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Stuttgart: §129b Prozess auf Montag, 2. Juni, 09:00 Uhr verschoben

Via StattWeb kam die Information, daß der in den Medien kaum beachtete Prozess gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C auf den 2. Juni verschoben wurde. Unter anderem wird dabei gegen den schwer herzkranken Journalisten Mustafa Atalay verhandelt.
Atalay wurde 1980 während des Militär-Putsches in der Türkei verhaftet. Er verbrachte 20 Jahre in türkischen Gefängnissen und wurde schwer gefoltert. Nach seiner Flucht in die BRD erhielt er hier eine Anerkennung als politisch Verfolgter.
Er erklärte in einer früheren Verhandlung, "dass ihm in diesem Prozess das Recht auf Verteidigung weggenommen worden sei und er der Willkür und der Isolationshaft ausgesetzt sei. Er wies darauf hin, dass Isolationshaft für einen Menschen, der kurz zuvor eine Herzoperation hatte, tödlich sei." Weiterhin stellte er mit der Frage: "Ist es Terror, ein Land zu besetzen oder einen Kampf gegen die Besatzung zu führen?" die gegenwärtige Terrorismusdefinition in Frage, nach der jeder Befreiungskampf, der nicht in das Raster von Großmachtinteressen passt, als "Terrorismus" diffamiert werden kann.

In einer Infomail zu der Verhandlung am 2. Juni heißt es:

Seit dem 17.März 2008 läuft in Stammheim der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitgliederder DHKP-C. Ihnen wird nach § 129b die Unterstützung, Werbung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Im Laufe des Prozesse kam es zu mehreren Menschenrechtsverletzungen, da die Gefangenen teilweise seit 16 Monaten in Isolationshaft sitzen und durch die Bedingungen der Haft psychische und physische Schäden erleiden. Vor allem der Gesundheitszustand Mustafa Atalays ist sehr kritisch, nachdem dieser im November 2006 nur drei Wochen nach einer Bypass-Operation verhaftet und in Isolationshaft gesteckt wurde.

Aus diesem Anlass hätte am Mittwoch den 28.5.08 um 9.00 Uhr vor der Aussenstelle des Oberlandesgerichts (JVA Stuttgart-Stammheim) eine Kundgebung stattfinden sollen. Dadurch, dass der Prozesstermin unerwarteter Weise jedoch abgesagt wurde, konnte folglich die Kundgebung, bei der eine Presseerklärung verlesen werden sollte, nicht stattfinden. Sie musste daher auf nächste Woche verschoben werden.

Der neue Termin lautet: Montag, 02. Juni 2008, 9.00 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim

Da uns die Informierung der Öffentlichkeit über die Umstände dieses Prozesses wichtig ist, laden wir Sie zum obengenannten Termin ein.

Nach der Kundgebung wird es noch die Möglichkeit geben gezielte Fragen zum Prozess und dessen Verlauf an den Anwalt zu richten.


Weitere Informationen zu den Hintergründen:

WikiPedia zur DHKP-C
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste

Keine Sorge

Mark Seibert befürchtet Besuch vom Wolfgang und seiner Gang, weil er in seinem Blog behauptet, daß Wolfgang Schäuble ein permanenter Verfassungsbrecher sei.

Wolfgang S. wurde nämlich kürzlich im Hamburger Abendblatt mit einer Aussage zitiert, die er als als Drohung versteht:
“Ich stehe dafür ein, dass der Staat die Freiheitsrechte seiner Bürger schützt-, sagte Schäuble der “Leipziger Volkszeitung-. Er rate jedem, “mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.-
Mark Seibert braucht sich eigentlich keine Sorgen zu machen. Wolfgang S. hat ausdrücklich gesagt, "wer ihn verleumdet". Und das macht ja keiner.

Wenn das BKA mal schlecht frühstückt...

Irgendwie muss ich jetzt meine "Keine Macht für Niemand" CD von Ton, Steine, Scherben verschwinden lassen, denn die wurde bei der Duchsuchung der Wohnung von Andrej H. ebenfalls als "terrorverdächtig" kassiert und mitgenommen. Was die Durchsucher sonst noch mitgenommen haben und warum sie den ganzen Tag kein Frühstück bekamen und auch sonst den Rest des Tages nichts liest sich im ausführlichen Beitrag "Offline-Durchsuchung" bei annalist

Bei labournet gibt es eine Zusammenstellung von Erklärungen und Artikeln zu dem §129a Verfahren um die "militante gruppe".

BKA Gesetz: Nehmt alles!

Wer in meinem gestrigen Beitrag den Verweis auf den Gesetzestext gefunden 8-) und trotzdem nicht verstanden hat: Das ist nicht schlimm. Beim Lawblog gibt es eine Übersetzung von Patrick Breyer in Allgemeinsprech. Meine persönliche Zusammenfassung in 2 Worten:

"Gebt alles!"


