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Fotorückblick: Besetzerbewegung in Bochum

Foto: © Bernd Kreienbaum via Umbruch Bildarchiv
1981 war ein wichtiges Jahr für die frühere Besetzer*innenbewegung. Bundesweit gab es rund 595 Hausbesetzungen in 153 Städten. Darunter auch in Bochum. Von Heiko Koch erhielten wir diesen Bericht über die damalige Bewegung in Bochum. Die Fotos sind von Bernd Kreienbaum und stammen zum Teil aus der „Fotodokumentation ... über ein Jahr Kampf für ein autonomes Kulturzentrum in Bochum“ aus dem Jahr 1982. Vielen Dank dafür!

In Bochum war es schon im Oktober 1980 zu einer ersten Hausbesetzung gekommen. Im Jahr 1981 erfolgten vier weitere Hausbesetzungen. Vor allem aber kam es zwischen Mai und Dezember zu fünf Besetzungen von leerstehenden Fabriken für ein „Autonomes Zentrum“. Drei der besetzten Häuser wurden legalisiert. Alle anderen Projekte wurden geräumt und abgerissen. Waren es am Anfang des Jahres noch 500 Jugendliche/junge Erwachsene, die für ein „Autonomes Zentrum“ demonstrierten, verfünffachte sich die Zahl innerhalb weniger Monate. Polizeiliche Gewalt und eine von Unnachgiebigkeit und Arroganz geprägte Politik der Stadtführung gegenüber ihren Anliegen auf ein selbstverwaltetes Jugendzentrum motivierten immer mehr Jugendliche zum Protest. Das Thema Besetzungen wurde zum Politikum des Jahres 1981 in Bochum und die Ereignisse und ihre Folgen zogen weite bürgerliche Kreise mit in den Diskurs ein.

Zunächst wurde am 20. Mai 1981 die „Alte Mensa“ in der Nähe des Uni-Campus als „Autonomes Zentrum“ besetzt. Die „Alte Mensa“ war aber vielen zu weit außerhalb der Stadt und sie wurde nicht so stark frequentiert. Nach zahlreichen Behinderungen durch die Universitäts-Verwaltung wurde das Gebäude verlassen und anschließend auf Geheiß der Verwaltung zerstört und abgerissen.

Am 16. Juni wurde die erste leerstehende Fabrik auf der Hermannshöhe in der Bochumer Innenstadt besetzt. Die Stadt gab vor die Halle für ihre Verwaltung zu benötigen, ließ das Gebäude drei Tage später aber räumen, die rund 130 Besetzerinnen inhaftieren und den Komplex umgehend abreißen. Das städtische Vorgehen empörte nicht nur die Besetzerinnen und brachte der „Bewegung“ seitens bürgerlicher Kreise Sympathien ein.

Foto: © Bernd Kreienbaum | Seifert Fabrik an der Universitätsstraße
Als am folgenden Wochenende einige hundert Personen versuchten die ehemalige Seifert-Fabrik auf der Universitätsstraße zu besetzen kam es zu Verhaftungen. Um die Freilassung der Inhaftierten aus der Haft zu fordern, zogen einige Hundert Demonstrant*innen vor das Polizeipräsidium und veranstalteten ein Sit-In. Ohne ersichtlichen Anlass wurden sie dabei von der Polizei angegriffen, verprügelt und durch die Bochumer Innenstadt getrieben. Diese, von der Presse dokumentierten Vorgänge führten zu starken Kontroversen in der Öffentlichkeit und Politik. Am folgenden Tag besetzten fast 1.000 Personen das leere Fabrikgelände und am 4. Juli demonstrierten ca. 2.500 Menschen gegen die städtische Repression und für ein „Autonomes Zentrum“. Die „Fabrik Bewegung“ wurde zum lokalen Politikum des Jahres 1981.

