Gestern habe ich bei der Polizei Esslingen wegen einer
Anzeige meine Aufwartung gemacht. Die Empfehlung war - da noch kein Betrug vorliegen würde - vor einer Anzeige formellen Widerspruch per e-mail einzulegen. Bei ablehnender Reaktion auf diese e-mail sehen wir weiter. Also gut. Ich habe zwar auch andere
Empfehlungen gelesen, aber warum nicht.
Ich habe also soeben einen formellen Widerspruch an Lebensprognose.com geschickt:
Die Antwort, die nur wenige Minuten nach dem Versand zurück kam:
Das war nach den bisher gemachten
Erfahrungen nicht anders zu erwarten. Auch bei anderen wie zum Beispiel
"Berti" wurde
meiner Tochter eine Betrugsabsicht unterstellt.
"Berti" erhielt eine ähnlich lautende Antwort:
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.
Da muss ich morgen wieder ins PP...
Wenn man bedenkt, daß es laut verschiedenen Foren und Medienberichten in einer größeren Anzahl von Familien es bereits zu Problemen wegen dieser Masche gekommen ist, frage ich mich immer mehr, warum das überhaupt zulässig, bzw. wieso eine
Abmahnung wegen Berichten darüber möglich ist. Während es den Autoren der obigen Antwort möglich ist, von den
Betroffenen als Betrügern zu sprechen, ist dies umgekehrt nicht möglich. Ein Kommentar erübrigt sich eigentlich...
Die Urheber dieser und anderer Seiten in dieser Richtung sitzen übrigens
hier
Betroffene aus der
Schweiz können sich direkt beschweren und zwar bei dem:
Schweizer Bundesamt für Polizei / Eidgenössisches Jusitz- und Polizeidepartement in 3003 Bern, Tel: +41 031 323 11 23
Zu deren
Webseite
Die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) ist die zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internet-Inhalte melden möchten. Die Meldungen werden nach einer ersten Prüfung und Datensicherung den zuständigen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weitergeleitet. KOBIK wird auch aktiv im Netz nach deliktischen Inhalten Ausschau halten. Zudem ist die Koordinationsstelle für vertiefte Analysen im Bereich der Internet-Kriminalität besorgt.