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Im Windschatten der #Coronakrise: Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg

Download der Studie per Klick auf die Vorschau (PDF)
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In Baden-Württemberg steht die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes an. Gerade jetzt, während der Corona-Krise, soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich drastisch von den Ankündigungen der vergangenen Monate unterscheidet. Die Verabschiedung soll einmal mehr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten an einigen Stellen grundlegend verändert. Über die zuletzt durchgeführten inhaltlichen Änderungen ist bisher in der Presse weder umfangreich noch differenziert diskutiert worden. Auch deuten Rechtschreibfehler im neuen Gesetzesentwurf auf eine sehr hektische und ungenaue Arbeitsweise hin.

Nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes sollen umfangreiche Durchsuchungen von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Ansammlungen, der Einsatz von Body Cams in Geschäftsräumen und Wohnungen, sowie grundlegend ausgeweitete Videoüberwachung im öffentlichen Raum ermöglicht werden. Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht, wie sie die Grünen bereits vor Jahren versprachen, sowie unabhängigen Ermittlungsstellen zur Aufklärung von polizeilichem Fehlverhalten bleiben weiterhin ungehört.

Mehr dazu in der Analyse 2020/20 von Stefan Gruber von der Informationsstelle Militarisierung (IMI): Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise

VVN-BdA: Demokratisch durch die Pandemie!

Die Corona-Pandemie stellt die Welt plötzlich vor tödliche Gefahren. Das Virus interessiert sich dabei nicht für Politik. Politisch sind allerdings die Reaktionen der Regierungen und Parteien.

Zahlreiche Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten wurden innerhalb kurzer Zeit weltweit eingeführt. Diese Maßnahmen sind objektiv notwendig, um ein Massensterben zu verhindern. Gleichzeitig wird erkennbar, dass in dieser Krise in vielen Ländern bereits zuvor erkennbare autoritäre und restriktive Entwicklungstendenzen verstärkt und beschleunigt werden.

Innerhalb der EU gilt dies insbesondere für die Regierung Ungarns, die die parlamentarische Arbeit auf unbestimmte Zeit hat aussetzen lassen.

Auch in Deutschland gibt es von Seiten der Bundes- und Landesregierungen problematische Äußerungen, Erwägungen, Gesetzesvorhaben und teilweise auch Maßnahmen.

Begleitet werden diese Tendenzen ebenfalls in vielen Ländern durch extrem rechte, xenophobe, rassistische und insbesondere antisemitische Verschwörungstheorien, die sich auf Ursprung, Verbreitung und Folgen der Corona-Pandemie beziehen.

Zu dieser Situation fordert die VVN-BdA folgendes:

• Begriffe wie „Ausgangssperre“, „Ausnahmezustand“ und „Krieg“ haben in der Krisenbewältigung nichts zu suchen. Sie machen unnötig Angst und

suggerieren militärische Lösungen für medizinische und gesellschaftliche Probleme.

• Alle Verordnungen und Maßnahmen müssen konkret begründet, zeitlich befristet, auch durch unabhängige Experten bewertet und ausgewertet werden und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Dies gilt jeweils auch für zeitliche Verlängerungen.

• Verordnungen und Maßnahmen müssen Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein.

• Gesetzgeberische Prozesse, insbesondere die sich auf Krisenbewältigung beziehen, sind auf die Zeit nach der Pandemie zu verschieben. Gute Gesetze brauchen Zeit zur Reflexion.

• Notwendige Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sind mit Augenmaß durchzusetzen. Spaziergänger sind keine Verbrecher.

• Politische Aktivitäten im öffentlichen Raum, die die notwendigen Einschränkungen beachtet, müssen selbstverständlich möglich sein.

• Besonders gefährdet sind Obdachlose und Geflüchtete. Sie bedürfen einer besonders guten Fürsorge, nicht martialischer Abschottung. Es müssen Maßnahmen für eine angemessene Unterbringung ergriffen werden, z. B. in Hotels.

• Die gefährlichen Lagern an der EU-Außengrenze und in Griechenland müssen aufgelöst und die Geflüchteten evakuiert und dezentral untergebracht und versorgt werden.

• Deutschland muss endlich den Kindern und Jugendlichen, zu deren Aufnahme sich „Solidarische Städte“ bereiterklärt haben, aufnehmen.

• Das Militär kann Transport- und Hilfsdienste leisten, aber nicht Ordnungsmacht im Inneren sein. Die Trennung von Polizei und Militär ist unabdingbar. Bundeswehrsanitätskräfte sind der zivilen Leitung zu unterstellen.

• Die EU muss den Missbrauch der Pandemie zur Festschreibung strukturell antidemokratischer Ziele in ihren Mitgliedsstaaten

unterbinden.

