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Abschlusserklärung des Aktionsbündnisses “Hände weg vom Streikrecht”

Auf Einladung des Aktionsbündnisses „Hände weg vom Streikrecht -“ für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ trafen sich am 15. Juni 2014 im DGB-Haus Frankfurt/Main über 40 KollegInnen verschiedener Gewerkschaften (IG Metall, Ver.di, GEW, IG BCE, Marburger Bund, FAU, IWW, NGG) aus 12 Städten. Im Mittelpunkt stand die kritische Bewertung des Gesetzesvorhabens „Tarifeinheit“, das nach einhelliger Meinung der auf der Konferenz anwesenden KollegInnen eine schwerwiegende Bedrohung gewerkschaftlicher Aktionsfreiheit ist.

Mit der Festlegung, dass in einem Betrieb nur die „Mehrheitsgewerkschaft“ einen Tarifvertrag ab-schließen kann, wären andere Gewerkschaften faktisch ihres Grundrechts auf Koalitionsfreiheit beraubt. Denn sie wären an die Friedenspflicht gebunden und könnten nicht für eigene Tarifverträge kämpfen. Dies gilt in Einzelfällen auch für die DGB-Gewerkschaften.

Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften und das Koalitionsrecht der einzelnen ArbeitnehmerInnen, eines international anerkannten Menschenrechts (!), würde die Kräfteverhältnisse zwischen „Arbeitgebern“ und abhängig Beschäftigten dramatisch verschlechtern.Wir sehen dies auch im Zusammenhang mit anderen Gesetzesinitiativen und Vorstößen, das Streik-recht einzuschränken, so etwa der Gesetzesinitiative der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung (http://tinyurl.com/lhxkr25) oder dem Vorstoß des Bundestagsabgeordneten und stellvertretende Frakti-onsvorsitzende der CDU Arnold Vaatz: „Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst, müssen im Verhältnis zum Anlass stehen.“ (Stuttgarter Nachrichten vom 2.4.2014.)

Der DGB hat auf seinem Bundeskongress im Mai d. J. zwar gesetzliche Eingriffe in Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht abgelehnt, aber wirklich distanziert vom Projekt Tarifeinheit hat er sich nicht. Der DGB-Vorsitzende formulierte in seiner Rede ausdrücklich: „Jetzt wissen wir alle, was die Schwarz-Rote-Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich sagen: Dieses politische Ziel werden wir natürlich nachhaltig unterstützen [!]. Wir brauchen eine Stabilisierung der Tarifeinheit [!]. Wenn die Große Koalition uns dabei helfen will, dann nehmen wir dieses Angebot zur Hilfe natürlich an.“

Deswegen stimmen wir dem Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken (Hamburg) zu, wenn er auf unserer heutigen Tagung ausführte:
„Zur Sicherung des Streikrechts gehört, dass man kampfbereiten jungen Gewerkschaften nicht durch Statusverfahren die Existenz zerstört oder ihre Gründung dadurch verhindert. Die Koalitionsfreiheit ist unteilbar. Wenn traditionelle Gewerkschaften aufgrund einer falschen Politik Mitgliederverluste erleiden, sollten sie durch eigene Aktivitäten einem solchen Trend entgegenwirken, nicht aber alterna-tive Gewerkschaften durch juristische Mittel zu bekämpfen trachten. Solche Maßnahmen richten sich letztlich gegen die Kläger selbst.“

Wir meinen deshalb: In nächster Zeit ist eine breite Kampagne der Aufklärung und öffentlichkeits-wirksamer Aktionen erforderlich, um den Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben zu verbreitern. Denn die Haltung der DGB-Gewerkschaften muss sich radikal ändern: Aus stillschweigender Duldung oder gar Zustimmung muss aktiver Widerstand werden.

