia

Im Rahmen ihrer publizistischen Begleitung der Ausstellung „RAF-Terror im Südwesten“ veröffentlichte die Stuttgarter Zeitung am 21.1.2014 ein Interview mit Klaus Kinkel (Ex-Präsident des BND, Ex-Außenminister). Im Rahmen dieses Interviews wird auch der letzte einer langen Reihe von RAF-“Selbstmördern“ entsorgt: Wolfgang Grams.

Er kam auf dem Bahnhof von Bad Kleinen bei einem Festnahmeversuch der GSG 9 am 27.6.1993 ums Leben. Offizielle Todesursache: Selbstmord.

Allerdings schloss die Staatsanwaltschaft Schwerin noch Anfang Juli 1993 aus, dass „Grams Selbstmord begangen habe“.

Auch der damalige Präsident des BKA Zachert teilte am 6.Juli auf einer Pressekonferenz mit, dass ein GSG 9-Beamter ihm berichtet habe, dass er die Waffe von Grams auf den Bahnsteig gelegt hatte, um die „immer noch bestehende Gefahr der Selbsttötung“ zu verhindern.Zachert war seinen Posten schnell los, denn jetzt war Gefahr im Verzug:

Wolfgang Grams war, von mehreren Kugeln getroffen, schwerverletzt ins Gleisbett gefallen. Über das, was dann passierte, gibt es zwei Versionen:

Alle eingesetzten Beamten (die Zahl schwankt zwischen 38 und 58) hatten in den 8-15 Sekunden, die der Schusswechsel dauerte, kollektiv weg geschaut, sie hatten einfach nichts gesehen.

Eine nicht beamtete Zeugin, die Kioskbesitzerin Baron, und ein BKA-Beamter, der sich anonym dem „Spiegel“ anvertraute, machten allerdings Aussagen, die den Schluss zuließen, dass Wolfgang Grams hilflos auf dem Rücken liegend, durch den aufgesetzten Schuss eines GSG 9-Beamten regelrecht exekutiert worden war.

Was jetzt geschah, wird sehr plastisch durch folgende Episode in der Innenausschusssitzung des Deutschen Bundestags am 15.August 1993 illustriert:
FDP-Abgeordneter Lüder: „Wir haben jetzt -“ das finde ich ganz besonders schlimm für die Informationsarbeit der Regierung -“ eine neue Positionierung der Leiche (des Wolfgang Grams). In jedem Bericht hat die Leiche eine andere Position. Wie erklärt sich das eigentlich?“
CDU-Abgeordneter Johannes Gerster: „Die Gleise haben sich verschoben.“
„Die Gleise haben sich verschoben“ und so wird auch die Wahrheit verbogen, Beweise werden systematisch vernichtet:

  • Vor der Obduktion waschen BKA-Beamte Kopf und Hände von Wolfgang Grams, „irrtümlich“ und wegen „unzureichender Erfahrung“.
  • “Vergessen“ wird auch die Asservierung der Haare von Wolfgang Grams.
  • Durch frühzeitigen Beschuss der Waffen der GSG 9-Beamten durch das BKA werden eventuelle Blut- und Gewebeanhaftungen im Mündungsbereich dieser Waffen vernichtet.
  • Die Lage des schwerverletzten Wolfgang Grams und seiner Waffe werden durch das BKA nicht dokumentiert etc. etc.

Dreißig gravierende „Pannen“ bei der Spurensicherung durch das BKA werden festgestellt. Dann wird die Spurenvernichtung internationalisiert:

Zwecks „neutraler“ und „unabhängiger“ Begutachtung wird der wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich beauftragt, der natürlich zu den erwartenden Ergebnissen kommt. Wie Jahre zuvor schon bei den Stammheimer „Selbstmördern“. Ein wichtiges Asservat, die Jacke des GSG 9-Beamten Nr. 6, ist allerdings seither spurlos verschwunden.

Selbst der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart musste anerkennen, dass der Wissenschaftliche Dienst Zürich falsche und unhaltbare Gutachten lieferte. So zuletzt geschehen im Urteil gegen Peter-Jürgen Book und Christian Klar 1992. Der Senat wörtlich:

Das Gutachten operiere mit „nicht belegbaren Mutmaßungen“.

Nach dieser umfassenden Vernichtung von Beweisen musste die Selbstmordtheorie jetzt noch amtlich bestätigt werden. Ein von Bündnis 90/Die Grünen geforderter parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde abgelehnt. Stattdessen wurde die Regierung beauftragt, die Vorgänge in Bad Kleinen zu untersuchen und einen Bericht vorzulegen.Das ist in etwa so, wie wenn der Wurm entscheidet, ob geangelt wird.

Die Regierung „ermittelte“ also gegen sich selbst und die Mär vom Selbstmord des Wolfgang Grams wurde so in den Rang einer Staatsdoktrin befördert.


Siehe auch:

Der mottenzerfressene Kaisermantel der EU

Schön ist es, sich an alten Erinnerungen zu erfreuen. Und an dem, was von diesen erzählt wurde. Und immer noch weiterverbreitet wird. Damit der alte Glanz noch haftet, auch wenn die Motten schon lange ihr Werk getan haben. So verhält es sich vor allem mit dem Traum der EU vom ewigen Frieden und der Einigung unter der Majestät des Rechts.

Tatsächlich, in den fünfziger Jahren, als Deutschland real noch nichts zu sagen hatte, hingen viele dem Traum nach. Ich auch. Ein Europa- ohne Pässe, eine Währung, überall sich ansiedeln können. Und so weiter.

