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Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart verurteilt die undemokratische Behinderung des Aktionszuges „Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik“

Folgende Pressemitteilung erschien soeben:
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt die undemokratische Behinderung des Aktionszuges „Klassenkampf statt Wahlkampf -“ Gegen den Notstand der Republik“

Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf -“ Gegen den Notstand der Republik“ durfte am 13. September nicht von Karlsruhe nach Ludwigsburg fahren.
Während in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung das Recht hatte, die künstlerische Aktion vor Betrieben und in den Straßen zu sehen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, wird ihr das in Baden -Württemberg verwehrt.

In den für Baden-Württemberg auferlegten behördlichen Auflagen sehen wir einen unzulässigen Eingriff in das Versammlungsrecht. So sollen unter anderem keine Darsteller auf den Wagen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h mitfahren dürfen, an jeder roten Ampel soll ein Stopp erfolgen und vieles mehr.

Warum soll das, was bei jedem Faschingsumzug kein Problem darstellt, bei einer politischen Aktion unmöglich sein? Die Aktion wendet sich sich gegen Angriffe auf demokratische Rechte, gegen Bundeswehreinsätze nach innen und außen und gegen eine damit einhergehende Militarisierung der Gesellschaft.

Thomas Trüten, einer der Sprecher des Bündnisses: „Ich habe den Eindruck, daß alle Register gezogen werden, um mit bürokratischen Mitteln missliebigen Protest gegen die gegenwärtig herrschende Politik zu behindern. Wenn sich die Landesregierungen mit ihren Entwürfen durchsetzen, wären es gerade auch gewerkschaftliche Kämpfe, die behindert werden würden. Faschistische Aktivitäten dagegen wären kaum berührt, wie gerade in Bayern hinreichend beobachtet werden kann.“

Diese Einschränkungen reihen sich ein in zahlreiche Behinderungen der Versammlungsfreiheit. Sie zeigen auch, daß trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, der bayerischen Variante vorläufig die Sanktionsmöglichkeiten zu nehmen, die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht vom Tisch ist.

Unser Bündnis besteht aus über 100 Organisationen und Einzelpersonen. Wir wenden uns seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechtes. Dazu haben wir mehrere Veranstaltungen und Protestaktionen, darunter eine Großdemonstration im Dezember 2008 mit 6000 Teilnehmern durchgeführt.
Wir fordern eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage.

Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf -“ Gegen den Notstand der Republik“ soll ungehindert durch Baden-Württemberg fahren dürfen, auch wenn dies der Landesregierung nicht passt.

Supreme Court ordnet neue Anhörung für Troy Davis an

Das Berliner Bündnis für Mumia Abu-Jamal informiert:
Der US Supreme Court entschied trotz Sommerpause, den Fall von Troy Davis erneut vor das im Bundesstaat Georgia ansässige Bezirksgericht zu verweisen. Das ist eine riesige Entwicklung, jedoch (wie so häufig) nicht völlig ohne Haken.

Der SC hat sich selbst vor einer Entscheidung gedrückt und das Ganze zurückgeschickt, wo es angefangem hat. Positiv ist, dass er ausdrücklich sagt, das Bezirksgericht soll auch Beweise würdigen, die im ursprünglichen Verfahren nicht erhältlich waren und eine Unschuldsvermutung nahelegen. Aber das bedeutet jetzt nicht automatisch, dass diese auch für zutreffend eingestuft werden.

Es ist jedoch ein großer Etappensieg im Kampf umd as Leben von Troy Davis. Das ist der Verdienst seiner Familie und Unterstützer_innen sowie der weltweiten Anti-Todesstrafenbewegung. Jetzt gilt es, den Druck aufrecht zu erhalten - dann kann Troy Davis gewinnen.