In der Folgezeit fanden viele Konzerte und Veranstaltungen auf dem besetzten Gelände an der Universitätsstraße statt. Die Besetzung entwickelte sich zu einem Magneten für unterschiedlichste Szenen. In der beginnenden Urlaubszeit blieben aber nur wenige Besetzer*innen in der Fabrik. Diese sahen sich den sozialen Problemen auf dem Gelände nicht mehr gewachsen und beschlossen auf einer Vollversammlung am 3. August die Aufgabe des Geländes. Sie verließen das Gelände und am 19. August wurden die Reste der Hallen an der Universitätsstraße abgerissen.

In der Folgezeit führten die Besetzerinnen ihre Vollversammlungen an anderen Orten durch und blieben durch öffentliche Picknicks und Feste, Flugblätter und Demonstrationen weiterhin in der Innenstadt sichtbar. Weitere Besetzungsversuche in der Stadt blieben erfolglos. So besetzten z.B. am 15. Oktober Jugendliche den leerstehenden Schultheiss-Verladehof in der Innenstadt. Rund 40 Besetzerinnen wurden fest­genommen und erkennungs­dienstlich behandelt. Die Stadt und die Polizei wollten jede Haus- und Fabrikbesetzung in Bochums Innenstadt verhindern.

Am 11. Dezember 1981 kam es mit der Besetzung der „BO-Fabrik“ zur endgültig letzten Besetzung für ein Autonomes Zentrum. Die Stadt kündigte im Dezember 1981 den Abriss der Halle und ihrer Nebengebäude an der Stühmeyerstraße an, die bis dato vom Bochumer Schauspielhaus genutzt wurden. Am 11. Dezember 1981 blieben im Anschluss an die Theateraufführung „Die Hausbesetzer“ einige hundert Zuschauer*innen in der Aufführungshalle und besetzten so die „BO-Fabrik“.

Die Besetzung dauerte zwei Monate. Trotz zeitweise abgedrehten Strom und Heizung gelang den Besetzer*innen ein reichhaltiges Kulturprogramm. So trat unter anderem die Band „Ton Steine Scherben“ auf.

Demonstrationen und öffentliche Diskussionen begleiteten die Besetzung. Die Stadt Bochum aber lenkte nicht ein und agierte konfrontativ. Am 28. Januar fällte der Stadtrat den Beschluss zum Abriss der BO-Fabrik. Die BO-Fabrik wurde am 10. Februar 1982 unter massiven Polizeieinsatz geräumt, die verbliebenen Besetzerinnen abgeführt und der Gebäude­komplex umgehend abgerissen. Die Demonstration gegen den Abriss mobilisierte ca. 1.000 Besetzerinnen und Sympathisantinnen. Sie wurde von einer gleich großen Anzahl von Polizisten begleitet. Ein Flugblatt der Besetzerinnen beklagte im Anschluss zur Räumung massive Polizeigewalt. Zu weiteren Besetzungen für ein Autonomes Kulturzentrum kam es in Bochum nicht mehr.

Foto: © Bernd Kreienbaum via Umbruch Bildarchiv
„Geschichte wird gemacht, es geht voran“

Für die Stadt Bochum hatte sich aber mit der Räumung der BO-Fabrik das Problem mit Hausbesetzungen noch lange nicht gelegt. Im Gegenteil. Im Stadtteil Bochum-Weitmar kam es mit dem so genannten Heusnerviertel zu einem Anschluss an die 81er Bewegung.

Dieser Bereich des Stadtteils Weitmar sollte dem Bau einer Schnellstraße zum Opfer fallen. Nach und nach wurden seit 1981 in diesem zum Abbruch vorgesehenen Areal bis zu 20 Häuser zum Teil oder ganz besetzt. Die Hochphase der Besetzungen war von 1984 bis 1986. Durch Neu-Besetzungen und Zuzüge wandelte sich die Zusammensetzung der Bewohner*innen von eher alternativ-studentisch zu einer mehr subkulturell-autonom geprägten Szene. Im Jahr 1986 lebten dort rund 150 BesetzerInnen und über die Jahre hinweg dürften es einige Hundert Personen gewesen sein.

