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Solidarisch mit der Zeitung „junge Welt“: Der ver.di-Bundesarbeitskreis gegen Rassismus und Rechtsextremismus (ZAKO)

Solidarisch mit der Zeitung „junge Welt“

Der ver.di-Bundesarbeitskreis gegen Rassismus und Rechtsextremismus erklärt in seiner Tagung am 27. Juni 2021 seine Solidarität mit der Zeitung „junge Welt“ und unterstützt den Appell für Presse- und Meinungsfreiheit:

Appell für Presse- und Meinungsfreiheit

In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel "Linksextremismus" aufgeführt und dort als "Gruppierung" eingestuft, die angeblich "verfassungsfeindliche Ziele" verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf "erhebliche Nachteile im Wettbewerb" hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.

Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der "verfassungsfeindlichen" weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt: "Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung -ºlinker-¹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung." Weiter heißt es, "die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde". In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und "Wirkmächtigkeit" der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, "verfassungsfeindlichen Bestrebungen (...) den weiteren Nährboden entziehen zu können". Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.

Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt -“ auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaft werden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt. (Berlin, 7. Mai 2021)

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen:

https://www.jungewelt.de/downloads/antwort_br_anfrage_linke.pdf

Unser Hinweis auf das Interview zu dem Thema mit Hans-Jürgen Urban:

https://www.jungewelt.de/keinmarxistillegal/de/article/404213.marxistische-positionen-geraten-unter-pauschalverdacht.html

Düsseldorf: Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW wird größer

Die VVN-BdA NRW ruft mit vielen anderen Organisationen und Initiativen zur Demonstration gegen das von der Landesregierung geplante Versammlungsgesetz, wohl eher ein Versammlungsverhinderungsgesetz, auf. Kommt alle am 26. Juni 2021 nach Düsseldorf. Die Demonstration wird größer als erwartet. Neuer Startpunkt ist ab 12 Uhr auf den Rheinwiesen in Düsseldorf. Auftaktkundgebung ab 13.30 Uhr. Bitte beachtet aktuelle Angaben!

"0711 united against racism“: Zum Todestag von George Floyd auf die Straße - Gegen Rassismus und für alle von den Cops Ermordeten

Vor einem Jahr verbreitete sich das Video der abscheulichen Ermordung des Schwarzen US-Amerikaners George Floyd im Internet. Weltweit war zu sehen, wie der weiße Polizist Derek Chauvin minutenlang auf George Floyds Hals kniete, obwohl dieser um sein Leben flehte. Aus Schock, Trauer und Entsetzen entstanden Wut und die Entschlossenheit, Rassismus in all seinen Formen entgegenzutreten. Dies äußerte sich beispielsweise in globalen Massenprotesten, kleineren Aktionen und der Gründung von Initiativen.

Doch was hat sich ein Jahr nach dem brutalen Mord verändert? Auch, wenn Derek Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig befunden wurde, hat sich an den Grundsätzen des rassistischen Systems nichts verändert.

Still no justice -“ still no peace! Weder in den USA noch in Deutschland.


Der Mord an George Floyd ist und war kein Einzelfall, auch wenn Staat und Justiz uns das immer wieder glauben machen wollen. Und er ist auch keine US-amerikanische „Ausnahme“. Rassistische Morde sind Folge rassistischer Systeme. Und Morde sind nur die entsetzliche Spitze des Eisberges. Rassismus findet sich in vielen Formen wieder und ist bitterer Alltag für Betroffene.

Schließlich ist es diese Gesellschaft, die beispielsweise Migrant:innen für Niedriglöhne ackern lässt, sie in schlechte Wohnungen steckt, Kopftuchverbote einführen will und den Zugang zu gleicher Bildung erschwert.

Hinzu kommen rechte Parteien wie die AfD, das Verschließen der NSU-Akten, rassistische Chatgruppen bei den Cops, Abschiebungen und Morddrohungen wie zum Beispiel vom NSU 2.0. Seit 1990 kamen in Deutschland 182 migrantische Menschen in Polizeigewahrsam ums Leben. Erst vor wenigen Wochen wurde der 19-jährige Qosay Khalaf in Delmenhorst von Cops misshandelt und in Gewahrsam genommen.

Er hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass ihm schlecht ist und er kaum Luft bekommt.

Medizinische Hilfe wurde ihm verwehrt. Er verstarb kurz darauf im Krankenhaus.

Und schon wieder weisen die Behörden jedes Fehlverhalten von sich. Wenn sie keine Fehler gemacht haben, warum sterben dann immer wieder gesunde Menschen in ihrer Gefangenschaft?

Das Märchen vom „Freund und Helfer“ können und wollen wir nicht glauben. Denn dass die Behörden uns keine Sicherheit bieten, beweisen sie Tag für Tag durch rassistische Polizeikontrollen, rechte Chatgruppen, Drohungen, Gewalt und Mord.

