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Offener Brief der Internationalen Kampagne: Die Zeit ist reif: „Freiheit für Abdullah Öcalan - Für einen gerechten Frieden in der Türkei“

Im Januar dieses Jahres wurde vom südafrikanischen Gewerkschaftsverband COSATU (Congress of South African Trade Unions) und der Kurdischen Aktionsgruppe für Menschenrechte (Kurdish Human Rights Action Group, KHRAG) die internationale Kampagne „Die Zeit ist reif: Freiheit für Abdullah Öcalan -“ Für einen gerechten Frieden in der Türkei- ins Leben gerufen. Das Hauptziel der Initiative ist die Förderung eines gerechten Friedens in der Türkei und in der Region. „Das autoritäre Regime von Präsident Erdogan hat in den letzten Jahren eine interne und externe Politik des Expansionismus und der Aggression verfolgt. Diese expansionistische Politik hat sich negativ auf die Kurden in der Türkei ausgewirkt und die Friedensbemühungen im Nahen Osten, Nordafrika, Kaukasus und Europa untergraben.- Die Freilassung von Abdullah Öcalan als legitimer Vertreter der kurdischen Gesellschaft sei unabdingbar, um in der Türkei und der gesamten Region den Weg für Frieden zu ebnen. „Wir wissen aus unserer eigenen Erfahrung in Südafrika, dass die Freilassung der legitimen und glaubwürdigen Führungspersönlichkeiten unumgänglich und eine notwendige Voraussetzung für jeden Friedensprozess ist-, so die Initiator*innen.

Die Initiatoren der Kampagne möchten mit einer koordinierten internationalen Solidaritätskampagne die UN zum Handeln bewegen. Ziel der Initiatoren ist es auch die Anzahl der Unterstützer dieses Appells zu steigern und dadurch der Forderung nach Freiheit für Öcalan Nachdruck zu verleihen. Der Kampagne haben sich bisher zahlreiche Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen rund um den Globus angeschlossen. In Deutschland haben unter anderem die Rote Hilfe e.V., die Interventionistische Linke und das Ya-Basta-Netzwerk ihre Unterstützung erklärt.

Wir dokumentieren den Offenen Brief, für den weitere UnterzeichnerInnen gesucht werden: Per E-Mail: sgcentral@un.org und eine Kopie an: sakhrag@gmail.com

António Guterres

Generalsekretär

Vereinte Nationen

New York, NY

Per E-Mail: antonio.guterres@un.org

Offener Brief der Internationalen Kampagne

Die Zeit ist reif: „Freiheit für Abdullah Öcalan - Für einen gerechten Frieden in der Türkei“

Sehr geehrter Herr Generalsekretär,

die Vereinten Nationen wurden gegründet, um Frieden und Sicherheit zu erhalten sowie freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln. Wir glauben, dass die Missachtung der grundlegenden Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den damit verbundenen internationalen Verträgen definiert sind, eine der Hauptursachen für die anhaltenden bewaffneten Konflikte ist, die das Engagement der Vereinten Nationen im Sinne einer Lösung erfordern. Wir würdigen Ihr Engagement, gewaltsame Konflikte durch Dialog und Verhandlungen zu lösen, sowie Ihre Unterstützung für die Friedenskonsolidierung in verschiedenen Ländern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Daher wenden wir uns mit großen Hoffnungen und Erwartungen an Sie, um bei der Lösung eines der ältesten Konflikte der Welt zu helfen, der für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist.

Die Republik Türkei, ein UN-Mitgliedstaat, stellt eine fundamentale Bedrohung für Frieden und Stabilität in der heutigen Welt dar. Unter der Präsidentschaft von Recep Tayyip Erdogan ist die Türkei zu einer großen Bedrohung für die regionale und globale Ordnung geworden, weil sie eine aggressive Außenpolitik mit direkter militärischer Intervention in verschiedenen Konfliktzonen verfolgt und damit gegen internationale Rechtsnormen und -vorschriften verstößt. Die expansive Politik der Türkei in Syrien und im Irak sowie die Interventionen in Libyen, im östlichen Mittelmeerraum und im Kaukasus haben blutige Konflikte ausgelöst oder verschärft und zu zunehmenden Menschenrechtsverletzungen, Verlusten von Menschenleben, Vertreibung und Instabilität geführt.

Die Türkei hat wenig Rücksicht auf das Grundprinzip der Souveränität von UN-Mitgliedsstaaten genommen und hat offen und wiederholt die territoriale Integrität ihrer Nachbarn und anderer Länder verletzt. Im März 2018 besetzte die Türkei die kurdische Stadt Afrin und umliegende Gebiete in Nord- und Ostsyrien. Da die UNO die türkische Invasion nicht als Besatzung verurteilte und keine Maßnahmen ergriff, hat die Türkei ihre Besatzungspolitik bis heute fortgesetzt. Im Jahr 2019 besetzte die Türkei die Städte und umliegenden Gebiete von Ra's al-Ayn (Serêkaniyê) und Tal Abyad (GirêSipî) in Nord- und Ostsyrien. Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Arabische Republik Syrien veröffentlichte am 14. August 2020 einen 25-seitigen Bericht, in dem sie ihre Erkenntnisse aus den zwischen dem 11. Januar und dem 1. Juli 2020 durchgeführten Untersuchungen darlegt. Der Bericht dokumentiert, wie die von der Türkei unterstützte Syrische Nationale Armee (SNA) in Afrin und Umgebung möglicherweise Kriegsverbrechen wie Geiselnahme, grausame Behandlung, Folter und Vergewaltigung begangen hat.

