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38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

New Book by Mumia Abu-Jamal: Have Black Lives Ever Mattered?

"A must-read for anyone interested in social justice and inequalities, social movements, the criminal justice system, and African American history. An excellent companion to Michelle Alexander's The New Jim Crow and Ava DuVernay's documentary 13th." -”Library Journal, Starred Review

"I was fortunate to grow up in a community in which it was apparent that our lives mattered. This memory is the antidote to the despair that seizes one of my generation when we hear the words 'Black Lives Matter.' We want to shout: Of course they do! To you, especially. In this brilliant, painful, factual and useful book, we see to whom our lives have not mattered: the profit driven Euro-Americans who enslaved and worked our ancestors to death within a few years, then murdered them and bought replacements. Many of these ancestors are buried beneath Wall Street. Mumia Abu-Jamal's painstaking courage, truth-telling, and disinterest in avoiding the reality of American racial life is, as always, honorable."-”Alice Walker

"Prophet, critic, historian, witness . . . Mumia Abu-Jamal is one of the most insightful and consequential intellectuals of our era. These razor-sharp reflections on racialized state violence in America are the fire and the memory our movements need right now."-”Robin D. G. Kelley, author of Freedom Dreams: The Black Radical Imagination

"Mumia Abu-Jamal's clarion call for justice and defiance of state oppression has never dimmed, despite his decades of being shackled and caged. He is one of our nation's most valiant revolutionaries and courageous intellectuals."-”Chris Hedges, Pulitzer-prize winning journalist and author of Wages of Rebellion: The Moral Imperative of Revolt

"This collection of short meditations, written from a prison cell, captures the past two decades of police violence that gave rise to Black Lives Matter while digging deeply into the history of the United States. This is the book we need right now to find our bearings in the chaos."
-”Roxanne Dunbar-Ortiz, author of An Indigenous Peoples' History of the United States

In December 1981, Mumia Abu-Jamal was shot and beaten into unconsciousness by Philadelphia police. He awoke to find himself shackled to a hospital bed, accused of killing a cop. He was convicted and sentenced to death in a trial that Amnesty International has denounced as failing to meet the minimum standards of judicial fairness.

Mumia Abu-Jamal 2014
In Have Black Lives Ever Mattered?, Mumia gives voice to the many people of color who have fallen to police bullets or racist abuse, and offers the post-Ferguson generation advice on how to address police abuse in the United States. This collection of his radio commentaries on the topic features an in-depth essay written especially for this book to examine the history of policing in America, with its origins in the white slave patrols of the antebellum South and an explicit mission to terrorize the country's black population. Applying a personal, historical, and political lens, Mumia provides a righteously angry and calmly principled radical black perspective on how racist violence is tearing our country apart and what must be done to turn things around.

Mumia Abu-Jamal is author of many books, including Death Blossoms, Live from Death Row, All Things Censored, Writing on the Wall, and Jailhouse Lawyers.

"[Mumia's] writings are a wake-up call. He is a voice from our prophetic tradition, speaking to us here, now, lovingly, urgently."-”Cornel West

"He allows us to reflect upon the fact that transformational possibilities often emerge where we least expect them."-”Angela Y. Davis

Publisher City Lights Publishers
Format Paperback
Nb of pages 144 p.
ISBN-10 0872867382
ISBN-13 9780872867383

105. Todestag von Voltairine de Cleyre

Voltairine de Cleyre im Alter von 35 Jahren

"Die Vorstellung, Menschen könnten nicht zusammenarbeiten, wenn sie keinen Antreiber haben, (...) widerspricht sowohl dem gesunden Menschenverstand als auch den beobachtbaren Tatsachen. In der Regel machen die Bosse die Verwirrung nur noch schlimmer, wenn sie sich in ein Problem einmischen, das bei der Arbeit auftaucht, wovon jeder Handwerker den praktischen Nachweis schon einmal erlebt hat." (Aus: Anarchismus, 1901)

Heute vor 105 Jahren starb die bedeutende Anarchofeministin, Antimilitaristin, Poetin und Freidenkerin Voltairine de Cleyre (* 17. November 1866 in Leslie, Michigan; -  20. Juni 1912 in Chicago).

