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Mumia Abu-Jamal: Angehörige und UnterstützerInnen übegeben Forderungen an Gefängnisbehörde

In der vergangenen Woche wurde der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal nach einem diabetischen Schock von der Krankenstation des Gefängnisses SCI Mahanoy in Frackville, Nord-Pennsylvania in das Schuylkill Medical Center in Pottsville verlegt. Weder Angehörige noch Verteidigung, wurden von der Verlegung in das öffentliche Krankenhaus informiert. Im Gegenteil, die Verlegung wurde zufällig bekannt, weil ihn am ihn Montagmittag zwei Mitglieder des Verteidigungsteams - Heidi Elizabeth Boghosian und Johanna Fernandez - besuchen wollten, nachdem er am Telefon „sehr schlecht geklungen“ hatte. Da es ihm seit Monaten nicht gut geht, die Ursachen jedoch nicht bekannt waren begaben sie sich sofort in dieses Krankenhaus, wurden jedoch nicht zu ihm oder den behandelnden Ärzten vorgelassen.

Erst nach 24 stündigen Protesten bei der Gefängisleitung, dem Gouverneur, der amerikanischen Botschaft in Berlin, unter anderem durch die deutsche und der internationalen PEN, der Gewerkschaft ver.di, deren Ehrenmitglied Abu-Jamal ist, durften Abu-Jamals Ehefrau Wadiya, seine beiden Brüder und sein Sohn ihn schließlich für jeweils 30 Minuten sehen.

Danach verweigerte die Gefängnisleitung jedoch weitere Besuche für die kommenden 6 Tage. Gestern begaben sich Mumia Abu-Jamals Bruder Keith Cook, Dr. Suzanne Ross, Pam Africa, Ramona Africa und Johanna Fernandez in das Pennsylvania Dept. of Corrections Office, um den dortigen Verantwortlichen eine Liste von Forderungen, die sich ausdrücklich auf alle politischen Gefangenen bezog, zu übergeben. Die Leitung der Gefängnisbehörde ließ sich einmal mehr verleugnen und schickte lediglich eine Pressesprecherin vor. Ihr wurde die Forderungen vorgetragen:

• Tägliches Besuchsrecht für Mumias Angehörige, UnterstützerInnen und Anwälte
• Das Recht, dass sich Mumia selbst seine behandelnden Ärzte aussuchen darf
• Die Freilassung aller Gefangnenen, die älter als 55 Jahre sind
• Eine umfassende Untersuchung der Zustände in der gesundheitlichen Versorgung in den Gefängnissen Pennsylvanias
• Mumia ist unschuldig und hätte nie inhaftiert werden dürfen. Wir fordern seine sofortige Freilassung

Sie unterstrichen, dass sie eine Antwort innerhalb kürzester Zeit erwarten.



Prison Radio startete eine Spendenkampagne mit dem Ziel, in 31 Tagen 20.000 US-Dollar ausschließlich für Mumias medizinische Versorgung aufzubringen, da die medizinische Versorgung im Gefängniskrankenhaus völlig unzureichend ist. Diese Kampagne verfolgt daher das Ziel, kompetente medizinische Hilfe einzuholen, aber auch seiner Familie Besuche zu ermöglichen. Innerhalb von 3 Tagen kamen über 13.000 $ zusammen. Wir bitten um Unterstützung der Kampagne.

Amy Goodman von Democracy NOW! interviewte zu dieser bis zum 2. Mai gehenden Aktion die langjährige Freundin und Unterstützerin, die Professorin für Geschichte am New Yorker Baruch College, Johanna Fernández. Sie geht in dem Video nochmals auf die Erkrankung und deren Symptome bei Mumia Abu-Jamal ein. Sie berichtet, dass Mumia Abu-Jamal habe schon seit drei Monaten an einem "extremen Hautausschlag" gelitten und gesagt habe, seine Haut sehe aus "wie die eines Elefanten".



Wie die Tageszeitung junge Welt am Mittwoch berichtete, fand parallel "zu den geschilderten Ereignissen am Montag der erste Verhandlungstag vor einem US-Bundesgericht über eine Klage statt, die Mumia Abu-Jamal zusammen mit vier weiteren Gefangenen gegen ein Gesetz eingelegt hat, das ihnen die Möglichkeit nehmen soll, sich öffentlich zu äußern. Das Gesetz war im vergangenen Jahr in Pennsylvania verabschiedet worden (jW berichtete) und von Gegnern als "Maulkorb-" oder "Knebelgesetz" kritisiert worden, weil es offensichtlich dazu dienen soll, Insassen von Gefängnissen und Ex-Gefangenen ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu nehmen. Auslöser für die von der rechten Polizeigewerkschaft Fraternal Order of Police und Republikanern forcierte Gesetzesinitiative war eine vom Band abgespielte Ansprache Abu-Jamals vor Absolventen des Goddard College in Vermont." Gegen den "Revictimization Relief Act" gibt es für UnterstützerInnen außerhalb der USA lediglich die Möglichkeit, eine Petition zu unterzeichnen.

Zur Person Mumia Abu-Jamal:

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er war seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. 2011 wurde die mögliche erneute Verhängung der Todesstrafe abgelehnt, weitere Revisionen ausgeschlossen und damit die lebenslange Haftstrafe bekräftigt. Im Dezember 2011 wurde er deshalb aus der Todeszelle in das Gefängnis von Frackville verlegt. Mumia Abu-Jamal hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

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Mumia Abu-Jamal trotz Lebensgefahr ins Gefängnis zurückverlegt - Isolationspolitik der Gefängnisbehörden dauert an

Mumia Abu-Jamal am 6. April 2015
Foto: Johanna Fernandez
Am Mittwochabend, den 1. April, Ortszeit 19 Uhr abends, wurde der Journalist Mumia Abu-Jamal erneut verlegt -“ diesmal zurück auf die Krankenstation des Gefängnisses SCI Mahanoy in Frackville, Nord-Pennsylvania. Wieder erfuhren sowohl Angehörige als auch Verteidigung erst viele Stunden später davon, nämlich am Mittag des nächsten Tages.

