Skip to content

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

NS-Verherrlichung in Budapest stoppen!

Fahrt am 10. Februar mit uns nach Budapest, um dort gegen das Heldengedenken international vernetzter Faschist*innen zu protestieren!

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdAAm 10. Februar 2024 wollen Neonazis aus aller Welt wieder ihr NS-verherrlichendes "Heldengedenken" in Ungarns Hauptstadt Budapest durchführen. Im Februar 1945 orderte Karl Pfeffer-Wildenbruch als SS-General seine Gefolgschaft an, aus der belagerten Stadt auszubrechen - ein naiver Versuch, nur wenige Soldaten überlebten die anschließenden Kämpfe. Was die extrem rechte Szene nicht davon abhält, den faschistischen General und seine Ergebenen mit ihren jährlichen Aufmärschen zu verehren.

Zwar gab es in den vergangenen Jahren immer wieder erfolgreiche kleinere und größere antifaschistische Interventionen, aber der Drang der Faschist*innen in Budapest, die Geschichte umzuschreiben ist ungebrochen. Teilweise mobilisierten die extremen Rechten tausende Anhänger*innen auf die Straße. So ist zu befürchten, dass auch 2024 Neonazis aus dem Blood-&-Honour-Spektrum versuchen werden, gegen Mittag eine Kundgebung im Városmajor-Park abzuhalten, der im Nordwesten der Stadt gelegen ist.

Außerdem führen Neonazis und Militarist*innen seit Jahren eine als Reenactment deklarierte Neonaziwanderung in Anlehnung an den faschistischen Ausbruchsversuch aus der Einkesselung durch die Rote Armee von 1945 durch. Dabei marschieren sie ausgehend vom Startpunkt im Budapester Burgkomplex, teils in Militäruniformen gekleidet und mit faschistischen Abzeichen versehen, bis zu 60 Kilometer in das Budapester Umland. Weitgehend unbehelligt und bis vor einigen Jahren mit dem Segen des ungarischen Wanderverbandes mischen sich hier faschistische Wandertrupps aus der völkischen Neonaziszene mit vermeintlich unbedarften ungarischen Wanderfans.

Um das Wochenende herum organisiert die ungarische Neonaziszene diverse kleinere und größere Konzerte in Budapest. Mehrere Tage lang nutzen die Rechten die Reihe an Events zur Vernetzung. Sie frönen dort ihrer nazistischen Erlebniswelt, aus der sie mental gestärkt für ihren Kampf für ein "weißes" Europa und gegen Minderheiten sowie gegen alles außerhalb ihrer Norm in das restliche Jahr starten.

Das wollen wir als Antifaschist*innen nicht länger hinnehmen! Gemeinsam mit dem österreichischen KZ-Verband, den Sozialdemokratischen FreiheitskämpferInnen, und der MEASZ aus Ungarn rufen wir als VVN-BdA zu antifaschistischem Protest auf. Zusammen werden wir am Vormittag des 10. Februar eine antifaschistische Kundgebung bei den Schuhen am Donauufer durchführen und an die Opfer der Shoah sowie des Porajmos erinnern. Danach wird es zum Parlament gehen, wo wir unserer Forderung nach einem Verbot der neonazistischen Veranstaltungen Ausdruck verleihen werden. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, sich am Nachmittag den angemeldeten Gegenprotesten zur Neonaziwanderung anzuschließen, bevor wir wieder abfahren. Es gilt zu zeigen, dass unsere ungarischen Freund*innen in ihrem Kampf gegen die Umtriebe der Nazis nicht allein gelassen werden.

Diese grenzübergreifende solidarische Zusammenarbeit unserer antifaschistischen Verbände wird auch von der Dachorganisation, der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer - Bund der Antifaschisten (FIR), unterstützt.

Wir wollen viele sein! Deshalb kommt mit uns nach Budapest! Es sind alle eingeladen, sich uns anzuschließen (solange die Plätze reichen). Wir starten in Wien am Morgen des 10. Februar, die Rückkehr nach Wien ist für den Abend vorgesehen. Der Unkostenbeitrag für das Busticket von Wien nach Budapest und zurück beträgt 20 Euro. Eine Unterkunft ist nach Möglichkeit selbst zu organisieren. Es wird aber versucht, eine kleine Schlafplatzbörse anzubieten. Interessierte melden sich bitte unter fahrten_vvn-bda_2024@riseup.net.

Quelle: Pressemitteilung
cronjob