Ihr Viertel tauften die BesetzerInnen nach der dort größten Straße -“ der Heusnerstraße -“ als „Heusnerviertel“ und erklärten es zur „Staatsfreien Zone“. Nur mit massiven Polizeieinsätzen gelang es der Polizei Anfang und Ende 1986 das zum Teil verbarrikadierte Viertel einzunehmen und die städtisch angeordneten Hausabrisse einzuleiten. Abrisse, die unter massiven Rechtsbrüchen der Stadt Bochum angeordnet waren.

Das Heusnerviertel zählte mit der Kiefernstraße in Düsseldorf und der Hafenstraße in Hamburg zu den großen besetzten Projekten in der alten Bundesrepublik, um die Mitte/Ende der 80er Jahre zwischen autonomer und alternativer Szene einerseits und Verwaltung und Polizei andererseits massiv gestritten wurde.

Nach den endgültigen Abrissen im November 1986 kam es noch zu zwei kurzzeitigen Besetzungen durch ehemalige Besetzer*innen des Viertels. Diese wurden aber von der Polizei geräumt.

Damit endeten „die wilden 80er Jahre“ in Bochum.

Erst 1991/92 kam es wieder zu Besetzungen in der Ruhrstadt. Von den fünf Besetzungen bekam aber lediglich eine Mietverträge. Die anderen wurden geräumt. Es dauerte weitere acht Jahre bis es wieder zu Besetzungen in Bochum kam. Im Dezember 2000/Januar 2001 wurden zwei Objekte für ein anti-rassistisches Zentrum besetzt -“ und von der Polizei geräumt. Die fünf Jahre später -“ im Mai 2006 -“ erfolgte Besetzung des „Querforum West“ auf dem Campusgelände der Ruhruniversität für die „Freie Uni Bochum“ dauerte bis Januar 2007 und war eine Besetzung von und für Studentinnen. Eine Besetzung in der Hernerstraße im Mai 2017 wurde einige Wochen später kommentarlos von den Besetzerinnen verlassen.

Das einzige zur Zeit besetzte Haus in Bochum dürfte der Holln 3 sein. Die alte baufällige Villa in Bochum-Werne wurde am 27.03.1981 besetzt und beherbergte in ihren 40 Jahren unzählige Menschen aus verschiedensten Szenen und Subkulturen.

-“ Heiko Koch -“

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Einen ausführlichen Bericht mit Zeitleisten, Originaltexten, Fotos und Interviews findet ihr hier: Bewegung für ein Autonomes Jugendzentrum

Links

Aktualisiert: Videos im Umbruch Bildarchiv

Foto © Umbruch Bildarchiv
Wir haben das Umbruch Videoarchiv vom nicht mehr unterstützten Flashformat auf mp4 aktualisiert. Zum Beispiel das antirassistische Videofenster "No deportation". Geflüchtete ergreifen das Wort. Ihre Geschichte, Erfahrungen, Fluchtgründe und ihr Widerstand. Die Videos aus den Jahren 2000 - 2007 könnt ihr hier ansehen.