Zwei Tage zuvor war Abu-Jamal nach einer plötzlichen Bewusstlosigkeit in ein öffentliches Krankenhaus in der Nähe des Gefängnisses, das Schuylkill Medical Center in Pottsville, überstellt worden -“ Diagnose: Zuckerschock. Das ist -“ unbehandelt -“ eine lebensgefährliche Erkrankung.

Begrüßenswert daran ist, dass das Gefängnis die ungewöhnliche Maßnahme einer Verlegung ergriffen hatte.

Skandalös an dem gesamten Vorgang ist jedoch zweierlei:

1. Obwohl Abu-Jamal seit Anfang Januar bereits einmal ohnmächtig war und dann wochenlang an schweren Hautausschlägen litt, und obwohl 3 Bluttests gemacht wurden, diagnostizierte das Gefängniskrankenhaus nicht die schwere Diabetes, an der er offenbar erkrankt ist. Dabei ist die Suche danach US-amerikanischen Bluttests Standard.

2. Niemand, weder Angehörige noch Verteidigung, wurden von der Verlegung in das öffentliche Krankenhaus informiert. Sie wurde zufällig bekannt, weil am Montagmittag zwei Mitglieder des Verteidigungs-teams Abu-Jamal besuchen wollten, nachdem er am Telefon „sehr schlecht geklungen“ hatte.

Johanna Fernandez, Mitglied der Verteidigung dazu: „Diese Krise macht deutlich, dass die Gesundheitsversorgung in amerikanischen Gefängnissen eine Menschenrechtsverletzung ist. Wäre er rechtzeitig behandelt worden, wäre diese Lage gar nicht erst eingetreten. Damit steht er leider absolut nicht allein.“

Die von der Gefängnisleitung verordnete Abschottungspolitik hält an. Zwar durften nach über 24stündigen internationalen Telefonprotesten Abu-Jamals Ehefrau Wadiya, seine beiden Brüder und sein Sohn ihn schließlich für jeweils 30 Minuten sehen -“ danach verweigerte die Gefängnisleitung aber weitere Besuche für die kommenden 6 Tage.

Der deutsche und der internationale PEN, deren Ehrenmitglied Abu-Jamal ist, haben erklärt, dass sie sich um den Fall kümmern werden. EU-Parlamentsmitglied Sabine Lösing hat einen Protestbrief an die Gefängnisleitung und Gouverneur Tom Wolf geschickt. Die US-Botschaft in Berlin hat den Vorfall zur Kenntnis genommen.

Familienangehörige und Verteidigung von Abu-Jamal verlangen Zugang zu dem Gefangenen. Die Unterstützer fordern darüber hinaus, dem Drama der lebenslänglichen und Langzeitgefangenschaft endlich ein Ende zu machen und alle Gefangenen über 55 Jahren zu entlassen.

Prison Radio startete eine Spendenkampagne mit dem Ziel, in 31 Tagen 20.000 US-Dollar ausschließlich für Mumias medizinische Versorgung aufzubringen. Diese Kampagne verfolgt das Ziel, kompetente medizinische Hilfe einzuholen, aber auch, seiner Familie Besuche zu ermöglichen.

Die MacherInnen dieses Blogs bitten um Unterstützung dieser bis zum 2. Mai laufenden Kampagne.


Das bundesweite Netzwerk gegen die Todesstrafe steht im ständigen Kontakt mit Abu-Jamals US-Unterstützern und der Verteidigung und steht Ihnen für Nachfragen gerne zur Verfügung:

BUNDESWEITES NETZWERK gegen die TODESSTRAFE
Haus der Demokratie · Greifswalder Straße 4 · Berlin
Annette Schiffmann 0172 -“ 774 03 33 und anna.schiff@t-online.de



Quellen: Pressemitteilung 3. April 2015 / Spendenaufruf vom 2. April

Wer hat uns verraten? Das Tarifeinheitsgesetz soll schon im Mai kommen

Vorgeschichte

Bis in das Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Rechtsmeinung vertreten das es in einem Betrieb auch nur einen Tarifvertrag geben dürfe. Es Argumentierte bis zu diesem Zeitpunkt ganz ähnlich wie Heute die SPD, die Spitzen der IGM und natürlich diverse Lobbygruppen der Wirtschaft. So bestünde angeblich die Gefahr eines Tarifchaos, Lahmlegung von Betrieben durch Streiks, eine Gefährdung des Betriebsfriedens oder gar eines “Gewerkschaftshopping- und eines Hochschaukelns der gewerkschaftlichen Forderungen. Die Position des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ging bis 2010 einher mit einem faktischen Streikverbot für kleinere Gewerkschaften.

Im Juni 2010 gab das BAG dann mit Hinweis auf Art. 9 Abs. 3 GG ausdrücklich diese Position auf.1 Faktisch gab es zu jahrelang Urteile gefällt zu haben, die gegen die Verfassung verstießen. Offiziell begründete es seine neue Haltung damit, das weder ein Tarif- oder Streikchaos zu erwarten ist noch das dies einen solch schwerwiegenden Eingriff in Art. 9 Abs. 3 GG rechtfertigen könnte.