Die Innen- und Außenpolitik des türkischen Staates ist von Frauenfeindlichkeit, Diskriminierung und Unterdrückung geprägt, und der türkische Staat sowie das türkische Militär sind bekannt für systematische und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gegen bedrohte religiöse Minderheiten wie Jesiden, Christen und Aleviten sowie gegen Verteidiger der Menschenrechte und der demokratischen Opposition, einschließlich derjenigen islamischen Glaubens. Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie die Türkei, ein UN-Mitgliedstaat, ihre internationalen Verpflichtungen vorsätzlich ignoriert. Allein im letzten Jahr haben viele internationale Organisationen, darunter das Europäische Parlament, der Europarat, der Europäische Rat, die NATO und die Arabische Liga sowie der UN-Menschenrechtsrat und internationale Menschenrechtsorganisationen Sondersitzungen abgehalten oder Berichte herausgegeben, in denen sie zu Recht den demokratischen Rückschritt und die Menschenrechtsverletzungen der Türkei verurteilt haben.

Wir glauben, dass es an der Zeit ist, die Türkei aufzufordern, ihren Verpflichtungen gemäß dem humanitären Völkerrecht nachzukommen und insbesondere die UN-Verträge einzuhalten, die die Türkei unterzeichnet hat. Die türkische Regierung hat das Kriegsrecht erklärt und damit das Völkerrecht in Bezug auf die Kurden in der Türkei außer Kraft gesetzt. Die türkischen Streitkräfte greifen ständig und systematisch ungestraft kurdische Gebiete im Norden und Osten Syriens sowie im Nordirak an, riskieren dabei das Leben von Zivilisten und bauen und unterhalten Stützpunkte und Außenposten in diesen Regionen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der nationalen Souveränität, das die UNO zu wahren versucht.

Seit ihrer Gründung hat die Türkei eine harte und kompromisslose Politik der offiziellen Leugnung der Existenz der kurdischen Gesellschaft, ihrer Identität und Kultur betrieben, obwohl es die größte nicht-türkische Nation innerhalb der modernen Grenzen der Türkei ist. Diese Kampagne der Leugnung und Verfolgung umfasste außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen, die Zerstörung von Tausenden von Dörfern und andere Menschenrechtsverletzungen. Als direkte Folge dieser Politik brach ein bewaffneter Konflikt zwischen den türkischen Streitkräften und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) aus, der nun schon fast vier Jahrzehnte andauert. Dieser Konflikt wurde von vielen spezialisierten Organisationen und internationalen Experten, darunter auch dem höchsten Gericht Belgiens, als nicht-internationaler bewaffneter Konflikt charakterisiert. Es hat mehrere nationale und internationale Initiativen gegeben, diesen bewaffneten Konflikt auf friedliche Weise zu lösen, die alle vom Vorsitzenden der PKK, Herrn Abdullah Öcalan, der die PKK 1978 gegründet hat und nun seit über 20 Jahren in Isolationshaft sitzt, begrüßt und unterstützt wurden. Herr Öcalan, der von Millionen Kurden als legitimer Vertreter der kurdischen Gesellschaft und Anführer seines Widerstandes gegen die Unterdrückung durch den türkischen Staat akzeptiert wird, spielte von 2013 bis 2015 eine zentrale Rolle in den Gesprächen mit der türkischen Regierung über eine friedliche Lösung. Er ist unbestreitbar der Gesprächspartner für einen ehrenhaften und effektiven Frieden. Die Freiheit für den Repräsentanten der kurdischen Gesellschaft, Herrn Abdullah Öcalan, ist für die Lösung der kurdischen Frage unerlässlich.

Für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage und im weiteren Sinne für den Schutz der Menschenrechte und die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts müssen sich die Vereinten Nationen mit Herrn Öcalan auseinandersetzen und in einem ersten Schritt die Isolation und die unmenschlichen Haftbedingungen, unter denen Herr Öcalan leidet, sofort thematisieren und sich für seine sofortige Freilassung einsetzen.

Trotz der kompromisslosen Politik der türkischen Regierung und ihres aggressiven Vorgehens gegen diejenigen, die für den Dialog eintreten und Friedensinitiativen fördern, fordert die kurdische Gesellschaft weiterhin eine friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage. Im ganzen Land wird die kurdische Gesellschaft mit dem Kriegsrecht bestraft und der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan, der wiederholt sein Interesse an der Arbeit für Frieden und Gerechtigkeit in der Türkei bekundet hat, wird weiterhin isoliert und in Einzelhaft gehalten. Dabei hatte die Umsetzung von Abdullah Öcalans Strategie einer demokratischen, geschlechtergerechten Gesellschaft und des Zusammenlebens der ethnischen und religiösen Gesellschaften durch die Kurden zu einer neuen Hoffnung auf Frieden geführt.