Ich hatte vor Jahren von ihr den Text "Anarchismus" von 1901 verlinkt.

Aus Anlass ihres Todestages heute das den Straßenbauarbeitern des Fairmount Parks gewidmete Poem:

The Road Builders

("Who built the beautiful roads?" queried a friend of the present order, as we walked one day along the macadamized driveway of Fairmount Park.)

I saw them toiling in the blistering sun,
Their dull, dark faces leaning toward the stone,
Their knotted fingers grasping the rude tools,
Their rounded shoulders narrowing in their chest,
The sweat drops dripping in great painful beads.
I saw one fall, his forehead on the rock,
The helpless hand still clutching at the spade,
The slack mouth full of earth.

And he was dead.
His comrades gently turned his face, until
The fierce sun glittered hard upon his eyes,
Wide open, staring at the cruel sky.
The blood yet ran upon the jagged stone;
But it was ended. He was quite, quite dead:
Driven to death beneath the burning sun,
Driven to death upon the road he built.

He was no "hero", he; a poor, black man,
Taking "the will of God" and asking naught;
Think of him thus, when next your horse's feet
Strike out the flint spark from the gleaming road;
Think that for this, this common thing, The Road,
A human creature died; 'tis a blood gift,
To an o'erreaching world that does not thank.
Ignorant, mean and soulless was he? Well,-”
Still human; and you drive upon his corpse.

-” Philadelphia, 24 Juli 1900

Der gute Arbeitslose

"(...) Es gibt Menschen, die viel zu wenig Zeit haben und andere, die viel zu viel haben. Der Trick besteht darin, Menschen, die zu viel Zeit haben, an jeglicher Besetzung des öffentlichen Raums zu hindern. Bürokratie, Medien und strukturelle Kontrolle sorgen dafür, dass ein Arbeitsloser zwar kein Geld, aber auch keine Zeit erhält. Der „gute“ Arbeitslose stirbt lieber, als sich in eine („soziale“) Hängematte zu legen. Jede Minute, die er nicht damit verbringt, diesen seinen Zustand zu überwinden, und sei das noch so aussichtslos, und sich den Kontrollen zur Verfügung zu stellen, und ansonsten sozial stumm zu leiden, wird ihm als Verbrechen angekreidet. (...)"

Georg Seeßlen via Ausbeutung, Selbstausbeutung, Querausbeutung

Revolution an der Tanzbar: Depeche Mode - „Where’s The Revolution“

Neulich hatte ich bereits das Berliner Konzert vom 17 März 2017 komplett verlinkt, zum heutigen 17. Juni noch die Single Auskoppelung aus dem Album „Spirit“: „Where-™s The Revolution“, in der Depeche Mode auch visuell ordentlich provozieren:

"(...) Dave Gahan gibt sich darin als ein Führer, der zu einem imaginären Volk spricht und es anstachelt, auf die Barrikaden zu gehen. Im Text zu „Where-™s The Revolution“ mahnt Dave Gahan wiederholt im Refrain: „Where-™s the revolution? Come on, people, you-™re letting me down“. Ein eindeutiger Kommentar gegen Brexit, Trump und Rechtspopulismus und eine Warnung davor, dass sich Geschichte eben doch wiederholen kann -“ und im Falle von Revolutionen wohl auch darf. (...)" Musik-Express

40. Jahrestag der Ermordung von Elisabeth Käsemann

Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Elisabeth Käsemann. Opfer der Argentinischen Diktatur
Bildquelle: Familie Käsemann / WikiPedia
Heute vor 40 Jahren wurde die deutsche Linke Elisabeth Käsemann nach wochenlanger schwerer Folter von der faschistischen Militärjunta in Argentinien getötet. Sie arbeitete in Armenvierteln von Buenos Aires und verhalf Gegnern der Militärjunta zur Flucht ins Ausland. Bevor sie am 24. Mai von Schergen des Regimes erschossen wurde, war sie zwei Monate lang schwer gefoltert worden. Der mit argentinischen Machthabern befreundete bundesdeutsche Botschafter unternahm nachweislich nichts, um ihre Freilassung zu erwirken, ebenso die Regierung in Bonn.