Die Anwesenden auf dieser Konferenz sind sich einig:
• Der Angriff auf das Grundrecht Koalitionsfreiheit ist kein Thema, das nur Gewerkschaften angeht. Es ist eine Bedrohung, die in ihrer Konsequenz alle Lohnabhängigen betrifft.
• Eine Einschränkung des Streikrechts begreifen wir als eine elementare Herausforderung, die eine massive Gegenwehr erfordert. Neben den Gewerkschaften braucht es ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis.
• Entscheidend für die Sicherung des Streikrechts ist die tatsächliche Wahrnehmung dieses Rechts. Deshalb machen wir uns stark für die Losung: Es braucht insgesamt mehr Streiks in diesem Land, erst recht bei einer drohenden Einschränkung des Streikrechts, dann nämlich werden Protestresolutionen nicht mehr reichen.

Frankfurt, den 15. Juni 2014

Quelle: Labournet.de, via syndikalismus

Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Stuttgart 21 Gegnerinnen und Gegner gefordert

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt. Sie hatten während der nun bereits jahrelang stattfindenden gewaltfreien Widerstandsaktionen gegen das unnütze Prestigeobjekt Stuttgart 21 und bei den zahlreichen, fast wöchentlich stattfindenden Verhandlungen gegen S21-Gegnerinnen und Gegner vor dem Amtsgericht immer wieder deutlich gemacht, dass ihre Blockade- Aktionen im Rahmen des Widerstands gegen S21 von der Polizei falsch bewertet werden. Baustellenblockaden sind sichtbarer Protest gegen das Milliardenprojekt und dienen dazu, öffentliche Aufmerksamkeit herzustellen, urteilte das Verwaltungsgericht. Somit handelt es sich bei den Aktionen um Versammlungen, die unter die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen. Maßnahmen des Polizeirechts sind deshalb erst nach ausdrücklicher Auflösung der Versammlung zulässig. Bisher ignorierte die Polizei in den meisten Fällen das Versammlungsgesetz und die Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen Platzverweise oder wurden wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt.

Die gewaltfreie Widerstandsbewegung für einen modernisierten Kopfbahnhof fordert deshalb die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen diejenigen, die ihren Protest in Form von Blockaden ausgedrückt haben und mit Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Aufforderungen zu Offenbarungseiden und Androhung von Erzwingungshaft belangt werden.

Weiter fordern sie die Übernahme sämtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang für die zu Unrecht angeklagten Demonstrantinnen und Demonstranten entstanden sind, von den politisch Verantwortlichen. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss muss einberufen werden, der offenlegt, warum es, obwohl es sich um legitime und vom Grundgesetz geschützte Protest- und Widerstandsaktionen handelt, immer wieder- von der Polizei bestätigte-Treffen zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion gibt, die Strategien entwickeln, um den Widerstand durch Repressalien zu bekämpfen.

Widerstand ist notwendig und legitim, um darauf hinzuweisen, dass Milliarden- Projekte wie Stuttgart 21 gestoppt werden müssen, um falsche Entscheidungen der Politiker zu revidieren.

Quelle: Pressemitteilung der Blockadegruppe der Parkschützer

Konferenz gegen Tarifeinheit am 15. Juni in Frankfurt

Die Regierung will per Gesetz den „Grundsatz der Tarifeinheit“ festschreiben. Was so harmlos klingt, ist in Wirklichkeit eine weitreichende Beschneidung gewerkschaftlicher Rechte. Näheres zur Begründung entnehmen Sie bitte in dem Einladungsflyer.

Vor allem durch Aktivitäten innerhalb einiger DGB-Gewerkschaften wie auch der besonders betroffenen anderen Gewerkschaften (GDL/Marburger Bund/ UFO/Cockpit / FAU und andere -“ etwa mit der Online-Petition „Rettet die Gewerkschaftsfreiheit -“ Kein Streikverbot per Gesetz!“) oder die vielfältig ablehnenden Stellungnahmen namhafter Arbeitsrechtler ist eine gesellschaftliche Diskussion entstanden.