Kürzer geht nicht.

Ausstellung: Was ist Terrorismus?

Foto: redblog
Noch bis zum 13.4. werden in Berlin Texte, Foto-, Video- und Audiobeiträgen aus einem inzwischen beendeten Wettbewerb, den das Bündnis für die Einstellung der § 129(a)-Verfahren ausgeschrieben hat, gezeigt.

Dadurch soll der Frage "Was ist Terrorismus?" auf den Grund gegangen werden und dabei einen Blick auf die unterschiedlichen Ausgangspunkte geworfen werden.

Ausstellung "TERRORISM is it!"
Vom 29.3.2008 bis 13.4.2008
täglich 15.00 bis 20.00 Uhr
im Kunsthaus Tacheles, Neue Galerie, 4.OG
Oranienburgerstr.54-56a, 10117 Berlin
(U8 Oranienburger Tor & S1/2/25 Oranienburger Str.)

Vom 14.-21.4.2008 wird die Ausstellung, an der ich mit 2 Beiträgen vertreten bin, zusätzlich mit politischem Begleitprogramm im Bethanien / "New Yorck59", Mariannenstr. 2, 10997 Berlin zu sehen sein.

Wozu diente die Durchsuchung im "Alhambra"?

Am gestrigen Ostersamstag haben in Oldenburg etwa 300 Menschen gegen die Hausdurchsuchung des "Aktions- und Kommunikationszentrums Alhambra" protestiert. Als Begründung für die Durchsuchung diente ein "anonymer Eintrag im Gästebuch der Homepage des Alhambra", in dem angeblich "zur Gewalt gegen rechte Gruppierungen aufgerufen worden" sei. Ein interessanter Vorgang, denn "wollte man wirklich den Verfasser des anonymen Eintrags finden, hätte man sich an den Provider der Homepage wenden können der als einziger in der Lage ist, den Schreiber zu identifizieren. Die Aktion dient offensichtlich nur der Schwächung und Durchleuchtung des Alhambra". (Erklärung "Die Linke" Oldenburg)

"Obwohl keine Zugriffsdaten der Internet-Seite in den Räumlichkeiten des "Alhambra" gespeichert werden, beschlagnahmten die etwa 20 BeamtInnen der Polizei sämtliche Computer und einen Server. Während der Durchsuchungsaktion filmten die BeamtInnen anwesende Personen und Räumlichkeiten. NutzerInnen wurde der Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigert." (Aus der Stellungnahme des "Alhambra")

Die Polizei verhinderte indes am Samstag eine Demonstration in der Innenstadt und "sorgte durch ihren martialischen Auftritt dafür, dass es, für die DemonstrationsteilnehmerInnen schwierig wurde, ihr Anliegen zu verbreiten."

Das "Alhambra" freut sich daher über Unterstützung und Spenden:

Konto der Oldenburger Rechtshilfe:
Nr. 100-006 154, Landessparkasse zu Oldenburg (LzO), Bankleitzahl: 28050100

Weitere Infos bei Provinzkritik

RFB: Erklärung zum aktuellen Stand des Verbotsverfahrens gegen den Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik KSM

Ich hatte hier schon mal berichtet, inzwischen ist das Gerichtsverfahren eröffnet worden:

Download als PDF

Gestützt auf die Solidaritätserklärung der Jahresmitgliederversammlung des Revolutionären Freundschaftsbundes e.V. (RFB) am 28. Oktober 2006 in Teplice, die von den deutschen und tschechischen Mitgliedern einmütig bestätigt wurde sowie in Übereinstimmung mit meinem am 13. Dezember 2005 an den Innenminister der Tschechischen Republik gerichteten Protest

bekräftige ich im Namen der deutschen und tschechischen Mitglieder aus Anlass der Eröffnung des Gerichtsverfahrens, das für den 19. März 2008, drei Tage vor dem achten Kongress des Jugendverbandes, angesetzt ist:

- wir stellen uns nach wie vor solidarisch an die Seite des Kommunistischen Jugendverbandes und verteidigen damit auch die Legalität der Mitglieder des RFB, die dem Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik angehören.

- wir erklären, dass ein Urteil zur Bestätigung der Verfügung des Innenministerium die Verfassung der Tschechischen Republik Artikel 2 Absatz 4 sowie Artikel 11, Absatz 3 der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten beschädigt, die Bestandteil der Verfassung ist. Ein solches Urteil wäre nicht hinnehmbar und erfordert den Widerstand aller Demokraten. Ein solches Urteil wäre als Vorgabe zum Abbau weiterer demokratischer Rechte zu werten und als Vorstoß, auch die Kommunistische Partei Böhmen und Mähren der Legalität zu berauben.