Das Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) des Europarats bestätigte unsere Behauptungen bezüglich der unmenschlichen Haftbedingungen von Herrn Öcalan in seinem Bericht vom August 2020, der eine Diskussion über die Bedingungen des geschlossenen Hochsicherheitsgefängnisses Typ-F- Imrali beinhaltete, in dem dieser seit 1999 festgehalten wird. Hinsichtlich der Bedingungen aufImrali wurde ein totales Verbot von Kontakten mit der Außenwelt (einschließlich Korrespondenz mit den Anwälten) über alle im Imrali-Gefängnis inhaftierten Gefangenen verhängt, was zu einer Art von Incommunicado-Haft führte. Das CPT stellte fest, dass "ein solcher Zustand nicht akzeptabel ist und eindeutig gegen verschiedene relevante internationale Menschenrechtsinstrumente und -standards verstößt". Das türkische Gesetz über den Vollzug von Strafen und Sicherheitsmaßnahmen (LESSM) wurde vom CPT als grundlegend mangelhaft befunden und sollte nicht nur in Bezug auf dasImrali-Gefängnis, sondern für das gesamte Gefängnissystem überarbeitet werden. Alle Anträge von Anwälten und fast alle Anträge von Familienangehörigen, Herrn Öcalan zu besuchen, wurden seit Oktober 2014 abgelehnt. Dies stellt eine klare Verletzung der grundlegenden Menschenrechte dar. Wir erinnern an den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Juan Méndez an die UN-Generalversammlung im Oktober 2011, in welchem er feststellte, dass Isolationshaft "der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommen kann, wenn sie zur Bestrafung eingesetzt wird", und alle Länder aufforderte, diese Praxis zu verbieten, außer unter sehr außergewöhnlichen Umständen, wo sie so kurz wie möglich eingesetzt werden sollte.Das CPT forderte die türkischen Behörden erneut auf, das Haftregime, das in den türkischen Gefängnissen auf Häftlinge angewandt wird, die zu einer schweren lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, im Lichte der in den Absätzen 82 bis 84 des Berichts über den Besuch 2013 dargelegten Grundsätze vollständig zu überarbeiten, da die derzeitigen Haftbedingungen in der Türkei gegen die Standard-Mindestregeln der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) verstoßen.

Sehr geehrter Herr Generalsekretär!

um des Friedens und der Stabilität in der Türkei und der Region willen bitten wir Sie, den OHCHR-Ausschuss gegen Folter zu aktivieren, um die Haftbedingungen von Herrn Abdullah Öcalan im Rahmen der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die von der Türkei 1998 unterzeichnet und ratifiziert wurde, unverzüglich zu untersuchen und zu behandeln. Wir bitten Sie auch, Ihre ganze Autorität als UN-Generalsekretär zu nutzen, um sich für die sofortige Freilassung des kurdischen Volksführers Abdullah Öcalan einzusetzen. In dieser kritischen Phase fordern wir die UN-Generalversammlung nachdrücklich auf, eine Initiative zur Ermöglichung von Friedensgesprächen zu starten und die Türkei aufzufordern, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Eine Kopie des Briefes ist zu senden an:

Dr. Michelle Bachelet, UN-Hochkommissarin für Menschenrechte
UN-Ausschuss gegen Folter

18. März: Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Der 18. März als internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären ArbeiterInnenbewegung an.

Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.

Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.

1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.

1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.

Auch 2021 gibt es bundesweit gibt es viele Aktionen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Eine Übersicht gibt es beim Bundesvorstand der Roten Hilfe. Am 20 März findet in Stuttgart die bundesweite Demonstration in Solidarität mit Jo & Dy statt. Die Demo richtet sich gegen die staatlichen Angriffe auf die antifaschistische Bewegung und steht auch im Kontext des Tages der politischen Gefangenen. Beginn ist um 14 Uhr am Hauptbahnhof. Hier findet ihr den Aufruf

Dimitris Koufontinas hat heute seinen Hungerstreik beendet



Dimitris Koufontinas

Quelle: noncopyriot.com
Der politische Gefangene Dimitris Koufontinas hat heute eine Erklärung veröffentlicht: „Solidarität ist die entscheidende Bedingung, die uns in den Kämpfen vereint.“

Solidarität ist die entscheidende Bedingung, die uns in den Kämpfen vereint.

Ich danke meinen Freund:innen und Genoss:innen, die sich mit mir solidarisiert haben. Ich danke allen fortschrittlichen Menschen für ihr Mitgefühl, das nicht bloß Sympathie für eine Person war, sondern in einem Moment des Kampfes, gegen eine unmenschliche Kraft.