Im direkten Anschluss an diese Kursänderung des BAG haben der damalige DGB-Chef Sommer und der Arbeitgeberpräsident Hundt in einer gemeinsamen Pressemitteilung die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit gefordert. Begleitend dazu gründeten sie die „Initiative zur Wiederherstellung der Tarifeinheit“, die Parteiübergreifend Unterstützung fand (damals besonders aus den Reihen der SPD und der Linkspartei).

Seit dem arbeiten die verschiedenen Regierungen und zahlreiche Lobbyorganisationen und leider auch der DGB bzw. seine Einzelgewerkschaften mehr oder weniger Intensiv daran diesen feuchten Traum von Sommer und Hundt durch zu setzen. Kurz darauf gründeten sich auch mindestens zwei Bündnisse im Kampf gegen diese Initiative. Einerseits die von der FAU-IAA gegründete Kampagne „Finger weg vom Streikrecht“, anderseits das von der Gewerkschaftslinken angestossen Bündnis „Hände weg vom Streikrecht“. Seit dem gab es mehrere gemeinsame bundesweite Koordinierungstreffen und den stetigen Versuch Widerstand zu organisieren und Öffentlichkeit her zu stellen.

Dabei ist die Entscheidung des BAG aus mehrfacher Hinsicht zu begrüßen. M. Schmidt formuliert es so: “Die Tarifeinheit zementierte ihre (der „großen“ Gewerkschaften) Monopolstellung, da mangels Tarifgeltung und Streikrecht kleinere Gewerkschaften de facto keine Möglichkeit hatten zu wachsen. Wer wird schon Mitglied einer Gewerkschaft, die ohnehin nichts durchsetzen kann? [...] Ein Tarifchaos oder eine Zersplitterung der Tariflandschaft nicht eingetreten. Lokführer- oder Pilotenstreiks führen immer zu einem volkswirtschaftlichen Schaden, unabhängig davon, ob sie von einer Mehrheits- oder Minderheitsgewerkschaft ausgeführt werden. Und [...] ein häufig übersehenes Argument: Arbeitsrechtler beklagen den schwindenden Organisationsgrad in den Gewerkschaften. Arbeitnehmer sind immer seltener bereit, sich in Gewerkschaften zu organisieren und ihre Rechte durchzusetzen. Die Tarifeinheit verstärkte diesen Trend noch, da es für die meisten Minderheitsberufsgruppen in einem Betrieb sinnlos war, sich zu organisieren, da ihr Einfluss ohnehin verschwindend gering war und sie sich nicht selten durch die goßen Gewerkschaften nicht hinreichend vertreten fühlten.“2

Der Gesetzentwurf

Das geplante „Tarifeinheitsgesetz“ sieht vor, das die in einem Betrieb vertretenen Gewerkschaften gemeinsam in Tarifverhandlungen gehen sollen. Werden sich die Gewerkschaften nicht einig, dann soll nur noch der Tarifvertrag der im Betrieb Mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. Die Minderheitsgewerkschaft darf keine eigenen Tarifverträge abschließen, geschweige denn zu Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks) aufrufen oder diese durchführen.

Der Gesetzesentwurf hat viele Schwächen, die zukünftig zu zahlreichen Konflikten und juristischen Auseinandersetzungen führen werden. So besteht die Deutsche Bundesbahn zum Beispiel aus über 1000 Betrieben. Bei jedem einzelnen müsste im Zweifel festgestellt werden, welche Gewerkschaft denn nun die Mitgliederstärkste ist. Ganz zu schweigen davon das es noch keinerlei Regelung gibt wie die Mitgliederstärke festgestellt werden soll oder ob es sinnvoll ist wenn die Chefs nicht nur wissen welche Gewerkschaften im Betrieb sind, sondern auch wie viele Mitglieder sie haben.

Das alles und noch einige Punkte mehr sind aber nur Nebenschauplätze. Viel bedeutender ist der offen Bruch der Verfassung, die dieser Angriff auf das Streikrecht der Arbeiter*innen bedeutet. Bezeichnender Weise scheint es außer in der Regierung niemanden zu geben der an der Verfassungswidrigkeit zweifelt. Wenn schon kein Widerstand, so kommen doch Kritik oder zumindest Zweifel am „Tarifeinheitsgesetz“ auch aus ganz unerwarteten Richtungen.

So kritisieren zum Beispiel die Wirtschaftsweisen die Pläne zur Tarifeinheit und Fragen ganz offen nach dem Sinn und der Rechtfertigung für diesen harten Eingriff in die Tarifautonomie.3 Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln gibt zu das es „ in Einzelfällen es zu einer Einschränkung des Streikrechts kommen“ kann.4 Und selbst ...

Aktuell

... der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Rechtsgutachten dazu, das das Tarifeinheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt.5 Ganz zu schweigen natürlich von einer ganzen Reihe von juristischen Gutachten die von den Spartengewerkschaften und auch einigen Parteien in Auftrag gegeben wurden. Das alles kümmert ganz offensichtlich weder Andrea Nahles, noch ihre Parteigenoss*innen oder das Kabinett auch nur die Spur.

Am 05.03.2015 ging das Gesetz dann auch in erster Lesung in den Bundestag. Falls nicht genug öffentlicher Druck auf die Parteien (hier besonders SPD und CDU) aufgebaut werden kann, wird das Gesetz kommen. Schon vor Monaten haben mehrere Spartengewerkschaften angekündigt dann bis zum Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen. Das wird leider ein langfristiges Projekt werden. In der Zwischenzeit könnte es dazu kommen, das die kleinen Gewerkschaften eingehen und/oder sich zahlreiche kostspielige juristische Auseinandersetzungen darum liefern müssen, wer denn jetzt in welchem Betrieb die größte Gewerkschaft ist.

