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Rechter Terror in Deutschland hat System

Wir dokumentieren die bei der Kundgebung in Stuttgart am gestrigen Mittwoch anlässlich der Hinrichtung des CDU-Politikers Lübcke in Hessen gehaltene Rede des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart und Region (AABS).

Liebe Antifaschistinnen und Antifaschisten,

liebe Passantinnen und Passanten,

der neuste faschistische Terror, der mit dem Tod endete, spielte sich vor zwei Wochen in Hessen ab. Der CDU-Politiker Walter Lübke wird von dem Nazi Stephan E. mit einem Kopfschuss hingerichtet. Dass die hessische Polizei erstmal nicht von faschistischem Terror spricht ist kein Wunder, wenn man in die kürzere Vergangenheit blickt: Die hessische Polizei steckt tief in Verstrickungen mit Nazis und hat ein Problem mit rechter Gewalt in eigenen Reihen. Ist unser Nachbarbundesland etwa ein Einzelfall? Keinesfalls, etliche vergangene Beispiele zeigen, dass Staat und Nazis sich gerne die Hand geben. Immer wieder zeigt sich ein Bild des Verfassungsschutzes mit verbundenem rechten Auge. Das der Staat den Feind auf linker Seite sieht und bekämpft, merkt man schnell, wenn man auf linke Proteste geht: Den Nazis wird die Straße freigeprügelt. Erst im Mai hat die faschistische Kleinstpartei „Die Rechte“ in Pforzheim demonstriert, hier wurde die ganze Stadt mit Gittern abgeriegelt und zu einer Polizeifestung umgestaltet. Dieses riesige Aufgebot wurde für die 200 Nazis veranstaltet, während mehrere Hundert Menschen dagegen protestierten und teilweise von Polizeigewalt betroffen waren. Dieses Beispiel von polizeilicher Taktik gegen bzw. für Nazis ist nur eines von vielen, das die aktuelle Haltung von Staat gegenüber Nazis und Faschisten aufzeigt.

Diese Haltung verwundert kaum, blickt man in die Geschichte der BRD. Nach der Befreiuung vom Faschismus gab es keine großartigen Veränderungen in den personellen Besetzungen der wichtigen Posten in Westdeutschland. Nazis, die vor 1945 in Machtpositionen waren, waren nach 45 wieder auf solchen Posten. Auch die Geschichte des Verfassungsschutzes ist ein reiner Skandal rechter Verstrickungen, Unterstzützungsaktionen und eigenen rechten Aktivitäten. Egal ob die Gründung des Verfassungsschutzes betrachtet wird, bei der ehemalige NSDAP-Mitglieder die Leitung übernahmen oder die Verstrickungen in den NSU, der 12 Jahre in Deutschland mordete und faschistische Anschläge verübte. Historisch und aktuell zeigt sich ein klares Bild:

Ein Staat, der Nazis und Faschisten bekämpft sieht anders aus. Ein Interesse an konsequentem Antifaschismus hat der Staat nicht, bei oberflächlichen Aktionen gegen rechte Strukturen bleibt er stehen. Wenn faschistischer Terror an die Öffentlichkeit gerärt, gibt es zwar einen Aufschrei, aber keine Reaktion, die tatsächlich etwas ändert. Wer erwartet, dass staatliche Strukturen etwas gegen Nazis und Faschisten tun, wird immer wieder aufs Neue enttäuscht.

Wer wirklich etwas gegen Nazis und Faschisten tun will, muss selbst aktiv werden, sich mit anderen zusammentun und den politischen Kampf überall da führen, wo sie auftreten -“ auf der Straße, in den Parlamenten, im Betrieb oder in der Schule! Rechter Terror kann nur gedeihen in einer Gesellschaft, in welcher der eine mehr wert ist, als der andere, in einer Gesellschaft in der es immer normaler wird, dass gefordert wird, Menschen im Mittelmeer ersaufen zu lassen.