Auch wenn uns jeder Fall rassistischer Gewalt mit Trauer erfüllt, ist es höchste Zeit, diese Trauer in Wut umzuwandeln.

Ein Jahr nach dem Mord an George Floyd, 10 Jahre nach dem Mord an Christy Schwundeck und einige Wochen nach dem Mord an Qosay Khalaf haben wir Grund genug, uns die Straßen zu nehmen. Wir wollen all jenen gedenken, denen das rassistische System ihr Leben genommen hat. Wir wollen uns solidarisch mit Betroffenen von Rassismus zeigen.

Und vor allem wollen wir diesen unterdrückenden Verhältnissen und Ursachen den Kampf ansagen.

Ob George Floyd, Christy Schwundeck oder Qosay Khalaf -“ wir werden weder vergeben, noch vergessen.

DEMO: 28. MAI 2021 -“ 19:00 UHR -“ STUTTGART MARIENPLATZ

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Quelle: 0711 united against racism

Appell für Presse- und Meinungsfreiheit

In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel "Linksextremismus" aufgeführt und dort als "Gruppierung" eingestuft, die angeblich "verfassungsfeindliche Ziele" verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmteInhalte nicht gefallen.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf "erhebliche Nachteile im Wettbewerb" hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.

Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der "verfassungsfeindlichen" weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt:

"Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung -ºlinker-¹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung." Weiter heißt es, "die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde". In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und "Wirkmächtigkeit" der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, "verfassungsfeindlichen Bestrebungen (...) den weiteren

Nährboden entziehen zu können". Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.

Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt -“ auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaftwerden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt.

Berlin, 7. Mai 2021

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen.

Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig - starkes Zeichen gegen die Wertung des bayerischen Verfassungsschutzes!

Gestern erreichte uns der Bescheid des Finanzamts für Körperschaften 1, mit dem es unserem Einspruch gegen die Bescheide, mit denen uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 -“ 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat. Die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 sind damit aufgehoben.

Wir sind erleichtert und froh, dass das Finanzamt und die Berliner Finanzverwaltung nach eineinhalbjährigem Verfahren die Wertung des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, wir seien „extremistisch“, als widerlegt betrachten. 1

Dazu haben wir mehrere Stellungnahmen und wesentliche Dokumente zu den Grundlagen unserer Arbeit vorgelegt, die unser Selbstverständnis als partei- und spektrenübergreifende Organisation, in der es -“ von Christ*innen, Sozialdemokrat*innen und Grünen über Linke und DKP zu parteilosen Mitgliedern aus unterschiedlichen Zusammenhängen -“ unterschiedliche Zugänge zum Antifaschismus gibt, darlegen.

Außerdem haben sowohl die beiden Vorsitzenden unserer inzwischen 8.000 Mitglieder zählenden Vereinigung, Cornelia Kerth und Axel Holz, als auch die Ehrenpräsidentin Esther Bejarano eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es nach ihrer Kenntnis keine

„von der Vereinigung oder einer verantwortlich für sie handelnden Persönlichkeit“ ausgehende Erklärung darüber gebe, „dass sie ,alle nicht-marxistischen Systeme -“ also auch die parlamentarische Demokratie -“ als potentiell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt-˜.“-“ wie es der bayerische VS behauptete.

Weiter wird ausgeführt: „Die Vereinigung hat die parlamentarische Demokratie und schlechthin den Gehalt unserer Nachkriegsverfassungen auf Bundes- und Länderebene als eigenständigen Selbstwert (...) verteidigt und dies als eine aus dem antifaschistischen Kampf stammende grundlegende Verpflichtung behandelt, die ein gemeinsames Auftreten von kommunistischen, sozialistischen, christlichen, liberalen und sonstigen demokratischen Antifaschisten legitimiert.“

Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in der Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit eine überwältigende Solidarität erleben durften:

- Mehr als 100 Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen schickten uns Solidaritätsschreiben, die meist als öffentliche Erklärungen oder Schreiben an den Berliner und/oder den Bundesfinanzminister verfasst worden sind.

- Über 2.000 Antifaschist:innen haben diesen Angriff zum Anlass genommen, sich uns als Mitglieder anzuschließen.

- Eine hohe Spendenbereitschaft hat dafür gesorgt, dass wir die zunächst drohende Insolvenz nicht mehr fürchten mussten und unsere Arbeit verstärken können. Allen Spender:innen sagen wir noch einmal herzlichen Dank.

- Viele unserer Mitglieder haben sich mit ihren Kontakten und ihrem Gewicht, mit eigenen Aktionen und guten Vorschlägen eingebracht und dazu beigetragen, dass unsere Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben“ von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Die nun wieder erfolgte Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016-2018 ist ein wichtiges Zeichen für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten und für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen.

In diesem Sinne fordern wir weiterhin die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragraphen 51, Absatz 3, Satz 2 aus der Abgabenordnung!

In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!