Aus dem Intro zum Videofenster: "Jedes Jahr werden etwa 40.000 Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben. Ohne größeres Aufsehen, ohne politische Diskussion der Fluchtgründe, ohne Respekt gegenüber den Betroffenen: sie werden wieder in eine lebensbedrohliche Situation zurückgeschickt, vor der sie zuvor geflüchtet waren. Von einigen Flüchtlingen wird dieser gewalttätige Abschiebealltag in Deutschland nicht mehr hingenommen. Sie organisieren sich in Flüchtlingsgruppen und Zusammenschlüssen wie der „Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen-. Durch öffentliches Auftreten, Kampagnen, Fax- und Briefaktionen konnten sie schon mehrere Abschiebungen verhindern.
Mit diesem „Videofenster- bei Umbruch möchten wir für die Flüchtlinge ein weiteres kleines Stück Öffentlichkeit herstellen. Flüchtlinge, die von Abschiebung bedroht sind, kommen selbst zu Wort. Sie erzählen ihre Geschichte, Erfahrungen und ihre Gründe, warum sie nach Deutschland gekommen sind und wie sie sich zur Wehr zu setzen. Ebenso werden Kampagnen wie aktuelle Ereignisse in Kurzvideos dargestellt. Wir stellen den technischen Rahmen, möchten nicht groß kommentieren, allenfalls mit Hintergrundinformationen eingreifen."


Hier einige Filme die wir euch empfehlen möchten:

"Das Boot ist voll und ganz gegen Rassismus - Der Karawanefilm", 1999, 55 Min.
"6 qm neue Heimat" - Zu Besuch im Flüchtlingslager Biesenthal, 2000, 25 Min.
"No Lager - nowhere!" Ein Film über den europaweiten Widerstand gegen Flüchtlingslager und Abschiebegefängnisse im Jahr 2005, 39 Min, deutsch-englisch
"3. Antirassistisches Grenzcamp in Forst". 2000, 12 Min.
"Freemovement is our right" - zwei Filme über die Aktionstage gegen die Residenzpflicht 2001 in Berlin

Viel Spaß beim anschauen.

weitere Videos: https://umbruch-bildarchiv.de/video/index.html

Aufruf von Betroffenen des „Radikalenerlasses“ an die Politik: „Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!"

Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Start einer bundesweiten Unterschriftensammlung in Vorbereitung des 50. Jahrestages im Januar 2022

Aktuell fällt im Zusammenhang mit den Einschränkungen im Rahmen der derzeitigen Covid-19-Maßnahmen der Begriff des Berufsverbots. Und in der Tat ist es für Hunderttausende Menschen derzeit eine große Belastung,

dass sie in ihrem Beruf nicht arbeiten können. Das sorgt für Unsicherheit und Existenzängste, selbst wenn es staatliche Unterstützungsmaßnahmen gibt - die aber nicht alle erhalten und die hinten und vorne nicht ausreichen.

Die Berufsverbote der 70er und 80er Jahre für Tausende Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiteten oder sich dafür bewarben, hatten einen völlig anderen Hintergrund.

Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 von Kanzler Willy Brandt (den Brandt später selbst als seinen größten politischen Irrtum bezeichnete) und den Ministerpräsidenten der westdeutschen Bundesländer hatte schwere Folgen für die Betroffenen: Viele verloren ihre Arbeit oder wurden gar nicht erst eingestellt, allein deshalb, weil sie sich beispielsweise gegen Notstandsgesetze, gegen den Krieg in Vietnam oder das Wiedererstarken alter Nazis engagiert und damit ihre im Grundgesetz garantierten Grundrechte wahrgenommen haben.

Nie wurde den Betroffenen eine konkrete Dienstpflichtverletzung vorgeworfen, sondern es ging meist um die Mitgliedschaft in legalen linken Parteien und Organisationen, oder um Kandidaturen für Parlamente.

Eine besonders üble Rolle dabei spielte der sogenannte Verfassungsschutz, der alle, die auch nur nach fortschrittlichen Einstellungen rochen, ausschnüffelte und die so gesammelten „Erkenntnisse“ an die Dienststellen weiterleitete. Dort saßen dann Beamtinnen und Beamte, die mit einem obrigkeitsstaatlichen Weltbild für Entlassungen und Nichteinstellungen sorgten. Die Hoffnung vieler damals Betroffener vor Gericht Recht zu bekommen, wurde nicht selten deshalb enttäuscht, weil an den Richtertischen Menschen saßen, die ihren ersten Amtseid auf Hitler geleistet hatten; Willi Geiger, ehemals Nazistaatsanwalt, war 26 Jahre lang Bundesverfassungsrichter.

