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Stuttgart: Veranstaltung „Zur Zensur von Indymedia linksunten“ mit Betroffenen und einer Rechtsanwältin

Im August 2017 wurde Indymedia linksunten vom Bundesinnenministerium verboten. Um das Presserecht auszuhebeln, nutzte das Innenministerium das Vereinsrecht. Kurzerhand erklärten sie einige ihnen bekannte Freiburger Autonome zu Mitgliedern eines Vereins „Indymedia linksunten- und das Autonome Zentrum KTS Freiburg zum „Vereinsheim“. Das bei den Durchsuchungen aufgefundene Geld wurde als „Vereinsvermögen“ deklariert und beschlagnahmt. Einschließlich der beschlagnahmten Technik beläuft sich der materielle Schaden auf etwa 80.000 Euro.



Eigentlich müsste anhand des Beispiels Indymedia linksunten über die Bedeutung linksradikaler Medien diskutiert werden. Über gezielte Verfassungsschutzhetze im Vorfeld des Verbots und über den Fallout des G20-Gipfels in Hamburg. Über den Aufstieg der rechtsradikalen AfD und einen deutschen Wahlkampf im Herbst 2017. Stattdessen wird der Fall als Folge eines Verwaltungsakts des Bundesinnenministeriums vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.



Wir berichten von den Razzien und vom juristischen Vorgehen gegen Verbot und Zensur. Von der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiesten, von Denunziation und Verrat. Außerdem werfen wir einen historischen Blick auf die Repression gegen die Zeitschrift radikal, denn Indymedia ist nicht das erste Beispiel von Zensur gegen linksradikale Medien in der jüngeren Vergangenheit. Und wir wollen mit einem Rückblick auf das Projekt linksunten über Notwendigkeit, Möglichkeiten und Grenzen linksradikaler Medienarbeit diskutieren.



Samstag, 24. Februar, 18 Uhr

Linkes Zentrum Lilo Herrmann

Böblinger Str. 105

70199 Stuttgart

75. Jahrestag der Verhaftung von Sophie und Hans Scholl und Christoph ‪Probst‬

Am 18. Februar vor 75 Jahren verhafteten die Nazis Hans und Sophie Scholl sowie Christoph Probst, Mitglieder der der studentischen Widerstandsgruppe Weiße Rose. Sie wurden wenig später vom Volksgerichtshof unter dem Vorsitz Roland Freislers wegen „Wehrkraftzersetzung“, „Feindbegünstigung“ und „Vorbereitung zum Hochverrat“ zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 22. Februar vollstreckt.

Die im wesentlichen humanistisch und christlich geprägte Gruppe appellierte in ihren Flugblättern an die Verantwortung jedes Einzelnen, sich für Freiheit und Gerechtigkeit und damit gegen den Faschismus einzusetzen.

Doku: Bobby Sands, IRA-Kämpfer

"Bobby Sands war ein Mitglied der Irish Republican Army (IRA) und setzte sich für ein wiedervereinigtes Irland ein. 1976 wird er nach einem Anschlag festgenommen und später ohne Beweise zu 14 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Der Aktivist tritt in den Hungerstreik, um die Forderung nach Anerkennung als politischer Häftling durchzusetzen. Obwohl die Medien viel über seinen Kampf berichteten und er während der Haft ins Unterhaus gewählt wurde, gab die damalige britische Premierministerin Margaret Thatcher nicht nach. Am 5. Mai 1981 stirbt Bobby Sands nach 66 Tagen Hungerstreik. Neun weitere Kameraden folgen ihm in den Tod. Als Bobby Sands beigesetzt wird, geben ihm Zehntausende das letzte Geleit. Die Geschlossenheit der Katholiken lässt London erkennen, dass es keine militärische Lösung geben kann. Aber erst 1990 werden -“ nach Margaret Thatchers Wahlniederlage -“ die Verhandlungen wieder aufgenommen und der bewaffnete Kampf beendet."

Mumia Abu-Jamal: Neue Anhörung auf den 27. März angesetzt

Via Prison Radio gibt es Neuigkeiten zur Entwicklung im Fall Mumia Abu-Jamal, siehe auch: "Mumia Abu-Jamal muss weiter warten" in der Tageszeitung "junge Welt":

"Judge orders New District Attorney to address his request to “find out what happened to the missing Memo by taking action,- including a suggestion that they might depose the former ADA to get the answers.- He noted that he would require a status conference on 2/26/18, to hear details of their efforts. “I do not want to have another hearing in two months, and be in the same place. These questions need to be answered.-

Mumia Abu-Jamal, represented by Sam Spital of the NAACP and Judith Ritter, Professor at Widner, was in court in Philadelphia challenging his criminal conviction. Common Pleas Court judge Leon Tucker opened court with a query to the DA about his order that the prosecution produce testimony regarding a missing letter by former DA Ron Castille. This evidence, or evidence of a similar nature, could be a key to Mumia-™s criminal defense appeals being reinstated.

