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Versammlungsgesetz: "... umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen"

Ich dokumentiere hier meinen Einleitungsbeitrag zum Thema Versammlungsrecht in Baden- Württemberg, gehalten bei der Versammlung am 28.10.2008 im Stuttgarter Gewerkschaftshaus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
seit Wochen bestimmt vor allem ein Thema die Medienwelt: Die internationale Finanzkrise. Eine halbe Billion Euro wurde mal kurz von der Bundesregierung bereitgestellt, um die Finanzkrise in den Griff zu bekommen. Und das,

• obwohl angeblich „kein Geld da ist“ und die Menschen in Deutschland es seit Jahren mit einem Sozialkahlschlag ohne Gleichen zu tun haben,
• obwohl oder besser gesagt, weil in Deutschland laut offiziellem Armutsbericht in Folge dessen inzwischen jeder 4. als „Arm“ gilt,
• obwohl die Gewinne der Unternehmen laut Daten des Statistischen Bundesamtes vom 22.02.2007 im Jahr 2007 um 13,96% auf offiziell 585,49 Milliarden € gegenüber einem Zuwachs von 0,71% auf Seiten der Löhne und Gehälter angestiegen sind. 1995 -“ 2004 kam es so zu einem Reallohnverlust von 0.9 % in Deutschland, was übrigens im Gegensatz zur Entwicklung in den meisten anderen europäischen Ländern steht. (Quelle)

Was passiert, wenn die Maßnahmen der Bundesregierung zur Regulierung der Finanzkrise nicht greifen? Was, wenn sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass der Traum von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung und die gegenwärtige realkapitalistischen Zustände sich nicht vereinbaren lassen und es keinen Ausweg aus der Misere für Einzelne gibt? Dass die Beteiligung an Kleinspekulationen kein Ausweg, keine Alternative für die früheren sozialen Errungenschaften ist? Was, wenn die Millionen Menschen, die im Vertrauen auf die Werbeversprechen ihr Erspartes auf die Bank getragen haben, erkennen, dass dies nicht ihre Krise ist, sie dieses Vertrauen endgültig verlieren und vor die Banken ziehen, um ihr Geld zurückzufordern?

Dann werden noch mehr Menschen als bisher Bekanntschaft mit dem nach den Plänen der Landesregierung ab 1.1.2009 geltenden Versammlungsrecht machen.

Bisher galt in allen Bundesländern ein einheitliches Versammlungsgesetz, doch durch die Föderalismusreform 2006 wurde das Gesetzgebungsrecht für Versammlungen vom Bund auf die Länder übertragen.

Nach Bayern und Baden -“ Württemberg hat bekanntlich kürzlich Niedersachsen als ein weiteres Bundesland angekündigt, sein Versammlungsrecht „anpassen“ zu wollen.

Die vorige Woche vom DGB vorgestellte Synopse, in der das bisher geltende Versammlungsrecht den geplanten Verschärfungen gegenübergestellt wird beweist, dass sich die Pläne der Regierung vor allem gegen zur erwartende Massenkämpfe richten. In unserem Einladungsbrief hatten wir dazu ein Beispiel aus München zitiert:

„Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).
Nach den Vorschriften des BayVersG müsste die gewerkschaftliche Aktion 72 Stunden vorher angezeigt werden mit allen Einzelheiten, die neuerdings nach Art.13 erforderlich sind und ungeachtet der Tatsache, dass keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von ihr ausgingen. Der vorgesehene Leiter müsste sich unter Abgabe seiner persönlichen Daten auf seine 'Geeignetheit' und 'Zuverlässigkeit' überprüfen lassen. Angesichts der Fülle der zu beachtenden Hürden - neuerdings auch schon bei bloß zwei Streikposten - ist voraussehbar, dass die Beschäftigten von der geplanten Aktion Abstand nehmen würden.
In der Gesamtheit der Neuregelungen ist nicht mehr abschätzbar, welchen Belastungen und Risiken sich derjenige aussetzt, der sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen will.“


Nun war dies ja eine kleinere Aktion. Sie macht neben den praktischen Folgen auch eines klar: In der europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) ist eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharta zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt. Das hierzulande ohnehin fehlende Recht auf politische Streiks wird durch die Pläne für das neue Versammlungsrecht weiter in Frage gestellt. Der §15 Absatz 3 behandelt das Thema der „Eilversammlungen“. Darunter fallen beispielsweise solche Versammlungen im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Streiks.

Wie sieht das zukünftig bei größeren Versammlungen in Baden -“ Württemberg aus?

Bei der der Demonstration anlässlich des europäischen Aktionstages gegen Sozialabbau am 3. April 2004 in Stuttgart waren dort 2.000 Ordnerinnen und Ordner aus Baden- Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und dem Saarland im Einsatz.

Ordner sind Bestandteil der Versammlung. Die Funktion von Ordnern ist, die Versammlungsleitung bei der Organisierung der Versammlung zu unterstützen. Die Entscheidung über ihren Einsatz darf daher nur bei der Versammlungsleitung liegen.

Der § 15 Absatz 6 verpflichtet den Veranstalter zur Nennung aller persönlichen Daten für die von ihm eingesetzten Ordnerinnen und Ordner. Die Behörden können Ordner ablehnen, die aus ihrer Sicht ungeeignet sind.

So wird bereits in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingegriffen. Bisherige Erfahrungen mit behördlichen Auflagen geben Grund zu der Befürchtung, dass damit Versammlungen unmöglich gemacht werden können. Das Kriterium der "Eignung" von Ordnern ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bietet Raum für unzulässige Interpretationen.

Insbesondere bei Großdemonstrationen ist es darüber hinaus unmöglich, die persönlichen Daten aller Ordner zu erfassen und den Behörden mitzuteilen. Diese Daten dürfen behördlich gespeichert werden und so können Veranstalter durchaus in die Situation dass sich niemand als Ordner zur Verfügung stellt, weil niemand mit seinem Namen in Verbindung mit der Teilnahme der Versammlung gebracht werden will bzw.man den Versprechungen, ihre Daten würden wieder gelöscht, egal ob zu Recht oder zu Unrecht, keinen Glauben schenkt.