Finanzielle Hilfen vom Staat erhielten die vom Berufsverbot Betroffenen nicht; sogar um Arbeitslosenunterstützung mussten sie kämpfen. Für viele sind die Folgen bis heute gravierend. Viele sind gesundheitlich angeschlagen und die Pensionen oder Renten sind mehr als bescheiden.

Eine große Solidaritätsbewegung in Deutschland und in ganz Europa führte nach 1972 dazu, dass viele ehemalige Betroffene schließlich doch noch oder wieder eingestellt wurden. In einigen Bundesländern wurde der Radikalenerlass ganz abgeschafft, in den meisten nicht mehr angewendet.

Aber wirklich aufgearbeitet ist dieses dunkle Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte bis heute nicht.

Deshalb werden Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet einen Aufruf verbreiten, der bereits von zahlreichen Erstunterzeichner*innen aus Gewerkschaften, Politik und Kultur unterstützt wird.

Darin heißt es:

„Es ist an der Zeit,

- den Radikalen-Erlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben,

- alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen,

- die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.“

„Wir planen, diese Unterschriftensammlung das ganze Jahr hindurch fortzuführen,“ so der Sprecher der Initiative, Klaus Lipps aus Baden-Baden, der als Lehrer selbst jahrelang und schließlich erfolgreich gegen sein Berufsverbot kämpfte. „Wir werden mit zahlreichen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet auf das Unrecht von damals, das bis heute fortwirkt, aufmerksam machen. Und wenn es im Januar 2022 eine neue Bundesregierung gibt, hoffen wir, dass diese sich an dieses Thema wagt und endlich zu einem guten Ende bringt. Das gilt insbesondere für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, die eine Aufarbeitung des Radikalen-Erlasses bis heute verweigern bzw. ihn in abgewandelter Form weiter verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung

Berlin: Gedenken an Oury Jalloh

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
In Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer und rechter Gewalt versammelten sich am 7. Januar mehrere hundert Menschen vor der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlin. Auch in Dessau-Roßlau, Halle und in rund 10 anderen Städten gab es Veranstaltungen und Kundgebungen. Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Seit dem Mord an Oury Jalloh wurden alle Spuren verwischt und alle Ermittlungen, wie es zu seinem Tod kommen konnte, von Polizei, Justiz und auch von Seiten der Politik behindert und letztendlich eingestellt. Nur durch die beharrliche Arbeit der Oury-Jalloh-Initiative wurden die vielen Skandale im Zusammenhang mit seinem Tod öffentlich bekannt. Die Behauptung, der gefesselte Oury Jalloh hätte sich selbst getötet, wurde durch mehrere Brandgutachten unabhängiger Experten widerlegt. Die Initiative kämpft weiter für Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen. Oury Jallohs Bruder will gerichtlich neue Ermittlungen erzwingen. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts negativ ausfallen geht es als nächstes zum Europäischen Gerichtshof.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Todestag von Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Åžaylemez

Am 9. Januar 2013 wurden die kurdischen Politikerinnen Sakine Cansız, Fidan DoÄŸan und Leyla Åžaylemez in den Räumen des Kurdischen Informationsbüros in der Nähe des Pariser Nordbahnhofes heimtückisch ermordet.
Es war ein geplanter Mord. Sakine Cansız und Fidan DoÄŸan wurden mit Kopfschüssen, Leyla Åžaylemez mit Schüssen in Kopf und Bauch gezielt ermordet.
Sakine Cansız war Gründungs- und Führungsmitglied der Arbeiterpartei Kurdistans - PKK und schloss sich als eine der ersten Frauen dem bewaffneten Widerstand für die Befreiung Kurdistans an. Sie war eine der wichtigsten Symbol- und Identifikationsfiguren für die kurdische Freiheitsbewegung und gilt als Vorbild internationaler Frauenkämpfe.Siehe auch:Am 12. Februar 2019 ist der in Neuss ansässige Verlag Mezopotamya vom deutschen Bundesinnenministerium verboten worden. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein ganzer Verlag wurde kurzerhand zu einer Teilorganisation der in Deutschland verbotenen PKK erklärt.

