Skip to content

Nein zur Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands! Solidarität mit den verfolgten Stuttgarter AntifaschistInnen!

Rund 20 antifaschistische Organisationen haben eine gemeinsame Solidaritätserklärung veröffentlicht. Anlass sind mehrere Strafverfahren gegen AktivistInnen die im Februar 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Dresden auf die Straße gingen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen Landfriedensbruch und weitere Straftaten vor. In einem Fall strengt die Behörde ein Verfahren unter dem Tatvorwurf „versuchter Totschlag“ an. Dem Antifaschist wird vorgeworfen Pyrotechnik eingesetzt zu haben.

„Offensichtlich soll hier Antifaschistischer Protest kriminalisiert werden“ kommentierte Lucas Duncker von der Roten Hilfe Stuttgart die Verfahren. „Das sich nun viele Organisationen mit den Betroffenen solidarisieren ist ein wichtiges Zeichen. Wir fordern die Einstellung der Verfahren!“

Bereits in den kommenden Wochen stehen zwei Gerichtsverhandlungen in diesem Kontext an. Da nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, ist die Öffentlichkeit in beiden Verhandlungen ausgeschlossen. Dennoch rufen UnterstützerInnen für den 19. Februar und den 5. März, jeweils um 8:30 Uhr, zu Kundgebungen vor Verhandlungsbeginn am Amtsgericht Stuttgart auf:

Nein zur Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands! Solidarität mit den verfolgten Stuttgarter AntifaschistInnen!

Auch drei Jahre nach der erfolgreichen Blockade, des ehemals größten Naziaufmarsches Europas, in Dresden, reißen die Versuche antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren nicht ab. Aktuell stehen mehreren Stuttgarter AntifaschistInnen Prozesse bevor, weil sie sich an den Protesten beteiligt haben sollen. Den Gipfel der Kriminalisierungsbemühungen stellt dabei der Versuch der Staatsanwaltschaft Stuttgart dar, einen Aktivisten wegen „versuchten Totschlags“ anzuklagen.

Der jährliche Naziaufmarsch in Dresden, zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945, war lange Zeit der größte Europas. Bis zu 7000 Faschisten zogen hierbei durch die Stadt, verbreiteten ihre menschenverachtende, geschichtsrevisionistische Hetze und zielten darauf ab, die Verbrechen des deutschen Faschismus durch den Verweis auf das alliierte Bombardement zu relativieren. Von Seiten der Stadt Dresden oder anderen staatlichen Stellen, hatten die Nazis dabei nie etwas zu befürchten. Im Gegenteil: Auf der offiziellen Gedenkfeier standen regelmäßig Vertreter der lokalen Politprominenz und Bundeswehrgeneräle neben Delegationen der faschistischen NPD.

Es war also absolut notwendig und legitim, dass die Aufmärsche 2010 und 2011 solidarisch und entschlossen von vielen tausenden Menschen aus allen Spektren der Linken verhindert wurden. Nachdem die Polizei sich 2010 noch angesichts der Massenblockaden von 10 000 AntifaschistInnen relativ zurückhielt, lies sie im folgenden Jahr die Situation völlig eskalieren. Trotz bis zu 20 000 Menschen, die aus ganz Europa gekommen waren, um den Aufmarsch zu verhindern, versuchte die Polizeiführung diesen um jeden Preis durchzusetzen. So versprühten die über 4500 eingesetzten Beamten Unmengen Pfefferspray, prügelten auf Sitzblockaden ein und setzten bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt großflächig Wasserwerfer gegen die BlockiererInnen ein. Außerdem wurden hundertausende Handyverbindungen in ganz Dresden überwacht und die Daten gespeichert. Dennoch konnte, trotz zahlreicher Verletzter, der rechte Großaufmarsch verhindert werden.