Ausblick

Am 21./22. Mai soll das Gesetz in zweiter bzw. dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Ob es soweit kommen wird liegt natürlich auch an uns. Das Bündnis „Hände weg vom Streikrecht“ ruft für den 18. April zu einer bundesweiten Demo in Frankfurt am Main auf.6 Aber, selbst wenn das Gesetz zur Tarifeinheit jetzt nicht kommen würde, wäre es fatal an zu nehmen man hätte diesen Angriff vorläufig abgewehrt. Schon längst liegen Pläne bereit auf andere Art und Weise in das Streikrecht ein zu greifen. Denkbar und in einschlägigen Kreisen viel diskutiert sind zum Beispiel eine „obligatorische Schlichtungslösung“, „Absprachepflichten zwischen den Gewerkschaften“ oder Eingriffe in Streiks die die sogenannte „Daseinsvorsorge“ (also Bahn, ÖPNV, Flugverkehr“) betreffen. Außerdem können und dürfen wir auch nicht die globale Dimension dieses Angriffes ignorieren. So rief die Internationale Transportarbeiter Föderation schon am 18. Februar 2015 zu einem globalen Aktionstag zur Rettung des Streikrechts auf.7 Dies war notwendig geworden, weil die in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Vertretenen Arbeitgeberorganisationen anfingen ganz offensiv das Streikrecht als solches in Frage zu stellen.

Rudolf Mühland (FAUD)

1 (BAG v. 23.6.2010 -“ 10 AS 3/10; BAG v. 27.1.2010 -“ 4 AZR 549/08, NZA 10, 645)
2 Maximilian Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht (Lehrstuhl Professor Thüsing) in Bonn und Promotion zum Individualarbeitsrecht. http://www.juraexamen.info/tarifeinheit-was-hat-es-eigentlich-damit-auf-sich/ | Stand 16.03.2015

Quelle: Gaidao April 2015, via syndikalismus

Mumia Abu-Jamal nach medizinischem Notfall auf Intensivstation - Behörden verweigern Informationen

Wir hatten gestern abend kurz berichtet, dass sich der Gesundheitszustand von Mumia Abu-Jamal so verschlechtert hatte, dass eine Behandlung im Gefängniskrankenhaus von Mahanoy nicht mehr ausreicht. Inzwischen gibt es eine Pressemitteilung, die wir unten dokumentieren. Da sich die Behörden weigern, den Angehörigen und Anwälten Mumias Auskunft über seinen Zustand zu geben, schlagen wir vor, das Büro von John Wetzel (Gefängnisbehörde Pennsylvania) anrufen und fordern, dass die Familie und Verteidigung Zugang zu Mumia erhalten. Die Telefonnummer mit internationaler Vorwahl lautet:

001 717 728 4109

Arbeitsbeginn ist in diesem Büro üblicherweise um 8 Uhr (EST), also um 14 Uhr unserer Zeit (MEZ).

Weitere Kontaktmöglichkeiten sind:

SCI Mahanoy
301 Morea Rd, Frackville PA
Superindendent John Kerestes
001 570 773-2158

Richard Ellers
Director, PA Department of Corrections Health Care Services
rellers@pa.gov
001 717 728-5311

Schuylkill Medical Center
420 S Jackson St, Pottsville, PA
001 570 621-5000

SCI Mahanoy
Superindendent John Kerestes
001 570 773-2158

Hier die aktuelle Pressemitteilung

Am Montag, den 30. März 2015 wurde der afroamerikanische Journalist und politische Gefangene Mumia Abu-Jamal um 13 Uhr Ortszeit (EST) in das Schuylkill Medical Center, ein öffentliches Krankenhaus in Pottsville im US Bundestaat Pennsylvania verlegt. Zuvor war er bereits im Gefängniskrankenhaus des SCI Mahanoy in Frackville behandelt worden.

Die Gefängnisbehörde des US Bundesstaates Pennsylvania als auch die Krankenhausleitung von Schuylkill verweigern Angehörigen und Verteidigung von Mumia Abu-Jamal jegliche Auskünfte über den Gesundheitszustand des Gefangenen.

Am gleichen Tag hatten mehrere Anwält*innen im Namen von Abu-Jamal und anderen Gefangenen vor dem U.S. Bezirksrichter Christopher Conner in Harrisburg ihre Einwände gegen ein neues Gesetz dargelegt, welches Gefangenen verbieten soll, öffentlich ihre Meinung zu äußern. Im besonderen Fokus dieses Gesetzes stehen die Veröffentlichungen von Abu-Jamal, der seit langem aus den Todestrakten und der Gefängnisindustrie der USA berichtet und weltweit veröffentlicht und verlegt wird.

Erst im Januar 2015 war Phil Africa, ein weiterer politischer Gefangener unerwartet im Haftkrankenhaus des SCI Dallas im Bundesstaat Pennsylvania verstorben, nachdem er volle sechs Tage lang von der Außenwelt isoliert war. Die Umstände seines Todes sind bis heute nicht aufgeklärt worden.

Familienangehörige und die Verteidigung von Abu-Jamal fordern daher, endlich Transparenz herzustellen. Sie verlangen Zugang zu dem Gefangenen, der auf der Intensivstation von der Polizei abgeschirmt wird.

Mumia Abu-Jamal war 1981 festgenommen und unter nie bewiesenen Umständen für einen vermeintlichen Polizistenmord zum Tode verurteilt worden. 2012 musste dieses politisch motivierte Urteil endlich aufgegeben werden. Allerdings ist Abu-Jamal bis heute in Haft.

Mumia Abu-Jamal: Bedrohlicher Gesundheitszustand

Foto: freemumia.org

Seit seiner Verlegung aus dem Todestrakt am 17. Dezember 2011 ist der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal im Staatsgefängnis Mahanoy in Frackville, Pennsylvania, der sogenannten Administrativhaft unterworfen.

