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Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.
Mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert der Paritätische die geplante Ausgrenzung geflüchteter Kinder aus der Kindergrundsicherung.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte - etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.

Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminimum gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
JUMEN e.V
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
terre des hommes Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Presseerklärung 7. September 2023

Stop Deportation Camp

Das Bild zeigt die Demonstration mit Lautsprecherwagen und Transparenten
Foto: © catwithanicecamera via Umbruch Bildarchiv
Mehrere hundert Menschen beteiligten sich am Stop Deportation Camp vom 1. bis zum 6. Juni in der Nähe des Flughafen BER. Es ging um gegenseitigen Austausch und Vernetzung der No-Border-Bewegung, um Aktionen gegen den Bau eines Abschiebegefängnisses am BER und für Bewegungsfreiheit für Alle.

„Sie wollen Schönefeld zu einem Hotspot für Abschiebungen, Inhaftierungen und Asylschnellverfahren machen - wir machen es zu einem Zentrum unseres Widerstands gegen Abschiebungen und für das Recht zu bleiben und zu gehen für alle!“ (Alexis Martel von der Camp-Organisation)

Vom Flughafen BER finden bereits jetzt regelmäßig Sammelabschiebungen vom Flughafen Terminal 5 statt. Nach den Plänen des Landes Brandenburg soll angrenzend an das Terminal noch 2023 mit dem Bau eines Abschiebeknasts begonnen werden. Der Abschiebeknast soll alle Institutionen unter einem Dach vereinen, die eine schnelle Abwicklung von Flughafenasylverfahren und die Koordination und Durchführung von Abschiebungen ermöglichen. Dazu gehören 48 Haftplätze für das Ausreisegewahrsam und 60 im sogenannten Transitgebäude, wo vorwiegend Flughafenasylverfahren durchgeführt werden sollen.

Der geplante Abschiebeknast BER ist ein menschenverachtendes Pilotprojekt einer sich verschärfenden Migrationspolitik. Jede Abschiebung ist ein Verbrechen - jede Abschiebung zerstört Leben. Mit dem Protestcamp fordert die Initiative ein bedingungsloses Bleiberecht für alle und leistet Widerstand gegen die rassistische Politik der Abschottung und Einschränkung der Grundrechte von Geflüchteten.

Die Behörden haben mit allen Mitteln versucht, das Protest Camp zu verhindern. Mehrere Campflächen wurden mit dubiosen Begründungen abgelehnt. Die Initiative musste vor Gericht durch mehrere Instanzen gehen und hat vier Gerichtsurteile gewonnen, bis die Versammlungsbehörde keine andere Wahl mehr hatte, als das Camp zuzulassen. Während des Camps fanden zufälliger Weise immer wieder “unabhängige Verkehrskontrollen” auf den Zufahrtswegen statt. Auch das Gesundheitsamt kam unverhältnismäßig häufig vorbei.

Nach drei Tagen mit vollem Programm - Workshops, Vorträge, Plenas und auch Konzerten und Kinderprogramm - fand am Montag eine Demo zur Stelle des geplanten Abschiebegefängnisses  statt. Die Stimmung war kämpferisch. Mehrere von Abschiebungen betroffene Menschen haben ihre Erfahrungen und Wut mitgeteilt.
Das Camp war ein kraftvoller Ort der Vernetzung für Bewegungsfreiheit für Alle. Angemeldet waren rund 500 Menschen, die Initiative schätzt, dass rund 2000 Menschen das Camp besucht haben. Weitere Camps sind geplant.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Initiative „Abschiebezentrum BER verhindern

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

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k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: „Aşk, Mark ve Ölüm / Liebe, D-Mark und Tod“

Flyervorderseite zum Filmabend
Flyervorderseite zum Filmabend
k9 größenwahn politischer filmabend
„Aşk, Mark ve Ölüm / Liebe, D-Mark und Tod“
Cem Kaya - 2022 - 102 minuten = 60 jahre musikkultur
Die Musik der türkischen „Gastarbeiter:innen“ in Westdeutschland
EIN MUSIKFILM AUF DEUTSCH UND TÜRKISCH
SONNTAG 18. JUNI 2023 - 19uhr


Cem Kaya widmet sich in seinem Dokumentarfilm einem von Biodeutschen zu oft übersehenen Phänomen: der hier entstandenen Musik der aus Südeuropa und der Türkei Eingewanderten.