Wir sehen die aktuellen Bestrebungen im Zusammenhang mit anderen Vorhaben, etwa der Gesetzesinitiative der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung oder mit dem Vorstoß des Bundestagsabgeordneten und stellvertretende Fraktionsvorsitzenden der CDU Arnold Vaatz: „Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst, müssen im Verhältnis zum Anlass stehen.“ (Stuttgarter Nachrichten vom 2.4.2014.)

Trotz der vielen ablehnenden Stellungnahmen will die Regierung aber an ihrem Gesetzesvorhaben „Tarifeinheit“ festhalten. Aus diesem Grund laden wir zu einer Konferenz ein, die sich inhaltlich mit den Bestrebungen zur Einschränkung des Koalitions- und Streikrechts auseinandersetzen und weitere Aktivitäten beraten wird. Hauptreferent wird der Hamburger Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken sein.

Quelle: PM der Initiative „Hände weg vom Streikrecht! -“ für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ vom 10.6.2014.

Siehe den Konferenz-Flyer und weitere Informationen.

Prozessauftakt in Wien - gegen Josef

Ich hatte hier schon mal über den Fall von Josef berichtet. Fie Filmpiraten haben sich nun auf den Weg gemacht. Sie schreiben: "Seit vier Monaten sitzt der linke Aktivist Josef aus Jena und Mitglied der Falken in österreichischer Untersuchungshaft. Ihm wird absichtliche schwere Körperverletzung und Landfriedensbruch bei den Protesten zum “Wiener Akademikerball“ vorgeworfen. Um herauszufinden, warum er trotz eines entlastenden Stimmgutachtens immer noch in Untersuchungshaft sitzt und wie der erste Prozesstag verlaufen wird, sind die Filmpiraten nach Wien gefahren. Weitere Infos: Soli2401"



Via Filmpiraten

"Das Mädchen" - Elisabeth Käsemann, die lebendig Verscharrte

Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Bildquelle: Familie Käsemann / WikiPedia
Ein eindrucksvoller Film nicht so sehr über Frau Käsemann selbst, sondern über die Urteile, die sie zu Lebzeiten trafen. Oder besser: nicht betrafen. Ihr Schicksal unter der argentinischen Militärdiktatur war vielen bekannt. Nur im deutschen Außenministerium stieß es auf taube Ohren. Während England und Österreich es schafften, ihre Staatsangehörigen herauszuholen, wäre das der damaligen westdeutschen Republik genau so gelungen. Wenn nur das geringste Interesse daran sich gezeigt hätte.

Nun, so viele Jahrzehnte später, ist der Weg frei zu Reue und Bekenntnis. Nur leider viel zu spät. Was auffällt bei dem schändlichen Wegschauen sind vor allem zwei Details, die keineswegs der Vergangenheit angehören, wie im Film von Ahnungslosen immer wieder behauptet wurde.

Das eine ist die lückenlose Zudeckung des später Offensichtlichen.Wenige haben damals den Worten des Vaters der Gefolterten geglaubt. Die breite Mehrzahl bekam nichts davon mit. So können Lebende zu Toten werden. Durch bloße Teilnahmslosigkeit.

Noch schärfer das zweite. Das Aufhören jeder Anteilnahme, sobald der Ausdruck "Terrorist" gefällt worden ist. Tatsächlich schwindet nach dem Film jeder Versuch einer Teilnahme, wenn das Terrorurteil gefällt worden ist. Versteht sich, ohne dass jemand das Urteil begründet.

Und darin liegt die Schwäche sämtlicher Staaten. Die Menschenrechtsverpflichtung jeder Gemeinschaft, wie wir sie für begründet halten, setzt allgemein und unanfechtbar voraus, dass nirgeds auf der Welt gefoltert werden darf. Und zwar ganz unabhängig von der angeblichen oder wirklichen Schuld des und der Betroffenen. Es besteht die ausnahmslose Pflicht, den Betroffenen erst einmal aus unwürdiger Gefangenschaft herauszuholen. Selbst wenn man dann im Heimatland ein geordnetes Verfahren gegen den Herausgeholten aufzieht.