Diesem Traum scheinen heute noch viele anzuhängen. Selbst in der LINKEN. Und vergessen darüber nur das Eine:In politischen Erklärungen soll man sich nicht ans schöne Illusionäre halten, sondern an die traurigen Gegebenheiten des Tages. Und da sieht es leider ganz anders aus. Zunächst das Antimilitaristische. Da hat die EU einfach die NATO aus- und abgeschaltet. Alles Militärische wird über diese Organisation verhandelt. Auch wenn die Lasten der Toten und der Kosten dann auf niemand fallen, als auf die EG-Mitglieder selbst.

Dann die scheinbare Gleichwertigkeit sämtlicher Beteiligter. Das hat sich gerade jetzt schreiend erwiesen. Nachdem der Generalsekretär eben erst den Iran eingeladen hatte zu einer vagen Diskussion über einen Waffenstillstand in Syrien, wurde er einen Tag später wieder ausgeladen. Auf zugestandenen Wunsch der USA. Das wurde brav vollzogen. Ohne irgendeinen Aufschrei des gesamten Restbündnisses. Dass ohne Iran die ganze Affäre leerlaufen würde, war damit klar. Was aber hilft dann ein Festhalten an einer solchen mit der NATO verbündeten EU?

Es hilft nichts: eine EU in dieser Form hat bisher mehr Unglück erbracht als sonst eine Organisation. Und zwar ziemlich von Anfang an. Als de Gaulle aus allerlei durchsichtigen Gründen aus der NATO ausstieg, war das Gequengel groß - bei allen Vasallen der USA und ihren Anhängern. Leider wurde bald nach de Gaulles Tod die Linie zurückgefahren. Auf keinen Fall aber brachte es einen Rückfall in die alte Politik der Überfälle und Kriegserklärungen. Es ist also ein vertretbares Risiko auszutreten - und abzuwarten.

Gysi weiß das sicher so gut wie jeder andere. Wenn er sich jetzt trotzdem zu irgendwelchen Techtelmechteln aufmacht und kleine Fransen am alten Gewande liebkost, liegt das nicht an Erkenntnismängeln. Sondern - sehr kurzsichtig - an Angeboten an SPD und eventuell GRÜNE, noch zu seinen Lebzeiten zu einer Koalition zu kommen. Dieses Ziel ist vielleicht schon möglich. Nur wird es nichts bringen. Außer ein paar Stimmenthaltungen, wenn die Bundesrepublik demnächst zur nächsten Feindbekämpfung ausrückt. Und davon haben wir nichts.

Sahra Wagenknecht hatte in dem berühmten Nichtgespräch mit Lanz völlig Recht, als sie auf der alten Linie beharrte. Denn es kommt nicht darauf an, ob in der Politik die nächsten kleinen Erfolge zählen. Sondern ob die Uraltdecke der schmeichlerischen Umhüllung endlich den klammernden Fingern der Festhalter entrissen wird.

Polizei als Kontrollorgan der allgemeinen Wohlfahrt

Transparente an einem Wohnhaus in St. Pauli, Proteste gegen das ausgerufene Gefahrengebiet im Januar 2014

By Emma7stern (Own work) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons
Was sich in Hamburg gerade abspielt, ist keineswegs ein Rückfall in alte Zeiten. Es ist der Vorstoß in eine ganz neue Art der Fürsorge. Wenn die Polizei die Gefährdungszonen markiert, in denen ihr alles erlaubt ist, dann handelt es sich um den Vollzug einer neuen Vollmacht. Derjenigen sich als einzige und absolute Garantieerklärung des öffentlichen Wohls darzustellen. Deshald die offene Unterstützung der Maßnahme durch Partei und restliche Staatsorgane. Denn hier wird nicht mehr behauptet, wie früher, es gelte einzelne Gewaltvorstöße zu beseitigen. Sondern: Es stünden Gefahrensituationen ins Haus, die solche Kontrollen unerläßlich erscheinen ließen. Polizei also nicht nur als Exekutor der Handlungen, sondern als Ausdruck einer Situationseinschätzung, in der die Polizei selbst als einziges Organ erscheint, das über die Gefährlichkeit einer Situation entscheidet.

Damit ist die Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen aufgehoben.

Zugleich soll das Ganze keineswegs am Gesamtbild des Polizisten kratzen. Er bleibt - wie in "POLIZEIREVIER" und anderen Sendungen immer neu vorgeführt, der Anwalt der kleinen Leute. Wobei in all diesen Sendungen auffällig bleibt, mit welchen Tricks die Polizei zugunsten des kleinen Mannes arbeitet. Im Ton zufriedenster Vereinbarung. Ohne große Angriffe der Obrigkeit. Der Schwenk wird dann einleuchtend: Wenn eben Gefahr für die einzelnen kleinen Leute droht, muss die gesamte Polizei schließlich alles tun, was eine herkömmliche Polizeidirektive bisher für unzulässig angesehen hätte.

Der Grundgedanke ist nicht neu. Wer die vielen kleinen Prozesse verfolgt hat, denen Liebknecht und Luxemburg ausgesetzt waren, der sieht, dass die Allmacht der Polizei immer schon drohte. Und immer schon jeden Umbruchsversuch von unten verhinderte.

Gewiss - die Allmachtserklärung der Polizei findet im Augenblick nur in Hamburg statt. Aber die einmal erfolgreiche Taktik droht immer, sich auszuweiten.

Wenn am heutigen Sonntag wieder die vereinigten LINKEN sich zur Großdemonstration versammeln, dann vermeiden sie den ewigen Vorwurf der Traditionshuberei am ehesten, wenn sie alle zusammen sich gegen solche Tendenzen wehren. Sie sind gefährlicher als so manche Attacken der offen reaktionären Faschisten. Weil gegen diese sich noch genug Erinnerungen türmen aus der Nazizeit. Die Polizeiattitüde, wie sie sich in Hamburg herausbildet, wirkt unter dem Mantel der Modernität viel gefährlicher.

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