Heute wollten ihn zwei Unterstützerinnen, Heidi Elizabeth Boghosian und Johanna Fernandez besuchen, da es ihm seit Monaten nicht gut geht. Als die beiden in Mahanoy ankamen wurde ihnen mitgeteilt, dass Mumia in das Schuylkill Medical Center eingeliefert wurde, da die notwendige Behandlung im Gefängniskrankenhaus nicht möglich sei.

Sie begaben sich sofort in dieses Krankenhaus, wurden jedoch nicht zu ihm oder den behandelnden Ärzten vor gelassen, sondern konnten nur mit seinem Pflegepersonal sprechen und ihm mitteilen lassen, dass sie da sind - wobei unklar ist, ob er diese Mitteilung erhalten hat oder nicht.

Vor seinem Zimmer sind uniformierte Wachen postiert. Die UnterstützerInnen wurden aufgefordert, das Gebäude zu verlassen.

Sie fordern dazu auf, das Medical Center unter der Nummer +001-570-773-2158 bzw. +001 570-621-5000 und den Superintendenten des Staatsgefängnisses Mahanoy, John Kerestes unter +001-570-773-2158 18102 anzurufen und sich nach Mumia's Gesundheitszustand zu erkundigen. Darüber hinaus ist es gerade angesichts der aktuellen Situation.wichtig, seine Freilassung zu fordern.

Zur Person Mumia Abu-Jamal:

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er war seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. 2011 wurde die mögliche erneute Verhängung der Todesstrafe abgelehnt, weitere Revisionen ausgeschlossen und damit die lebenslange Haftstrafe bekräftigt. Im Dezember 2011 wurde er deshalb aus der Todeszelle in das Gefängnis von Frackville verlegt. Mumia Abu-Jamal hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

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Frankfurt: Eine neue Internationale marschiert...

Was von fast allen verschwiegen wurde: der Triumph, dass inzwischen eine - wenn auch noch schwache - Internationale sich aufgemacht hat, ein gemeinsames Unrecht zu bekämpfen. Der Prunkbau in Frankfurt war natürlich nur ein Symbol. Aber sehr gut gewählt für die wachsende Neigung aller gewählten Regierungen, die Sparmassnahmen auszulagern. Wir können ja nichts dafür, aber die Regeln...Sie wissen ja: die Regeln.

Davon kaum ein Wort. Dafür aber das lautstarke Gequengel über die "Gewalt". Die konnte gleich am Folgetag im Bundestag bejammert werden. Am beredtesten unser Innenminister de Maiziére. Er erklärte gleich von vornherein, dass unsere Polizei keinerlei Tadel betrifft. Wer noch einmal die Verteidiger unserer Freiheit beschuldigt, auch an Gewalttaten beteiligt zu sein, der versündigt sich am Heiligsten.

Und es ist wahr: bei allen großen Gelegenheiten hätte man immer Gelegenheit gehabt, über "Auschreitungen" zu jammern. Auch zum Beispiel bei der Revolution 1918, die doch normalerweise allen deutschen Patrioten ans Herz gewachsen sein sollte. Auch der Sturm auf die Bastille 1789 war in Wirklichkeit doch ein grausames Gemetzel. Trotzdem lassen sie sich die Franzosen immer gefallen als Nationalfeiertag. Mit anderen Worten: man hätte regelmäßig die Oberen angreifen können, sie hätten nicht alles in ihrer Gewalt gehabt. Das ist gerade die Eigenschaft der Massenbewegungen, dass sie nicht berechenbar sind.

Insofern muss die Freude überwiegen. Freude darüber, dass wirklich Bewegungen in anderen Ländern sich zusammenschließen, um ein gemeinsames Anliegen zu verfolgen.

PS: Besonders blamierte sich de Maizière. Als er einen üblen Vorwurf gegen die Abgeordnete Hänsel aus Freiburg nicht nur wiederholte, sondern offenbar die gar nicht verstandene Richtigstellung als wahre Erklärung ihrer Verfassungsfeindschaft erkannte. Heil de Maizière! Der Weg für weitere Demoverbote ist bereitet.

Blockupy 2015: Fazit des Tages, Interviews

Der Bericht von LeftVision mit den goldenen Bildern des Tages aus Frankfurt. Trotz der vielen Verletzten und Verhafteten war der 18. März ein bemerkenswerter Erfolg. Im Interview: internationale AktivistInnen und Naomi Klein.

18. März: Internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen

Am 18. März 1871 griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen. Sie schufen für einen kurzen Zeitraum eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt und von der Reaktion nach 71 Tagen niedergeschlagen wurde.

1922 hatte der IV. Weltkongress der Komintern dann den 18. März auch angesichts der damaligen Repressionen gegen die revolutionäre und Arbeiterbewegung zum "internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen" ausgerufen. Dieser wurde bis zur faschistischen Diktatur regelmäßig begangen. Seit 1996 wird diese Tradition wieder aufgegriffen und als Aktionstag durchgeführt.