Daher liegt es an uns -“ an dir und mir! -“ schon im Kleinen konsequent gegen dieses rechte Klima vorzugehen. Doch das reicht uns nicht. Wir wollen nicht nur, dass alles bleibt, wie es ist, nur ein bisschen weniger rechts -“ nein. Wir alle sollten stets für mehr einstehen: solidarische Gesellschaft ohne Ausbeutung, ohne Unterdrückung des Menschen durch den Menschen und ohne einen Staat, der diese unmenschlichen Verhälnisse zementiert!

Es gibt viele Möglichkeiten sich in diese Richtung zu engagieren und zu organisieren:

Hier in Stuttgart machen wir das im Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart und Region, in dem Proteste und Aktionen gegen Nazis geplant werden oder in anderen offenen Treffen im Linken Zentrum Lilo Herrmann in der Böblinger Straße 105.

Für alle, die auch die Schnauze voll haben und nicht mehr länger zuschauen wollen, wie alles schlimmer wird: Kommt vorbei, bringt euch ein!

Staat und Nazis Hand in Hand - organisiert den Widerstand!

Ein Jahr nach Hitzacker: Aktivist*innen fordern öffentliche Entschuldigung des Innenministers

Bildrechte: Creative Commons -“ by Presseteam Hitzacker
An Pfingsten vor einem Jahr berichteten sämtliche Medien, von Fokus bis FAZ, wie vermummte Linksautonome angeblich das Haus eines Polizeibeamten erstürmt und seine Familie bedroht hätten. Bebildert waren diese Berichte mit Symbolbildern vermummter und Steine schmeißender „Chaoten“. Politiker wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius und Horst Seehofer forderten harte Strafen für die Chaoten.

Viel Aufregung um ein Straßenkonzert

Bundesinnenminister Seehofer twitterte: „Wenn nun aber Polizeibeamte und ihre Familien zu Hause angegriffen werden ist eine neue Dimension von Gewalt erreicht. Menschen, die Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien verüben, sind keine Aktivisten, sondern Straftäter.“
Was war geschehen? Etwa 50 Personen sangen drei Lieder vor dem Haus des Staatsschutzbeamten Hupp, der seit Jahrzehnten die Umweltaktivistinnen im Wendland durch aggressives Auftreten, Observationen und Hausbesuche einschüchterte. Die Musikerinnen wurden unmittelbar nach ihrem Konzert von einer behelmten und bewaffneten Polizeieinheit zu Boden geprügelt, teilweise mit Kabelbindern gefesselt und bis in die Morgenstunden in einem Polizeikessel festgehalten. Gegen alle Festgenommenen wurde u.a. wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch und Nötigung ermittelt - begleitet von einem medialen Echo, das auf ungeprüften und überzeichneten Polizeimeldungen beruhte und das Konzert zu einem Schreckensszenario stilisierte.

Die zur Unrecht beschuldigte Sabine F. meint dazu: „Statt polizeiliche Pressemitteilungen kritisch zu hinterfragen, machen sich die Medien zu Handlangern einer Polizei, die das Grundgesetz mit Füßen tritt.“

Einstellung der Verfahren durch die Staatsanswaltschaft

Ein Jahr nach den Ereignissen ist aus den Akten der Staatsanwaltschaft zu entnehmen, dass sämtliche Vorwürfe gegen die Aktivist*innen haltlos sind. So stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass „der Tatbestand des Hausfriedensbruches nicht durchgreift, weil das Grundstück der Familie Hupp frei zugänglich war“.