Eine erste US-Presseschau dazu:


SCOUS Blog on Troy Davis decision:
http://www.scotusblog.com/wp/hearing-on-innocence-claim-ordered/


The Atlanta Journal-Constitution: Court says Troy Davis can present evidence
Condemned killer on death row for murder of off-duty police officer
http://www.ajc.com/news/court-says-troy-davis-117260.html

AP - S. Ct. orders new hearing for Troy Davis http://www.google.com/hostednews/ap/article/ALeqM5igXfqGonSLFvkDzm_G47hMEs-qdQD9A4N8HG0

Hearing ordered for Troy Davis
http://www.capitaldefenseweekly.com/blog/?p=4887


Innocence Blog - U.S. Supreme Court Orders Hearing for Troy Davis
http://www.innocenceproject.org/Content/2118.php

How many justices decided death and innocence (and original habeas) are different in Davis http://sentencing.typepad.com/sentencing_law_and_policy/2009/08/how-many-justices-decided-death-and-innocence-and-original-habeas-are-different.html

CNN - Justices grant Georgia inmate's request to delay execution  http://edition.cnn.com/2009/CRIME/08/17/georgia.scotus.troy.davis/index.html?eref=edition_us

NAACP - Victory for Troy Davis at Supreme Court! http://www.iamtroy.com/



NAACP fordert vom Justizminister eine Untersuchung von Mumias Abu-Jamal's Fall

Mitte Juli verabschiedete die Bürgerrechtsorganisation NAACP eine Resolution an den Justizminister der USA, Eric Holder. Im Anschluss an eine Gastrede von Präsident Obama forderte der Verband eine Untersuchung des Rassismus in der US-Justiz am Beispiel von Mumia Abu-Jamal und seiner über 27 Jahren währenden Unrechtsbehandlung.
  • Ein sehr aufschlussreicher englischer Artikel darüber erschien am 31. Juli in der Philadelphia Tribune.
  • Linn Washington Jr. (Professor für Journalistik, Phildadelphia) veröffentlichte einen umfangreichen Bericht in englischer Sprache.
  • Hans Bennett (Journalists For Mumia) veröffentlichte einen  Bericht, ebenfalls in englischer Sprache.
  • Die 450. Kolumne von Mumia Abu-Jamal in der Tageszeitung "Junge Welt" vom 08.08.2009: Als Journalist in der Hölle: Wie der seit Jahrzehnten im Todestrakt Gefangene seine Artikel verfaßt. Wie er sich gegen Schikanen wehrt. Und wie das Leben im Knast manches Mal die ganz bitteren Themen liefert
  • Ein interessantes Video Interview mit dem Autor J. Patrick O'Connor (The Framing Of Mumia Abu-Jamal, Lawrence Hill Books (May 1, 2008) über die Begebenheiten der Nacht des 9. Dezember 1981, in der Mumia niedergeschossen und später des Mordes angeklagt wurde. Auch dieses leider nur in englischer Sprache:

Quelle: U.a. Rundbrief des Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Hamburg: Tausende gegen Polizeigewalt - für Kennzeichnungspflicht

Mehrere tausend Menschen protestierten heute nach dem Spiel St. Pauli vs. RW Ahlen (2:1) bereits zum zweiten Mal gegen die Polizeigewalt in der Stadt. Konkreter Anlaß der Demonstration, die an der Südkurve startete und durch St. Pauli und das Schanzenviertel führte, waren die Polizeieinsätze nach dem Schanzenfest vom 4. Juli. Dabei fand auch ein Einsatz gegen die Fankneipe "Jolly Rogers" statt, wobei ein unbeteiligter Gast schwer verletzt wurde. Ihm wurde von Polizeibeamten die Zähne per Schlagstock ausgeschlagen.
Fronttransparent

In diversen Redebeiträgen wurde die Polizeigewalt in Zusammenhang gestellt mit der Umstukturierung der Kieze und den Folgen für die dortige Lebens- und Wohnkultur. Gefordert wurde unter anderem die lückenlose Auklärung der Angriffe und die Bestrafung der verantwortlichen Polizeischläger sowie die längst überfällige Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz.