• Verschwörungstheoretische Erklärungsmuster, auch wenn sie vorgeben „für das Volk“ zu sprechen, sind zurückzuweisen. Die Krise nutzen wollende faschistische Gruppen sind aufzulösen.

• Nach Abschluss der Pandemie bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Auswertung: Welche Maßnahmen haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen, auf welche könnte in einem ähnlichen Fall verzichtet werden?

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 8. April 2020

40. Jahrestag des Hungerstreiks von 12 deutschen Sinti in Dachau

Am Karfreitag 1980, dem 4. April, traten zwölf Sinti, unter ihnen die Überlebenden des Holocaust Jakob Bamberger, Hans Braun, Ranco Brandtner und Franz Wirbel, in der Evangelischen Versöhnungskirche auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau in den Hungerstreik. Zentrale Forderungen waren die Anerkennung des NS-Völkermords an den Sinti und Roma durch die Bundesregierung, die sofortige Beendigung der polizeilichen Sondererfassung von Sinti und Roma sowie die Herausgabe der NS-Akten aus dem ehemaligen Reichssicherheitshauptamt, die im Bayerischen Landeskriminalamt weiterhin verwendet worden waren. Der Protest löste eine breite internationale Solidaritätswelle aus und markierte einen Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung der Minderheit.

„Die Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma am 17. März 1982 durch Bundeskanzler Helmut Schmidt stellte die Erfüllung einer zentralen Forderung des Hungerstreiks dar.

Diese völkerrechtliche Anerkennung bedeutete einen Neubeginn im Verhältnis der Bundesregierung zu den deutschen Sinti und Roma“, erklärte Romani Rose heute.

Die polizeiliche Sondererfassung in der Bundesrepublik erfolgte durch bayerische Kriminalpolizisten in der „Landfahrerzentrale“, die bis in die 1970er Jahre Namen, Fingerabdrucke und persönliche Daten von Sinti und Roma aus dem gesamten Bundesgebiet in Akten erfasste.

Diese Erfassung setzte direkt die NS-Erfassung fort, und zwar auf der Grundlage der NS-Akten und mit dem Personal aus dem ehemaligen RSHA, die im Bayerischen LKA wieder verbeamtet worden waren -“ und die regelmäßig in Entschädigungsanträgen von Sinti und Roma als Gutachter fungierten. Das bayrische Innenministerium verweigerte die öffentliche Distanzierung von diesen Praktiken und sprach von einer bis 1970 rechtmäßigen Kriminalarbeit.

„Wir konnten schon ein Jahr nach dem Hungerstreik NS-Akten an der Universität Tübingen sicherstellen. Dieses Material mit Vermessungen, Auswertungen und Befragungen haben wir ins Bundesarchiv in Koblenz überstellen können. Wir sind sicher, dass bis heute noch NS-Rassegutachten irgendwo im bayerischen Landeskriminalamt existieren, die aus diesen Akten erstellt wurden“, so Rose zu weiteren Aktionen nach dem Hungerstreik.

Die Unterstützung durch eine breite öffentliche Wahrnehmung des Hungerstreiks in der Presse, Solidaritätsbekundungen u.a. durch Annemarie und Heinrich Böll und der Besuch des damaligen Bundesjustizministers Hans-Jochen Vogel in Dachau am 12. April 1980, brachte eine bis dahin nicht vorhandene Aufmerksamkeit für die Situation der Sinti und Roma in Deutschland und beeinflusste maßgeblich die spätere Bürgerrechtsarbeit.

Quelle: Pressemitteilung

18. März: Tag der politischen Gefangenen

Plakat von Holger Meins zum 18. März 1970
Der 18. März als internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären ArbeiterInnenbewegung an.

Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.

Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.

1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.

1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.

Zwar werden/wurden wegen der Coronavirus-Pandemie zurecht alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt, aber das sollte uns nicht daran hindern, trotzdem solidarisch und unterstützend zu wirken. Gerade jetzt werden wahrscheinlich wegen des Virus auch Besuche in den Gefängnissen erschwert werden und Kontakte zwischen den Gefangenen minimiert. In Hamburg gibt es bereits ein Besuchsverbot. Das führt zu einer noch schwereren Isolation und Zeit für unsere Genoss*innen hinter den Mauern. Die Gefangenen-Gewerkschaft (GG/BO) fordert deshalb jetzt die sofortige Entlassung von Gefangenen.

Und da die öffentlichen Veranstaltungen zum Tag der politischen Gefangenen jetzt ausfallen, sollten wir die Zeit nutzen, um so mehr Briefe an unsere Genoss*innen und Freund*innen in den Knästen zu schreiben. Sie haben es nötiger denn je!