Weiter heißt es im Bericht der Staatsanwaltschaft „Die lauten Tackerschläge (33 Tackernadeln) beim Anbringen der Wimpel an den Carport stellen letztlich keine Gewalttätigkeit gegen Sachen oder eine Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB (Landfriedensbruch) dar.“

Zum, Vorwurf der Nötigung heißt es: „Ein hinreichender Tatverdacht für eine versuchte Nötigung lässt sich ebenfalls nicht begründen, weil nicht auszuschließen ist, dass es sich bei der Aktion „lediglich“ um eine Protestaktion beziehungsweise „Retourkutsche“ gegen eine unter Mitwirkung von PHK Hupp ausgebrachte polizeiliche Maßnahme, nämlich die Beschlagnahme eines YPJ/YPG-Banners in Meuchefitz am 20.02.2018 handelte. Hierfür spricht, so die Staatsanwaltschaft „insbesondere das Anbringen von YPG/YPJ-Wimpeln am Carport/im Vorgarten PHK Hupps und die Parole „Hupp, Hupp, Hurra!“. Abschließend heißt es, dass „der geschädigte Polizeibeamte Hupp oder seine Familie durch die Aktion jedoch nicht zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen genötigt werden sollten.“

Nach dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist für Sabine und anderen Aktivist*innen klar, „wir fordern eine öffentliche Entschuldigung des Innenministers. Erst hat uns die Polizei verprügelt und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien verleumdet.“

Zur Vorgeschichte

Schon bei der von der Staatsanwaltschaft erwähnten Polizeimaßnahme wurde versucht die linke Szene im Landkreis zu kriminalisieren. Im Februar 2018 wurde ein Banner, dass am Gasthof in Meuchefitz angebracht war („Afrin halte durch!“ zur Zeit der türkischen Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete) von einer teilweise mit Maschinengewehren bewaffneten Hundertschaft beschlagnahmt. Dabei wurde ein 129a-Verfahren gegen eine im Gasthof gemeldete Person eingeleitet. Mit Hilfe dieses Paragraphens erhält die Polizei besonders weitreichende Befugnisse für die Verletzung der Privatsphäre der betroffenen Person und deren Umfeld. Auch dieses Verfahren wurde bereits vor längerer Zeit eingestellt.

Schluss mit Polizeigewalt

Im Kontrast zu diesen Sachverhalten fährt die Polizei in diesem Jahr zur kulturellen Landpartie überzogen repressive Maßnahmen auf. So bewegen sich ständig zahlreiche Polizeikonvois durch den Landkreis und kontrollieren scheinbar willkürlich Personen und Fahrzeuge. Insbesondere rund um den Gasthof Meuchefitz ist die Polizeipräsenz besonders hoch.
Auch hier berichtet die EJZ von den schrecklichen Gewalttaten, die in den letzten Jahren vorgefallen sein sollen, und legitimiert damit einmal mehr ein vollkommen unangemessenes und absurdes Polizeiaufgebot. All dies passiert ohne das es auch nur den Anschein eines Verdachts gibt.

Die Lächerlichkeit des polizeilichen Vorgehens zeigt sich aktuell, wie auch in der Akte der Staatanwaltschaft, aus der es in nächster Zeit weitere pikante Veröffentlichungen geben wird.

Für Sabine wirft das repressive Vorgehen eine grundsätzlich Frage auf: „Welche Demokratie wollen sie eigentlich schützen, wenn unliebsame politische Meinungsäußerungen einfach mit stumpfer Polizeigewalt unterdrückt werden?“

Freundeskreis der Geschädigten & Presseteam Hitzacker

Innenministerkonferenz in Kiel: Roland Wöller zum Abschiebungsminister 2019 gewählt

Am 13.06.2019 wurde Roland Wöller (Innenminister Sachsen, CDU) im Rahmen des Gala-Abends der Jugendlichen ohne Grenzen (JoG) in Kiel zum Abschiebungsminister 2019 gewählt. Mit 40,8 Prozent der Stimmen setzte er sich deutlich gegen Joachim Herrmann aus Bayern (24,3%), Karl-Heinz Schröter aus Brandenburg (16,5%), Andreas Geisel aus Berlin (6,6%) und Herbert Reul aus NRW (6,8%) durch. Den Preis übergeben junge Flüchtlinge am Freitag bei der Innenministerkonferenz.

