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Prozessauftakt in Wien - gegen Josef

Ich hatte hier schon mal über den Fall von Josef berichtet. Fie Filmpiraten haben sich nun auf den Weg gemacht. Sie schreiben: "Seit vier Monaten sitzt der linke Aktivist Josef aus Jena und Mitglied der Falken in österreichischer Untersuchungshaft. Ihm wird absichtliche schwere Körperverletzung und Landfriedensbruch bei den Protesten zum “Wiener Akademikerball“ vorgeworfen. Um herauszufinden, warum er trotz eines entlastenden Stimmgutachtens immer noch in Untersuchungshaft sitzt und wie der erste Prozesstag verlaufen wird, sind die Filmpiraten nach Wien gefahren. Weitere Infos: Soli2401"



Via Filmpiraten

"Das Mädchen" - Elisabeth Käsemann, die lebendig Verscharrte

Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Bildquelle: Familie Käsemann / WikiPedia
Ein eindrucksvoller Film nicht so sehr über Frau Käsemann selbst, sondern über die Urteile, die sie zu Lebzeiten trafen. Oder besser: nicht betrafen. Ihr Schicksal unter der argentinischen Militärdiktatur war vielen bekannt. Nur im deutschen Außenministerium stieß es auf taube Ohren. Während England und Österreich es schafften, ihre Staatsangehörigen herauszuholen, wäre das der damaligen westdeutschen Republik genau so gelungen. Wenn nur das geringste Interesse daran sich gezeigt hätte.

Nun, so viele Jahrzehnte später, ist der Weg frei zu Reue und Bekenntnis. Nur leider viel zu spät. Was auffällt bei dem schändlichen Wegschauen sind vor allem zwei Details, die keineswegs der Vergangenheit angehören, wie im Film von Ahnungslosen immer wieder behauptet wurde.

Das eine ist die lückenlose Zudeckung des später Offensichtlichen.Wenige haben damals den Worten des Vaters der Gefolterten geglaubt. Die breite Mehrzahl bekam nichts davon mit. So können Lebende zu Toten werden. Durch bloße Teilnahmslosigkeit.

Noch schärfer das zweite. Das Aufhören jeder Anteilnahme, sobald der Ausdruck "Terrorist" gefällt worden ist. Tatsächlich schwindet nach dem Film jeder Versuch einer Teilnahme, wenn das Terrorurteil gefällt worden ist. Versteht sich, ohne dass jemand das Urteil begründet.

Und darin liegt die Schwäche sämtlicher Staaten. Die Menschenrechtsverpflichtung jeder Gemeinschaft, wie wir sie für begründet halten, setzt allgemein und unanfechtbar voraus, dass nirgeds auf der Welt gefoltert werden darf. Und zwar ganz unabhängig von der angeblichen oder wirklichen Schuld des und der Betroffenen. Es besteht die ausnahmslose Pflicht, den Betroffenen erst einmal aus unwürdiger Gefangenschaft herauszuholen. Selbst wenn man dann im Heimatland ein geordnetes Verfahren gegen den Herausgeholten aufzieht.

Wo in der ganzen Welt wird dieser einfache Lehrsatz der Menschenpflicht rückhaltlos erfüllt? Die Aufrechterhaltung des Gefängnisses in Guantanamo sagt alles, was es gegen den Menschenrechtler Obama vorzubringen gilt. Und keineswegs nur gegen ihn. Es gibt keinen Staat - weder in West noch in Ost - der sich diesem Grundsatz der Menschlichkeit lückenlos aufgeschlossen zeigt.

Das Mädchen - Was geschah mit Elisabeth K.?
05.06.2014 | 75:00 min | UT |

Stuttgarter Polizei missachtet systematisch Bürgerrechte - und OB Kuhn guckt zu

Nach unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen 2012 und 2013 gegen antifaschistische Demonstrationen in Stuttgart, führten verschiedene Bürger und Vereinigungen Beschwerde bei den grünen Regenten: Einige wandten sich gleich an Ministerpräsident Kretschmann, andere an Oberbürgermeister Kuhn.

Gelandet sind sie allesamt bei Harald Weber, leitender Polizeidirektor. Die grünen Regenten lassen antworten.

Dessen Antworten bedürfen näherer Betrachtung:

Der Verein Artikel 5 e.V. führte Beschwerde gegen die Einkesselung nicht nur von Demonstranten, sondern auch von unbeteiligten Bürgern am 30.7.2012 anlässlich einer NPD-Kundgebung, deren Fesslung mit Kabelbindern und stundenlangem Festhalten auf der Wasenwache mit Verhör und erkennungsdienstlicher Behandlung.