Türküola und Minareci stand auf den Kassetten mit türkischer Musik, die in den 70er und 80er Jahren millionenfach verkauft wurden, zwölf D-Mark das Stück. Aufgenommen waren die Songs allesamt in der alten Bundesrepublik, vertrieben über türkische Märkte und Shops, vom biodeutschen Teil der Bevölkerung weitgehend unbeachtet. Die Lieder handelten vom Leben in diesem fremden Land, dessen "Wirtschaftswunder" ohne die aus Südeuropa und der Türkei angeworbenen Arbeitskräfte undenkbar gewesen wäre. Diese sogenannten "Gastarbeiter" hatten ihre eigene Kultur in die Diaspora mitgebracht, auch die musikalische.

Deren Geschichte samt gesellschaftspolitischer Hintergründe erzählt Regisseur Cem Kaya, über türkische Musik in Deutschland dicht, vielschichtig und fesselnd. Bei seinen Recherchen findet er frühe Reportagen über den Auswahlprozess des "Fabrikfutters", wie ein britischer Reporter die penible Suche der Deutschen nach geeigneten Werktätigen sarkastisch nennt. Millionen wurden in die Bundesrepublik gelockt, wo sie nur als billige Arbeitskräfte geduldet waren.

Wie der gelernte Schlosser Metin Türköz, der 1962 nach Köln kam, um für Ford zu arbeiten. Bald begann er, Protestlieder zu schreiben, und wurde mit seiner Saz, der türkischen Laute, zur Stimme der türkischen Arbeiter. Bis 1978 hat er 82 Singles veröffentlicht; seine Musikkassetten fanden millionenfachen Absatz. Kaya lässt ihn ebenso zu Wort kommen wie Yüksel Özkasap, die "Nachtigall von Köln", und zahlreiche andere Musiker*innen, deren Lieder vom harten Alltag, von Sorgen, Einsamkeit und der Sehnsucht nach der alten Heimat handeln.

Diese Gurbetci-Lieder (Lieder aus der Fremde) gehören zu den eigenständigen musikalischen Stilen, die sich in der Diaspora der Bundesrepublik entwickelt haben und die es so in der Türkei nicht gibt. Die deutschen Medien interessieren sich kaum dafür, in den Berichten über die soziale Situation der Eingewanderten schwingt oft ein unverhohlen chauvinistischer Unterton mit. Selbst als in der nächsten Generation mit dem Duo Derdiyoklar oder Cem Karaca die Musiker*innen beginnen, ihre gesellschaftskritischen Lieder in beiden Sprachen zu singen, und damit ins deutsche Fernsehen eingeladen werden, bleiben sie Exoten, die "hier nicht zu Hause" sind, wie es die Moderatorin zuckersüß formuliert.

Der 1976 im bayerischen Schweinfurt geborene Kaya spannt den Bogen weiter, über die rechtsradikalen Anschläge auf Unterkünfte von Asylbewerbern und Vertragsarbeitern in Hoyerswerda 1991 und den Hip-Hop von Menschen der zweiten und dritten Generation, die hier aufgewachsen sind und die zeitgenössische Popmusik in Deutschland maßgeblich mitgeprägt haben. So entsteht ein facettenreiches, mitreißendes Porträt mehrerer Generationen, das ein wenig bekanntes kulturelles Erbe mit Fragen um Teilhabe und Identität in einem sich verändernden Land thematisiert. Nichts weniger als ein Meilenstein der Musikgeschichtsschreibung.

combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen

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No more camps, we want homes! Wohnen statt Lagerunterbringung: NoLagerNowhere!