- ein Urteil gegen die Legalität des KSM stellte einen Kotau vor dem zu ratifizierenden EU-Vertrag von Lissabon dar, der die politische und juristische Souveränität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiter und entscheidend einschränken wird. Während die Mehrzahl der EU-“Staaten in ihren Verfassungen keine Eigentums- bzw. Gesellschaftsordnung als verfassungsmäßige Grundordnung festlegt und die bürgerlichen und polititischen Freiheiten nach den UN-“Konventionen „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ zum Gegenstand hat, schreibt der Vertrag von Lissabon die kapitalistischen / imperialistischen Strukturen als bindende Ordnung vor.

Wo Demokratie per Gesetz oder durch rechtswidrige Urteile abgebaut wird ist ziviler Widerstand herausgefordert.

Kämpfen wir für die Legalität des Kommunistischen Jugendverbandes und seiner mutigen Mitglieder, die mit ihren Aktionen gegen die Kriegspolitik der USA und die Unterstützung der Regierungen der EU-“Staaten gerade in jüngster Zeit unsere umfassende Sympathie und Solidarität erfahren!

Hoch das Banner der Freiheit gegen imperialistische Bevormundung!

Gerd Hommel
Vorsitzender

18.03.2008

www.rfb-online.org

Via Das rote Blog


Ausstellung: Was ist eigentlich Terrorismus?

Das "Bündnis für die Einstellung der 129-a-Verfahren" hat eine Ausstellung zur Terrorismusdefinition erarbeitet. Ob es um den sogenannten Kampf gegen den internationalen Terrorismus geht oder um die Anwendung des Paragraphen 129a des Strafgesetzbuches ("Terroristische Vereinigung") -“30 Jahre nach dem "deutschen Herbst" sei das Thema Terrorismus präsenter und brisanter denn je, so die Initiatoren in einer Pressemitteilung. "Aber was eigentlich ist Terrorismus?" war die Frage eines Wettbewerbs, den das Bündnis ausgeschrieben hatte. Zahlreiche Arbeiten, darunter Text-, Foto-, Video- und Audiobeiträge, wurden eingereicht. Ab dem 29. März können sie täglich von 15 bis 20 Uhr im Kunsthaus Tacheles (Oranienburger Str. 54-“56a, U8 Oranienburger Tor, S1/2/25 Oranienburger Str.) betrachtet bzw. gehört werden. Im Bethanien (Mariannenstr. 2) findet zudem ein Begleitprogramm statt.
Via "junge Welt". An der Ausstellung beteilige ich mich ebenfalls mit einem Bildbeitrag.


18. März: Tag der politischen Gefangenen

Am 18. März 1871 griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen. Sie schufen für einen kurzen Zeitraum eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt und von der Reaktion nach 71 Tagen niedergeschlagen wurde.

1922 hatte der IV. Weltkongress der Komintern dann den 18. März auch angesichts der damaligen Repressionen gegen die revolutionäre und Arbeiterbewegung zum "internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen" ausgerufen. Dieser wurde bis zur faschistischen Diktatur regelmäßig begangen. Seit 1996 wird diese Tradition wieder aufgegriffen und als Aktionstag durchgeführt.
Die Rote Hilfe wurde und wird in der Öffentlichkeit immer wieder als „Gefangenenhilfsorganisation“ wahrgenommen. Tatsächlich wandelt sich der Schwerpunkt der Roten Hilfe beständig sowohl mit der Situation der linken Bewegung als auch mit dem aktuellen Stand der Repression. Ein Großteil der Arbeit, den die Rote Hilfe heute zu leisten hat, ist nicht direkt mit Knast und Inhaftierung verbunden. Dennoch bleibt die Solidarität mit Menschen, die wegen ihrer politischen Überzeugungen und Aktivitäten im Gefängnis sitzen, ein zentrales Anliegen der Roten Hilfe: Knast ist immer noch der augenfälligste Höhepunkt staatlicher Repression. Das Wegsperren politischer Menschen, der Versuch, sie aller Handlungsmöglichkeiten zu berauben und aus allen gesellschaftlichen Zusammenhängen zu reißen -“ das ist auch heute noch die letzte Konsequenz politischer Unterdrückung. Die GenossInnen im Knast sollen nicht nur körperlich weggesperrt werden, sie sollen auch geächtet und aus der gesellschaftlichen Diskussion ausgeschlossen werden.


Weiterlesen im Vorwort des Bundesvorstandes der Roten Hilfe zur diesjährigen 18. März - Zeitung

War klar: Blogger sind Terroristen

Gerade via redblog, bei Peter Kröner und bei pantoffelpunk geortet:

Da bloggt einer mit seinen Windsheimer Geschichten auch kritische Berichte über den Bürgermeister des bayrischen Ortes und promt beginnen Ermittlungen, genauer: Ermittlungen des Staatsschutzes mit Rasterfahndung, Hausdurchsuchungen und allem drum und dran.

Man soll aber Angst vor Christel Wegner haben...


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