Die Antwort ließ auf sich warten. Anderthalb Jahre später antwortete Herr Weber, beginnend mit der frohen Botschaft, dass das Verfahren gegen den Einsatzleiter der Polizei wegen Freiheitsberaubung und anderer Straftaten eingestellt worden sei.

Er könne nun zu den Ausführungen bezüglich der Demonstranten, „die sich der „Braunen Agitation“ entgegenstellten“ Mitteilung machen.

Erstaunlich, was doch zwei kleine Anführungszeichen über das Denken des Schreibers verraten können.

Schließlich wird gegen die NPD ein Verbotsverfahren angestrengt wegen ihrer braunen Agitation -“ ganz ohne Anführungszeichen.

Mit Kabelbinder wurden die Leute während des Transports gefesselt, „um Übergriffe auf die Polizei zu verhindern.“ Wer schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, in einem der polizeilichen Gefangenentransporter chauffiert zu werden, weiß, dass Herrn Webers Ausführungen hanebüchener Unsinn sind oder genauer gesagt, seine Verachtung für die Beschwerde führenden zum Ausdruck bringt.

Die stundenlange Ingewahrsamnahme wird mit dem „massiven Aufgebot an Gegendemonstranten“, infolge davon „personellen Engpässen“, „organisatorischen Gründen“ und „räumlichen Gegebenheiten“ erklärt.

Am 30.7.2012 waren 600 Beamte im Einsatz, ca. 50 Antifaschisten wurden eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Auf jeden Festgenommenen kamen also rein rechnerisch zwölf Beamte.Soviel zum Thema personelle Engpässe.

Ein anderer Beschwerdeführer wandte sich an OB Kuhn wegen des Polizeieinsatzes gegen antifaschistische Demonstranten anlässlich einer Kundgebung von „Pro Deutschland“ am 6.9.2013 auf dem Erwin-Schöttle-Platz.

Der Beschwerdeführer hatte u.a. die Frage an die städtischen Behörden gestellt, wieso sie „Pro Deutschland“ einen Platz in unmittelbarer Nähe des zur gleichen Zeit stattfindenden Afrikafestivals des Vereins Baye-Fall e.V. im Alten Feuerwehrhaus zugewiesen hatten. Beide Versammlungsorte sind nur durch eine Straße getrennt.

Und er bekam Antwort. Nicht nur von Herrn Weber, sondern auch von Herrn Petri vom Amt für öffentliche Ordnung : „Nicht möglich ist es in der Regel dagegen, eine Versammlung mit der Begründung zu verlegen, dass in der Nachbarschaft bereits eine Veranstaltung stattfindet.“

Dass es sich bei „Pro Deutschland“ um ausgewiesene Rassisten handelt und ein Afrikafestival naturgemäß auch von vielen schwarzen Menschen besucht wird, ist Herrn Petri natürlich nicht entgangen. Dumm stellen ist auch eine Methode, die eigentliche Motivlage zu verschleiern.

Auf Grund der weiträumigen polizeilichen Absperrung war auch der Zugang zum Afrikafestival im Alten Feuerwehrhaus nicht mehr möglich. Auch das kritisierte der Beschwerdeführer. Herrn Webers dummdreiste Antwort: „Darüber hinaus hatten andere Personen, explizit sei eine Trommlergruppe genannt, gar kein Interesse mehr zu der Veranstaltung zu gehen, sondern lehnten das Angebot, sie dorthin zu bringen, ab.“

Warum wohl hatte die Trommlergruppe kein Interesse mehr an der Veranstaltung, für die sie ja wohl eigens angereist war? Kann es unter Umständen sein, dass sie, auch bedingt durch die Erfahrungen schwarzer Menschen mit latentem und offenem Rassismus in den Reihen der Polizei, es angesichts des massiven Polizeiaufgebots schlicht mit der Angst zu tun bekam?

Wer jetzt meint zynischer geht es nicht mehr bei Polizeidirektor Weber, der irrt. Der Beschwerdeführer beschreibt folgende Erfahrung: „Auf die Frage, warum der Platz abgesperrt sei und warum man nicht von A nach B gehen dürfe, bekam ich an vier Stellen der Absperrung von vier verschiedenen Beamten die annähernd gleichlautende Antwort, man könne äußerlich nicht erkennen, ob das ein Bürger oder ein Linker sei und deshalb würden sie keinen durchlassen.“

Weiter heißt es: „Spätestens hier müssen die Alarmglocken schrillen!“ Er weist darauf hin, dass offensichtlich „in Teilen der Polizei ein absurder Gegensatz zwischen Bürgern und „Linken“ kolportiert“ und bei der kasernierten Bereitschaftspolizei „mit Feindbildern aus längst vergangen geglaubten Zeiten“ operiert werde.