Zum Tag der poltischen Gefangenen gibt es auch dieses Jahr wieder bundesweit vielfältige Aktivitäten. Siehe auch die Sonderausgabe der Zeitung der Roten Hilfe zum 18.3. 2015:

Aus dem Inhalt:

Schwerpunkt: Repression gegen die kurdische Bewegung
- 129b-Prozesse gegen kurdische Linke in der BRD
- Haftbedingungen in der Türkei: Stimmen aus dem Knast
- Situation von kranken kurdischen Gefangenen
- Türkische Repression gegen Kobanê-Kämpfer*innen
- Abdullah Öcalan weiter auf Imrali inhaftiert
- BRD: 129b-Verfahren wegen angeblicher DHKP-C-Unterstützung
- BRD: Interview mit der Gefangenengewerkschaft GG/BO
- BRD: Tod hinter Gittern: Rasmane in Isolationshaft verhungert
- BRD: RAZ-Verfahren geht weiter
- BRD: Tomas Elgorriaga Kunze droht die Abschiebung wegen angeblicher
ETA-Unterstützung
- Österreich: Josef nach Anti-WKR-Protesten monatelang im Knast
- Schweiz: Marco Camenisch bleibt die Entlassung weiter verwehrt
- Griechenland: Haftverschärfung für politische Gefangene
- Spanien: Alfon nach Generalstreik verurteilt
- Spanien: „Operation Pandora“ gegen Anarchist*innen
- Bulgarien: Antifaschist Jock Palfreeman seit 2007 im Knast
- Ukraine: Solikampagne der Roten Hilfe für Gefangene
- USA: MOVE-Mitglieder weiter in Haft
- USA: „Maulkorbgesetz“ soll Gefangene mundtot machen
- USA: Cuban5 endlich frei
- USA: Leonard Peltier seit 39 Jahren hinter Gittern
- Chile: Repression gegen Anarchist*innen und Mapuche
- Venezuela: Keine Auslieferung von Bernhard Heidbreder!

Sonderausgabe als PDF zum Download

Schwäbisch Gmünd: Flüchtlingsaktivisten befinden im zivilen Ungehorsam gegen Freiheitsberaubung - “Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid”

Gegen Flüchtlinge aus dem Lager Schwäbisch Gmünd in Baden Württemberg ist Beugehaft/Erzwingungshaft verhängt worden, um sie die Zahlung von Strafen wegen Brechen der "Residenzpflicht" zu erpressen. Wir dokumentieren nachfolgend ihre Stellungnahme und Bitte um Solidarität. Welche Möglichkeiten es dazu gibt findet sich hier. Siehe auch: Beschwerdebrief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Residenzpflichtverfolgung in BW)

“Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid-
“Lager bedeutet weiterhin Vernichtung-

Flüchtlinge aus Schwäbisch Gmünd befinden im zivilen Ungehorsam gegen Freiheitsberaubung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Verfolgung von Flüchtlingen in Deutschland

Leke Aremu, Farook Khan, Raphael Paul, Frankline Ndam

Wir sind vor Verfolgung in unseren Heimatländern geflohen, aber die Verfolgung setzt sich hier fort. Schon bevor wir Flüchtlinge hier in Deutschland ankommen sind, wenn unsere Namen noch nicht einmal bekannt sind, werden wir bereits durch die gewaltsame Abnahme unserer Fingerabdrücke an den Grenzen kriminalisiert.

Unser politischer Protest begann im Februar 2014, als wir die Verletzung unserer Privatsphäre durch Kameraüberwachung feststellen mussten. Im Eingangsbereich unseres Isolierungslagers war ohne vorherige Ankündigung eine Videoüberwachungskamera installiert worden.

Wir schickten daraufhin einen Delegierten von uns Flüchtlingen zu den Verantwortlichen des Lagers, um mitzuteilen, wie wir uns mit der auf den Eingang gerichteten Überwachungskamera fühlen. Wir machten deutlich, dass uns diese Situation den bedrohlichen Eindruck vermittelt, unter ständiger Beobachtung und Kontrolle stehen zu müssen. Es gibt uns das Gefühl, Gefängnisinsassen zu sein und erzeugt Angst und Unsicherheit. Sollen wir so von der Selbstorganisierung in unserem isolierten Lager abgeschreckt werden. Die zuständigen Beamten des Landkreises Schwäbisch Gmünd lehnten unsere Forderung nach Entfernung der Überwachungskamera jedoch ohne Begründung ab.

Daraufhin beschlossen wir einen einmonatigen Streik gegen die Kameraüberwachung mit Kundgebungen und Demonstrationen im Lager, im Stadtzentrum vor den Behörden sowie vor dem Landratsamt des Ostalbkreises in Aalen durchzuführen, bis unsere Forderung erfüllt wird. Dieser dauerte vom 3. März bis 11. April 2014. Aber statt mit uns über die Angelegenheit zu verhandeln, setzte der Landkreis auf die Polizei, um seiner Verweigerung einer Schlichtung mit Gewalt Nachdruck zu verleihen. Wir wurden von der örtlichen Polizei brutal misshandelt, welche in keiner Weise fähig war, unsere Sicht auf die Dinge begreifen zu wollen.

Während unserer Demonstration am 11. April 2014 um 14.13 Uhr kamen dann jene Polizeikräfte, die uns später im und vor dem Lager angegriffen haben. Zwei Flüchtlinge wurden durch von der Leine gelassene Polizeihunde angefallen und durch Bisse verletzt. Insgesamt wurden vier Flüchtlinge festgenommen. Nur durch den umgehenden Protest der anderen Flüchtlinge vor der Polizeiwache kamen diese dann nach zwei Stunden schließlich frei. Während dieser Zeit wurde die Überwachungskamera dann einfach stillschweigend entfernt.

Wir setzten unsere Anstrengungen fort, die verschiedenen Formen der Verfolgung von Flüchtlingen offen zu legen. Deswegen wurden wir von den Landkreisbeamten verleumdet und als “Unruhestifter- gebrandmarkt, um so unsere weitere Kriminalisierung zu rechtfertigen und uns als vorgebliche Feinde der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Zielscheibe zu machen. Hierzu wurden sogar Fotos von uns in den Lokalzeitungen abgedruckt.