In the courtroom were Mumia's attorneys, Bret Grote and Robert Boyle, who represent Mumia in "Abu-Jamal v. Wetzel", as well as Ramona Africa, Claude Guillaumaud-Pujol, Jacky Hortaut of the Collectif Francais "Liberons Mumia", Mirrelle Fanon Mendes-France from the Franz Fanon Foundation, and over 100 others.

In the courtroom were Mumia's attorneys, Bret Grote and Robert Boyle, who represent Mumia in "Abu-Jamal v. Wetzel", as well as Ramona Africa, Claude Guillaumaud-Pujol, Jacky Hortaut of the Collectif Francais "Liberons Mumia", Mirrelle Fanon Mendes-France from the Franz Fanon Foundation, and over 100 others.

As many of you know, in January a new District Attorney Larry Krasner was sworn in. Representing his office, Tracey Cavanaugh (Interim Supervisor of the PCRA Unit) and Nancy Winkelman (Interim Supervisor of the Law Department) asked the Judge for a continuance, in order to allow the new DA and staff to review the 18 outstanding “Williams-™ cases- of which Mumia-™s is one. They also asked for time because they are seeking to “formulate an office policy for their approach to these cases-. Certainly, a new approach would be welcome, given the intransigence of the previous office under now imprisoned former DA Seth Williams.

The U.S. Supreme Court precedent in William v. PA (2016) reversed the imposition of Terrence William-™s death sentence because former DA Ron Castille failed to recuse himself when he was sitting on the PA Supreme Court.
Pam Africa with Mumia

The order addressing the missing memo has a history. Judge Leon Tucker ordered the DA to turn over any evidence of former PA Supreme Court Justice Ron Castille's "personal involvement" in Mumia Abu-Jamal's criminal appeals when he was District Attorney or an Assistant District Attorney. When they could not “find- any documents, Judge Tucker ordered that they deliver to his office the entire file of 31 boxes. Judge Tucker found a reference to a specific letter written by Castille, which the DA states now that they have lost. This action follows in the wake of the U.S. Supreme Court admonishing the PA courts in the Williams case, for not recognizing that a judge must recuse themselves on cases they themselves actively prosecuted.

The parsing of concepts and words for the court revolve around "personal involvement". Was former DA and former PA Supreme Court Chief Justice Ron Castille a key shot caller on Mumia-™s case; was he “personally involved-? We know he personally signed years of briefs and appeals against Mumia. We know that this was the most high profile case in the office. And we know that information already released has Castille advocating to the then Governor Casey that the death penalty should be quickly imposed, especially for murders involving police officers as victims.

The question is simply, did District Attorney Ron Castille actively involve himself in decisions regarding Mumia-™s case? And did he, as a PA Supreme Court Justice, review those very same decisions? And if so, was he professionally required to recuse himself, or could he remain unbiased regarding those decisions? Some courts have even stated that any appearance of bias requires recusal.

At stake is the reinstatement of over a decade of Mumia Abu-Jamal-™s appeals. This action could lead to an order granting a new trial. The legal path to freedom starts right here in the Common Pleas court chamber of Judge Leon Tucker."

Oury Jalloh bleibt unvergessen!

Gestern bei der Kundgebung in Gedenken an Oury Jalloh in Stuttgart hielt Janka Kluge, Landesgeschäftsführerin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, die folgende Rede:

Liebe Antifaschistinnen und Antifaschisten, liebe Passanten,

Wir haben uns heute versammelt um an den Tod von Oury Jalloh zu erinnern. Er war ein Asylbewerber aus Sierra Leone und lebte in Dessau. Am 7. Januar 2005 wurde er verhaftet. Er hat in einem Park zwei Frauen gebeten ihr Handy zu benutzen. Sie hatten sich belästigt gefühlt und die Polizei gerufen. Diese hat darauf eine Gruppe von Menschen aus Schwarzafrika, unter ihnen Oury Jalloh, festgenommen. Er war kurz zuvor wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Weil er sich wehrte, als er in die Wache gebracht wurde ist er mit Fesseln an Händen und Füßen fixiert worden. Die Zelle ist nach Angaben der Polizei jede halbe Stunde überprüft worden. Obwohl er durchsucht worden ist, soll es ihm gelungen sein ein Feuerzeug aus der Tasche zu holen und seine Kleider, oder die feuerfeste Matratze anzuzünden. Verschiedene Brandgutachten haben ergeben, dass es ohne Brandbeschleuniger gar nicht möglich gewesen ist so einen Brand zu legen. Obwohl die Zelle überwacht wurde hat die Polizei nicht reagiert. Weil er bei einem Telefonat nicht gestört werden wollte hat ein Polizeibeamter den Lautsprecher am Monitor leiser gedreht. Kurz darauf hat der Dienstgruppenleiter den angegangenen Feueralarm ganz ausgeschaltet. Obwohl Oury Jalloh gefesselt war haben Männer der Feuerwehr die den Brand gelöscht haben, ausgesagt, dass sie den Leichnam Oury Jallohs ohne Fesseln und ausgestreckt gefunden haben. Obduktionen ergaben danach, dass er eine gebrochene Nase hatte und die Trommelfelle der Ohren verletzt waren. Bei dieser ersten Untersuchung des Tatorts wurde kein Feuerzeug gefunden. Erst in einer späteren Liste der Reservatenkammer ist ein leicht beschädigtes Feuerzeug aufgetaucht. Die Polizisten taten alles um zu vertuschen, dass in der Polizeizelle Oury Jalloh brutal erschlagen wurde. Als sie dann bemerkten, dass er lebensgefährlich verletzt ist, nahmen sie ihm die Fesseln ab, überschütteten ihn mit Brandbeschleuniger und verbrannten ihn. Die Gutachten ergaben, dass es müssen mindestens zwei Liter Brandeschleuniger gewesen sein gewesen sein müssen. Eher sogar mehr.

Schuldig gemacht haben sich aber nicht nur die Polizisten, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hat alles unternommen um nicht wirklich ermitteln zu müssen. Schließlich ist bei einem Verfahren, wegen unterlassender Hilfeleistung der Polizist Andreas S. zu einer Geldstrafe von etwas über 10 000.- Euro verurteilt worden. Die Strafe wurde großzügiger weise von der Gewerkschaft der Polizei bezahlt.

Angeblich ist die Polizei ein Spiegel der Gesellschaft. Ich behaupte aber, dass rassistische Einstellungen bei den Beamten verbreiteter sind, als beim Rest der Bevölkerung. Und da ist er schon erschreckend hoch.

Ein Beispiel aus der Region. Mehrere Polizisten aus Baden-Württemberg waren Mitglied im rassistischen Ku-Klux-Klan. Obwohl V-Leute dies dem Verfassungsschutz in Baden-Württemberg gemeldet haben, wurde keine Konsequenz gezogen. Sie bekamen schließlich eine Abmahnung.

Neben dem Rassismus in den Reihen gibt es aber noch ein weiteres Problem. Es ist der alte Korpsgeist, der noch immer vorhanden ist. Der interne Druck ist so hoch, dass kaum ein Polizist, oder eine Polizistin es wagt gegen andere auszusagen. Das zeigt der Mord an Oury Jalloh. Es gibt aber noch andere Beispiele und wir müssen dabei nicht auf die neuen Bundesländer schauen.

Auch bei der zähen und noch lange nicht vollständigen Aufklärung über die Verbrechen des NSU und ihrer Strukturen zeigte sich dieser Korpsgeist.

Ein Mitarbeiter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes meldete sich nach der Veröffentlich der Phantombilder bei seinem ehemaligen Arbeitgeber und berichtete, dass 2003 ein Informant aus der Naziszene mit dem Decknamen Erbse, ihm bei einem Treffen von einer Gruppe namens NSU berichtet habe und auch der Name Mundlos gefallen sei. Also vor der sogenannten Selbstenttarnung des Kerntrios.

Vor dem Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags hat der Informant Erbse ausgesagt und jedes Wissen über den NSU bestritten. Er wurde in Handschellen vorgeführt, weil er wegen mehrerer Delikte in Haft war. Nach seinen Schilderungen hat die Polizei gezielt einseitig ermittelt um ihn hinter Gitter zu bekommen.

Nach ihm hat der ehemalige Verfassungsschutzbeamte, der ihn damals befragte vor dem Ausschuss ausgesagt. Er erinnerte sich noch sehr gut an das fast dreistündige Gespräch mit dem Informanten und, dass er die Bezeichnung NSU erwähnt hat. Außerdem hat er fünf Namen genannt, unter denen auch ein Mundlos war. Der Beamte macht sich heute noch Vorwürfe diese Hinweise nicht ernst genommen zu haben. An die Einschüchterungsversuche, die er davor vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags öffentlich gemacht hat, wollte er sich nicht mehr erinnern. War er bei der Anhörung vor dem Bundestag noch voller Elan, gab er bei der Anhörung in Stuttgart das Bild eines gebrochenen Mannes ab. Er ist dienstunfähig geschrieben. Wer, oder was ihm geschehen ist, wollte er nicht sagen. Seine Angst war zu groß.

