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No more camps, we want homes! Wohnen statt Lagerunterbringung: NoLagerNowhere!

Plakat Freiburg sagt nein mit den Unterstützerorganisationen und einer kurzen Zusammenfassung Gerichtsverhandlung & Kundgebung
Donnerstag, 15 Juni 2023 // 12 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was...? An Seehofers Hetze gegen Geflüchtete danach erinnert ihr euch, aber was ist aus den Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung geworden? Wie leben die Menschen in Lagern überhaupt? Die Bilder aus Moria kennen viele, aber auch in Deutschland müssen Geflüchtete in menschenunwürdigen Unterkünften leben, sind der Gefahr von Übergriffen durch private Sicherheitsfirmen ausgesetzt und müssen ein repressiven Regelsystem über sich ergehen lassen. Mit keinem oder kaum Geld, Arbeitsverpflichtungen und keinerlei Privatsphäre.

Aber sie wehren sich. Einige der Betroffenen der Razzien aus Ellwangen haben einen mühsamen, frustrierenden Rechtsweg gegen die Razzien eingeschlagen. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt. Sechs Bewohner aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung der Einrichtung geklagt. In beiden Verfahren geht es um nicht weniger als den Grundrechtsschutz aus Art. 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung, in Flüchtlingsunterkünften. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht zusprechen, müssen sämtliche
Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Im Prozess wird auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Unterkünften entschieden. Es geht also um viel!

Vor 30 Jahren wurde das Asylrecht durch den „Asylkompromiss“ in Deutschland de facto abgeschafft. Heute organisieren wir uns gegen diese Kontinuität der Ausgrenzungspolitik.

Unterstützt die Kläger in ihrem Rechtskampf und fordert gemeinsam mit uns die Abschaffung der Lager.

Kommt vor's Bundesverwaltungsgericht und bringt eure Freund*innen mit!

Wie Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leben müssen, geht uns alle an!
We'll come united!

Zur Kampagnenhomepage (Aufrufe, Video, Chronik)
Kontakt: info@aktionbleiberecht.de

Die Prozesse werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt. Der Sächsische Flüchtlingsrat, Space Leipzig und Protest LEJ rufen ebenfalls zur Demo auf.

Quelle: Kurzaufruf (PDF)

"Shoah" von Claude Lanzmann gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO

"Shoa" aus dem Jahre 1985 von Claude Lanzmann (1925-2018) gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO.



Vielen Dank an Ruth für den Hinweis.

Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.
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