Den Negativpreis erhält Roland Wöller (1.147 Abschiebungen in 2018) unter anderem, da das Bundesland in das Bürgerkriegsland Afghanistan abschiebt, er „sobald wie möglich“ auch nach Syrien abschieben will und statt dem Rassismus in Sachsen entschieden entgegenzutreten, diesen durch seine Lagerpolitik weiter befeuert. Sachsen hat als eines der ersten Bundesländer ein Anker-Zentrum eingerichtet, in denen Flüchtlinge von der Gesellschaft isoliert werden und in einem Klima der Angst und Verzweiflung leben müssen.

Parallel zur Wahl des Abschiebeministers wurde der Initiativenpreis 2019 für das Engagement für Flüchtlingsrechte verliehen. Die Preisträger in diesem Jahr sind, das Notruftelefon Watch the Med Alarm Phone, die SeenotretterInnen von JUGEND RETTET -“ IUVENTA und die Ehrenamtlichen von Asmara's World -“ Refugee Support.

Quelle

Foto: Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel

Unser Signal an die Konferenz der Innenminister: Kein Schlussstrich!

Im Gedenken an die Opfer es „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hat eine Gruppe von Aktivist*innen in der Nacht zum Dienstag die Proteste gegen die Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel mit der Projektion von Bildern der Ermordeten an die Seitenwand des Hörn-Campus eröffnet.

Als Ziel der Aktion sehen die Teilnehmer*innen die Erinnerung der Innenminister der Länder an die Opfer des rechten Terrors. Das ist offensichtlich nötig, denn auf der Tagesordnung der IMK stehen Dinge wie eine Kompetenzerweiterung für de Inlandsgeheimdienst -“ von Maßnahmen gegen den Rassismus bei der Polizei und staatlichen Behörden und die anhaltende massive Bedrohung durch rechte Terrornetzwerke fehlt jede Spur. Nach dem Ende des NSU-Prozesses im vergangenen Jahr wollen die Innenminister zur Tagesordnung übergehen. Wir sagen jedoch weiterhin: Einen solchen Schlussstrich darf es nicht geben.

Mit dem Festhalten an der These, beim NSU handele es sich um eine geschlossene Gruppe von drei Personen, haben die Strafverfolgungsbehörden weitestgehend das massive Netzwerk der UnterstützerInnen ignoriert, ohne das die Morde des NSU nicht denkbar gewesen wären. Was wurde aus den zahlreichen UnterstützerInnen? Auch hinsichtlich der Rolle der Polizei in diesem Komplex bleiben viele Fragen offen. Die rassistischen Einstellungen der Sicherheitsbehörden führten die Ermittlungen ins Nirgendwo. Rassistische Klischees führten dazu, dass sich die Ermittlungen zunächst gegen das Umfeld der Betroffenen richteten. Das Unwort der „Dönermorde“ steht beispielhaft für solche Zuschreibungen.

Der institutionelle Rassismus ist mit dem Ende des NSU-Prozesses ebensowenig verschwunden wie die rechten Netzwerke, aus denen heraus jederzeit neue terroristische Anschläge verübt werden können. Darüber hinaus organisieren sich Bundeswehrsoldaten und Sicherheitsbeamte in sogenannten Prepper-Netzwerken und planen die Ermordung politischer Gegner*innen. Mit Uniter e. V. organisieren sich aktive und ehemaligen ElitesoldatInnen in einem gemeinnützigen Verein und trainieren Zivilisten im Umgang mit Waffen. Insbesondere die Enthüllungen um Franko A. („Hannibal“) zeigen deutlich, dass es keinen Schlussstrich geben darf. Die bestehenden rechten und faschistischen Netzwerke müssen vollständig aufgedeckt und zerschlagen werden.

Der NSU-Skandal hat auch deutlich gemacht, dass das V-Leute-System des Inlandsgeheimdienstes rechte Strukturen in Deutschland systematisch geschützt und gestärkt hat. Der Verfassungsschutz ist in Sachen Naziterror offensichtlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Deshalb ist für viele Angehörige der Opfer des NSU, viele Teilnehmerinnen unserer Bündnisse und die Aktivistinnen der Aktion vom 10. Juni die logische Forderung: Verfassungsschutz auflösen!

