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Stuttgart / RMK: Schlafsack-Spenden gegen Kälte im Geflüchteten-Zelt-Lager

Das SharePic zur Aktion zeigt Großzelte, in denen Geflüchtete untergebracht werden
SharePic zur Aktion
Es wird kalt in Backnang. Das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises zwingt geflüchtete Menschen in Zelten zu leben, auch Kranke, Traumatisierte, Kinder, allein reisende Frauen, Schwangere.

Selbst Menschen, die andere Wohnmöglichkeiten haben, müssen in Zelten leben. Unterkünfte und Wohnungen stehen leer. Wir brauchen ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Der Lagerzwang muss aufgehoben, das Zeltlager muss geschlossen werden.

Die Heizung ist vollkommen unzureichend und fällt immer wieder aus. Mit sinkenden Temperaturen wird das Leben im Zelt-Lager unmöglich. Die Menschen frieren.

Wir bitten um Ihre Solidarität.

Spenden Sie einen Schlafsack!


Gewaschene, gereinigte oder neue Schlafsäcke können Sie ab sofort bis zum 15.12.23 abgeben in

Backnang
• AWO: Montag-Donnerstag 09-16 Uhr / Freitag 09-14 Uhr, Aspacherstraße 32, 71522 Backnang
• Juze – Jeden Tag ab 20 Uhr, Mühlstraße 3, 71522 Backnang

Murrhardt
• AWO: Montag-Donnerstag 08-12 Uhr, Helfergasse 25

Stuttgart
• WKV - Dienstag-Sonntag 11-18 Uhr, Mittwoch bis 20 Uhr, Schlossplatz 2, Eingang: Stauffenbergstrasse

Überzählige Schlafsäcke geben wir an obdachlose Menschen weiter.
Informationen aus dem Zelt-Lager und zum Stand der Spenden unter nolagerbk.org

Dies ist eine gemeinsame Aktion der Arbeiterwohlfahrt Backnang, des Jugendzentrums Backnang, von Refugees4Refugees und des Unabhängigen Freundeskreises Asyl Murrhardt.

Quelle: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Arbeitspapier „Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt“

Das Deckblatt des Arbeitspapiers  zeigt eine grafisch dargestellte Frau mit einem Embryo
Deckblatt des Arbeitspapiers
Die BAG Gesundheit/Illegalität hat ein wichtiges Arbeitspapier erstellt. Aus der Vorstellung: Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellen wir die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigen verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formulieren fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist. In das Arbeitspapier eingeflossen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung, die von Januar-Februar 2023 für durchgeführt wurde und an der sich 70 Personen aus Anlauf- und Beratungsstellen über alle Bundesländer hinweg beteiligt haben.

Das Arbeitspapier gibt es hier zum Download. Zur Themenseitegeht es hier entlang .

Quelle: Thomé Newsletter 39/2023 vom 26.11.2023

Aufruf: Spendet Tacheles. Der Verein braucht Eure Spenden seine Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten

Kürzungspläne der Bundesregierung: Positive Entwicklungen bei großer Unsicherheit

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenAm vergangenen Donnerstag hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages darauf geeinigt, zahlreiche für den Haushalt 2024 geplante soziale Kürzungen zurückzunehmen. Der finale Beschluss steht allerdings noch aus.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages will die geplanten Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege und soziale Infrastruktur direkt betreffen, weitgehend zurücknehmen. Das war das Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. und 17. November, die jedoch ohne Beschluss über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz endete. Die abschließende Beratung des Haushalts ist in einer Sondersitzung am 23. November geplant.

Auf folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 16. und 17. November u.a. geeinigt:

• +27 Mio. EUR für die Freiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung + 2 Mio. EUR; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +53 Mio. EUR für die Bundesfreiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +22,5 Mio EUR für die Weiterführung der Respekt Coaches
• +20 Mio. EUR für die Migrationsberatung
• +188 Mio. EUR für Integrationskurse
• +13 Mio. EUR für Jugendmigrationsdienste
• +15 Mio. EUR für Mental Health Coaches
• +6 Mio. EUR für Psychosoziale Zentren (statt 10 Mio. EUR würden 4 Mio. EUR gekürzt)
• +5,9 Mio. EUR für die Müttergenesungswerke
• +5 Mio. EUR für die behördenunabhängige Asylberatung (für bundesweiten Ausbau würden für 2024 weiterhin 15 Mio. EUR fehlen)
• +5 Mio. EUR für die Stiftung frühe Hilfen
• +3 Mio. EUR für digitale Kompetenzen der Wohlfahrtsverbände
• +750 Mio. EUR Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sollte der Bundestag diese Pläne so beschließen, wären die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege direkt betreffen, weitgehend zurückgenommen.

Die positiven Entwicklungen, die herbe Einschnitte in das soziale Netz abwenden würden, sind vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Beschlusses sowie der teilweise noch unklaren Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 mit Vorbehalt zur Kenntnis zu nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 15. November geurteilt, dass die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig war und hatte die Mittel damit für nichtig erklärt. Am 21. November findet eine Sachverständigenanhörung zu den Auswirkungen des BVerfG-Urteils statt.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband
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