Der Polizeidirektor antwortet militärisch knapp: „Zu Äußerungen, die durch einzelne Beamte gemacht wurden, kann ich keine Aussage treffen. Da mir die Namen nicht bekannt sind, ist die Anforderung einer Stellungnahme nicht möglich.“ Abgesehen davon, dass hier aus berufenem Munde die Notwendigkeit der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten deutlich gemacht wird, geht der Polizeidirektor einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Äußerungen seiner Beamten aus dem Weg -“ schlimmer -“ dieses Ignorieren lässt eher vermuten, dass er sie teilt.

Dass ein leitender Polizeidirektor derart mit den Beschwerden besorgter Bürger umgeht, ist ein unsäglicher Zustand.

Dass aber den grünen Regenten das Treiben der Einsatzhundertschaft, die immer wieder zu beobachtenden Polizeiübergriffe bei Personenkontrollen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bis zum Demonstrationsverbot für die Montagsdemo am Bahnhof schlicht egal sind -“ das ist der eigentliche Skandal. Und dazu passt dann auch, dass sie, die sich einer „Kultur des Gehörtwerdens“ verschrieben haben, jemanden wie Polizeidirektor Weber an ihrer Stelle antworten lassen und diesen reaktionären, die Bürger zutiefst verachtenden Zynismus durch ihr eigenes Schweigen auch noch absegnen .

Vor diesem Hintergrund muss leider auch die Frage erlaubt sein, warum die grüne Partei nichts dabei findet, dass in der Ukraine mit einer Regierung zusammen gearbeitet wird, in der drei Minister, der Generalstaatsanwalt und ein Vizepremier ausgewiesene Faschisten der Swoboda-Partei sind, der ukrainischen Schwesterpartei der NPD.

Deutschland ist mal wieder vorne mit dabei...

Am 1. Mai fanden weltweit Demonstrationen von Gewerkschaften statt. In vielen Ländern ohne Probleme, in noch mehr Ländern jedoch im Angesicht von Polizeigewalt und staatlicher Repression. Eine Übersicht.

Grafik: gappasquad

Grundrecht auf Ruhe?

Aus einem aktuellen Versammlungsbescheid:

"Ihr Interesse an der uneingeschränkten Durchführung der Versammlung muss hinter dem Interesse des Schutzes der Anlieger vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zurückstehen. In Ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit sind Sie nicht unzumutbar beeinträchtigt, da lediglich vorgegeben wurde, die Beschallung so einzurichten, dass der unmittelbare Versammlungsbereich beschallt wird und Sie Ihre Versammlungsteilnehmer uneingeschränkt erreichen können."


Vielleicht sollten Kundgebungen, mit denen man Menschen erreichen will, zukünftig als Public Viewing anmelden: WM 2014 in Brasilien: Regierung will nächtliches Public Viewing erlauben (Der Spiegel)

Istanbul: Erdogan lässt Maidemos mit 40.000 Polizisten angreifen

Trotz des von der Erdogan Regierung erlassenen Demonstrationsverbotes für den zentralen Taksim Platz in Istanbul versuchten gestern zehntausende, dort hin zu kommen um die 1. Mai Kundgebung durchzuführen. Die Erdogan Administration setzte mindestens 40.000 Polizisten, zahlreiche Wassenwerfer, Räumpanzer und Hubschrauber ein, um diese und auch andere dezentrale Kundgebungen zu verhindern. Gewerkschafter - in bürgerkriegsähnlichen Zuständen von der Polizei angegriffen mit CS Gas und Gummigeschossen - offensichtlich spitzt die Regierung die Widersprüche deutlich zu. Als Begründung müssen dafür einmal mehr angebliche "illegale Terrorgruppen" herhalten. In der Nacht zum ersten Mai wurden dem Fernsehzuschauer im Anschluss an die Maiansprache Recep Tayyip Erdogans, bei der er das Verbot nochmals betonte, prompt Bilder einer Hausdurchsuchung präsentiert, bei der es angeblich zu Waffenfunden gekommen sein soll.

1. Mai 2014 in Istanbul CS Gaswolken wabern durch Okmeydanı

33 Organsiationen, darunter die großen Gewerkschaften DISK und KESK wollten sich vor allem auch das traditionelle Gedenken an die 37 Todesopfer von 1977 nicht nehmen lassen. Sie wurden in Folge eines Angriffs faschistischer Konterguerilla auf die Demonstration getötet.

Ein Angebot der Regierung, die Kundgebung an einem anderen Ort - an dem auch alle zuküftigen Demos stattfinden sollten - wurde von den Gewerkschaften abgelehnt. Allerdings ließ sich die TÜRK-Ä°Åž dann doch auf einen Kundgebungsort auf der asiatischen Seite Istanbuls in Kadiköy ein. Dort feierten deren Mitglieder gemeinsam mit nationalistischen Organisationen den 1. Mai.