Eine Liste von Adressen gibt es natürlich in der kostenlosen Massenzeitung der Roten Hilfe e.V. zum 18.3., die in fünf Zeitungen beiliegt sowie in großen Mengen verteilt und in linken Locations ausgelegt wird. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Knastkämpfen und der Vernetzung hinter Gittern. Weitere Artikel widmen sich der Situation von politischen Gefangenen hierzulande und international.

Prozess wegen Hausbesetzung: Stadträte Hannes Rockenbauch, Thomas Adler und Luigi Pantisano vor Gericht

Die Hausbesetzung in der Wilhelm-Raabe-Str. 4 im Stuttgarter Süden liegt beinahe zwei Jahre zurück, die Kriminalisierung geht immer noch weiter. Nach mehreren Prozessen sind nun auch die Stadträte Thomas Adler, Hannes Rockenbauch und Luigi Pantisano angeklagt. Der Vorwurf? Ihre Solidarität mit den zwei Familien, die aus einer Notlage heraus die zwei Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Str. besetzt hatten. Die Stadträte hatten sich kurz nach der Besetzung vor Ort ein Bild von der Situation gemacht und die zwei Familien kennengelernt. In einer der besetzten Wohnungen wurde ein Rockpolitik-Video aufgenommen. Rockpolitik ist ein Live Videoformat in dem Hannes Rockenbauch und Luigi Pantisano regelmäßig mit den Zuschauern über die aktuelle Kommunalpolitik diskutieren. Damit sollen sie, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, den Frieden des Hauses gebrochen haben.

WILHELM-RAABE-STR. STEHT IMMER NOCH LEER
Das Gebäude in der Raabe-Straße hat fünf Wohnungen. Zum Zeitpunkt der Hausbesetzung standen zwei Wohnungen leer, die drei anderen waren von Familien in regulären Mietverhältnissen bewohnt. Im Anschluss an eine Kundgebung vom Aktionsbündnis Recht auf Wohnen am 28. April 2019 auf dem Erwin-Schoettle-Platz zogen hunderte Menschen zu dem Haus und besetzten es -“ zwei Familien beschlossen zu bleiben. Die Alleinerziehende Rosevita mit Sohn zog in eine der leerstehenden Wohnungen. Die junge Familie Adriana mit Partner und Kind zogen in die andere leerstehende Wohnung des Gebäudes. Rosevita hatte ihre alte Wohnung wegen Eigenbedarfs verloren und lebte vor der Besetzung mit Sohn in einem kleinen Zimmer bei ihrer Schwester. Adriana mit Partner und Kind lebten in einer viel zu kleinen Wohnung und hatten zuvor trotz langer und intensiver Suche keine größere Wohnung finden können.

Die Besetzung erfuhr viel Zuspruch in der Stadt. Die Besetzer*innen forderten Mietverträge zu sozialen Konditionen, worauf sich die Eigentümerfamilie Passy nicht einließ. Stattdessen erfolgte genau einen Monat nach der Besetzung die Zwangsräumung mit einem Großaufgebot der Polizei. Noch am selben Abend demonstrierten aus Protest 600 Menschen in Heslach.

SCHIKANEN GEGEN BEWOHNER*INNEN -“ ENTMIETUNG LÄUFT WEITER
Mittlerweile ist das Haus nach unzähligen Räumungsklagen bis auf eine Familie vollständig entmietet. Vier von fünf Wohnungen stehen also leer. Die letzte verbleibende Familie ist ebenfalls mit einer Räumungsklage konfrontiert. Monatelang patrouillierte ein privater Sicherheitsdienst mindestens einmal täglich im Gebäude. An der Hausfassade wurde eine Kamera montiert. Ein Durchgang vom Hinterhof zum Nachbarshof wurde zuerst mit einem Bretterverschlag verbarrikadiert, mittlerweile trennt eine Steinmauer die Höfe. Die Zugänge zu den anderen Wohnungen wurden mit Holzplatten verschraubt. Der Dachboden -“ auf dem persönliche Gegenstände der Mieter*innen lagerten -“ wurde kurzerhand zugeschraubt und die Müllcontainer verschlossen. Seit zwei Jahren betreibt die Eigentümerfamilie Passy eine Einschüchterungs- und Entmietungsstrategie. Die damals besetzten Wohnungen stehen heute -“ fast zwei Jahre nach der Hausbesetzung -“ immer noch leer und es wurden keine großen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Und die Stadtverwaltung? Die hat seit Einführung der Satzung gegen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum 2016 nur 2.400 Euro an Bußgeldern verhängt. Zu 2.200 Euro wurden alleine die Hausbesetzerinnen verurteilt. Die Stadtspitze stört sich also nicht sonderlich an dem Leerstand von mindestens 3.000 Wohnungen in Stuttgart. Das ist ein unerträglicher Zustand und nicht hinnehmbar. Mit der Belebung von Leerstand scheint die Stadtspitze ein viel größeres Problem zu haben, so leitete die Stadt auf eigene Faust die Zwangsräumung der im letzten Jahr besetzten Forststraße 140 im Stuttgarter Westen in die Wege. Eines ist klar. Nicht diejenigen, die auf den Skandal von unbegründeten Leerstand aufmerksam machen gehören angeklagt, sondern Spekulanten, die auf der Jagd nach maximaler Rendite Wohnungen und Häuser oft jahrelang leerstehen lasen.