Quelle: Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel, 11. Juni 2019

Das blinde Auge - Ein Todesfall in Thüringen

Axel U. wurde in der thüringischen Kleinstadt Bad Blankenburg am 24. Mai 2001 von einem stadtbekannten Neonazi brutal getötet. Doch Polizei, lokale Medien und Stadtpolitik tun sich schwer damit, dies als Tat eines gewalttätigen Neonazis einzuordnen. Weil Axel U. auch für sie am Rande der Gesellschaft stand? Durch monatelange Recherchen wurde den Fall erneut aufgerollt, Akten der Sicherheitsbehörden durchforstet und mit Angehörigen und Zeitzeug*innen gesprochen. Dabei kam heraus, wie unfassbar viel die Geheimdienste und Polizeien eigentlich schon damals wussten. Besonders bizarr: Der Täter kommt aus einem Umfeld, aus denen auch die späteren NSU-Terroristen stammen. Trotzdem: Den Fall halten die Behörden bis heute nicht für eine neonazistische Gewalttat -“ und Axel U. ist nur einer von vielen ...

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Erklärung der Fédération Internationale des Résistants (FIR) zur Europawahl 2019

Wir schlagen Alarm zur Verteidigung der Demokratie und Freiheiten in Europa: Im Bewusstsein unserer Stärke fordern wir dringend, bei den nächsten Europawahlen die Kräfte zu unterstützen, die sich eindeutig gegen alle neofaschistischen, neonazistischen, rassistischen und nationalistischen Listen stellen.

Heute wie nie zuvor -“ seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa -“ gibt es eine massive und vereinigte Front von politischen Gruppen, die vom Nazi-Faschismus, Rassismus und Nationalismus inspiriert ist.

Die Wirtschaftspolitik und der Neoliberalismus haben in den letzten Jahren zu einem außerordentlichen Anstieg der Armut und gleichzeitig zu einer zunehmenden Konzentration des Reichtums in den Händen einiger weniger geführt. Die EU ist somit für Millionen von Bürgern als einer der Faktoren für die allgemeine Verarmung, für die zunehmende soziale Ausgrenzung, für die Einschränkung der Rechte sichtbar. Diese Politik hat zur Stärkung dieser nationalistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalsozialistischen und faschistischen Formationen geführt.

Wir unterstützen daher die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2018 zum Ausdruck gebrachten Bedenken über die Zunahme neofaschistischer Gewalt in Europa, insbesondere die undemokratischen Tendenzen einiger Länder. Die Diskriminierung von Migranten, die das bevorzugte Ziel der rechtsradikalen Kräfte sind, wird oft durch Diskriminierungen jeder realen oder angeblichen Vielfalt ergänzt: Roma und Sinti, Homosexuelle, Juden, politische Gegner. Und wir müssen uns ernsthaft Sorgen wegen der Angriffe auf die Leistungen der Frauen und der Rechte der Kinder machen. Dagegen fordern wir den Aufbau einer breiten demokratischen und Front der Menschen.

Jede weitere Entwicklung oder sogar der Sieg der rechten Kräfte bei den nächsten Europawahlen könnte das sich vereinigende europäische Projekt zunichtemachen, indem sie den Kontinent zu einem wirtschaftlichen und sozialen Niedergang, zu einer allmählichen Abschaffung der Rechte, zur Verschlechterung der repräsentativen und partizipativen Demokratie verurteilen. Ein Europa der Nationalismen macht uns Sorgen, denn die Geschichte zeigt, dass dies immer zu Kriegen geführt hat.