Plakat Freiburg sagt nein mit den Unterstützerorganisationen und einer kurzen Zusammenfassung Gerichtsverhandlung & Kundgebung
Donnerstag, 15 Juni 2023 // 12 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was...? An Seehofers Hetze gegen Geflüchtete danach erinnert ihr euch, aber was ist aus den Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung geworden? Wie leben die Menschen in Lagern überhaupt? Die Bilder aus Moria kennen viele, aber auch in Deutschland müssen Geflüchtete in menschenunwürdigen Unterkünften leben, sind der Gefahr von Übergriffen durch private Sicherheitsfirmen ausgesetzt und müssen ein repressiven Regelsystem über sich ergehen lassen. Mit keinem oder kaum Geld, Arbeitsverpflichtungen und keinerlei Privatsphäre.

Aber sie wehren sich. Einige der Betroffenen der Razzien aus Ellwangen haben einen mühsamen, frustrierenden Rechtsweg gegen die Razzien eingeschlagen. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt. Sechs Bewohner aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung der Einrichtung geklagt. In beiden Verfahren geht es um nicht weniger als den Grundrechtsschutz aus Art. 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung, in Flüchtlingsunterkünften. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht zusprechen, müssen sämtliche
Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Im Prozess wird auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Unterkünften entschieden. Es geht also um viel!

Vor 30 Jahren wurde das Asylrecht durch den „Asylkompromiss“ in Deutschland de facto abgeschafft. Heute organisieren wir uns gegen diese Kontinuität der Ausgrenzungspolitik.

Unterstützt die Kläger in ihrem Rechtskampf und fordert gemeinsam mit uns die Abschaffung der Lager.

Kommt vor's Bundesverwaltungsgericht und bringt eure Freund*innen mit!

Wie Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leben müssen, geht uns alle an!
We'll come united!

Zur Kampagnenhomepage (Aufrufe, Video, Chronik)
Kontakt: info@aktionbleiberecht.de

Die Prozesse werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt. Der Sächsische Flüchtlingsrat, Space Leipzig und Protest LEJ rufen ebenfalls zur Demo auf.

Quelle: Kurzaufruf (PDF)

Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Stuttgart: 1. Mai Fest 2023 im Stadtteilzentrum Hans Gasparitsch

Sharepic zur Maifeier im Stadtteilzentrum Gasparitsch mit den Angaben aus dem Text im BeitragMit zwei Zelten, vielen Infoständen und natürlich leckerem Essen und Getränken laden wir euch alle herzlich ein, gemeinsam mit uns den 1. Mai mit einem bunten Programm zu begehen und zu feiern.

Programmpunkte


Quiz, Kinderprogramm, Getränke, Essen, Kaffee & Kuchen, Live-Musik mit Spätschicht und Moltke & Mörike und einem politischen Programm

Live-Musik


Nachmittags:
Spätschicht (Bossanova/Jazz)

Abends:
Moltke & Mörike (Pogopop)

Politisches Programm

Zwischen 14:30 und 17 Uhr wird es in einem eigenen Zelt Kurzvorträge und Inputs zu verschiedenen Themen geben. U.a. vom Frauenkollektiv Stuttgart, der Freien ArbeiterInnen Union und von Zusammen Kämpfen Stuttgart.
Zusätzlich findet um 17 Uhr parallel zum Fest eine Kundgebung von Zusammen Kämpfen statt.

Mehr Information

Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

SharePic zur Kampagne "30 Jahre sind genug -“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" - es gibt nur eine Menschenwürde! Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023
OFFENER BRIEF 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
info@bmas.bund.de
arbeitundsoziales@bundestag.de

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Herrn Bernd Rützel 
und die Verantwortliche der einzelnen Parteien 

30 Jahre sind genug -“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 

Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum.

Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt. Weiterhin wurde über die Jahre ein umfassender Sanktionskatalog festgelegt, mit dem weitere Kürzungen der nur minimal gewährten Leistungen möglich sind. Das Gesetz dient auch der Durchsetzung von Sammellagern, in denen eine Wohnsitzauflage, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit existieren.  