Um die zentrale Demonstration zu verhindern, setzte die Regierung ebenso den öffentlichen Nahverkehr wie Busse, Straßenbahn, Metro und Fähren außer Betrieb. Auch per Taxi gab es vielerorts kein Durchkommen durch zahlreiche Staus oder Fahrverbote in Teilen der Stadt. Im Istanbuler Stadtteil Okmeydanı kam es den ganzen Tag über immer wieder zum Aufeinandertreffen zwischen der Polizei und DemonstrantInnen. Diese hatten nicht erst in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um den Angriff und letztlichen Tod des Jugendlichen Berkin Elvan Erfahrungen mit der Polizei, aber auch der Regierung gesammelt: Erdogan hatte den 14jährigen nach dessen Tod kaltschnäuzig als „Terroristen“ bezeichnet. Hier und auch in anderen Stadtteilen setzte die Polizei alles daran, jede Menschenansammlung gewaltsam zu zerschlagen. Bis gestern gegeen 15:00 wurden 138 Festnahmen sowie 52 Verletzte alleine in Istanbul gemeldet.

1. Mai 2014 in Istanbul Blockade der Stadtautobahn in Okmeydanı

Erst seit dem Jahr 2009 finden auf dem Taksim Platz wieder zugelassene Maikundgebungen fortschrittlicher Gewerkschaften und zahlloser linker Gruppen statt; ebenso bildeten Künstlergruppen, Fußballvereine und andere fortschrittliche Engagierte im kulturellen Bereich Blöcke mit Fahnen, gemeinsamer Kleidung, Gesang, Sprüchen und mehr. 2013 kam es erneut zu gewaltsamen Übergriffen auf die 1. Mai Demonstration mit hunderten Verletzer. Am 28. Mai 2013 begann dann die Protestwelle in Zusammenhang mit der geplanten Zerstörung des an den Taksim angrenzenden Gezi Park zugunsten eines Einkaufszentrums.

Die Ereignisse um den 1. Mai unterstreichen vor dem Hintergrund der sozialen Lage der Menschen in der Türkei erneut dessen Rolle als Kampftag:

Die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, ist eines der größten Probleme des Landes. Mehr als eine halbe Million Arbeitssuchende finden jedes Jahr keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, in Zahlen: 35% der türkischen Jugendlichen haben keinen Job. Die vor allem in den Metropolen vorhandenen Klein- und Kleinstgewerbetreibenden und der Anstieg der "Schwarzarbeit" sind das Ergebnis dieser Entwicklung. Hinzu kommt, dass aus den sogenannten "strukturschwachen" ländlichen Gegenden die Menschen auf der Suche nach Arbeit und besseren Lebensbedingungen in die Städte und industriellen Zentren ziehen, was die Lage dort weiter verschärft.

1. Mai 2014 in Istanbul Bettelnde Straßenkinder - tägliches Bild

Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag Ende 2013 bei 10,0%. Die meisten der in Industrie, Landwirtschaft und Handwerk erwerbstätigen Arbeiter erhalten den offiziellen "Mindestlohn", der umgerechnet ca. 350 €uro beträgt. Das bedeutet, dass zusammen mit den Arbeitslosen insbesondere die ärmeren Bevölkerungsschichten am Rande des Existenzminimums leben. Das steht im krassen Gegensatz zur Wirtschaftsentwicklung, an deren positiver Entwicklung die Erdogan Regierung das größte Interesse hat und für das alles andere untergepflügt wird.

Als Antwort auf die tiefgehende Spaltung der türkischen Gesellschaft gedeutet erschließt sich denn auch die Antwort auf die Frage, warum Erdogans AKP Regierung derart unnachgiebig an dem Verbot des 1. Mai auf dem Taksim festhielt. Dass dies letztlich die ArbeiterInnen davon abhält, für ihre Interessen auf die Straße zu gehen, ist indes mehr als fraglich.

Alles Gute zum 60. Geburtstag, Mumia - trotz alledem!

Ein neues Bild von Mumia vom Gefangenen Kevin Rashid Johnson. Er ist in der Snake River Correctional Institution im Ort Ontario im US Bundesstaat Oregon inhaftiert.

Quelle: Free Mumia Bündnis Berlin
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 60 Jahre alt. 32,5 davon hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 29 Jahre davon in der Todeszelle.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. Er betonte zudem stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

- institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
- Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
- Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
- Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
- Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
- die Todesstrafe
- politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Heute findet von 10:00- 12:00 eine Mahnwache vor dem US Generalkonsulat in der Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt statt.

Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
www.bring-mumia-home.de

Gerichtsprozess gegen Rex Osa von The VOICE Refugee Forum

Foto: Demonstration für Flüchtlingsrechte am 8. Juni in Stuttgart
© Bündnis für Versammlungsfreiheit

Wegen angeblichem 3-fachen Verstoß gegen das Versammlungsrecht im Landkreis Ludwigsburg am 07.05.13 wird am kommenden Dienstag, 22.04.14 um 12:00 Uhr mittags gegen den Flüchtlingsaktivisten Rex Osa vor dem Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 39, Gerichtssaal B (Erdgeschoss) verhandelt. Dazu schreibt The VOICE Refugee Forum Germany - Flüchtlinge und Asyl in Deutschland:

Die erhobenen Anklagen wegen angeblicher Gesetzesübertretungen stehen im Zusammenhang mit den Lagerbesuchen im Landkreis Ludwigsburg während der Refugee Liberation Bus Tour im letzten Jahr, als einem von 44 Landkreisen in denen insgesamt mehr als 50 Isolationslager für Asylsuchende in Baden-Württemberg besucht wurden. Die Polizei des Landkreises Ludwigsburg ist übrigens die einzige Polizeidienststelle, die unsere Besuche von Geflüchteten vor Ort als Protest bzw. Demonstration gewertet hat.

Die Liberation Bus Tour war Teil der Kampagne „Break Isolation Strike“ und startete offiziell mit einer Kundgebung vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe auf der unsere Absicht bekannt gegeben wurde, geflüchtete Freunde in ihren Lagern zu besuchen, Erfahrungen mit ihnen auszutauschen und sie für das geplante Refugeetribunal gegen die BRD im Juni 2013 zu mobilisieren, welches von der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant_Innen in Deutschland organisiert wurde. Diese Bekanntmachung sollte bereits ein deutliches Signal an die Exekutive in Polizei, Landes- und kommunale Behörden und Verwaltungen sein, Provokationen oder Behinderungen des freien Zugangs zu den Lagern zu unterlassen.

Wie zuverlässige Quellen bestätigen ergingen bereits vorbereitend interne Rundschreiben der Regierungspräsidien an die Verwaltungen der Landkreise, welche zur aufmerksamen Beobachtung und Kontrolle unserer Mission aufgrund der Erfahrungen mit der zuvor stattgefundenen Refugees Revolution Bus Tour aufriefen, der auch hier in Baden-Württemberg mit massiver Konfrontation durch die Polizei begegnet worden war.

Entsprechend unserer Planung und Ankündigung im Internet wurden vier öffentliche Protestveranstaltungen mit entsprechenden Anmeldungen und den damit verbundenen Kooperationsgesprächen durchgeführt, so solche anberaumt wurden.

Karlsruhe 26.04.13 Beginn der Liberation Bus Tour

Schwäbisch Gmünd 13.05.13 - Protest gegen die “Drei König- Lebensmittelservice GmbH & Co. KG

Augsburg 25.05.13 - Infozelt und Demo in Augsburg

Stuttgart 03-08/06.13 - Liberation Demonstration in Stuttgart

Über die hier erwähnten offiziell angemeldeten Protestaktionen hinaus gab es nur noch spontane Aktionen als unmittelbare Reaktionen auf illegale und unprofessionelle Verhaltensweisen von Polizei und Lagerverantwortlichen bzw. Im Zusammenhang mit anderweitigen Provokationen im Zeitraum der Bustour, wie z.B. in Offenburg -“ im Landkreis Ludwigsburg fand jedoch trotz wiederholter Übergriffe durch die Polizei kein solcher Spontanprotest statt.

Aus der vorliegenden Ermittlungsakte der Polizei geht eindeutig hervor, dass bekannt war, dass der angeklagte Rex Osa nicht vor Ort mit den Refugee-Aktivisten im Bus war (und der zuständige Polizeibeamte Herr Lang wusste dieses sogar schon zuvor). Zwar gab es ein Telefonat an diesem Tag mit der Polizei in Kornwestheim an diesem Tag, welches allerdings lediglich Kommunikationsprobleme zwischen den Refugee-aktivisten und der Polizei vor Ort zum Inhalt hatte.

An diesem Tag wurde weder eine Protestdemonstration angemeldet, noch haben die Aktivisten der Liberation Bus Tour eine solche durchgeführt oder an anderen Demonstrationen teilgenommen.

Die konstruierten Straftaten sogenannten unrechtmäßigen weil unangemeldeten Protests waren weder geplant, noch fand ein solcher überhaupt im Landkreis Ludwigsburg statt. Dieser Umstand belegt erneut den wiederholt stattgehabten Machtmissbrauch durch Polizei und Justiz gegenüber missliebigen Aktivisten, die unter allen Umständen kriminalisiert werden sollen. Die Ladung zum Verhör bei der Polizei wurde dann auch ausgerechnet auf den 13. Juni 2013 gelegt -“ dies war der erste Tag des Internationalen Refugee-Tribunals gegen die BRD in Berlin, welches von der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant_Innen in Deutschland organisiert wurde und es bekannt war, dass ich persönlich daran teilnehmen werde.

