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Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

Filmabend: "Vorhof zur Hölle"

Ich hatte vor 2 Jahren schon mal einen Filmtipp für "Freistatt" abegegeben. Nun läuft dieser im K9 in Berlin:

Der aufmüpfige 14-jährige Wolfgang wird Ende der 1960er Jahre in die kirchliche Besserungsanstalt für männliche "Schwererziehbare" FREISTATT gesteckt. Hunger, Folter, sexuelle Übergriffe: In dieser Anstalt kommt alles vor. Verschlossene Türen, vergitterte Fenster, militärischer Drill, als Erziehung verbrämte tägliche Arbeitseinsätze, bei knochenharter Zwangsarbeit im Moor zum Torfstechen. Der brutale Hausvater von Freistatt war früher bei der Gestapo. Wolfgang will sich nicht unterkriegen lassen. Er flüchtet, wird eingefangen, flieht wieder, zettelt Revolten an, deshalb wird er noch brutaler bestraft -“ sie wollen ihn um jeden Preis brechen. Das Rebellische der Jugendlichen wird deutlich, als sie bei einer Revolte Richie Havens "Freedom" singen. Der Film zeigt das repressive gesellschaftliche Klima und die schwarze Pädagogik in der brd. Zwischen 1945 und 1975 waren etwa 800.000 Jugendliche in 3.000 dieser "Arbeitserziehungslager". Im Anschluss an den Film kann ein Betroffener, der selbst als Jugendlicher 1963/1964 in einer der westdeutschen katholischen Erziehungsanstalten war, etwas dazu sagen.

FREISTATT zeigt den horror gegen heimjugendliche

Sonntag, 16. Juli 2017, 20:00

(Aus dem Flyer)

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell -“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V.

"Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V. (anwaltlicher Notdienst G20)

Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV. die in Hamburg unter schwierigen Bedingungen für den anwaltlichen Notdienst aktiv sind. um dort Gegnerinnen und Gegner des GZO-Gipfels rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Ihr Einsatz für das Recht und den Rechtsstaat verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.

Wir sind empört. dass die Hamburger Polizei das berufliche Engagement der Anwältinnen und Anwälten diskreditiert. indem die Beauftragung von Anwälten. die Mitglieder im RAV sind. als Begründung für eine angeblich erhöhte von deren Mandanten ausgehende Gefahr herangezogen wird. Damit stellt die Polizei das rechtsstaatliche Prinzip der freien Anwaltswahl in Frage und offenbart ein problematisches Verständnis der vom Grundgesetz gewährleisteten Möglichkeitjedes Bürgers. gegen staatliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandanten ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen. protestieren wir auf das Schärfste.

Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Für den Vorstand
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Angela Furmaniak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht"


Quelle: Anwaltlicher Notdienst / Twitter

Siehe auch den Überblick über alle Entscheidungen zu G20-Versammlungen. Zusätzlich seien die weiteren Solidaritätserklärungen aus Hamburg und Berlin dokumentiert:


Solidaritätserklärung Hanseatische Rechtsanwaltskammer


Berliner Rechtsanwaltskammer

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

New Book by Mumia Abu-Jamal: Have Black Lives Ever Mattered?

"A must-read for anyone interested in social justice and inequalities, social movements, the criminal justice system, and African American history. An excellent companion to Michelle Alexander's The New Jim Crow and Ava DuVernay's documentary 13th." -”Library Journal, Starred Review

"I was fortunate to grow up in a community in which it was apparent that our lives mattered. This memory is the antidote to the despair that seizes one of my generation when we hear the words 'Black Lives Matter.' We want to shout: Of course they do! To you, especially. In this brilliant, painful, factual and useful book, we see to whom our lives have not mattered: the profit driven Euro-Americans who enslaved and worked our ancestors to death within a few years, then murdered them and bought replacements. Many of these ancestors are buried beneath Wall Street. Mumia Abu-Jamal's painstaking courage, truth-telling, and disinterest in avoiding the reality of American racial life is, as always, honorable."-”Alice Walker

"Prophet, critic, historian, witness . . . Mumia Abu-Jamal is one of the most insightful and consequential intellectuals of our era. These razor-sharp reflections on racialized state violence in America are the fire and the memory our movements need right now."-”Robin D. G. Kelley, author of Freedom Dreams: The Black Radical Imagination

"Mumia Abu-Jamal's clarion call for justice and defiance of state oppression has never dimmed, despite his decades of being shackled and caged. He is one of our nation's most valiant revolutionaries and courageous intellectuals."-”Chris Hedges, Pulitzer-prize winning journalist and author of Wages of Rebellion: The Moral Imperative of Revolt

"This collection of short meditations, written from a prison cell, captures the past two decades of police violence that gave rise to Black Lives Matter while digging deeply into the history of the United States. This is the book we need right now to find our bearings in the chaos."
-”Roxanne Dunbar-Ortiz, author of An Indigenous Peoples' History of the United States

In December 1981, Mumia Abu-Jamal was shot and beaten into unconsciousness by Philadelphia police. He awoke to find himself shackled to a hospital bed, accused of killing a cop. He was convicted and sentenced to death in a trial that Amnesty International has denounced as failing to meet the minimum standards of judicial fairness.

