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Berlin: Gedenken an Oury Jalloh

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
In Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer und rechter Gewalt versammelten sich am 7. Januar mehrere hundert Menschen vor der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlin. Auch in Dessau-Roßlau, Halle und in rund 10 anderen Städten gab es Veranstaltungen und Kundgebungen. Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Seit dem Mord an Oury Jalloh wurden alle Spuren verwischt und alle Ermittlungen, wie es zu seinem Tod kommen konnte, von Polizei, Justiz und auch von Seiten der Politik behindert und letztendlich eingestellt. Nur durch die beharrliche Arbeit der Oury-Jalloh-Initiative wurden die vielen Skandale im Zusammenhang mit seinem Tod öffentlich bekannt. Die Behauptung, der gefesselte Oury Jalloh hätte sich selbst getötet, wurde durch mehrere Brandgutachten unabhängiger Experten widerlegt. Die Initiative kämpft weiter für Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen. Oury Jallohs Bruder will gerichtlich neue Ermittlungen erzwingen. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts negativ ausfallen geht es als nächstes zum Europäischen Gerichtshof.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Todestag von Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Åžaylemez

Am 9. Januar 2013 wurden die kurdischen Politikerinnen Sakine Cansız, Fidan DoÄŸan und Leyla Åžaylemez in den Räumen des Kurdischen Informationsbüros in der Nähe des Pariser Nordbahnhofes heimtückisch ermordet.
Es war ein geplanter Mord. Sakine Cansız und Fidan DoÄŸan wurden mit Kopfschüssen, Leyla Åžaylemez mit Schüssen in Kopf und Bauch gezielt ermordet.
Sakine Cansız war Gründungs- und Führungsmitglied der Arbeiterpartei Kurdistans - PKK und schloss sich als eine der ersten Frauen dem bewaffneten Widerstand für die Befreiung Kurdistans an. Sie war eine der wichtigsten Symbol- und Identifikationsfiguren für die kurdische Freiheitsbewegung und gilt als Vorbild internationaler Frauenkämpfe.Siehe auch:Am 12. Februar 2019 ist der in Neuss ansässige Verlag Mezopotamya vom deutschen Bundesinnenministerium verboten worden. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein ganzer Verlag wurde kurzerhand zu einer Teilorganisation der in Deutschland verbotenen PKK erklärt.

Drei Herausgeber aus drei Ländern, die sich entschieden gegen die Einschränkung der Meinungsvielfalt stellen, treten nun mit einer Edition der Zensur entgegen und machen einen Teil des deutschsprachigen Programms aus dem Verlag Mezopotamya dem Buchhandel und den interessierten Leser*innen wieder zugänglich. Die Titel erscheinen in einer Gemeinschaftsedition der Verlage edition 8 in Zürich, Mandelbaum in Wien und Unrast in Münster.
Der hier vorliegende erste Teil ihrer Autobiografie, verfasst in den 1990er Jahren, ist ein bedeutendes Zeitdokument, denn hier werden die ersten Schritte der Bewegung aus der Sicht einer großartigen Frau geschildert.Im zweiten Teil ihrer Autobiografie beschreibt Sakine Cansiz die elf Jahre, die sie von 1979 bis 1990 im Gefängnis verbrachte. Es ist ein Bericht über den Widerstand gegen Entmenschlichung, über Willensstärke und unerschütterliche Hoffnung. Gleichzeitig ist das Buch ein wichtiges Dokument zur Entstehungsgeschichte der kurdischen Frauenbewegung.Im dritten Band berichtet Sakine Cansiz von ihrem Weg zur Guerilla, ihren Aktivitäten an der Parteischule der PKK in Damaskus und der ständigen Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit. Sie beschreibt dabei diesen schwierigen Prozess, die Überwindung der eigenen Sozialisation, hin zu einer freien Persönlichkeit.

Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

Blogkino: The Silent Death (2001)

Wir zeigen heute im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus die Dokumentation "The Silent Death" von Huseyin Karabey In dem hochaktuellen Dokumentarfilm geht es um die so genannten F-Type-Gefängnisse und die Einführung der Isolationshaft für politische Gefangene in der Türkei. Karabey zeigt an Hand von beklemmenden Interviews mit politischen Häftlingen und ihren Familien in Deutschland, Italien, Spanien und den USA die realen psychischen und physischen Auswirkungen der Isolationshaft.