Ohne Ordner keine Versammlung, und so würde der Veranstalter, sofern er keine Ordner stellt, zumindest eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 15 Absatz 6 begehen. Wer setzt sich diesem Risiko aus? Schon alleine damit wird deutlich, dass es in dem Gesetz nicht darum geht, Menschen zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu ermuntern, sondern im Gegenteil alle bürokratischen Register gezogen werden, um sie daran zu hindern.

Der neu eingeführte Begriff Militanzverbot und das Verbot des Tragens gleichartiger Kleidungsstücke geben der Polizei die Handhabe, gegen Versammlungen vorzugehen, wenn diese den Eindruck der Gewaltbereitschaft vermitteln. Die Vermittlung des Eindrucks der Gewaltbereitschaft und Einschüchterung sind allerdings subjektive Begriffe, die einer willkürlichen Auslegung Tür und Tor öffnen.

In der Gesetzesbegründung ist aufgeführt, dass entsprechende Kleidung unzulässig ist, auch wenn sie keine paramilitärische Merkmale aufweist, aber einen einschüchternden, den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelnden und den öffentlichen Frieden störende Wirkung haben kann.

Die DGB Synopse stellt zu Recht fest, daß es schwerfällt, einen Begriff im Gesetz zu akzeptieren, der von der Auslegung und der jeweiligen politischen Vorprägung der im Einsatz befindlichen Beamten anheim gegeben ist:

(...) Die im Zusammenhang mit Streiks eingesetzten Streikposten sind dem Sinne nach zwar keine gewalttätigen Maßnahmen, können aber durchaus eine einschüchternde Wirkung haben. Zum Beispiel auf Streikbrecher, oder bestreikte Unternehmer ... Das Tragen roter Kappen oder Helme, Streikwesten oder T-Shirts kann unter das Militanzverbot fallen.“

Nun behauptet die Regierung weiter, dass die geplanten Maßnahmen zum Zwecke der Eindämmung faschistischer Aufmärsche dienen sollen.

Gerade in Baden -“ Württemberg hinterlässt das allerdings schon mehr als ein „Gschmäckle“, wurden hier doch bis vor kurzem Jugendliche, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz als Zeichen der Ablehnung des Faschismus getragen haben, kriminalisiert.

Ich frage mich, warum - wenn dies wirklich beabsichtigt wäre - dann nicht über ein generelles Verbot von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem, kriegsbefürwortendem, faschistischem Inhalt diskutiert wird. In dem Falle könnte auch der neue Paragraph 130 Strafgesetzbuch angewendet werden, nachdem schwer bestraft wird, "wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."

Darum geht es jedoch in dem Entwurf nicht, der statt dessen die "Störung von Versammlungen", deren Behinderung oder den Aufruf dazu verbietet. Die kürzlich von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, VVN erstellte Stellungnahme resümiert daher:

Dieser Entwurf eines Versammlungsgesetzes wird weder dem Anliegen gerecht, faschistische Betätigung zu begrenzen, noch modernisiert, verbessert oder erleichtert er Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes.

Im Gegenteil: Dieses Versammlungsgesetz schränkt ein ohnehin schon beschränktes Grundrecht weiter ein, belegt Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, unterwirft VersammlungsteilnehmerInnen zusätzlicher polizeilicher Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Er behindert Protest gegen Naziaufmärsche.

Statt demokratische Betätigung, Diskussion und Meinungsbildung zu unterstützen stellt dieses Gesetz jeden Bürger, der bereit ist sich öffentlich an den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu beteiligen unter den misstrauischen Verdacht, ein Störer der öffentlichen Ordnung zu sein. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden. Es erstickt sie!“


Im kommenden Frühjahr steht Baden -“ Württemberg im Vorfeld des in Baden-Baden und Straßburg stattfindenen NATO Gipfels 2009 der in der Geschichte des Landes bislang größte Polizeieinsatz bevor: 15.000 Polizisten werden angekarrt, angeblich um die Gipfelteilnehmer gegen 600 angeblich gewaltbereite schwäbische „Linksradikale“, die -“ wie unser Innenminister schon weiss - durch 6.300 weitere bundesweit bekannte sowie von 3500 internationalen „Extremisten“ unterstützt werden, zu "schützen".

Abgesehen davon, daß allein durch die Wortwahl von vorne herein jeder, der sich für Frieden und die Machenschaften der NATO einsetzt, verteufelt wird, sollen die Veranstalter der Proteste in Zukunft verpflichtet werden „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere der Aufruf zu Gewaltfreiheit und die Distanzierung von gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag die Person, die die Versammlung leitet, sich nicht durchzusetzen, ist sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.“ So sollen Versammlungsleiter in die Rolle von Hilfspolizisten gezwungen und eine Spaltung entlang der Frage der Protestformen vorangetrieben werden.

Darüber hinaus ist es damit zukünftig einfach, eine Versammlung zu beenden, indem beispielsweise Störer in den Reihen der Demonstranten platziert werden. Diese Praxis machte bekanntlich nicht nur in Heiligendamm von sich reden...

Zusammenfassend: Bei den Gesetzesvorhaben handelt es sich also offensichtlich darum, angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen zu schaffen. Rolf Gössner, Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte fasst das zusammen: „Wir erleben eine fatale Entgrenzung staatlicher Gewalten. Wir befinden uns auf dem Weg in einen präventiven und autoritären Sicherheitsstaat.“ An dieser Stelle fehlt leider die Zeit, auf weitere Angriffe auf bürgerlich demokratische Rechte und Freiheiten einzugehen, die in Zusammenhang mit dem Kampf gegen den „Terrorismus“ ins Feld geführt werden, als da wären: Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, die gegenwärtigen Prozesse auf Grundlage der Paragraphen 129, 129a und 129b in Stuttgart - Stammheim, die Diskussion um den Bundeswehreinsatz im Inneren, biometrische Ausweise,  usw. usf..

