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Happy Birthday Villa Felix!

Das Foto von © RYC zeigt die frisch bemalte Außenwand der #Schreiner47
Foto © RYC via Umbruch Bildarchiv
Der 35. Jahrestag der Hausbesetzung in der Schreinerstraße 47 in Berlin-Friedrichshain war Anlass für Künstler*innen gemeinsam mit der Hausgemeinschaft deren Fassade neu zu gestalten. Die zentralen Inhalte und Bild-Motive haben die Bewohner*innen entschieden. An diesem Wochenende feiern die Bewohner*innen ihren Hausgeburtstag.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Das Wimmelbild gesellschaftlicher Utopien spiegelt die unterschiedlichen Themen wieder, mit denen sie sich innerhalb ihres Wohnprojekts auseinandersetzen: neben der praktischen Vergesellschaftung von Wohnraum z.B. Feminismus und Klimagerechtigkeit. Der finale Entwurf entstand nach mehreren offenen Treffen im Laufe des Sommers, auf denen Skizzen und Ideen zusammengetragen wurden.

Die Schreiner47 wurde am 29. Dezember 1989 von zunächst einem dutzend Menschen besetzt, die sich aus der unangepassten Oppositionsbewegung der DDR kannten oder u.a. in der Kirche von Unten aktiv waren. Einer von ihnen war Silvio Meier, der im November 1992 am nahegelegenen U-Bahnhof von Neo-Nazis ermordet wurde. Zu seinem Gedenken gibt es seitdem jährliche antifaschistische Demonstrationen.

In der „Villa Felix“, wie das Haus später genannt wurde, gibt es u.a. selbstverwaltete Vereinsräume. Seit 2003 ist die Schreiner im Besitz einer Genossenschaft und damit dem Mietmarkt erfolgreich entzogen. Besetzen lohnt sich!

Links


Über 100 Organisationen, Verbände und Initiativen fordern die Legalisierung von Abtreibung und rufen zu Großdemonstrationen am 7.12.2024 in Berlin und Karlsruhe auf

Ein breites Bündnis aus über 100 Organisationen, Verbänden und Initiativen aus ganz Deutschland ruft zu Großdemonstrationen am 7.12.2024 in Berlin und Karlsruhe auf. Sie fordern die ersatzlose Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch, ein Recht auf freiwillige Beratung statt einer Beratungspflicht und die vollständige Kostenübernahme für alle.

Das Plakat zeigt neben dem Logo der Kampagne die Termine der beiden Demos Die unterzeichnenden Organisationen, Verbände und Initiativen fordern die Abgeordneten der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode die Rechte ungewollt Schwangerer zu stärken und die vielfältigen Hürden beim Zugang zu sicheren Abtreibungen abzubauen. Sie kritisieren politische Versuche dieses Vorhaben zu blockieren und verurteilen Verlautbarungen die Rechte ungewollt Schwangerer in Zukunft noch weiter einschränken zu wollen.

Die Unterzeichner*innen begrüßen den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Abtreibungen, welcher heute erstmalig im Bundestag beraten wird. Dieser ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu reproduktiver Gerechtigkeit. Sie fordern die Abgeordneten dazu auf sich jetzt für das Selbstbestimmungsrecht ungewollt Schwangerer einzusetzen. Gleichzeitig machen sie darauf aufmerksam, dass der aktuelle Entwurf weit hinter internationale Standards, wie den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation, zurückbleibt, wenn die Beratungspflicht wie auch die 12-Wochen-Frist bestehen bleiben. Sie fordern, dass die Abgeordneten an dieser Stelle nachjustieren.

Die Demonstrationen starten am 7.12.2024 parallel um 13:00 Uhr am Alexanderplatz in Berlin und am Kronenplatz in Karlsruhe mit Redebeiträgen, musikalischen Live-Acts und Infoständen. Sie bilden den Höhepunkt der zivilgesellschaftlichen Kampagne "Abtreibung legalisieren – jetzt!" und reihen sich ein in eine Vielzahl von Bestrebungen zur Legalisierung von Abtreibung in diesem Jahr, u.a. der Bericht der Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die Ergebnisse der ELSA-Studie und der zivilgesellschaftliche Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibungen.

Weitere Informationen zu den Demonstrationen.

Widerspruchsgenerator gegen die digitale Patientenakte

Dankenswerterweise hat der Patientenrechte und Datenschutz e.V. im Auftrag des “Opt-Out Bündnisses” diesen Widerspruchsgenerator eingerichtet, mit dessen Hilfe die Widersprüche bei der Krankenkasse eingereicht werden können:

1. Die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt ablehnen.
2. Der Auswertung von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse, die daraus persönliche Mitteilungen zu Ihren Gesundheitsrisiken erstellen möchte, ablehnen. Dieser Widerspruch ist unabhängig von der ePA.
Es werden die Widersprüche 1 und 2 empfohlen.
3. Und wenn man nicht der gesamten ePA widersprechen will? Dann kann man immer noch dem Einstellen der Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA widersprechen.
Quelle und mehr Informationen.


Schließung weiterer Notfallpraxen – Landesregierung muss endlich handeln!

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergDie Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bedroht die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Dies führt zu einer ungleichen Verteilung medizinischer Dienstleistungen. Der Sozialverband VdK-Baden-Württemberg e.V. appelliert an die KVBW, nach Lösungen zu suchen, die für Patientinnen und Patienten verträglich sind und die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen.