Wo in der ganzen Welt wird dieser einfache Lehrsatz der Menschenpflicht rückhaltlos erfüllt? Die Aufrechterhaltung des Gefängnisses in Guantanamo sagt alles, was es gegen den Menschenrechtler Obama vorzubringen gilt. Und keineswegs nur gegen ihn. Es gibt keinen Staat - weder in West noch in Ost - der sich diesem Grundsatz der Menschlichkeit lückenlos aufgeschlossen zeigt.

Das Mädchen - Was geschah mit Elisabeth K.?
05.06.2014 | 75:00 min | UT |

Stuttgarter Polizei missachtet systematisch Bürgerrechte - und OB Kuhn guckt zu

Nach unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen 2012 und 2013 gegen antifaschistische Demonstrationen in Stuttgart, führten verschiedene Bürger und Vereinigungen Beschwerde bei den grünen Regenten: Einige wandten sich gleich an Ministerpräsident Kretschmann, andere an Oberbürgermeister Kuhn.

Gelandet sind sie allesamt bei Harald Weber, leitender Polizeidirektor. Die grünen Regenten lassen antworten.

Dessen Antworten bedürfen näherer Betrachtung:

Der Verein Artikel 5 e.V. führte Beschwerde gegen die Einkesselung nicht nur von Demonstranten, sondern auch von unbeteiligten Bürgern am 30.7.2012 anlässlich einer NPD-Kundgebung, deren Fesslung mit Kabelbindern und stundenlangem Festhalten auf der Wasenwache mit Verhör und erkennungsdienstlicher Behandlung.

Die Antwort ließ auf sich warten. Anderthalb Jahre später antwortete Herr Weber, beginnend mit der frohen Botschaft, dass das Verfahren gegen den Einsatzleiter der Polizei wegen Freiheitsberaubung und anderer Straftaten eingestellt worden sei.

Er könne nun zu den Ausführungen bezüglich der Demonstranten, „die sich der „Braunen Agitation“ entgegenstellten“ Mitteilung machen.

Erstaunlich, was doch zwei kleine Anführungszeichen über das Denken des Schreibers verraten können.

Schließlich wird gegen die NPD ein Verbotsverfahren angestrengt wegen ihrer braunen Agitation -“ ganz ohne Anführungszeichen.

Mit Kabelbinder wurden die Leute während des Transports gefesselt, „um Übergriffe auf die Polizei zu verhindern.“ Wer schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, in einem der polizeilichen Gefangenentransporter chauffiert zu werden, weiß, dass Herrn Webers Ausführungen hanebüchener Unsinn sind oder genauer gesagt, seine Verachtung für die Beschwerde führenden zum Ausdruck bringt.

Die stundenlange Ingewahrsamnahme wird mit dem „massiven Aufgebot an Gegendemonstranten“, infolge davon „personellen Engpässen“, „organisatorischen Gründen“ und „räumlichen Gegebenheiten“ erklärt.

Am 30.7.2012 waren 600 Beamte im Einsatz, ca. 50 Antifaschisten wurden eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Auf jeden Festgenommenen kamen also rein rechnerisch zwölf Beamte.Soviel zum Thema personelle Engpässe.

Ein anderer Beschwerdeführer wandte sich an OB Kuhn wegen des Polizeieinsatzes gegen antifaschistische Demonstranten anlässlich einer Kundgebung von „Pro Deutschland“ am 6.9.2013 auf dem Erwin-Schöttle-Platz.

Der Beschwerdeführer hatte u.a. die Frage an die städtischen Behörden gestellt, wieso sie „Pro Deutschland“ einen Platz in unmittelbarer Nähe des zur gleichen Zeit stattfindenden Afrikafestivals des Vereins Baye-Fall e.V. im Alten Feuerwehrhaus zugewiesen hatten. Beide Versammlungsorte sind nur durch eine Straße getrennt.