Das Schanzenfest wird am 12. September erneut stattfinden. Zu hoffen ist, daß sich die Polizei wie heute auch im Hintergrund hält das macht, wozu sie da ist: Den Verkehr zu regeln.

Ausstellungseröffnung: "Oury Jalloh - Break the Silence"

Heute findet ab 19 Uhr die Eröffnung der Ausstellung "Oury Jalloh - Break the Silence" im "Las Primas" in der Wrangelstraße 54 in Berlin statt. Die Ausstellung ist dort bis zum 10. August zu sehen.

Am 7. Januar 2005 starb Oury Jalloh, Flüchtling aus Sierra Leone. An Händen und Füßen fixiert verbrannte er auf einer Pritsche in Obhut der Dessauer Polizei durch ein Feuerzeug, das aus dem Nichts auftauchte. Für das Gericht ist der Fall abgeschlossen: zwei angeklagte Polizisten wurden trotz aller Widersprüche freigesprochen. Seit über vier Jahren kämpfen Flüchtlinge und die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ um die Aufklärung seiner Todesumstände. Sie fordern eine unabhängige Untersuchungskommission. Marco del Pra-˜, Thomas Kriska und Umbruch Bildarchiv haben diesen Kampf fotografisch begleitet. In Zusammenarbeit mit der Initiative Oury Jalloh und Carmina vom Restaurant "Las Primas" haben sie eine Fotoausstellung vorbereitet, die ab dem 9. Juli im Las Primas zu sehen ist. Zur Eröffnung gibt es eine Infoveranstaltung der Initiative zum Stand der Dinge, speziell zur Einrichtung einer Unabhängigen Kommission.

"Polizisten haben gelogen, das Gericht hörte zu" Ausstellung über den Tod des in Dessauer Polizeigewahrsam verbrannten Flüchtlings Oury Jalloh eröffnet in Berlin. Ein Gespräch mit Yufanyi Mbolo

Verkehrsanbindung:
U-Bhf. Schlesisches Tor, Bus 147, 265

Nicht einmal ein Schatten seiner selbst

Ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes will das Gespräch seines Lebens mitgehört haben. Der einzige Haken an der sensationellen Geschichte ist, dass es den V-Mann -º123-¹ gar nicht gibt...

1998 wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (nach § 129a) vom Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV Maßnahmen zur Telefon- und Briefüberwachung beantragt.


Ein solcher Eingriff erfolgt - der geltenden Rechtsprechung folgend - nicht aufgrund der politischen Einstellung, sondern durch Darlegung -ºtatsächlicher Anhaltspunkte-¹, was - immerhin - einem Wirklichkeitsgrad von plus/minus 50 % entspricht.

In diesem Fall musste ein einziger -ºtatsächlicher Anhaltspunkt-¹ reichen, der es dafür in sich hatte: Ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes will just vor Beantragung oben erwähnten Eingriffs ein Gespräch zwischen mir und anderen Personen mitbekommen haben. Anschließend soll und will der V-Mann das Gespräch protokoliert haben. Von den durch Schwärzungen unkenntlich gemachten Passagen abgesehen gleicht es einer Lebensbeichte, die von schwerer Kindheit und Leben als Berufsrevolutionär über aktuelle bis hin zu geplanten Anschlägen reicht.

Vorsichtshalber legte das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV auch noch eine -ºKurzbiografie-¹ über mein politisches Leben bei, das mit großer Akribie über 30 Jahre hinweg polizeiliche und geheimdienstliche Erkenntnisse zusammenfasst. Dank besagter -ºLebensbeichte-¹ und beigelegter Hintergrundsberichte wurde der Antrag vom G-10-Ausschuss des Bundestages für drei Monate bewilligt.