Prozesstermine

Montag, 9. März 2020
8:30 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht 9:15 Prozessbeginn

Montag, 23. März 2020
8:30 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht 9:15 Prozessbeginn

Adresse: 70190 Stuttgart | Hauffstr. 5 | Haltestelle Neckartor

Aktionsbündnis Recht auf Wohnen
www.recht-auf-wohnen.de

Am 18. März und darüber hinaus: Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Gemeinsam gegen Repression und Unterdrückung

Am 18. März und darüber hinaus: Freiheit für alle politischen Gefangenen

Der 18. März als Tag der politischen Gefangenen ist ein Teil der Geschichte des Kampfes für eine befreite und klassenlose Gesellschaft. Dieser Kampf hält bis heute an. Immer noch kämpfen wir für eine Welt ohne Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung. Denn die kapitalistischen Verhältnisse produzieren Armut, Krieg, Ausbeutung, Unterdrückung und Entfremdung -“ und das am laufenden Band. Die Methoden haben sich verändert, die Herrschenden haben sich geändert und doch ist die Systematik die selbe geblieben: Die Ausbeutung des Großteils der Bevölkerung, die den Reichtum einer Minderheit produzieren. Wer sich gegen dieses System der organisierten Unterdrückung und Ausbeutung auflehnt und für eine gerechte, solidarische Gesellschaft kämpft, bekommt früher oder später die Repression des Staates zu spüren.

Repression kann dabei unterschiedliche Formen annehmen und wird gerade jetzt, in Zeiten der wachsenden Unzufriedenheit und des wachsenden Unmuts in der Bevölkerung, immer mehr zum Mittel der Wahl, um die herrschende Ordnung aufrecht zu erhalten. So sind wir seit Jahren mit einer stetigen Verschärfung der repressiven Maßnahmen konfrontiert, z.B.

• durch gesetzliche Verschärfungen, wie der Verabschiedung neuer Polizeigesetze, die der Polizei umfangreiche und weitgehende Rechte zugesteht, während das Versammlungsrecht sukzessive immer weiter eingeschränkt wird oder der Einführung des §114, das sog. Bullenschubsgesetz, der bereits eine Berührung von PolizistInnen mit mindestens drei Monaten Haft bestraft.

• durch gezielte Desinformations- und Hetzkampagnen seitens Polizei, Politik und Medien, wie beispielsweise an Silvester in Leipzig.

• durch die zunehmende Kriminalisierung von antifaschistischen und antikapitalistischen Protesten, bei der auch immer öfters den Angeklagten Knast droht.

Z.B. wie bei der Repression im Nachgang der Proteste gegen den G20 Gipfel in Hamburg. Hier gibt es auch mehr als 2 Jahre nach dem Gipfel nach wie vor Gefangene und Angeklagte, es stehen sogar weitere Massenprozesse an und es wird mit aller Kraft versucht alleine die Beteiligung an einer Demonstration, von der angeblich Steine und Flaschen geworfen worden seien, zu kriminalisieren und Beteiligte zu hohen (Haft-)strafen zu verurteilen -“ ohne eine konkrete „Straftat“ nachweisen zu müssen.

• werden türkische und kurdische Strukturen mit Hilfe der sog. Antiterrorparagraphen §129 verfolgt und vor Gericht gestellt. Seit 2016 findet vor dem OLG München der bislang größte §129b Prozess statt, der sich gegen 10 ATIK-Mitglieder richtet, denen die Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) vorgeworfen wird. Zusätzlich sind vor allem kurdische AktivistInnen mit Repression konfrontiert: mehrmals im Jahr kommt es zu Verhaftungen und Verurteilungen von AktivistInnen, denen die Mitgliedschaft (oder Unterstützung) in der PKK vorgeworfen wird, die trotz (oder gerade wegen) erfolgreicher Bekämpfung von islamistischen Milizen und Verteidigung des freiheitlichen Projektes Rojava, nach wie vor als terroristische Organisation gelten.