Und er bekam Antwort. Nicht nur von Herrn Weber, sondern auch von Herrn Petri vom Amt für öffentliche Ordnung : „Nicht möglich ist es in der Regel dagegen, eine Versammlung mit der Begründung zu verlegen, dass in der Nachbarschaft bereits eine Veranstaltung stattfindet.“

Dass es sich bei „Pro Deutschland“ um ausgewiesene Rassisten handelt und ein Afrikafestival naturgemäß auch von vielen schwarzen Menschen besucht wird, ist Herrn Petri natürlich nicht entgangen. Dumm stellen ist auch eine Methode, die eigentliche Motivlage zu verschleiern.

Auf Grund der weiträumigen polizeilichen Absperrung war auch der Zugang zum Afrikafestival im Alten Feuerwehrhaus nicht mehr möglich. Auch das kritisierte der Beschwerdeführer. Herrn Webers dummdreiste Antwort: „Darüber hinaus hatten andere Personen, explizit sei eine Trommlergruppe genannt, gar kein Interesse mehr zu der Veranstaltung zu gehen, sondern lehnten das Angebot, sie dorthin zu bringen, ab.“

Warum wohl hatte die Trommlergruppe kein Interesse mehr an der Veranstaltung, für die sie ja wohl eigens angereist war? Kann es unter Umständen sein, dass sie, auch bedingt durch die Erfahrungen schwarzer Menschen mit latentem und offenem Rassismus in den Reihen der Polizei, es angesichts des massiven Polizeiaufgebots schlicht mit der Angst zu tun bekam?

Wer jetzt meint zynischer geht es nicht mehr bei Polizeidirektor Weber, der irrt. Der Beschwerdeführer beschreibt folgende Erfahrung: „Auf die Frage, warum der Platz abgesperrt sei und warum man nicht von A nach B gehen dürfe, bekam ich an vier Stellen der Absperrung von vier verschiedenen Beamten die annähernd gleichlautende Antwort, man könne äußerlich nicht erkennen, ob das ein Bürger oder ein Linker sei und deshalb würden sie keinen durchlassen.“

Weiter heißt es: „Spätestens hier müssen die Alarmglocken schrillen!“ Er weist darauf hin, dass offensichtlich „in Teilen der Polizei ein absurder Gegensatz zwischen Bürgern und „Linken“ kolportiert“ und bei der kasernierten Bereitschaftspolizei „mit Feindbildern aus längst vergangen geglaubten Zeiten“ operiert werde.

Der Polizeidirektor antwortet militärisch knapp: „Zu Äußerungen, die durch einzelne Beamte gemacht wurden, kann ich keine Aussage treffen. Da mir die Namen nicht bekannt sind, ist die Anforderung einer Stellungnahme nicht möglich.“ Abgesehen davon, dass hier aus berufenem Munde die Notwendigkeit der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten deutlich gemacht wird, geht der Polizeidirektor einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Äußerungen seiner Beamten aus dem Weg -“ schlimmer -“ dieses Ignorieren lässt eher vermuten, dass er sie teilt.

Dass ein leitender Polizeidirektor derart mit den Beschwerden besorgter Bürger umgeht, ist ein unsäglicher Zustand.

Dass aber den grünen Regenten das Treiben der Einsatzhundertschaft, die immer wieder zu beobachtenden Polizeiübergriffe bei Personenkontrollen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bis zum Demonstrationsverbot für die Montagsdemo am Bahnhof schlicht egal sind -“ das ist der eigentliche Skandal. Und dazu passt dann auch, dass sie, die sich einer „Kultur des Gehörtwerdens“ verschrieben haben, jemanden wie Polizeidirektor Weber an ihrer Stelle antworten lassen und diesen reaktionären, die Bürger zutiefst verachtenden Zynismus durch ihr eigenes Schweigen auch noch absegnen .