Ungefähr ein Jahr später hat sich Erbse auf ein Gespräch mit dem Journalisten Thomas Moser eingelassen. Jetzt sagte er, dass die ursprüngliche Darstellung gestimmt hat und er bei Gesprächen mit Nazis aus Heilbronn den Begriff NSU und die Namen gehört hat. Beim Untersuchungsausschuss hat er falsch ausgesagt, weil er im Gefängnis unter Druck gesetzt worden ist. Zwei Beamte haben ihn kurz vor der Anhörung im Gefängnis aufgesucht und ihn so unter Druck gesetzt, dass er falsch ausgesagt hat.

Ein ähnlicher Vorgang stand gestern in der Presse. Ein Mitarbeiter der Justiz in Dessau hatte im November 2013 auf einer Polizeistation in Dessau ausgesagt, dass der Polizist Andreas S. früher Mitglied einer Betriebsfeuerwehr gewesen ist und Erfahrung im Umgang mit Brandbeschleunigern hatte.

Die Welt, der ja nicht nachgesagt werden kann, dass sie linksradikal oder links ist, hat gestern über den Vorfall berichtet:

„Im April 2014 wiederholte der Justizmitarbeiter demnach seinen Vorwurf in einer SMS an das Polizeirevier, erneut unter Alkoholeinfluss. Gegen ihn sei ein Disziplinarverfahren wegen übler Nachrede eingeleitet worden, er habe seine Aussagen zurückgezogen, heißt es in dem Bericht. Bei einer Befragung im Oktober 2014 durch die Staatsanwaltschaft habe er keine weiteren Aussagen gemacht.“

Es ist deutlich zu spüren wie das System der Einschüchterung nach innen funktioniert.

Der Mord an Oury Jalloh wäre schon längst vergessen, hätte es nicht eine Initiative gegeben, die nicht locker gelassen hat und immer wieder Aufklärung gefordert hat. Sie haben Veranstaltungen und Kundgebungen durchgeführt, aber auch neue Gutachten zur Untersuchung der angeblichen Selbsttötung von Oury Jalloh in Auftrag gegeben. Für all das haben sie mehr als 100 000.- Euro ausgegeben.

Ihr Beispiel und ihre Hartnäckigkeit soll uns ein Beispiel in einem Kampf für eine bessere, nicht rassistische Welt sein.

Quelle: VVN-BdA Stuttgart

Über den idealisierten Arbeiter

Eric Arthur Blair aka George Orwell (1943)
"Ich mache mir nichts Besonderes aus dem idealisierten -ºArbeiter-¹, wie er sich in den Gedanken des bürgerlichen Kommunismus spiegelt. Wenn ich aber einen lebendigen Arbeiter aus Fleisch und Blut im Kampf mit seinem natürlichen Feind, dem Polizisten sehe, brauche ich mich nicht zu fragen, auf wessen Seite ich stehe."

George Orwell [1938]: Mein Katalonien. Bericht über den Spanischen Bürgerkrieg, Diogenes 1975, S. 155

G20: Hausdurchsuchungen bei SprecherInnen des Bündnis "Grundrechte Vereidigen!"

Der Koordinierungskreis des Bündnis „Grundrechte verteidigen“ verurteilt die bundesweiten Hausdurchsuchungen gegen die Anti-G20-DemonstrantInnen. Unter den Durchsuchten befinden sich auch die beiden bundesweiten SprecherInnen unseres Bündnisses, Julia Kaufmann und Nils Jansen.

Dazu Julia Kaufmann Mitglied im Vorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und Sprecherin des Bündnisses: „Während des G20-Gipfels hat die deutsche Polizei genehmigte Camps verboten, angemeldete Demonstrationen aufgelöst, zugelassenen Journalisten die Akkreditierung entzogen. Um diesen Angriff auf die Demonstrations- und Pressefreiheit zu rechtfertigen benötigt sie nun das Bild des „gewaltbereiten Linksextremismus“. Die Hausdurchsuchungen sollen uns als gefährliche Kriminelle darstellen. Doch kriminell ist die Einschränkung unserer Grundrechte und die Politik der G20 -“ nicht der Protest dagegen.“

Hintergrund der Durchsuchungen ist eine Demonstration am Rondenbarg, die ebenfalls von der Polizei brutal aufgelöst wurde. Insgesamt waren 8 Krankenwagen vor Ort nötig, um die Verletzten zu versorgen. Die Polizei wirft den dort in Gewahrsam genommenen Personen vor den „schweren Landfriedensbruch“ gemeinsam geplant zu haben.