Kriminalkommissar Lang war zwar mit seinen intensiven und verstörend wirkenden Telefonanrufen nicht der einzige Polizist, der unsere Bewegungen überwachte, erweckte aber den Eindruck als würde er unsere bescheidene und freundliche Kommunikation wirklich ernst nehmen. In unseren telefonischen Absprachen versprach er die Anwesenheit von ihm und seinen Kollegen in zivilen Fahrzeugen sowie die Unterlassung von Behinderungen jedweder Art -“ die ständige Anwesenheit sei vielmehr lediglich zum Schutz und für den Fall auftretender Probleme gedacht. Ich hatte ihm diesbezüglich sogar von unseren Erfahrungen berichtet, dass solche Absprache gerne durch den Einsatz anderweitiger Polizeibeamter untergraben wurde, die Angaben nichts von irgendwelchen Absprachen zu wissen. Wider besseres Wissen gab Herr Lang seine Worte der Versicherung zur Einhaltung der Absprachen, um diese dann später nicht im Mindesten einzuhalten.

Herrn Langs verstörende Anrufe begannen bereits Tage vor unseren geplanten Besuchen in den Lagern. In diesen Gesprächen konnten wir sogar noch 2 weitere Adressen von Isolationslagern für Flüchtlinge im Enzkreis in Erfahrung bringen, da er betonte, dass dieser Teil des Enzkreises im Verantwortungsbereich der Ludwigsburger Polizei läge.

In seinen Einlassungen zur Ermittlung betonte Herr Lang seine Überzeugung, dass ich angeblich nur “Afrikanisch- spräche und er wegen meiner schlechten Englischkenntnisse keine gute Verständigung mit mir habe erzielen können. Eine wirklich seltene Erfahrung, dass ein Polizeibeamter seinem Stolz über seine Kommunikationskünste in Englisch derart Ausdruck verleiht.

In der Annahme, dass die vorgebrachten Paragraphen vorgeblich krimineller Handlungen nicht als verzweifelte Fortführung faschistischer Rechtspflege gelten sollen, stellt sich natürlich die Frage, warum der professionell Englisch sprechende Polizeibeamte Lang es dann versäumt hat, die vorgehaltenen Straftatbestände entsprechend ins Englische übersetzen konnte, um so ein besseres Verständnis der rassistisch geprägten Vorwürfe zu erzielen, welche in einer anderen Sprache als Deutsch keinen nachvollziehbaren Sinn ergeben -“ es sei denn eben doch die Aufrechterhaltung eines rassistischen Status quo, der dem Grundgesetz entgegen steht.

Ich bedaure mittlerweile zutiefst, dass ich überhaupt auf sogenannte Kooperationsgespräche mit dem Kriminalkommissar Lang eingegangen bin, zu denen ich letztlich nicht wirklich gewesen wäre. Es wird mir eine Lehre für die Zukunft sein.

Das Interesse des Staatsanwaltes Herrn Dr. Stefan Biehl aus Stuttgart die haltlosen Anschuldigungen gegen mich auch tatsächlich gerichtlich verfolgen zu lassen, bestätigt die zweifelhafte Konspiration zur Kriminalisierung von Personen, die die institutionalisierte Ungerechtigkeit der Isolierung von Menschen in Lagern, deren Diskriminierung und Ausgrenzung in einer modernisierten Spielart von Rassismus und Faschismus öffentlich anprangern.

Nachdem nun bereits mehrere Versuche der Polizei anderen Aktivisten juristisch Schaden zuzufügen an der Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen offensichtlicher Unbegründetheit gescheitert sind macht Staatsanwalt Biehl gemeinsame Sache mit der Polizei und versucht mich aus seiner hierarchisch etablierten Position heraus wegen sogenannter “Wortführerschaft- zu belangen. Sein Ziel ist nur allzu offensichtlich: es muss ein Sündenbock dafür bestraft werden, dass das unrechtmäßige Vorgehen des Staates offengelegt wurde.

Staatsanwalt Biehl, der für politische Straftaten und sogenannte Staatsschutzdelikte verantwortlich zeichnet ist als knallharter Strafverfolger bekannt, der seinen Dienst an der Aufrechterhaltung des kulturellen Status quo ausgesprochen strikt zu sehen scheint. Wir werden sehen, ob er sich wenigstens dieses eine Mal als fairer Gegner beweisen kann.

