Unite & Shine - Demo für Kunstfreiheit
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Nach vier Farbanschlägen auf das Haus und Auto des Journalisten Alfred Denzingers erhielt dieser am 27. April eine Morddrohung per Mail. Mit dem Betreff „die Denzinger-Mischpoke töten“ ließ ein „Anonymous“ seinen ekelhaften Fantasien freien Lauf: Man werde die Familie des Chefredakteurs „der Ausrottung anheimstellen“, Denzinger selbst soll „wegen feindlicher Agitation gegen das deutsche Volk“ zum Tod durch Verbrennen verurteilt werden. Auf Familie und Freunde sei keine Rücksicht zu nehmen.
Diese neue Entwicklung der faschistischen Angriffe auf die Pressefreiheit darf nicht unwidersprochen hingenommen werden, da journalistische Recherche, sorgfältige und kritische Berichterstattung ein unverzichtbarer Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft sind. Die Mordrohung gegen den Journalisten Denzinger ist daher nicht nur eine Drohung gegen ihn selbst, sondern auch eine Drohung gegen diesen Grundpfeiler der Demokratie und soll einschüchternd & verunsichernd wirken. (...)
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle banÂnen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch -šallgemeine Gesetze-™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])
„The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of -šnecessary-™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“
(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)
„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft -šnotwendig-™ sind, hinÂaus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)
Am 11. März 2014 starb Berkin Elvan. Er wäre jetzt 20 Jahre alt...
Fünf Recherchierende des Projekts "Der Liebe wegen - von Menschen im deutschen Südwesten, die wegen ihrer Liebe und Sexualität ausgegrenzt und verfolgt wurden" -(Werner Biggel, Ralf Bogen, Rainer Hoffschildt, William Schaefer und Claudia Weinschenk) - über das wir hier schon einmal berichtet hatten, erhielten Ende 2018 den Ersten Preis für Heimatforschung Baden-Württemberg, der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Heimatpflege verliehen wird. Wir gratulieren herzlich!
Die Badische Zeitung vom 23. November 2018 schrieb hierzu: „Sie haben sich in einem mehrjährigen, ehrenamtlichen Forschungsprojekt mit den Biografien von Menschen im deutschen Südwesten beschäftigt, die wegen ihrer Liebe und Sexualität in der NS-Zeit ausgegrenzt und verfolgt wurden. Sie haben dazu Akten von Gerichten, Gefängnissen und KZ-™ studiert und Zeitzeugeninterviews geführt. Die Biografien sind jetzt auf einer interaktiven Landkarte auf www.der-liebe-wegen.de nachzulesen.“
Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.
Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“
Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt
Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.
Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“
Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.
Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.
Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018