Aus dem Anlass nochmals der Beitrag von Fritz Güde, den er bei uns am 7. Juni 2014 veröffenlicht hat:

"Das Mädchen" - Elisabeth Käsemann, die lebendig Verscharrte


Ein eindrucksvoller Film nicht so sehr über Frau Käsemann selbst, sondern über die Urteile, die sie zu Lebzeiten trafen. Oder besser: nicht betrafen. Ihr Schicksal unter der argentinischen Militärdiktatur war vielen bekannt. Nur im deutschen Außenministerium stieß es auf taube Ohren. Während England und Österreich es schafften, ihre Staatsangehörigen herauszuholen, wäre das der damaligen westdeutschen Republik genau so gelungen. Wenn nur das geringste Interesse daran sich gezeigt hätte.

Nun, so viele Jahrzehnte später, ist der Weg frei zu Reue und Bekenntnis. Nur leider viel zu spät. Was auffällt bei dem schändlichen Wegschauen sind vor allem zwei Details, die keineswegs der Vergangenheit angehören, wie im Film von Ahnungslosen immer wieder behauptet wurde.

Das eine ist die lückenlose Zudeckung des später Offensichtlichen.Wenige haben damals den Worten des Vaters der Gefolterten geglaubt. Die breite Mehrzahl bekam nichts davon mit. So können Lebende zu Toten werden. Durch bloße Teilnahmslosigkeit.

Noch schärfer das zweite. Das Aufhören jeder Anteilnahme, sobald der Ausdruck "Terrorist" gefällt worden ist. Tatsächlich schwindet nach dem Film jeder Versuch einer Teilnahme, wenn das Terrorurteil gefällt worden ist. Versteht sich, ohne dass jemand das Urteil begründet.

Und darin liegt die Schwäche sämtlicher Staaten. Die Menschenrechtsverpflichtung jeder Gemeinschaft, wie wir sie für begründet halten, setzt allgemein und unanfechtbar voraus, dass nirgeds auf der Welt gefoltert werden darf. Und zwar ganz unabhängig von der angeblichen oder wirklichen Schuld des und der Betroffenen. Es besteht die ausnahmslose Pflicht, den Betroffenen erst einmal aus unwürdiger Gefangenschaft herauszuholen. Selbst wenn man dann im Heimatland ein geordnetes Verfahren gegen den Herausgeholten aufzieht.

Wo in der ganzen Welt wird dieser einfache Lehrsatz der Menschenpflicht rückhaltlos erfüllt? Die Aufrechterhaltung des Gefängnisses in Guantanamo sagt alles, was es gegen den Menschenrechtler Obama vorzubringen gilt. Und keineswegs nur gegen ihn. Es gibt keinen Staat - weder in West noch in Ost - der sich diesem Grundsatz der Menschlichkeit lückenlos aufgeschlossen zeigt.