„Die Schließungen der Notfallpraxen in Schorndorf und Buchen sind ein erneuter Schlag für die Menschen im ländlichen Raum“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz: „Andere Bundesländer zeigen, dass es möglich ist, eine angemessene Notfallversorgung auch trotz des BSG-Urteils zu Poolärzten zu gewährleisten. Baden-Württemberg sollte diesem Beispiel folgen.“

Der VdK-Landesverband fordert Minister Manne Lucha auf, im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die KVBW die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. „Hierfür muss Herr Lucha den Sicherstellungsauftrag der KVBW im Auge behalten“, mahnt Hotz.

Der Sozialverband VdK-Baden-Württemberg e.V. kritisiert weiter, dass der Verweis der KVBW auf die telefonische Beratung unter der Nummer 116 117 nicht ausreicht. Im Notfall kann die örtliche Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle spielen. Hotz: „Ein persönlicher Ansprechpartner für die ärztliche Versorgung muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen!“

Quelle: VDK Baden-Württemberg 28. März 2023


Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit 2,2 Millionen Mitgliedern und über 262.000 Mitgliedern im Südwesten zu den größten Sozialverbänden in Bund und Land. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Gut zu wissen: Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Ein positiver Coronatest
Ein positiver Coronatest
Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner öffentlichen Sitzung.

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen. Im Fall, dass die erstmalige Bescheinigung anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, sind Feststellungen einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen zum Beschluss: „Arztpraxen und Versicherte haben während der Corona-Pandemie die befristete Ausnahmeregelung für eine telefonische Krankschreibung als große Entlastung empfunden. Hier knüpfen wir an und setzen mit dem heutigen Beschluss den gesetzlichen Auftrag einer dauerhaften Regelung um. Wir stehen in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gehen davon aus, dass das BMG uns noch heute das Ergebnis seiner rechtlichen Prüfung zukommen lässt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Krankschreibung zweiter Klasse. Unsere Regelungen zur telefonischen Krankschreibung tragen der besonderen Verantwortung Rechnung, dass Krankschreibungen eine hohe arbeits- und sozialrechtliche sowie wirtschaftliche Bedeutung haben. Für den G-BA steht im Vordergrund, dass die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit immer gewährleistet sein muss - das gilt selbstverständlich auch für die telefonische Anamnese. Und bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar.“

Der Beschlusstext mit den Regelungsdetails wird in Kürze unter folgendem Link veröffentlicht: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie | Beschlüsse

Hintergrund: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA
Die ärztliche Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit - die sogenannte Krankschreibung - ist in der Regel die Voraussetzung für den Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des G-BA ist festgelegt, welche Regeln dabei gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 wurde der G-BA in § 92 Absatz 4a Satz 5 (neu) SGB V beauftragt, bis zum 31. Januar 2024 in seiner AU-RL die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und ausschließlich für in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannten Versicherten auch nach telefonischer Anamnese zu ermöglichen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Weiterführende Informationen
Themenseite Arbeitsunfähigkeit auf der G-BA-Website


Quelle: GBA, Pressemitteilung 7.1.22023

Arbeitspapier „Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt“

Das Deckblatt des Arbeitspapiers  zeigt eine grafisch dargestellte Frau mit einem Embryo
Deckblatt des Arbeitspapiers
Die BAG Gesundheit/Illegalität hat ein wichtiges Arbeitspapier erstellt. Aus der Vorstellung: Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellen wir die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigen verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formulieren fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist. In das Arbeitspapier eingeflossen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung, die von Januar-Februar 2023 für durchgeführt wurde und an der sich 70 Personen aus Anlauf- und Beratungsstellen über alle Bundesländer hinweg beteiligt haben.

Das Arbeitspapier gibt es hier zum Download. Zur Themenseitegeht es hier entlang .

Quelle: Thomé Newsletter 39/2023 vom 26.11.2023

Aufruf: Spendet Tacheles. Der Verein braucht Eure Spenden seine Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten

Pflegekammer: Demokratische Legitimation ist jetzt nicht mehr möglich

Die Errichtung einer Pflegekammer mit zwangsweiser Mitgliedschaft und zwangsweiser Registrierung wurde heute Nachmittag vom Landtag beschlossen. Die Errichtung der Kammer soll durch ein 60%-Quorum legitimiert werden: Nur, wenn 60 Prozent der über ihre Arbeitgeber registrierten Pflegefachpersonen der Registrierung nicht aktiv widersprechen, soll die Vertreterversammlung gewählt werden können. Dieses Quorum hält ver.di Baden-Württemberg für scheinheilig.

Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan. Wer so handelt, traut seinen angeblich guten Argumenten wenig Überzeugungskraft zu. Wir werden weiterhin die Pflegefachpersonen für ihre Entscheidungsfindung über unsere Argumente gegen eine Kammer informieren, aber auch erläutern, wie sie der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer widersprechen können.“

Lilian Kilian, Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Personalrätin: „Mit unserer Gewerkschaft ver.di kämpfen wir seit Jahren um bessere Bedingungen für Beschäftigte und Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Wo die Politik Lösungen verweigert, hat ver.di auch tarifpolitisch Verbesserungen erreicht wie zum Bespiel mit Tarifverträgen zur Entlastung der Pflegenden. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Arbeitsalltag mit vielen Vorgaben, Vorschriften und Pflichten konfrontiert. Jetzt soll eine Kammer eingerichtet werden, die allen Pflegefachpersonen als Zwangsmitglieder weitere Vorschriften machen und sogar Bußgelder bei Fehlverhalten verhängen kann. Wir Pflegefachpersonen werden so zum Diener zweier Herren. Dem Fachkräftemangel wird mit Sicherheit nicht dadurch abgeholfen, indem man Pflegefachpersonen zwingt, für die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufes Kammerbeiträge zu bezahlen.“

Quelle: ver.di Pressemitteilung 24. Mai 2023