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Kindergrundsicherungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Kürzungen bei geflüchteten Minderjährigen.

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenIn dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:

Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.

Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.

* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.

Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.

Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.

Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)

Weiterführende Links
Infoveranstaltung

Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf 

Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023


Kein LNG auf Rügen!

Während der Besetzung der Pipeline-Rohre durch Aktivist:*innen schaut ein Polizist in die Röhre
Foto: © Kinkalitzken via Umbruch Bildarchiv

Über 700 Menschen beteiligten sich am 23. September 2023 an einer Demonstration von „Ende Gelände“ und lokalen Bürgerinitiativen gegen einen Hafen für flüssiges Erdgas (LNG) auf der Insel Rügen.

Die Demonstration startete von Sassnitz aus Richtung Mukran mit einem Block der lokalen Initiative „Lebenswertes Rügen“ an der Spitze - gefolgt von zwei „Ende Gelände“-Blöcken. Rund 200 Teilnehmenden gelang es am Hafen von Mukran, Polizeiketten zu durchfließen, das Hafen-Gelände zu erreichen und Pipeline-Rohre zu besetzen. Der Ausbruchsversuch des zweiten „Ende Gelände“-Blocks scheiterte an der Polizei und schloss sich wieder der Demonstration an.

Die Demonstration zog zurück nach Sassnitz als Teilnehmende in Sichtweite der besetzten Pipelines Pyrotechnik zündeten und auf einer Brücke Platz nahmen. Kurze Zeit später konnten die Pipeline-Besetzer*innen sich der Demonstration wieder anschließen und gemeinsam zum Klima-Camp bei Sassnitz zurück kehren. Die Polizei machte keine Festnahmen.

Der Ausbau von Gasinfrastruktur ist ein Klimaverbrechen. Wer im Jahr 2023 noch immer am Ausbau fossiler Infrastruktur festhält, muss mit unserem Widerstand rechnen, denn Gas ist ein Klimakiller. Erst recht, wenn es durch Fracking gewonnen wird, wie es für das in Rügen ankommende LNG geplant ist. Durch Fracking werden Ökosysteme und Trinkwasser vergiftet. In den USA sind es besonders Communities of Color, die die verheerenden Umweltfolgen tragen müssen, während deutsche Konzerne wie Wintershall DEA und die deutsche Regas genau damit Profite machen. Mit unserem Protest stellen wir uns diesem System der Ausbeutung entgegen: entschlossen, antikapitalistisch und antikolonial.“

Charly Dietz, Pressesprecherin „Ende Gelände“

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

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