Widerstand -“ Repression -“ Solidarität Repression zielt dabei darauf ab Kämpfe zu unterdrücken und letztlich zu zerschlagen, um die herrschende Ordnung mit aller Gewalt aufrechtzuerhalten und die entstehenden Klassenkämpfe zu verhindern -“ einerseits akut, andererseits präventiv, um die ideologische Vorherrschaft über die Geschichte zu gewinnen, aber auch durch Einschüchterung und Abschreckung AktivistInnen abzuhalten diesen Kampf aufzunehmen oder weiterzuführen.

D.h. dass Repression uns alle was angeht: Wenn der Kampf um Befreiung, der Kampf für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung angegriffen wird, dann werden wir alle angegriffen -“ auch wenn es nur einzelne trifft.

Umso notwendiger ist es am 18. März, aber auch Tag für Tag, dieser Repression unsere Solidarität entgegenzusetzen. Denn wenn Repression in der kapitalistischen Logik auf Widerstand folgt, so muss in einer revolutionären Logik Solidarität auf Repression folgen. Und während die Herrschenden sich in der Verfolgung von politischen AktivistInnen ziemlich einig sind, so muss es für uns darum gehen in der Frage der Solidarität ideologische und politische Unterschiede zu überwinden, um den Angriffen unsere geschlossene Solidarität entgegenstellen zu können und gemeinsam den Kampf für eine befreite Gesellschaft weiterzuentwickeln. Zeigen wir uns also solidarisch mit denjenigen, die mit Repression konfrontiert sind, und mit den Gefangenen, die für die Perspektive einer Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen und weltweit in Knästen weggesperrt sind. Nutzen wir den Tag der politischen Gefangenen und zeigen ihnen, dass sie nicht alleine sind.

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Kundgebung: Samstag, 14. März, 15 Uhr
Vor der JVA Stammheim
U15 Stammheim

Geschichte des 18. März

Der 18. März ist der Jahrestag der Pariser Kommune, der erste proletarische Versuch einer sozialistischen Umwälzung. Die Pariser Kommune wurde während des Deutsch-Französischen Krieges (1870-1871) spontan gebildet, vertrieb die konservative Zentralregierung aus der Hauptstadt Frankreichs und errichtete mit rätedemokratischen und sozialistischem Vorbild einen „Stadtrat“.

Fortan -“ für 72 Tage -“ regierte die Pariser Kommune bis zum 28. Mai 1871, als die Regierungstruppen die Macht über Paris wieder übernahmen. Die Reaktion übte nach ihrem Sieg an den KommunardInnen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet und mehr als 40.000 zu meist lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

So wurde der 18. März von der Internationalen Roten Hilfe 1923 zum Tag der politischen Gefangenen ausgerufen, als Erinnerung an die Kommune, als Geschichte des Aufbruchs, aber auch als Erinnerung an die Repression. Mit diesem Datum wurde auch der Zusammenhang zwischen Revolution und Konterrevolution, also dem Kampf gegen die bestehenden Verhältnisse und der daraus folgenden Repression deutlich gemacht.

Im Faschismus wurde der 18. März verboten und konnte auch auf Grund der Repression nicht mehr begangen werden. Nach dem Faschismus wurde der 18. März erst wieder 1996, auf Initiative von Libertad, zum Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen begangen. Seither wird dieser Tag jedes Jahr mit Veranstaltungen, Demos oder anderen Aktivitäten begangen.

In Stuttgart wird seit einigen Jahren am 18. März vor den Knast in Stammheim gegangen, um den Gefangenen deutlich zu machen, dass wir sie nicht vergessen haben und dass sie weiterhin Teil der Kämpfe sind.

Quelle: Aufruf Arbeitskreis Solidarität und Zusammen Kämpfen Stuttgart

Trauer und Wut über Marias Tod

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
In Trauer und Wut demonstrierten am 1. Februar Anwohner und Kiezbewohner*innen in Gedenken an Maria und gegen tödliche Polizeigewalt. Sie fordern eine unabhängige Aufklärung des Falles. Die 33 Jährige Maria war am 24. Januar bei einem Polizeieinsatz in ihrer Wohnung in der Grünberger Straße 46 erschossen worden. Während in der Presse die Darstellung der Polizei weitgehend kritiklos übernommen wurde, die Tötung Marias sei in Notwehr erfolgt, stellen Anwohnende diese Version in Frage. Maria hatte Multiple Sklerose und wog ca. 45 Kilogramm. Warum ist ein gut ausgerüstetes Team von vier Polizisten nicht in der Lage, eine angebliche Bedrohungssituation, die von dieser Frau ausgehen sollte, anders als mit tödlichem Schusswaffengebrauch zu meistern?