Nach drei Monaten ohne Ergebnisse wurde eine Verlängerung beantragt. Dieses Mal diente als einziger
-ºtatsächlicher Anhaltspunkt-¹ ein Telefonat zwischen mir und einem ebenfalls im Verdacht stehenden Mitglied besagter terroristischen Vereinigung. Der Inhalt des Gespräches ist geschwärzt worden. Offensichtlich ging der G-10-Auschuss davon aus, das es sich um eine Telefonat zwischen -ºTerroristen-¹ handelte und verlängerte die G-10-Maßnahmen um weitere drei Monate. Auch diese drei Monate vergingen und ergaben nichts. Danach wurde keine weitere G-10-Maßnahme beantragt bzw. genehmigt. Das 129a-Verfahren wurde eingestellt.

Trotz der selektiv zur Einsicht überlassenen Akten und der darin vorgenommenen Schwärzungen, die für gewöhnlich eine Überprüfung erschweren bzw. unmöglich machen, reichte ich Klage gegen die o.g. Maßnahmen ein.

Im Kern geht es darum, folgenden Nachweis zu führen:

• Der V-Mann, der makabrerweise auch noch -ºV-Mann 123-¹ heißt, existiert gar nicht. Er ist eine Erfindung, das Gespräch wurde nie geführt.
• Das abgehörte Telefonat, das die intensiven Beziehungen terroristischer Mitglieder belegen soll, würde das Gegenteil beweisen, wenn der Inhalt nicht unterschlagen worden wäre.
• Die massiven Schwärzungen an entscheidenden Stellen und die vorenthaltenen Akten dienen nicht dem Schutz der Bundesrepublik Deutschland und deren V-Männer. Sie sollen die gezielte und vorsätzliche Manipulation vertuschen, mithilfe derer der G-10-Ausschuss mit frisierten und nicht vorhandenen -ºBeweisen-¹ getäuscht werden sollte.

Die politische Brisanz dieses -ºFalles-¹
In der Vergangenheit traten schon verschiedene V-Männer auf, die gelogen haben bzw. zu Aussagen erpresst wurden. Meist konnte man dies nur nachweisen, nachdem diese -ºverbrannt-¹ waren, also ihre Identität nicht mehr verheimlicht werden konnte (wie im Fall des V-Mannes Klaus Steinmetz). In vielen anderen Fällen werden jedoch -ºAussagen-¹ in ein Verfahren eingeführt von V-Männern, die mit ihrer Identität verborgen bleiben und deren Belastungen nur durch -ºDritte-¹ vor Gericht angeboten werden.

In diesem Fall geht es darum, nachzuweisen, dass es diesen V-Mann -º123-¹ gar nicht gibt, dass er eine aus welchen -ºQuellen-¹ auch immer vollgestopfte Fantasiegestalt ist.

Verständlicherweise werden sich viele zu Recht fragen, wie man die Nicht-Existenz eines V-Mannes nachweisen kann, wenn dessen -ºIdentität-¹ von Geheimdiensten geschützt wird?

Es ist glücklichen und peniblen Gründen zu verdanken, dass dies ausnahmsweise möglich ist. Ich möchte hier nur zwei Gründe nennen:
1. Auch der Verfassungsschutz macht Fehler: Trotz zahlreicher Schwärzungen wurde vergessen, die in einer Fußnote versteckten Namen unkenntlich zu machen, die für den Nachweis gezielter Manipulation von erheblicher Bedeutung sind.
2. Auch der Verfassungsschutz kann gelegentlich über seine eigene Masslosigkeit stolpern. Die -ºLebensbeichte-¹ ist so dermaßen übertrieben-geschmacklos, dass man eine solche nicht einmal in einem schlechten James-Bond-Film durchgehen lassen würde.

Stand der Dinge ist, dass das Verwaltungsgericht Berlin unserer Argumentation und unserem Verlangen, die geschwärzten und vorenthaltenden Unterlagen für das Hauptverfahren freizugeben, insoweit folgt, dass es für dem 8. Juli in Berlin eine mündliche Verhandlung anberaumt hat, um diese Fragen zu klären.
Im letzten Schreiben des VizePräs. des Verwaltungsgerichtes vom 15.6.2009 an den Verfassungsschutz moniert dieser aufmerksam, dass selbst dem Gericht nur selektiv Akten zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Akten, aus denen die "Erforderlichkeit der Maßnahme" hervorgehen könnte. Er fordert dazu auf, die "Übersendung des vollständigen Erstantrages" zu veranlassen.

