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Landesweite Demonstration am 22. Juni 2024, 14 Uhr Hauptbahnhof in Pforzheim Keine Bezahlkarte! Solidarisiert euch mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen

Die Grafik zeigt das SharePic zur Demo mit den EckdatenWir erleben mit dem GEAS und nationalen Kampagnen intensive Angriffe auf die Rechte und Lebensbedingungen von Geflüchteten. Die Mauern zur Abschottung und Ausgrenzung werden noch höher gezogen. Von Abschiebeoffensive ist die Rede und die Anordnung von Abschiebehaft wurde jüngst erleichtert.

In diesem Zusammenhang finden massive Angriffe auf die ohnehin schon prekären Sozialleistungen statt. Legitimiert werden diese Kürzungen - mal wieder - indem Geflüchtete gegen Nicht-Geflüchtete, "Faule" gegen "Fleißige" und Leistungsempfänger*innen gegen Arbeitende ausgespielt werden. Dabei wird versucht, die Krisen der kapitalistischen Wirtschaft zu personalisieren. Schuld an allen aktuellen Krisen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind nach dieser Auffassung entweder die "Totalverweigerer" oder eben die Flüchtlinge. Der Wert eines Menschen wird nur nach seiner Leistungsfähigkeit, sprich Verwertbarkeit bemessen. Wer (vermeintlich) nichts leistet, wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Zwang, sich selbst verwerten und seine Haut zum (Arbeits-)Markt tragen zu müssen, ist der eigentliche Skandal, der abgeschafft gehört. Sozialleistungen sind kein Almosen, sondern für viele schlicht überlebensnotwendig. Daran darf nicht gespart werden! Soziale Leistungen müssen ohne staatlichen Druck gewährt werden, deshalb müssen wir die noch verbliebenen Sozialsysteme verteidigen und vor allem neue, bessere erkämpfen. Für alle Lohnabhängigen gilt, kein Arbeitsplatz ist sicher. Arbeitslosigkeit kann jede*n treffen.

Das rassistische Asylbewerberleistungsgesetz wird weiter verschärft - NEIN zu Bezahlkarte und Arbeitspflicht

Das bereits verminderte Existenzgeld für Geflüchtete (Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG) wird weiter angegriffen. Geflüchtete sollen noch stärker bevormundet und kontrolliert und ihre Rechte weiter beschnitten werden. Wo, wie und für was das wenige Geld ausgegeben werden darf, soll die Behörde bestimmen. Dazu wird bundesweit eine „Bezahlkarte“ für Geflüchtete eingeführt. Alle, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, werden zu einer Bezahlkarte verpflichtet. Davon betroffen sind auch Personen, die bereits über ein deutsches Bankkonto verfügen und schon seit vielen Jahren in Deutschland leben. Mittlerweile können Geflüchtete bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zu Arbeiten für 80 Cent pro Stunde verpflichtet werden, wenn die Arbeit „der Allgemeinheit dient“. Der Landkreistag von Baden-Württemberg will noch weiter gehen und die ausbeuterische Arbeitspflicht auf private Unternehmen ausdehnen. Das wäre Zwangsarbeit und ist entschieden abzulehnen: „Geflüchtete dürfen nicht zu Zweite-Klasse-Beschäftigten degradiert werden, die zu Dumping-Löhnen ausgebeutet werden.“ (ver.di)

Die Sozialsysteme sollen national-autoritär umgebaut werden - NEIN zur Einführung von zwei Existenzminima 

Aber es kann noch schlimmer kommen: Von konservativer Seite wird eine Grundgesetzergänzung angedacht, mit der zwei Existenzminima in Deutschland eingeführt werden sollen. Geduldeten und Ausreisepflichtigen sollen damit die Gelder noch weiter gekürzt werden. Dazu wurde bereits ein Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Noch hat der Antrag keine Mehrheit bekommen. Wie lange noch?