1 Grundlage für den Entzug der Gemeinnnützigkeit war § 51, Absatz 3, Satz 1 und 2, der Abgabenordnung, wo es heißt:

„Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. ² Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Quelle: Pressemitteilung via VVN-BdA Kreisverband Esslingen

#FreeThemAll: 67. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 40 Jahre im Knast

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 67 Jahre alt. Knapp 40 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vergangenes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand auch erst vor einigen Tagen eine Herzoperation. Die Aussicht, die Zeit der Genesung in Handschellen ans Krankenhausbett gekettet zu sein empörte die TeilnehmerInnen der an diesem Wochenende stattfindenden Bundeskonferenz der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), deren Ehrenmitglied er ist. Die Konferenz verabschiedete einstimmig eine Grußbotschaft an Mumia Abu-Jamal und fordert dessen sofortige Freilassung.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:
    • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
    • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
    • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
    • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
    • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
    • die Todesstrafe
  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"

Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de

www.bring-mumia-home.de
Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Stop Deportation. Afghanistan ist nicht sicher!

Foto: © Flüchtlingsrat Berlin via Umbruch Bildarchiv
Mehrere hundert Menschen beteiligten sich am 7. April an Protesten gegen eine Sammelabschiebung von 20 Menschen nach Afghanistan. Es ist die erste Abschiebung vom BER-Flughafen in Schönefeld. Ein Teil der Demonstrierenden blockierte eine Zufahrt am Terminal 5, parallel forderten Sprecher*innen verschiedener Organisationen, die Abschiebungen in das Kriegsgebiet sofort zu stoppen. Afghanistan ist seit mehr als 40 Jahren im Krieg und wurde 2020 erneut vom Global Peace Index als das gefährlichste Land der Welt eingestuft. „Abschiebungen nach Afghanistan bedeuten Abschiebungen in Krieg, Elend und Lebensgefahr“, sagt eine Rednerin des Flüchtlingsrates Berlin. Nach stundenlangen Protesten startete gegen 21.30 Uhr der Abschiebeflug nach Kabul.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

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Stuttgart: Polizei greift Sanitäter an

Polizei greift Sanitäter während Behandlung an,  Sanitäter*innen erhalten Anzeige und Platzverweise, mindestens 7 Verletzte

Foto: © Jens Volle
Am Freitag Abend sicherte die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. mit einem Team eine Kundgebung unter dem Motto "Gegen Ausgangssperren! Echte Pandemiebekämpfung statt Symbolpolitik!" auf dem Marienplatz in Stuttgart ab. Die Teilnehmer*innen der angemeldeten Versammlung forderten wirksame und verbindliche Infektionsschutzmaßnahmen auch im beruflichen Umfeld, statt weiterer wissenschaftlich umstrittener Einschränkungen des privaten Bereichs. Masken und Abstandsgebot wurden während der gesamten Kundgebung eingehalten.

Nach Ende der Versammlung auf dem Marienplatz formierte sich spontan ein Demonstrationszug von ca. 200 Personen, der an der Ecke Sophienstraße/Schlosserstraße von der Polizei unter Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt aufgelöst wurde. Es kam zu mehreren Verletzten, von denen 7 durch unsere Sanitätskräfte versorgt werden mussten. Während der Behandlung wurde einer unserer gut gekennzeichneten Sanitäter mehrfach von der Polizei körperlich angegangen und in seiner medizinischen Tätigkeit behindert. Anschließend wurde unser Team von der Polizei zusammen mit ca. 50 Demonstrat*innen festgesetzt. Die Einsatzkräfte wurden durchsucht und erhielten einen Platzverweis, sowie Anzeigen wegen angeblichem Verstoß gegen die Coronaverordnung. Dabei missachtete die Polizei wissentlich sowohl ein Präzedenzurteil des Landgerichts Berlin, das zweifelsfrei feststellte, dass Sanitätskräfte auf Demonstrationen keine Versammlungsteilnehmer*innen sind, als auch die Ausnahmeregelungen der Coronaverordnung für die Ausübung dienstlicher, auch ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Erst diese Woche hatte der Einsatzleiter der Stuttgarter Polizei vom 03. April 2021 vor dem Gemeinderat ausgeführt, warum ein Einschreiten der Polizei gegen die massenhafte Missachtung von Infektionsschutzauflagen durch die Querdenken-Demonstrationen nach Ansicht der Polizei nicht verhältnismäßig gewesen wäre, während eine Auflösung der Gegenproteste, die sich an die AHA-Regeln hielten und Masken trugen, ohne Weiteres möglich war. Nun beweist die Polizei einen Tag später, dass sie bei Demonstrationen für wirksamere Infektionsschutzmaßnahmen nicht nur mit massiver Gewalt vorgehen kann, sondern auch Angriffe, Behinderungen und haltlose Anzeigen gegen Sanitätskräfte für verhältnismäßig hält. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren gegen unsere Einsatzkräfte und eine umgehende Entschuldigung des verantwortlichen Polizeieinsatzleiters.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 30

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