Wir sollten uns jedoch nicht der Illusion hingeben, die aktuellen Gesetzesvorhaben seien das Ende der Wunschliste.

Im November 2009 wollen die europäischen Innenminister den neuen 5-Jahresplan für die "Innere Sicherheit" der EU beschließen. Zum dritten Mal (nach dem "Tampere-Programm 1999 und dem "Haager Programm" 2004) wird damit eine derartige Richtlinie europäischer Innenpolitik verabschiedet.


In den letzten Programmen wurden genau die eben erwähnten Maßnahmen standardisiert, mit den wir es aktuell zu tun haben. Aber auch neue, gemeinsame Verschärfungen wurden dort verabredet; etwa die Einrichtung der "Grenzschutzagentur" Frontex, gemeinsame Forschungsprogramme zum Einsatz von Drohnen und Satelliten, Systeme zur "Interoperabilität" (Zusammenarbeit) von Datenbanken etc.
In einer Wunschliste für den neuen 5-Jahresplan haben die Innenminister nachgelegt und fordern vor allem im Bereich Migrationsabwehr/ Border Management sowie der extensiven Nutzung von Datenbeständen ("Daten-Tsunami") einschneidende Veränderungen. Ebenfalls auf Agenda steht die fortschreitende Verzahnung von Polizei und Militär, wie sie z.B. in der Sicherheitsforschung, aber auch Auslandseinsätzen der Polizeitruppe EUROGENDFOR praktiziert wird.

Dadurch steht im Grunde nicht nur der Kampf für den Erhalt des bisherigen Versammlungsrechtes auf der Tagesordnung -“ was für sich genommen bereits ein Erfolg wäre -“ sondern auch für die Aufhebung der zahlreichen Verschärfungen, die in den letzten Jahren bereits eingeleitet bzw. vorgenommen wurden und die Erweiterung der politischen Rechte der Bevölkerung. Welch breite Kreise sich betroffen sehen, zeigt sich an dem Zuspruch, den wir für unser heutiges Treffen bekommen haben, sei es per Mail, Anruf oder durch Teilnahme: Von Vertretern der Arbeitsgemeinschaft katholischer Organisationen und Verbände Diözese Rottenburg-Stuttgart, von Attac, der Humanistischen Union, Gewerkschaftern, Vertretern linker Parteien, AK Vorratsdatenspeicherung und mehr. Es steht an uns alle die Herausforderung und die Möglichkeit, trotz der kurzen Zeit einen breiten Protest auf die Beine zu stellen.


Es gilt das gesprochene Wort.

Siehe auch:
Interview mit der "jungen Welt"

"Wir müssen breiten Protest auf die Beine stellen"

Gestern abend war das Vorbereitungstreffen zur am 6. Dezember, 14 Uhr in Stuttgart geplanten Demonstration gegen das neue baden - württembergische Versammlungsrecht im kleinen Saal des Stuttgarter DGB Hauses gut besucht. Am 11.11. am 25.11. sowie am 2.11. wird es weitere Vorbereitungstreffen zur Demo am 6. Dezember in Stuttgart geben. Es wurde ein Vorbereitungskommitee gebildet, das für einen Aufruf, Plakate, die genaue Demoroute und die Kommunikation sorgen wird.

In der heutigen "jungen Welt" ist ein Interview zu lesen:

Ralf Wurzbacher

"Wir müssen breiten Protest auf die Beine stellen"

Vorbereitungstreffen für Demos gegen verschärftes Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg. Ein Gespräch mit Thomas Trüten

Thomas Trüten ist Leitungsmitglied der IG Metall Vertrauensleute beim Automatisierungsunternehmen FESTO in Esslingen und Mitglied der IG-Metall-Delegiertenversammlung Esslingen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes nach bayerischem Vorbild. Wie weit hat sich das in der Bevölkerung schon herumgesprochen?

Vielen Menschen ist das noch nicht bewußt, auch weil darüber in den Medien kaum berichtet wird. Wirklich im Bilde sind vor allem politisch Aktive, deren Arbeit vom Gesetzesvorhaben betroffen sein wird. Die gegenwärtige Schwäche des Widerstandes führe ich vor allem darauf zurück, daß im Lager der Gegner und Kritiker der Ausgang der laufenden Verfassungsklage gegen das bayerische Pendant abgewartet wird.

Das Gesetz soll schon zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Wird die Zeit nicht sehr knapp?

Es muß in der Kürze der Zeit ein breiter Protest auf die Beine gestellt werden. Ich bin aber zuversichtlich. Es werden mindestens drei Demonstrationen gegen das Versammlungsgesetz stattfinden: Am 29. November in Mannheim, am 6. Dezember in Stuttgart und am 13. Dezember in Freiburg. An einem Vorbereitungstreffen am Dienstag waren u. a. Gewerkschafter sowie Vertreter von ATTAC, vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Humanistischen Union beteiligt.

Welche Einschränkungen des bestehenden Versammlungsrechts plant die Regierung?

Künftig soll es möglich sein, in praktisch jede öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder in Gebäuden einzugreifen und sie zu beenden. Es sollen die persönlichen Daten aller Ordner verlangt werden können, was bei größeren Veranstaltungen einen unvorstellbaren Aufwand bedeuten würde. Nur ein Beispiel: Beim europäi­schen Aktionstag gegen Sozialabbau am 3. April 2004 in Stuttgart waren 2000 Ordner im Einsatz. Dazu soll es der Polizei per "Militanzverbot" möglich sein, gegen Versammlungen vorzugehen, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Wann Militanz vorliegt und worin sie sich zeigt, obliegt der Interpretation der Polizeieinsatzleitung. Demonstrationen können außerdem von Staats wegen beendet werden, wenn es der Versammlungsleitung nicht gelingt, angebliche Störer zu entfernen. Das ist ein gefundenes Fressen für eingeschleuste Provokateure -“ man denke nur an Heiligendamm.