Drei Herausgeber aus drei Ländern, die sich entschieden gegen die Einschränkung der Meinungsvielfalt stellen, treten nun mit einer Edition der Zensur entgegen und machen einen Teil des deutschsprachigen Programms aus dem Verlag Mezopotamya dem Buchhandel und den interessierten Leser*innen wieder zugänglich. Die Titel erscheinen in einer Gemeinschaftsedition der Verlage edition 8 in Zürich, Mandelbaum in Wien und Unrast in Münster.
Der hier vorliegende erste Teil ihrer Autobiografie, verfasst in den 1990er Jahren, ist ein bedeutendes Zeitdokument, denn hier werden die ersten Schritte der Bewegung aus der Sicht einer großartigen Frau geschildert.Im zweiten Teil ihrer Autobiografie beschreibt Sakine Cansiz die elf Jahre, die sie von 1979 bis 1990 im Gefängnis verbrachte. Es ist ein Bericht über den Widerstand gegen Entmenschlichung, über Willensstärke und unerschütterliche Hoffnung. Gleichzeitig ist das Buch ein wichtiges Dokument zur Entstehungsgeschichte der kurdischen Frauenbewegung.Im dritten Band berichtet Sakine Cansiz von ihrem Weg zur Guerilla, ihren Aktivitäten an der Parteischule der PKK in Damaskus und der ständigen Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit. Sie beschreibt dabei diesen schwierigen Prozess, die Überwindung der eigenen Sozialisation, hin zu einer freien Persönlichkeit.

Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

Blogkino: The Silent Death (2001)

Wir zeigen heute im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus die Dokumentation "The Silent Death" von Huseyin Karabey In dem hochaktuellen Dokumentarfilm geht es um die so genannten F-Type-Gefängnisse und die Einführung der Isolationshaft für politische Gefangene in der Türkei. Karabey zeigt an Hand von beklemmenden Interviews mit politischen Häftlingen und ihren Familien in Deutschland, Italien, Spanien und den USA die realen psychischen und physischen Auswirkungen der Isolationshaft.

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird -“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

Erklärung der "Initiative 40 Jahre Radikalenerlass" zum „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember 2020

Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Die „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ nimmt den Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2020 zum Anlass, die baden-württembergische Landesregierung erneut aufzufordern, sich endlich für das Unrecht der Berufsverbote zu entschuldigen.

Welches Ausmaß diese Politik der Berufsverbote gerade in Baden-Württemberg angenommen hatte, und wie rigoros sie mit Hilfe des „Schiess-Erlass“ praktiziert wurde, ist z. B. im Zwischenbericht eines Forschungsprojekts des Historischen Seminars der Universität Heidelberg nachzulesen.

Auf Grundlage des Schiess-Erlasses „wurden zwischen 1973 und 1991 über 600.000 Überprüfungen von Beamten(bewerber*innen) unter Hinzuziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg durchgeführt. Die Ablehnungen und Entlassungen beziffern sich nach Stand des Forschungsprojekts 2020 auf insgesamt ca. 200 bis 300.“ (Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, -™68 und der „Radikalenerlass“ (1968-2018) Ein Forschungsbericht S.27)

Viele der Betroffenen waren jahrelang arbeitslos, mussten sich eine neue Existenz aufbauen und sind mittlerweile teilweise völlig unverschuldet von Altersarmut betroffen.

Deshalb fordern wir von der Landesregierung, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu entschädigen. Besonders empörend für uns Betroffene war und ist noch heute, dass ausgerechnet die Vertreter dieser Politik, die uns unsere demokratische Haltung absprechen wollten, CDU-Ministerpräsident Hans Filbinger und

Innenminister Karl Schiess, alte Nazis waren.