Eine Niederlage, die die sächsischen Behörden offenbar nicht auf sich sitzenlassen wollen. Jedenfalls reiht sich seitdem Verfahren an Verfahren und während bis heute nicht ein Polizist für die staatliche Gewaltorgie zur Verantwortung gezogen wurde, werden bundesweit AktivistInnen wegen ihrer Beteiligung an den Blockaden kriminalisiert. Einen regionalen Schwerpunkt bildet dabei Stuttgart. Schon im Herbst 2011 kam es hier zu fünf Hausdurchsuchungen. Nur auf völlig vage Vermutungen gestützt stürmten hierbei vermummte Polizeieinheiten mit gezogenen Schusswaffen mehrere Wohnungen, bedrohten BewohnerInnen und beschlagnahmten zahlreiche Gegenstände. Kurze Zeit später wurde weiteren AktivistInnen mitgeteilt, dass gegen sie ermittelt wird, bzw. die Anklage gegen sie erhoben.
Alle Anklagen haben dabei gemeinsam, dass sie sich auf nichts als bloße Behauptungen von verdeckten ErmittlerInnen stützen. Belastende Fotos oder Videos, die die Angeklagten bei strafbaren Handlungen zeigen, existieren nicht.
Das ist aber noch nicht der Höhepunkt, des staatlichen Kriminalisierungswillens: Nachdem, in einem Fall, die Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft in Dresden auf die in Stuttgart überging, will diese die bisherigen Vorwürfe (schwerer Landfriedensbruch u.a.) nun um den Vorwurf des „versuchten Totschlags“ erhöhen! Offenbar um den Druck auf die zuständige Richterin am Landgericht, diese hanebüchene Anklage zuzulassen, zu erhöhen, lancierte die Staatsanwaltschaft Anfang Januar außerdem entsprechende Informationen an die Medien.

Die politische Absicht, die hinter diesem Gebaren steckt, ist nur allzu offensichtlich: Kurz vor dem 13. Februar soll der Öffentlichkeit wieder einmal die besondere Gefahr, die von Links ausgehe aufgezeigt werden. Durch die, an den Haaren herbeigezogenen, Vorwürfe und völlig aufgeblasenen Anklagen, soll selbstorganisierter, praktischer Antifaschismus, der mehr als Sonntagsreden einfordert delegitimiert werden!
Wir sagen: Es ist notwendig, sich solidarisch und entschlossen Reaktionären und Faschisten aller Art in den Weg zu stellen! Den Stuttgarter AntifaschistInnen, dem Berliner Antifaschisten Tim und allen anderen, die verfolgt werden aufgrund ihres antifaschistischen Engagements in Dresden, gilt unsere volle Solidarität!

Antifaschistischer Widerstand ist notwendig!

UnterzeichnerInnen

Organisationen:
Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart; Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region; Antifaschistische Gruppe Göppingen; Antifaschistische Jugend Rems-Murr; Antifaschistische Linke Achern Bühl; Antifaschistische Linke Freiburg; black-mosquito; Libertäres Bündnis Ludwigsburg; Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen; Offenes antifaschistisches Bündnis Kirchheim; Rems-Murr nazifrei!; Revolutionäre Aktion Stuttgart; Rote Hilfe e.V (Bundesvorstand); Rote Hilfe OG Heilbronn; Rote Hilfe Stuttgart; SDAJ Baden-Württemberg; Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit; Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der AntifaschistInnen, Kreisverband Esslingen; Volkshaus Kirchheim; Weiler schaut hin! e.V.; Zusammen Kämpfen [Stuttgart]; Young Struggle

Einzelpersonen:
Andreas Anlauff; Christel Meyer zu Berstenhorst; Jochen Dürr (Landessprecher der VVN - BdA Baden -“ Württemberg); Wolfgang Hänisch (IGM Luwigsburg); Ewald Ressel; Thomas Trüten (IG Metall Esslingen); Gisela Vomhof-Hänisch (ver.di Stuttgart)

RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 4

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia

Im Rahmen ihrer publizistischen Begleitung der Ausstellung „RAF-Terror im Südwesten“ veröffentlichte die Stuttgarter Zeitung am 21.1.2014 ein Interview mit Klaus Kinkel (Ex-Präsident des BND, Ex-Außenminister). Im Rahmen dieses Interviews wird auch der letzte einer langen Reihe von RAF-“Selbstmördern“ entsorgt: Wolfgang Grams.