Welche Folgen fürchten Sie insbesondere mit Blick auf betriebliche und gewerkschaftliche Proteste?

Der Gesetzentwurf enthält einen Paragraphen zu sogenannten Eilversammlungen, worunter auch gewerkschaftliche Streiks fallen können. Demnach wäre schon das Aufstellen von Streikposten als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu sehen, und die Aktion müßte 72 Stunden vorher angezeigt werden. Daneben müßte sich der Veranstaltungs- oder Streikleiter unter Angabe persönlicher Daten auf seine "Eignung" und "Zuverlässigkeit" überprüfen lassen. Und was ist mit dem Uniformierungsverbot? Fallen darunter nicht vielleicht auch Streikwesten, ver.di-T-Shirts, Blaumänner oder Arbeitsbekleidung?

Die Regierung behauptet, die Veränderungen dienten vor allem dem Schutz vor einem "Mißbrauch durch Rechtsextremisten". Wie glaubhaft ist das?

Wenn dem so wäre, warum wird dann nicht über ein generelles Verbot von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem, kriegsbefürwortendem, faschistischem Inhalt diskutiert? Warum soll im Gegenteil der antifaschistische Protest gegen Naziaufmärsche sogar weiter behindert werden? Und zum Thema "Schutz" vor Rechtsextremisten nur soviel: In Baden-Württemberg wurden bis vor kurzem Jugendliche, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz trugen, noch kriminalisiert.

Wogegen könnte die Regierung mit dem neuen Gesetz vorgehen wollen?

Im Frühjahr 2009 findet der NATO-Gipfel in Baden-Baden statt. Bis zu 15000 Polizisten sollen angekarrt werden, um die Gipfelteilnehmer zu "schützen". Dort sollen Gipfelgegner zum ersten Mal im großen Stil entsprechend ihrer Protestformen gespalten werden. Soweit darf es nicht kommen.

Du bist nun im Bilde

Du bist nun im Bilde

Bei der Maifeier
hast Du bemerkt,
wie man Dich fotografiert,
heimlich,
von einem Fenster aus,
über den Köpfen der Leute
hier auf dem Marktplatz,
und man hat Dir gesagt,
das sei jetzt oft so.
Du hast also nur entdeckt:
So nimmt man Dich auf!

Aber das ist natürlich
kein Anlaß, beunruhigt zu sein.
Denn Du weißt, Du bist schuldlos, und
auch wenn Deine Akten jetzt anwächst irgendwo,
wie die Vorurteile nun anwachsen werden
an Dir:
Du kannst gewiß sein,
Du wirst das schon los,
ganz bestimmt.

Kein Grund auch,
ohne Vertrauen zu sein
zu denen da oben, die
ja nur ihre Pflicht tun und zu Dir
hier unten so ohne Vertrauen sind.
Glaub es, das geht schon in Ordnung,
in irgendeine Ordnung geht das schon.
Das wird sich aufklären lassen,
kannst Du Dir sagen.
Auch wirst Du keinen Verdacht
ausräumen müssen, später einmal.
Du wirst nur, wenn es um Deine Einstellung geht,
freundlich sein müssen
bei einem Gespräch über Möglichkeiten,
deren Möglichkeit Du doch einräumen mußt.
Also, habe keine Angst,
jetzt und wenn es so weit ist:

Sie machen sich ja nur ein Bild von Dir!


Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Holdger Platta aus: Das Blaue vom Himmel. Bilder, Gedichte, Aphorismen und Kurzprosa zur deutschen Verdrängung von Zukunft und Vergangenheit. GEGENWIND VERLAG Göttingen 1983, Seiten 28 und 29
Siehe auch:
Dr. Dieter Porth
Gert Flegelskamp
Martin Pausch

VVN-BdA: Stellungnahme und Überblick zum vorliegenden Regierungsentwurf eines Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg

VVN-BdA: Stellungnahme und Überblick zum vorliegenden Regierungsentwurf eines Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, der sich eng an das umstrittene neue bayrische Gesetz anlehnt.

Die Landesregierung gibt vor, mit diesem Gesetzentwurf das Versammlungsrecht vor dem „Missbrauch von Extremisten“ zu schützen. Angeblich bedeute es eine “erhebliche Erleichterung für die Veranstalter und Behörden“.

Angesichts dieses Entwurfes, der in Wirklichkeit erhebliche Erschwernisse und Einschränkungen für die Veranstalter beinhaltet, muss es den demokratischen Kräften und Organisationen nun in Wirklichkeit darum gehen, das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Innenminister und Regierungsmehrheit Behörden und Polizei zu schützen.

Der vorliegende Entwurf atmet den Geist des Obrigkeitsstaates aus Kaisers Zeiten, der Gängelung und Überwachung der BürgerInnen und den Versuch die Versammlungsfreiheit Grundlage der freien Diskussion und Meinungsbildung in einem demokratischen Staat zu beschneiden.

Zur Erinnerung:

Artikel 8 Grundgesetz

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis, friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.

I. Ausdehnung des Versammlungsgesetzes auf nicht öffentliche Versammlungen bzw. jede menschliche Begegnung

Während das bisherige Gesetz nur öffentliche Versammlungen den gesetzlichen Regelungen unterwirft, definiert das neue Gesetz jede Begegnung von Menschen („Zusammenkunft von mindestens zwei Personen“ § 2,1) die „überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ gerichtet ist, als Versammlung im Sinne des Gesetzes und unterstellt sie damit der behördlichen, polizeilichen und justitiellen Kontrolle.

D. h. jede politische Diskussion, am Stammtisch, im Ehebett, im Büro oder in der Straßenbahn, unterliegt besonderer behördlicher Aufsicht.