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen die im AsybLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Vielfach wurde das Gesetz aus verschiedenen Perspektiven ausführlich und fundiert kritisiert und jüngst von 62 großen Organisationen dessen Abschaffung gefordert.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen.

Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. 

+++ENDE Offener Brief+++

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das AsylbLG nach 30 Jahren endlich abgeschafft wird und werdet Teil der Kampagne!
Mehr infos hier: MITMACHEN

Revolution mit dem Tanzbein: Dawn Ray'd - Ancient Light

Das britische Black-Metal-Trio Dawn Ray'd hat für seine anarchistischen Überzeugungen sowohl viel Lob als auch Morddrohungen erhalten. Auf ihrem neuen Album "To Know The Light" prangern sie die Dinge an, die uns ihrer Meinung nach unterdrücken, und schlagen gleichzeitig befreiende Lösungen vor. Und so chaotisch alles auch aussieht, sie weigern sich, klein beizugeben...

Das Stationhouse in Leeds war früher eine Polizeistation. Von außen sieht es immer noch so aus, dass es nicht selten vorkommt, dass Leute an die Tür klopfen, um mit der Polizei zu sprechen. Wie bei so vielen alten Gebäuden, die zu Aufnahmestudios umfunktioniert wurden, lassen sich einige der Merkmale sehr gut mit der neuen Funktion des Ortes verbinden. Im Fall von The Stationhouse wurde eine Reihe kleiner Räume zu Isolationskabinen umfunktioniert, in denen Bands einen Gitarrenverstärker aufstellen oder Gesang aufnehmen konnten.

"Diese Räume müssen alte Arrestzellen gewesen sein", sagt Fabian Devlin. "Es war schon ein bisschen seltsam, an einem solchen Ort aufzunehmen, der aus unserer Sicht verachtenswert ist, und dass er nun ein Ort ist, an dem wir kreativ sein und Ideen über den Abbau der Polizei erkunden können."

Ein Song, den Fabien und seine Band Dawn Ray'd dort aufnahmen, war The Battle Of Sudden Flame, der Eröffnungstitel des kommenden dritten Albums der Band, To Know The Light. Es erzählt die Geschichte eines Vaters, der mit Feuer reagiert, nachdem "die Schweine ein Kind wegen nichts angegriffen haben", möglicherweise, so der Text, weil "ich glaube, er wurde auf der falschen Seite einer Kluft geboren". Der Song ist unmissverständlich in seinen Gedanken über die Art von Geschäften, die an dem Ort, an dem er aufgenommen wurde, stattfanden, vor allem, wenn es heißt: "Scheiß auf jeden Bullen, der jemals einen Lohn kassiert hat.

Am anderen Ende des Tisches in dem Londoner Pub, in dem Dawn Rays Bandkollegen mit Kerrang! sprechen, lächelt der Sänger und Geiger der Band, Simon Barr, über all das.

"Ich finde, das ist eine schöne Metapher."

Für diejenigen, die Dawn Ray'd bereits kennen, wird diese Sache keine Überraschung sein. Seit sie 2015 mit ihrer A Thorn, A Blight EP auf den Markt kamen, ist das Black-Metal-Trio aus Liverpool - Simon, Fabian an der Gitarre und Schlagzeuger Matthew Broadley - zu einem Synonym für Musik geworden, die sich mit solchen Dingen beschäftigt, und zu einem aufstrebenden Namen im britischen Metal-Underground. Während sie sich auf die Veröffentlichung von To Know The Light vorbereiten, tun sie dies als eine der meistdiskutierten Bands der britischen Extrem-Musik, sowohl wegen der Qualität ihrer Musik (exzellent), als auch wegen der Dinge, die sie sagen.