Mumia Abu-Jamal 2014
In Have Black Lives Ever Mattered?, Mumia gives voice to the many people of color who have fallen to police bullets or racist abuse, and offers the post-Ferguson generation advice on how to address police abuse in the United States. This collection of his radio commentaries on the topic features an in-depth essay written especially for this book to examine the history of policing in America, with its origins in the white slave patrols of the antebellum South and an explicit mission to terrorize the country's black population. Applying a personal, historical, and political lens, Mumia provides a righteously angry and calmly principled radical black perspective on how racist violence is tearing our country apart and what must be done to turn things around.

Mumia Abu-Jamal is author of many books, including Death Blossoms, Live from Death Row, All Things Censored, Writing on the Wall, and Jailhouse Lawyers.

"[Mumia's] writings are a wake-up call. He is a voice from our prophetic tradition, speaking to us here, now, lovingly, urgently."-”Cornel West

"He allows us to reflect upon the fact that transformational possibilities often emerge where we least expect them."-”Angela Y. Davis

Publisher City Lights Publishers
Format Paperback
Nb of pages 144 p.
ISBN-10 0872867382
ISBN-13 9780872867383

105. Todestag von Voltairine de Cleyre

Voltairine de Cleyre im Alter von 35 Jahren

"Die Vorstellung, Menschen könnten nicht zusammenarbeiten, wenn sie keinen Antreiber haben, (...) widerspricht sowohl dem gesunden Menschenverstand als auch den beobachtbaren Tatsachen. In der Regel machen die Bosse die Verwirrung nur noch schlimmer, wenn sie sich in ein Problem einmischen, das bei der Arbeit auftaucht, wovon jeder Handwerker den praktischen Nachweis schon einmal erlebt hat." (Aus: Anarchismus, 1901)

Heute vor 105 Jahren starb die bedeutende Anarchofeministin, Antimilitaristin, Poetin und Freidenkerin Voltairine de Cleyre (* 17. November 1866 in Leslie, Michigan; -  20. Juni 1912 in Chicago).

Ich hatte vor Jahren von ihr den Text "Anarchismus" von 1901 verlinkt.

Aus Anlass ihres Todestages heute das den Straßenbauarbeitern des Fairmount Parks gewidmete Poem:

The Road Builders

("Who built the beautiful roads?" queried a friend of the present order, as we walked one day along the macadamized driveway of Fairmount Park.)

I saw them toiling in the blistering sun,
Their dull, dark faces leaning toward the stone,
Their knotted fingers grasping the rude tools,
Their rounded shoulders narrowing in their chest,
The sweat drops dripping in great painful beads.
I saw one fall, his forehead on the rock,
The helpless hand still clutching at the spade,
The slack mouth full of earth.

And he was dead.
His comrades gently turned his face, until
The fierce sun glittered hard upon his eyes,
Wide open, staring at the cruel sky.
The blood yet ran upon the jagged stone;
But it was ended. He was quite, quite dead:
Driven to death beneath the burning sun,
Driven to death upon the road he built.

He was no "hero", he; a poor, black man,
Taking "the will of God" and asking naught;
Think of him thus, when next your horse's feet
Strike out the flint spark from the gleaming road;
Think that for this, this common thing, The Road,
A human creature died; 'tis a blood gift,
To an o'erreaching world that does not thank.
Ignorant, mean and soulless was he? Well,-”
Still human; and you drive upon his corpse.

-” Philadelphia, 24 Juli 1900

Der gute Arbeitslose

"(...) Es gibt Menschen, die viel zu wenig Zeit haben und andere, die viel zu viel haben. Der Trick besteht darin, Menschen, die zu viel Zeit haben, an jeglicher Besetzung des öffentlichen Raums zu hindern. Bürokratie, Medien und strukturelle Kontrolle sorgen dafür, dass ein Arbeitsloser zwar kein Geld, aber auch keine Zeit erhält. Der „gute“ Arbeitslose stirbt lieber, als sich in eine („soziale“) Hängematte zu legen. Jede Minute, die er nicht damit verbringt, diesen seinen Zustand zu überwinden, und sei das noch so aussichtslos, und sich den Kontrollen zur Verfügung zu stellen, und ansonsten sozial stumm zu leiden, wird ihm als Verbrechen angekreidet. (...)"

Georg Seeßlen via Ausbeutung, Selbstausbeutung, Querausbeutung

Revolution an der Tanzbar: Depeche Mode - „Where’s The Revolution“

Neulich hatte ich bereits das Berliner Konzert vom 17 März 2017 komplett verlinkt, zum heutigen 17. Juni noch die Single Auskoppelung aus dem Album „Spirit“: „Where-™s The Revolution“, in der Depeche Mode auch visuell ordentlich provozieren:

"(...) Dave Gahan gibt sich darin als ein Führer, der zu einem imaginären Volk spricht und es anstachelt, auf die Barrikaden zu gehen. Im Text zu „Where-™s The Revolution“ mahnt Dave Gahan wiederholt im Refrain: „Where-™s the revolution? Come on, people, you-™re letting me down“. Ein eindeutiger Kommentar gegen Brexit, Trump und Rechtspopulismus und eine Warnung davor, dass sich Geschichte eben doch wiederholen kann -“ und im Falle von Revolutionen wohl auch darf. (...)" Musik-Express

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