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Antifaschismus ist kein Verbrechen

Das Bild zeigt ein Transparent auf dem ein Pac-Man mit Polizeimütze die Grundrechte und Freiheit fressen will. Darunter steht Nein zum §129! Im Vorderdgrund des Fotos ist ein behelmter Polizist zu sehen.
Foto: © Kinkalitzken via Umbruch Bildarchiv
Tag X in Leipzig. Nachdem Lina E. und ihre Mitstreiter*innen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, versammelten sich rund zweitausend Menschen trotz Demonstrationsverbot in Leipzig, um ein Zeichen für Solidarität und gegen Naziterror zusetzen. Die massiv aufgebotene Staatsgewalt in Form von mehreren tausend B. versuchte jegliche Form von Protest zu kriminalisieren. Trotz einer kurzzeitig zugelassenen Kundgebung gegen die ausgesprochenen Demoverbote endete diese Versammlung in einem fast zwölfstündigen Polizeikessel unter unsäglichen Zuständen für die Betroffenen - Festnahmen und Verletzungen inklusive. Der Abend endete mit einzelnen Scharmützeln und Barrikaden in Connewitz und für die Letzten aus dem Kessel um 5.00 Uhr morgens am darauffolgenden Sonntag.

Wenn wir vor 90 Jahren (1933) etwas mehr Lina E.s gehabt hätten und weniger Scharfrichter, dann wären nicht Millionen auf Schlachtfeldern dahingemetzelt und im KZ ermordet worden. Und Deutschland wäre nicht vom Land der Dichter und Denker zum Land der Richter und Henker mutiert. Manche - wie Lina E. - haben aus der Geschichte gelernt. Andere etwas weniger.“

Thomas Klikauer, Sydney (AUS) Quelle: FR Juni 2023 und gwantifa

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

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Erklärung der VVN-BdA zum Urteil im Dresdener Antifa-Prozess

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdADie VVN-BdA ist empört über das Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts im Fall der angeklagten Antifaschistin Lina E und ihrer Mitangeklagten. Über fünf Jahre Haft für sie als „Rädelsführerin“ einer „kriminellen Vereinigung“ ist ein Urteil, das nicht nur bezogen auf die Vorwürfe überzogen ist, sondern angesichts des Prozessverlaufs nur als skandalös zu bezeichnen ist.

Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein solch drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen von vorgelegten Materialien, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als "Belege" für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Nicht einmal DNA-Spuren konnten eindeutig zugeordnet werden, ein Foto vom Tatort bei Lina E. wurde als Beleg ihrer Anwesenheit gerechnet. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen. Vielmehr ist es erkennbar, dass er seinen Freispruch erkauft hat mit einer Aussage, die die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft stützen sollten. Aussagen militanter Neonazis wurde Glauben geschenkt - „Zeugen“, die in einem eigenen Prozess in Eisenach wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden.

Selbst die Bundesanwaltschaft musste eingestehen, "nicht den einen, erdrückenden Beweis" zu haben. Trotzdem forderte sie acht Jahre Haft. Für sie sei es "die Gesamtschau", die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat vollkommen zurecht das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschrieben. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll.

Dieses Urteil weckt unliebsame Erinnerungen an die Justiz in der Endphase der Weimarer Republik, als bei Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Nazigegnern in aller Regel die Antifaschisten mit schweren Verurteilungen rechnen mussten, während die SA und andere gewalttätige Nazis mit Milde der Richter rechnen konnten.

Wenn Innenministerin Nancy Faeser angesichts des Urteils betont, dass es auch im Handeln gegen Neonazis keine Selbstjustiz geben dürfe, da solch ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtstaat beschädige, dann betonen wir, dass dieses Urteil in noch viel größerem Maße das Vertrauen in die Justiz und die Regeln des Rechtstaates beschädigt. Wir erwarten, dass bei einer rechtlichen Prüfung dieses Urteil aufgehoben wird.

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 4. Juni 2023

Der Feind steht links!

Vergleich Todesopfer in Deutschland durch linke (4) bzw. rechte (219) Gewalt
Quelle: Knicker / Katapult, 2022
Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International)

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