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Das Jahr der Rüstungsindustrie

Der Rüstungskonzern Rheinmetall rechnet mit bald eingehenden Neuaufträgen in zweistelligem Milliardenwert und schließt für die nächsten Jahre ein Umsatzwachstum von jeweils 20 bis 30 Prozent nicht aus. Dies hat Konzernchef Armin Papperger nach einem Treffen der NATO-Verteidigungsminister mit Führungspersonal von mehr als 20 transatlantischen Rüstungsfirmen bestätigt. Bei den Aufträgen werde nicht 2022, das Jahr der Scholz‘schen „Zeitenwende“, sondern 2023 „das beste Jahr ever“ werden, sagt Papperger voraus. Der Manager räumt offen ein, Rheinmetall verdanke sein immenses aktuelles Wachstum dem Ukraine-Krieg. Dabei kann die Düsseldorfer Waffenschmiede sogar ihre Produktpalette erweitern: Sie wird künftig Teile für den US-Kampfjet F-35 fertigen – ein Gegengeschäft für den Kauf von 35 Exemplaren des Flugzeugs durch die Bundesregierung, das die transatlantische Rüstungsbasis weiter festigt. Um die Rüstungsindustrie zur rascheren Ausweitung ihrer Munitions- und Waffenproduktion zu veranlassen, sind die NATO-Staaten um langfristige Abnahmegarantien bemüht. Das Bündnis erarbeitet dazu eigens einen ausführlichen Defence Production Action Plan.

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US-Friedensaktivist legt Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Verurteilung wegen einer gewaltfreier Aktion gegen Atomwaffen ein

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ weist auf die Beschwerde eines US-amerikanischen Friedensaktivisten an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hin.

John LaForge, 67, gebürtig aus Duluth und langjähriger Co-Direktor der Watchdog-Gruppe Nukewatch in Wisconsin, wurde nach einem Go-In im Atomwaffenlager Büchel wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel lagern im Kontext der sogenannten nuklearen Teilhabe etwa 15-20 US-Atombomben vom Typ B-61. Büchel ist deshalb seit vielen Jahren Aktionsort der Friedensbewegung, die den Abzug der Bomben und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag fordert.

In seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Frankreich, die am Freitag, 9. Juni 2023, eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass die verbindlichen Regeln des EGMR von den deutschen Gerichten verletzt wurden, weil diese ihm seiner Meinung nach das Recht auf eine angemessene Verteidigung und auf rechtliches Gehör verweigerten. Der EGMR prüft Beschwerden, wenn Angeklagte, die ihre rechtlichen Möglichkeiten in den Mitgliedstaaten des Europarates ausgeschöpft haben, nachweisen können, dass ihre Verurteilung zu Unrecht erfolgt ist. Der EGMR wird zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde von LaForge prüfen und dann entscheiden, ob eine inhaltliche Befassung stattfindet.

Die Verfassungsbeschwerden von LaForge gegen seine Verurteilungen wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Gericht, nicht angenommen, so dass die Urteile rechtskräftig wurden. Insgesamt hat das BVerfG bereits in 19 Fällen ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerden nicht zur Verhandlung angenommen.

LaForge hatte sich geweigert, eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zu zahlen und wurde im Januar und Februar 2023 für 50 Tage inhaftiert. Er war der erste US-Bürger, der im Rahmen der langjährigen Aktionen des zivilen Widerstands gegen die Stationierung und den drohenden Einsatz von US-Atombomben in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen musste. Ein zweiter US-Bürger, der wegen Hausfriedensbruchs in Büchel verurteilt wurde, Dennis DuVall aus Prescott, Arizona, verbüßte nachfolgend im März und April eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

In der Beschwerde an den EGMR, die am 9. Juni von der Bonner Anwältin Anna Busl eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass alle drei deutschen Gerichte Fehler begangen hätten, indem sie sich weigerten, Zeugenaussagen von Experten zu berücksichtigen, die seiner Meinung nach die Verteidigung seiner Taten als "Verbrechensverhütung" bestätigt hätten. Es lagen also rechtliche Rechtfertigungsgründe für die Tat vor, die die Gerichte nicht geprüft hätten. Insbesondere lehnten die Gerichte das Angebot ab, den renommierten Völkerrechtsprofessor Francis A. Boyle von der University of Illinois anzuhören. „Prof. Boyle legt in seinen Büchern, Aufsätzen und regelmäßigen Zeugenaussagen dar, dass das verbindliche Völkerrecht jegliche Planung oder Vorbereitung von Atomwaffenangriffen verbietet und jede Weitergabe von Atomwaffen von Atomwaffenstaaten an nicht nuklear bewaffnete Länder untersagt“, so LaForge.

Die Anrufung des EGMR ist nicht ganz neu. Die ersten EGMR-Beschwerden dieser Art wurden im November 2021 von Stefanie Augustin und Marion Küpker aus Deutschland gestellt, eine Antwort steht noch aus. Drei weitere Aktivistinnen, Johanna Adickes und Ariane Dettloff aus Deutschland sowie Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, haben sich ebenfalls an das Straßburger Gericht gewandt oder werden dies in Kürze tun.
Quelle: Pressemitteilung 09.06.2023

Keine "Air Defender 23" Kriegsübung über Deutschland!

Sharepic zur Kundgebung mit den Daten aus dem TextWann: 10.06.2023 11:50 Uhr
Wo: Marktplatz, Stuttgart-Vaihingen
Wer: EUCOM-Arbeitsgruppe für den Frieden

Um den Frieden zu gewinnen:

Eine Perspektive für den Frieden und damit für die Zukunft, für das Überleben der Menschheit kann nur gewonnen werden, wenn es gelingt, eine weitere Eskalation auch dieses Stellvertreterkrieges zwischen USA/NATO und Russland in der Ukraine zu verhindern.

Die NATO-Kriegsübung „Air Defender 23“ im Juni unter Führung der Bundeswehr Luftwaffe eskaliert unverantwortlich.

Wir als ‚EUCOM-AG für den Frieden‘ fordern von der Bundesregierung:

• Verhandlungsdiplomatie für einen sofortigen Waffenstillstand im Ukrainekonflikt
• Beendigung des Wirtschaftskriegs gegen Russland
• Keine Waffenlieferungen
• Keine NATO-Kriegsübungen wie „Air Defender 23“
• Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag
• Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland
• Von den US-Kommandozentralen EUCOM und AFRICOM darf aus Stuttgart kein Krieg mehr geplant, unterstützt und geführt werden (siehe Grundgesetz Artikel 26). Daher:
• Schließung der US-Kommandozentrale EUCOM, von der aus die US-Regierung ihre in Europa stationierten Truppen einschließlich der US-Atomwaffen befehligt
• Schließung der US-Kommandozentrale AFRICOM, die u.a. für illegale tödliche Drohneneinsätze in Afrika verantwortlich gemacht wird
• Umwandlung der Areale der US-Kommandozentralen in Wohngebiete
• Sozialökologischer Umbau der Gesellschaft!
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