Zwar beziehen sich die meisten der Bestimmungen des Gesetzes weiterhin nur auf öffentliche Versammlungen, aber mit der ausdrücklichen Einbeziehung von nicht-öffentlichen Versammlungen in das sogenannte „Uniformierungs- und Militanzverbot“ § 7 und das „Störungsverbot“ § 8 ist ein Anfang behördlichen Einflusses auf alle Zusammenkünfte, weit über die Gebote des Strafgesetzes hinaus und jenseits des Grundgesetzes gemacht.

II. Einschneidende Verschärfungen für alle Versammlungen im Saal wie unter freiem Himmel

- Während bisher nur ein Versammlungsleiter rechtsrelevant war, gibt es nun für jede Versammlung auch einen Veranstalter, der ebenfalls Pflichten zu erfüllen hat und ggf. der Strafverfolgung unterliegt.

- Ein „Störungsverbot“ gilt nun neu für alle Versammlungen. § 8 und § 20,3.

Es bezieht sich vor allem auf die Verhinderung oder Behinderung von Versammlungen oder den Aufruf dazu und ist mit Freiheitsstrafe (bei Gewaltandrohung bis zu 2 Jahren) ansonsten bis zu einem Jahr bei erheblicher Störung oder bei Widerstand gegen einen Ordner. D.h. jeder Protest, insbesondere schon der Aufruf zum Protest z.B. gegen einen Nazi-Aufmarsch, ein Bundeswehrgelöbnis, einen NATO-Gipfel oder auch nur gegen besonders schlimme Sprüche in Straßenbahn oder am Stammtisch ist (über die geltenden Strafgesetze hinaus) strafbar.

- Das bisherige Uniformverbot wird durch ein „Militanzverbot“ ergänzt. (§ 7) Es gilt nicht nur für Versammlungen unter freiem Himmel, sondern eben auch für Versammlungen im Saal und ermöglicht den Eingriff der Polizei in Saalveranstaltungen, sofern der „Eindruck der Gewaltbereitschaft“ erweckt wird.

- Der Versammlungsleiter wird generell für „Gewalttätigkeiten, die aus der Versammlung heraus begangen werden“. verantwortlich gemacht. Er hat die Pflicht geeignete Maßnahmen zu ergreifen bzw. ggf. die Versammlung selbsttätig zu beenden.

- Damit kommen ohne jede Definition neue Rechtsbegriffe in Umlauf, „Gewaltbereitschaft“ bzw. „gewaltbereite Anhänger“, von denen sich der Versammlungsleiter bußgeldbewehrt zu distanzieren hat. Was „Gewaltbereitschaft“ ist und wie sie erkannt werden kann, bleibt dem Ermessen der der Behörde überlassen.

II. Verschärfungen für Versammlungen im Saal (die laut Grundgesetz keinerlei Einschränkungen unterliegen).

- In jeder Einladung zur Versammlung muss ein „Veranstalter“ also wohl eine juristische Person benannt werden. Eine beträchtliche Hürde für eine spontan entstehende Bürger- oder Jugendinitiative.

- Pressevertreter dürfen aus keiner Versammlung ausgeschlossen werden (auch nicht wenn sie von einer Nazi-Zeitung kommen).

- Der Polizei muss Zutritt gewährt werden.

- Es muss einen benennbaren Versammlungsleiter geben.

- Die Behörde kann die Personalien des Versammlungsleiters während oder im Vorfeld der Versammlung anfordern.

- Die Behörde erhält das Recht, Auflagen für Versammlungen im Saal zu machen, z.B. eine bestimmte Zahl von Ordnern zu verlangen.

- Die Personalien der Ordner müssen auf Verlangen während oder im Vorfeld der Veranstaltung angegeben werden.

- Die Ordner müssen volljährig sein.

- Die Behörde kann Ordner ablehnen (aber an ihrer auferlegten Ordnerzahl festhalten)

- Auch Saalveranstaltungen können verboten werden, wenn “Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, dass der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben.“ (sofern es sich dabei nicht einfach um einen Denk- oder Formulierungsfehler handelt, wird künftig jede öffentliche Diskussion von Strafgesetzen, Strafurteilen etc. verboten.

Insgesamt erhalten Behörden und Polizei mit diesen neuen Bestimmungen ein breites Instrumentarium, Versammlungen im Saal zu erschweren, zu be- und auch verhindern oder auch nur die Veranstalter zu schikanieren und mit strafbewehrten Vorschriften einzuschüchtern. Insbesondere die Sammlung der persönlichen Daten von Leiter und OrdnerInnen, also aktiven Teilnehmern der Versammlung, bedeutet ein hohes Maß an behördlicher Einschüchterung, die in einer Demokratie nicht geduldet werden kann.

III. Verschärfungen für Versammlungen unter freiem Himmel



- Anmeldung 72 Stunden (bisher 36) vor Bekanntmachung (Es gibt eine auslegbare Ausnahmeregel für Spontanversammlungen)

- Höhere Anforderung an die Anmeldung: z.B. müssen mitgeführte Gegenstände angegeben werden. (Das ist nach aller Erfahrung zwar für die benötigten größeren technischen Hilfsmittel (Bühne, Beschallungsanlagen) nicht aber wie immer wieder bereits in der Vergangenheit gefordert, für Fahnen Transparente, Musikinstrumente, Megafone, dekorierte Handwagen, Pappmaché, Utensilien etc. praktikabel).

- Die Behörde kann den Versammlungsleiter aus vagen Verdachtsgründen ablehnen §15, 5

- Personalien der Ordner (nach den Auflagen der Behörde) müssen im Vorfeld angegeben werden. Damit erhält die Behörde eine Datei der besonders aktiven Versammlungsteilnehmer und erschwert gleichzeitig die Organisation jeder Versammlung z.B. durch unangemessen hohe Ordnerzahlen.