Er kam auf dem Bahnhof von Bad Kleinen bei einem Festnahmeversuch der GSG 9 am 27.6.1993 ums Leben. Offizielle Todesursache: Selbstmord.

Allerdings schloss die Staatsanwaltschaft Schwerin noch Anfang Juli 1993 aus, dass „Grams Selbstmord begangen habe“.

Auch der damalige Präsident des BKA Zachert teilte am 6.Juli auf einer Pressekonferenz mit, dass ein GSG 9-Beamter ihm berichtet habe, dass er die Waffe von Grams auf den Bahnsteig gelegt hatte, um die „immer noch bestehende Gefahr der Selbsttötung“ zu verhindern.Zachert war seinen Posten schnell los, denn jetzt war Gefahr im Verzug:

Wolfgang Grams war, von mehreren Kugeln getroffen, schwerverletzt ins Gleisbett gefallen. Über das, was dann passierte, gibt es zwei Versionen:

Alle eingesetzten Beamten (die Zahl schwankt zwischen 38 und 58) hatten in den 8-15 Sekunden, die der Schusswechsel dauerte, kollektiv weg geschaut, sie hatten einfach nichts gesehen.

Eine nicht beamtete Zeugin, die Kioskbesitzerin Baron, und ein BKA-Beamter, der sich anonym dem „Spiegel“ anvertraute, machten allerdings Aussagen, die den Schluss zuließen, dass Wolfgang Grams hilflos auf dem Rücken liegend, durch den aufgesetzten Schuss eines GSG 9-Beamten regelrecht exekutiert worden war.

Was jetzt geschah, wird sehr plastisch durch folgende Episode in der Innenausschusssitzung des Deutschen Bundestags am 15.August 1993 illustriert:
FDP-Abgeordneter Lüder: „Wir haben jetzt -“ das finde ich ganz besonders schlimm für die Informationsarbeit der Regierung -“ eine neue Positionierung der Leiche (des Wolfgang Grams). In jedem Bericht hat die Leiche eine andere Position. Wie erklärt sich das eigentlich?“
CDU-Abgeordneter Johannes Gerster: „Die Gleise haben sich verschoben.“
„Die Gleise haben sich verschoben“ und so wird auch die Wahrheit verbogen, Beweise werden systematisch vernichtet:

  • Vor der Obduktion waschen BKA-Beamte Kopf und Hände von Wolfgang Grams, „irrtümlich“ und wegen „unzureichender Erfahrung“.
  • “Vergessen“ wird auch die Asservierung der Haare von Wolfgang Grams.
  • Durch frühzeitigen Beschuss der Waffen der GSG 9-Beamten durch das BKA werden eventuelle Blut- und Gewebeanhaftungen im Mündungsbereich dieser Waffen vernichtet.
  • Die Lage des schwerverletzten Wolfgang Grams und seiner Waffe werden durch das BKA nicht dokumentiert etc. etc.

Dreißig gravierende „Pannen“ bei der Spurensicherung durch das BKA werden festgestellt. Dann wird die Spurenvernichtung internationalisiert:

Zwecks „neutraler“ und „unabhängiger“ Begutachtung wird der wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich beauftragt, der natürlich zu den erwartenden Ergebnissen kommt. Wie Jahre zuvor schon bei den Stammheimer „Selbstmördern“. Ein wichtiges Asservat, die Jacke des GSG 9-Beamten Nr. 6, ist allerdings seither spurlos verschwunden.