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird -“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

Erklärung der "Initiative 40 Jahre Radikalenerlass" zum „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember 2020

Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Die „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ nimmt den Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2020 zum Anlass, die baden-württembergische Landesregierung erneut aufzufordern, sich endlich für das Unrecht der Berufsverbote zu entschuldigen.

Welches Ausmaß diese Politik der Berufsverbote gerade in Baden-Württemberg angenommen hatte, und wie rigoros sie mit Hilfe des „Schiess-Erlass“ praktiziert wurde, ist z. B. im Zwischenbericht eines Forschungsprojekts des Historischen Seminars der Universität Heidelberg nachzulesen.

Auf Grundlage des Schiess-Erlasses „wurden zwischen 1973 und 1991 über 600.000 Überprüfungen von Beamten(bewerber*innen) unter Hinzuziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg durchgeführt. Die Ablehnungen und Entlassungen beziffern sich nach Stand des Forschungsprojekts 2020 auf insgesamt ca. 200 bis 300.“ (Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, -™68 und der „Radikalenerlass“ (1968-2018) Ein Forschungsbericht S.27)

Viele der Betroffenen waren jahrelang arbeitslos, mussten sich eine neue Existenz aufbauen und sind mittlerweile teilweise völlig unverschuldet von Altersarmut betroffen.

Deshalb fordern wir von der Landesregierung, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu entschädigen. Besonders empörend für uns Betroffene war und ist noch heute, dass ausgerechnet die Vertreter dieser Politik, die uns unsere demokratische Haltung absprechen wollten, CDU-Ministerpräsident Hans Filbinger und

Innenminister Karl Schiess, alte Nazis waren.

Auf die Gefahr von rechts haben wir schon damals aufmerksam gemacht, auch, dass der Verfassungsschutz die Verfassung nicht schützt. Für viele ist dies erst nach dessen Verstrickungen in der Naziszene offensichtlich geworden.

Mit großer Besorgnis sehen wir die Zunahme von rechten Netzwerken in Polizei und Bundeswehr, in denen Volksverhetzung betrieben und Rassismus geschürt wird.

In Kreisen von Innenministern gibt es Überlegungen, dieser Gefahr mit einem neuen Radikalenerlass zu begegnen. Dies lehnen wir aus eigener Erfahrung grundsätzlich ab.

Um gegen nazistische Tendenzen vorzugehen, braucht es keinen neuen „Radikalenerlass“ oder „Extremistenbeschluss“, sondern die konsequente Umsetzung des Art. 139 GG und der § 86 und 130 StGB.

Wir halten an unserer Auffassung fest, dass aus dem Öffentlichen Dienst entlassen werden kann und soll, wer sich schwerwiegender konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder einer nicht verbotenen Partei kann kein Berufsverbot begründen.

Die etablierten Parteien, die staatlichen Institutionen und auch die Justiz hatten und haben alle Möglichkeiten, politisch und rechtlich gegen Organisationen und Personen vorzugehen, die grundgesetzwidrig handeln.

Es ist höchste Zeit, dass sie diese ihre Aufgabe endlich entschieden wahrnehmen.

Quelle: Erklärung vom 4. Dezember 2020

Hamburg: ZEA Rahlstedt schließen - Wohnungen für alle!

Foto: © Ernst Wilhelm Grueter / Umbruch Bildarchiv
Im Flüchtlingslager ZEA Rahlstedt in Hamburg wurden vor einigen Wochen mehrere Flüchtlinge positiv auf Corona getestet. Während diese Flüchtlinge und ihr unmittelbarer Kreis für die Quarantäne in eine besondere Einrichtung verlegt wurden, wurden 160 Flüchtlinge trotz durchgehend negativer Testung für drei Wochen im Bargkoppelweg 60 in Quarantäne gehalten. Was für ein Druck zusätzlich zu den bereits stark reglementierten Lebensbedingungen für die Flüchtlinge.