- Ordner können aus vollkommen willkürlichen Gründen abgelehnt werden

(Wenn sie nach Ansicht der Behörde „ungeeignet sind“, den Versammlungsleiter „zu unterstützen“ § 15.6.1

- Bei der Entscheidung über Beschränkung oder gar Verbot der Versammlung spielen die „Rechte Dritter“ eine Rolle. Also z.B. Geschäftsleute, die Umsatzeinbussen befürchten.

- sehr geringe Hürden für den Eingriff der Polizei in die Demonstration. Wenn Anhaltspunkte für erhebliche Gefahren für Sicherheit und Ordnung bestehen darf die Polizei

o Filmen und fotografieren

o vor, während und nach der Demo die Personalien feststellen und ggf. die Leute mitnehmen § 18 u. 19

- Die rigorosen bisherigen Bestimmungen zur „Mitführung“ von „Schutzwaffen“ (Gegenständen, die dazu bestimmt sind Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren - also z. B. Regenmäntel) oder „Gegenständen, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern“ werden beibehalten, (Strafandrohung 1 Jahr Gefängnis § 20,) allerdings generell Ausnahmen für Prozessionen, Faschingsumzüge und Volksfeste zugelassen.

- Neu eingeführt: Verbot „im Anschluss oder im Zusammenhang“ mit Versammlungen, sich „mit anderen zu einem gemeinsamen friedenstörenden Handeln zusammenzuschließen“. (Damit dürfte wohl gemeint sein, wenn sich Teilnehmer einer angemeldeten Versammlung nach Schluss einer Kundgebung einem Naziaufmarsch entgegen stellen.)

Alle diese Neuerungen erschweren offenkundig alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, also nicht nur, wie gerne vorgeschoben, Aufmärsche von Nazis. Im Gegenteil: Besonders ausgefeilt sind solche Bestimmungen, die gerade Protestaktionen gegen Naziaufmärsche erschweren und unter Strafandrohung stellen.

IV. Neuerungen zur Verhinderung faschistischer Betätigung?

Dagegen findet sich in § 17 eine Bestimmung die sich ausdrücklich gegen faschistische Versammlungen an Gedenkorten „der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ bzw. an den Gedenktagen 27. Januar und 9. November richten, sofern „zu besorgen ist, dass durch diese Versammlung die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.“

Das sind allerdings Orte und Tage, die bisher zumindest in Baden-Württemberg von Naziveranstaltern nicht wahrgenommen wurden.

Gedenktage und -anlässe, an denen in der Vergangenheit tatsächlich Naziaufmärsche stattfanden oder versucht wurden, wie der 30. Januar, der 1. oder der 8. Mai sind im Gesetz nicht aufgeführt und nicht berücksichtigt. Es muss also auch in dieser positiven Bestimmung eine eher kosmetische Absicht vermutet werden.

Wäre wirklich eine Beschränkung von Versammlungen beabsichtig, die die Würde der Nazi-Opfer beeinträchtigen, dann wäre ein generelles Verbot von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem, gewaltverherrlichendem, kriegsbefürwortendem, faschistischem Inhalt angebracht.

V. Fazit

Dieser Entwurf eines Versammlungsgesetzes wird weder dem Anliegen gerecht, faschistische Betätigung zu begrenzen, noch modernisiert, verbessert oder erleichtert er Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes.

Im Gegenteil: Dieses Versammlungsgesetz schränkt ein ohnehin schon beschränktes Grundrecht weiter ein, belegt Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, unterwirft VersammlungsteilnehmerInnen zusätzlicher polizeilicher Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Er behindert Protest gegen Naziaufmärsche.

Statt demokratische Betätigung, Diskussion und Meinungsbildung zu unterstützen stellt dieses Gesetz jeden Bürger, der bereit ist sich öffentlich an den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu beteiligen unter den misstrauischen Verdacht, ein Störer der öffentlichen Ordnung zu sein. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden. Es erstickt sie!
Via StattWeb

Die Hexenjagd geht weiter: Vorsicht vor Deinem Nachbarn

Nachdem vor einiger Zeit Hartz IV Empfänger als Terrorverdächtige galten sind jetzt weit unverdächtiger erscheinende Zeitgenossen ins Visier der Terrorfahnder geraten. Dazu informiert der Geheimdienst in der "Welt" vom 27. September 2008:
"Die besondere Gefahr, die von Breininger ausgeht, wird von Sicherheitsfachleuten darin gesehen, dass er sich mit dem Aussehen eines deutschen Bürgers und nicht mit Bart und in islamischer Aufmachung unbemerkt mit seinem Sprenggürtel unter die Leute mischen kann. "

Hintergrund der geschürten Terrorismus - Hysterie ist der Wunsch nach weiter verschärften "Sicherheitsgesetzen" für die gegenwärtig die CDU trommelt. Da momentan - wenn man Umfragen glauben darf - noch die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine solche Verschärfung ist wird jedes Propagandamittel eingesetzt, um diese Stimmung zu zersetzen. Dazu erhalten beispielsweise bei der "Welt" auch problemlos Rassisten und Folterbefürworter ein Forum für ihre Äußerungen:

Quelle: Screenshot von der "Welt" am 28.09.2008 11:00


Via "Wer gar zuviel bedenkt wird wenig leisten" und "annalist"