Hierzu eine Anwohnenden-Meldung Exekution in Friedrichshain, die am 25. Januar auf Indymedia über die Todesschüsse veröffentlicht wurde:

In der Presse wird behauptet, sie wäre eine Bedrohung gewesen. Dabei war sie alleine in ihrem Zimmer eingeschlossen und die vier Polizisten hatten die Tür aufgebrochen. Kurz darauf traf sie eine Kugel tödlich. Maria hatte Multiple Sklerose und wog ca. 45 Kilogramm. Die Polizei war von Marias Untermieter in die Wohnung in der Grünberger Straße 46 gerufen worden. Nachbarn aus dem selben Haus haben uns gegenüber bestätigt, dass Maria psychische Probleme hatte und manchmal ausrastete. Doch als Gefahr war sie nie wahrgenommen worden und alle Angelegenheiten seien immer untereinander im Haus lösbar gewesen. Die Polizei zu rufen war ein Fehler.

Maria war im Kiez um den Boxhagner Platz meist mit ihrem Fahrrad und ihrem schwarzen Hund unterwegs. Dass sie wohl auch politisch aktiv war, dafür sprechen die Antifafahnen in ihrer Wohnung, unter denen sie starb. Viele kannten sie vom sehen und auf dem Boxi wurde die Meldung über ihren Tod schockiert aufgenommen. Wie jeder Mensch hatte sie bessere und schlechtere Phasen. Dass sie jetzt durch ein vierköpfiges Sturmkommando in Notwehr erschossen werden musste, glaubt niemand, denn ein anstupsen hätte sie zu Fall bringen können. Der Satz fällt: „Es war eigentlich eine Exekution.“

Beim Bäcker an der Ecke hängt die B.Z. von Samstag im Ständer, auf der ersten Seite ihr Bild und große Lettern, in denen Maria die „Messerfrau“ genannt wird. Die Bedienung meint, dass die Polizei hier sowieso total durchdreht. „Sie machen was sie wollen und werden nie bestraft.“

Am Samstag gibt es noch keine Reaktion im Kiez, außer ein paar Blumen und Kerzen vor der Haustür in der Grünberger Straße. Im Treppenhaus hängt ein kleiner Zettel, der das Entsetzen der Nachbarn über die Bluttat ausdrückt. Bei den Leuten, die wir heute getroffen haben, herrscht Wut und Trauer.

Zur Bilderserie beim Umbruch Bildarchiv

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Trotz Suizidalität: Knast und Folter zur gewaltvollen Durchsetzung von Abschiebungen.

Einblicke in den Abschiebeknast Büren (NRW) alias UfA1 Büren

Die skandalöse Abschiebung einer hochgradig suizidalen Person aus der Abschiebehaft in Büren (NRW) nach Marokko schlägt leider keine Aufmerksamkeitswellen. Viel zu sehr hat sich die brutale Abschiebepraxis der BRD schon in der Gesellschaft normalisiert. Dem wollen wir uns entschieden entgegenstellen. Als Freund*innen und Aktivist*innen standen wir während seines Knastaufenthalts und auch noch jetzt in engem Kontakt mit der betroffenen Person: Herr H. und seine Geschichte ist exemplarisch für eine menschenverachtende Abschiebepraxis, die psychische Erkrankungen bewusst ignoriert, durch Gewalt- und Zwangsmaßnahmen drastisch verschlimmert und damit das Leben von Menschen gefährdet.

Herr H. ist schwer suizidal und dementsprechend dringend behandlungsbedürftig. Der Kampf gegen seine Abschiebung endete leider erfolglos: Am 9. Januar 2020 wurde er aus dem Abschiebeknast in Büren nach Marokko abgeschoben.

Trotz der Nachweise mehrerer Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken sowie mehrfachen Selbstmordversuchen, welche Grund genug sein sollten für eine Bescheinigung und letztendliche Akzeptanz seiner Haft- und Reiseunfähigkeit, wurde er für insgesamt drei Monate in Abschiebehaft in Büren gesperrt. Innerhalb dieser Zeit unternahm Herr H. mindestens einen weiteren Suizidversuch. Jedoch schien das die Bediensteten im Knast, geschweige denn die Behörden, keineswegs zu interessieren: Statt einer angemessenen Behandlung blieb er weiter in Abschiebehaft.

Durchsuchungen. Drohungen. Schikane. Isolation

Herr H. schildert den Umgang mit ihm und seinen Mitgefangenen, der als Folter bezeichnet werden kann:

In Abschiebehaft beging er einen erneuten Suizidversuch. Nach diesem wurde er mit Hand- und Fußschellen gefesselt ins Krankenhaus gebracht. Die Fußschellen wurden für den mehrstündigen Aufenthalt kein Mal geöffnet. Ein Kontakt mit einer externen Psychiatrie wurde ihm dort verweigert, er kam direkt zurück in Haft und wurde dort ca. 2 Wochen in Isolationshaft gesperrt. In Isolationshaft wurden ihm sämtliche Bedürfnisse verwehrt: Frische Luft, Obst, Handy, Zigaretten. Er befand sich unter permanenter Beobachtung, seine Zelle wurde ständig mit Neonlampen ausgeleuchtet und ihm allenfalls ein Tuch als "Kleidungsstück" am Körper gewährt. Gemäß der sogenannten Lebendkontrolle wurde er gezwungen, spätestens alle 15 Minuten zu sagen, dass es ihm gut gehe.