Das Bürgergeld wird angegriffen - NEIN zur Gängelung von Arbeitslosen

Gleichzeitig wird von verschiedenen politischen Seiten offen das Bürgergeld angegriffen und in Frage gestellt, vor allem was die Höhe der Leistungen angeht. So fordert der ‚BDA-Die Arbeitgeber‘ eine „Grundsanierung“ des Bürgergelds, das unter den Bedingungen von „härteren Sanktionen“ gewährt werden soll. Sogenannten „Totalverweigerern“ sollen Miete und Strom auf Null gestrichen werden, d.h. sie werden in die Wohnungslosigkeit entlassen. Generell sollen die Leistungen für alle stärker auf das „tatsächliche“ Existenzminimum begrenzt werden. Eine Sprache, die bereits aus der Diskussion gegen Geflüchtete bekannt ist. Ebenso wird auch die Einführung einer Bürgergeld-Bezahlkarte gefordert. In Bochum laufen dazu Anfragen bei Geschäften, ob sie eine Bürgergeld-Bezahlkarte als Zahlungsmittel akzeptieren würden. Ähnliches ist aus Hessen zu hören. Die FDP fordert die Wieder-Einführung des „1 Euro Jobs“ und für 2025 soll es keine Bürgergeldanpassungen geben.

Wir befinden uns mitten in einer wichtigen politischen Auseinandersetzung, in der marginalisierte Gruppen gegeneinander ausgespielt und die Sozialsysteme in eine national-autoritäre Richtung entwickelt werden. Dabei spielen rassistische Ressentiments, vor allem gegen Geflüchtete eine wichtige Rolle. Das Asylbewerberleistungsgesetz zeigt sich als ein Versuchslabor für einen Umbau der Sozialsysteme mit dem Ziel, soziale Rechte für Geflüchtete und Nicht-Lohn-Arbeitende weiter zu beschneiden. Das müssen wir gemeinsam in einer außerparlamentarischen Bewegung verhindern. Beschränken wir uns nicht darauf, das bisherige schon Unzureichende zu erhalten. Das System, das zunehmend Armut, Ausgrenzung und Rassismus hervorbringt, muss selbst in Frage gestellt werden. In dieser Auseinandersetzung muss klar sein, dass die Schwachen, die Armen, die Ausgegrenzten, all jene, die als Billiglöhner*innen hier schuften, auf ein funktionierendes Sozialsystem und damit auf soziale Rechte angewiesen sind. Erkämpfen wir das gute Leben für alle! Gehen wir am 22. Juni 2024 in Pforzheim gemeinsam auf die Straße. Fordern wir neue, bessere Sozialsysteme ein. Unser Ziel muss es sein das gute Leben für alle zu erkämpfen. Dafür muss als erster Schritt das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen werden.

Wir rufen euch zur Unterstützung einer landesweiten Demo gegen rassistische Hetze, Bezahlkarte, Arbeitspflicht, Duldung, Asylbewerberleistungsgesetz und alle anderen Demütigungen und Entmündigungen, denen Flüchtlinge, Arbeits- und Wohnungslose ausgesetzt sind, auf.

Gruppen, die den Aufruf unterstützen, bitte eine Mail an: info@stop-deportation.de senden. Gruppen die bis zum 26. Mai 2024 ihre Unterstützung anmelden, werden auf dem Flyer, der Anfang Juni herausgegeben wird, berücksichtigt. Alle weiteren Gruppen werden auf der Homepage genannt.

Antira Baden-Württemberg



Prellbock Altona e.V und Initiative Sternbrücke führen die Klage gegen die geplante Monsterbrücke weiter

Das Foto zeigt eine der kahlgeschlagenen Flächen aus dem Bildtext. Dazu: Wenn die DB Brücken baut, sieht es aus wie bei DUNE: Part two.
Was sagt die Deutsche Bahn über sich selbst? Hören wir mal rein:
„Deutsche Bahn - mit uns schützen Sie die Umwelt. Der Klimawandel ist für uns alle greifbar. Wir als Deutsche Bahn stellen uns der Verantwortung und handeln.“
Um die Sternbrücke herum handelt die Bahn mit der Motorsäge und verantwortet triste Flächen, wo vor wenigen Wochen noch Büsche und Bäumchen standen und Kleingetier Unterschlupf fand.
Das alles für den Bau einer überdimensionierten Brücke, die den Willen des rot-grünen Senats nach noch mehr Verkehr in der Stresemannstraße mit einem Ungetüm aus 3.600 Tonnen Stahl umsetzt.
Forderung für die Zukunft: frühzeitige Beteiligung auf Augenhöhe VOR Beginn von Planfeststellungsverfahren

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat am 02. Mai den Eilantrag von Prellbock Altona e.V. und der Initiative Sternbrücke auf einen Baustopp abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte auf Grundlage einer vorläufigen und summarischen Prüfung. Im nun folgenden Hauptverfahren werde die Argumente vertieft geprüft. Bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts baut die Deutsche Bahn auf eigenes Risiko weiter.