Stammheimer Schauprozess wird fortgesetzt

Zur Zeit findet in Stuttgart-Stammheim ein - leider nicht nur von bürgerlichen Massenmedien - weitgehend unbeachteter Prozess gegen 5 Linke statt. Ihnen wird gemäß dem Paragraphen 129b die Mitgliedschaft in einer verbotenen ausländischen Organisation -“ konkret der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) -“ vorgeworfen. Der Prozess reiht sich in den "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" ein, ein Schlagwort, mit dem heutezutage beliebige - vor allem jedoch fortschrittliche und revolutionäre oppositionelle Bewegungen mit einem Bannfluch belegt werden können. Wie auch immer man im einzelnen zur Programatik und politischen Praxis der DHKP-C stehen mag, bleibt festzustellen, daß hier offensichtlich ein Prozeß stattfindet, der durchaus als "Testlauf" in der Anwendung des "Terrorismusparagrafen" 129b mit im Falle einer Verurteilung weitreichenden Konsequenzen für migrantische, vor allem revolutionäre Organisationen und internationalistische Arbeit gesehen werden kann. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen spricht Bände. Seit dem 28. Juli 2008 läuft die Anhörung des rechtskräftig wegen MIT-Arbeit verurteilten Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram.
Die Anklage basiert bisher allein auf der Aussage des ehemaligen deutsch-türkischen Doppelagenten Hüseyin Hiram, dem ein Gutachter schwere psychische Störungen attestierte und der vor Gericht immer wieder behauptet, sich nicht genau erinnern zu können. Außer an den Waffendeal, den beschreibt er dezidiert -“ wenn auch in verschiedenen Varianten.

Auch in der zweiten Vernehmungswoche beschimpfte Hiram mehrfach die Angeklagten und verwickelte sich permanent in Widersprüche. Außerdem bestritt er vehement seine Tätigkeit für den türkischen Geheimdienst MIT sowie den Verfassungsschutz (VS) Rheinland-Pfalz. Letzteres wurde in einem anderen Verfahren von der Staatsschutzbehörde indes bestätigt.

Am Mittwoch setzte Hiram dann seine Selbstdemontage fort: Er erfände gerne Geschichten und stünde gern im Mittelpunkt, gab er zum besten. Außerdem sähe er sich in seinen Erzählungen gern im Zusammenhang mit wichtigen Persönlichkeiten. Dann outete er sich auch noch als Agent des CIA und des israelischen Geheimdienstes Mossad.

Das Gericht legte ihm als Beweismittel für seine MIT-Tätigkeit eine Reihe von Handy-Kurzmitteilungen vor, in denen er sich mit einem Mann namens Tuncay ausgetauscht hatte. Laut des Hamburger Strafverteidigers Heinz-Jürgen Schneider ist davon auszugehen, daß es sich dabei um einen Führungsoffizier des MIT handelt. Hiram hingegen behauptete, Tuncay sei sein älterer Bruder. Aufforderungen von Tuncay per SMS wie "Verlange von ihnen, daß sie dir eine Pistole geben", erschienen selbst dem Gericht als Kommunikation unter Brüdern seltsam. ("junge Welt", 08.08.2008)
Das "Komitee gegen die Paragrafen 129" beurteilt daher den Prozeß als Farce, "die an Absurdität und Lächerlichkeit nur schwer zu überbieten ist" und stellt die berechtigte Frage, wie "dieser Prozess der Wahrheitsfindung dienen soll, wenn der Hauptbelastungszeuge psychisch krank, stark medikasiert und voreingenommen ist und seine Antworten durch die Art und Weise der Fragen des Senates schon vorgegeben werden."
Trotz aller offenkundigen Falschaussagen geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass ausgerechnet seine Aussagen bezüglich des angeblich geplanten Waffenschmuggels glaubwürdig seien. Dass die Angaben eines solchen Gewährsmannes überhaupt zur Verhaftung der Angeklagten führen konnten, ist grotesk genug. Dass auf dieser Grundlage nun seit über 18 Monaten Haftbefehle aufrechterhalten werden, zeigt, dass es den Behörden um die Schaffung eines Präzedenzfalles geht. Mit der DHKP-C wird erstmals eine im Ausland aktive linke Bewegung als "ausländische terroristische Vereinigung" verfolgt. Damit wäre der Verfolgung internationaler Befreiungsbewegungen Tür und Tor geöffnet. ("Rote Hilfe", 10.0.2008)
Darüber hinaus werden vom "Komitee gegen die Paragrafen 129" fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen, insbesondere hinsichtlich der Isolationshaft festgestellt:
Der Gefangene Mustafa Atalay, der zwei Wochen vor seiner Verhaftung am 15. November 2006 in der Rehaklinik von Bad Bevensen eine Herzoperation über sich ergehen lassen musste, bei der ihm Bypässe gelegt worden waren, befindet sich seitdem in Isolationshaft. Die durch die Operation geöffneten Herzgefäße sind aufgrund der Haftbedingungen wieder verstopft. Statt einer notwendigen zweiten Operation zur Öffnung der Gefäße wurden ihm lediglich Stands gelegt, die keine dauerhafte Lösung darstellen.

Drei unabhängige GutachterInnen haben beim Gefangenen Ilhan Demirtas eine Psychose diagnostiziert. Ein vom Gericht beauftragter Arzt jedoch unterstellt dem Gefangenen Demirtas, dass er seine Leiden nur simuliere, um bessere Haftbedingungen zu erhalten.

Die drei weiteren Gefangenen -“ Ahmet Düzgün Yüksel, Hasan Subasi und Devrim Güler - befinden sich weiterhin in Isolationshaft, welche bekanntlich international als Folter geächtet ist.
Menschenrechtsverletzungen finden offenbar nicht nur in Guantanamo statt. Die dortigen Zustände - jahrelang verschwiegen, verharmlost und abgestritten - werden medial oftmals als "Begleiterscheinung des Kampfes gegen den Terror" verharmlost, die in Deutschland eher undenkbar seien. Dabei sind die Stammheimer Verfahren sind nicht losgelöst von der Geschichte der Repression in Deutschland zu sehen. Sie stehen vielmehr in deren Tradition, vom Verbot der KPD 1956 über die Repression gegen die Gegner der Wiederbewaffnung über die RAF Prozesse in Stammheim bis hin zu den rechtswidrigen Hausdurchsuchungen bei G8 Gegnern im vergangenen Jahr im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm oder auch dem "mg Verfahren". Sie werden aktuell flankiert von der Verschärfung des bayerischen Versammlungsrechtes und der geplanten Verschärfung des Versammlungs- und Polizeigesetzes in Baden- Württemberg.