Wir sind aus unseren Erfahrungen als Menschenrechtsaktivist_Innen schon lange an diese Kultur gewöhnt, dass falsche Anschuldigungen seitens der Polizei unseren täglichen Einsatz krönen und dass die deutsche Justiz sich dafür hergibt, diese falschen Anschuldigungen und Lügen auch noch strafverfolgend zu unterstützen. Aber all das kann und wird unser Engagement und unseren Widerstand nicht aufhalten können. Es wäre gut und auch wichtig, wenn diese Beamten einsehen könnten, dass unser Kampf auch ihrer Befreiung von Abhängigkeit und Zombi-gleichem Kadavergehorsam gegenüber der vorherrschenden Ungerechtigkeit gilt.

Wir rufen alle Menschen dazu auf Solidarität gegen die juristische Kriminalisierung von Rex Osa durch interessierte Teilnahme am Gerichtsprozess zu zeigen!

Bitte unterstützt unseren Kampf für die nicht verhandelbaren, natürlichen Menschenrechte von geflüchteten Menschen und Migrant_Innen in Deutschland durch Spenden für die entstehenden juristischen Repressionskosten:

Förderverein The VOICE e.V.
Sparkasse Göttingen
Kontonummer 127829
BLZ: 260 500 01
BAN: DE97 2605 0001 0000 1278 29,
BIC: NOLADE21GOE

Kennwort: Prozesskostenhilfe

Mehr Informationen über unsere Kampagnenarbeit: http://thevoiceforum.org/node/3022

Mehr Informationen zur Liberation Bus Tour 2013

unter: http://www.thevoiceforum.org/search/node/liberation%20bus%20tour

und beim Medienkollektiv Crosspoint Berlin:

http://www.youtube-nocookie.com/channel/UCnaILsu7_47-2CJg6j3s-Vg

Kontakt:

The VOICE Refugee Forum (Stuttgart)

Tel.: 017627873832

Email: thevoice_bdw@yahoo.de

Revolution an der Tanzbar: Ton Steine Scherben - Mein Name ist Mensch

Folgendes sein den Reaktionären der extrem christlichen, homophoben und offen rechten Organisationen (Politically Incorrect, Alternative für Deutschland, Initiative Familienschutz, Initiative Schützt unsere Kinder u.a.) , die heute in Stuttgart ihre Hetze gegen sexuelle Vielfalt verbreiten und marschieren wollen, ins Gebetbuch geschrieben:


Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer

Buchcover

ISBN 978 -3-944137-35-3
Preis: 14,80 Euro
Erschienen im Peter Grohmann Verlag
Von Wolfram Treiber

Vor etlichen Jahren fragte der Referent auf einer Veranstaltung zum Versammlungsrecht als Einstieg das Publikum, was denn das Versammlungsrecht sei. Kennzeichnenderweise kamen daraufhin lauter Beiträge, die die Einschränkung des Versammlungsrechts beschrieben, und das bei einem Publikum, das wohl in seiner großen Mehrheit mit Sicherheit für die Versammlungsfreiheit eingestellt war. Offensichtlich haben deren Einschränkungen in der Praxis bis heute dazu geführt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ihre Gewährleistung, sondern ihre vielfältige Einschränkung und Reglementierung als „normal“ begriffen werden . Insofern erscheint es sinnvoll, zunächst einmal das Bundesverfassungsgericht als „unverdächtige Quelle“ zu Wort kommen zu lassen und auf dieser Grundlage an einzelnen Beispielen aktuelle Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu kommentieren.

Unabhängig davon darf nicht übersehen werden, dass bereits die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit nur für Deutsche gilt und bereits durch das Versammlungsgesetz erheblich eingeschränkt wurde. Darüber hinaus hat die Föderalismusreform inzwischen allen Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, eigene Landesversammlungsgesetze zu erlassen, sodass die Ausübung eines elementaren Menschenrechts absurderweise von den jeweiligen Mehrheiten in einer Landesregierung abhängt. Die weitgehende Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das bayrische Landesversammlungsgesetz, deren erstes Opfer im Übrigen ein ver.di- Gewerkschaftssekretär war, wurde zwar nicht zuletzt aufgrund des großen gesellschaftlichen Widerstands vom Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren vorläufig in weiten Teilen gekippt. Das Beispiel hat jedoch gezeigt, dass zukünftig immer mit elementaren Eingriffen in die Versammlungsfreiheit zu rechnen sein wird. Auch in Baden-Württemberg war bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht worden, das darüber hinaus bereits im Vorgriff von etlichen Versammlungsbehörden angewandt wurde.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe unter anderem in seiner „Brokdorf-Entscheidung“ wie folgt ausgeführt: „Als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers. In ihrer Geltung für politische Veranstaltungen verkörpert die Freiheitsgarantie aber zugleich eine Grundentscheidung, die in ihrer Bedeutung über den Schutz gegen staatliche Eingriffe in die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung hinausreicht. (vgl. BVerfGE 69, 315 -“ Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985).“

