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Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das Streikrecht angesichts der Streiks bei der Deutschen Bahn und anderswo.

In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht Gewerkschaften zu gründen.

Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der Versammlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän - das Volk - direkt zu Wort melden kann.

Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung - die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der Verfassung,war:

Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des BND und des Landesamts für Verfassungsschutz in der Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

Die technischen Einrichtungen dafür habe man danach nicht entfernt, sondern später nochmals genutzt.

Darauf stellte der Vorsitzende Richter Foth erst mal zum Entsetzen nicht weniger Juristen fest, dass die Abhöraffäre den Prozess selber nicht berühre. Zwar sei die Garantie für einen unüberwachten Gesprächsverkehr zwischen Angeklagten und Verteidigung nach § 148 der Strafprozessordnung verletzt worden, das beeinträchtige aber den Fortgang des Verfahrens nicht. Es bedurfte des Auszugs der Wahlverteidiger und mehrerer Anträge der gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger, bis der Vorsitzende Richter sich dazu durchringen konnte, solche Abhörmaßnahmen zu verbieten.

Staatliche Hatz auf Antifaschist:innen: Es droht weiter die Auslieferung an Ungarn

Das Foto zeigt ein Seitentransparent während einer Demonstration mit der Aufschriftt „Free all Antifas - Soko Linx & VS auflösen - Defund the Police“
Foto: Rote Hilfe
Wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht, sollen mehrere deutsche Antifaschist:innen, aktuell insbesondere Maja, an Ungarn ausgeliefert werden. Auch wenn der zwischenzeitlich erhobene Vorwurf des versuchten Mordes am 21. März 2024 von der Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof (BGH) weggewischt wurde, verschärft sich die Lage für Maja und für weitere Aktivist:innen, die sich aktuell noch den Behörden entziehen. Denn der Generalbundesanwalt räumt dem Verfahren in Ungarn Priorität gegenüber einem Prozess vor hiesigen Gerichten ein, was das Risiko einer Auslieferung erhöht.

Vorgeworfen wird Maja und anderen Antifaschist:innen, im Februar 2023 mehrere Nazis in Budapest körperlich angegriffen zu haben. Gegen zwei Beschuldigte läuft aktuell ein Prozess in Budapest, ein dritter wurde nach einem Geständnis zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Zwei der in Ungarn festgehaltenen Aktivist:innen sind seit über einem Jahr in Haft.

Den im Budapest-Komplex beschuldigten Antifaschist:innen droht in steigendem Maße die Auslieferung an das rechtsautoritäre ungarische Regime. Dort ist mit Verfahren, die gegen sämtliche rechtsstaatlichen Minimalstandards verstoßen, mit hohen Haftstrafen und unmenschlichen Haftbedingungen zu rechnen. Ganz konkret betrifft das Maja, die am 11. Dezember 2023 in Berlin verhaftete Person, die seither in Untersuchungs- und seit einem entsprechendem Beschluss des Kammergerichts Berlin in Auslieferungshaft sitzt.

Die Repressionsorgane setzen seit Monaten auf Erpressung: Zunächst wurden mehrfach die Familien der anderen beschuldigten Antifaschist:innen bedrängt, die sich bisher einer Verhaftung entzogen haben. Nachdem einige der Untergetauchten über ihre Anwält:innen anboten, sich zu stellen gegen die Zusicherung, dass sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden, wurden sie mit einem dreisten Angebot konfrontiert: Die Zusage, auf die Auslieferung zu verzichten, werde nur gegen umfassende Geständnisse erteilt - also nur bei Verzicht auf elementare Rechte von Beschuldigten.

Um die Repression noch weiter zu verschärfen, hatte die Bundesanwaltschaft zusätzlich den Vorwurf des versuchten Mordes erhoben, was aber die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21. März 2024 entschieden zurückwies: Eine Tötungsabsicht sei nicht erkennbar gewesen, weshalb der BGH die entsprechende Erweiterung des Haftbefehls ablehnte. Dennoch droht weiterhin die Auslieferung an Ungarn. Vor allem Maja ist damit ganz konkret gefährdet und sieht sich als non-binäre Person zusätzlichen Bedrohungen ausgesetzt, sollte es zu einer Auslieferung an das offen queer- und trans*feindliche Ungarn kommen.

„Es ist unglaublich, welche Dimension die staatliche Hatz auf Antifaschist:innen annimmt. Auch vor offensichtlichen Verstößen gegen juristische Standards und vor der Erpressung mit der Auslieferung an einen Staat, der Menschenrechte mit Füßen tritt, schrecken die deutschen Repressionsbehörden nicht zurück“, empörte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Die Auslieferung von Maja muss auf alle Fälle verhindert werden! Wir stehen solidarisch an der Seite der verfolgten Antifaschist:innen. Die Auslieferungsdrohungen und die Erpressungsmanöver der staatlichen Behörden müssen umgehend aufhören. Wir fordern Majas Freilassung und ein Ende der Verfolgung der Antifaschist:innen!“

Quelle: Rote Hilfe, 24.03.2023
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