Solidarität und Unterstützung, die gezeigt haben, dass es lebendige gesellschaftliche Kräfte gibt, die sich gegen Willkür, Gewalt und Autoritarismus wehren. Und das gibt neue Hoffnung.

Die herrschende Familie hat gezeigt, wie rücksichtslos sie die Gesetze und die Verfassung, die Rechtsprechung degradiert. Ich belasse es dabei.

Sie werden von den Menschen beurteilt, die auf die Straße gehen. Was da draußen passiert, ist viel wichtiger, als wie es angefangen hat.

Angesichts der Wucht dieser Kämpfe erkläre ich meinerseits, dass ich mit Herz und Seele bei euch bin, mitten unter euch.

Dimitris Koufontinas, 14. März, 2021

Quelle

Anmerkung: Ursprünglich veröffentlicht von eksegersi. Übersetzt von Riot Turtle mit Hilfe einer automatischen Übersetzungssoftware. Er bittet darum, kleinere Fehler in dieser Übersetzung zu verzeihen.

Berufsverbote: Betroffene warnen vor Wiedereinführung der Regelanfrage



Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) will vor jeder Beamteneinstellung und -beförderung die Verfassungstreue prüfen lassen. Dazu rbb: „Konkret prüft die Landesregierung, ob und in welcher Form beim Verfassungsschutz differenziert und strukturiert abgefragt werden kann“.

Ausgerechnet 50 Jahre nach der Verabschiedung des berüchtigten „Radikalenerlasses“ wird also über eine Wiederbelebung dieser Praxis laut nachgedacht - diesmal angeblich aus Sorge vor rechter Unterwanderung.

Aber wir wissen aus eigener Erfahrung: Die Einschränkung von Grundrechten und die Etablierung von Gesinnungsschnüffelei dienen nicht der Demokratie, sie fügen ihr schweren Schaden zu. Solche Maßnahmen des Staates richten sich damals wie heute in erster Linie gegen eine kritische linke Opposition. Der Kampf gegen Faschismus, Rassismus, Antisemitismus und rechte Hetze war damals und ist heute eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ausgerechnet an den sogenannten „Verfassungsschutz“ zu delegieren, kommt einem Suizid der Demokratie gleich. Dieser Geheimdienst brachte das erste NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern, weil der neonazistischen Partei aufgrund ihrer Durchsetzung mit „V-Leuten“ „mangelnde Staatsferne“ attestiert werden musste. Auch die jetzt angekündigte „Überwachung“ der AfD durch den „Verfassungsschutz“ wird absehbar nur zu einer noch stärkeren personellen und finanziellen Beteiligung des Staates an dieser Partei führen.

Das Grundgesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften bieten ausreichend Möglichkeiten, Mitglieder der rechten Szene aus sensiblen Bereichen des Öffentlichen Dienstes (Polizei, Militär, Justiz, Schulen) fernzuhalten -“ wenn das politisch gewollt ist. Doch obwohl in den letzten Jahren immer wieder rechtsextreme Netzwerke insbesondere in Polizei und Bundeswehr öffentlich wurden, ist gerade dort von diesen Möglichkeiten kaum Gebrauch gemacht worden. Auch juristisch bewegten sich solche Gedankenspiele auf dünnem Eis. Heute gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, mit dem verbindliche Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umgesetzt wurden. Es würde ein in jeder Hinsicht höchst bedenklicher Präzedenzfall geschaffen.

Die faktische Wiederbelebung eines „Radikalenerlasses“ wäre brandgefährlich. Am 28. Januar 2022 wird sich die Verabschiedung des seinerzeit von Bundeskanzler Willy Brandt initiierten Ministerpräsidentenbeschlusses zum 50. Mal jähren. Damals wurden zigtausende Menschen verhört, denunziert, ausgeforscht und ihre berufliche Existenz zerstört. Die Demokratie wurde nachhaltig beschädigt, ein Klima der Einschüchterung, der Angst und des Duckmäusertums erzeugt. Diese Erfahrung verpflichtet dazu, dass jeder neue Versuch unterbleibt. Dringend notwendig ist stattdessen die Aufarbeitung dieses finsteren Kapitels der Nachkriegsgeschichte und die Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen. Das bekräftigen damals Betroffene in einem Aufruf, der bereits von mehreren Gewerkschaftsvorsitzenden, Juristen, Künstlern sowie bisher über 500 weiteren Persönlichkeiten unterschrieben wurde.

Quelle: Presseerklärung des Arbeitsausschusses der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung demokratischer Rechte, 7. März 2020

Schon wieder ein KSK Skandal - es reicht, Kommando Spezialkräfte abschaffen!

Der für die „Reform“ des KSK zuständige General Kreitmayr ließ bereits im Frühjahr 2020 sogenannte Amnestieboxen in der KSK Kaserne aufstellen. Soldaten konnten dort straffrei geklaute Munition und Waffen abgeben. Dabei kam deutlich mehr zusammen als vermisst wurde. Am Ende kamen dabei 50000 Schuss Munition und diverse Handgraten zusammen.