„In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (...) wird auch die Meinungsfreiheit seit Langem zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gezählt. Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97]; 42, 163 [169]). Wird die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe verstanden, kann für sie nichts grundsätzlich anderes gelten. Dem steht nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. Indem der Demonst rant seine Meinung in physischer Präsenz, in voller Öffentlichkeit und ohne Zwischenschaltung von Medien kundgibt, entfaltet auch er seine Persönlichkeit in unmittelbarer Weise.“ (...)

(...) „An diesem Prozess sind die Bürger in unterschiedlichem Maße beteiligt. Große Verbände, finanzstarke Geldgeber oder Massenmedien können beträchtliche Einflüsse ausüben, während sich der Staatsbürger eher als ohnmächtig erlebt. In einer Gesellschaft, in welcher der direkte Zugang zu den Medien und die Chance, sich durch sie zu äußern, auf wenige beschränkt sind, verbleibt dem Einzelnen neben seiner organisierten Mitwirkung in Parteien und Verbänden im Allgemeinen nur eine kollektive Einflussnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit für Demonstrationen.“

„Nach alledem werden auch in der Literatur Versammlungen zutreffend als wesentliches Element demokratischer Offenheit bezeichnet: „Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflussnahme auf den politischen Prozess, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest ...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. So zitiert das Bundesverfassungsgericht in seiner oben zitierten Brokdorf-Entscheidung Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 14. Auflage, 1984, S. 157, und führt weiter aus: „Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes.“

(...)“In einer Demokratie müsse die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt verlaufen; das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußere sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung, die sich in einem demokratischen Staatswesen frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen müsse. BVerfGE 20,56 [98 f.]“

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 8 Grundgesetz Versammlungen und Aufzüge -“ im Unterschied zu bloßen Ansammlungen oder Volksbelustigungen -“ als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung. In einer Entscheidung vom 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden ( 1 BvR 388/05) hat das Bundesverfassungsgericht wie folgt ausgeführt: „Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315 [342 f.]; 87, 399 [406]). Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73, 206 [248]; 87, 399 [406]; 104, 92 [103 f.]). Bei einer Versammlung geht es darum, dass die Teilnehmer nach außen -“ schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und des Umgangs miteinander oder die Wahl des Ortes -“ im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl.BVerfGE 69, 315 [345]).“

Versammlungsrecht geht allgemeinem Polizeirecht vor

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind, solange die Teilnehmenden unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen, nach geltendem Recht grundsätzlich nicht nach allgemeinem Polizeirecht, sondern nur auf Grundlage des Versammlungsgesetzes möglich.

Auch auf dem Weg zu einer Versammlung steht der Teilnehmende unter dem Schutz des Versammlungsrechts.

Dazu hat das VG Sigmaringen in seiner Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Polizeikessels gegen AntifaschistInnen am 1. Mai 2009 in Ulm ausgeführt, das Maßnahmen gegenüber Teilnehmern einer Versammlung aufgrund des allgemeinen Polizeirechts erst zulässig sind, wen n die Versammlung aufgelöst oder der betroffene Teilnehmer von der Versammlung ausgeschlossen wurde:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. 4. 2007 -“ 1 BvR 1090/06 sind Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden -“ wie ein Platzverweis oder eine Gewahrsamnahme -“ rechtswidrig, solange die Versammlung nicht gem. § 15 Abs. 3 VersammlG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde (a.a.O. Randnummer 40). Art. 8 Grundgesetz gebiete diese für den Schutz des Grundrechtsträgers wesentlichen Förmlichkeiten. Denn es handele sich um Anforderungen der Erkennbarkeit und damit der Rechtssicherheit, deren Beachtung für die Möglichkeit einer Nutzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit wesentlich sei.

In Versammlungen entstünden häufig Situationen rechtlicher und tatsächlicher Unklarheit. Versammlungsteilnehmer müssten wissen, wann der Schutz der Versammlungsfreiheit ende, denn Unsicherheiten könnten sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten. Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen Versammlungen richteten sich nach dem Versammlungsgesetz. Dieses Gesetz gehe in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor. Eine auf allgemeines Polizeirecht gegründete Maßnahme, durch welche das Recht zur Teilnahme an der Versammlung beschränkt werde, scheide aufgrund der Sperrwirkung der versammlungsrechtlichen Regelungen aus.“ (VG Sigmaringen, Urteil vom 29. November 2010, Az. 1 K 3643/09). "Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer" vollständig lesen
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