Der Öffentlichkeit wird die Prozessbeobachtung durch einen Besuch der Verhandlungen zwar formal gestattet, jedoch mit Einlaßkontrollen, Erfassung der Personalien usw. derart vergällt, daß nicht nur der Eindruck entsteht, daß derartiges nicht erwünscht ist. Bei den kommenden Prozesstagen am 15.09., 17.09., 22.09. und am 24.09. besteht die Möglichkeit, sich trotzdem selbst ein Bild zu machen. Für weitere Informationen, auch zu bisherigen Prozessberichten empfiehlt sich die Seite des "Komitee gegen die Paragrafen 129".

Abflug: Antirassismus - Aktion im Flughafen Hamburg

Kurz bevor wir gestern aus Hamburg abgereist sind, fand im Terminal 1 des Hamburger Flughafens eine Aktion gegen Abschiebungen statt. Siehe auch den Bericht von "Antira-AktivistInnen & kinoki now!" auf IndyMedia zu den Aktionen am 22.08.



Die Aktion, bei der im Rahmen des Antira / Klimacamps von den AktivistInnen Flyer verteilt wurden, ist von Sicherheitskräften und Polizei schnell und recht rabiat gegenüber den friedlichen TeilnehmerInnen beendet worden. Siehe auch den Bericht bei IndyMedia.

Eine Seefahrt die ist lustig...

Gestern hatte ich mir den Hamburger Hafen mal unter anderen Gesichtpunkten, wie ihn normalerweise Touristen mit den sonst üblichen Hafenrundfahrten erleben, ansehen können. Im Rahmen des Antira/Klimacamps in Hamburg - Lurup wurde eine alternative Hafenrundfahrt durchgeführt, in dem die Geschichte des Hafens im Kontext zur Geschichte und aktuellen Lage der Migration gestellt wurde. Es wurde in mehreren konkreten Beiträgen, die teilweise auf dem Camp entwickelt wurden deutlich gemacht, daß es sich dabei durchaus nicht um Ereignisse aus der Mottenkiste des deutschen Imperialismus handelt, über die dieser gerne -“ wie beispielsweise im Falle des Völkermordes an den Herero und Nama -“ den Mantel des Schweigens breiten würde.

Auch heute versuchen Menschen vor den Folgen des Raubaus an den Ressourcen durch internationale Großkonzerne in ihren Heimtländern und der damit meist einhergehenden politischen Repression zu flüchten. Oft ist nach teilweise jahrelanger Odyssee das Ziel die Bundesrepublik Deutschland. Dabei gehen diese Menschen verzweifelt Risiken ein. Nicht nur, daß beispielsweise in Hamburg nur ca. 10 blinde Passagiere im Jahr -“ falls sie die Überfahrt überhaupt überleben - überhaupt dazu kommen, einen Asylantrag zu stellen.
Sofern ihnen die Einreise gelingt besteht die einzige Möglichkeit, durch Arbeit an Geld zu kommen, oft darin, einen „illegalen“ Job als Hilfsarbeiter im Hafen anzunehmen, mit allen Konsequenzen wie völliger Rechtlosigkeit, lächerlicher Löhne, gefährlicher Arbeit -“ von Sozial- und Krankenversicherung natürlich völlig abgesehen.

Die Rundfahrt gab hier ca. 100 interessierten Menschen -“ meist TeilnehmerInnen des Camps einen konkreten Einblick.

Eine weitere Station war das umstrittene und laut "Welt" offenbar ohne endgültige Genehmigung im Bau befindliche Kohlekraftwerk Moorburg. Während jeder kleine Schrebergärtner, der seine Hütte auch nur um einen halben Meter höher baut als vorgesehen, alsbald Probleme mit dem Amt bekommt und selbige abreißen darf, ist das in diesem Fall offensichtlich kein Problem:
Um das Kraftwerk genehmigt zu bekommen, handelte Vattenfall mit dem CDU-Senat im November eine umstrittene Vereinbarung aus. Darin verpflichtet sich der Konzern zu Umweltschutzmaßnahmen, unter anderem zu einer CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS). Der Energiekonzern verspricht, “spätestens zum 31.12.2013 genehmigungsfähige Anträge- für die Zulassung einer solchen Anlage einzureichen und sie drei Jahre nach der Genehmigung in Betrieb zu nehmen. Vattenfall gibt sich damit extrem optimistisch, denn alle Experten gehen von einer Verfügbarkeit frühestens im Jahr 2020 aus. Im CDU-Wahlprogramm steht jedenfalls: “Das neue Kraftwerk soll eine CO2-Abtrennung erhalten und ist damit technologisch wegweisend.-
(Via Klimalügendetektor)

Die Moorburger Baustelle wurde gestern von einigen Aktivisten teilweise besetzt. Von der Barkasse aus wurden lautstark solidarische Grüße übermittelt. Die Barkasse wurde zeitweise von 5 (!) Booten der Hamburger Polizei daran gehindert, sich der Baustelle zu nähern.

Bilderserie: Besetzter Baukran auf der Baustelle Moorburg

Dieselben Polizeiboote waren jedoch nicht in der Lage, ein Binnenschiff, das die Barkasse beinahe in voller Fahrt gerammt hatte, von dieser Aktion abzuhalten.

Die Gefahr geht für die Polizei und die politisch Verantwortlichen offenbar nicht von derartigen Idioten oder gar den Machenschaften der Energiekonzerne sondern von denen aus, die in Gefahr gebracht werden und sich dagegen wehren. In dieselbe Kerbe haut vor allem auch das "Hamburger Abendblatt".

Bilderserie: Eines der fünf Polizeiboote vor der Baustelle

Das Camp geht noch bis zum 24.08.2008, am Freitag ist eine Demonstration zum Abschiebeflughafen in Hamburg Ohlsdorf vorgesehen.

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