Doch das ist nicht das erste mal das das KSK für Schlagzeilen sorgt. Seit der Gründung des KSK vor über 20 Jahren gibt es regelmäßig Skandale wegen faschistischen Soldaten. Todeslisten von politischen Feinden, abgezweigte Munition und Sprengstoff, das militärische faschistische Netzwerk um den KSK Soldaten „Hannibal“. 20 Jahre lang hat der Staat versucht diese Probleme klein zu reden und als „Einzelfälle“ abzustempeln.

Letztes Jahr haben sie eine Kompanie aufgelöst und die Operation „Eiserner Besen“ ausgerufen um das KSK zu reformieren. Doch anstatt faschistischen Strukturen im KSK konsequent nachzugehen, wurde mit den Amnestieboxen versucht das Naziproblem mit dem „eisernen Besen“ unter den Teppich zu kehren!

Das beweist wieder einmal, dass man sich beim zerschlagen von faschistischen Strukturen auch dieses Mal nicht auf den Staat verlassen kann. Dieser braucht die Bundeswehr zu sehr. Nach Außen kämpft die Bundeswehr in zahlreichen Ländern um deutsche Wirtschaftsinteressen durchzusetzen, und verursacht damit Tod, Armut und Flucht. Und nach Innen soll die Bundeswehr im Ernstfall soziale Aufstände niederschlagen. Mehr denn je müssen wir der Bundeswehr eine starke antimilitaristische Bewegung entgegenstellen.

Kein Einzelfall! KSK abschaffen!

Stuttgart, 27. Februar 2021

Infostand ab 13:00 Uhr

Kundgebung ab 14:00

Via Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart

Fotorückblick: Besetzerbewegung in Bochum

Foto: © Bernd Kreienbaum via Umbruch Bildarchiv
1981 war ein wichtiges Jahr für die frühere Besetzer*innenbewegung. Bundesweit gab es rund 595 Hausbesetzungen in 153 Städten. Darunter auch in Bochum. Von Heiko Koch erhielten wir diesen Bericht über die damalige Bewegung in Bochum. Die Fotos sind von Bernd Kreienbaum und stammen zum Teil aus der „Fotodokumentation ... über ein Jahr Kampf für ein autonomes Kulturzentrum in Bochum“ aus dem Jahr 1982. Vielen Dank dafür!

In Bochum war es schon im Oktober 1980 zu einer ersten Hausbesetzung gekommen. Im Jahr 1981 erfolgten vier weitere Hausbesetzungen. Vor allem aber kam es zwischen Mai und Dezember zu fünf Besetzungen von leerstehenden Fabriken für ein „Autonomes Zentrum“. Drei der besetzten Häuser wurden legalisiert. Alle anderen Projekte wurden geräumt und abgerissen. Waren es am Anfang des Jahres noch 500 Jugendliche/junge Erwachsene, die für ein „Autonomes Zentrum“ demonstrierten, verfünffachte sich die Zahl innerhalb weniger Monate. Polizeiliche Gewalt und eine von Unnachgiebigkeit und Arroganz geprägte Politik der Stadtführung gegenüber ihren Anliegen auf ein selbstverwaltetes Jugendzentrum motivierten immer mehr Jugendliche zum Protest. Das Thema Besetzungen wurde zum Politikum des Jahres 1981 in Bochum und die Ereignisse und ihre Folgen zogen weite bürgerliche Kreise mit in den Diskurs ein.

Zunächst wurde am 20. Mai 1981 die „Alte Mensa“ in der Nähe des Uni-Campus als „Autonomes Zentrum“ besetzt. Die „Alte Mensa“ war aber vielen zu weit außerhalb der Stadt und sie wurde nicht so stark frequentiert. Nach zahlreichen Behinderungen durch die Universitäts-Verwaltung wurde das Gebäude verlassen und anschließend auf Geheiß der Verwaltung zerstört und abgerissen.

Am 16. Juni wurde die erste leerstehende Fabrik auf der Hermannshöhe in der Bochumer Innenstadt besetzt. Die Stadt gab vor die Halle für ihre Verwaltung zu benötigen, ließ das Gebäude drei Tage später aber räumen, die rund 130 Besetzerinnen inhaftieren und den Komplex umgehend abreißen. Das städtische Vorgehen empörte nicht nur die Besetzerinnen und brachte der „Bewegung“ seitens bürgerlicher Kreise Sympathien ein.

Foto: © Bernd Kreienbaum | Seifert Fabrik an der Universitätsstraße
Als am folgenden Wochenende einige hundert Personen versuchten die ehemalige Seifert-Fabrik auf der Universitätsstraße zu besetzen kam es zu Verhaftungen. Um die Freilassung der Inhaftierten aus der Haft zu fordern, zogen einige Hundert Demonstrant*innen vor das Polizeipräsidium und veranstalteten ein Sit-In. Ohne ersichtlichen Anlass wurden sie dabei von der Polizei angegriffen, verprügelt und durch die Bochumer Innenstadt getrieben. Diese, von der Presse dokumentierten Vorgänge führten zu starken Kontroversen in der Öffentlichkeit und Politik. Am folgenden Tag besetzten fast 1.000 Personen das leere Fabrikgelände und am 4. Juli demonstrierten ca. 2.500 Menschen gegen die städtische Repression und für ein „Autonomes Zentrum“. Die „Fabrik Bewegung“ wurde zum lokalen Politikum des Jahres 1981.