Wir haben viele Anzeigen bekommen, die letztlich nur darauf abgezielt haben, unseren Protest zu stoppen. Auch kam es zu weiteren Isolierungsmaßnahmen wie z.B. zu einem dreimonatigen Hausverbot im Büro des Sozialdienstes des Lagers. Es wurden abwegige Anklagen wie z.B. Nötigung konstruiert, um unser Demonstrationsrecht zu diffamieren und die Polizeigewalt gegen uns sowie die Ignoranz der Lagerleitung nachträglich noch zu rechtfertigen. Einer unserer Aktivisten, der von einem grundlos durch seinen Hundeführer auf ihn losgelassen Polizeihund gebissen wurde, steht noch heute unter Anklage. Die Anklage lautet, er habe die Polizei an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert, obwohl er doch lediglich versucht hatte, sich vor weiteren Hundebissen zu schützen.

Er erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro. Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, reduzierte das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd die Strafe auf 300 Euro. Jetzt liegt der Fall nach erneutem Widerspruch in der Zuständigkeit der Landgerichtsbarkeit. Sein Widerspruch zielt darauf ab, festzustellen, ob die höhere gerichtliche Instanz weiterhin die gesundheitsschädigende, unverantwortliche und rechtswidrige Aktion der Polizeibeamten gegen den Flüchtlingsprotest im Lager auch weiterhin vertuscht, um die skandalöse Kriminalisierung der eigentlichen Opfer aufrechterhalten zu können. Diese gleiche Erfahrung mussten wir leider bereits anlässlich der vielen Todesfälle von Flüchtlingen wie Oury Jalloh und anderen, die durch deutsche Polizeibeamte umgebracht wurden, lernen.

Nach einer rassistischen Polizeikontrolle (racial profiling) erhielten wir Bußgeldbescheide über 130 Euro und 50 Cent pro Person wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die sog. “Residenzpflicht" -“ das deutsche Apartheidgesetz -“ welches Flüchtlingen ihre Bewegungsfreiheit verwehrt und ihnen verbietet, den jeweiligen Verwaltungsbezirk ihrer Ausländerbehörde zu verlassen. Wir waren zehn Personen auf dem Weg nach Jena zu einem politischen und Medienworkshop über selbstorganisierten Flüchtlingswiderstand und Anti-Abschiebungskämpfe. Im Zug wurden wir nach rassischen Auswahlkriterien kontrolliert und erhielten später die Aufforderung Bußgelder und Gebühren zu zahlen. Wir weigern uns die “Strafe- zu bezahlen, weil wir die “Residenzpflicht- als Verletzung unseres Grundrechts auf Bewegungsfreiheit und als rassistische Diskriminierung ansehen.

Seitdem erhalten wir Briefe mit sich steigernder Strafandrohung bis hin zur Beugehaft. Der jüngste Brief forderte uns auf, uns selbständig zu einer dreitägigen Erzwingungshaft im Gefängnis Ellwangen zu melden -“ für eine Handlung, die wir als unser fundamentales Menschenrecht auch in Deutschland verstehen.

Als Flüchtlingsaktivisten verstehen wir diesen Missbrauch von bürokratischer und gerichtlicher Macht als abschreckenden Ausdruck von Unrecht, Repression und mentaler Folter, welche für uns fest mit dem deutschen Asylsystem verbunden ist.

Diese Zustände wecken in uns die Erinnerung an die sehr düsteren Zeiten und Kontinuitäten der deutschen Nationalgeschichte mit ihrem faschistischen und kolonialen Terror bis hin zum Völkermord.
Wir werden nicht aufhören, gegen diese deutsche Mentalität der Überlegenheit zu kämpfen und Widerstand zu leisten, die noch heute ihren Ausdruck in Lagerisolation, Polizeibrutalität und missbräuchlicher Rechtsbeugung von Menschenrechte findet.

Wir sind nicht aus lebensbedrohlichen Situationen geflohen, nur um hier in Deutschland stillschweigend unsere Isolierung und Misshandlung durch die staatliche Willkür des deutschen Apartheid- und Lagersystems hinzunehmen.

Wir weigern uns, Strafgelder für unsere Rechte zu bezahlen!
Wir verweigern uns einer “stillschweigenden- Inhaftierung!
Wir weigern uns, jegliche Form der Verfolgung von Flüchtlingen in Schwäbisch Gmünd und in Deutschland zu akzeptieren!

Die Verfolgung durch die “Residenzpflicht- findet weiter statt -“ die angebliche Abschaffung ist eine infame Lüge!

Wir kämpfen für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde!

Wir rufen Euch alle zur Solidarität auf!
Bringt Eure Ansichten und Eure Gefühle in öffentlichen Aktionen zum Ausdruck!
Schickt Protestschreiben an die verantwortlichen Behörden!

Refugees Initiative Schwäbisch Gmünd
https://www.facebook.com/refugeesinitiative

Via The Voice

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu! Demonstration am 18. April

Plakat zur Demo
Die Regierung arbeitet gerade das sog. "Tarifeinheitsgesetz" aus, das weitgehende Eingriffe in das ohnehin stark kastrierte Streik"recht" darstellt und damit einher geht mit weiteren Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und weiteren demokratischen Grundrechten. Aus dem Grund findet am 18. April eine Demonstration in Frankfurt / M. statt. Hier der Aufruf:

Hände weg vom Streikrecht -“
Streikrecht ist Grundrecht!
Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit! "Demonstration am 18. April "

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu!
Am 21./22. Mai 2015, soll das höchst umstrittene „Tarifeinheitsgesetz“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und am gleichen Tag verabschiedet werden. Kommt es so weit, würde ein weiteres Grundrecht -“ wie die defacto Abschaffung des Asylrechtes Anfang der neunziger Jahre -“ massiv eingeschränkt und der erste Schritt zur weiteren „(De-)Regulierung“ dieses Rechts getan. Weitere Schritte werden in Regierungskreisen schon angedacht.