Die Polizei versucht aus der Defensive herauszukommen

Ein erstes Verfahren in diesem Fall gegen den jungen Italiener Fabio V. hat bundesweit für Medienaufmerksamkeit gesorgt. So war der Jugendliche 4 ½ Monate in Untersuchungshaft gehalten worden, ohne dass ihm eine konkrete Gewalthandlung zur Last gelegt wurde.

Dazu Nils Jansen: „Schon im ersten Rondenbarg-Prozess ist die Polizei immer weiter in Erklärungsnot geraten. Die aktuellen Hausdurchsuchungen sind ein Vesuch, aus dieser Defensive herauszukommen. Die Polizei versucht, die dortige Demonstration als Aufmarsch von Hooligans darzustellen. Das Vorgehen der Polizei zielt darauf ab in Zukunft jeden Demonstranten für Eskalationen bei Demonstrationen verantwortlich zu machen - auch wenn er selbst gar nicht beteiligt war, oder die Eskalation von der Polizei ausging. Von dieser repressiven Entwicklung sind alle betroffen, die vorhaben, sich irgendwann einmal an Demonstrationen zu beteiligen. Die Hausdurchsuchungen reihen sich ein in den Generalangriff auf demokratische Rechte in der BRD.“

Quelle: Pressemitteilung

irRWEge stoppen - Hambi bleibt!

Am Montag starteten die Räumungsarbeiten im Hambacher Forst. Etwa 200 Umweltaktivist*innen protestierten spontan gegen die Rodungen und versuchten die Baumrodungen zu blockieren. Beim Versuch, die Polizeiketten zu durchfließen wurde eine Gruppe dabei recht wahllos mit Pfefferspray (Video) eingedeckt.

Am Dienstag musste RWE die Rodungsarbeiten um 18 Uhr stoppen. Das endschied das OVG Münster auf Antrag des nordrhein-westfälischen Landesverbands des BUND. Der Rodungsstopp ist aber nur eine Zwischenentscheidung. Das Urteil gilt bis über eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln entschieden ist. Dort war der BUND am letzten Freitag mit dem Versuch gescheitert, den Braunkohletagebau Hambach und damit verbundene Rodungen zu stoppen.

Hier Fotos aus den letzten Monaten, die uns die Besetzer*innen zur Verfügung gestellt haben. Vielen Dank dafür! Aktuelle Infos findet ihr im Blog von Hambi bleibt!

Zum Hintergrund: Deutschland ist der größte Braunkohleproduzient der Welt; das Rheinische Revier die größte CO2-Schleuder Europas und der Tagebau Hambach die größte & tiefste Mine -“ ein gigantisches Loch in der Erde. Der Hambacher Forst gehört mit seiner jahrtausende alten Geschichte zu den letzten großen Mischwäldern in Mitteleuropa. Durch die Rodungen für den Kohleabbau sind schon 90% davon vernichtet worden.
Seit 2012 gibt es im Hambacher Forst Baumbesetzungen, die den Vorstoß der Bagger aufhalten und sich so dem Klimakiller Kohleindustrie entgegenstellen. Seit über fünf Jahren wehren sich die Aktivist*innen mit den Besetzungen gegen die Waldvernichtung, Abholzung und die geplante Tagebauerweiterung, gemeinsam mit lokalen Bürgerinitativen, Umweltschutzgruppen und Klimaschutzgruppen.

Derzeit gibt es über 30 Baumhäuser im Wald, viele sind durch mehrere Bäume in der Luft durch Walkways verbunden. Sie sind Winter tauglich, die Wände sind mit Stroh isoliert und es kann mit Öfen geheizt werden. Auf einigen Baumhäusern gibt es sogar Strom von selbst installierten Solarpanelen und Internet. Das höchste Baumhaus im Wald ist 25m hoch. Je höher die Häuser, desto schwerer sind sie zu räumen. Baumbesetzungen sind sehr effektiv, da es aufwändig ist, sie zu räumen. Unbesetzte Bäume werden einfach gefällt. Deswegen ist es wichtig, die Häuser 365 Tage im Jahr besetzt zu halten -“ mit Erfolg seit mittlerweile 5 Jahren.

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