Bis heute liegt der vollständige Erstantrag nicht vor.

Die mündliche Verhandlung zu den o.g. Streitfragen findet statt am

Mittwoch, den 8. Juli 2009 um 10.30 Uhr

Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin

Stuttgart: „Demokratieabbau und Repression: Wieviel Obrigkeit verträgt die Demokratie?“

Am Donnerstag den 9. Juli veranstaltet das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit um 19 Uhr einen Vortrag mit Dr. Rolf Gössner in der Gaststätte Friedenau, Rotenbergstr. 127, Stuttgart-Ost (Stadtbahn U9 bis Haltestelle Raitelsberg) Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten.


Das unter dem Thema „Demokratieabbau und Repression: Wieviel Obrigkeit verträgt die Demokratie?“ stehende Referat soll die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg im Kontext allgemein zunehmender Beschränkungen der Bürgerrechte zum Thema haben.


Dazu sollen auch Möglichkeiten dagegen aktiv zu werden aufgezeigt und diskutiert werden. Der Gastreferent Dr. Rolf Gössner, ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und setzt sich als Rechtsanwalt, Publizist und Parlamentarischer Berater für Bürgerrechte ein. Für sein Engagement wurde er 2008 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Für interessierte Pressevertreter besteht die Möglichkeit vor der Veranstaltung Interviews mit dem Referent oder auch einem Bündnissprecher zu führen.


Weitere Informationen:


Bündnisseite: http://www.versammlungsrecht2009.de

Einladungsflyer: http://www.versammlungsrecht2009.de/neu/pics/Kopiervorlage.pdf

Webseite des Referenten: http://rolf-goessner.de/

Webseite der Internationalen Liga für Menschenrechte: http://www.ilmr.de/

Veranstaltungshinweis: Das neue Versammlungsrecht Hannover, 27. Juni 2009

Veranstaltung mit Thomas Trüten vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Dem Bündnis gehören mehr als 100 Organisationen und Einzelpersonen aus allen gesellschaftlichen Bereichen an.  Es wird berichtet über die Inhalte und Hintergründe der geplanten Verschärfungen und über ihre Erfahrungen beim Aufbau und der Arbeit des Bündnisses.

Im vorigen Jahr wurde im Zuge der Föderalismusreform das Versammlungsgesetz in Bayern deutlich verschärft. Angeblich gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, entpuppt sich dieses Gesetz jedoch als das Gegenteil. Es erschwert jegliche Versammlungen unter freiem Himmel wie auch in geschlossenen Räumen. Nach bayerischem Vorbild sollte Anfang des Jahres 2009 auch in Baden - Württemberg Versammlungen ein derartiges Versammlungsrecht verabschiedet werden. Dagegen entwickelte sich wie zuvor in München ein breites Bündnis. In Stuttgart, Mannheim und Freiburg fanden jeweils größere Proteste mit insgesamt über 10000 Teilnehmern statt. Ende März gab es eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsklage von 13 bayerischen Organisationen. Vom Ausgang der Auseinandersetzung hängt auch für die anderen Bundesländer einiges ab, wie auch in Niedersachsen werden die anderen Bundesländer das Versammlungsrecht einschränken wollen.

Inzwischen hat die bayerische CSU / FDP Regierung einen neuen Entwurf eingebracht, der zwar in einigen Teilen verbessert, in anderen Punkten jedoch hinter die Eilentscheidung zurückfällt. Das ist eine Herausforderung an alle AntifaschistInnen, DemokratInnen, GewekrschafterInnen und andere politische AktivistInnen.

Hannover, Pavillon | 27. Juni 2009 12 Uhr

Die Veranstaltung wird organisiert von der Roten Hilfe Hannover, DGB Jugend Hannover, Pavillon, attac Hannover und Verdi-Bildungswerk.
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