In der Folgezeit fanden viele Konzerte und Veranstaltungen auf dem besetzten Gelände an der Universitätsstraße statt. Die Besetzung entwickelte sich zu einem Magneten für unterschiedlichste Szenen. In der beginnenden Urlaubszeit blieben aber nur wenige Besetzer*innen in der Fabrik. Diese sahen sich den sozialen Problemen auf dem Gelände nicht mehr gewachsen und beschlossen auf einer Vollversammlung am 3. August die Aufgabe des Geländes. Sie verließen das Gelände und am 19. August wurden die Reste der Hallen an der Universitätsstraße abgerissen.

In der Folgezeit führten die Besetzerinnen ihre Vollversammlungen an anderen Orten durch und blieben durch öffentliche Picknicks und Feste, Flugblätter und Demonstrationen weiterhin in der Innenstadt sichtbar. Weitere Besetzungsversuche in der Stadt blieben erfolglos. So besetzten z.B. am 15. Oktober Jugendliche den leerstehenden Schultheiss-Verladehof in der Innenstadt. Rund 40 Besetzerinnen wurden fest­genommen und erkennungs­dienstlich behandelt. Die Stadt und die Polizei wollten jede Haus- und Fabrikbesetzung in Bochums Innenstadt verhindern.

Am 11. Dezember 1981 kam es mit der Besetzung der „BO-Fabrik“ zur endgültig letzten Besetzung für ein Autonomes Zentrum. Die Stadt kündigte im Dezember 1981 den Abriss der Halle und ihrer Nebengebäude an der Stühmeyerstraße an, die bis dato vom Bochumer Schauspielhaus genutzt wurden. Am 11. Dezember 1981 blieben im Anschluss an die Theateraufführung „Die Hausbesetzer“ einige hundert Zuschauer*innen in der Aufführungshalle und besetzten so die „BO-Fabrik“.

Die Besetzung dauerte zwei Monate. Trotz zeitweise abgedrehten Strom und Heizung gelang den Besetzer*innen ein reichhaltiges Kulturprogramm. So trat unter anderem die Band „Ton Steine Scherben“ auf.

Demonstrationen und öffentliche Diskussionen begleiteten die Besetzung. Die Stadt Bochum aber lenkte nicht ein und agierte konfrontativ. Am 28. Januar fällte der Stadtrat den Beschluss zum Abriss der BO-Fabrik. Die BO-Fabrik wurde am 10. Februar 1982 unter massiven Polizeieinsatz geräumt, die verbliebenen Besetzerinnen abgeführt und der Gebäude­komplex umgehend abgerissen. Die Demonstration gegen den Abriss mobilisierte ca. 1.000 Besetzerinnen und Sympathisantinnen. Sie wurde von einer gleich großen Anzahl von Polizisten begleitet. Ein Flugblatt der Besetzerinnen beklagte im Anschluss zur Räumung massive Polizeigewalt. Zu weiteren Besetzungen für ein Autonomes Kulturzentrum kam es in Bochum nicht mehr.

Foto: © Bernd Kreienbaum via Umbruch Bildarchiv
„Geschichte wird gemacht, es geht voran“

Für die Stadt Bochum hatte sich aber mit der Räumung der BO-Fabrik das Problem mit Hausbesetzungen noch lange nicht gelegt. Im Gegenteil. Im Stadtteil Bochum-Weitmar kam es mit dem so genannten Heusnerviertel zu einem Anschluss an die 81er Bewegung.

Dieser Bereich des Stadtteils Weitmar sollte dem Bau einer Schnellstraße zum Opfer fallen. Nach und nach wurden seit 1981 in diesem zum Abbruch vorgesehenen Areal bis zu 20 Häuser zum Teil oder ganz besetzt. Die Hochphase der Besetzungen war von 1984 bis 1986. Durch Neu-Besetzungen und Zuzüge wandelte sich die Zusammensetzung der Bewohner*innen von eher alternativ-studentisch zu einer mehr subkulturell-autonom geprägten Szene. Im Jahr 1986 lebten dort rund 150 BesetzerInnen und über die Jahre hinweg dürften es einige Hundert Personen gewesen sein.

Ihr Viertel tauften die BesetzerInnen nach der dort größten Straße -“ der Heusnerstraße -“ als „Heusnerviertel“ und erklärten es zur „Staatsfreien Zone“. Nur mit massiven Polizeieinsätzen gelang es der Polizei Anfang und Ende 1986 das zum Teil verbarrikadierte Viertel einzunehmen und die städtisch angeordneten Hausabrisse einzuleiten. Abrisse, die unter massiven Rechtsbrüchen der Stadt Bochum angeordnet waren.