Vor diesem Hintergrund muss leider auch die Frage erlaubt sein, warum die grüne Partei nichts dabei findet, dass in der Ukraine mit einer Regierung zusammen gearbeitet wird, in der drei Minister, der Generalstaatsanwalt und ein Vizepremier ausgewiesene Faschisten der Swoboda-Partei sind, der ukrainischen Schwesterpartei der NPD.

Deutschland ist mal wieder vorne mit dabei...

Am 1. Mai fanden weltweit Demonstrationen von Gewerkschaften statt. In vielen Ländern ohne Probleme, in noch mehr Ländern jedoch im Angesicht von Polizeigewalt und staatlicher Repression. Eine Übersicht.

Grafik: gappasquad

Grundrecht auf Ruhe?

Aus einem aktuellen Versammlungsbescheid:

"Ihr Interesse an der uneingeschränkten Durchführung der Versammlung muss hinter dem Interesse des Schutzes der Anlieger vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zurückstehen. In Ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit sind Sie nicht unzumutbar beeinträchtigt, da lediglich vorgegeben wurde, die Beschallung so einzurichten, dass der unmittelbare Versammlungsbereich beschallt wird und Sie Ihre Versammlungsteilnehmer uneingeschränkt erreichen können."


Vielleicht sollten Kundgebungen, mit denen man Menschen erreichen will, zukünftig als Public Viewing anmelden: WM 2014 in Brasilien: Regierung will nächtliches Public Viewing erlauben (Der Spiegel)

Istanbul: Erdogan lässt Maidemos mit 40.000 Polizisten angreifen

Trotz des von der Erdogan Regierung erlassenen Demonstrationsverbotes für den zentralen Taksim Platz in Istanbul versuchten gestern zehntausende, dort hin zu kommen um die 1. Mai Kundgebung durchzuführen. Die Erdogan Administration setzte mindestens 40.000 Polizisten, zahlreiche Wassenwerfer, Räumpanzer und Hubschrauber ein, um diese und auch andere dezentrale Kundgebungen zu verhindern. Gewerkschafter - in bürgerkriegsähnlichen Zuständen von der Polizei angegriffen mit CS Gas und Gummigeschossen - offensichtlich spitzt die Regierung die Widersprüche deutlich zu. Als Begründung müssen dafür einmal mehr angebliche "illegale Terrorgruppen" herhalten. In der Nacht zum ersten Mai wurden dem Fernsehzuschauer im Anschluss an die Maiansprache Recep Tayyip Erdogans, bei der er das Verbot nochmals betonte, prompt Bilder einer Hausdurchsuchung präsentiert, bei der es angeblich zu Waffenfunden gekommen sein soll.

1. Mai 2014 in Istanbul CS Gaswolken wabern durch Okmeydanı

33 Organsiationen, darunter die großen Gewerkschaften DISK und KESK wollten sich vor allem auch das traditionelle Gedenken an die 37 Todesopfer von 1977 nicht nehmen lassen. Sie wurden in Folge eines Angriffs faschistischer Konterguerilla auf die Demonstration getötet.

Ein Angebot der Regierung, die Kundgebung an einem anderen Ort - an dem auch alle zuküftigen Demos stattfinden sollten - wurde von den Gewerkschaften abgelehnt. Allerdings ließ sich die TÜRK-Ä°Åž dann doch auf einen Kundgebungsort auf der asiatischen Seite Istanbuls in Kadiköy ein. Dort feierten deren Mitglieder gemeinsam mit nationalistischen Organisationen den 1. Mai.

Um die zentrale Demonstration zu verhindern, setzte die Regierung ebenso den öffentlichen Nahverkehr wie Busse, Straßenbahn, Metro und Fähren außer Betrieb. Auch per Taxi gab es vielerorts kein Durchkommen durch zahlreiche Staus oder Fahrverbote in Teilen der Stadt. Im Istanbuler Stadtteil Okmeydanı kam es den ganzen Tag über immer wieder zum Aufeinandertreffen zwischen der Polizei und DemonstrantInnen. Diese hatten nicht erst in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um den Angriff und letztlichen Tod des Jugendlichen Berkin Elvan Erfahrungen mit der Polizei, aber auch der Regierung gesammelt: Erdogan hatte den 14jährigen nach dessen Tod kaltschnäuzig als „Terroristen“ bezeichnet. Hier und auch in anderen Stadtteilen setzte die Polizei alles daran, jede Menschenansammlung gewaltsam zu zerschlagen. Bis gestern gegeen 15:00 wurden 138 Festnahmen sowie 52 Verletzte alleine in Istanbul gemeldet.