Selbst der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart musste anerkennen, dass der Wissenschaftliche Dienst Zürich falsche und unhaltbare Gutachten lieferte. So zuletzt geschehen im Urteil gegen Peter-Jürgen Book und Christian Klar 1992. Der Senat wörtlich:

Das Gutachten operiere mit „nicht belegbaren Mutmaßungen“.

Nach dieser umfassenden Vernichtung von Beweisen musste die Selbstmordtheorie jetzt noch amtlich bestätigt werden. Ein von Bündnis 90/Die Grünen geforderter parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde abgelehnt. Stattdessen wurde die Regierung beauftragt, die Vorgänge in Bad Kleinen zu untersuchen und einen Bericht vorzulegen.Das ist in etwa so, wie wenn der Wurm entscheidet, ob geangelt wird.

Die Regierung „ermittelte“ also gegen sich selbst und die Mär vom Selbstmord des Wolfgang Grams wurde so in den Rang einer Staatsdoktrin befördert.


Siehe auch:

Der mottenzerfressene Kaisermantel der EU

Schön ist es, sich an alten Erinnerungen zu erfreuen. Und an dem, was von diesen erzählt wurde. Und immer noch weiterverbreitet wird. Damit der alte Glanz noch haftet, auch wenn die Motten schon lange ihr Werk getan haben. So verhält es sich vor allem mit dem Traum der EU vom ewigen Frieden und der Einigung unter der Majestät des Rechts.

Tatsächlich, in den fünfziger Jahren, als Deutschland real noch nichts zu sagen hatte, hingen viele dem Traum nach. Ich auch. Ein Europa- ohne Pässe, eine Währung, überall sich ansiedeln können. Und so weiter.

Diesem Traum scheinen heute noch viele anzuhängen. Selbst in der LINKEN. Und vergessen darüber nur das Eine:In politischen Erklärungen soll man sich nicht ans schöne Illusionäre halten, sondern an die traurigen Gegebenheiten des Tages. Und da sieht es leider ganz anders aus. Zunächst das Antimilitaristische. Da hat die EU einfach die NATO aus- und abgeschaltet. Alles Militärische wird über diese Organisation verhandelt. Auch wenn die Lasten der Toten und der Kosten dann auf niemand fallen, als auf die EG-Mitglieder selbst.

Dann die scheinbare Gleichwertigkeit sämtlicher Beteiligter. Das hat sich gerade jetzt schreiend erwiesen. Nachdem der Generalsekretär eben erst den Iran eingeladen hatte zu einer vagen Diskussion über einen Waffenstillstand in Syrien, wurde er einen Tag später wieder ausgeladen. Auf zugestandenen Wunsch der USA. Das wurde brav vollzogen. Ohne irgendeinen Aufschrei des gesamten Restbündnisses. Dass ohne Iran die ganze Affäre leerlaufen würde, war damit klar. Was aber hilft dann ein Festhalten an einer solchen mit der NATO verbündeten EU?

Es hilft nichts: eine EU in dieser Form hat bisher mehr Unglück erbracht als sonst eine Organisation. Und zwar ziemlich von Anfang an. Als de Gaulle aus allerlei durchsichtigen Gründen aus der NATO ausstieg, war das Gequengel groß - bei allen Vasallen der USA und ihren Anhängern. Leider wurde bald nach de Gaulles Tod die Linie zurückgefahren. Auf keinen Fall aber brachte es einen Rückfall in die alte Politik der Überfälle und Kriegserklärungen. Es ist also ein vertretbares Risiko auszutreten - und abzuwarten.

Gysi weiß das sicher so gut wie jeder andere. Wenn er sich jetzt trotzdem zu irgendwelchen Techtelmechteln aufmacht und kleine Fransen am alten Gewande liebkost, liegt das nicht an Erkenntnismängeln. Sondern - sehr kurzsichtig - an Angeboten an SPD und eventuell GRÜNE, noch zu seinen Lebzeiten zu einer Koalition zu kommen. Dieses Ziel ist vielleicht schon möglich. Nur wird es nichts bringen. Außer ein paar Stimmenthaltungen, wenn die Bundesrepublik demnächst zur nächsten Feindbekämpfung ausrückt. Und davon haben wir nichts.