Seine Zelle wurde jeden zweiten Tag durchsucht und ihm wurde mit Isolation oder „Keller“ gedroht. Der „Keller“ meint Isolationszellen unter der Erde, wo keinerlei private Gegenstände erlaubt sind und es keinen Hofgang gibt, mit ständig laufender Musik.

Herrn H.s Berichten zufolge wurden Entscheidungen der Angestellten des Knastes willkürlich getroffen: "Morgen darfst du vielleicht eine Banane kaufen", "vielleicht kannst du den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren2 treffen", "vielleicht kannst du morgen Sport machen". Somit wurde er in permanenter Unsicherheit und Unklarheit gehalten, was psychisch destabilisierend wirken kann.

"Der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe"

Aus dem Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter aus dem Jahr 20183geht hervor, dass in der beschönigend so bezeichneten "Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige" alias im Abschiebeknast Büren die Lebensbedingungen der Gefangenen unter verschiedenen Gesichtspunkten unhaltbar sind und massiv in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen dort eingreifen. Demnach unterscheiden sich die Bedingungen im Abschiebeknast Büren fast nicht vom Strafvollzug, obwohl sie es laut Gesetz deutlich tun müssten.

So sei es an der Tagesordnung, dass mit fehlender rechtlichen Grundlage Menschen in Einzelhaft gesteckt würden. Diese impliziert die völlige Isolation der Personen von anderen Gefangenen, mit nur täglich einer Stunde Einzelhofgang. In dem Fall von Herrn H. wurde die Isolationshaft gleich zweimal innerhalb von drei Monaten eingesetzt - ohne jegliche Begründung. Die Bewegungsfreiheit innerhalb des Knastes wurde stark reduziert. Der Hofgang wurde etwa halbiert - erst rechtswidrig, seit Dezember 2018 per Gesetzesänderung.

In Büren wird im Zugangsverfahren routinemäßig Durchsuchung mit kompletter Entkleidung durchgeführt, was einem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht entspricht, da es sich um eine erniedrigende Praxis handelt. Ebenso wie die permanente und unverpixelte Kameraüberwachung aller Räumlichkeiten des Knastes - sogar in den Toiletten, die dann für alle einsehbar sind. Es werden auch Personen fixiert, was einem kompletten Entzug der Bewegungsfreiheit entspricht und in Büren ohne nachvollziehbare Begründung durchgeführt wird.

Inhaftierte können willkürlich sanktioniert werden. Telefonate und Besuche können verboten werden, das Empfangen von Post untersagt werden. Sie können mit Handy-, Kontakt- und Besuchsverbot und sogar mit Isolationshaft bestraft werden. Dies geschieht u.a. regelmäßig nach „Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung“ möglich, welche alleine auf Annahmen der Knastleitung fußen, und nach Widersetzungen gegen Abschiebungen.. Dabei gibt es kein unabhängiges Beschwerdemanagement.

Damit wird der Leidensdruck der Geflüchteten zusätzlich verschärft und die verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten stark eingeschränkt.

Herr H. sagte bei einem Besuch über den Abschiebeknast Büren: "Das ist der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe, bitte holt mir raus."

Eine Praxis der Menschenverachtung

(Abschiebe-)Haft, insbesondere unter den hier aufgezählten Bedingungen, die die direkten Berichte von Herrn H. völlig bestätigen, stellt eine psychische Belastung dar, welche die ohnehin bestehende Belastung durch die bevorstehende Abschiebung drastisch verschärft. Menschen werden inhaftiert, ohne eine Straftat begangen zu haben - im Gegenteil: Die dort eingesperrten Menschen sind meist selbst Überlebende starker psychischer, physischer, politischer oder struktureller Gewalt und aus genau diesen Gründen hier.

Durch Abschiebehaft können Traumatisierungen leicht reaktiviert werden.

Wie wenig die Knastleitung auf die Situation und Bedürfnisse der Inhaftierten Rücksicht nimmt und wieviel Menschenverachtung sie ihnen entgegenbringt, verdeutlicht der Bericht: Zum Besuchszeitpunkt im Januar 2018 gab es nicht einmal eine psychologische Betreuung - während zum selben Zeitpunkt ein offen sichtbares Fixierbett in einem Zellenflur als Drohgebärde Kulisse stand.