Das Mädchen - Was geschah mit Elisabeth K.? 05.06.2014 | 75:00 min | UT |

Weitere Filme über die Verstrickungen und die Komplizenschaft der deutschen Politik und Wirtschaft, mit der argentinischen Militärdiktatur:

Todesursache Schweigen

"...dass du zwei Tage schweigst unter der Folter"

Panteon Militar - Kreuzzug gegen die Subversion

Deutschland und die Diktaturen Lateinamerikas - Interview mit Karl-Heinz Dellwo

Wunder gibt es nicht - von Gaby Weber (2013)

Pforzheim: Protest am Samstag wegen Skandalurteil gegen AntifaschistInnen

Aus gegebenem Anlass dokumentieren wir den Aufruf des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart (AABS) zu einer Solidaritätskundgebung morgen in Pforzheim und bitten unsere LeserInnen um solidarische Untersützung:

Antifas zu Knast verurteilt / Soliaktionen jetzt am Samstag

Nach drei Verhandlungstagen ist am gestrigen Dienstag am Amtsgericht Pforzheim das Urteil gegen drei Antifas gesprochen worden. Die drei Genossen wurden wegen einer Auseinandersetzung mit lokalen Nazis zu Haftstrafen von einem Jahr und vier Monaten bis zu einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Für Samstag rufen wir daher zu einer Solidaritätskundgebung in Pforzheim auf.

Der Vorfall

Zu Hochzeiten der Pegida-Bewegung fanden in Karlsruhe wöchentliche Aufmärsche des lokalen Ablegers „Kargida“ statt. Von Beginn an waren die Aufmärsche von der lokalen Naziszene dominiert und auch aus Pforzheim beteiligten sich regelmäßig Nazis der faschistischen Kleinstpartei „Die Rechte -“ Enzkreis“.

Am 10. März 2015 kam es im Regionalzug von Stuttgart nach Karlsruhe zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen Antifas, welche die Gegenproteste in Karlsruhe unterstützen wollten, und zugestiegenen Nazis. Die kurze Auseinandersetzung verlief zu Ungunsten der Faschisten, sodass diese im Nachgang wahllos ihnen bekannte Antifas beschuldigten. Schließlich wurde vor Ort niemand festgenommen.

Der Prozess & das Urteil

Auf Basis der widersprüchlichen und willkürlichen Aussagen der Nazis wurde letztlich gegen drei Antifas Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft warf den Genossen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zu Ungunsten der Pforzheimer Nazis um Fabian Köters vor. Diese traten im Prozess als Nebenkläger auf, vertreten wurden sie vom bekannten rechten Szeneanwalt Heinig.

Die umfangreiche Beweisaufnahme zog sich über zwei Verhandlungstage, am dritten fiel dann das Urteil. Weder die Vielzahl an ZeugInnen, noch andere Beweise konnten die Angeklagten eindeutig belasten. Dennoch forderte der Staatsanwalt, mit dem Verweis auf die „Signalwirkung“, ein Exempel zu statuieren. Der Richter am Pforzheimer Amtsgericht verurteile die drei Antifas letztlich zu Haftstrafen ohne Bewährung und war sich nicht zu schade in der Urteilsbegründung antifaschistische Politik mit der menschenverachtenden Praxis der deutschen Faschisten 1933 gleichzusetzen.

Antifaschismus bleibt notwendig und legitim!

Das Pforzheimer Urteil ist in Anbetracht der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein Skandal. Während in der gesamten Bundesrepublik immer wieder Unterkünfte für Geflüchtete brennen und ein immenser Anstieg faschistischer Gewalt zu verzeichnen ist, trifft die staatliche Repression genau die, die sich der Hetze von Rechts in den Weg stellen.

Gerade in und um Pforzheim ist das Engagement gegen Rechts mehr als notwendig. Neben der alljährlichen faschistischen Fackelmahnwache kommt es regelmäßig zu Übergriffen auf MigrantInnen und Linke. Während die Stadt das Problem totschweigt oder sich in Totalitarismustheorien flüchtet, gibt es seit Jahren einen kontinuierlichen antifaschistischen Widerstand. Mit dem Urteil gegen die drei Genossen soll dieses Engagement stellvertretend kriminalisiert werden.

Zeigt euch solidarisch mit den betroffenen Antifas!

Kommt zur Kundgebung am Samstag um 16 Uhr auf dem Leopoldplatz in der Pforzheimer Innenstadt!

Antifaschismus ist und bleibt legitim!