Sie mögen die Polizei nicht. Sie sind antifaschistisch. Der Kapitalismus ist genauso zerstörerisch wie jeder Krieg. Sie sind der Meinung, dass Wahlen letztlich nicht viel zum Guten verändern, also nehmen sie nicht daran teil (Sie können sich denken, was sie von der königlichen Familie halten). Sie glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Gemeinschaft, an die Gleichheit und daran, dass man sich selbst darum kümmern muss, die Welt um sich herum für sich und seine Nachbarn zu verbessern. Sie sind (und das sagen sie mehr als einmal oder sogar fünfmal während unseres Gesprächs) stolze Anarchisten.

"Anarchismus kommt von 'anarcho', was griechisch ist und 'Volk ohne Führer' bedeutet", erklärt Simon, als er darauf angesprochen wird, dass das Wort für die meisten Menschen einfach Chaos bedeutet. "Es wird oft als Chaos missverstanden, aber wenn man sich ansieht, was in der Welt passiert, ist sowieso alles im Chaos. Im Kapitalismus liegt die Welt im Sterben. Es ist schwer, sich eine chaotischere Welt als diese vorzustellen. Für mich bedeutet Anarchie Ordnung und Kooperation und Organisation und eine viel ganzheitlichere Art zu leben.

"Jeder hat das Recht, sein Leben so zu leben, wie es für ihn richtig ist, solange es keinen anderen beeinträchtigt", fügt Fabian hinzu. "Und um das Ganze noch ein wenig zu erweitern, sollten wir unser Bestes tun, um sicherzustellen, dass nicht nur wir so leben können, wie wir leben wollen, sondern dass wir auch unser Bestes tun, um es allen anderen zu ermöglichen, so zu leben, wie sie leben wollen, und dass es ein Leben voller Freude und Glück sein sollte, das so wenig Probleme wie möglich macht."

Weiter im Interview bei KERRANG!


Sozialrecht: Neue Regelungen 2023

Der Sozialverband VDK , bei dem man übrigens dringend Mitglied werden sollte, sofern man nicht mindestens in einer DGB Gewerkschaft dabei ist, hat dankenswerterweise einige Links zu den neuen Regelungen 2023 zusammengestellt, die einen ersten Einblick geben


Iraner aus Neubrandenburg sitzt derzeit im Abschiebeknast Glückstadt - Abschiebung sofort stoppen!

Am gestrigen 7. Oktober wurde der Iraner Sami* von der Ausländerbehörde Neubrandenburg in Abschiebehaft genommen. Seine Freund:innen und die Initiative Pro Bleiberecht fordern, diese Abschiebung sofort abzubrechen. Sami droht im Iran die Hinrichtung, weil er schwul und konvertierter Christ ist.

„I don-™t want to die“, schreibt Sami* aus dem Abschiebeknast an seine Freunde („Ich will nicht sterben“). Dem jungen Mann, der schwul ist, droht im Iran die Hinrichtung. Das islamistische Regime verfolgt LGBTIQ**. Es bestraft auch Menschen, die den islamischen Glauben ablegen. Sami ist in einer christlichen Rostocker Gemeinde aktiv.

„Es ist grausam. Gestern hat der Landtag MV noch verkündet er wolle sich auf Bundesebene gegen Abschiebungen in den Iran einsetzen. Heute schiebt MV selbst dahin ab!?“, sagt Hanna Berth von der Initiative Pro Bleiberecht. „Die Leute verstehen oft nicht, dass es bei Abschiebungen im Zweifel um ein Menschenleben geht. Wir brauchen einen echten wirksamen Abschiebestopp. Und dass MV die Abschiebung von Sami SOFORT abbricht!“

Der Landtag MV hatte am 7.10. beschlossen, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für einen generellen Abschiebestopp in den Iran einsetzen solle. Dies wird frühestens auf der nächsten Innenministerkonferenz besprochen. Entgegen falscher Berichterstattung (NDR, Vorwärts) hat die Landesregierung MV noch nicht wie Niedersachsen beschlossen für drei Monate die Abschiebungen in den Iran auszusetzen.

Quelle: Pressemitteilung
cronjob