1. Mai 2014 in Istanbul Blockade der Stadtautobahn in Okmeydanı

Erst seit dem Jahr 2009 finden auf dem Taksim Platz wieder zugelassene Maikundgebungen fortschrittlicher Gewerkschaften und zahlloser linker Gruppen statt; ebenso bildeten Künstlergruppen, Fußballvereine und andere fortschrittliche Engagierte im kulturellen Bereich Blöcke mit Fahnen, gemeinsamer Kleidung, Gesang, Sprüchen und mehr. 2013 kam es erneut zu gewaltsamen Übergriffen auf die 1. Mai Demonstration mit hunderten Verletzer. Am 28. Mai 2013 begann dann die Protestwelle in Zusammenhang mit der geplanten Zerstörung des an den Taksim angrenzenden Gezi Park zugunsten eines Einkaufszentrums.

Die Ereignisse um den 1. Mai unterstreichen vor dem Hintergrund der sozialen Lage der Menschen in der Türkei erneut dessen Rolle als Kampftag:

Die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, ist eines der größten Probleme des Landes. Mehr als eine halbe Million Arbeitssuchende finden jedes Jahr keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, in Zahlen: 35% der türkischen Jugendlichen haben keinen Job. Die vor allem in den Metropolen vorhandenen Klein- und Kleinstgewerbetreibenden und der Anstieg der "Schwarzarbeit" sind das Ergebnis dieser Entwicklung. Hinzu kommt, dass aus den sogenannten "strukturschwachen" ländlichen Gegenden die Menschen auf der Suche nach Arbeit und besseren Lebensbedingungen in die Städte und industriellen Zentren ziehen, was die Lage dort weiter verschärft.

1. Mai 2014 in Istanbul Bettelnde Straßenkinder - tägliches Bild

Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag Ende 2013 bei 10,0%. Die meisten der in Industrie, Landwirtschaft und Handwerk erwerbstätigen Arbeiter erhalten den offiziellen "Mindestlohn", der umgerechnet ca. 350 €uro beträgt. Das bedeutet, dass zusammen mit den Arbeitslosen insbesondere die ärmeren Bevölkerungsschichten am Rande des Existenzminimums leben. Das steht im krassen Gegensatz zur Wirtschaftsentwicklung, an deren positiver Entwicklung die Erdogan Regierung das größte Interesse hat und für das alles andere untergepflügt wird.

Als Antwort auf die tiefgehende Spaltung der türkischen Gesellschaft gedeutet erschließt sich denn auch die Antwort auf die Frage, warum Erdogans AKP Regierung derart unnachgiebig an dem Verbot des 1. Mai auf dem Taksim festhielt. Dass dies letztlich die ArbeiterInnen davon abhält, für ihre Interessen auf die Straße zu gehen, ist indes mehr als fraglich.

Alles Gute zum 60. Geburtstag, Mumia - trotz alledem!

Ein neues Bild von Mumia vom Gefangenen Kevin Rashid Johnson. Er ist in der Snake River Correctional Institution im Ort Ontario im US Bundesstaat Oregon inhaftiert.

Quelle: Free Mumia Bündnis Berlin
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 60 Jahre alt. 32,5 davon hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 29 Jahre davon in der Todeszelle.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. Er betonte zudem stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

- institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
- Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
- Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
- Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
- Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
- die Todesstrafe
- politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Heute findet von 10:00- 12:00 eine Mahnwache vor dem US Generalkonsulat in der Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt statt.

Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
www.bring-mumia-home.de

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