Sahra Wagenknecht hatte in dem berühmten Nichtgespräch mit Lanz völlig Recht, als sie auf der alten Linie beharrte. Denn es kommt nicht darauf an, ob in der Politik die nächsten kleinen Erfolge zählen. Sondern ob die Uraltdecke der schmeichlerischen Umhüllung endlich den klammernden Fingern der Festhalter entrissen wird.

Polizei als Kontrollorgan der allgemeinen Wohlfahrt

Transparente an einem Wohnhaus in St. Pauli, Proteste gegen das ausgerufene Gefahrengebiet im Januar 2014

By Emma7stern (Own work) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons
Was sich in Hamburg gerade abspielt, ist keineswegs ein Rückfall in alte Zeiten. Es ist der Vorstoß in eine ganz neue Art der Fürsorge. Wenn die Polizei die Gefährdungszonen markiert, in denen ihr alles erlaubt ist, dann handelt es sich um den Vollzug einer neuen Vollmacht. Derjenigen sich als einzige und absolute Garantieerklärung des öffentlichen Wohls darzustellen. Deshald die offene Unterstützung der Maßnahme durch Partei und restliche Staatsorgane. Denn hier wird nicht mehr behauptet, wie früher, es gelte einzelne Gewaltvorstöße zu beseitigen. Sondern: Es stünden Gefahrensituationen ins Haus, die solche Kontrollen unerläßlich erscheinen ließen. Polizei also nicht nur als Exekutor der Handlungen, sondern als Ausdruck einer Situationseinschätzung, in der die Polizei selbst als einziges Organ erscheint, das über die Gefährlichkeit einer Situation entscheidet.

Damit ist die Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen aufgehoben.

Zugleich soll das Ganze keineswegs am Gesamtbild des Polizisten kratzen. Er bleibt - wie in "POLIZEIREVIER" und anderen Sendungen immer neu vorgeführt, der Anwalt der kleinen Leute. Wobei in all diesen Sendungen auffällig bleibt, mit welchen Tricks die Polizei zugunsten des kleinen Mannes arbeitet. Im Ton zufriedenster Vereinbarung. Ohne große Angriffe der Obrigkeit. Der Schwenk wird dann einleuchtend: Wenn eben Gefahr für die einzelnen kleinen Leute droht, muss die gesamte Polizei schließlich alles tun, was eine herkömmliche Polizeidirektive bisher für unzulässig angesehen hätte.

Der Grundgedanke ist nicht neu. Wer die vielen kleinen Prozesse verfolgt hat, denen Liebknecht und Luxemburg ausgesetzt waren, der sieht, dass die Allmacht der Polizei immer schon drohte. Und immer schon jeden Umbruchsversuch von unten verhinderte.

Gewiss - die Allmachtserklärung der Polizei findet im Augenblick nur in Hamburg statt. Aber die einmal erfolgreiche Taktik droht immer, sich auszuweiten.

Wenn am heutigen Sonntag wieder die vereinigten LINKEN sich zur Großdemonstration versammeln, dann vermeiden sie den ewigen Vorwurf der Traditionshuberei am ehesten, wenn sie alle zusammen sich gegen solche Tendenzen wehren. Sie sind gefährlicher als so manche Attacken der offen reaktionären Faschisten. Weil gegen diese sich noch genug Erinnerungen türmen aus der Nazizeit. Die Polizeiattitüde, wie sie sich in Hamburg herausbildet, wirkt unter dem Mantel der Modernität viel gefährlicher.