Auf die Gefahr von rechts haben wir schon damals aufmerksam gemacht, auch, dass der Verfassungsschutz die Verfassung nicht schützt. Für viele ist dies erst nach dessen Verstrickungen in der Naziszene offensichtlich geworden.

Mit großer Besorgnis sehen wir die Zunahme von rechten Netzwerken in Polizei und Bundeswehr, in denen Volksverhetzung betrieben und Rassismus geschürt wird.

In Kreisen von Innenministern gibt es Überlegungen, dieser Gefahr mit einem neuen Radikalenerlass zu begegnen. Dies lehnen wir aus eigener Erfahrung grundsätzlich ab.

Um gegen nazistische Tendenzen vorzugehen, braucht es keinen neuen „Radikalenerlass“ oder „Extremistenbeschluss“, sondern die konsequente Umsetzung des Art. 139 GG und der § 86 und 130 StGB.

Wir halten an unserer Auffassung fest, dass aus dem Öffentlichen Dienst entlassen werden kann und soll, wer sich schwerwiegender konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder einer nicht verbotenen Partei kann kein Berufsverbot begründen.

Die etablierten Parteien, die staatlichen Institutionen und auch die Justiz hatten und haben alle Möglichkeiten, politisch und rechtlich gegen Organisationen und Personen vorzugehen, die grundgesetzwidrig handeln.

Es ist höchste Zeit, dass sie diese ihre Aufgabe endlich entschieden wahrnehmen.

Quelle: Erklärung vom 4. Dezember 2020

Hamburg: ZEA Rahlstedt schließen - Wohnungen für alle!

Foto: © Ernst Wilhelm Grueter / Umbruch Bildarchiv
Im Flüchtlingslager ZEA Rahlstedt in Hamburg wurden vor einigen Wochen mehrere Flüchtlinge positiv auf Corona getestet. Während diese Flüchtlinge und ihr unmittelbarer Kreis für die Quarantäne in eine besondere Einrichtung verlegt wurden, wurden 160 Flüchtlinge trotz durchgehend negativer Testung für drei Wochen im Bargkoppelweg 60 in Quarantäne gehalten. Was für ein Druck zusätzlich zu den bereits stark reglementierten Lebensbedingungen für die Flüchtlinge.

Am 13.11. 2020 ist die Quarantäne für die Bewohner*innen des Bargkoppelwegs aufgehoben worden und Unterstützer*innen aus verschiedenen Flüchtlingsinitiativen waren vor Ort, um die Menschen im Lager mit Kleidung und Hygieneartikeln zu unterstützen. Viele der Lagerbewohner*innen, die für die Jahreszeit übrigens deutlich zu dünn gekleidet waren, freuten sich über den Kontakt und die materielle Unterstützung.

Am 18.11.2020 fand eine Kundgebung vor der Hamburger Innenbehörde statt. Der veranstaltende Flüchtlingsrat bzw. die in diesem Bündnis zusammengeschlossenen Initiativen hatten einen offenen Brief an den Innensenator Grothe geschrieben, den sie vor Ort übergeben wollten. Tatsächlich kam ein Abgesandter der Behörde vor die Eingangstür und hörte sich an, was der Vertreter des Flüchtlingsrates und ein Mitglied der hamburgischen Bürgerschaft zu sagen hatten. Der Brief wurde ihm übergeben, aber den vorgebrachten Argumenten wich er schon bald ablehnend aus.

Vor dem Gebäude standen Aktivistist*innen mit Transparenten, um die Forderungen für deutlich bessere Wohnbedingungen und die Öffnung von Hotels der Flüchtlinge zu unterstützen. Ein „offenes Mikrofon“ ermöglichte Migranten das Wort zu ergreifen und ihre Interessen und Ziele selbst zu vertreten.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

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