Zum 41. Todestag von Ulrike Meinhof: Bambule (1970)

Ulrike Meinhof 1964
Quelle: Privates Foto, aus der Sammlung Bettina Röhls, der Tochter Ulrike Meinhofs

In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 starb Ulrike Marie Meinhof im Knast Stuttgart-Stammheim. Ihr Tod und auch der der anderen RAF Gefangenen in der Haft wurde bis heute nicht vollständig aufgeklärt, Menschen, die an der staatlichen Selbtmordthese zweifeln, werden kriminalisiert. Ulrike Meinhof engagierte sich seit 1957 politisch, war Mitglied der illegalisierten KPD und wurde durch ihre Artikel und Kolumnen vor allem in „Konkret“ eine bedeutende linke Persönlichkeit in der BRD.

"Sie war die erste Person in der Bundesrepublik, nachdem wir aus Polen 1958 nach Westdeutschland gekommen waren, die nach meiner Zeit im Warschauer Ghetto fragte. Am Ende des Interviews, das viel länger dauerte als ursprünglich geplant, hatte Ulrike Meinhof Tränen in den Augen." Marcel Reich-Ranicki

1970 gründete sie mit anderen die bewaffnet im Untergrund kämpfende Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF). Zu ihrer Person hatte ich anlässlich ihres 40. Todestages im vergangenen Jahr einiges zusammengestellt, das ich an dieser Stelle nicht wiederholen will. Relativ unbekannt ist ihre Arbeit als Drehbuchautorin an dem auch heute kaum gezeigten Film Bambule:

"24 Stunden in einem geschlossenen Mädchenheim: Irene und Monika unternehmen einen Ausbruchsversuch. Während Irene die Flucht gelingt, landet Monika zur Strafe in der Arrestzelle und erzählt dort einer Fürsorgerin ihre Lebensgeschichte. Die Situation im Heim spitzt sich zu und in der Nacht wird eine "Bambule", ein Aufstand, angezettelt." (arte)

"Der Film kritisiert die autoritären Methoden der Heimerziehung (Fürsorgeerziehung) in einem Mädchenheim. Im Verlauf der Handlung kommt es zu einer Revolte der Heiminsassinnen gegen die unterdrückenden Strukturen. Die Handlung des Films wird oft auch als Parabel auf die gesellschaftlichen Zustände der Zeit verstanden, denen eine neue, verschärfte Form des Klassenkampfes entgegengesetzt werden müsse." (wikipedia)

Die Ausstrahlung des Films war für den 24. Mai 1970 in der ARD geplant, wurde wegen der Beteiligung Ulrike Meinhofs an der Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai aber abgesetzt. Das Drehbuch erschien als "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" bereits 1971 in Buchform. Erst ab 1994 wurde der Film in den dritten Programmen der ARD gezeigt. Film und Drehbuch sind die authentische Wiedergabe der Zustände, die sie in ihren Reportagen über Heimerziehung beschrieben hat und heute wichtige Dokumente für die Beurteilung der Erziehungspraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe der 1940er bis 1970er Jahre sind.


Das Buch "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" ist längst zum Klassiker geworden. Nicht nur wer wissen will, welche Erziehungsvorstellungen noch Ende der sechziger Jahre herrschten, sollte Bambule lesen. Denn das Thema ist aktuell wie je: Wie geht die Gesellschaft mit Randgruppen um, wie erzieht der Staat diejenigen, deren Fürsorge ihm übertragen wurde? Ulrike Meinhof hatte sich als Journalistin in langen Recherchen ein Bild über die Lage der Mädchen in Erziehungsheimen gemacht. In der Geschichte von Irene beschreibt sie den Alltag zwischen Hof, Schlafraum, Wäscheraum und "Bunker", die Repressalien der Erzieher und die Befreiungsversuche der Mädchen, die "Bambule" machen, weil sie leben wollen und nicht bloß sich fügen.

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