Zur Entscheidung des OVG erläutert Michael Jung, Sprecher von Prellbock Altona e. V.: „Wir freuen uns, dass das OVG die Klageberechtigung von Prellbock Altona e.V., die vom Eisenbahn-Bundesamt und von der Deutschen Bahn in Frage gestellt wurden, voll umfänglich bestätigt hat. Allerdings hat das OVG mit der Ablehnung des Eilantrages die Chance vergeben, in einer offenen Verhandlung die heutzutage immer wichtiger werdenden Argumente wie Klimaschutz, Hitzevorsorge, menschenfreundliche Verkehrsentwicklung und faire Bürgerbeteiligung ausreichend zu würdigen. Die Entscheidung des OVG erfolgte eindeutig unter dem Druck des Planungsbeschleunigungsgesetzes der Ampelkoalition und wird sich als Pyrrhussieg für den Senat und die DB erweisen. Wir sind auf die Verhandlung im Hauptverfahren gespannt.“

Marlies Thätner, Sprecherin der Initiative Sternbrücke, ergänzt: „Unabhängig von der Entscheidung im Eilverfahren: Die von Senat und Bahn gegen den Widerstand von Stadtentwicklung und Denkmalschutz durchgedrückte Monsterbrücke ist und bleibt eine Fehlplanung. Sie zerstört mitten in Altona einen von vielen Menschen geschätzten urbanen Raum. Wir wollen hier offensichtlich eine andere Stadt als der Rot-Grüne Senat. Gemeinsam mit vielen anderen Initiativen, unterstützt von über 1100 Spender:innen und vielen Menschen in der Stadt werden werden wir den politischen und öffentlichen Druck weiter erhöhen. Unsere Forderung bleibt: Baustopp, Beteiligung und Neuplanung.“

Der Denkmalschutz spielt in der laufenden Klage eine wesentliche Rolle. Dazu Kristina Sassenscheidt, Geschäftsführerin des Denkmalvereins Hamburg e.V.: „Bei einem Abriss der Sternbrücke würde nicht nur ein bedeutendes und denkmalgeschütztes Zeugnis der deutschen Architektur- und Ingenieurbaugeschichte verloren gehen, das eigentlich noch eine lange Lebensdauer besitzt. Darüber hinaus würde auch der Umgebungsschutz aller benachbarten Denkmäler und Denkmal-Ensembles durch den überdimensionierten Brücken-Neubau wesentlich beeinträchtigt werden.“

„Wir haben gelernt, wie schwierig und aufwändig es ist, in einem laufenden Planfeststellungsverfahren Einfluss zu nehmen. Damit schält sich über das aktuelle Projekt hinaus eine politische Schlüsselforderung an die Parteien für die nächste Bürgerschaftswahl heraus: echte Beteiligung auf Augenhöhe VOR Beginn von Planfeststellungsverfahren. Wir werden die Parteien daran messen, ob und wie sie diese Forderung umsetzen werden,“ schließt Marlies Thätner.

Prellbock Altona e.V. stellt die Klagebegründung und unterstützende Anlagen, die der Öffentlichkeit zum Teil bislang nicht bekannt waren, zum Download bereit.

In den Unterlagen findet sich unter anderem das bislang unbekannte Planungsverlangen des Senats an die Deutsche Bahn aus 2014, in dem die Verkehrsbehörde die Aufweitung unter der Brücke mit dem Argument verlangt, dass von einem Gesamtquerschnitt der Stresemannstraße von 35 m vor und hinter der Brücke auszugehen sei. Die Verkehrsbehörde ging damals noch davon aus, dass zumindest auf einer Seite der Stresemannstraße zwischen Holstenstraße und Pferdemarkt die Gründerzeitbauten abgerissen würden. Heute undenkbar - damit hat sich eine wesentliche Planungsgrundlage verändert. Eine Neuplanung könnte entsprechend deutlich kleiner ausfallen. (Anlage K 5)

Hinweis: Spendenkampagne zur Klage Sternbrücke

Quelle: Pressemitteilung 6. Mai 2024

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