Rede bei der 203. Montagsdemo gegen S21

Heute hatte ich die Gelegenheit, bei der 203. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 eine kurze Rede zu halten. Diese sei hier dokumentiert:

Liebe S21 GegnerInnen,
liebe FreundInnen der Versammlungsfreiheit,
heute haben erneut tausende Menschen gegen Stuttgart 21 demonstriert und damit klargemacht, dass sie sich nicht ihrer Grundrechte berauben lassen.

Ich vertrete das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Wir halten es für unerträglich, dass ganz offensichtlich gerade an den Wochenenden, an denen S21 GegnerInnen ihr Anliegen einer breiten Masse bekannt machen könnten, dies gerichtlich untersagt wurde.

Ich sage: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht wertgeschätzt.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung "ernannt" und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und die darf ja nicht "bedroht" werden. Es gibt im Gegensatz zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch kein Grundrecht auf störungsfreien Verkehr oder Einkauf!

Letztlich ließe sich mit dieser Begründung eigentlich jede Demonstration verbieten.

Könnte es sein, daß dieses Urteil des VGH politisch motiviert ist? Es mutet doch zumindest seltsam an, daß derselbe Gerichtshof vor drei Jahren ganz anders geurteilt hat. Da hieß es in seiner Entscheidung am 29. Oktober 2010: "Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen -ºStuttgart 21-¹, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden" überwiege das öffentliche Interesse, am Arnulf-Klett-Platz Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Außerdem hat dieser VGH regelmäßig Neonaziaufmärsche genehmigt, für die ganze Innenstädte komplett abgeriegelt und Tausende Polizisten eingesetzt werden wie kürzlich Göppingen. Alles, um die Versammlungsfreiheit von ein paar Dutzend Neonazis zu schützen. Wir halten das für einen wirklich besorgniserregenden Umgang mit Grundrechten.

Die Befangenheit des VGH macht nicht einmal vor den Grundrechenarten halt, ich zitiere wieder dessen Urteil: "Die von der Antragsgegnerin errechnete Zahl von insgesamt ca. 8300 Verkehrsteilnehmern überwiegt bei Weitem die Anzahl der Teilnehmer der Montagsdemonstration, die sich im Jahresverlauf 2013 auf durchschnittlich 1500 Personen und im Durchschnitt der letzten beiden Monate auf ca. 1200 Personen belaufen hat. Selbst bei Zugrundelegung der von der Veranstalterin angegebenen Zahlen von 2000 bis 3000 Teilnehmern änderte sich an diesem Zahlenverhältnis nichts wesentliches."

Im ersten Fall sind es pro Demonstrant ca. 7 Verkehrsteilnehmer, die behindert werden, im zweiten Fall sind es nur noch ca. 3 Verkehrsteilnehmer.

Wenn eine Halbierung des Zahlenverhältnisses "nichts wesentliches ändert", und man davon ausgehen kann, dass die Mitglieder des ersten Senats des VGH rechnen können, dann gibt es für diese Willkür nur eine Erklärung: Der VGH als dienstbarer Erfüllungsgehilfe der S21-Betreiber.

Ein Indiz dafür, dass der VGH genau weiß, wie er hier das Recht verbiegt, ist, dass er auf der anderen Seite nämlich kein Zahlenverhältnis festlegt, ab welchem man den Verkehr dann behindern darf. Die Absurdität der VGH Argumentation wäre zu offensichtlich.

Warnen wollen wir vor einer Orientierung auf die Wahlen, wie dies einige trotz der Erfahrungen der letzten Jahre wieder erwägen. Die 2008 geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes wurde letztlich auf Grund breiten Protestes auf Eis gelegt. Unter der Grün-Roten Regierung hat sich jedoch nicht alles zum positiven geändert. Das VGH Urteil wirft ein Licht darauf, wie das angekündigte “bürgerfreundliche- Versammlungsgesetz aussehen wird, wenn sich dagegen kein Protest regt. Wir sagen deshalb: Jede demokratische Bewegung muss sich auch die Verteidigung und Erweiterung der politischen Grundrechte zur Aufgabe machen.