EU-weit koordinierter Angriff auf das Streikrecht!
Die EU-weite „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes zur Absicherung der Profite der Konzerne ist offizielles Ziel der „EU-Agenda 2020“. Die marktkonforme Demokratie lässt grüßen. Seitdem wird dieses Ansinnen, entsprechend der jeweiligen Bedingungen in den einzelnen EU Staaten, in unterschiedlichem Tempo umgesetzt.

Wie sieht dieses Vorhaben in Deutschland aus?
Der erste Schritt zur Umsetzung der „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes in Deutschland nennt sich „Tarifeinheitsgesetz“. Es beinhaltet, dass in einem Betrieb nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Tarifverhandlungen führen können soll. Ist ein Tarifvertrag einmal abgeschlossen, wird die Gewerkschaft mit der geringeren Anzahl an Mitgliedern im Betrieb nicht mehr streiken können! Damit wird das grundgesetzliche Prinzip verletzt, dass das Recht auf Streik für alle abhängig Beschäftigten gleichermaßen gilt. Das Koalitions- und Streikrecht ist kein Privileg oder gar das Monopol großer Gewerkschaften. Es darf deshalb auch kein Monopol der DGB-Gewerkschaften werden! Real ist aber sogar zu erwarten, dass das „Tarifeinheitsgesetz“ die Konkurrenz der Gewerkschaften darum befeuern wird, wer die größte in den Betrieben ist.

Was sind die Folgen der verstärkten Zerschlagung des Systems der Flächentarifverträge?
Obwohl auch zuvor nie ganz einheitlich, hat sich in den letzten 15 Jahren eine stark differenzierte und uneinheitliche Tariflandschaft entwickelt, oft auch unter Mitwirkung von DGB-Gewerkschaften. Immer stärker wurden die allgemeinen, in einer Branche gültigen Flächentarifverträge ausgehöhlt. Neueingestellte Beschäftigte bekamen selbst durch Tarifverträge schlechtere Konditionen als die schon eingestellten. Großbetriebe wurden in immer kleinere Einheiten aufgespalten, Betriebsteile ausgegliedert und in schlechtere und niedrigere Tarifbereiche überführt. Die massive Zunahme der ungesicherten Arbeitsverhältnisse, der Einsatz von Fremdfirmen mit besonders niedrigen Tarifverträgen machen deutlich, dass das Motto „Ein Betrieb -“ eine Gewerkschaft -“ ein Tarifvertrag“ immer weniger Gültigkeit hat. So wurden unter dem Druck von Massenarbeitslosigkeit und Prekarisierung einerseits sowie durch Verzicht auf einen breiten gesellschaftlichen Abwehrkampf der Gewerkschaften andererseits einheitliche Tarifstandards längst unterminiert.

Eine Streik- und Gewerkschaftsbewegung außerhalb des DGB wird lebendig und wirksam.
Diese Bewegungen führen zur Veränderung der Gewerkschaftslandschaft seit einigen Jahren und zum Entstehen von verstärkten Streikbewegungen innerhalb (ver.di Amazon) wie außerhalb des DGB (GDL, Vereinigung Cockpit, Marburger Bund). 2010 forderte der DGB zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer gemeinsamen Initiative von der damaligen Bundesregierung die Schaffung eines Tarifeinheitsgesetzes, um den Einfluss der streikenden Spartengewerkschaften zu bekämpfen. Nach Protesten vieler Gewerkschaftsgliederungen, vor allem in Ver.di, von engagierten Arbeitsrechtlern wie W. Däubler, R. Geffken und D. Hensche, zog sich die DGB-Führung aus diesem Bündnis mit dem BDA zurück.

Zweiter Anlauf für ein Tarifeinheitsgesetz
Derzeit befindet sich die Gewerkschaftsbewegung in einer seit langem nicht mehr gekannten Situation. DGB und fünf seiner acht Einzelgewerkschaften unterstützen das geplante Tarifeinheitsgesetz von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD). Überraschend ist das aber nicht. Während des Bahnstreiks der GDL im Herbst 2014 riefen Vertreter der DGB-Gewerkschaften offen zum Streikbruch auf. Aber die drei DGB-Gewerkschaften GEW, NGG und Ver.di haben sich aus diesem Machtkartell herausgelöst und sind Teil der Protestbewegung gegen dieses Tarifeinheitsgesetz geworden.

W. Däubler fasst die Kritik in seinem Gutachten für die Partei „Die Linke“ auf diese Weise zusammen: "Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte".

In einem "Juristenaufruf" fordern Arbeitsrechtsanwälte die Regierung zum sofortigen Stopp des Gesetzes auf.

Das sogenannte „Tarifeinheitsgesetz“ bedroht eines unserer wesentlichen Grundrechte, denn: Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!

Empört euch und beteiligt euch an den Aktionen gegen die Verabschiedung des Gesetzes! Den Protest auf die Straße tragen! Tarifeinheitsgesetz Stoppen!

Samstag 18. April nach Frankfurt am Main!
Auftakt: 13.00 Uhr, Kaiserstraße / Kaisersack am Hauptbahnhof

Aufrufer/UnterstützerInnen:
Aktionsbündnis „Hände weg vom Streikrecht - Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!“, Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG), Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU), ATIF, ver.di-Linke NRW, TIE Germany, IWW (im deutschsprachigen Raum), Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di, Münchener Gewerkschaftslinke, RSB, isl, RIO, GAM sowie zahlreiche Einzelpersonen.

Weitere Informationen auf unserer Website http://streikrecht-verteidigen.org und auf www.Labournet.de.

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