Wir treten ein für ein Resultat der nächsten Wahlen, das ein Europa hervorbringt,

• das gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Rasse, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischen Ansichten, persönlichen und sozialen Bedingungen eintritt,

• das ein sicheren Hafens für Flüchtlinge und Achtung der Rechte aller, insbesondere der Frauen darstellt;

• das nicht im Dienste der Großbanken und Lobbyisten wirkt, sondern für die Sicherung einer Sozialpolitik, die allen Menschen Arbeitsplätze, Bildung, Wohlfahrt und angemessenen Wohnraum als Grundlage für eine echte Demokratie gewährt;

• das vergleichbarer Lebensbedingungen in allen Ländern fördert, um den Zwang zur Arbeitsmigration zu vermeiden;

• das gegen alle Formen der Leugnung und der Revisionismus des Holocaust, gegen die Verfälschung des Widerstandskampfes, die Zerstörung von Gedenkstätten, die Rehabilitierung von Nazi-Faschisten und Kollaborateuren in jeder Form, eintritt;

• das Nationalismus und Separatismus bekämpft und für den Schutz der Rechte und Kulturen von Minderheiten eintritt;

• das Träger einer Politik des Friedens und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der selbstständigen Staaten ist.

www.fir.at




Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) wurde vom Generalsekretär der Vereinten Nationen zum "Botschafter des Friedens" ernannt. Sie besitzt NGO-Status bei der UNESCO, Paris, der ständigen Kommission der UNO, Genf, und dem Europarat, Strasbourg. Die FIR ist im „EU Transparency Register- unter der Nummer 241644214670-52 gemeldet.

Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Unite & Shine - Demo für Kunstfreiheit

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv
Mehr als 5000 Menschen, darunter viele Kulturschaffende und Künstler*innen zogen am 19. Mai 2019 mit einem Demonstrationszug von der Volksbühne zum Platz des 18. März am Brandenburger Tor. Aufgerufen hatten DIE VIELEN zu bundesweiten GLÄNZENDEN DEMOS in Berlin und weiteren Städten, um gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit in Ländern Europas wie der Türkei und Russland, aber auch innerhalb der Europäischen Union zu protestieren.

Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv

Links:

Solidarität mit Alfred Denzinger!

Nach vier Farbanschlägen auf das Haus und Auto des Journalisten Alfred Denzingers erhielt dieser am 27. April eine Morddrohung per Mail. Mit dem Betreff „die Denzinger-Mischpoke töten“ ließ ein „Anonymous“ seinen ekelhaften Fantasien freien Lauf: Man werde die Familie des Chefredakteurs „der Ausrottung anheimstellen“, Denzinger selbst soll „wegen feindlicher Agitation gegen das deutsche Volk“ zum Tod durch Verbrennen verurteilt werden. Auf Familie und Freunde sei keine Rücksicht zu nehmen.

Diese neue Entwicklung der faschistischen Angriffe auf die Pressefreiheit darf nicht unwidersprochen hingenommen werden, da journalistische Recherche, sorgfältige und kritische Berichterstattung ein unverzichtbarer Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft sind. Die Mordrohung gegen den Journalisten Denzinger ist daher nicht nur eine Drohung gegen ihn selbst, sondern auch eine Drohung gegen diesen Grundpfeiler der Demokratie und soll einschüchternd & verunsichernd wirken. (...)

Wir unterstützen ausdrücklich die Solierklärung mit Freddy und bitten unsere LeserInnen, dieses ebenfalls zu tun.

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!

Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das -“ auch von Linksradikalen genutzte -“ internet-Medium linksunten.indy­media.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffent­lichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen Web­seite enthielt.

Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „Kennzei­chens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des ver­meintlichen Vereins aus. -“ Dazu erklären die Betroffenen:

Krücke „Vereins“-Verbot

Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und ins­besondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die Verwen­dung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das Innenministe­rium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des -“ nicht-verbotenen -“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.

Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das Ministe­rium, das zukünftige Erscheinen des Mediums -“ egal mit welchem Inhalt -“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!

Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.

Zwar

  • erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene Vertriebsbeschrän­kungen;

  • konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche Lö­schungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche

    und

  • erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).


Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltli­chen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.

Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot

Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus Arti­kel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der Schran­ken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu -“ zurecht und eindeutig -“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle ban­nen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch -šallgemeine Gesetze-™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of -šnecessary-™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“

(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)

„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft -šnotwendig-™ sind, hin­aus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)

Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!

Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein -“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes -“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!

Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019

Siehe auch:
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