Zu der Menschenverachtung kommt die Rechtlosigkeit: Es gibt willkürliche Zwangsmaßnahmen, ohne wirksame Rechtsmöglichkeiten und ohne unabhängiges Beschwerdemanagement. Darüber hinaus sitzen laut Zahlen des Rechtsanwaltes Peter Fahlbusch4 und dem Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft in Büren e.V. 5 () fast die Hälfte aller Inhaftierten unrechtmäßig in Abschiebehaft.

Ignoranz von Suizidalität durch Behörden und Gericht

Der Eilantrag der Anwältin wegen Reiseunfähigkeit aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung, die durch zahlreiche ärztliche Unterlagen bewiesen wurde, wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt, da es laut VG ausreichen würde, wenn für eine Begleitung des Betroffenen während der gesamten Abschiebung bis zur Landung in Marokko gesorgt werde. Gegen 14 Uhr am Tag vor seiner Abschiebung wurde Herr H. in Isolationshaft gesteckt: Handy, Zigaretten, Kleidung und Geld vom Konto wurden ihm weggenommen und bei seinem einzigen erlaubten Anruf erzählte er, dass er blute, ohne sich dies erklären zu können. Wie wir später erfuhren, hatte er aus Verzweiflung solange mit der Faust gegen die Knasttür geschlagen, um einen einzigen Anruf gewährt zu bekommen. Ihm wurden viele schlimme Sachen gesagt, alle und besonders eine Personwaren mit ihm sehr aggressiv.

Trotz zweier Anwält*innen, die hohe Kosten verursachten sowie mehrere involvierte Vereine und Einzelpersonen, die sich für einen Abschiebestopp einsetzten, wurde er gegen seinen Willen am 09.Januar 2020 deportiert. Was passiert mit denen, die keine Kontakte und finanzielle Mittel haben?

In dem Abschiebeflieger der Airline Royal Air Maroc saßen mit Herrn H. acht weitere Menschen, die ebenfalls abgeschoben wurden und insgesamt über 20 Polizist*innen als Begleitung. Herr H. wurde aufgrund seiner Suizidalität von einem Arzt begleitet, der ihm laut Herrn H. wiederholt angedroht habe, ihm eine Beruhigungsspritze zu geben, um jeglichen Widerstand im Flugzeug zu unterbinden. Den ganzen Flug über war Herr H. an Händen, Füßen und Rumpf durch einen Gürtel fixiert.

Ihm wurde laut eigener Aussage selbst das gesetzlich verpflichtende Taschengeld abgenommen. Nach der Ankunft in Marokko wurde er von einem Polizisten aufgehalten und kam nach 2 Stunden Gespräch und Zahlung von 30€ frei, welche ihm von einer Passager*in im Flugzeug gegeben wurden.

Wir wollen hiermit den Abschiebeknast in Büren mit seinen Foltermethoden an den Pranger stellen! Die Menschen, die in Büren in Abschiebehaft sitzen müssen, sind Gefangene eines brutalen und menschenverachtenden Asylsystems der absolut repressiven und verantwortungslosen BRD! Was vermittelt ein solches System, das geflüchtete, Schutzsuchende Menschen in völliger Isolation von der Gesellschaft einsperrt, foltert und schließlich abschiebt?

Wir wollen die Abschiebepraxis an den Pranger stellen! In welcher Suizide und psychische Probleme ignoriert und nur zu einer Verstärkung von Gewaltmaßnahmen zur Abschiebung gesehen werden. Wie selbst schwerst Erkrankte mit aller Gewalt ihre Freiheit genommen, ihnen alles genommmen wird, um sie nichts Nichts zu werfen. Das ist ekelhaft, das muss aufhören!

Wir fordern die gänzliche Abschaffung der Abschiebehaft sowie den Stopp aller Abschiebungen überall!

Doch bis dahin fordern wir eine externe psychologische und soziale Unterstützung für alle Inhaftierten und den Stopp von Foltermethoden! Suizidalität und psychische Erkrankungen müssen behandelt werden, und dürfen niemals als Grund für stärkere Gewaltmaßnahmen zu Abschiebezwecken dienen! Für das Recht auf ein gutes Leben für alle!

Was können Menschen konkret dagegen machen?

Lasst die Menschen in Abschiebehaft nicht allein, nehmt Kontakt auf, besucht sie, macht die Missstände öffentlich und helft, die Isolation zu brechen!

Quelle / Autor*innen: AK Asyl Göttingen & Witzenhausen und Ausbrechen Paderborn

Anmerkungen:

1 „Unterbringung für Ausreisepflichtige“




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