Am 13.11. 2020 ist die Quarantäne für die Bewohner*innen des Bargkoppelwegs aufgehoben worden und Unterstützer*innen aus verschiedenen Flüchtlingsinitiativen waren vor Ort, um die Menschen im Lager mit Kleidung und Hygieneartikeln zu unterstützen. Viele der Lagerbewohner*innen, die für die Jahreszeit übrigens deutlich zu dünn gekleidet waren, freuten sich über den Kontakt und die materielle Unterstützung.

Am 18.11.2020 fand eine Kundgebung vor der Hamburger Innenbehörde statt. Der veranstaltende Flüchtlingsrat bzw. die in diesem Bündnis zusammengeschlossenen Initiativen hatten einen offenen Brief an den Innensenator Grothe geschrieben, den sie vor Ort übergeben wollten. Tatsächlich kam ein Abgesandter der Behörde vor die Eingangstür und hörte sich an, was der Vertreter des Flüchtlingsrates und ein Mitglied der hamburgischen Bürgerschaft zu sagen hatten. Der Brief wurde ihm übergeben, aber den vorgebrachten Argumenten wich er schon bald ablehnend aus.

Vor dem Gebäude standen Aktivistist*innen mit Transparenten, um die Forderungen für deutlich bessere Wohnbedingungen und die Öffnung von Hotels der Flüchtlinge zu unterstützen. Ein „offenes Mikrofon“ ermöglichte Migranten das Wort zu ergreifen und ihre Interessen und Ziele selbst zu vertreten.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

"Murder Incorporated". 500 Jahre Kolonialismus, Massenmord und White Supremacy.

Buchreihe von Mumia Abu-Jamal und Stephen Vittoria
Online & Radio Lesung mit Stephen Summers

Die USA nach den Präsidentschaftswahlen - woher kommt die gewalttätige "White Supremacy"? Und warum geht das weit über Trump hinaus?

Spurensuche nach der Geschichte der Amerikas von unten - Lesung (und Gespräch) aus den ersten beiden Bänden von "Murder Incorporated": Kolonialismus, Massenmord und White Supremacy aus Perspektive der Betroffenen seit Beginn der europäischen Landnahme bis zur zugespitzten Gegenwart - von den Autoren Mumia Abu-Jamal (gefangener Journalist seit 1981) und Stephen Vittoria (Filmemacher aus New Jersey).

Lesen wird Stephen Summers - Vietnam Veteran, Zeitzeuge der Black Power Bewegung in den USA und Anti-Kriegsaktivist.

Veranstaltung auf englisch mit deutscher Simultanübersetzung. Corona-bedingt wird leider niemand vor Ort teilnehmen können. Zwei Internet-Livestreams für jeweils die englische und deutsche Version sind eingerichtet:

deutsche Version:

englische Version:

Das Freie Radio Berlin-Brandenburg (ebenfalls mit Internetlivestream) wird die dt. Simultanübersetzung live übertragen: Berlin 88,4 FM & Potsdam 90,7 FM

Datum: Mi, 9. Dezember 2020 -“ 19:00 Uhr (39. Haftjahrestag von Mumia Abu-Jamal)
veranstaltet von: Buchladen Schwarze Risse & Free Mumia Berlin

Eine gleichlautende englische Version dieses Textes befindet sich hier.

Rondenbarg-Prozess: Bundesweite Soli-Demo am 5. Dezember in Hamburg

Am Samstag, den 5. Dezember wird es im Zuge des beginnenden Rondenbarg-Prozesses ergänzend zum Aktionstag am 28. November eine bundesweite Soli-Demo in Hamburg geben.

„Es geht um ein klares Zeichen gegen Vereinzelung und Passivität für eine praktische und kollektive Solidarität -“ das muss heißen nicht nur symbolisch über Stadtgrenzen hinweg zusammenzustehen, sondern vor allem in gemeinsamer Aktion auf der Straße! Es ist höchste Zeit!“

https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

Samstag | 5. Dezember 2020 | 16 Uhr | Hauptbahnhof | Hamburg

Aufruf „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!“

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