Das Heusnerviertel zählte mit der Kiefernstraße in Düsseldorf und der Hafenstraße in Hamburg zu den großen besetzten Projekten in der alten Bundesrepublik, um die Mitte/Ende der 80er Jahre zwischen autonomer und alternativer Szene einerseits und Verwaltung und Polizei andererseits massiv gestritten wurde.

Nach den endgültigen Abrissen im November 1986 kam es noch zu zwei kurzzeitigen Besetzungen durch ehemalige Besetzer*innen des Viertels. Diese wurden aber von der Polizei geräumt.

Damit endeten „die wilden 80er Jahre“ in Bochum.

Erst 1991/92 kam es wieder zu Besetzungen in der Ruhrstadt. Von den fünf Besetzungen bekam aber lediglich eine Mietverträge. Die anderen wurden geräumt. Es dauerte weitere acht Jahre bis es wieder zu Besetzungen in Bochum kam. Im Dezember 2000/Januar 2001 wurden zwei Objekte für ein anti-rassistisches Zentrum besetzt -“ und von der Polizei geräumt. Die fünf Jahre später -“ im Mai 2006 -“ erfolgte Besetzung des „Querforum West“ auf dem Campusgelände der Ruhruniversität für die „Freie Uni Bochum“ dauerte bis Januar 2007 und war eine Besetzung von und für Studentinnen. Eine Besetzung in der Hernerstraße im Mai 2017 wurde einige Wochen später kommentarlos von den Besetzerinnen verlassen.

Das einzige zur Zeit besetzte Haus in Bochum dürfte der Holln 3 sein. Die alte baufällige Villa in Bochum-Werne wurde am 27.03.1981 besetzt und beherbergte in ihren 40 Jahren unzählige Menschen aus verschiedensten Szenen und Subkulturen.

-“ Heiko Koch -“

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Einen ausführlichen Bericht mit Zeitleisten, Originaltexten, Fotos und Interviews findet ihr hier: Bewegung für ein Autonomes Jugendzentrum

Links

Aktualisiert: Videos im Umbruch Bildarchiv

Foto © Umbruch Bildarchiv
Wir haben das Umbruch Videoarchiv vom nicht mehr unterstützten Flashformat auf mp4 aktualisiert. Zum Beispiel das antirassistische Videofenster "No deportation". Geflüchtete ergreifen das Wort. Ihre Geschichte, Erfahrungen, Fluchtgründe und ihr Widerstand. Die Videos aus den Jahren 2000 - 2007 könnt ihr hier ansehen.

Aus dem Intro zum Videofenster: "Jedes Jahr werden etwa 40.000 Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben. Ohne größeres Aufsehen, ohne politische Diskussion der Fluchtgründe, ohne Respekt gegenüber den Betroffenen: sie werden wieder in eine lebensbedrohliche Situation zurückgeschickt, vor der sie zuvor geflüchtet waren. Von einigen Flüchtlingen wird dieser gewalttätige Abschiebealltag in Deutschland nicht mehr hingenommen. Sie organisieren sich in Flüchtlingsgruppen und Zusammenschlüssen wie der „Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen-. Durch öffentliches Auftreten, Kampagnen, Fax- und Briefaktionen konnten sie schon mehrere Abschiebungen verhindern.
Mit diesem „Videofenster- bei Umbruch möchten wir für die Flüchtlinge ein weiteres kleines Stück Öffentlichkeit herstellen. Flüchtlinge, die von Abschiebung bedroht sind, kommen selbst zu Wort. Sie erzählen ihre Geschichte, Erfahrungen und ihre Gründe, warum sie nach Deutschland gekommen sind und wie sie sich zur Wehr zu setzen. Ebenso werden Kampagnen wie aktuelle Ereignisse in Kurzvideos dargestellt. Wir stellen den technischen Rahmen, möchten nicht groß kommentieren, allenfalls mit Hintergrundinformationen eingreifen."


Hier einige Filme die wir euch empfehlen möchten:

"Das Boot ist voll und ganz gegen Rassismus - Der Karawanefilm", 1999, 55 Min.
"6 qm neue Heimat" - Zu Besuch im Flüchtlingslager Biesenthal, 2000, 25 Min.
"No Lager - nowhere!" Ein Film über den europaweiten Widerstand gegen Flüchtlingslager und Abschiebegefängnisse im Jahr 2005, 39 Min, deutsch-englisch
"3. Antirassistisches Grenzcamp in Forst". 2000, 12 Min.
"Freemovement is our right" - zwei Filme über die Aktionstage gegen die Residenzpflicht 2001 in Berlin

Viel Spaß beim anschauen.

weitere Videos: https://umbruch-bildarchiv.de/video/index.html

Aufruf von Betroffenen des „Radikalenerlasses“ an die Politik: „Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!"

Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Start einer bundesweiten Unterschriftensammlung in Vorbereitung des 50. Jahrestages im Januar 2022

Aktuell fällt im Zusammenhang mit den Einschränkungen im Rahmen der derzeitigen Covid-19-Maßnahmen der Begriff des Berufsverbots. Und in der Tat ist es für Hunderttausende Menschen derzeit eine große Belastung,

dass sie in ihrem Beruf nicht arbeiten können. Das sorgt für Unsicherheit und Existenzängste, selbst wenn es staatliche Unterstützungsmaßnahmen gibt - die aber nicht alle erhalten und die hinten und vorne nicht ausreichen.

Die Berufsverbote der 70er und 80er Jahre für Tausende Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiteten oder sich dafür bewarben, hatten einen völlig anderen Hintergrund.

Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 von Kanzler Willy Brandt (den Brandt später selbst als seinen größten politischen Irrtum bezeichnete) und den Ministerpräsidenten der westdeutschen Bundesländer hatte schwere Folgen für die Betroffenen: Viele verloren ihre Arbeit oder wurden gar nicht erst eingestellt, allein deshalb, weil sie sich beispielsweise gegen Notstandsgesetze, gegen den Krieg in Vietnam oder das Wiedererstarken alter Nazis engagiert und damit ihre im Grundgesetz garantierten Grundrechte wahrgenommen haben.

Nie wurde den Betroffenen eine konkrete Dienstpflichtverletzung vorgeworfen, sondern es ging meist um die Mitgliedschaft in legalen linken Parteien und Organisationen, oder um Kandidaturen für Parlamente.

Eine besonders üble Rolle dabei spielte der sogenannte Verfassungsschutz, der alle, die auch nur nach fortschrittlichen Einstellungen rochen, ausschnüffelte und die so gesammelten „Erkenntnisse“ an die Dienststellen weiterleitete. Dort saßen dann Beamtinnen und Beamte, die mit einem obrigkeitsstaatlichen Weltbild für Entlassungen und Nichteinstellungen sorgten. Die Hoffnung vieler damals Betroffener vor Gericht Recht zu bekommen, wurde nicht selten deshalb enttäuscht, weil an den Richtertischen Menschen saßen, die ihren ersten Amtseid auf Hitler geleistet hatten; Willi Geiger, ehemals Nazistaatsanwalt, war 26 Jahre lang Bundesverfassungsrichter.

Finanzielle Hilfen vom Staat erhielten die vom Berufsverbot Betroffenen nicht; sogar um Arbeitslosenunterstützung mussten sie kämpfen. Für viele sind die Folgen bis heute gravierend. Viele sind gesundheitlich angeschlagen und die Pensionen oder Renten sind mehr als bescheiden.

Eine große Solidaritätsbewegung in Deutschland und in ganz Europa führte nach 1972 dazu, dass viele ehemalige Betroffene schließlich doch noch oder wieder eingestellt wurden. In einigen Bundesländern wurde der Radikalenerlass ganz abgeschafft, in den meisten nicht mehr angewendet.

Aber wirklich aufgearbeitet ist dieses dunkle Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte bis heute nicht.

Deshalb werden Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet einen Aufruf verbreiten, der bereits von zahlreichen Erstunterzeichner*innen aus Gewerkschaften, Politik und Kultur unterstützt wird.

Darin heißt es:

„Es ist an der Zeit,

- den Radikalen-Erlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben,

- alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen,

- die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.“

„Wir planen, diese Unterschriftensammlung das ganze Jahr hindurch fortzuführen,“ so der Sprecher der Initiative, Klaus Lipps aus Baden-Baden, der als Lehrer selbst jahrelang und schließlich erfolgreich gegen sein Berufsverbot kämpfte. „Wir werden mit zahlreichen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet auf das Unrecht von damals, das bis heute fortwirkt, aufmerksam machen. Und wenn es im Januar 2022 eine neue Bundesregierung gibt, hoffen wir, dass diese sich an dieses Thema wagt und endlich zu einem guten Ende bringt. Das gilt insbesondere für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, die eine Aufarbeitung des Radikalen-Erlasses bis heute verweigern bzw. ihn in abgewandelter Form weiter verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung

Berlin: Gedenken an Oury Jalloh

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
In Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer und rechter Gewalt versammelten sich am 7. Januar mehrere hundert Menschen vor der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlin. Auch in Dessau-Roßlau, Halle und in rund 10 anderen Städten gab es Veranstaltungen und Kundgebungen. Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Seit dem Mord an Oury Jalloh wurden alle Spuren verwischt und alle Ermittlungen, wie es zu seinem Tod kommen konnte, von Polizei, Justiz und auch von Seiten der Politik behindert und letztendlich eingestellt. Nur durch die beharrliche Arbeit der Oury-Jalloh-Initiative wurden die vielen Skandale im Zusammenhang mit seinem Tod öffentlich bekannt. Die Behauptung, der gefesselte Oury Jalloh hätte sich selbst getötet, wurde durch mehrere Brandgutachten unabhängiger Experten widerlegt. Die Initiative kämpft weiter für Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen. Oury Jallohs Bruder will gerichtlich neue Ermittlungen erzwingen. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts negativ ausfallen geht es als nächstes zum Europäischen Gerichtshof.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

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