Natürlich muss diesem Schandurteil auch juristisch entgegen getreten werden. Entscheidend ist aber, dass die Versammlungsfreiheit immer wieder auf der Straße verteidigt wird.

Wir fordern OB Kuhn auf, seinen Ordnungsbürgermeister anzuweisen, seine Verfügung gegen die Montagsdemos zurück zu nehmen und auf die Umsetzung des VGH-Urteils zu verzichten!

Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen, die in Zusammenhang mit dem Urteil des VGH eingeleitet wurden!

Angesichts der zu befürchtenden weitgehenden Auswirkungen des VGH-Urteils appellieren wir an alle demokratischen Kräfte auch zukünftig im Rahmen der Montagsdemo gegen S21 für die Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Siehe auch: "Recht aufs Demonstrieren erkämpfen", im Gespräch mit der Tageszeitung junge Welt
"Kritik an Verlegung der Montags-Demos", Beitrag von Christian Schwarz in den Stuttgarter Nachrichten zu unserer Pressemitteilung "Anschlag auf Versammlungsfreiheit!"

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (...) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (...) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist -“ siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info

Aber die Terroristen!

Generalbundesanwalt Harald Range auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde: "Für den Lauschangriff auf Angela Merkel sieht der Generalbundesanwalt keinerlei Belege. Auch das massenhafte illegale Abschöpfen von Daten -“ wie Edward Snowden behauptet -“ habe es nicht gegeben." ("NSA-Spähaffäre? Gibt es nicht, sagt der Bundesanwalt", in der "Welt" vom 11.12.13).
Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann?
Wie auch immer:
"Ein in deutschen Medien veröffentlichtes angebliches NSA-Dokument genüge Range jedenfalls nicht, um damit einen Anfangsverdacht zu begründen." Komisch, wenn der Staat gegen Demonstranten vorgeht, reicht normalerweise der geringste Anlass.
Zum Beispiel Regenschirme.
Und weil wir es hier mit einem Springer Blatt zu tun haben sind, geht es nahtlos zu "ABER DIE TERRORISTEN!!!" über. Ganz großes Hallentennis! (fefe, 11.12.13)

Auf der anderen Seite findet eine Auf­klä­rung über den NSU und ins­be­son­de­re des­sen Ver­stri­ckung mit deut­schen Ge­heim­diens­ten und Be­hör­den von of­fi­zi­el­ler Seite nur schlep­pend statt. In den par­la­men­ta­ri­schen Un­ter­su­chungs­aus­schüs­sen wird ge­lo­gen und be­schö­nigt, es wur­den Akten ver­nich­tet, zu­rück­ge­hal­ten und ma­ni­pu­liert und struk­tu­rel­le Pro­ble­me als in­di­vi­du­el­les Ver­sa­gen von Ein­zel­per­so­nen dar­ge­stellt. Gar nicht komisch.
Liegt das wirklich nur an den "fehlenden Befugnissen"? (Range, ebenda)

Das Geschrei mit "den Terroristen" dient immer offensichtlicher nicht nur zur Ablenkung von ihren Taten sondern zur Legalisierung der Stärkung der Dienste und deren Zusammenarbeit mit Polizeien und anderen staatlichen Institutionen. Immerhin die Aufhebung einer "Konsequenz" aus dem Faschismus. An deren Aufhebung mit der Gründung neuer Geheimdienste und der Rekrutierung alter FaschistInnen für Geheimdienste, Bundeswehr, Bürokratie usw. unmittelbar nach dessen Ende begonnen wurde.

Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar"

Der Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar" (Originalsprache: englisch) hat seit kurzem deutsche Untertitel. Er steht im Internet zur Verfügung. Ein "Danke schön" an alle, die mitgeholfen haben, dieses Projekt zu verwirklichen.

Eine Wandmalerei an der Ecke von Great Georges Street in Belfast ist das einzige, was von McGurk-™s Bar noch übrig ist Die Familien der Opfer hatten sie im Rahmen ihrer Kampagne zum 40. Jahrestag des Massakers angebracht.

Fünfzehn Besucher des Pubs wurden am frühen Abend des 4. Dezember 1971, einem Samstag, durch eine Bombe pro-britischer Paramilitärs ermordet, 16 weitere erlitten zum Teil schwere Verletzungen, das Pub wurde völlig zerstört. Die britische Regierung und die nordirische Polizei RUC (Royal Ulster Constabulary) begannen sofort nach dem Attentat eine Kampagne, mit der sie das Attentat als "IRA-Eigentor" darstellten und die Opfer zu Terroristen oder zumindest zu Symphatisanten erklärten. Zeugen wurden ignoriert, die Selbstbezichtigung eines der Täter stieß auf taube Ohren, Unterlagen verschwanden.

Die Hinterbliebenen kämpfen immer noch um Aufklärung. Im Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar" haben sie die Fakten zusammengetragen, die sie gegen den Widerstand staatlicher Stellen recherchiert haben. Der Dokumentarfilm steht im Internet auf Youtube zur Verfügung und kann dort oder über unsere Webseite Info Nordirland angesehen werden:




Quelle

Koalitionsvertrag: Wo bleibt Europa? Und wo die Flüchtlinge?

Europa macht die Grenzen dicht: Eurosur startet
Screenshot: Broschüre der EU Kommission
Dass SPD und Union bei Europa weitgehend einig sind, konnte man schon bei jeder Bundestagssitzung beobachten. Dazu hätte es keinen Vertrag gebraucht. Wie bisher gilt: Europa unterwerfen. Deutschland muss die absolute Vorhand behalten.

Soviel zu den großen Versprechungen, die die SPD-Spitze jetzt in zahllosen Veranstaltungen verkündet. Nur - was bedeutet das konkret?

Nachdem seit Montag EUROSUR in Kraft tritt, heißt das: Strikteste Abtrennung der Festung Europa vom Rest der Welt. Es ergibt sich ein System, das "Grenzüberschreitungen" für das schlimmste Vergehen ansieht.

Offenbar soll sich ein Netz entfalten, in welchem mit sämtlichen Medien Aufmerksamkeit erzeugt wird für Unregelmäßigkeiten aller Art. Zweck des Ganzen: Keineswegs in erster Linie Rettung Schiffbrüchiger. Vielmehr: Zurückweisung aller Aufsässigen. Zurück nach Möglichkeit in die Heimat, der sie zu entrinnen hofften. Dass mit dieser Maßnahme natürlich weiterhin Leute ertrinken, darf nicht verwundern. Denn - um den Argusaugen der Aufseher zu entgehen - müssen sich die brüchigen Schiffe mit Flüchtlingen immer weiter von den gewohnten Wegen bewegen. Und es wird weiterhin vor Lampedusa oder Malta das Unglück sich steigern.

Es war nicht völlig klar, ob unsere Bundesrepublik direkt oder eher indirekt am neuen Überwachungssystem beteiligt ist. Dass sie auf jeden Fall davon profitiert, ist selbstverständlich. Und wie bei uns die Aufnahmewilligkeit sich gestaltet, dazu nur ein kleines Beispiel: Vor mehreren Monaten hatte unser Vaterland sich genötigt gesehen, fünftausend Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen zu wollen. Nach den letzten Nachrichten beträgt die Summe der wirklich Aufgenommenen gerade 1300. Das sagt wohl alles.

Wie Benjamin - selbst ein Geflohener - sinngemäß meinte: "Dass alles so weitergeht, ist die wahre Katastrophe". Sollten die SPD-Mitglieder, angesichts dieser Perspektive, nicht doch dieser Möglichkeit absagen? Und angesichts der jetzt schon drohenden Folgen nicht doch ein kräftiges "NEIN" zu allen verführerischen Angeboten riskieren?

cronjob